Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entsprechende Anwendung von Urteilsvorschriften.

Rn 6 Die in § 329 ausgesprochenen Verweisungen auf einzelne Vorschriften über das Urt sind nicht abschließend (BGH NJW 17, 2273 [BGH 06.04.2017 - III ZR 368/16] Rz 20; Musielak/Voit/Musielak § 329 Rz 1). Darüber hinaus sind auch weitere Regelungen entsprechend anwendbar, wenn dies die Ähnlichkeit zwischen Urt und Beschl rechtfertigt. Im Einzelnen gilt dabei Folgendes: § 308 (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirksamwerden von Folgesachen im Verbundverfahren.

Rn 7 § 148 bestimmt, dass Entscheidungen in Folgesachen nicht vor Rechtskraft des Scheidungsausspruches wirksam werden und verhindert so den Eintritt der Wirksamkeit nach den allgemeinen Vorschriften. Diese wird bis zum Eintritt der Rechtskraft in der Scheidungssache aufgeschoben (Sternal/Weber § 148 Rz 5). Die Vorschrift des § 148 begründet eine weitere Voraussetzung für da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozesskosten.

Rn 13 Festgesetzt werden die Kosten des gesamten Rechtsstreits, dh Gerichts- und außergerichtliche Kosten aller Rechtszüge (zur Notwendigkeit s § 104 Rn 13). Zu den Gerichtskosten zählen die Gebühren und Auslagen, § 1 I GKG. Außergerichtliche Kosten sind va die Rechtsanwaltskosten, daneben etwa auch Reisekosten, Kosten für die Terminswahrnehmung auf Seiten der Partei oder im...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die internationale Zuständigkeit für Folgesachen wird in § 98 geregelt, für sonstige über § 105 (ThoPu/Hüßtege § 202 FamFG Rz 1). Die sachliche Zuständigkeit des Familiengerichts folgt aus §§ 23a Nr 1 GVG, 111 Nr 5 FamFG. § 201 FamFG regelt schließlich die örtliche Zuständigkeit für Haushalts- und Ehewohnungssachen. Zielsetzung ist, die Zuständigkeit auf ein Familienger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beweisaufnahme, Beweiswürdigung und Beweislast.

Rn 55 Der Beweisanordnung folgt die eigentliche Beweisaufnahme, die den Vorschriften der §§ 355–484 unterliegt. Die Parteien haben gem § 357 I das Recht, der Beweisaufnahme beizuwohnen, die grds vor dem Prozessgericht stattfinden muss (§ 355 I 1). Unmittelbar im Anschluss an die Beweisaufnahme ist über deren Ergebnis mit den Parteien zu verhandeln (§§ 279 III, 285). Das Geri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Bestand der Forderung.

Rn 16 Wenn die Forderung nicht mehr besteht, erfolgt die Bewertung im Streit um das Sicherungsmittel gem § 3 nach dem jeweiligen wirtschaftlichen Interesse (Hambg MDR 75, 846; Brandbg BeckRS 20, 11217); bei teilweisem Fortbestand ist der Restwert der Forderung anzusetzen (vgl Rn 5) oder der höhere Wert des Sicherungsmittels. Bedarf an einem normativen Streitwert ist hier nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 30 Schließen die Beteiligten in einer selbstständigen Familiensache einen Vergleich unter Einbeziehung nicht anhängiger Verfahrensgegenstände (Mehrvergleich), hat der unbemittelte Beteiligte einen Anspruch auf Erweiterung der ihm bewilligten VKH auf sämtliche in diesem Zusammenhang ausgelöste Gebühren (BGH NJW 18, 1679 [BGH 17.01.2018 - XII ZB 248/16]), Rn 31 Mit Prozessve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bindung der Vorinstanz an Urteile des Rechtsmittelgerichts.

Rn 8 Die Vorinstanz ist an Urteile des Rechtsmittelgerichte, die das angefochtene Urt aufheben und zurückverweisen, gem § 563 II gebunden; diese Regel findet als allgemeiner Grundsatz auch zwischen Berufungsgericht und 1. Instanz Anwendung (BGHZ 51, 131, 135; NJW 92, 2831, 2832). Die Bindung erfasst insoweit unabhängig von § 318 auch die rechtliche Beurteilung der Sache, sel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vollstreckungstitel (Abs 1).

Rn 5 Wie in der ZPO setzt die Vollstreckung auch im FamFG grds einen vollstreckbaren Titel, die Erteilung einer Vollstreckungsklausel (§ 86 III) und die Zustellung des Titels (§ 87 II) voraus. § 86 I enthält eine abschließende Auflistung der Titel, die als Grundlage der Zwangsvollstreckung dienen können und entspricht in seiner Funktion daher weitgehend §§ 704, 794 I ZPO. I. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einsatzfelder.

Rn 3 Im Regelfall hat die Aufnahme des Protokolls durch den Vorsitzenden zu erfolgen, der sich in der forensischen Praxis regelmäßig eines Ton- oder Datenträgers (§ 160a I) bedienen wird. Ein Urkundsbeamter der Geschäftsstelle ist nur aus wichtigem Grund hinzuzuziehen. Diese im Ermessen des Vorsitzenden liegende Maßnahme kommt insb dann in Betracht, wenn bei der Vernehmung v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Ehewohnungs- und Haushaltssachen (§ 111 Nr 5 FamFG).

Rn 9 Die Legaldefinition findet sich in § 200 FamFG. Nach § 200 I FamFG sind Ehewohnungssachen Verfahren nach § 1361b BGB (Zuweisung der Ehewohnung bei Getrenntleben) und § 1568a BGB (Regelung der Nutzung der Ehewohnung für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung). Haushaltssachen (früher Hausratssachen) sind gem § 200 II FamFG Verfahren nach § 1361a BGB (Verteilung der Haus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendung der Verspätungsregeln.

Rn 6 Ist der Beweis noch nicht vollständig geführt, kann der Beweisantritt durch Parteivernehmung auch nach Ausschöpfung der übrigen Beweismittel erfolgen; erst ab diesem Zeitpunkt greifen §§ 282 I, 296 II, 531 ein. Hat die Partei andere Beweismittel nicht vorgebracht, kommt eine Zurückweisung dann in Betracht, wenn die anderen Beweismittel erst nach durchgeführter Parteiver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Restitutionsgründe.

Rn 69 Zum verfahrensrechtlichen op gehört auch die Geltendmachung von Restitutionsgründen iSv §§ 580 ff, sofern das Schiedsurteil oder der Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut auf dem geltend gemachten Restitutionsgrund, etwa einem Verfahrensbetrug, § 580 Nr 4, beruht (BGH 145, 376, 380 f). Restitutionsgründe, für die die formellen Voraussetzungen von § 581 gelten, sind j...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Information der anderen Prozesspartei.

Rn 20 Hat das Gericht einer Prozesspartei einen Hinweis gem § 139 erteilt, so ist es verfassungsrechtlich geboten, den jeweiligen Gegner vor Erlass einer Entscheidung in den gleichen Kenntnisstand zu versetzen (BVerfG NJW 18, 3631 [BVerfG 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17] Rz 24; NJW 18, 3634 [BVerfG 30.09.2018 - 1 BvR 2421/17] Rz 36). Das gilt insb auch für den Fall einer beantrag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ad-hoc-Diplomatie.

Rn 2 Ein Hauptanwendungsfall des § 20 II GVG sind die sog Sonderbotschafter. Insoweit existiert eine von der Staatenpraxis mit Rechtsüberzeugung getragene gewohnheitsrechtliche Regel, wonach es möglich ist, von dem Entsendestaat mit einer besonderen politischen Mission, meist für konkrete Verhandlungsgegenstände, ausgestatteten ›ad-hoc-Botschaftern‹ durch Einzelabsprache mit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 71 Brüssel Ia-VO(1) Diese Verordnung lässt Übereinkünfte unberührt, denen die Mitgliedstaaten angehören und die für besondere Rechtsgebiete die gerichtliche Zuständigkeit, die Anerkennung oder die Vollstreckung von Entscheidungen regeln. (2) Um eine einheitliche Auslegung des Absatzes 1 zu sichern, wird er in folgender Weise angewandt:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Elektronische Form (Abs 5 S 2).

Rn 7 Mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des modernen Verkehrs, insb elektronischer Kommunikationsmittel, hat die Rspr für die Klageschrift (und andere bestimmende Schriftsätze) ein Telegramm, Fernschreiben oder Telefax genügen lassen (BGHZ 167, 214). Wurde zunächst beim Telefax noch gefordert, dass das Ursprungsdokument mit einer Unterschrift versehen war, so reicht nunmehr e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Soziale Sicherheit.

Rn 16 Diese Ausnahme ist ebenfalls europäisch autonom auszulegen (EuGH C-579/17 Rz 67). Sie gilt für das Recht der Gewährung von Leistungen sozialer Sicherheit im Verhältnis zwischen der Sozialverwaltung oder -versicherung und den angeschlossenen Arbeitnehmern. Hierunter fallen jedenfalls die von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift bezieht sich nur auf Folgesachen iSv § 137 II, III, nicht aber auf die Scheidung selbst. Soweit Kindschaftssachen iSv § 151 überhaupt als Folgesache zu entscheiden sind, ist § 156 I 2–4 lex specialis zu § 135 (Grabow FPR 11, 33; Heinemann FamRB 10, 125). Auch wenn die Folgesache vom Verbundverfahren nach § 140 FamFG abgetrennt wird, bleibt § 135 I anwendb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rückfestsetzung.

Rn 9 Auf der Grundlage des bisherigen Kfb erstattete und nunmehr zurückzugewährende Kosten werden gem § 91 IV durch einen neuen Kfb (rück-)festgesetzt (Ddorf JurBüro 10, 649; 98, 309, analog § 717 II, hM; aA München JurBüro 93, 677 m abl Anm Mümmler). § 91 IV gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Anhängigkeit oder Beendigung des Rechtsstreits (BGH NJW-RR 05, 79 [BGH 16.09.2004 -...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Antrag.

Rn 9 Soll neben der Zuweisung Räumung begehrt werden, sollte wegen der Uneinheitlichkeit der obergerichtlichen Rspr vorsorglich explizit sowohl Räumung als auch Fristsetzung beantragt werden (Hamm Beschl v 23.3.15 – 4 UF 211/14, openJur 15, 16279 = NJW 15, 2349). Für die Zwangsvollstreckung kommt nicht § 888 ZPO zur Anwendung, sondern §§ 885, 886 ZPO (Frankf Beschl v 12.6.23...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 27 Durch das ZPO-RG 2002 ist der frühere Abs 3 entfallen. Nunmehr enthält Abs 3 eine Regelung, bei der nur noch über die Kosten oder über Nebenforderungen zu entscheiden ist. In diesem Fall steht es im Ermessen des Gerichts, auf eine mündliche Verhandlung zu verzichten und die Kostenentscheidung schriftlich vorzunehmen. Die Erweiterung des Abs 3 auf Nebenforderungen ist d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der zulässige Einspruch bewirkt, dass die strengen Folgen der Versäumung des Termins und das VU nur eine provisorische Bedeutung haben. Das Gericht hat den Rechtsstreit mündlich zu verhandeln, wobei der säumig gewesenen Partei wegen jeder ersten Versäumung ex lege Nachsicht gewährt wird (Mot zur CPO, 230 f = Hahn/Mugdan, Materialien, 294). Die Zurückversetzung des Proze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Antragstellung.

Rn 5 Darunter fallen alle Sachanträge die in der mündlichen Verhandlung gem § 297 gestellt werden. In den schriftlichen Verfahren gem § 128 II liegt in der Einverständniserklärung die Antragstellung (Wieczorek/Schütze/Niemann § 43 Rz 1). In den gem § 495a angeordneten schriftlichen Verfahren ist es, da dieses ohne Erklärung der Parteien geschieht, am sachgerechtesten, die An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten und Gebühren.

Rn 6 Gesonderte Gerichtskosten entstehen für das Verfahren nach § 168e nicht, denn für die Vormundschaft ist in FamGKG-KV eine Jahresgebühr vorgesehen, die sämtliche Handlungen im Zusammenhang mit der Vormundschaft erfasst (vgl hierzu zB Schlesw SchlHA 18, 298). Diese beläuft sich auf 5 EUR je angefangene 5.000 EUR des zu berücksichtigenden Vermögens, mindestens 50 EUR. Daue...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Funktion des Vertreters, Verfahren.

Rn 3 Der Vertreter hat die sich aus dem Eigentum ergebenden Rechte und Verpflichtungen in Bezug auf das Vollstreckungsverfahren wahrzunehmen; er handelt in eigenem Namen. Ein gegen den bisherigen Eigentümer ergangener Titel muss gem § 727 auf ihn umgeschrieben werden (St/J/Münzberg Rz 3). Er ist berechtigt, im Zwangsvollstreckungsverfahren sämtliche möglichen Rechtsbehelfe e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff und Arten.

Rn 50 Unter den Prozesshandlungen der Parteien werden alle Handlungen von Prozessparteien, Nebenintervenienten und Prozessbevollmächtigten zusammengefasst, deren Hauptwirkung unabhängig von der Regelung iE auf prozessualem Gebiet liegt, sog funktioneller Prozesshandlungsbegriff (grdl Baumgärtel, Wesen und Begriff der Prozesshandlung einer Partei im Zivilprozess 1957). Dabei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Internationale Zuständigkeit.

Rn 6 Sie kann nur bestehen, wenn der Pfändungsgegenstand der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt (BGH NJW-RR 2006, 198, abgelehnt für öffentlich-rechtliche Gebührenansprüche ausländischer Staaten). Vollstreckungsimmunität besteht auch für die auf Konten der Deutschen Bundesbank verwalteten Währungsreserven eines ausländischen Staats (BGH WM 13, 1469). Ansprüche, die der dip...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist in einem Land auf Grund des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ein oberstes Landesgericht eingerichtet, so entscheidet das Berufungsgericht, wenn es die Revision zulässt, oder das Gericht, das die Rechtsbeschwerde zulässt, gleichzeitig über die Zuständigkeit für die Verhandlung und Entscheidung über das Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Widerklage eines Dritten.

Rn 20 Unter den Begriff der Drittwiderklage fasst man auch den Fall, in dem eine am Rechtsstreit bislang nicht beteiligte Partei (Dritter, der auch Streithelfer sein kann; vgl BGHZ 131, 76, 78) im Wege der Widerklage gegen den Kl der Hauptklage u/oder Dritte vorgeht (vgl nur Zö/Schultzky Rz 29). Eine solche isolierte Widerklage durch einen bisher am Rechtsstreit nicht beteil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

Rn 2 Während gem § 113 I 2 iVm § 97 I ZPO bzw § 117 II 1 iVm § 516 III ZPO in Ehe- u Familienstreitsachen abgesehen v den Sonderregelungen der §§ 150 (s Rn 1), 243 der Rechtsmittelführer stets die Kosten seines erfolglosen Rechtsmittels trägt, ist § 84 als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Damit ist die Kostenlast des Rechtsmittelführers bei erfolglosem Rechtsmittel in fG-Famili...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rücknahme.

Rn 10 Für Verzicht und Zurücknahme des Einspruchs verweisen § 346 auf die Vorschriften über Verzicht und Zurücknahme der Berufung sowie § 700 III 2 auf § 697 IV. Aus diesem Grund kann der Einspruch bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung zurückgenommen werden, nicht jedoch nach Erlass eines Versäumnisurteils gegen den Ag. Die Rücknahme kann zu Protokoll der Geschäftsstelle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Grenzen der Bindungswirkung.

Rn 7 Die in § 22 III KapMuG beschrieben Grenzen der Bindungswirkung entsprechen der Regelung zur Nebenintervention in § 68 ZPO. Mögliche Einwände des Beigeladenen gegen die Bindungswirkung sind daher vornehmlich die verspätete Beiladung, dh erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung oder gar nach Erlass des Musterentscheides (vgl § 68 ZPO Rn 9) sowie die mangelhafte Prozes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ersatzforderungen für staatliche Eingriffe.

Rn 16 Enteignungsentschädigungen sowie der Ersatzanspruch für Bergschäden gem Art 67 II EGBGB iVm. Art 52, 53, 53a EGBGB gehören ebenfalls in den Haftungsverband der Hypothek. Folgerichtig kann aber nach dem vollständigen Vollzug der Enteignung die Enteignungsentschädigung nur noch im Wege der Forderungspfändung gem § 829 gepfändet werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Rechtsbehelfe.

Rn 55 Verstöße können mit der Erinnerung nach § 766 geltend gemacht werden. Erinnerungsbefugt ist bei Pfändung stets der Schuldner, Dritte, wenn und soweit sie selbst vom Schutzbereich des Pfändungsverbots erfasst sind. Die Rechtskraft einer Entscheidung über die Pfändbarkeit nach § 811 hindert nicht, bei einer späteren Änderung der Sachlage die Pfändbarkeit erneut zu prüfen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anpassung (Abs 1).

Rn 1 Die Vorschrift reagiert auf das Problem, dass eine anzuerkennende und ggf zu vollstreckende Entscheidung (Art 2 lit a) gemäß der Rechtsordnung des Ursprungsmitgliedstaats (Art 2 lit d) Vorgaben enthält, die das Recht des ersuchten Staates (Art 2 lit e) nicht vorsieht. Gemäß dem Modell der Wirkungserstreckung (vgl Art 36 Rn 3) müssen nach Möglichkeit auch solche Wirkunge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ungeschriebenes Merkmal ›Inlandsbezug‹.

Rn 5 In der Rspr hat sich die – in der Literatur krit hinterfragte (vgl Schack JZ 92, 54), aber mit der Entstehungsgeschichte der Norm im Einklang stehende (Hubig S 145–146) – Auffassung durchgesetzt, dass § 23 völkerrechtskonform in der Weise einschränkend auszulegen ist, dass der Tatbestand um das ungeschriebene Merkmal hinreichenden Inlandsbezuges des Rechtsstreits zu erg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Nicht von § 57 umfasste Entscheidungen.

Rn 5 Zur Frage der Anfechtbarkeit v Entscheidungen nach § 52 s § 52 Rn 6. Zur Anfechtbarkeit v Zwischenentscheidungen s § 58 Rn 1. Soweit sich die Anfechtbarkeit v Entscheidungen bzw Entscheidungsbestandteilen, wie zB der Verfahrenswert (§§ 59 I FamGKG, 32 II RVG) oder die Kostenfestsetzung (§ 85 iVm § 104 III 1 ZPO), nach eigenständigen Regelungen richtet, schränkt § 57 der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Auferlegung der Kosten und die Festsetzung eines Ordnungsmittels unterbleiben, wenn das Ausbleiben des Zeugen rechtzeitig genügend entschuldigt wird. 2Erfolgt die Entschuldigung nach Satz 1 nicht rechtzeitig, so unterbleiben die Auferlegung der Kosten und die Festsetzung eines Ordnungsmittels nur dann, wenn glaubhaft gemacht wird, dass den Zeugen an der Verspätung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Personenstand, Rechts- und Handlungsfähigkeit, gesetzliche Vertretung, Güterstand.

Rn 12 Die Ausnahme gilt insb für die Anfechtbarkeit und Gültigkeit der Eheschließung; die Ehescheidung und Eheauflösung; den Personenstand, das Sorgerecht und die gesetzliche Vertretung von Minderjährigen und Geistesschwachen sowie die Adoption. Für einen Teil der damit ausgenommenen Verfahren ist die Brüssel IIa-VO maßgebend. Die Ausnahme gilt ferner unabhängig von der Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Subsidiarität (Abs 2).

Rn 19 Bei den Nichtigkeitsgründen nach Nr 1 und Nr 3 setzt die Statthaftigkeit der Klage voraus, dass der Verfahrensmangel mittels eines Rechtsmittels nicht hätte geltend gemacht werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass die betroffene Partei insoweit ein Verschulden trifft (BGH NJW 1994, 2751 [BGH 14.03.1994 - AnwZ B 27/93]; OVG Bremen v 26.3.18 – 2 LA 223/16; MüKoZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Veränderte Rechtslage.

Rn 29 Die aktuelle Regelung beruht auf dem Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG v 22.11.20, BGBl I, 2466). Bis auf geringfügige terminologische Unterschiede stimmt § 835 III 2 Hs 1 mit der früheren gesetzlichen Regelung in § 835 III 2 aF üb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XX. Abgabe von Willenserklärungen.

Rn 27 Grds kann im Hinblick auf § 894 die Abgabe einer Willenserklärung nicht im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes verlangt werden (Hambg MDR 90, 1022; Kobl VersR 05, 392; Zweibr OLGR 08, 939). Eine einstweilige Verfügung kommt aber in Betracht, wenn sich die vorgesehene Willenserklärung selbst nur auf eine vorläufige Sicherung oder Regelung bezieht (Stuttg NJW 73, 908) od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Adressat der Zurückverweisung.

Rn 3 Zurückverwiesen wird regelmäßig an das Berufungsgericht. Nur das Berufungsgericht kann – mit Ausnahme der Sprungrevision (§ 566 VIII 2) – Adressat der Zurückverweisung nach § 563 I sein. Eine Zurückverweisung an das Gericht des ersten Rechtszugs kommt außer in den Fällen der Sprungrevision nur als ersetzende Entscheidung (§ 538) auf Antrag nach § 538 II 1 und nur durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Analogien.

Rn 6 Eine analoge Anwendung des § 786 auf ähnl gelagerte und nicht ausdrücklich geregelte Fälle, in denen der Schuldner den Zugriff des Gläubigers auf einzelne Vermögensgegenstände oder ein Sondervermögen zu dulden hat, wird überwiegend befürwortet (Hamm VersR 02, 889; St/J/Münzberg Rz 9 ff; MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rz 9 ff). Eine entspr Anwendung des § 786 kann allerdin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Streitwertabhängige Zuständigkeit.

Rn 2 Abs 1 weist alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (§ 13) den Zivilkammern (§ 60) zu, soweit nicht das AG zuständig ist. Gemeinsam mit § 23 Nr 1 ergibt sich für den Regelfall eine auf den Streitwert bezogene Abgrenzung, sofern keine Spezialzu- oder -abweisung eingreift: Bis 5.000 EUR sind die Amtsgerichte zuständig, darüber, also ab 5.000,01 EUR, die LG. Geplant ist ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 828 regelt die funktionelle, sachliche und örtliche Zuständigkeit für die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in alle Arten von Geld- und Sachforderungen nach den §§ 829–856 und von sonstigen Vermögensrechten gem den §§ 857–863 (Musielak/Voit/Flockenhaus § 828 Rz 1). Die Sachpfändung von Mobilien, §§ 808 ff, und Immobilien, §§ 864 ff, wird nicht erfasst. Bezweck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Weigerung des Zeugen.

Rn 4 Sofern der Zeuge sich weigert, Tatsachen iSd § 386 I zumindest anzugeben, ist – sofern er unter Berufung auf sein angebliches Zeugnisverweigerungsrecht nicht erscheint – gem § 380 ein Ordnungsgeld zu verhängen und es sind die weiteren dort bezeichneten Maßnahmen gegen ihn zu ergreifen (Musielak/Voit/Huber § 386 Rz 2). Der Zeuge ist also nicht anders als jeder andere pfl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Die Vorschrift regelt bei einem bestehenden Gemeinschaftskonto den Anspruch auf Einrichtung von Einzelkonten und Begründung des Pfändungsschutzes für das Guthaben auf diesen Einzelkonten. Bislang fehlte dafür eine gesonderte Regelung, weswegen zahlreiche Einzelfragen umstritten waren. Da der Kontopfändungsschutz als persönliches Recht des Kunden ausgestellt ist und von ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einziger Rechtsbehelf.

Rn 5 Der einzig zulässige Rechtsbehelf des Ag gegen den VB ist der Einspruch (§§ 700 I, 338). Die Erinnerung ist gem §§ 11 III 2, 36b III RPflG im Falle des § 700 ausdrücklich ausgeschlossen. Dennoch unternehmen Ag Versuche, dem VB nach Ablauf der Einspruchsfrist die Grundlage zu entziehen, zB Erinnerungen und Beschwerden gegen die Art und Weise der Zustellung von MB oder VB...mehr