Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ende des gesetzlichen Güterstandes im Schwebezustand.

Rn 3 Stirbt der zustimmungsberechtigte Ehegatte während des Schwebezustandes, wird der geschlossene Vertrag wirksam, weil eine Bindung iSv § 1365 nicht mehr besteht (BGH NJW 82, 1099 [BGH 02.12.1981 - IVb ZR 553/80]). Stirbt der andere Ehegatte, bleibt es auch dann bei der schwebenden Unwirksamkeit, wenn der überlebende Ehegatte Alleinerbe des anderen ist (Karlsr FamRZ 78, 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. WKRL; Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift setzt Art 13 IV WKRL in nationales Recht um. § 475d regelt, wann eine Fristsetzung für Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung entbehrlich ist. Er weicht insoweit von §§ 281 II, 323 II, 440 ab u verdrängt diese in seinem Anwendungsbereich aufgrund seines abschließenden Charakters (BTDrs 19/27424, 35; Weiß ZVertriebsR 21, 208, 215). Dies ist notwen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsnatur.

Rn 2 Das Recht, die Aufhebung zu verlangen (§ 749 I), ist nach allgM kein Gestaltungsrecht, sondern ein Anspruch auf Aufhebung, der durch Leistungsklage durchzusetzen ist. Nach heute überwiegender und richtiger Auffassung ist nicht zwischen dem Anspruch auf Einwilligung zur Aufhebung, auf Einwilligung in einen bestimmten Teilungsplan und auf Mitwirkung beim Vollzug des Teilu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Dividendenansprüche

Rz. 471 [Autor/Stand] Hat eine Kapitalgesellschaft Dividendenansprüche gegenüber einer anderen Kapitalgesellschaft, ist für deren Ansatz ab 1993 die bilanzsteuerrechtliche Behandlung maßgebend. Danach ist eine Aktivierung der Dividendenansprüche in der Steuerbilanz erst dann vorzunehmen, wenn diese durch Gewinnverwendungsbeschluss der ausschüttenden Kapitalgesellschaft entst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsfolgen.

Rn 5 Mit der Einigung entsteht das den Miteigentumsanteilen jew zugeordnete SonderE (§ 1 Rn 23) zeitgleich mit dem Wohnungseigentum (Vor §§ 1–49 Rn 11), sofern es sich um ein bebautes Grundstück handelt und die Räume, die im SonderE stehen sollen, bereits vorhanden sind. Anderenfalls entsteht das SonderE mit Fertigstellung des Raums (BGH ZMR 19, 616 Rz 22; NJW 08, 2982 Rz 9 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einrede der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit (§ 275 II).

Rn 18 § 275 II normiert einen zum Schuldrecht aF von der Rspr (BGHZ 59, 365, 367; 62, 388, 391, 394; 114, 383, 389) entwickelten Gedanken: Das Recht des Gläubigers auf Naturalerfüllung endet dort, wo die Leistung unmöglich ist oder vom Schuldner unzumutbare Anstrengungen erfordert (sog ›Opfergrenze‹; s zur Übernahme der bisherigen Rspr BGH NJW 05, 3284 [BGH 20.07.2005 - VIII...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gefährdung des Anspruchs auf die Gegenleistung.

Rn 3 Der Anspruch auf die Gegenleistung muss objektiv gefährdet sein, und zwar durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils, I 1. Worauf der Mangel der Leistungsfähigkeit beruht, bleibt gleich. So kommen neben schlechten Vermögensverhältnissen etwa in Betracht auch Leistungshindernisse aus Export- oder Importverboten, Kriegsereignissen, Zusammenbrüchen von Zulieferer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Höhe der Vergütung.

Rn 75 Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung, sofern nicht zwingende gesetzliche (zB §§ 1 ff MiLoG) oder kollektive Regelungen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen) für den ArbN höhere Vergütungen vorsehen (Rn 41, zu Sittenwidrigkeit Rn 57). Nach § 1 II des MiLoG gilt für ArbN flächendeckend und zwingend (BAG NJW 21, 2229 [BAG 27.04.2021 - 1 ABR 21/20]) ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Änderungen (§ 4 I, II).

Rn 8 Soll der Gegenstand des SonderE geändert werden, ist dies vor Entstehung einer Gemeinschaft durch eine einfache einseitige Erklärung iFd § 29 GBO möglich (§ 8 Rn 5). Danach bedarf es nach § 4 I, II einer Vereinbarung in der Form der Auflassung nach §§ 873, 925 BGB (Rn 2; BGHZ 139, 352, 356; Köln DNotZ 23, 152; München NZM 17, 375) unter Zustimmung der (ggf werdenden, vg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Rechtsfolgen einer formunwirksamen Bevollmächtigung.

Rn 14 Bedarf die Vollmacht ausnahmsweise der Form, ist eine formlos erteilte Vollmacht grds gem § 125 I nichtig (BGHZ 132, 119, 128). Die formunwirksame Vollmachtserteilung kann eine Rechtsscheinhaftung auslösen (s Rn 37 ff). Ansonsten richten sich die Rechtsfolgen des vollmachtlosen Vertreterhandelns nach den §§ 177 ff. Die Genehmigung des Vertretergeschäfts durch den Vertr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gewöhnliche und außergewöhnliche Maßnahmen.

Rn 4 Nach II 1, 2 sind gewöhnliche und außergewöhnliche Maßnahmen der Geschäftsführung zu unterscheiden. Das dient dem Schutz derjenigen Gesellschafter, die abweichend vom gesetzlichen Regelfall von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind, wodurch vermieden wird, dass das von ihrer Gesellschaft getragene Unternehmen ohne ihr Zutun in seinem Zuschnitt wesentlich verändert wi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verträge über wiederkehrenden Bezug nach Abs 1 S 1 Nr 3.

Rn 13 Die Bestimmung erfasst – als Auffangtatbestand – Dauerschuldverträge, die die Verpflichtung zum wiederkehrenden, nicht notwendig regelmäßigen (BGHZ 97, 351, 357) Erwerb o Bezug von Sachen zum Gegenstand haben (BGH NJW-RR 88, 1322). Das sind va Grund- o Rahmenverträge (BGH NJW 97, 933), nicht aber Wiederkehrschuldverhältnisse, bei denen keine Rechtspflicht zur Abnahme o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Wird die Miete oder Pacht eingezogen, bevor sie zu Gunsten des Hypothekengläubigers in Beschlag genommen worden ist, oder wird vor der Beschlagnahme in anderer Weise über sie verfügt, so ist die Verfügung dem Hypothekengläubiger gegenüber wirksam. 2Besteht die Verfügung in der Übertragung der Forderung auf einen Dritten, so erlischt die Haftung der Forderung; erlangt e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Vergangenes oder gegenwärtiges Ereignis.

Rn 8 Zwar setzen die §§ 158 ff die objektive Unsicherheit über das künftige Eintreten des Ereignisses voraus, die Vorschriften können allerdings uU analog auf Bedingungen angewendet werden, die nur für die Parteien unbekannte Ereignisse, über deren Eintritt objektiv bereits Klarheit besteht, zum Gegenstand haben (Staud/Bork Vor §§ 158–163 Rz 29; Erman/Armbrüster Vor § 158 Rz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Entsprechende Anwendung.

Rn 4 findet § 878 kraft Verweisung in §§ 880, 1109, 1116, 1132, 1154, 1168, 1180, 1188, 1196; §§ 3, 8, 9 SchiffsRG. § 878 gilt aufgrund des Normzwecks entspr bei anderen freiwilligen Erklärungen des Berechtigten im rechtsgeschäftlichen Verkehr, insb bei Bewilligungen zur Eintragung von Widerspruch und Vormerkung (BGHZ 138, 186; ZIP 05, 627) und Grundbuchberichtigung (Soergel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Name und Anschrift des Darlehensgebers; Art des Darlehens (Art 247 § 3 I Nr 1, 2 EGBGB).

Rn 15 Der Darlehensgeber muss über seinen Namen (§ 12) u seine Postanschrift informieren; Internetadressen genügen nicht. Bei Art 247 § 3 I Nr 2 EGBGB ist ›Darlehen‹ als Oberbegriff auch für Zahlungsaufschub u Finanzierungshilfe zu verstehen. Der Darlehensgeber kann die Art des Darlehens beispielsweise als Festkredit, unbefristetes Darlehen, Leasing etc ausweisen; schlagwort...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Mietspiegel vergleichbarer Gemeinde (§ 558a IV 2).

Rn 23 Der Mietspiegel einer anderen Gemeinde ist anwendbar, wenn es in der maßgeblichen Gemeinde keinen Mietspiegel gibt (BGH NJW 14, 1173 Rz 11; 10, 2946 Rz 7). Zur Frage, wann eine Gemeinde ›vergleichbar‹ ist, s § 558 Rn 16. Dass bestimmte Wohnlagen vergleichbar sind, ist unerheblich (BGH NJW 14, 1173 Rz 11; LG Potsdam ZMR 14, 797, 798). Die fehlende Vergleichbarkeit kann ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abstammung.

Rn 3 Nach dem BGB bedarf die von einem beschränkt geschäftsfähigen minderjährigen Mann erklärte Vaterschaftsanerkennung der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters (§ 1596 I 2 iVm 1). Darüber hinaus ist stets die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich (§ 1595 I), bei beschränkter Geschäftsfähigkeit der Mutter auch die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters (§ 1596...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Familien und Haushaltsprivileg (§ 577 Ia 2 Var 1).

Rn 19 § 577 Ia 1 ist gem § 577 Ia 2 Var 1 nicht anzuwenden, wenn die (= sämtliche) Gesellschafter oder Erwerber derselben Familie (bejahend für Cousin: LG Berlin NZM 24, 37, zumindest bis zum Inkrafttreten des MoPeG zum 1.1.24) oder demselben Haushalt angehören (BGH, ZMR 21, 29 für geschiedene Eheleute). § 577 Ia 2 Var 1 drängt für diese das Schutzinteresse des Mieters zurüc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Aufhebung der Gemeinschaft (Abs 2).

Rn 3 § 749 wird durch Abs 2 modifiziert. Das Aufhebungsverlangen können Nießbraucher und Miteigentümer nur gemeinsam stellen. Sie sind einander jeweils zur Mitwirkung im Rahmen ordnungsgemäßer Wirtschaft verpflichtet. Wegen der sog Teilungsversteigerung s §§ 180–185 ZVG (LG Saarbrücken NJW-RR 10, 24 [LG Saarbrücken 28.07.2009 - 5 T 350/09], vgl Eickmann § 29 IV; Hansen DNotZ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verfahrensrechtliches.

Rn 15 Erfordert die Erlangung oder Beschränkung der Geschäftsfähigkeit einen behördlichen oder gerichtlichen Rechtsakt, so hängt sein Erlass von Regelungen der internationalen Zuständigkeit ab. Nach § 104 FamFG können bei gew Aufenthalt eines Minderjährigen in Deutschland deutsche Gerichte über dessen Emanzipation oder Volljährigkeitserklärung entscheiden (BeckOK/Mäsch Rz 47...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsgeschichtliches und Rechtspolitisches.

Rn 2 Mit der Verweisung auf das Recht der Gesellschaft griff das BGB die bis dahin herrschende Rechtslage auf und sicherte das System der Normativbestimmungen ab, nach dem rechtsfähige Idealvereine durch Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen aufgrund Eintragung entstehen. Im Jahr 1900 hatte die Verwaltungsbehörde ein Einspruchsrecht gegen die Eintragung (sozial-)politis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ersatzgeschäft.

Rn 8 Das nichtige Geschäft muss gem § 140 den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts entsprechen. Das Ersatzgeschäft kann ein Geschäft anderer Art sein oder dem von den Parteien vorgestellten Geschäftstyp entspr (Stuttg JZ 75, 573 [OLG Stuttgart 21.11.1974 - 13 U 120/74]; Staud/Roth Rz 19). Das Ersatzgeschäft muss nicht notwendig wirksam sein. Es genügt, wenn es wenige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 6 Gem IV ist § 536 zugunsten des Wohnraummieters zwingend. Daher ist die Verknüpfung des Minderungsrechts mit einer Anzeigepflicht unzulässig (BGH NJW 95, 254 [BGH 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94]). Die Abbedingung des § 536 ist zu trennen von der Abbedingung der Gebrauchsüberlassung- bzw Instandhaltungspflicht gem § 535 I 2. Insofern ist zwar die Übertragung von Schönheitsrep...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Vertretung und Stimmrechtsausschluss.

Rn 18 Der nach § 25 IV ausgeschlossene WEigtümer kann weder einen anderen WEigtümer vertreten noch sich vertreten lassen (BGH ZMR 14, 559 = NZM 14, 275 Rz 18; aA München ZMR 11, 148 Rz 26). Der vom Stimmrecht Ausgeschlossene ist als Vertreter freilich berechtigt, einem Dritten im Namen des Vollmachtgebers eine Untervollmacht zu erteilen. Die Erteilung ist aber ausgeschlossen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsatz: kein ›Vorwegabzug‹.

Rn 72 Gibt es in einem Gebäude oder in einer Wirtschafts- bzw Abrechnungseinheit (§ 556 Rn 48) Räume und/oder Flächen, die sowohl der preisfreien Wohnraummiete unterliegen (anders: § 20 II 2 NMV 1970) als auch der Gewerberaummiete, müssen alle oder einzelne Betriebskosten für die jeweiligen Mietverträge nicht getrennt abgerechnet werden (BGH NZM 17, 520 [BGH 10.05.2017 - VII...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die vertragsrechtlichen Folgen der Ausübung von Rechten des Verbrauchers im Bereich des Datenschutzes. Die DIRL hat die Regelung dieses Bereichs in ihrem ErwGr 40 ausdr den Mitgliedstaaten überlassen, womit § 327q über den Regelungsgehalt der DIRL hinausgeht (Rosenkranz ZUM 21, 195, 198). Art 3 VIII DIRL stellt dabei klar, dass die DSGVO auf alle p...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verzug mit Sicherheitsleistung (§ 569 IIa).

Rn 15 § 569 IIa ist durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I 434) ins Gesetz eingefügt worden. Auf ein vor dem 1.5.13 entstandenes Mietverhältnis ist er gem Art 229 § 29 II EGBGB nicht anzuwenden (zur bis dahin geltenden Rechtslage s Hinz ZMR 12, 153, 160). Der an § 543 II 2 Nr 3 angelehnte § 569 IIa regelt für den Bereich der Wohnraummiete – zur Gewerbemiete vgl Schmid MDR 14,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Individuelle Kürzung.

Rn 14 Zunächst ist es möglich, den bei der Leistungsfähigkeit zu berücksichtigenden Rechnungsposten (hier die monatliche Belastung aufgrund trennungsbedingter Schuld von 100,00 EUR) aufgrund einer Billigkeitsabwägung unter Berücksichtigung der konkreten Einzelfallumstände angemessen zu verteilen (BGH FamRZ 90, 260; 92, 1045). Rn 15 Dabei sind die Einkommens- und Vermögensverh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Natürliche Person, juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft.

Rn 6 § 14 erfasst alle natürlichen Personen. In Übereinstimmung mit den europarechtlichen Vorgaben können damit auch Freiberufler (BGH 30.9.09, VIII ZR 7/09), Handwerker, Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, und Landwirte als Unternehmer auftreten (vgl Grüneberg/Ellenberger Rz 1 und 2). Die Norm bezieht auch jede juristische Person in den Anw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Gewerberaummiete.

Rn 75 Der Insolvenzverwalter kann in der Gewerberaummiete das Mietverhältnis neben den allg Gründen auch nach § 109 I 1 Hs 1 InsO kündigen (s.a. BGH NJW 12, 1361 [BGH 09.02.2012 - IX ZR 75/11] Rz 10) – auch mit Wirkung für die Mitmieter (BGH NZM 13, 366 [BGH 13.03.2013 - XII ZR 34/12] Rz 17). Die Frist beträgt 3 Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausschlussfrist.

Rn 11 Nach § 2015 I muss der Aufgebotsantrag binnen Jahresfrist seit Annahme der Erbschaft gestellt werden; das Antragsrecht als solches ist nicht befristet (MüKo/Küpper § 1970 Rz 2). Der Verdacht unbekannter Nachlassverbindlichkeiten zwingt zur unverzüglichen Antragstellung nach §§ 1980 II, 1975 II 2, um Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Bei Versäumung der Frist kommt e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Weitere Ansprüche.

Rn 51 Neben dem Anspruch auf Unterlassung und/oder Beseitigung einer Störung des gemE steht der grds Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (BGH NJW 19, 1216 Rz 7). Ferner kommen ein Anspruch auf Verschaffung des unmittelbaren Mitbesitzes am gemE aus §§ 902, 985, 1004 I BGB und/oder ein Schadenersatzanspruch aus §§ 823 I, 249 BGB gegen einen WEigtümer od...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Auskunft in unzureichender Form (§ 556g Ia 4).

Rn 21 Hat der Vermieter die Auskunft erteilt, aber nicht in Textform (§ 556g IV), so kann er sich auf eine nach § 556e oder § 556f zulässige Miete erst dann berufen, wenn er die Auskunft in Textform (§ 556g IV) nachgeholt hat. Die Beweislast für die Erteilung der Auskunft (idR mündlich), trägt der Vermieter (BTDrs 19/4672, 28). Wird der Beweis nicht geführt, gilt § 556 Ia 3.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Sind der Veräußerer und der Erwerber darüber einig, dass sich die Veräußerung auf das Zubehör des Grundstücks erstrecken soll, so erlangt der Erwerber mit dem Eigentum an dem Grundstück auch das Eigentum an den zur Zeit des Erwerbs vorhandenen Zubehörstücken, soweit sie dem Veräußerer gehören. 2Im Zweifel ist anzunehmen, dass sich die Veräußerung auf das Zubehör erstre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Unzumutbarkeit der Erwerbstätigkeit.

Rn 10 Maßgebend sind iRd Gesamtabwägung alle Umstände des konkreten Einzelfalls. Zu prüfen ist, ob gerade das Alter iVm der beruflichen Qualifikation eine konkret in Betracht kommende angemessene (§ 1574 II) Erwerbstätigkeit verhindert. Objektiv entscheidet die Art der beruflichen Tätigkeit, insb, ob ein bestimmter Beruf im Alter (überhaupt) noch ausgeübt werden kann bzw nic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 25. Garantien (Abs 2).

Rn 24 Bei objektiver Anknüpfung untersteht der Garantievertrag – auch der Bankgarantievertrag – dem Recht des gewöhnlichen Aufenthalts (Art 19) des Garanten, da er die charakteristische Leistung erbringt, so dass er den Umfang dieser Leistung der ihm vertrauten Rechtsordnung entnehmen können muss (Staud/Magnus Art 4 Rz 426; Rauscher/Thorn Art 4 ROM I Rz 112; BGH NJW-RR 11, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Auslegung der Vollmacht und konkludente Vollmachtserteilung.

Rn 8 Ob das Verhalten des Vertretenen als Vollmachtserteilung zu verstehen ist, ist in Zweifelsfällen durch Auslegung vom Empfängerhorizont (§§ 133, 157) zu ermitteln (MüKo/Schubert Rz 7). Während für die Auslegung einer Innenvollmacht der Verständnishorizont des Bevollmächtigten maßgeblich ist (BGH NJW 10, 1203 [BGH 14.01.2010 - III ZR 173/09] Rz 8), ist bei der Auslegung e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wirkung der Entscheidung (Abs 3).

Rn 8 Die Entscheidung des FamG über die Anpassung oder eine Abänderung der Anpassung wird wie jede (End-) Entscheidung über den VA formell zwar erst mit ihrer Rechtskraft wirksam (§ 224 I FamFG). In materiell-rechtlicher Hinsicht wirkt die Entscheidung jedoch auf den Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats zurück (§ 34 III). Als ›Antragstellung‹ ist insoweit der T...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes.

Rn 2 Die Bestimmung bezweckt den Schutz von Verbrauchern u Existenzgründern (§ 513) vor übereilten vertraglichen Belastungen, deren Tragweite sie möglicherweise nicht realistisch einschätzen, weil die Gegenleistung nicht sofort fällig ist u sich nicht in einer Gesamtsumme darstellt, sondern sich erst in Zukunft realisiert (BGHZ 78, 248, 251; NJW 90, 1046). Die Regelung erwei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Annahme.

Rn 2 Zur Annahme der Erbschaft ist Geschäftsfähigkeit erforderlich. Die fehlende Kenntnis vom Ausschlagungsrecht berechtigt bei der ausdrücklichen Annahmeerklärung nicht zur Anfechtung. Rn 3 Die Annahme ist dabei eine gestaltende, jedoch nicht empfangsbedürftige Willenserklärung (Soergel/Naczinsky § 1943 Rz 2 mwN), die ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen ka...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage.

Rn 63 Für die Kosten des Betriebs müssen die WEigtümer – eine Bestimmung durch den Verw ist nicht möglich (LG München I ZMR 16, 232) – für den erfassten Wärmeverbrauch nach Maßgabe von § 7 I 1–3 HeizkV nach billigem Ermessen einen Umlageschlüssel nach §§ 16 II 2, 19 I beschließen (BGH WuM 20, 235 Rz 8; ZMR 10, 970) oder nach § 10 I 2 vereinbaren. Nach § 10 HeizkV kann auch e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Kündigungsmöglichkeit.

Rn 15 Die Nichteinhaltung der Schriftform führt anders als bei § 125 nicht zur Nichtigkeit des Vertrages, sondern nur zu einer unbestimmten Laufzeit. § 550 nennt als frühesten Zeitpunkt für die Beendigung des Mietverhältnisses ein Jahr nach Überlassung des Wohnraums. Es kann also nicht erst nach einem Jahr gekündigt werden, sondern die Kündigungserklärung kann bereits so rec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Begehrt der Besteller streben die Vertragsparteien Einvernehmen über die Änderung und die infolge der Änderung zu leistende Mehr- oder Mindervergütung an. 2Der Unternehmer ist verpflichtet, ein Angebot über die Mehr- oder Minde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Jede Ver tragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. 2Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kün...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Pfandreife (Abs 2).

Rn 2 Pfandreife tritt, soweit diese vereinbarungsgemäß nicht von weiteren Voraussetzungen abhängig ist (erleichternde Vereinbarungen sind unwirksam), bei einer Geldforderung (1) auch nach § 9 I PfandleihVO (BGH WM 87, 185, 186) mit deren Fälligkeit, nicht erst mit Verzug ein. Annahmeverzug des Gläubigers ändert nichts; die Verwertung kann in einem solchen Falle aber eine Sch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gesetzlicher und gewillkürter Formzwang.

Rn 10 ZT sieht das Gesetz solche Ausnahmen wie zB in den §§ 492 IV 1, 1945 III 2 iVm 1955, 1484 II; 12 II HGB; 2 II, 47 III GmbHG ausdrücklich vor. Die Formbedürftigkeit einer Vollmacht kann sich auch aus einer Vereinbarung ergeben, die der Vollmachtgeber mit dem Bevollmächtigten oder dem Vertragspartner getroffen hat, und aus der Satzung einer juristischen Person (Staud/Sch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wesentlich engere Verbindung, Art 41.

Rn 15 Die Anknüpfungen nach Art 40 I, II werden weitgehend durch Art 41 (bis auf Art 41 II Nr 2, dem Art 40 II vorgeht) verdrängt, der als Ausnahme zu den Anknüpfungen des Art 40 I, II vAw zu beachten ist (MüKo/Junker Art 40 Rz 63). Insbesondere ist bei sachlichem Zusammenhang der unerlaubten Handlung mit einem Vertrag oder einem vertragsähnlichen Verhältnis eine akzessorisc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aufschiebende und auflösende Bedingung.

Rn 2 § 158 unterscheidet Bedingungen zunächst nach der Art ihres Einflusses auf das Rechtsgeschäft. Die Wirkungen des Rechtsgeschäfts können mit Eintritt der Bedingung eintreten (aufschiebende oder Suspensivbedingung, I) oder zu diesem Zeitpunkt enden (auflösende oder Resolutivbedingung, II). Die Abgrenzung zwischen auflösender und aufschiebender Bedingung kann im Einzelfall...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fehlen besonderer Teilungsregelungen (Abs 2).

Rn 17 Trifft der Versorgungsträger keine eigenen Teilungsregelungen, gelten für das Anrecht, das für den Ausgleichsberechtigten zu begründen ist, die gleichen Bestimmungen wie für das dem Ausgleichspflichtigen verbleibende Anrecht (II). Dies hat das Gericht im Tenor der Entscheidung klarzustellen. Auch wenn Teilungsregelungen des Versorgungsträgers bestehen, darin enthaltene...mehr