Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 34 Pfändet der Gläubiger nach Abs 1, können Schuldner und Drittschuldner gegen den Pfändungsbeschluss Erinnerung gem § 766 einlegen. Gegen die Ablehnung der Pfändung kann der Gläubiger sofortige Beschwerde gem § 793 iVm § 11 I RPflG erheben (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Kessal-Wulf/Lorenz/Els § 850h Rz 18). Der Drittberechtigte kann Drittwiderspruchsklage nach § 771 erhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Pflichtverletzungen.

Rn 21 Eine Verletzung der Informationspflichten des Abs 2 begründet einen Schadensersatzanspruch aus § 280 I BGB iVm dem gesetzlichen Schuldverhältnis über den Kontopfändungsschutz und den in diesem Rahmen bestehenden (Informations-)Pflichten. Der Schaden des Schuldners kann ggf darin bestehen, nicht über das pfändungsfreie Guthaben verfügt zu haben. Nicht einfach wird dabei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIII. Aufhebungsklage nicht durch SchiedsO ausgeschlossen.

Rn 21 Häufig benutzte Schiedsordnungen der institutionellen internationalen Schiedsgerichtsbarkeit schließen die Überprüfung von Schiedssprüchen durch die Gerichte aus, soweit dies nach dem anwendbaren Recht zulässig ist (vgl Art 35.6 ICC-SchiedsO 2021; Art 26.8 LCIA-arbitration rules 2020). Das ist nach deutschem Recht nicht der Fall. Ein in einer SchiedsO angeordneter Auss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 2 Abs 1 zählt die Überschrift des Urteils nicht zu den zwingenden Bestandteilen von Urteilen (Oldbg MDR 91, 159, 160; Frankf OLGR Frankf 96, 11), vgl aber § 311 I. In den Fällen des § 313b (dort Rn 4) ist die Art des Urteils anzugeben; gleiches empfiehlt sich bei besonderen Urteils- und Prozesskonstellationen (zB [Urkunden-]Vorbehaltsurteil, Teilanerkenntnis- und Schlussu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Systematik der Rechtswegzuweisungen.

Rn 2 Die abstrakt eindeutige Zuweisung aller Rechtsstreitigkeiten zu einem der durch zT wesentlich unterschiedliche Verfahrensordnungen gekennzeichneten Rechtswege wird gesetzestechnisch dadurch erzielt, dass der Gesetzgeber neben notwendig lückenhafte enumerative Kataloge von Spezialzuständigkeiten für Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichte in den jeweiligen Prozessordnungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 3 Gründe iSd Vorschrift sind nicht nur Umstände, die nach Erlass des Beweisbeschlusses entstanden sind, sondern auch solche, die zu diesem Zeitpunkt vorlagen, aber dem Prozessgericht nicht bekannt waren – zB die richtige Adresse des bereits bei Erlass des Beweisbeschlusses umgezogenen Zeugen (allgM, etwa St/J/Berger Rz 2). Dagegen reicht es nicht, wenn der ersuchte Richte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 888 regelt die Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung von Ansprüchen auf Vornahme unvertretbarer, ausschl vom Schuldnerwillen abhängiger Handlungen mittels Beugezwang. Zwangsgeld/Zwangshaft sind hier eine Beugemaßnahme und nicht wie in § 890 repressive Sanktion für einen erfolgten Verstoß (Frankf GRUR-RR 15, 408, Rz 14; Karlsr 17.1.20 – 12 U 27/19, Rz 29; München 10.11....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausschlussfrist ab Rechtskraft (Abs 2 S 2, Abs 4).

Rn 13 Die Frist beginnt mit Rechtskraft und umfasst fünf Jahre. Es handelt sich um eine absolute Ausschlussfrist (BSG v 4.12.13 – B 5 R 383/13 B – nv; LAG RP PStR 13, 228). Wiedereinsetzung kommt grds nicht in Betracht (BFH v 17.9.15 – X S 22/15 – nv; Musielak/Voit/Musielak § 586 Rz 7, s aber Rn 16). Eine Fristhemmung wegen höherer Gewalt entsprechend § 206 BGB ist nicht mög...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verhältnis von § 130 zu §§ 117 II 1 iVm § 539 ZPO.

Rn 9 Für das Beschwerdeverfahren gelten gem § 68 III 1 die Vorschriften des über das Verfahren im ersten Rechtszug weiter, sodass § 130 auch im Beschwerdeverfahren uneingeschränkt zu berücksichtigen ist. Auf der anderen Seite ordnet § 117 II 1 in Ehe- und Familienstreitsachen die Vorschrift des § 539 ZPO im Beschwerdeverfahren ausdrücklich an. Damit entsteht ein Spannungsver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Statthafte Klageart.

Rn 3 Die Klage nach § 731 ist ihrer Rechtsnatur nach eine prozessuale Feststellungsklage, die sich ihrem Begehren nach auf die Erteilung der Klausel richtet (BGHZ 72, 23, 28 f = NJW 78, 1975). Sie hat keinen Leistungscharakter, weil der beklagte Schuldner die Klausel nicht selbst erteilen kann. Auch fehlt ihr der Gestaltungscharakter, weil die Klauselerteilung nicht durch da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kein Zwischenstreit.

Rn 5 Kein Zwischenstreit iSd § 303 liegt vor, wenn der materiell-rechtliche Teil bzw der Streitgegenstand selbst betroffen ist, so bei einer Entscheidung über die Aktivlegitimation (BGHZ 8, 383, 384), hinsichtlich einzelner Voraussetzungen des geltend gemachten Klageanspruchs oder bei Entscheidung über den Grund der Klageforderung (dann § 304). Präjudizielle Rechtsverhältnis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 8 Das Erwirken der Vollstreckungsklausel gehört für den Anwalt mit zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 12 RVG). Werden Einwendungen gegen die Vollstreckungsklausel erhoben, so handelt es sich um eine besondere Angelegenheit (§ 18 I Nr 4 RVG). Kommt es zu einer Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel, so gelten die Gebühren wie in einem gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aufforderung.

Rn 2 § 510 postuliert eine Pflicht des Gerichts zur Aufforderung des Gegners betreffend eine Erklärung über die Echtheit einer vom Beweisführer vorgelegten Urkunde. Nicht erforderlich ist ein expliziter Hinweis auf die in § 439 III geregelten Folgen des Unterbleibens einer entsprechenden Erklärung (MüKoZPO/Deubner Rz 2). Die Aufforderung kann schriftlich iRd schriftlichen Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Wirksamkeit der Entscheidung.

Rn 13 Die Entscheidung über die Bestimmung der Zuständigkeit berücksichtigt va Gründe der Zweckmäßigkeit (Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller § 5 Rz 20), wird mit der Bekanntmachung an das übernehmende Gericht wirksam und durchbricht in den Fällen des § 5 Abs 1 Nr 3, 4 die Rechtskraft der entgegenstehenden Entscheidung. Die Entscheidung ist auch den übrigen Beteiligten bekannt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Allgemeines Rechtsschutzinteresse.

Rn 5 Es wurde bereits gesagt, dass die Möglichkeit, eine Klage auf Erteilung der Klausel nach § 731 zu erheben, das Rechtsschutzinteresse für eine neue Klage aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis nach hM nicht entfallen lässt (s Rn 1). Auch der Umstand, dass ein Erbschein, der zum Nachweis der Rechtsnachfolge benötigt wird, nach § 792 erlangt werden kann, soll das Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. In vermögensrechtlichen Streitigkeiten.

Rn 4 In die Bemessung der Sicherheitsleistung für Leistungsurteile, die einem Zahlungsanspruch stattgeben, sind einzustellen: der Betrag der titulierten Hauptforderung, Zinsen für Vergangenheit und für die Zukunft (geschätzte sechs Monate bis zur Vollstreckung; Musielak/Voit/Lackmann § 709 Rz 5), weitere Nebenforderungen nach § 4 (zB Mahnkosten) sowie ersatzfähige Prozesskos...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck, Abgrenzung.

Rn 1 § 797 bezieht sich auf vollstreckbare Urkunden des § 794 I Nr 5 und auf notariell vollstreckbar erklärte Anwaltsvergleiche nach § 796c, nicht dagegen auf solche des § 796b. Prozessvergleiche sind nicht gerichtliche Urkunden iSd § 797 (St/J/Münzberg Rz 1; MüKoZPO/Wolfsteiner Rz 143; aA RGZ 21, 345, 347 ff; 35, 395, 397, 398; München NJW 61, 2265, 2266 [OLG München 13.04....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Eidesnorm.

Rn 4 § 392 Satz 3 bestimmt schließlich die in § 481 I vorgesehene Eidesnorm des Zeugen. Der Umfang dessen, was im Sinne dieser Formel nicht verschwiegen werden darf, bestimmt sich aus § 396 I, also aus dem ›Gegenstand der Vernehmung‹. Dieser muss dem Zeugen häufig erläutert werden; in vielen Fällen wird es sich nicht von selbst verstehen, wieweit die Pflicht des Zeugen reich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 784 I.

Rn 2 Die Anwendung des § 784 I setzt voraus, dass bei Anordnung der Nachlassverwaltung oder Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Vollstreckungsmaßnahmen bereits erfolgt sind; die Zwangsvollstreckung darf noch nicht beendet sein. Beginnt die Zwangsvollstreckung wegen Nachlassverbindlichkeiten in das eigene Vermögen des Erben erst nach dem Zeitpunkt der Anordnung der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Reformatio in peius.

Rn 35 Im Beschwerdeverfahren ist eine Abänderung zulasten der beschwerdeführenden Partei nicht zulässig (BGHZ 159, 122; BGH MDR 08, 1181). Die reformatio in peius schützt den Beschwerdeführer davor, dass er auf sein eigenes Rechtsmittel hin über die mit der angegriffenen Entscheidung verbundene Beschwer hinaus belastet wird. Auch die Tatsache, dass unter den Voraussetzungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verwertung.

Rn 8 Verwertet werden kann der gepfändete Erbteil durch Überweisung zur Einziehung, §§ 857 I, 835, oder durch Anordnung der Veräußerung, §§ 857 V, 844. Eine Überweisung an Zahlungs statt scheidet aus, da es bei einem Erbteil an einem von der Vorschrift vorausgesetzten Nennwert fehlt (BGH NJW-RR 19, 970 Tz 7). Durch eine Überweisung zur Einziehung wird der Gläubiger zu allen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen bei Verstoß.

Rn 5 Die Nichteinhaltung der Ladungsfrist führt zur Unwirksamkeit der Ladung; an das Nichterscheinen oder Nichtverhandeln der Partei können dann keine Folgen geknüpft werden; der Erlass eines Versäumnisurteils oder einer Entscheidung nach Aktenlage ist unzulässig (§§ 335 I 2, 331a, 251a). Für die Darlegung der etwaigen Verletzung des rechtlichen Gehörs muss iE aufgezeigt wer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die vorläufige Vollstreckbarkeit tritt mit der Verkündung eines Urteils, das die Entscheidung in der Hauptsache oder die Vollstreckbarkeitserklärung aufhebt oder abändert, insoweit außer Kraft, als die Aufhebung oder Abänderung ergeht. (2) 1Wird ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil aufgehoben oder abgeändert, so ist der Kläger zum Ersatz des Schadens verpflic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausbleiben (Abs 3).

Rn 8 Geht die Anspruchsbegründung nicht fristgemäß ein, wird bis zu ihrem Eingang Termin nur auf Antrag des Ag bestimmt (§ 697 III 1). Stellt er Terminsantrag und bestimmt der Vorsitzende hierauf Termin, setzt der Vorsitzende dem ASt eine Frist zur Begründung des Anspruchs (§ 697 III 2). Auf diese sind erstmals die Vorschriften in § 296 I, IV über die Zurückweisung verspätet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ausbleiben.

Rn 5 Dem Ausbleiben, also dem schlichten Nichterscheinen des Zeugen gleichgestellt ist das unerlaubte Entfernen vor der Entlassung durch das Gericht; auch ein Zeuge, der in einem Zustand erscheint, in dem er sinnvoller Weise nicht vernommen werden kann (Alkohol; Drogen), bleibt iSd § 380 aus (Musielak/Voit/Huber § 380 Rz 2). Der Zeuge hat zu dem in der Ladung angegebenen Zei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Beschwerde gegen die Kostenentscheidung.

Rn 11 Die in dem Festsetzungsbeschluss enthaltene Kostenentscheidung kann nicht isoliert mit der Beschwerde angefochten werden; ihre (isolierte) Anfechtbarkeit ist nur unter den Voraussetzungen des § 113 I 2 iVm § 91a II, 99 II, 269 V ZPO zulässig (Köln FamRZ 17, 1598: Antragsrücknahme); statthaft ist die sofortige Beschwerde gem § 113 I 2 iVm § 567 ff ZPO unter den dort gen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verwaltung, Einsichtnahme und Registrierung gemäß Rechtsverordnung (Abs 4).

Rn 17 Die Rechtsverordnung soll Einzelheiten der Verwaltung des Vermögensverzeichnisses regeln. Dabei besteht auch die Verpflichtung, ein automatisiertes Abrufverfahren zur Einsichtnahme und geeignete Regelungen zur Sicherung des Datenschutzes vorzusehen. Rn 18 Im Einzelnen ergeben sich die Vorgaben aus Nrn 1–4, die vielfach § 9 II InsO nachgestaltet sind und die Sicherheit b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Durch Vorlagebeschluss ist eine Entscheidung des im Rechtszug übergeordneten Oberlandesgerichts über die Feststellungsziele gleichgerichteter Musterverfahrensanträge herbeizuführen, wenn innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Bekanntmachung eines Musterverfahrensantrags mindestens neun weitere gleichgerichtete Musterverfahrensanträge bekannt gemacht wurden. Der Vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erforderlichkeit der Bestellung.

Rn 10 Die Bestellung eines Verfahrensbeistands muss gem Abs 1 zur Wahrnehmung der Interessen des minderjährigen Kindes erforderlich sein. Angesichts der nun in Abs 2 enthaltenen Fallgruppen für eine zwingende Bestellung des Verfahrensbeistands und der nicht abschließenden Aufzählung einzelner (Regel-)Beispiele für ein Erfordernis in Abs 3 handelt es sich um einen Auffangtatb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Geschiedene Eheleute/aufgehobene Lebenspartnerschaft.

Rn 52 Ist die Ehescheidung rechtskräftig ausgesprochen beziehungsweise die Lebenspartnerschaft aufgehoben, besteht für die Zeit danach kein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss mehr. Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt beinhaltet keinen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss (BGH NJW 84, 291). Streitig ist, ob ein Antrag auf Erlass einer diesbezüglichen einstweiligen Anordn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verbindungsverbot.

Rn 12 Mit Ausn der Sonderfälle von § 265 FamFG ist die Verbindung einer Nichtfamiliensache mit einer Familiensache unzulässig (zB Ehesache gem § 126 II FamFG; Abstammungssache gem § 179 II FamFG), auch nicht im Verhältnis von Hauptanspruch und Hilfsanspruch (BGH NJW 81, 2417 [BGH 08.07.1981 - IVb ARZ 532/81]). Die Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts für mehrere St...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 311 (Form der Urteilsverkündung).

Rn 10 Während § 311 I allgemein als nicht anwendbar angesehen wird, wird zT für § 311 II, III eine entsprechende Anwendbarkeit befürwortet (LG Frankfurt Rpfleger 76, 257; Musielak/Voit/Musielak § 329 Rz 18; Wieczorek/Schütze/Rensen § 329 Rz 26). Überwiegend wird dies jedoch abgelehnt (ThoPu/Reichold § 329 Rz 2; St/J/Roth § 329 Rz 23). Da Beschlüsse, mit deren Verkündung Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mündliche Verhandlung.

Rn 3 Der Nebenintervenient hat ein Recht auf Teilnahme an der mündlichen Verhandlung und auf Beteiligung an ihrer schriftsätzlichen Vorbereitung. Alle Schriftsätze, Ladungen und Bekanntmachungen von Terminen sind ihm zu übermitteln. Er ist auch berechtigt, in der mündlichen Verhandlung Angriffs- und Verteidigungsmittel geltend zu machen und alle Prozesshandlungen wirksam vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Abgrenzung ggü amtlicher Auskunft.

Rn 11 Die amtliche Auskunft ist an verschiedenen Stellen in der ZPO erwähnt, etwa in §§ 273 II Nr 2, 358a S 2 Nr 2, s.a. §§ 437 II, 118 II 2 und § 236 FamFG, weiter § 44 III, II: dienstliche Äußerung, § 432 zur Beiziehung behördlicher Akten. Es kann sich der Sache nach um Zeugen- oder Sachverständigen-, uU Urkundenbeweis handeln (vgl BGHZ 62, 93, 95 = NJW 74, 701; BGHZ 89, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Widerruf des Einverständnisses.

Rn 58 Das Einverständnis kann nach S 4 nur bis zum Beginn der Beweiserhebung, auf die sie sich bezieht, widerrufen werden. Damit soll verhindert werden, dass der Widerruf erst erfolgt, wenn die Beweiserhebung bereits begonnen und sich zuungunsten einer Partei entwickelt hat (BTDrs 15/3482, 17). Ferner ist der Widerruf nur möglich bei einer wesentlichen Änderung der Prozessla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ergeht nach der Kostenfestsetzung eine Entscheidung, durch die der Wert des Streitgegenstandes festgesetzt wird, so ist, falls diese Entscheidung von der Wertberechnung abweicht, die der Kostenfestsetzung zugrunde liegt, auf Antrag die Kostenfestsetzung entsprechend abzuändern. 2Über den Antrag entscheidet das Gericht des ersten Rechtszuges. (2) 1Der Antrag ist binnen d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Bewertung, Nebenforderungen.

Rn 20 Die Forderung wie auch das Sicherungsmittel werden jeweils nach den allg geltenden Regelungen bewertet; das Nennwertprinzip ist zu beachten (vgl insb § 3 Rn 6); auf die Valutierung eines (Grund-)Pfandrechts kommt es grds nicht an, wobei jedoch im Einzelfall auf das verbliebene wirtschaftliche Interesse abzustellen ist (s.o. Rn 2 f). § 6 enthält insoweit keine Sondervor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 7 Neben Zulässigkeit von Klage und Berufung (oben Rn 3, 4) setzt das Versäumnisurteil gegen den Kl voraus, dass dieser säumig ist und ein entsprechender Antrag des Beklagten vorliegt. Insoweit kann auf die Ausführungen zum erstinstanzlichen Versäumnisurteil verwiesen werden (§ 330 Rn 3 ff). Rn 8 Beantragt der Beklagte kein Versäumnisurteil, kann – bei Vorliegen der entspre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Ausländische Währung.

Rn 60 ist in Euro umzurechnen, maßgeblich ist Kurs bei Erhebung von Klage oder Rechtsmittel (Frankf NJW 91, 643 [OLG Frankfurt am Main 15.10.1990 - 1 U 284/88]; § 3 Rn 5); es gilt der Grundsatz der Wertkonstanz (§ 4 Rn 1); Kursschwankungen sind für ZuS und GeS, § 40 GKG (§ 34 FamGKG), ohne Einfluss (München FamRZ 97, 34; Oldbg NJW-RR 99, 942).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Ladungsfrist ist eine Mindestfrist zum Schutz der Prozessbeteiligten; sie soll einerseits die erforderliche Terminsvorbereitung sicherstellen, dient aber auch dem Schutz der Dispositionsfreiheit der Parteien, die nicht mit einer plötzlichen Terminierung ›überrumpelt‹ werden sollen. Der Tag der Ladung sowie der Terminstag werden bei der Fristberechnung nicht mitgerec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Die Begründung.

Rn 17 Gemäß § 19 I 3 ist der Schlichtungsvorschlag zwingend mit einer Begründung zu versehen, die sowohl den zugrundeliegenden Sachverhalt wie auch die rechtliche Bewertung durch den Streitmittler erkennen lässt. Jenseits dieser zwingenden Elemente verlangt das Gesetz keine besondere Ausgestaltung. Es liegt aber nahe, dass der Streitmittler sich ein wenig an § 313 ZPO orient...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorbehaltsurteil.

Rn 11 Das Vorbehaltsurteil begründet kraft Natur der Sache eine Modifikation des Aufhebungs- und des Abweichungsverbots; die Bindung umfasst die Zulässigkeit und die Begründetheit der Klage (abgesehen von der Aufrechnung); sie soll aber auch die Zulässigkeit der Aufrechnung erfassen, jedenfalls soweit das Gericht im Urt die Zulässigkeit der Aufrechnung bejaht hat (so BGH NJW...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschrift des § 167 gilt zum einen für Kindschaftssachen, die die freiheitsentziehende Unterbringung Minderjähriger nach § 151 Nr 6 (zivilrechtliche Unterbringung Minderjähriger nach § 1631b I BGB) und § 151 Nr 7 (öffentlich-rechtliche Unterbringung nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker) betreffen. Darüber hinaus gilt die Norm auch für fr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Fehlen der Voraussetzungen.

Rn 6 Fehlt es an den Voraussetzungen, hat die Zuweisung zu unterbleiben. Hat der Einzelrichter Zweifel am Vorliegen der Voraussetzungen, so kann er eine Entscheidung des Kollegiums herbeiführen (Schneider DRiZ 78, 335), das die Sache zurücknehmen oder (durch Nichtrücknahme) den Einzelrichter zur Fortsetzung seiner Tätigkeit anweisen kann. Stimmen die Parteien dem Tätigwerden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abschließende Regelung in § 256 S 1.

Rn 4 Die im Beschwerdeverfahren zulässigen Einwendungen sind in § 256 abschließend geregelt (BTDrs 13/7338, 42 zu § 652 ZPO aF). Der Beschwerdeführer kann Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahrens sowie die Richtigkeit der Kostengrundentscheidung sowie der Kostenfestsetzung geltend machen. Zudem kann der Beschw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Funktion und Beweiskraft.

Rn 1 Die vorläufige Protokollierung ermöglicht einen effizienteren Einsatz des nichtrichterlichen Personals und entspricht in der Gerichtspraxis der Regel. Allerdings besitzt nur das nachträglich hergestellte, endgültige Protokoll die volle Beweiskraft des § 165 (vgl BGH NJW 99, 794 [BGH 23.10.1998 - LwZR 3/98]). Die Einhaltung der Förmlichkeiten kann nach § 165 nur durch da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verhältnis zum UWG.

Rn 3 In § 8 V 3 UWG wird klargestellt, dass das UKlaG (mit Ausnahme von § 4e, s § 4e Rn 2) auf Verstöße gegen das UWG keine Anwendung findet. Das ist schon deshalb unschädlich, weil die in § 3 UKlaG genannten Stellen regelmäßig auch nach § 8 III Nr 2–4 UWG klagebefugt sind. In vielen Fällen verstößt ein unternehmerisches Verhalten zugleich gegen Verbraucherschutzgesetze wie ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Identität des Beweisthemas oder gleichartiger Gegenstand.

Rn 5 Soll das verfahrensfremde Gutachten eine selbstständige Beweiserhebung völlig ersetzen, muss ihm dieselbe Beweisfrage zugrunde liegen (Zö/Greger § 411a Rz 3; Musielak FS Vollkommer 06, 237, 247; aA Saenger ZZP 121, 139, 156; offen Jena MedR 12, 266 [OLG Köln 25.05.2011 - 5 W 18/11]: bei Arzthaftung jedenfalls fachgleicher SV nötig). Anders bei lediglich zusätzlicher Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Rechtsschutzversicherung.

Rn 48 Auch der Anspruch auf Deckungsschutz ggü einer Rechtsschutzversicherung gehört zum Vermögen (BGH VersR 81, 1070). Grds entfällt der Anspruch auf PKH erst mit der Deckungsschutzzusage der Versicherung. Es gelten die allgemeinen Grundsätze zur Realisierbarkeit von Forderungen für die Fälle, in denen die Versicherung ihre Eintrittspflicht verneint. Es kann dem Antragstell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) BMF.

Rn 9 Die Vertretungsbefugnis ist geregelt durch AnO v 15.12.20, BAnz 21 B1. Bei Klagen gegen die BRD wegen Stationierungs- und Truppenschäden (vgl Nato-Truppenstatut) ist der BMF vertretungsbefugt. Die BRD tritt als Prozessstandschafter des Entsendestaates im Prozess auf (vgl Art 12 I, II Nato-TruppenstatutAG). Die Vertretung übernimmt idR die Verteidigungslastenverwaltung (...mehr