Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abschluss und Parteien.

Rn 38 Die Sicherungsabrede kann grds formfrei, anders bei §§ 311b, auch stillschweigend (BGH WM 91, 86, 87 für Sicherungsgrundschuld), geschlossen u geändert werden (BGH WM 09, 117 Rz 57). Partner kann (Auslegungsfrage) der persönliche Schuldner oder aber der Eigentümer sein. Rn 39 Sind Sicherungsgeber u persönlicher Schuldner nicht identisch, besteht zwischen ihnen idR ein A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Angaben gem Nr 1c (Anschrift).

Rn 8 Bei der Anschrift der GbR muss es sich um eine zustellungsfähige Adresse handeln. Anzugeben sind Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort, wobei es sich um eine c/o Adresse handeln darf, aber nicht um ein Postfach. Die Anschrift und der Gesellschaftssitz können verschieden sein, die Anschrift muss aber in einem EU-Mitgliedsstaat sein (nicht: EWR). Die Zustellungserleich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Ähnliche Verträge (Abs 1).

Rn 1 Unter ›ähnliche Verträge‹ (vgl auch § 1000 II ZPO und § 330 III InsO [Köln ZIP 00, 627]) fallen Rückkauf, Weiterverkauf, Tausch zweier Erbschaften, Schenkung (s II), Hingabe einer Erbschaft an Zahlungs statt (§ 364), die Verpflichtung, auf ein Nacherbenanwartschaftsrecht zu verzichten, der Vergleich zwischen Erbprätendenten, unabhängig vom gesetzlichen Erbrecht eine Erb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm schließt an die §§ 929, 930 an und regelt einen zusätzlichen und eigenständigen Erwerbstatbestand (s.o. § 929 Rn 1). Die Norm knüpft wie § 930 an die Regelung in § 929 an und setzt damit das dort vorgegebene Grundkonzept eines zweigliedrigen Tatbestands aus Einigung und Übergabe fort, wobei in § 931 die Übergabe wiederum durch ein Übergabesurrogat ersetzt wird....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Datenschutz.

Rn 212 Maßgeblich für den Datenschutz ist nach § 1 V BDSG grds das Recht der EU, im Besonderen die Verordnung (EU) 2016/679 in der jew geltenden Fassung (DSGVO). Bei größeren gewerbsmäßigen Vermietern dürfte idR eine automatisierte Verarbeitung nach Art 2 I Fall 1 DSGVO vorliegen. Bei kleinen und mittleren Vermietern wird zumindest von einer nicht-automatisierten Verarbeitun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Inhalt.

Rn 2 In das Nachlassverzeichnis sind sämtliche zum Zeitpunkt des Erbfalls vorhandenen Nachlassgegenstände, zu denen auch die Anteile an Personengesellschaften (vgl § 1922 Rn 25) gehören, und zwar unabhängig davon, ob sie frei vererblich sind oder im Wege der Sonderrechtsnachfolge übergehen (Soergel/Wies § 2001 Rz 2) sowie alle Nachlassverbindlichkeiten aufzunehmen. Nicht anz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Niederschrift.

Rn 8 Anschließend muss eine Niederschrift über den letzten Willen des Erblassers angefertigt werden. Verstirbt der Erblasser, bevor die Niederschrift vorgelesen, genehmigt und unterschrieben worden ist, ist das Testament unwirksam (Hamm JMBl NRW 62, 212; Köln JMBl NRW 74, 221). Kurzschrift ist zulässig (BayObLGZ 79, 239). Die Abfassung in einer anderen Sprache als der deutsc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Anmerkungen.

Rn 28 Ist ein Beschl oder ein Urt angefochten oder aufgehoben, ist dies gem § 24 VII 4 anzumerken. Nach § 24 VII 5, 6 ist eine Löschung möglich, aber nicht notw. Als Anm reicht, dass ein Beschl oder eine gerichtliche Entsch angefochten ist (etwa ›angefochten mit Klage vom …‹ oder ›aufgehoben durch (Zweit-)Beschl vom …‹). Die Anm ist unmittelbar bei dem Beschl oder der gerich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anstoß vom Zahlungsempfänger.

Rn 8 II beschäftigt sich mit den vom Zahlungsempfänger angestoßenen Zahlungsvorgängen, bei denen sich Störungen ergeben. Dabei geht es um die Haftung des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers, aber auch des Zahlungsdienstleisters des Zahlers (2). Im Hinblick auf die von der Regelung umfassten Leistungsstörungen kann auf Rn 2 verwiesen werden. Die Haftung nach 1 knüpf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anspruchsinhalt.

Rn 18 Der Anspruch ist darauf gerichtet, die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Welche Maßnahmen dafür ergriffen werden müssen, entscheidet der Anspruchsgegner (Rn 5 ff). Er kann wählen, ob er das Gebäude bzw das Werk repariert, so dass davon künftig keine Gefährdungen mehr ausgehen können; er kann sich aber auch für die Beseitigung des Gebäudes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. GdW.

Rn 8 Die nach § 9a I 1 in Teilbereichen voll rechtsfähige GdW (auch: ›Verband‹, ›Verband sui generis‹, ›GdWE‹ usw) steht wie ein Verband (aA ›fremdnütziges Zweckgebilde‹) neben den WEigtümern und der Gemeinschaft iSv Rn 6, was aus § 10 I 2 und der Trennung von gemE (§ 1 Rn 10 ff) und Gemeinschaftsvermögen (§ 9a III) folgt (str). Neben der GdW gibt es weder eine rechtsfähige ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Prozessuales.

Rn 5 Die Prozessführungsbefugnis des Fiskus ist auch ggü den Personen zu verneinen, gegen die er ein rechtskräftiges, sein Erbrecht feststellendes Urt erstritten hat (Soergel/Naczinsky § 1966 Rz 1), weil das Nachlassgericht nicht daran gehindert ist, den Feststellungsbeschluss wegen ermittelter Verwandter zu unterlassen. Rn 6 Die vor Erlass des Feststellungsbeschlusses gegen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen,mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsstellung des Gläubigers.

Rn 10 Der Gläubiger kann, soweit das Einziehungsrecht des Pfandgläubigers reicht, aus eigenem Recht nur Leistung an diesen verlangen (BGHZ 176, 67 Rz 19), die verpfändete Forderung kündigen (§ 1283 III), mahnen u im eigenen Namen auf Leistung an den Pfandgläubiger klagen (RGZ 77, 141, 145; BGH NJW-RR 91, 537 [BGH 09.01.1991 - IV ZR 97/89]). Eine Pflicht des Gläubigers besteh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unterzeichnung ungelesener Urkunden.

Rn 16 Wer eine Urkunde ungelesen und in Kenntnis ihrer Rechtserheblichkeit, aber ohne Bewusstsein ihres Inhalts unterschreibt, kann idR nicht anfechten (BGH NJW 68, 2103; 99, 2665; 02, 957). Grds gilt dies auch für der deutschen Sprache Unkundige (BGHZ 87, 114; BGH NJW 14, 1242 Tz 8; Köln VersR 00, 244), Lese- und Schreibunkundige (LG Köln WM 86, 822) und diejenigen, die den...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Privilegierte Unterhaltsberechtigte (Abs 1).

Rn 1 Art 4 enthält eine gestufte Anknüpfung zugunsten bestimmter privilegierter Unterhaltsberechtigter. Inhaltlich weicht die Vorschrift teilw von der Aufenthaltsanknüpfung des Art 3 ab u strebt dabei ein Gleichgewicht zwischen der Maßgeblichkeit der lex fori u dem Günstigkeitsprinzip an (näher Ring FPR 13, 16 ff; Rauscher/Andrae Rz 2 ff). Dies gilt für Unterhaltspflichten d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Überlassung vor Veräußerung.

Rn 11 Die §§ 566, 578 erfordern, dass das Mietobjekt vor der dinglichen Umschreibung bereits an den Mieter überlassen (zur notwendigen tatsächlichen Sachherrschaft vgl BGH ZMR 16, 768) war. Die Überlassung kann durch Verschaffung des unmittelbaren Besitzes erfolgen oder durch die Überlassung des Mietobjekts an eine Person nach Anweisung des (Haupt-)Mieters. Bei Vermietung vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Nach der Teilung des Nachlasses haftet jeder Miterbe nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil einer Nachlassverbindlichkeit:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Prozessuale Besonderheiten.

Rn 5 Der Eigentümer ist bzgl der Voraussetzungen des Anspruchs auf Herausgabe der Nutzungen beweispflichtig (insb durch Vortrag zur Unentgeltlichkeit des Besitzerwerbs). In der Praxis wird der Klage meist ein Auskunftsverlangen vorausgehen. Kommt der Besitzer seiner Pflicht nach § 260 nicht nach, so bleibt nur der Weg der Stufenklage. Hingegen muss der Besitzer hinsichtlich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG.

Rn 90 Erhebt der ArbN nach betriebsbedingter Kündigung (zur Änderungskündigung BAG NZA 08, 528) nicht bis zum Ablauf der Frist des § 4 1 KSchG Kündigungsschutzklage, hat er mit Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung nach § 1a KSchG (0,5 Monatsverdienste/Beschäftigungsjahr, § 1a II KSchG), wenn der ArbG in der Kündigung auf ihre Betriebsbedingtheit und den Abf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. GmbH.

Rn 33 Die Anteile einer GmbH sind nach § 15 GmbHG vererblich, wobei die Miterben ihren Anteil gesamthänderisch erlangen, § 2032 (BGHZ 92, 386). Ein satzungsmäßiger Ausschluss der Anteilsvererbung ist nicht möglich (NK-BGB/Kroiß § 1922 Rz 19; aA etwa Soergel/Fischinger § 1922 Rz 100 mwN). Zulässig ist aber die Vereinbarung einer sog Einziehungsklausel im Gesellschaftsvertrag,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden und für den Todesfall.

Rn 4 Als unentgeltliche Zuwendung kommt insb die Schenkung gem § 516 in Betracht. Aber auch in der ohne Verpflichtung versprochenen und gewährten Ausstattung gem § 1624 kann eine unentgeltliche Zuwendung iSd § 1638 zu sehen sein (Staud/Heilmann § 1638 Rz 15). Rn 5 Voraussetzung für die Ausschließung der Eltern von der Verwaltung des zugewendeten Vermögens ist, dass die Zuwend...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Angemessen.

Rn 28 Die Betriebskostenvorauszahlungen müssen auf eine angemessene Höhe festgesetzt werden. Der Begriff korrespondiert mit § 556 II 2 (BGH NJW 11, 3642 [BGH 28.09.2011 - VIII ZR 294/10] Rz 10); die Ausführungen zu § 556 Rn 22 und Rn 23 gelten entspr. Die neue Höhe der Betriebskostenvorauszahlungen hat sich an der Höhe der zu erwartenden Betriebskosten auszurichten (BGH NJW ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausbildungsvergütung.

Rn 6 Ausbildungsvergütungen, Ausbildungsbeihilfen, Zuschüsse während eines Praktikums und ähnl Bezüge sind anrechenbare Einkünfte des Auszubildenden/Dose/Klinkhammer § 2 Rz 90). Ob die Ausbildungsvergütung um eine Ausbildungspauschale zu bereinigen ist, wird von den Oberlandesgerichten unterschiedlich beurteilt. Regelungen finden sich in den jeweiligen Leitlinien unter 10.2....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sonstige Erlöschensgründe bzgl der Anweisung.

Rn 6 Die Anweisung erlischt bei Unmöglichkeit der Leistung an den Anweisungsempfänger. Umstr ist, ob der Untergang der Anweisungsurkunde zum Erlöschen der Anweisung führt (abl Erman/Wilhelmi Rz 5; Staud/Marburger Rz 10; bejahend Grüneberg/Sprau Rz 7). Ansonsten muss bei Verlust der angenommenen Anweisung das Aufgebotsverfahren nach § 808 II, § 365 HGB durchgeführt werden (St...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 4 ›Härte‹ ist ein Eingriff in schützenswerte, erhebliche (vgl § 555c IV) Mieterinteressen. Mieterinteressen idS sind solche des konkreten Mieters selbst oder eines von mehreren Mietern, nach § 555d II 1 aber auch solche (ggf nur) seiner aktuellen Familie (eine durch Partnerschaft, Heirat oder Abstammung begründete Lebensgemeinschaft mit dem Mieter in den gemieteten Räumen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / XI. Nr 9.

Rn 19 Die Bereichsausnahme setzt Art 3 III lit l VRRL um. Bei Automatenverträgen wären wegen der sofortigen Vertragsabwicklung die Informationspflichten nach §§ 312d, 312e oder das Widerrufsrecht nach § 312g I nicht sinnvoll durchzuführen. Der Ausschluss soll aber nicht greifen, wenn der Vertrag eine spätere Nutzung der technischen Einrichtung betrifft (zB ›Kauf‹ von Telefon...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. VOB/B.

Rn 20 Die Abnahme ist in der VOB/B in § 12 zT abw von § 640 geregelt. Nach I hat der Besteller auf Verlangen des Unternehmers nach Fertigstellung des Werks binnen 12 Werktagen abzunehmen. II gibt dem Unternehmer das Recht auf Teilabnahme abgeschlossener Teilleistungen, III entspricht § 640 I 2 (Abnahmeverweigerung wegen wesentlicher Mängel). IV regelt die Durchführung insbes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Vierter Fall der Surrogation: Inventar eines Grundstücks, das zum Nachlass gehört.

Rn 16 Hier ordnet § 2111 II die Surrogation der Inventargegenstände an. Die Vorschrift setzt voraus, dass der Vorerbe den Inventargegenstand aus eigenen Mitteln beschafft hat; sonst liegt schon Fall 3 (s Rn 12 ff) vor. Sie greift auch dann, wenn es sich nicht um Ersatzstücke für andere Inventarbestandteile handelt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwendung der Sozialklausel.

Rn 3 § 575a II bestimmt, dass die Kündigungsschutzbestimmungen nach der Sozialklausel gem §§ 574–574b entspr gelten. Die Fortsetzung des Mietverhältnisses kann jedoch höchstens bis zum vertraglich bestimmten Beendigungszeitpunkt verlangt werden. Über diesen Zeitpunkt hinaus erhält der Zeitmietvertrag keinen Bestandsschutz (Staud/Rolfs § 575a Rz 9). Diese zeitliche Begrenzung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Überlebt eine Person, die für tot erklärt oder deren Todeszeit nach den Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes festgestellt ist, den Zeitpunkt, der als Zeitpunkt ihres Todes gilt, so kann sie die Herausgabe ihres Vermögens nach den für den Erbschaftsanspruch geltenden Vorschriften verlangen. 2Solange sie noch lebt, wird die Verjährung ihres Anspruchs nicht vor dem A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Analoge Anwendung.

Rn 6 § 2069 kann jedenfalls auch dann angewendet werden, wenn der Erblasser selbst die Ersatzberufung der Abkömmlinge seines Abkömmlings angeordnet hat, ohne dabei jedoch die Quoten festzulegen. Die Norm kann analog angewendet werden, wenn der Bedachte zwar in Wahrheit vor der Errichtung gestorben ist, der Erblasser jedoch bei der Errichtung glaubte, dass er noch lebte (RGZ ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Berichtigung von Gemeinschaftsschulden.

Rn 2 § 755 I setzt voraus, dass es sich um gesetzliche oder rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten handelt, die 1) Gesamtschulden der oder einzelner Teilhaber und 2) Verbindlichkeiten iSd § 748 sind, also Lasten des gemeinschaftlichen Gegenstands oder Kosten seiner Erhaltung, Verwaltung oder gemeinsamen Benutzung. Eine Gesamtschuld ieS ist nicht notwendig, vielmehr genügt auc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Personenidentität von Veräußerer und Vermieter.

Rn 4 § 566 I setzt eine Veräußerung des vermieteten Wohnraums oder Grundstücks durch den vermietenden Eigentümer voraus. Lammel (§ 566 Rz 23) argumentiert gestützt auf die Gesetzesgeschichte des § 571 aF, dass es nicht auf eine Identität (vgl Streyl WuM 08, 579, Rostock NZM 06, 262; BGH ZMR 08, 704; NJW-RR 10, 1309) von Vermieter und Eigentümer bei der Anmietung ankomme, son...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 Der § 988 verlagert den Zeitpunkt, ab dem eine Haftung überhaupt möglich wäre, zeitlich nach vorne, sodass im Gegensatz zu § 987 – bei dem der redliche Eigen- oder Fremdbesitzer erst ab Rechtshängigkeit ersatzpflichtig wird – für den Herausgabeanspruch bzgl gezogener Nutzungen schon der Zeitpunkt der Besitzerlangung bis zum Eintritt der Rechtshängigkeit ausschlaggebend ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gegenstand.

Rn 4 Die rechtsgeschäftliche Erklärung muss in einer Urkunde niedergelegt sein. Urkunde ist jede schriftlich verkörperte Willenserklärung, die geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen sowie den Aussteller erkennen lässt (BGHZ 136, 357, 362). Die Urkunde kann in jeder lebenden oder toten Sprache abgefasst sein (Brandbg NJW-RR 99, 545). Sie kann mit der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. 2Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Fehlerhaftigkeit des Besitzes (Abs 2).

Rn 7 Zentrale Folge der verbotenen Eigenmacht ist nach II die Fehlerhaftigkeit des durch sie erlangten Besitzes. Sie hat zur Folge, dass dem fehlerhaften Besitzer ggü dem früheren, durch die verbotene Eigenmacht bedrängten Besitzer der Schutz durch Besitzansprüche versagt wird. Die Fehlerhaftigkeit des Besitzes wirkt nur ggü dem früheren Besitzer, nicht ggü Dritten. Ggü Rech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Zur Wirkung der Hemmung vgl § 209. Zu den einzelnen Tatbeständen der Hemmung vgl die §§ 203 f, 205–207, 210 f. Von besonderer praktischer Bedeutung dürften va § 204 I Nr 1 und die ihm gleichgestellten Tatbestände sein, um den Herausgabeanspruch gegen den möglicherweise Ersitzenden rechtshängig zu machen. Dieser Herausgabeanspruch muss vom derzeitigen Eigentümer gegen de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Der halbzwingende (§ 512 1) § 504a wurde ohne europarechtliche Vorgabe zum 21.3.16 (§ 491 Rn 7) neu eingefügt. Er gilt auch für vor dem 21.3.16 geschlossene Verträge (Art 229 § 38 II EGBGB). Die Ergänzung soll den Verbraucherschutz in Fällen andauernder erheblicher Überziehungen des laufenden Kontos verbessern. Zu diesem Zweck hat der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Duldungspflicht (§ 555d I, II).

Rn 2 Der Mieter hat nach einer wirksamen Ankündigung des Vermieters (§ 555c Rn 2) gem § 555d I grds eine Modernisierungsmaßnahme zu ›dulden‹ (GE 22, 950 Rz 39). Zur Frage, was ›Duldung‹ bedeutet und ob sich der Mieter zur Duldung erklären muss, s grds § 555a Rn 6 ff, die entspr gelten. Keine Duldungspflicht besteht nach II dann, wenn die Modernisierungsmaßnahme (§ 555b) nach...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gerichtlicher Sachverständiger.

Rn 2 Erfasst von § 839a wird jeder Sachverständige, der durch ein staatliches Gericht unabhängig von der Verfahrensordnung und -art eingesetzt wird. Auf eine Beeidigung kommt es, im Gegensatz zur früheren Rspr, nicht an. Die Haftung anderer Sachverständiger richtet sich nach den allg Vorschriften (s § 826 Rn 20). Berechtigt ist jeder Verfahrensbeteiligte, was weit zu versteh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gefahrtragung.

Rn 15 Die Gefahr des Untergangs der Waren bei der Rücksendung trägt der Unternehmer, III 4. Die Regelung entspricht § 357 II 2 aF. Der Verbraucher ist jedoch verpflichtet, die Waren angemessen zu verpacken, wobei nicht zwangsläufig die Originalverpackung zu verwenden ist (vgl BTDrs 17/12637, 60). Für Schäden, die auf eine unzureichende Verpackung der Waren zurückzuführen sin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Haftungskredite.

Rn 12 Haftungskredite, mit denen der Kreditgeber keine Geldbeträge, sondern seine Kreditwürdigkeit etwa in Form eines Akzept- o Avalkredits zur Verfügung stellt, sind keine Darlehen iSd I 1. Beim Akzeptkredit (BGHZ 19, 282, 288 ff; LG Hambg ZIP 16, 1239, 1240) akzeptiert die Bank aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages einen Wechsel (§ 25 WG), den der Wechselnehmer bei e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (2) Prüfung.

Rn 13 Für die Prüfung ist ein abstrakter Vergleich der betroffenen Gebrauchsarten vorzunehmen (LG Frankfurt aM ZMR 19, 65). Zu vergleichen sind die mit der erlaubten und der tatsächlichen Benutzung in der konkreten WE-Anlage typischerweise verbundenen Störungen (BGH NJW-RR 21, 1239 Rz 32). Um eine Vergleichsbetrachtung zu ermöglichen, sind der Gebrauch und dessen Art und die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vertragsverletzungen durch den Mieter gem § 543 II Nr 2.

Rn 13 Entgegen der Gesetzesbegründung (BTDrs 14/4553, 44) wird in II im Unterschied zu § 553 aF nicht mehr jede Vertragsverletzung durch den Mieter erfasst. Der Vermieter hat nur noch in den genannten (früher lediglich beispielhaften) Fällen ein fristloses Kündigungsrecht, wenn der Mieter die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet o...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Täuschung zur Herbeiführung eines Vertrags.

Rn 14 Eine Täuschung zur Herbeiführung eines Vertrags durch aktives Handeln oder durch Verschweigen von für den anderen Teil bedeutsamen Tatsachen (bei Bestehen einer Offenbarungspflicht, s nur BGH NJW 71, 1795, 1799 [BGH 28.04.1971 - VIII ZR 258/69]; NJW-RR 91, 1312) kann neben § 123 auch von § 826 erfasst werden. Bsp: Täuschung über die Eigentumsverhältnisse am Vertragsgeg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Insolvenzverwalter.

Rn 85 Der Insolvenzverwalter ist nach §§ 80, 108 I Nr. 1 InsO zur Abrechnung verpflichtet – auch für solche Zeiträume, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geendet haben. Er muss für die Zeit bis zur Verfahrenseröffnung und für die Zeit danach getrennt abrechnen, weil die Erstattungsansprüche des Mieters für die Zeit bis zur Eröffnung des Verfahrens Insolvenzforderu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Keine zusätzlichen Kosten für den Verbraucher.

Rn 9 Gem I Nr 2 dürfen dem Verbraucher durch die Änderung keine zusätzlichen Kosten entstehen. Der Begriff ›zusätzlich‹ führt dabei nicht dazu, dass I nur auf solche Verbraucherverträge über digitale Produkte anzuwenden wäre, bei denen sich der Verbraucher ohnehin gem § 327 I zur Zahlung eines Preises verpflichtet (BTDrs 19/27653, 77). Verträge nach § 327 III sind daher auch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Stellung des Dritten.

Rn 6 Der gute Glaube des Dritten an das Fehlen von Verfügungsbeschränkungen ist nicht geschützt, sogar dann nicht, wenn der andere die Zustimmungsfreiheit oder die erklärte Zustimmung wider besseres Wissen versichert. Solange nicht beide Ehegatten dem Dritten ggü arglistig gehandelt haben, kann der Dritte ggü der Geltendmachung des Revokationsanspruchs auch nicht den Einwand...mehr