Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Kreditanstalten des öffentlichen Rechts (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 411 [Autor/Stand] Kreditanstalten des öffentlichen Rechts sind Unternehmen, die als öffentlich-rechtliche Körperschaften die Kreditgewährung zum Gegenstand haben. Hierzu gehören auch diejenigen Kreditunternehmen, denen die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen worden ist.[2] Unter die Kreditanstalten des öffentlichen Rechts fallen vor allem die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Fälligkeit.

Rn 3 Dem Schutz vor Umgehungen dient die Fälligkeitsregelung für die Verpflichtung der Partei, die nicht Maklerkunde ist. Der Anspruch aus einer Vereinbarung (s Rn 2) wird erst fällig, wenn der ursprüngliche Vertragspartner des Maklers die Erfüllung seiner Provisionsverpflichtung bzw die Zahlung seines Anteils nachgewiesen hat. Auf diesem Wege soll vermieden werden, dass die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zeitpunkt.

Rn 3 § 476 gilt nur für ›vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer‹ getroffene Vereinbarungen (LG Essen BeckRS 13, 19783). Die Mitteilung – vgl dazu Art 21 I WKRL ›zur Kenntnis gebracht hat‹ – ist eine empfangsbedürftige (so zur Mängelanzeige/-rüge iSd § 377 HGB BGHZ 101, 49, 51 ff) geschäftsähnliche Handlung (Erman/Grunewald Rz 2). Sie muss Tatsachen so bezeichnen, da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Enumerativ aufgezählte Rechtsgüter.

Rn 20 Schadenersatzansprüche, gleichgültig ob diese auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage stehen, (nur; aA Erman/Schmidt-Räntsch Rz 33: auch Allgemeines Persönlichkeitsrecht – dazu § 12 Rn 31 ff) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit (vgl § 823 Rn 23–32) verjähren spätestens in 30 Jahren ab dem den Schaden auslösenden Ereignis, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Änderung einer Umlegungsvereinbarung.

Rn 33 Die Mietvertragsparteien können eine Umlegungsvereinbarung jederzeit ändern – auch dann, wenn damit eine Erhöhung der Gesamtmiete verbunden ist (§ 557 I). Auch eine bloß stillschweigende Änderung ist möglich (allgemein s § 535 Rn 32; s.a. Rn 29). Eine Änderung kann allerdings nur unter Beteiligung sämtlicher Vertragspartner wirksam vereinbart werden (BGH ZMR 16, 519 Rz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Kann ein Miet verhältnis, das auf bestimmte Zeit eingegangen ist, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden, so gelten mit Ausnahme der Kündigung gegenüber Erben des Mieters nach § 564 die §§ 573 und 573a entsprechend. (2) Die §§ 574 bis 574c gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses höchstens bis zum vertraglich be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Begriff der Vereinbarung (§ 5 IV 1).

Rn 29 Vereinbarungen iSv § 5 IV 1 sind solche nach § 10 I 2 (§ 10 Rn 3). Sie bestimmen wie ein Gesellschaftsvertrag, was unter den WEigtümern gilt, etwa wegen des Gebrauchs, aber auch zur Verwaltung (vgl § 19 I) und zur GdW. Durch § 5 IV 1 werden die Wirkungen des § 10 III erzeugt und die WEigtümer vor einem Wegerwerb ihrer Vereinbarungen geschützt – Verdinglichung (BGH ZMR ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 3 Grundstücksbelastungen – Nießbrauch (§ 1030; vgl Emmerich, 10 Jahre MietRRefG S 729, LG Mühlhausen v 27.5.08, 3 O 122/08), Erbbaurecht, dingliches Wohnungsrecht (§ 1093), Dauerwohn- und Nutzungsrecht (§ 31 WEG) sowie Wohnungs- und Teilerbbaurechte (§ 30 WEG), Grunddienstbarkeit (§ 1018) und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (§ 1090) – zugunsten eines Dritten nach ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Verbrauchergeschäfte (Abs 4).

Rn 11 Für die Form von Verbraucherverträgen iSd Art 6 gilt nach IV unabdingbar und ohne Günstigkeitsvergleich (ganz hM, krit Staud/Magnus Art 29 EGBGB Rz 116) das Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Art 11 IV übernimmt damit die Regelung des früheren Art 29 III EGBGB. Dies gilt auch für die Form der den Verbrauchervertrag betreffende...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Ausschluss durch Erfüllungsverlangen?

Rn 49 Zweifeln kann man, ob der Gläubiger auch dann noch zurücktreten darf, wenn er zunächst weiterhin Erfüllung verlangt hat (nämlich nach fruchtlosem Fristablauf), oder ob er dann zunächst eine weitere Nachfrist setzen und deren Ablauf abwarten muss. BGH JZ 06, 1028 (mit Streitstand) hält eine solche weitere Fristsetzung idR für unnötig, doch seien nach § 242 Ausnahmen den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift und die zugrunde liegende Richtlinie 2001/23/EG soll die Kontinuität der iR einer wirtschaftlichen Einheit bestehenden Arbeitsverhältnisse unabhängig von einem Inhaberwechsel gewährleisten (EuGH C-160/14 – Ferreira da Silva e Brito ua; BAG NZA 18, 933 [BAG 25.01.2018 - 8 AZR 309/16]). Rn 2 § 613a ist zwingendes Recht. Vereinbarungen, die auf Umgehung der g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Regelanknüpfung: Vertragstypisierung (Abs 1).

Rn 8 I enthält feste Anknüpfungsregeln für die in lit a–h spezifizierten Vertragstypen. Für eine anderweitige Beurteilung im Einzelfall ist damit kein Raum, soweit eine Korrektur nicht anhand von III zu rechtfertigen ist. Gedanklich liegt der Mehrheit der Fälle des I (vgl Rn 2) der Anknüpfungsgrundsatz des II zugrunde. Einen einheitlichen unionsrechtlichen Vertragsbegriff en...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Ausnahmen.

Rn 39 Dem Vermieter obliegt ausnahmsweise eine vorvertragliche Aufklärungspflicht ggü dem (künftigen) Mieter hinsichtlich derjenigen Umstände und Rechtsverhältnisse mit Bezug auf die Mietsache, die – für ihn erkennbar – von besonderer Bedeutung für den Entschluss des Mieters zur Eingehung des Vertrags sind und deren Mitteilung nach Treu und Glauben erwartet werden kann (BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Gespaltene Beschl-Fassung.

Rn 10 Sowohl bei einem Vornahme-, als auch bei einem Gestattungsbeschl ist eine gespaltene Beschl-Fassung möglich. Mit einem ersten Beschl wird zunächst über das ›Ob‹ der baulichen Veränderung beschlossen (Grundlagenbeschl). Mit dem zweiten Beschl wird dann das ›Wie‹ der baulichen Veränderung nach § 19 I geregelt (BGH NZM 24, 241 [BGH 09.02.2024 - V ZR 244/22] Rz 8).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Allgemeines.

Rn 1 § 556f S 1, der nach hM verfassungsgemäß ist (BGH ZMR 20, 629 Rz 79), beschreibt ständige Ausn ggü § 556d (Rn 5a); § 556f S 2 hingegen eine einmalige ggü §§ 556d, 556e (Rn 11). § 556f S 1 soll sicherstellen, dass der Wohnungsneubau nicht behindert wird, und soll Bauwirtschaft bzw Bauherren von Mietwohnungen Investitionssicherheit geben (BTDrs 18/3121, 31). § 556f S 2 so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Macht der Erbe von dem ihm nach § 1990 zustehenden Recht Gebrauch, so finden auf seine Verantwortlichkeit und den Ersatz seiner Aufwendungen die Vorschriften der §§ 1978, 1979 Anwendung. (2) Die infolge des Erbfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung erloschenen Rechtsverhältnisse gelten im Verhältnis zwischen dem Gläubiger und d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Prozessuales.

Rn 47 § 254 begründet keine Einrede, sondern eine vAw zu beachtende Einwendung. Das wird aus der Verwandtschaft der Vorschrift mit § 242 gefolgert (BGH NJW 00, 217, 219 [BGH 20.07.1999 - X ZR 139/96] mN). Rn 48 Die Beweislast für die eine Anspruchsminderung begründenden Umstände trifft den Schädiger (BGHZ 91, 243, 260; BGH NJW 00, 664, 667). Doch soll der Geschädigte an der B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Schuldrechtliche SNRe.

Rn 26 Ein schuldrechtliches SNR wird nach hM gem §§ 398, 413 BGB isoliert durch einen Abtretungsvertrag zwischen Veräußerer und Erwerber übertragen (BGH NJW 79, 548; München ZMR 16, 896; NotBZ 15, 317). Eine Mitwirkung Anderer sei nicht erforderlich (BGHZ NJW 79, 548). Wird ein schuldrechtliches SNR bei Veräußerung des SonderE, dessen Inhalt es ist, nicht abgetreten und trit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Kosten.

Rn 36 Hat ein WEigtümer einen Anspruch auf einen konkreten Beschl, ist die Kostengrundentscheidung idR nach § 91 I 1 ZPO zu treffen. Ist hingegen eine Ermessensentscheidung zu treffen, ist § 92 II Nr 2 ZPO entspr anzuwenden (BRDrs 168/20, 90). Vorstellbar und im Einzelfall sinnvoll ist es dann, dass das Gericht für außergerichtliche und gerichtliche Kosten differenziert. Vor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Sachverständigengutachten.

Rn 18 Im Grundsatz kommt nur ein Sachverständigengutachten in Frage (BGH NZM 21, 88 Rz 27; NJW 11, 2284 [BGH 04.05.2011 - VIII ZR 227/10] Rz 20). Dies gilt auch dann, wenn ein Mietspiegel vorliegt, der tabellarisch Mietspannen ausweist und zusätzlich eine Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung enthält (BGH ZMR 21, 727 Rz 14) und über eine breitere Datengrundlage verfüg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Regelungsgegenstand und Reform.

Rn 1 In seiner jetzigen Form wurde § 356 durch das VRRL-UG (s dazu Vor §§ 355 ff Rn 2), durch das die §§ 355 ff neu gefasst wurden, ins Gesetz eingefügt. Die Norm enthält Bestimmungen für das Widerrufsrecht für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen sowie im Fernabsatz geschlossen wurden. Damit geht sie zurück auf § 312d aF, der Bestimmungen zum Widerrufsrecht bei Ferna...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zeitpunkt des Vermächtnisanfalls.

Rn 12 Gem II soll ein Vermächtnis, das erst nach dem Tod des längerlebenden Ehegatten erfüllt werden soll, im Zweifel erst zu diesem Zeitpunkt anfallen. Diese Auslegungsregel gilt, wenn kein entgegenstehender Erblasserwille feststeht (BGH NJW 83, 278 [BGH 22.09.1982 - IVa ZR 26/81] m Anm Stürner JZ 83, 149), und richtet sich gegen die Annahme einer bloßen Stundung der Vermäc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Aktuelle Bedeutung von ex Art 27 ff EGBGB.

Rn 2 Die ex Art 27 ff EGBGB (→ PWW-Online-Ergänzungsband, www.pww-oe.de) sind nicht nur für Altfälle von Bedeutung – die es immer wieder gibt –, sondern auch dort, wo ROM I nicht gilt. Das betrifft zum einen Fälle außerhalb des räumlichen Anwendungsbereichs von ROM I im Verhältnis zu Staaten, mit denen das EVÜ abgeschlossen wurde (s Art 24 ROM I Rn 3). Das gilt zum anderen f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Ordre public.

Rn 19 Eine ohne besonderen Grund zulässige private Namensänderung kann bei hinreichendem Inlandsbezug gegen den op verstoßen (Art 6), wenn die Identifikationsfunktion des Namens gefährdet ist (Erman/Hohloch Rz 13; vorsichtig MüKo/Birk Rz 42). Der Entzug von Adelstiteln verstößt idR nicht gegen den op (BVerwG IPRspr 80 Nr 8), kann aber zur Namensänderung nach § 3a NÄG berecht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Einkünfte des Kindesvermögens, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Vermögens nicht benötigt werden, sind für den Unterhalt des Kindes zu verwenden. 2Soweit die Vermögenseinkünfte nicht ausreichen, können die Einkünfte verwendet werden, die das Kind durch seine Arbeit oder durch den ihm nach § 112 gestatteten selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts erwirbt. (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Disagio.

Rn 44 Ein bereits bei Auszahlung der Darlehensvaluta fälliges u vom Darlehensgeber einbehaltenes Disagio (BGH ZIP 11, 1046 Rz 17; NJW-RR 10, 1574 Rz 15) stellt eine Vorauszahlung von Zinsen u damit ein laufzeitabhängiges Entgelt dar (BGHZ 201, 168 Rz 42; 202, 302 Rz 17). Es verstößt nicht gg das Zinseszinsverbot des § 248 I (BGH NJW 00, 352), sondern führt zu einer Ermäßigun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Macht der Betreuer zur Führung der Betreuung Aufwendungen, so kann er nach den für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 669 und 670 vom Betreuten Vorschuss oder Ersatz verlangen. Für den Ersatz von Fahrtkosten des Betreuers gilt die in § 5 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes für Sachverständige getroffene Regelung entsprechend. (2) Zu den Aufwendungen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Die Bestätigung führt zu einem Verlust des Anfechtungsrechts. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben grds bestehen, es sei denn, die Auslegung ergibt einen Verzicht (AnwK/Feuerborn § 144 Rz 13). Mit der Bestätigung wird regelmäßig zugleich ein Angebot über einen Verzicht auf solche Schadensersatzansprüche verbunden sein, die den Anfechtungsgegner wegen des die Anfechtu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Gerichtliche Entscheidungen in einem Rechtsstreit gem § 43 II.

Rn 34 Gerichtliche Entsch in einer WEG-Streitigkeit binden den Sondernachfolger eines WEigtümer im Fall des § 325 ZPO ohne Weiteres und ohne Eintragung in das Grundbuch (LG Hamburg ZMR 12, 811, 813). Etwa ein Veräußerungsurteil (vgl § 17) ist eine solche Entsch (BGH ZMR 17, 171 Rz 9), ein Prozessvergleich aber nicht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Distanzgeschäfte.

Rn 21 Nach Nr 2 muss der Verwender in Abweichung von den §§ 145 ff (s aber § 305a) seinem Vertragspartner in zumutbarer Weise die Möglichkeit der Kenntnisnahme der AGB geben. Diese Möglichkeit (auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es nicht an, BGH NJW 02, 372 [BGH 01.03.2001 - I ZR 211/98]) ist immer gegeben, wenn der Vertragspartei die AGB ausgehändigt werden (BGH NJW 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 16 Die – ggf wiederholte, § 26 II 2 Hs 1 – Bestellung erfolgt gem § 26 I durch Beschl nach § 19 I mit einfacher Mehrheit (relative genügt nicht). Zur Meidung von Ermessensfehlern sind – wie stets – mehrere Angebote einzuholen (BGH ZMR 20, 671 Rz 9; NJW 12, 3175 Rz 10), allerdings grds nicht bei der Wiederbestellung (BGH ZMR 11, 735 Rz 13; zw). Anders ist es jedenfalls, we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Europarechtliche Grundlagen der Norm, Funktion.

Rn 1 § 327 legt mit § 327a in Umsetzung von Art 3 DIRL den Anwendungsbereich des Untertitels 1 fest. Die darin enthaltenen Regelungen beanspruchen innerhalb ihres Anwendungsbereichs abschließende Geltung (BTDrs 19/27653, 38). Das DIUG bringt daher auch eine Anpassung derjenigen Regelungen des Besonderen Schuldrechts, die für bestimmte Vertragstypen spezielle Gewährleistungsv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ausschlagung der Erbschaft (Abs 3).

Rn 23 Schlägt der Ehegatte die Erbschaft aus (vgl §§ 1942 ff), wird er nach III so behandelt, als sei er nicht Erbe geworden, weshalb auch jetzt die güterrechtliche Lösung greift. Mit dieser Regelung erkennt das Gesetz das Interesse des Ehegatten daran an, die Erbschaft im Hinblick auf den Zugewinnausgleich auszuschlagen (Staud/Thiele Rz 82). Damit hat er faktisch die Möglic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff.

Rn 46c Es gilt der weite Beschaffenheitsbegriff von II 1 Nr 1 (s Rn 12). Die Anknüpfung der Erwartungen eines Käufers (s Rn 46 f) an die übliche Beschaffenheit dient der Anspruchsbeschränkung, indem die Haftung des Verkäufers für nicht erkennbare subjektive Vorstellungen des Käufers ausgeschlossen wird (Faust 42, 60f). Soweit keine negative Parteivereinbarung besteht, muss d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unwirksamkeit.

Rn 3 Nach II 1 führt eine abweichende Vereinbarung nicht nur zur Unwirksamkeit der Provisionsabrede, sondern zur Unwirksamkeit des gesamten Maklervertrags. Eine unzulässige Vereinbarung kann daher nicht etwa iR einer geltungserhaltenden Reduktion auf den Halbteilungsgrundsatz zurückgeführt werden, dass mithin beide Teile jeweils 50 % der Vergütung zu entrichten haben. Vielme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schönheitsreparaturen.

Rn 3 Es gibt keine echte Legaldefinition, so dass zur Begriffsbestimmung – wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist – primär auf § 28 IV letzter Satz der II. BV zurückgegriffen wird (BGH NJW 09, 1408 [BGH 18.02.2009 - VIII ZR 210/08]; Eisenschmid WuM 10, 459; Harsch FS 10 Jahre MietRRefG, 194), in dem es heißt: Schönheitsreparaturen umfassen nur das Tapezieren, Anstreic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Teilflächen.

Rn 15 Die WEigtümer können eine Teilfläche des gemE veräußern und zu Eigentum auf einen Dritten übertragen (BGH ZMR 23, 1023 Rz 8; Köln FGPrax 23, 206). Befindet sich auf der Fläche ein Raum, an dem SonderE besteht, muss dieses zuvor aufgehoben werden (KG ZMR 12, 462). Es kann aber auch das ganze Wohnungseigentum aufgehoben werden. Ein Beschl ist nicht möglich. Mit Veräußeru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Kostenregelung.

Rn 26 Denkbar ist ferner die Auslegung/Umdeutung in eine Regelung, nach der ein bestimmter WEigtümer die Kosten bestimmter, in gemE stehender Räume/Bestandteile abw von § 16 II 1 allein zu tragen hat (Karlsr ZMR 10, 873; München ZMR 06, 68; LG Köln ZMR 19, 71); allerdings dürfte es idR an einer Zuweisung fehlen: nur Räume können nach § 5 I zugewiesen werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Modernisierungspflicht.

Rn 106 Das Gesetz kennt keine allgemeine Modernisierungspflicht (BGH ZMR 19, 189; 19, 576; NJW 14, 685 Rz 28), auch nicht aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (BGH NZM 15, 589 Rz 32; NJW 14, 685 [BGH 18.12.2013 - XII ZR 80/12] Rz 28; zum Grundsatz Rn 54). Eine Ausnahme stellen öffentlich-rechtliche Verpflichtungen dar (dazu § 555b Rn 19), zB die TA-Lärm, die sich an den ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Organe und Vertretenmüssen.

Rn 29 Besonderheiten gelten für Organe von privatrechtlichen Körperschaften (etwa der Geschäftsführer einer GmbH, der Vorstand einer AG) sowie von juristischen Personen des Öffentlichen Rechts (§ 89). Sie gelten für die Personengesellschaften des bürgerlichen und des Handelsrechts (GbR, oHG, KG) entspr. Für derartige Organe gilt § 31, wonach die Körperschaft für den Schaden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Öffentlich-rechtliche u privatrechtliche Genehmigungen.

Rn 10 Für den durch Ausübung entstandenen Vertrag (s.o. Rn 4) gelten grds die allg Regeln. Er ist, ungeachtet der Genehmigung des Erstvertrags, jedenfalls dann (erneut) genehmigungsbedürftig, wenn das Genehmigungserfordernis personenbezogen ist. Das ist der Fall bei § 12 WEG, § 5 I ErbbauRG, § 2 GrdstVG. Zweifelhaft ist es bei § 2 GVO, weil hier nur zu prüfen ist, ob ein anh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Dienstleistung.

Rn 2 Dienstleistung kann im freien oder abhängigen Dienstverhältnis erbracht werden, auch als Geschäftsbesorgung. Sie muss vereinbart sein, andernfalls gilt GoA (§§ 677–687) oder Bereicherungsrecht (§§ 812–822). I greift nur, wenn die Parteien keine wirksame (BGH NJW 20, 1811 [BGH 13.02.2020 - IX ZR 140/19] [Anwaltshonorar]; BAG NZA 11, 1173 f [BAG 20.04.2011 - 5 AZR 171/10]...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Rechtsscheinvollmacht kraft Einräumung einer Stellung.

Rn 50 Wer einem anderen eine Stellung in einem Unternehmen einräumt, die typischerweise mit einer Vollmacht verbunden ist, weil ohne sie der Inhaber der Stellung die mit ihr verbundenen Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllen kann, muss den anderen als bevollmächtigt gelten lassen, auch wenn dieser tatsächlich keine oder eine geringere Vollmacht hat (Grüneberg/Ellenberger Rz 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Die Quoten.

Rn 37 Die Abwägung bei § 254 bildet also weithin ein Ergebnis der Schätzung durch den Tatrichter (u. Rn 50). Daher tut die Praxis gut daran, bei der Festsetzung der Quoten nicht eine Genauigkeit vorzutäuschen, die es nicht geben kann. Folglich sollten nur runde %-Sätze (10, 20 % usw) oder Brüche mit kleinem Nenner (1/2, 1/3, 1/4, 1/5) angegeben werden. Zu den im Verkehrsrech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Irrtum über den Berufungsgrund.

Rn 3 Der Irrtum kann auf unterschiedlichen Umständen beruhen: Erbe geht zu Unrecht von der Erbenstellung kraft Gesetzes aus, obgleich er durch Verfügung von Todes wegen berufen ist; der Erbe irrt auch, wenn er sich als gesetzlicher Erbe aufgrund eines anderen gesetzlichen Tatbestandes (Verwandtschaft statt Ehe) für berufen hält (RGRK/Johannsen § 1949 Rz 2) oder er sich durch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Folgen.

Rn 9 Da iRe Verfügung vTw die Überlebensbedingung Rechtsbedingung ist, gelten die §§ 158 ff nicht. Das Überleben des Beschenkten ist Voraussetzung für die erbrechtliche Wirkung. Der Versprechensempfänger erwirbt deshalb zu Lebzeiten des Schenkers keine gesicherte Rechtsposition, hat also kein (vormerkungsfähiges) Anwartschaftsrecht (DErbK/Große-Wilde Rz 11). Der Anspruch aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Beeinträchtigung bzw Unterbrechung von Versorgungseinrichtungen.

Rn 38 Erste Fallgruppe der mittelbaren Substanzverletzungen ist die Beeinträchtigung bzw Unterbrechung von Versorgungseinrichtungen. Der BGH hat bei Produktionsstillstand durch Unterbrechung der Stromversorgung – neben einer Verletzung des Rechts am Unternehmen – eine Eigentumsverletzung abgelehnt (BGHZ 29, 65, 75), eine solche beim Verderb auszubrütender Eier aufgrund derse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wählbare Rechte (Abs 1).

Rn 2 Wählbar sind nur bestimmte Rechtsordnungen, zu denen eine genügend enge Beziehung besteht. Gewählt werden darf das Recht des Staates, in dem die (künftigen) Ehegatten oder auch nur einer von ihnen zum Zeitpunkt der Rechtswahl ihren/seinen gewöhnl Aufenthalt haben/hat (I lit a). Das Recht am künftigen gewöhnl Aufenthaltsort kann nicht gewählt werden (MüKo/Looschelders Rz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kausale Herbeiführung oder Vereitelung des Bedingungseintritts.

Rn 5 Die Bedingung muss durch das Verhalten der interessierten Partei nicht eingetreten (Kausalität) (I) bzw eingetreten (II) sein. Mitursächlichkeit oder mittelbare Kausalität genügt (BGH BB 65, 1052), nicht aber der bloße Versuch der Vereitelung. Im Falle des § 162 I genügt auch die kausale Verzögerung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gefährdung des Kindesvermögens im Allgemeinen, Abs 1.

Rn 15 Eine Gefährdung des Kindesvermögens setzt eine gegenwärtige Gefahr voraus, also eine Situation, in der nach den Umständen der Eintritt eines Schadens wahrscheinlich ist oder zumindest als naheliegende Möglichkeit erscheint. Dies hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab (BayObLG FamRZ 83, 528, 530; 89, 652, 653; 94, 11). Dabei reicht es aus, dass eine derar...mehr