Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Beschaffenheitsmerkmale.

Rn 27b In § 434 II 2 werden Merkmale der Kaufsache aufgezählt, welche unter den Begriff der Beschaffenheit zu subsumieren sind. Diese Aufzählung verzichtet zwar auf die Verwendung des einleitenden Wortes ›insbesondere‹, hat aber trotzdem keinen abschließenden Charakter (BTDrs 19/27424, 23; Lorenz NJW 21, 2065, 2066; Schörnig MDR 21, 1097, 1099). Die aufgeführten Aspekte sind...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Effektivzinsvergleich.

Rn 6 Ein Provisionsanspruch für eine Umschuldung erfordert, zusätzlich zu 1, nach 2 Hs 1, dass der effektive Jahreszins (Art 247 § 3 I Nr 3 EGBGB) des vermittelten Darlehens, soweit sich die Darlehenssummen decken, nicht höher ist als der des abzulösenden Altkredits. Bei variablen Zinsen ist auf den Ablösungszeitpunkt abzustellen (Erman/Nietsch Rz 9). Auch bei einem sittenwi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erfolglose Verwertung.

Rn 4 § 753 II begründet das Recht jedes Teilhabers, auf seine Kosten weitere Verwertungsversuche zu verlangen, wenn der erste gescheitert ist. Ein Scheitern des ersten Versuches liegt in diesem Zusammenhang nur vor, wenn das Scheitern an dem Fehlen eines Erwerbers lag, ohne dass der Verkauf durch gesetzlich nicht bestimmte Vorgaben der Teilhaber wie zB höheren Mindestpreisvo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erlöschen.

Rn 24 Es erfolgt durch Aufhebung, § 875, Eintritt eines Endtermins (zum Erreichen eines Lebensalters München NJW-RR 10, 890 [OLG München 05.01.2010 - 34 Wx 122/09]) oder einer objektiv eindeutig bestimmbaren, auflösenden Bedingung (Frankf BeckRS 15, 13195), wie Tod bzw Erlöschen der juristischen Person, §§ 1061, 1090 II (s.a. § 1090 Rn 9). Rn 25 Die Zerstörung und Unbewohnbar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vorleistungspflicht, II

Rn 7 Bei einer Vorleistungspflicht kann der Pflichtige die Leistung nicht verlangen, sondern nur unter den Voraussetzungen des § 321 I nach § 321 II vom Vertrag zurücktreten. Dadurch zerstört er aber seine Erfüllungsansprüche. Das kann er über II vermeiden, indem er den Vorleistungsgläubiger in Annahmeverzug (§§ 293 ff) setzt: Dann kann er auf Leistung nach Empfang der Gegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gemeinschaftliche Gläubigerschaft.

Rn 8 Die Forderung steht mehreren gemeinsam zu in der Weise, dass der Gläubiger nur Leistung an alle verlangen kann u der Schuldner nur an alle gemeinschaftlich leisten kann. Die gemeinschaftliche Gläubigerschaft, auch Mitgläubigerschaft genannt, ist der praktisch wichtigste Fall der Gläubigermehrheit; geregelt für den Fall der unteilbaren Leistung in § 432. In diesen Zusamm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Architektenvollmacht.

Rn 29 In der Beauftragung eines bauleitenden Architekten mit der Durchführung eines Bauvorhabens liegt im Zweifel zugleich die Erteilung einer Vollmacht, die auf üblicherweise vom Architekten für den Bauherrn getätigte Geschäfte wie die Vergabe von Bauleistungen (BGH BB 63, 111) beschränkt ist (sog originäre Vollmacht, s BGH NJW 78, 995). Das gilt nicht, wenn sich der Auftra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verluste.

Rn 4 Verluste nach I Fall 2 sind unfreiwillige Vermögensopfer oder Schäden beim Gesellschafter. Es geht um risikotypische Begleiteinbußen, die ihm bei seiner in den Interessenkreis der GbR fallenden Tätigkeit widerfahren. Es muss objektiv ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Tätigkeit für die GbR bestehen (BTDrs 19/27635, 157; das ist nicht deckungsgleich mit § 110 I Fall ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Prüfungspflichten.

Rn 11 Auf der Grundlage vorgenannter aktueller, angemessen überprüfter Informationen u weiterer aus der Kreditwürdigkeitsprüfung (§§ 505a ff) hat der Darlehensgeber eine ausreichende Anzahl von Darlehensverträgen zumindest aus seiner Produktpalette, bei entsprechender Vereinbarung auch aus der fremder Anbieter, auf ihre Eignung speziell für den Bedarf des Kunden zu prüfen u ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schadensersatzansprüche.

Rn 2 Nach Wortlaut und Stellung im BGB bezieht sich § 254 auf Schadensersatzansprüche aller Art, also ebenso wie § 249 unabhängig von der Anspruchsgrundlage. Sinngemäß wird er auch im öffentlichen Recht angewendet (zB BGHZ 151, 337, 352 zu § 14 PostG aF oder BGH NJW 64, 1670 zum SchulR). § 93 III 2 BauGB verweist sogar ausdrücklich auf § 254. Weiter gilt § 254 bei Aufopferun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Allgemeine Rechtsfolgen.

Rn 5 Die wirksam erklärte Kündigung beendet den Bauvertrag für die Zukunft. Der Unternehmer muss das Werk nicht fertig stellen, kann aber hinsichtlich der bis zur Kündigung vertragsgerecht erbrachten Leistungen (Teil-)Abnahme verlangen (BGH BauR 03, 689). Durch die wirksame Kündigung erlischt das Recht des Unternehmers aus § 632a, Abschlagszahlungen auf den Werklohn verlange...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Berechtigter.

Rn 10 Zum Widerruf berechtigt ist in erster Linie der Verbraucher als Vertragspartner, auch wenn er beim Vertragsschluss vertreten worden ist. Bei § 1357 (oder § 8 II LPartG) soll auch der Mithaftende widerrufen können. Gleiches soll sogar für den nach § 179 I haftenden vollmachtlosen Vertreter gelten, BGH NJW-RR 91, 1079 (zu § 355 aF); auch Grüneberg/Grüneberg Rz 2. Schließ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendungsbereich und Regelungsgehalt.

Rn 3 Das dingliche Vorkaufsrecht genießt dann Vorrang vor dem Vorkaufsrecht des Mieters, wenn es von dem Eigentümer zugunsten eines Familienangehörigen iSv § 577 I 2 bestellt wurde (BGH NZM 23, 545 [BGH 27.04.2023 - V ZB 58/22]). Vom Anwendungsbereich ausgenommen sind die in § 549 II, III erwähnten Mietobjekte. § 577 regelt ein gesetzliches schuldrechtliches persönliches Vor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Haftung des Vereinsvermögens und der Mitglieder.

Rn 17 Dass der VoRp nur mit dem Vereinsvermögen haftet und beim Idealverein die Mitglieder keiner Haftung unterliegen, folgt aus der Verweisung auf das Vereinsrecht in § 54 I 1. Zu Recht hatte der BGH schon bisher mit der ganz hM die Mitgliederhaftung beim nichtrechtsfähigen Idealverein (BGH NJW-RR 03, 1265, dazu Reuter NZG 04, 878 [BFH 03.03.2004 - X R 12/02]; dem BGH folge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Kunstwerke.

Rn 110 Vgl allg Müller-Katzenburg NJW 06, 553–557; Zöbeley MDR 14, 254–257. Mangel ja: gem I 2 Nr 2 (aF) bei neuzeitlicher Fälschung einer museal angebotenen Skulptur (BGH NJW 13, 3570 [BGH 09.10.2013 - VIII ZR 224/12]), fehlerhafte Zuschreibung einer Zeichnung zu Künstler (LG Frankfurt BeckRS 18 8370); ungenehmigte Nachgüsse von Bronzeskulpturen (Ddorf NWR-RR 21, 850 Rz 19)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 Das Inventar muss unter Beachtung der §§ 2002, 2003 vor Ablauf der Frist des § 1994 I oder freiwillig (§ 1993) errichtet werden. Fehlen Beschreibungen und Wertangaben des § 2021, wird das Inventar nicht unwirksam (MüKo/Küpper § 2009 Rz 2). Bei Unvollständigkeit des Nachlassverzeichnisses nach § 2005 II wird die Vermutung, dass weitere Nachlassgegenstände nicht vorhanden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / N. Abs 1 Nr 11: Schiedsverfahren.

Rn 20 Die Hemmung nach Nr 11 beschränkt sich auf Schiedsverfahren entspr §§ 1025 ff ZPO. Die Hemmungswirkung, die grds alle Ansprüche erfasst, die im schiedsrichterlichen Verfahren geltend gemacht werden, beginnt mit dem Beginn des schiedsrichterlichen Verfahrens. Dies ist nach § 1044 ZPO grds der Empfang des Antrags durch den Schuldner. Die Parteien können anderes vereinbar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 24 § 569 III Nr 3 will dem Mieter ausreichend Gelegenheit geben, eine Kündigung nach § 543 II 1 Nr 3 zu vermeiden. Voraussetzung ist eine Verurteilung zur Zustimmung zur Mieterhöhung gem § 558b II 1 oder zur Zahlung einer Mieterhöhung gem §§ 559 I, 560 I, IV. Ist der Mieter nach §§ 558–560 verurteilt worden, kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsatz der Sachnormverweisung.

Rn 1 Art 20 schreibt für den Anwendungsbereich von ROM I (s Art 1) den Grundsatz der Sachnormverweisung fest: Mit Ausnahme des IPR gelten alle Rechtsnormen des Staates, dessen Recht durch die Anwendung von ROM I berufen ist (Schack IPRax 13, 315, 318). Dies entspricht der Regelung in Art 15 EVÜ und ex Art 35 I EGBGB . Anders als in anderen Bereichen des IPR (s Art 4 EGBGB) fin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 31 Wer sich auf die Wirksamkeit einer empfangsbedürftigen Willenserklärung beruft, ist für den Zugang beweispflichtig (Saarbr NJW 04, 2909 [OLG Saarbrücken 24.05.2004 - 5 W 99/04]; München BeckRS 15, 15128; Baumgärtel/Kessen § 130 Rz 1; von BGH NJW 87, 2236 [BGH 13.05.1987 - VIII ZR 137/86], offengelassen; insgesamt Mrosk NJW 13, 1481). Er muss auch den Zugangszeitpunkt b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / K. Datenschutz.

Rn 41 S. zunächst § 535 BGB Rn 212, der entspr gilt. Die GdW muss die Vorgaben der DSGVO und des BDSG beachten (s.a. § 18 Rn 39). Der Verw ist kein Verantwortlicher iSv Art 4 Nr 7 DSGVO (aA Zerull AnwZert MietR 19/21). Jeder WEigtümer hat einen Anspruch auf Schutz seiner personenbezogenen Daten. Die GdW darf Daten nur dann verarbeiten, wenn sie ua die Vorgaben von Art 4, 6 D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erschöpfungseinrede.

Rn 2 Hat der Erbe alle Forderungen erfüllt, kann er sich, wenn ein ausgeschlossener Nachlassgläubiger seine Forderung geltend macht, auf die Erschöpfung des Nachlasses berufen, er haftet dann nur noch nach bereicherungsrechtlichen Vorschriften (NK-BGB/Krug § 1973 Rz 4). Die Beschränkung der Haftung setzt weder Nachlassverwaltung noch ein Nachlassinsolvenzverfahren voraus. Al...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Prozess.

Rn 31 Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Erteilung von Auskunft kann nicht mit dem materiell-rechtlichen Gesichtspunkt verneint werden, auf die verlangten Auskünfte zu den Ausnahmetatbeständen der §§ 556e, 556f komme es nicht an, weil der Vermieter sich zur Rechtfertigung der vereinbarten Miete lediglich auf die ortsübliche Vergleichsmiete berufe und andere Gründe ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. ultra-vires-Lehre.

Rn 6 Die ultra-vires-Lehre, nach der nicht vom Gesellschaftszweck gedeckte Akte von der Rechtsfähigkeit nicht umfasst sind, gilt im deutschen Recht für juristische Personen des Privatrechts nicht. Im Vereinsrecht kann stattdessen die Vertretungsmacht des Vorstands eingeschränkt werden (§ 26 I 3), was bei anderen juristischen Personen aber ausscheidet (s §§ 82 I AktG, 37 II G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen der Rücknahme.

Rn 5 Im Falle der Rücknahme fallen sämtliche Wirkungen der Hinterlegung rückwirkend weg. Ergibt sich aus der Hinterlegungsanzeige nach § 374 II ein Anerkenntnis, so handelt es sich allerdings nicht um eine Wirkung der Hinterlegung, die wegfallen könnte. Das Merkmal der Rücknahme wird als Anknüpfung an § 376 II Nr 1 verstanden, so dass es auf die Ausübung des Rücknahmerechts ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ermächtigt der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen, in Dienst oder in Arbeit zu treten, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche die Eingehung oder Aufhebung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses der gestatteten Art oder die Erfüllung der sich aus einem solchen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen betreffen. 2Ausge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Abdingbarkeit.

Rn 5 Die Norm ist auch für Verbrauchsgüterkauf (s § 476) dispositiv (BGH NJW 14, 1086 [BGH 15.01.2014 - VIII ZR 70/13] Rz 16), auch durch AGB (Celle NJW-RR 11, 132, 133 [BGH 11.11.2010 - VII ZR 44/10]; Hamm BeckRS 19, 7050 Rz 25; zu den Grenzen s BGH NJW 14, 454 [BGH 06.11.2013 - VIII ZR 353/12] Rz 20 für Online-Möbelhandel). Allerdings darf Abbedingung nicht gegen sonstiges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Umfang der Vollmacht.

Rn 26 Zum Umfang der Vertretungsmacht s bereits § 164 Rn 56, 58. Der Umfang der Vollmacht ist gesetzlich nur in wenigen Ausnahmefällen (zB §§ 49, 50, 54, 55, 91 HGB; 60 ff VVG; 81 ff ZPO) geregelt, sodass grds der Vollmachtgeber den Vollmachtsumfang bestimmt. Dieser kann sich auch aus AGB ergeben (BGH NJW 99, 1633, 1635f [BGH 10.02.1999 - IV ZR 324/97]). I. Auslegungsgrundsät...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift wurde mit G v 4.7.13 (BGBl I 2176) eingefügt und ist seit 13.7.13 in Kraft. Anlass war, dass der EGMR mit Urt v 21.12.10 (FamRZ 11, 269) und v 15.9.11 (FamRZ 11, 1715) entschieden hat, dass Art 8 EMRK dem nur ›biologischen‹ Vater ein Umgangs- und Auskunftsrecht auch dann gewährleistet, wenn er noch keine sozial-familiäre Beziehung zu seinem Kind aufbauen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kein Leistungsbezug des Ausgleichspflichtigen aus einem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht.

Rn 5 Gem I darf der Ausgleichspflichtige auch noch keine Leistungen aus einem im VA (vom anderen Ehegatten) erworbenen Anrecht beziehen können. Es geht dabei nur um Anrechte iSd § 32, die der Ausgleichspflichtige durch eine rechtsgestaltende Entscheidung wirksam erworben hat. An einem solchen Erwerb fehlt es, wenn ein Anrecht im Wertausgleich bei der Scheidung als nicht ausg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhalt.

Rn 1 § 17 I gibt das nach § 17 III durch Vereinbarung nicht einschränkbare oder auszuschließende Recht, bei einer schweren Verletzung (Rn 4) von einem WEigtümer nach einem entspr Beschl (Rn 10) die Veräußerung seines Wohnungseigentums (§ 1 II) zu verlangen. Ziel ist es, künftige Störungen zu verhindern und den Hausfrieden wiederherzustellen (BGH NZM 17, 37 Rz 15) sowie nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausschluss (S 2).

Rn 6 Die mit § 1825 I 1 korrespondierende Ausschlussregelung des § 105a 2 nimmt solche Geschäfte von der Wirksamkeitsfiktion aus, die eine erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Geschäftsunfähigen bedeuten. Maßstab ist hierfür die individuelle Situation des Geschäftsunfähigen. Seine Person ist gefährdet, wenn sein Leben, Gesundheit oder Freiheit betroffen ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einschränkungen.

Rn 6 Die Grenze dieser Berechnungsweise wird durch eine Verhältnismäßigkeitskontrolle markiert (S 3), die sich bereits in § 357a II 3 findet (dort Rn 16). Ob die vereinbarte Vergütung unverhältnismäßig hoch liegt, muss in einer Einzelfallabwägung ermittelt werden, in deren Rahmen insb der vom Unternehmer betriebene Aufwand und das wirtschaftliche Interesse des Verbrauchers a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aufhebung.

Rn 5 Die spätere Verfügung hebt die frühere nur insoweit auf, als ein Widerspruch besteht. So widerspricht die alleinige Erbeinsetzung des Ehegatten in einem notariellen Testament als bloße Wiederholung nicht einer früheren Erbeinsetzung durch privatschriftliches Testament, auch wenn nun noch Regelungen für den Fall des gleichzeitigen Versterbens oder des Längerlebens des Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Mängel der Mietsache.

Rn 9 Wird SonderE – und damit auch der Mitgebrauch am gemE vermietet (§ 535 BGB Rn 110) – ändert sich nichts an der Erhaltungspflicht des Vermieters (§ 535 BGB Rn 134 ff), auch wenn er wegen der Verwaltungszuständigkeit der GdW nur begrenzte Einwirkungsmöglichkeiten auf die Behebung von Mängeln des gemE hat (BGH ZMR 05, 935, 937; Zweibr ZMR 95, 119, 120; KG ZMR 90, 336).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in einen Drittstaat.

Rn 22 Zieht eine nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates gegründete Gesellschaft in einen Drittstaat außerhalb der EU durch Verlegung der Hauptverwaltung um, kann der Schutz der Grundfreiheiten entfallen (vgl zB Grüneberg/Thorn Anh zu Art 12 EGBGB Rz 13). Soweit die Gesellschaft in diesem Fall aber die Voraussetzungen von Art 54 AEUV noch erfüllt (Gründung nach dem Rech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Hauptverwaltung (Abs 1 S 1).

Rn 3 Die Hauptverwaltung (›central administration‹; ›administration centrale‹) stellt im Gegensatz zur Hauptniederlassung ein unternehmensinternes Merkmal dar (v Bar/Mankowski § 7 Rz 39; MPI RabelsZ (07), 225, 335). Der Ort der Hauptverwaltung ist der Ort der Leitung eines Unternehmens, nämlich wo ›die grundlegenden unternehmerischen Entscheidungen getroffen werden‹ (Rausche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Lebensmittel.

Rn 106 Mangel ja: Verdacht auf (1) lebensmittelrechtliche Manipulationen bei Fleisch (Karlsr NJW-RR 09, 134 [OLG Karlsruhe 25.06.2008 - 7 U 37/07]), (2) Dioxinbelastung (BGHZ 203, 98: gem § 434, nicht § 24 LFGB aF); (3) Nichterfüllung der Anforderungen an Bio-Ware (München BeckRS 13, 19645); (4) fehlende Verkehrsfähigkeit von Saatmais aufgrund behördlich festgestellter, geri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Ein nichtiges Rechtsgeschäft bleibt auch dann nichtig, wenn der Nichtigkeitsgrund später entfällt (Kohte JuS 84, 511). § 141 eröffnet aber die Möglichkeit, das Rechtsgeschäft unter erleichterten Voraussetzungen vom Zeitpunkt der Bestätigung an wirksam werden zu lassen. Die Bestätigung verlangt damit keine Neuvornahme des Rechtsgeschäfts, sondern gilt nur im Hinblick auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Übermittlung eines Vertragsentwurfs (Abs 2).

Rn 27 Die Bestimmung korrespondiert mit § 492 III. Schon vor Vertragsabschluss hat der Darlehensnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf (›auf Verlangen‹), dass ihm der abschlussbereite Darlehensgeber kostenfrei einen Entwurf des Verbraucherdarlehensvertrages mit dem aus Art 247 §§ 6–12 EGBGB ersichtlichen Inhalt zur Verfügung stellt (II 1 u 2). Dieser Anspruch besteht nebe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bestimmter Tag, Frist.

Rn 2 Die Vorschrift findet Anwendung auf Fristen, wobei sie zumindest entspr auch auf solche Zeitspannen anzuwenden ist, die nur durch die Festsetzung eines Endtermins bestimmt sind (BVerwGE 44, 48 [BVerwG 30.08.1973 - BVerwG II C 21.71]). Für eine nach Stunden (s.a. § 222 III ZPO) oder noch kürzeren Zeiträumen bemessene Frist ist die Vorschrift nicht anwendbar, da sich aus ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Schließt der Betreuer einen Vertrag ohne die erforderliche Genehmigung des Betreuungsgerichts, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der nachträglichen Genehmigung des Betreuungsgerichts ab. Die Genehmigung sowie deren Verweigerung wird dem anderen Teil gegenüber erst wirksam, wenn ihm die wirksam gewordene Genehmigung oder Verweigerung durch den Betreuer mitgeteilt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Ende der Hypothek.

Rn 20 Die Hypothek erlischt durch Aufhebung mit Zustimmung des Eigentümers (§ 1183). Einseitig kann der Gläubiger nur auf die Hypothek verzichten (§ 1168); dadurch erlischt sie jedoch nicht, sondern geht als Grundschuld auf den Eigentümer über (Ausn beim Gesamtrecht, § 1175 I 2). Die Hypothek erlischt weiterhin durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung (§ 1181; Ausn: § 1182)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Beschränkung kann nur Abkömmlingen auferlegt werden. Eltern oder Ehegatten müssen sich Beschränkungen jeder Art, auch gem § 2338, gefallen lassen, wenn ihr Pflichtteil entzogen werden kann (MüKo/Lange Rz 3). Der Abkömmling muss der Verschwendung erlegen sein, dh eine Lebensweise mit einem Hang zu zweck- und nutzlosen Vermögensverwendungen pflegen (Baumann ZEV 96, 12...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beeinträchtigung (SonderE/gemE).

Rn 37 Die Beeinträchtigung der im SonderE stehenden Gebäudeteile kann nur der jeweilige WEigtümer verfolgen (OVG Hamburg NordÖR 21, 485). Ob das SonderE beeinträchtigt ist, ist eine Frage des Einzelfalls und zB zu bejahen, sofern der Behörde bei ihrer Entscheidung über die Baugenehmigung auch der Schutz der nachbarlichen Interessen des ›SonderE‹ aufgetragen ist, aber auch be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirkungen.

Rn 3 Die dinglich gesicherten Gläubiger müssen ihre Ansprüche zur Rechtswahrung nicht im Aufgebotsverfahren anmelden, soweit sich die bevorrechtigte Stellung auf die mit dem Sicherungsrecht belasteten Gegenstände bezieht. Rn 4 Der Erbe hat während des Aufgebotsverfahrens kein Leistungsverweigerungsrecht nach §§ 2014, 2015 ggü den bevorrechtigten Nachlassgläubigern. Dies gilt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsatz.

Rn 1 § 1114 beschränkt die selbstständige Belastung von Miteigentumsanteilen im Interesse der Vermeidung dadurch begründeter Schwierigkeiten bei der Grundbuchführung und der Zwangsversteigerung. Ein Rangvorbehalt bei einem Recht an einem im Miteigentum stehenden Grundstück kann für Hypotheken an dem Miteigentumsanteil nach dem Anteil des Miteigentümers am gesamten Vorbehalt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kenntnis.

Rn 2 Kenntnis des Anfechtungsgrundes setzt die Kenntnis des Erbfalls, des Vorliegens einer letztwilligen Verfügung, des Willensmangels nach §§ 2078, 2079 und der infolgedessen eintretenden Benachteiligung, die zur Anfechtungsberechtigung führt, § 2080 I, voraus. Diese Kenntnis muss so sicher sein, dass ein vernünftiger Mensch in der Lage ist, daraus einen Entschluss zumindes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ein Zahlungsvorgang ist gegenüber dem Zahler nur wirksam, wenn er diesem zugestimmt hat (Autorisierung). 2Die Zustimmung kann entweder als Einwilligung oder, sofern zwischen dem Zahler und seinem Zahlungsdienstleister zuvor vereinbart, als Genehmigung erteilt werden. 3Art und Weise der Zustimmung sind zwischen dem Zahler und seinem Zahlungsdienstleister zu vereinbaren....mehr