Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer bedarf der schriftlichen Form, wenn der Vertragmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erweiterter Anwendungsbereich.

Rn 3 Über den Wortlaut des I hinaus haben Rspr und Lehre den § 1004 zu einem allgemeinen Abwehranspruch gegen Beeinträchtigungen nicht nur des Eigentums an sich, sondern auch von absoluten Rechten und Rechtsgütern iSd § 823 I (insb Persönlichkeitsrecht; Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb) entwickelt. Dementsprechend häufig wird eine Gesamtanalogie zu den §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erkennbarkeit.

Rn 11 Die Erkennbarkeit bezieht sich nach dem Wortlaut auf Umstände, die die Annahme eines Behandlungsfehlers begründen. Das Vorliegen eines Behandlungsfehlers muss damit nicht mit Sicherheit feststehen, doch müssen die Umstände einen Behandlungsfehler überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen (MüKoBGB/Wagner Rz 45; Rehborn GesR 13, 257, 261: gewisse Wahrscheinlichkeit; z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zusammentreffen von Pfandrecht und Eigentum (Konsolidation).

Rn 1 Eine Konsolidation liegt vor, wenn der mit dem Schuldner nicht identische Eigentümer (sonst tritt Konfusion mit der Folge des § 1252 ein) nachträglich Inhaber der gesicherten Forderung etwa nach § 398, § 1225 oder §§ 1249 2, 268 III wird, oder der Pfandgläubiger das Alleineigentum an der Pfandsache etwa nach §§ 929 ff erwirbt (BGHZ 27, 227, 233; BGH ZInsO 18, 979 Rz 63;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Jeder Gesellschafter hat gegenüber der Gesellschaft das Recht, die Unterlagen der Gesellschaft einzusehen und sich aus ihnen Auszüge anzufertigen. Ergänzend kann er von der Gesellschaft Auskunft über die Gesellschaftsangelegenheiten verlangen. Eine Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag, welche diese Rechte ausschließt oder dieser Vorschrift zuwider beschränkt, steht ihre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausschluss des Widerrufs (Abs 2).

Rn 3 Ausgeschlossen ist das Widerrufsrecht, wenn der Vertragspartner die Minderjährigkeit positiv kannte. Fahrlässige Unkenntnis beseitigt das Widerrufsrecht nicht, denn den Vertragspartner treffen keine Nachforschungspflichten. Trotz Kenntnis von der Minderjährigkeit besteht ein Widerrufsrecht, wenn der Minderjährige objektiv wahrheitswidrig dem Vertragspartner ggü das Vorl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Verhältnis zu Ansprüchen des Eigentümers.

Rn 61 Problematisch ist das Verhältnis solcher Ansprüche zu Ansprüchen des Eigentümers aus § 823 I. Str ist, ob analog § 1281 Schadensersatz an beide Berechtigte zu leisten ist (so die wohl hM, Staud/J Hager § 823 Rz B 135 mwN), ob eine Gesamtgläubigerschaft iSd § 428 (Prütting Sachenrecht Rz 398) oder eine vorrangige Forderungszuständigkeit jedenfalls des Anwartschaftsberec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gewöhnlicher Aufenthalt.

Rn 3 Maßgeblich ist das Recht des Staates, in dem die Ehegatten nach der Eheschließung ihren ersten gemeinsamen gewöhnl Aufenthalt haben (I lit a). Die Bestimmung des Statuts wirkt ex tunc (Dutta FamRZ 16, 1973, 1982; Heiderhoff IPRax 18, 1, 5). Der Begriff des gewöhnl Aufenthalts ist autonom auszulegen. Es kommt auf die persönliche, soziale u familiäre Eingliederung der Ehe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Beeinträchtigung.

Rn 5 Trotz der mehrfachen Nennung (zB §§ 906, 916, 1027, 1065) findet sich im BGB keine Legaldefinition für den Begriff der Beeinträchtigung. § 1004 stellt auf die Beeinträchtigung des Eigentums – nicht aber des Eigentümers – ab, so dass es zunächst nur auf die objektive Beeinträchtigung des Eigentumsrechts an sich ankommt. Im Hinblick auf die von Rspr und Lehre entwickelte ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zwangsvollstreckung.

Rn 10 Im Falle der Pfändung der Hauptsache durch einen Gläubiger des Gestattenden kann der besitzende Erwerbsberechtigte nach §§ 766, 809 ZPO vorgehen (HP/Kindl § 956 Rz 9). Soweit die Hauptsache vorher beschlagnahmt wurde (§§ 20 I, 146 I ZVG), ist der Eigentumserwerb nach § 23 ZVG dem Vollstreckungsgläubiger ggü unwirksam und es kommt nach §§ 21 III, 152 II ZVG zum beschlag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelung des Umgangs.

Rn 2 I bestimmt, dass eine Umgangsbestimmung durch den Betreuer nur dann zulässig sein soll, wenn der Betreute dies selbst wünscht oder ihm eine konkrete Gefahr iSd § 1821 III Nr 1 droht. Der Umgang des Betreuten darf daher nur eingeschränkt werden, wenn anderenfalls seine Person oder sein Vermögen erheblich gefährdet würde und der Betreute diese Gefahr aufgrund seiner Erkra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Räumlicher Anwendungsbereich.

Rn 9 Die Zivil- und Handelssachen müssen gem Art 1 I 1 eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten aufweisen, wobei die Relevanz des Auslandsbezugs anhand der möglicherweise einschlägigen Kollisionsnormen zu ermitteln ist (BeckOK/Spickhoff Art 1 Rz 31, 34). Es muss sich jedoch nicht um EU-Mitgliedstaaten handeln, da die VO gem Art 3 universell anwendbar ist; nicht einmal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einkommensteuer.

Rn 14 Ihr unterliegen nach § 24 Nr 1a EStG die Renten (wie auch die Kapitalabfindung) wegen eines Erwerbsschadens. Dagegen bleiben Leistungen zum Ausgleich eines Mehrbedarfs steuerfrei, auch wenn sie den Haushaltsführungsschaden betreffen (BFH NJW 09, 1229 [BFH 26.11.2008 - X R 31/07]; hierzu § 252 Rn 18).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Versammlung der Wohnungseigentümer wird von dem Verwalter mindestens einmal im Jahr einberufen. (2) Die Versammlung der Wohnungseigentümer muss von dem Verwalter in den durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer bestimmten Fällen, im Übrigen dann einberufen werden, wenn dies in Textform unter Angabe des Zweckes und der Gründe von mehr als einem Viertel der Wohnungseig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzesgeschichte, Zweck und Allgemeines.

Rn 1 § 559e ist durch das ›Heizungsgesetz‹ (dazu Vor § 555a Rn 5) ins BGB eingefügt worden und blickt als Tatbestand ausschließlich auf Modernisierungsmaßnahmen nach § 555b Nr 1a (§ 555b Rn 9a). Die Geltendmachung bestimmt sich nach §§ 559b-559d (§ 559e IV). Er will Anreize für Investitionen in Maßnahmen zur Erfüllung von § 71 GEG sowie die Inanspruchnahme von Förderung setz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Staatsvertragliche und unionsrechtliche Grundlage.

Rn 17 Bei der vierten Fallgruppe von Sachnormverweisungen handelt es sich um staatsvertragliche Kollisionsnormen und solche, die eine staatsvertragliche Grundlage haben (MüKo/Sonnenberger Rz 66 ff; Grüneberg/Thorn Rz 13; Looschelders Rz 30; BeckOK/Lorenz Rz 7a). Denn Staatsverträge versuchen durch Schaffung einheitlicher Anknüpfungselemente das Problem der Unterschiedlichkei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen.

Rn 6 Der Geschäftsherr kann nach seiner Wahl auch die Ansprüche nach §§ 677, 678, 681, 682 geltend machen. Die Verweisung auf §§ 677 und 681 1 bleibt unklar und dürfte ohne praktische Relevanz sein (Grüneberg/Retzlaff § 687 Rz 3). Besondere Bedeutung haben neben der Auskunfts- und Rechenschaftspflicht va die Pflicht zur Herausgabe des Erlangten (§ 667) und der Schadensersatz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Relativer Erbverzicht (Abs 1).

Rn 2 I behandelt den erklärten relativen Erbverzicht und bestimmt, dass im Zweifel der Verzicht nur anzunehmen ist, wenn als Rechtsfolge derjenige, zugunsten dessen verzichtet wurde, Erbe wird. Der Verzicht ist aufschiebend bedingt und soll nur wirksam werden, wenn der mit ihm beabsichtigte Zweck eintritt. Tritt die Bedingung nicht ein, ist der Verzicht unwirksam. Ist er zug...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Bestehen eines Rechtsverhältnisses.

Rn 4 Ausreichend für einen Vergleich ist ein Rechtsverhältnis jeglicher Art zwischen den Parteien (MüKoBGB/Habersack § 779 Rz 3). Es ist gleichgültig, ob das Rechtsverhältnis tatsächlich besteht, ob die Parteien nur von dessen Bestehen ausgehen (BGH NJW 72, 157; NJW-RR 92, 363 [BGH 06.11.1991 - XII ZR 168/90]) oder sich über künftige, bedingte und betagte Ansprüche vergleich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vorformulierte Einmalbedingungen (Nr 2).

Rn 10 Nr 2 erfasst vorformulierte (§ 305 Rn 4) Vertragsbedingungen, die entgegen den unter § 305 Rn 5 erläuterten Grundsätzen nur zur einmaligen Verwendung bestimmt sind. Für das ›Stellen‹ gilt Nr 1 (s Rn 8). Es kommt folglich nicht darauf an, durch wen die betr Klausel in den Vertrag einbezogen wurde (Grüneberg/Grüneberg § 310 Rz 16). Nr 2 erfasst daher auch notarielle Einz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 3 § 830 gilt für alle unerlaubten Handlungen, auch zB für solche nach dem UWG (zB Hambg PharmR 06, 375, 381; LG Berlin WRP 06, 1045, 1046 [LG Berlin 14.02.2006 - 96 O 252/05]; LAG Rheinland-Pfalz BeckRS 16, 66301), UrhG (zB LG München I ZUM 06, 255, 258), MarkenG, PatG etc (zu beachten sind aber vorrangige Spezialregelungen, insb § 10 PatG und ggf die Regeln über die Stör...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unterstützung (§ 29 II 1 Fall 1).

Rn 7 Unterstützung meint Hilfe (s.a. BGH NJW 18, 2550 Rz 66). Dies setzt voraus, dass sich der Verw unterstützen lassen will. Lehnt er eine Hilfe ab, geht die Unterstützung ins Leere. Die Verwaltungsbeiräte haben keine Pflicht, den Verw anzuhalten, seinen Pflichten nachzukommen (BGH NJW 18, 2550 [BGH 23.02.2018 - V ZR 101/16] Rz 66). Bsp: Begehung der Liegenschaft, Feststell...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Gewöhnliche Verwendungseignung/Übliche Beschaffenheit (3. Stufe – Abs 2 S 2 Nr 2).

Rn 18 Wiederum nur alternativ (›sonst‹) für den Fall, dass sich keine vertraglich vorausgesetzte Verwendung feststellen lässt, bestimmt sich die Verwendungseignung nach der gewöhnlichen Verwendung (II 2 Nr 2), dh nach der für die Art des Werks üblichen Verwendung. Maßgebend sind dann nicht die (fehlenden) subjektiven Vorstellungen der Vertragsparteien betreffend die Verwendu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 17 Bei Beendigung des Verlöbnisses zu Lebzeiten beider Verlobter entsteht der wechselseitige Anspruch auf Rückgabe der einander gemachten Geschenke (§ 1301 1). Bei Beendigung durch den Tod eines Verlobten ist ein solcher Anspruch im Zweifel ausgeschlossen (§ 1301 2). Rn 18 Bei Rücktritt vom Verlöbnis kommen Ansprüche auf Schadensersatz in Betracht, §§ 1298, 1299. Daneben k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fristlose Kündigung.

Rn 5 Die Möglichkeiten des Nutzers, auf ein ordnungsgemäßes Angebot zur Änderung des Rahmenvertrags zu reagieren, werden durch II 2 erweitert. Neben der Zustimmung, dem Schweigen mit Erklärungswert (II 1) und der Ablehnung sieht die Regelung für den Nutzer die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung vor. Voraussetzung ist die Vereinbarung eines Erklärungswerts für das Schweigen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vereinbarungen.

Rn 2 § 205 gilt nur (BGH NJW-RR 12, 579 [BGH 25.01.2012 - XII ZB 461/11] Rz 23) bei vorrübergehenden (ggf konkludent) vereinbarten (BGH 7.11.14 – V ZR 309/12 Rz 22) Rechten des Schuldners, aufgrund derer er berechtigt ist, vorübergehend die Leistung zu verweigern, und der Gläubiger sich umgekehrt der Möglichkeit begibt, seine Ansprüche jederzeit weiterzuverfolgen. Ziel eines...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gefährliche Stoffe.

Rn 166 Beim Umgang mit gefährlichen Stoffen (zB leicht entzündlichen Stoffen, Umweltgiften oder Arzneimitteln) sind stets öffentlich-rechtliche Spezialregelungen zu beachten, die evtl als Schutzgesetze iSd § 823 II in Betracht kommen. Zivilrechtliche Verkehrspflichten betreffen insb Aufbewahrung bzw Lagerung (BGH NJW 07, 1683 [BGH 06.02.2007 - VI ZR 274/05]; Hamm NJW-RR 90, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Praxishinweise.

Rn 5 Das kostenintensive und zeitaufwendige, in der Praxis nur schwierig umsetzbare Verwertungsverfahren nach § 1003 bedarf durch die Herbeiführung des Annahmeverzugs (Angebot der Herausgabe der Sache Zug um Zug gegen Erstattung bezifferter Verwendungsersatzansprüche) in Bezug auf Haftungs- und Kostenfragen gem §§ 300 I, 302–304 zusätzlicher Absicherung. Dies auch mit Blick ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausnahmen.

Rn 5 Ausgleichungen finden nur ggü einem Elternteil statt, wenn der Abkömmling die Zuwendung nur von einem der Ehegatten erhalten hat oder wegen der Zuwendung Ersatz zum Gesamtgut leisten muss (Grüneberg/Weidlich § 2054 Rz 2). Letzteres ist nur bei Ausstattungen nach §§ 1444, 1466 gegeben. Eine Ersatzpflicht tritt in den Fällen der §§ 1435 iVm §§ 1423–1425, 1445 ein (NK-BGB/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kündigung des Reisenden (Abs 4).

Rn 7 Das Kündigungsrecht (IV 1) ggü dem Veranstalter soll den Schüler schützen. Unbenommen bleibt die Pflicht, infolge der Kündigung entstandene Mehrkosten (IV 4) und den Reisepreis abzgl ersparter Aufwendungen (IV 2) zu zahlen. Bei einer Kündigungsmöglichkeit gem § 651l greift IV 2 nicht, weil sie für den Reisenden günstiger ist (IV 4). Der Veranstalter hat die infolge der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Abweichende Gestaltungsmöglichkeiten.

Rn 10 Unabdingbar ist das Gesellschafterrecht als solches, über die Auflösung Beschluss zu fassen. Zwingend sind überdies I Nr 2 und III 1 Nrn 1, 2. IÜ ist § 729 dispositiv aufgrund gesellchaftsvertraglicher Regelung oder gesellschaftsvertragsänderndem Beschluss. In den Fällen des II kann zwar die zunächst eintretende Wirkung, dass sich die GbR in eine Liquidationsgesellscha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Familiengericht begründet für die ausgleichsberechtigte Person zulasten des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts bei einem anderen Versorgungsträger als demjenigen, bei dem das Anrecht der ausgleichspflichtigen Person besteht (externe Teilung). (2) Eine externe Teilung ist nur durchzuführen, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Vermieter kann nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume oder Teile eines Grundstücks ohne ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 kündigen, wenn er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränkt und sie dazu verwenden will,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Diese Verordnung lässt die Anwendung internationaler Übereinkommen unberührt, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt der Annahme dieser Verordnung angehören und die Bereiche betreffen, die in dieser Verordnung geregelt sind. Insbesondere wenden die Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 über das auf die Form let...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bewilligungsgrundsatz.

Rn 7 Aufgrund des formellen Konsensprinzips ist zur Änderung der Eintragung bei Rechtsänderung oder Grundbuchberichtigung nur die einseitige Bewilligung (§ 19 GBO) in öffentlich beglaubigter Form (§ 29 GBO) des von der Rechtsänderung Betroffenen erforderlich. Lediglich bei einer Auflassung oder Bestellung, Inhaltsänderung oder Übertragung eines Erbbaurechts ist dem Grundbuch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. ›Gestreckte‹ Fälligkeit der Kaution.

Rn 13 Bei Wohnraumiete ist eine als Kaution geschuldete Geldsumme vom Mieter in drei gleichen monatlichen Teilleistungen zu erbringen (§ 551 II 1; rechtspolitisch zweifelhaft, Häublein, 10 Jahre MietRRefG S 462). Dies gilt auch beim Kautionskonto des Mieters oder bei einer Hinterlegung von Geld. Das Recht zur Ratenzahlung soll auch bei Verpfändung eines Sparguthabens gelten....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zu § 356.

Rn 5 §§ 357, 357a stehen auch im Zusammenhang mit § 356, der die Voraussetzungen des Widerrufsrechts für Verträge regelt, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden. Hervorzuheben ist dabei das Zusammenspiel von § 357a II 1, 2 und § 356 IV, die sich auf Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge über Dienstleistun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 638 wurde durch die Schuldrechtsmodernisierung neu gefasst. Die Minderung ist jetzt Gestaltungsrecht, dessen Ausübung unmittelbar zu einer Herabsetzung der Vergütung um den nach § 638 III zu ermittelnden Minderungsbetrag führt. Insoweit sind nunmehr gem § 638 III 2 ausdrücklich Schätzungen erlaubt und ggf geboten. Neu ist auch der zeitliche Bezugspunkt für die Berechn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Die zulasten des Mieters nicht abdingbare (§ 574b III) Norm entspricht § 556a V, VI aF ohne inhaltliche Änderungen. Sie regelt die Formalien des mieterseitigen Kündigungswiderspruchs. Die Form erfüllt Beweisfunktion und soll leichtfertige Widersprüche verhindern, während die Frist dem Vermieter Klarheit verschaffen soll, ob der gekündigte Mieter räumen wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Haftung.

Rn 6 Die weisungswidrige Ausführung des Auftrags führt nicht zur Erfüllung (hM BGH NJW 71, 558 [BGH 10.12.1970 - II ZR 132/68]). Ansprüche aus §§ 666, 667, 670 werden bei weisungswidriger Ausführung nicht begründet. Ausnahmsweise kann eine geringfügige Abweichung für die Erfüllungswirkung unbeachtlich sein (BGH WM 80, 587). Der Auftraggeber kann die weisungswidrige Handlung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Entspr Anwendung bei Teilungsvertrag.

Rn 14 § 8 III ist entspr anwendbar, wenn der Teilungsvertrag aus objektivierter Erwerbersicht strukturell einer Aufteilung gem § 8 gleichkommt (BGH ZMR 21, 595 Rz 16). Dies ist der Fall, wenn nach den Gesamtumständen dieselben gegenläufigen Interessen wie bei einer Aufteilung durch einen Bauträger bestehen (BGH ZMR 21, 595 Rz 18). Das ist insb dann anzunehmen, wenn das Gebäu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Reisen.

Rn 163 Der Veranstalter von Reisen ist für die sorgfältige Vorbereitung und Durchführung der Reise verantwortlich (in BGHZ 103, 298, 304 als besonderer Fall der Berufshaftung angesehen, krit zB BeckOGK/Spindler § 823 Rz 572). Zu berücksichtigen sind insb Art und Beschreibung der Reise sowie Reiseziel (BGH NJW 06, 2918 Rz 6: splitternde Glastür trotz Werbung mit ›kindgerechte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fehlen der Voraussetzungen.

Rn 16 Fehlen die Voraussetzungen, kann der Vermieter die fiktiv zu berechnenden bisherigen Betriebskosten gem §§ 7 II, 8 III HeizkostenV verlangen, nicht aber sonstige Kosten des Energielieferanten (Pfeifer MietRB 13, 94, 102; Horst MDR 13, 189, 193). Bezugspunkt der Berechnung ist nach dem Willen des Gesetzgebers die neue Heizungsanlage. Denn der Mieter kann nach § 5 WärmeL...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Nach dem EuGH (Slg 99, I-825 = RRa 99, 132) sind bei Gastschulaufenthalten die Art, Unentgeltlichkeit und Dauer der Unterbringung zusammengenommen keine Unterbringung und die Auswahl der Schule oder Gasteltern keine touristische Dienstleistung iSd Pauschalreise-RL. § 651u bestätigt und stellt klar, dass §§ 651a ff grds entspr anwendbar sind (BTDrs 18/10822, 92). Ergänze...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Das Erlöschen der Rechtsscheinvollmacht gem § 172 II.

Rn 6 Die Rechtsscheinvollmacht erlischt mit Rückgabe der Vollmachtsurkunde an den Vollmachtgeber (vgl § 175) und der Kraftloserklärung der Vollmachtsurkunde (vgl § 176). Rückgabe iSd § 172 II meint Besitzerlangung durch den Vollmachtgeber mit Wissen des Bevollmächtigten (Erman/Maier-Reimer/Finkenauer Rz 13). Der Vollmachtgeber kann den Rechtsschein auch durch einen Widerruf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zweckerreichung (Fall 1).

Rn 6 Ob II Fall 1 einschlägig ist, hängt von einer Auslegung (§§ 133, 157) des konkreten Gesellschaftszwecks ab. Die Frage ist, ob der Zweck in tatsächlicher Hinsicht seine Eignung als Grundlage für die Zweckförderungspflicht verloren hat (Servatius § 729 Rz 17); so zB bei einer GbR, die die Bebauung eines bestimmten Grundstücks zum Gegenstand hat (BGH NJW 81, 749 [BGH 24.11...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Surrogation (Abs 3).

Rn 4 Nach einer Aufhebung gem Abs 2 wird geteilt. An den dann entstehenden Surrogaten gebührt dem Nießbraucher ein Nießbrauchsrecht, soweit sie an die Stelle des belasteten Anteils treten. Das kann ein realer Teil, Teilung in Natur, am Erlösanspruch und letztlich am realen Teil des Erlöses sein. Rn 5 Es besteht nicht nur ein Anspruch, sondern es tritt dingliche Surrogation ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 § 555 gilt nur für Wohnraummietverhältnisse und nur gegen Vertragsstrafeversprechen des Mieters, die auch in einem Räumungsvergleich enthalten sein können (AG Hambg-Blankenese ZMR 08, 300 und in Abgrenzung dazu LG Berlin GE 16, 725, GE 14, 1202; vgl BGH NZM 10, 39 = WuM 09, 739 zur Verfallklausel; Blank NZM 10, 31 zum bedingten Räumungsvergleich; LG Freiburg Info M 13, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verhältnis zu § 275 II.

Rn 6 Die Abgrenzung zu § 275 II wird vielfach als problematisch angesehen. Folgende Grundsätze lassen sich dafür aufstellen (näher Stürner JURA 10, 721): Ausgangspunkt ist die vertragliche Risikostruktur. Störungen, die dem Bereich der Geschäftsgrundlage zuzuordnen sind, werden ausschließlich von § 313 erfasst; dagegen unterfallen Leistungsstörungen, die dem vertraglichen Ri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge.

Rn 10 Ein Verfügungsgrund muss nicht glaubhaft gemacht werden. Die Formulierung entspricht (aufgrund einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers: BTDrs 18/8486 S 55) § 885 I 2 und § 899 II 2 und ist deshalb ebenso auszulegen. Daher wird ein Verfügungsgrund, nämlich die Notwendigkeit einer Entscheidung im Wege der einstweiligen Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile...mehr