Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wertzuweisungen.

Rn 3 Der Wert solcher Früchte gebührt dem Vorerben nur ausnahmsweise. Er gebührt ihm insoweit, als durch solchen Fruchtbezug die ihm eigentlich gebührenden Nutzungen beeinträchtigt werden, dh, soweit er selbst einen Ausfall bei den Nutzungen erleidet. Das bedeutet, dass jedes Ereignis, das zum Bezug solcher Früchte geführt hat, in seinen Gesamtauswirkungen betrachtet werden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verschuldensunabhängige Haftung.

Rn 2 I enthält die Grundregelung zur Haftung für Schäden des Zahlungsdienstleisters, die durch Verlust, Diebstahl oder das sonstige Abhandenkommen bzw. eine sonstige missbräuchliche Verwendung eines Zahlungsinstruments entstehen. Die sonstige missbräuchliche Verwendung liegt vor, wenn in Bezug auf nicht körperliche Gegenstände (zB PIN, TAN) eine Fremdnutzung ermöglicht wird....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einkommen aus Erwerbstätigkeit.

Rn 13 Das Hauptgewicht der prägenden Einkünfte liegt beim Einkommen aus Erwerbstätigkeit, seien es Einkünfte aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Tätigkeit, regelmäßige oder unregelmäßige Einkünfte (zu Einzelheiten vgl Vor § 1577 Rn 1 ff). Rn 14 Entscheidend ist stets, dass die Erwerbseinkünfte die ehelichen Lebensverhältnisse nachhaltig und dauerhaft geprägt haben. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahrensrechtliche Hinweise.

Rn 6 Nach dem Gesetzeswortlaut ist alleine der Annehmende zur Stellung des Ersetzungsantrages berechtigt. Dem Kind oder anderen Ehegatten steht deshalb weder ein Antrags- noch ein Beschwerderecht zu. Das Verfahren der Ersetzung ist ebenso wie das nach § 1748 ein besonderes Verfahren und darf nicht mit dem Adoptionsverfahren verbunden werden (§§ 196, 198 I FamFG).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Schadensersatz.

Rn 35 Eine vom Vermieter in Vertragsverhandlungen erteilte, aber nicht eingehaltene Zusage kann eine Haftung aus § 311 II begründen (BGH WuM 67, 788). Eine Ersatzpflicht kann auf Grund der beiderseitigen Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme außerdem dann bestehen, wenn eine der Parteien die Verhandlungen ohne triftigen Grund abbricht, nachdem sie in zurechenbarer W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Entstehen.

Rn 19 Rechtsgeschäftlich entsteht der Nießbrauch gem § 873 (zur Bestimmtheit München BeckRS 16, 18285), kraft Gesetzes gem § 900 II, § 1066 III, § 68 I FlurbG, § 63 I 1 BauGB. Die Bestellung eines Nießbrauchs an einer Immobilie, deren Räume vermietet sind, ist für Minderjährige nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, unabhängig davon, ob das Mietverhältnis vor oder nach Beste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zuständigkeit.

Rn 2 Die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts ergibt sich aus §§ 343, 344, 356 II FamFG. Rn 3 Da die Nachlasspflegschaft eine Pflegschaft iSd §§ 1982, 1809 ff darstellt, ist aufgrund der Zuständigkeitszuweisung in § 1962 das Nachlassgericht sachlich zuständig. Darüber hinaus ist auch jedes Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Fürsorgebedürfnis besteht, sachlich zuständig....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. VOB/C.

Rn 13 Teil C der VOB enthält in den dort als DIN-Normen niedergelegten Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) nicht nur anerkannte Regeln der Technik (iE dazu sowie zu deren Bedeutung für die Sachmängelhaftung § 633 Rn 23), sondern auch Vertragsregeln zur Bestimmung und Abrechnung einer Bauleistung. (Jedenfalls) Insoweit handelt es sich um AGB (BGH NJW-RR 04, 1248...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Erblasser muss Geltung und Inhalt sämtlicher letztwilliger Verfügungen selbst festlegen, also seinen Willen vollständig und abschließend selbst bilden und diesen wirksam in einem Testament niederlegen (materielle Höchstpersönlichkeit). Er darf deshalb die Entscheidung, ob und wann eine Verfügung gelten soll, wer Zuwendungsempfänger ist und welchen Gegenstand dieser ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gesellschaftsanteil.

Rn 5 Der Gesellschafter kann über seinen verpfändeten Anteil verfügen u den Gesellschaftsvertrag ohne Zustimmung des Pfandgläubigers kündigen (MüKo/Damrau Rz 8; str). Das Pfandrecht setzt sich am Auseinandersetzungsguthaben fort (§ 1287 1; RGZ 95, 231, 232; 142, 373, 378 f; BGHZ 104, 351, 353; Stuttg NZG 04, 766; ZIP 02, 1885; s.a. BGH NJW 97, 2110, 2111). Die Verpfändung ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fehlende Ernstlichkeit.

Rn 3 Subjektiv verlangt die Vorschrift Doppeltes. Die Erklärung darf nicht ernstlich gemeint sein. Außerdem muss der Erklärende erwartet haben, dass die mangelnde Ernstlichkeit erkannt wird. Dem Erklärenden fehlt damit willentlich das Erklärungsbewusstsein (Staud/Singer § 118 Rz 5). Die mangelnde Ernstlichkeit muss vom Empfänger weder erkannt worden noch für ihn objektiv erk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zeitpunkt.

Rn 25 Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Gefahrübergang (BGH NJW 13, 2182 [BGH 12.04.2013 - V ZR 266/11] Rz 10; HP/Faust § 438 Rz 44; Saarbr BeckRS 15, 14801 Rz 39: Genehmigung vollmachtloser Vertretung durch Verkäufer). Damit steht nicht in Widerspruch, dass die Offenbarung bei Grundstückskaufverträgen bei der Beurkundung stattfindet (BGHZ 193, 326; Niesse/Ghassemi-Tabar MDR 13...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Abänderungsverfahren.

Rn 24 § 27 ist auch in Abänderungsverfahren anwendbar (§§ 52 I, 226 III FamFG; BGH FamRZ 16, 697 Rz 12). Hier ist allerdings nicht zu prüfen, ob die Durchführung des VA, sondern nur, ob die Abänderung der Ausgangsentscheidung grob unbillig ist (s dazu näher § 52 Rn 12).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Wesentliche rechtsgeschäftliche Besitzrechte.

Rn 4 Schuldrechtliche Besitzrechte können sowohl ausdrücklich als auch konkludent begründet werden und wirken dem Herausgabeverlangen des Eigentümers – oft nur vorübergehend – entgegen. Dies ist insb bei der Miete und Pacht (§§ 535 I, 581) sowie beim Leasingvertrag, aber auch beim Leihvertrag nach § 598 für den vereinbarten Zeitraum der Fall. Logischerweise entfällt das Besi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gutgläubigkeit.

Rn 3 Geschützt wird der gute Glaube (§ 932 II) des Gläubigers an das Eigentum, nach § 366 I HGB auch an die Verfügungsbefugnis des Verpfänders, bei der Vollendung des Erwerbstatbestands. Bei einer aufschiebend bedingten Verpfändung kommt es anders als bei einer solchen für künftige oder bedingte Forderungen (BGHZ 86, 300, 310) jedoch auf den Zeitpunkt der Einigung an (BGHZ 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 40 Für die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast gelten die allg Grundsätze (s § 812 Rn 109) mit folgenden Besonderheiten: Der Bereicherungsgläubiger muss beweisen, was der Schuldner erlangt hat. Das betrifft auch herauszugebende Surrogate und den Umfang gezogener Nutzungen (BGHZ 109, 139, 148), darüber hinaus für § 818 II den Wert des Erlangten im maßgeblichen Zeitpu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Rückwirkung (§ 560 II 2).

Rn 13 Beruht die Erhöhungserklärung auf dem Umstand, dass sich Betriebskosten (§ 556 Rn 3) rückwirkend erhöht haben, zB die Grundsteuer, wirkt die Erhöhungserklärung nach § 560 II 2 auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten, höchstens jedoch auf den Beginn des der Erklärung vorausgehenden Kalenderjahres zurück, sofern der Vermieter die Erklärung innerhalb von drei Mo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Schutz in anderen Mitgliedstaaten.

Rn 7 Vor Gerichten eines anderen EU-Mitgliedstaates hängt der Schutz vor exzessiven Schadensersatzsummen vom op des betreffenden Landes ab (vgl Erw 32 S 2). Auf die zunächst geplante gemeinschaftsrechtliche spezielle Vorbehaltsklausel zur Abwehr von Punitive Damages ist letztlich verzichtet worden. Dementsprechend ist in überkompensatorischem Schadensersatz nicht in jedem Fa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verhandlungen über ein Rechtsgeschäft (§ 810 Alt 3).

Rn 12 Von der Vorlagepflicht erfasst sind auch Urkunden, die Verhandlungen zwischen dem Anspruchsteller und einem anderen oder zwischen einem von ihnen und einem gemeinschaftlichen Vermittler enthalten. Dazu zählt insb der vor oder nach einem Vertragsschluss geführte Schriftwechsel der Parteien oder einer Partei mit dem gemeinschaftlichen Vermittler (Celle BB 73, 1192, 1193)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wirksamkeit des Vertrages.

Rn 8 Zur materiellen Wirksamkeit des Vertrages gehören die Willensmängel, insb Irrtum, arglistige Täuschung und Drohung, Mentalreservation, mangelnde Ernstlichkeit, Scheingeschäfte, ebenso wie offener oder versteckter Dissens, Widerrufsrechte nach Verbraucherschutzgesetzen (BGHZ 135, 124, 138; aA Aachen NJW-RR 91, 885, 886; LG Gießen NJW 95, 406; dazu Soergel/v Hoffmann Art ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Geht der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter in einer Erklärung oder einschlägigen Werbung, die vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags verfügbar war, zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung insbesondere die Verpflichtung ein, den Kaufpreis zu erstatten, die Sache auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen zu erbringen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Güterrecht und Versorgungsausgleich (Abs 3).

Rn 7 Die güterrechtlichen Vorschriften (§§ 1363–1390) und die Regelungen über den Versorgungsausgleich gelten entspr, wenn nicht mit Blick auf die Umstände der Eheschließung grobe Unbilligkeit vorliegt (III). Die Billigkeitsklausel ergänzt die §§ 1381 BGB, 27 VersAusglG durch zusätzliche Berücksichtigung der Aufhebungsumstände. Rn 8 Im Falle der Doppelehe ( § 1306 ) sind darübe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Aufwendungsersatz.

Rn 4 Nur im Fall eines autorisierten Zahlungsvorgangs entsteht ein Aufwendungsersatzanspruch des Zahlungsdienstleisters des Zahlers gegen den Zahler. Der Ersatzanspruch selbst ergibt sich aus § 670. Die Aufwendungen des Zahlungsdienstleisters des Zahlers in Form des Zahlungsbetrags können nicht ersetzt werden, wenn es an der Autorisierung durch den Zahler fehlt. Eine Autoris...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anspruchsgegner.

Rn 5 Schuldner der auf Geld gerichteten Nachlassverbindlichkeit (§ 1967) ist grds der Erbe (bzw die Erben als Gesamtschuldner, §§ 2058, 1967). Ein Miterbe selbst kann den Anspruch daher nur iRe Erbauseinandersetzung geltend machen (BGH FamRZ 07, 723). Der Schuldner kann sich die beschränkte Haftung vorbehalten (§ 780 ZPO). Nach § 2328 kann der selbst pflichtteilsberechtigte ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Nicht unter § 768 I 1 fallende Einreden (inkl § 768 I 2).

Rn 11 Nicht unter § 768 I 1 fallen: (1.) rechtsvernichtende Einwendungen; sie stehen dem Fortbestand der Forderung entgegen und fallen daher bereits unter § 767 (vgl § 767 Rn 5); (2.) noch nicht ausgeübte Gestaltungsrechte des Hauptschuldners; diese werden von § 770 erfasst (Erman/Zetzsche § 770 Rz 1); (3.) Wahlrechte des Hauptschuldners nach § 262 (Grüneberg/Sprau, § 768 Rz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verletzung familiärer Solidaritätspflichten.

Rn 16 Ehegatten tragen füreinander Verantwortung (§ 1353 I 2), Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig (§ 1618a). Diese Verpflichtungen gelten auch im Bereich der Errichtung letztwilliger Verfügungen. Grds ist der Erblasser allerdings bereits durch das die Testierfreiheit beschränkende Pflichtteilsrecht (§§ 2303 ff) zu familiärer Solidarität gezwungen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Inhalt.

Rn 1 Zum Schutz des Pfandgläubigers bedürfen beeinträchtigende Änderungen (II, dazu für Zahlungsvergleich in der Insolvenz Ganter ZIP 14, 53, 54) u die rechtsgeschäftliche Aufhebung oder Kündigung (Hambg NJW-RR 22, 1086 Rz 20) des verpfändeten Rechts, nicht aber dessen Übertragung durch Abtretung (Hamm VersR 12, 975, 979) oder weitere Belastung seiner Zustimmung. Fehlt sie, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. WKRL, Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift wurde iRd Umsetzung der WKRL neu eingefügt. § 475c tritt ergänzend neben § 475b und § 434u soll sicherstellen, dass auch Verträge, die eine dauerhafte Bereitstellungsverpflichtung zum Inhalt haben, trotz ihrer Atypik (für Kaufverträge ist grds ein einmaliger Leistungsaustausch charakteristisch) als Kaufverträge angesehen werden (BTDrs 19/27424, 34). Insow...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Entstehungstatbestand/Novation.

Rn 8 Entscheidend für die Frage, welche Verjährungsfrist zur Anwendung kommt, ist der Sachverhalt zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs (Schlesw NJW-RR 03, 627 [OLG Schleswig 15.08.2002 - 2 U 3/01]; allgem BGH NJW-RR 06, 618 [BGH 15.12.2005 - I ZR 9/03] Rz 15). Bei gemischten Verträgen kommt es auf die Qualifikation des jeweiligen Einzelanspruchs an (BGHZ 70, 361). Sowe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zwangsvollstreckung, Insolvenz.

Rn 8 Bei der Zwangsversteigerung gilt § 566b 1 beim Eigentümerwechsel kraft Zuschlags nach § 57 ZVG analog in Fällen, in denen der Vermieter vor der Beschlagnahme (§ 57b I 1 ZVG) über den Mietanspruch verfügt. Für die Zwangsverwaltung gilt § 566b nicht. Hier gelten die §§ 1124 und 1125 bei Beschlagnahme durch einen Grundschuld- oder Hypothekengläubiger. Betreibt ein sonstige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriffe und allgemeiner Regelungsinhalt.

Rn 1 § 986 ist die Korrektivnorm zum bedingungslos formulierten Herausgabeanspruch des Eigentümers aus § 985: Wenn und solange der Besitzer dem Eigentümer ggü zum Besitz berechtigt ist, steht ihm gegen den Herausgabeanspruch eine Einwendung zu (BGH NJW 99, 3716 [BGH 22.04.1999 - I ZR 37/97]; MüKo/Baldus § 986 Rz 53 ff: BGH BGHReport 07, 1096 [BGH 09.07.2007 - II ZR 233/05]),...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Kündigungszugang.

Rn 43 Die Kündigung wird mit Zugang beim Adressaten wirksam (§ 130 Rn 1 ff; BAG NJW 19, 3666 [BAG 22.08.2019 - 2 AZR 111/19]; zur Zugangsvereitelung BAG NZA 15, 1183 [BAG 26.03.2015 - 2 AZR 483/14]). Die Beweislast trägt der Kündigende. Rn 44 Sie kann jederzeit zugestellt werden, auch zur Unzeit, zB am Heiligabend (vgl BAG NZA 86, 97 [BAG 14.11.1984 - 7 AZR 174/83]). Rn 45 Wir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Auslegung.

Rn 5 Tritt jemand aus der maßgeblichen Sicht des Reisenden objektiv als Veranstalter auf, kann er sich nicht durch eine abw Erklärung der Haftung des Reiseveranstalters entziehen (BGH NJW 04, 681: zu AGB). Dazu führte schon eine Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 (BGH NJW-RR 07, 1501, 1502 [BGH 19.06.2007 - X ZR 61/06]; NJW 04, 681 [BGH 30.09.2003 - X ZR 244/02]; zu Zusatzle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Widerruf einer Verfügung, die mit einer Verfügung des anderen Ehegatten in dem in § 2270 bezeichneten Verhältnis steht, erfolgt bei Lebzeiten der Ehegatten nach der für den Rücktritt von einem Erbvertrag geltenden Vorschrift des § 2296. 2Durch eine neue Verfügung von Todes wegen kann ein Ehegatte bei Lebzeiten des anderen seine Verfügung nicht einseitig aufheben. (2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beschlussmängel.

Rn 8 Inhaltliche oder Verfahrensmängel (BGH WM 14, 999) von Beschlüssen führen nach ganz hM zu ihrer Nichtigkeit. Eine bloße Anfechtbarkeit von Beschlüssen kennt das Personengesellschaftsrecht, anders als das Kapitalgesellschaftsrecht, nicht (BGH NJW 99, 3113, 3114). Werden nichtige Beschlüsse über die Änderung des Gesellschaftsvertrags dennoch umgesetzt, können sie damit na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Besitzverlust.

Rn 7 Gibt der Besitzdiener die Ausübung der tatsächlichen Gewalt dauerhaft auf oder verliert er diese in anderer Weise (§ 856) oder wird das Abhängigkeits- und Weisungsverhältnis zum Besitzherrn beendet, so verliert der Besitzherr den Besitz an der Sache. Ebenfalls zum Besitzverlust führt es, wenn der Besitzdiener nach außen erkennbar den Willen hat, die tatsächliche Gewalt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Belastungen mit dem Recht eines Dritten.

Rn 2 Als Belastung der Sache mit dem Recht eines Dritten meint der Gesetzgeber im Kontext des § 936 ausschl dingliche Rechte. Daher fallen unter I der Nießbrauch, das Pfandrecht, die dinglichen Aneignungsrechte, die gesetzlichen Pfandrechte des BGB und des HGB sowie das Pfändungspfandrecht (BGH WM 62, 1117). Ferner gehören die Anwartschaftsrechte hierher. Dagegen werden von ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Mit der Beschlagnahme einer Forderung geht das Interesse des Drittgläubigers einher, sich aus der Forderung zu befriedigen. Deshalb verbietet § 829 I 1 ZPO dem Schuldner einer beschlagnahmten Forderung die Erfüllung. Hingegen lässt § 392 dem Schuldner die Aufrechnungsmöglichkeit, soweit er auf eine eingetretene Aufrechnungslage vertrauen kann. Aus der Beschlagnahme erwä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Eigentum des Bestellers.

Rn 6 Der Besteller muss Eigentümer der zum Zwecke der Werkausführung in den Besitz des Unternehmers gelangten Sache(n) sein. Daran fehlt es, wenn der Unternehmer die Sache aus von ihm zu beschaffenden Stoffen herstellen soll, weil er dann über § 950 Eigentümer der hergestellten Sache wird und das Eigentum hieran bis zur Ablieferung behält (iÜ gilt dann § 650, s Rn 2). Stamme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Leistungsgegenstand.

Rn 12 Leistungsgegenstand ist die Leistung von Geld, Wertpapieren oder anderen vertretbaren Sachen (§ 91). Bei Anweisungen auf sonstige Gegenstände finden die §§ 783 ff entspr Anwendung (RGZ 101, 297, 299). Die Anweisung auf Geld ist nach einer Ansicht aufgrund der elektronisch gestützten Zahlungssysteme wieder aktuell geworden (Staud/Marburger Rz 8). Auch eine Übernahmeerkl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Voraussichtlich.

Rn 12 Der Begriff ›voraussichtlich‹ meint eine Prognose; es geht um eine Wahrscheinlichkeit aufgrund des Wissens zum Zeitpunkt der Modernisierungsankündigung. Um die Wahrscheinlichkeit plausibel zu machen, kann es notwendig sein, dass aktiv die Planungen mitgeteilt werden, wie sie sich dem Vermieter zum Zeitpunkt der Modernisierungsankündigung darstellen, und die Tatsachen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Bei einem Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt enthält das in Artikel 242 § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bezeichnete Formblatt einen Ratenzahlungsplan. 2Der Unternehmer darf von den dort genannten Zahlungsmodalitäten nicht abweichen. 3Er darf den laut Formblatt fälligen jährlichen Teilbetrag vom Verbraucher nur fordern oder a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Allgemeine Fragen.

Rn 11 Vorfragen sind selbstständig anzuknüpfen, s Art 3 Rn 46 ff. Soweit es auf die Staatsangehörigkeit ankommt, gelten die allgemeinen Regeln. Dabei sind die Besonderheiten zu beachten, welche sich für Staatenlose, Flüchtlinge, anerkannte Asylberechtigte, Volksdeutsche, Aussiedler u Spätaussiedler ergeben (s dazu Art 5 Rn 6 ff). Haben die Ehegatten eine gemeinsame Staatsang...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wirkungsweise und Zweck.

Rn 2 Gem § 632 I gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Darin liegt die Fiktion einer Vergütungsvereinbarung (MüKo/Busche § 632 Rz 6; Staud/Jacoby, § 632 Rz 45; aA Soergel/Teichmann § 632 Rz 2 – Auslegungsregel), die als wesentliche Vertragsbedingung (essentialia negotii...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung: Normzweck und praktische Bedeutung.

Rn 1 Die Vorschrift ist eine weitere Ausprägung des Akzessorietätsprinzips (Vor § 765 Rn 10): Dem Bürgen sollen ggü dem Gläubiger alle rechtlichen Verteidigungsmittel des Hauptschuldners zustehen (Mot II 661; RGZ 34, 153, 156f). Dieser Grundsatz wird durch die Regelungen in § 768 I 2 u § 768 II (der funktional § 767 I 3 entspricht) eingeschränkt. Als Verteidigungsmittel steh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Teilkündigung.

Rn 16 Eine Teilkündigung in gegenständlicher oder personeller Hinsicht ist im Mietrecht grds unwirksam. Ausnahme: Vermieterkündigung von nicht zum Wohnen bestimmten Nebenräumen oder Grundstücksteilen, § 573b. Bei Stellplätzen wird bei separater Vertragsurkunde vermutet, dass keine rechtliche Einheit mit dem Wohnraummietvertrag besteht (BGH ZMR 22, 949 = WuM 22, 212). Rn 17 Se...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Mehrere Abrechnungen.

Rn 66 Ob der Vermieter eine Abrechnung für sämtliche Betriebskosten vorlegen muss/darf oder ob getrennte Abrechnungen zu erstellen sind, va die getrennte Abrechnung von Heiz-/Warmwasser- und den anderen Betriebskosten, richtet sich nach Auslegung des Mietvertrags. Dabei spricht es für eine getrennte Abrechnung, wenn verschiedene Abrechnungszeiträume vereinbart sind, zB Heizk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Hausfrieden.

Rn 9 Hausfrieden erfordert nach hM gegenseitige Rücksichtnahme, die das Zusammenleben mehrerer Personen in einem Haus überhaupt erst erträglich macht (KG ZMR 04, 261, 262; LG München I NZM 13, 25, 26). Jede Vertragspartei muss sich so verhalten, dass die andere nicht mehr beeinträchtigt wird, als dies nach den konkreten Umständen unvermeidlich ist (BGH NJW 15, 1239 [BGH 18.0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen unterlassener Aktualisierung (Abs 5).

Rn 13 Der Unternehmer ist zwar zur Bereitstellung u Information verpflichtet, die Vornahme der Aktualisierung selbst ist jedoch eine Obliegenheit des Verbrauchers. Das Unterlassen der Aktualisierung innerhalb einer angemessenen Frist bringt den Verbraucher um seine Gewährleistungsrechte, soweit die Voraussetzungen der Nr 1 u 2 erfüllt sind. Zwar ist es Sache des Verbrauchers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Übernimmt der Erwerber eines Grundstücks durch Vertrag mit dem Veräußerer eine Schuld des Veräußerers, für die eine Hypothek an dem Grundstück besteht, so kann der Gläubiger die Schuldübernahme nur genehmigen, wenn der Veräußerer sie ihm mitteilt. 2Sind seit dem Empfang der Mitteilung sechs Monate verstrichen, so gilt die Genehmigung als erteilt, wenn nicht der Gläubig...mehr