Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendung.

Rn 2 § 768 gilt dem Wortlaut nach für Urt; gem § 795 S 1 ist diese Vorschrift auf die in § 794 I genannten Schuldtitel entspr anzuwenden. Für Vollstreckungsbescheide ergibt sich dies ohnedies aus § 796 III; für vollstreckbare Urkunden aus § 777 V, für durch einen Notar für vollstreckbar erklärte Anwaltsvergleiche aus § 797 VI und für Vergleiche, die vor einer durch die Lande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fälle mit Auslandsberührung.

Rn 4 Die Zuerkennung materieller Rechtskraft für den Musterentscheid in Abs 2 soll in Verbindung mit § 325a ZPO die Anerkennungsfähigkeit eines deutschen Musterentscheids in Fällen mit Auslandsberührung fördern (BTDrs 15/5091, 30). Das kann allerdings nicht mit einem Begriff des deutschen Prozessrechts erreicht werden, sondern hängt innerhalb der EU von der europarechtlich-a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsvoraussetzungen iE.

Rn 2 Die Beweisaufnahme, hier: die Zeugenvernehmung durch den beauftragten oder ersuchten Richter stellt zunächst eine Abkehr vom Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme dar (§ 355). Zulässig ist sie daher nur unter Beachtung nachfolgender Voraussetzungen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so berechtigt dies das Prozessgericht keineswegs, die Beweisaufnahme gä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ausführung.

Rn 3 Das zuzustellende Schriftstück ist zum Schutz des Zustellungsadressaten in einem verschlossenen Umschlag (möglich ist auch ein Fensterumschlag) zu übergeben. Ein Verstoß führt wegen Zweifeln an der Identität des Inhalts zur Unwirksamkeit (OVG Münster NJW 91, 3167; Heilung möglich), allerdings nicht das bloße Fehlen des Az auf dem Umschlag (Stuttg NJW 06, 1887 [OLG Stutt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fortbestehende Verfahrenslage.

Rn 5 Aus der Einheit von Vor- und Nachverfahren folgt auch, dass die Prozesshandlungen des Gerichts und der Parteien im Urkundenprozess grds für das Nachverfahren fortwirken. So gilt eine PKH-Bewilligung für den Urkundenprozess auch für das Nachverfahren. Eine Beweisaufnahme braucht nicht wiederholt zu werden. Die Wirkungen eines Geständnisses oder der Anerkennung der Urkund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entscheidung durch den Vorsitzenden (Abs 3).

Rn 4 Das Gesetz ermöglicht in Abs 3, dass der vorsitzende Schiedsrichter über einzelne Verfahrensfragen allein entscheiden kann, wenn die Parteien oder die übrigen Mitglieder des Schiedsgerichts ihn dazu ermächtigt haben. Gemeint sind hier diejenigen Fragen von verfahrensrechtlicher Bedeutung, die nicht über das Verfahren hinaus ausstrahlen. So kann etwa der Vorsitzende die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Informationspflichten, Akteneinsicht und Erteilung einer Abschrift (Abs 5).

Rn 5 Abs 5 S 1 verpflichtet den GV, betroffene Personen, den Schuldner und bzw oder dritte Personen nach Abs 4 S 2 Hs 2, unverzüglich nach Erledigung des Vollstreckungsauftrags über die Durchführung eines Auskunfts- oder Unterstützungsersuchens zu unterrichten. Die zeitnahe Information setzt die Betroffenen in den Stand, nach Maßgabe von Abs 5 S 2 Akteneinsicht und die Ertei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung über die Prozesskosten (Abs 2).

Rn 10 Über die Prozesskosten ist auch ohne Antragsbindung durch Kostengrundentscheidung zu entscheiden. Gibt ein Berufungsurteil nach seiner Entscheidung zur Hauptsache keinen Anlass zur Revisionsannahme, kann das Revisionsgericht im Nichtannahmebeschluss die Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils korrigieren, wenn diese auf einer unrichtigen Streitwertfestsetzung beru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Datenschutz (Abs 1 S 3).

Rn 6 Der Gläubiger darf die erlangte Auskunft nur zu Vollstreckungszwecken verarbeiten, dh sich ihrer nur zu diesem Zweck bedienen (BTDrs 19/4671, S 77 f). Eine Beschränkung auf den Titel, der Grundlage des Auskunftsantrages war, findet indes nicht statt (Musielak/Voit/Voit § 802d Rz 6). Nach erfolgreicher Vollstreckung hat der Gläubiger die Daten zu löschen, worauf ihn der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der vom allgemeinen Öffentlichkeitsprinzip der §§ 169 ff GVG zu unterscheidende Grundsatz der Parteiöffentlichkeit soll es den Parteien ermöglichen, an der Beweisaufnahme mitzuwirken. Er wird daher durch den Ausschluss der Öffentlichkeit nach §§ 170 ff GVG nicht berührt. Er verschafft den Parteien insoweit rechtliches Gehör und dient der Verwirklichung dieses Grundrecht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Eingetragene Schiffe und Schiffsbauwerke.

Rn 7 Bei Schiffen und Schiffsbauwerken entscheidet ihre Eintragung bzw Eintragungsfähigkeit in das Schiffsregister oder Register für Schiffsbauwerke über die (entspr) Anwendbarkeit des § 885. Während eingetragene Schiffe und Schiffsbauwerke in den direkten Anwendungsbereich der Norm fallen, gilt die Vorschrift entspr bei Herausgabe, Räumung oder Überlassung bewohnter, aber n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Die Partei hat von dem gegen sie laufenden Verfahren wegen Zustellungsmängeln oder fehlerhafter Ladung keine Kenntnis.

Rn 15 Die öffentliche Zustellung von Klage und Urt als solche fällt nicht in den – auch nicht in den analogen (s Rn 11) – Anwendungsbereich von § 579 I Nr 4. Das gilt auch dann, wenn die Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung fehlerhaft angenommen wurden (BGH NJW 07, 303; vgl Nastansky MDR 17, 128, 130) oder die öffentliche Zustellung sogar durch falsche Angaben erschli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erklärung.

Rn 2 Die Erklärung zu Protokoll kann gem § 129a I nicht nur vor dem sachlich und örtlich zuständigen Gericht der Hauptsache, sondern vor jedem beliebigen AG abgegeben werden. Sie umfasst neben Klage und Klageerwiderung auch sämtliche sonstigen Anträge und Erklärungen der Parteien. Soweit hiervon nach dem Gesetzestext nur solche umfasst sind, die ›zugestellt‹ werden sollen, i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XVI. Versicherungsrecht.

Rn 23 Ein Versicherungsnehmer kann nicht im Wege der einstweiligen Verfügung die Leistungspflicht des Versicherers für eine stationäre Heilbehandlung in ›gemischter Anstalt‹ feststellen lassen (Celle VersR 08, 1638). Eine Leistungsverfügung zugunsten des Versicherungsnehmers in der Krankentagegeldversicherung auf vorläufige Leistung von Krankentagegeld kommt nur in Betracht,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sinnvolle Verfahrensweise nach eingetretener Fristversäumung.

Rn 55 Zeichnet sich allerdings ab, dass die Einhaltung der Frist nicht mehr möglich ist, gereicht es dem Anwalt (und seiner Partei) nicht zum Nachteil, wenn er es in der Nacht überhaupt nicht mehr versucht, denn an der Versäumung der Frist kann ein Einwurf nach 24 Uhr nichts mehr ändern, und für die Wiedereinsetzung hat er die Frist von 2 Wochen (bzw von einem Monat in den F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Endurteil als regelmäßiger Vollstreckungstitel.

Rn 1 Regelmäßig findet die Zwangsvollstreckung aus inländischen Endurteilen statt, also aus solchen gerichtlichen Entscheidungen, die eine Instanz endgültig abschließen (§ 300 I). Das Endurteil hat also eine doppelte Funktion. Es beendet das Erkenntnisverfahren und ist zugleich Grundlage der Vollstreckung. Insoweit lässt sich sagen, dass § 704 Erkenntnis- und Zwangsvollsteck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 10 Die Entscheidung über die vorläufige Zulassung ist nach Abs 2 S 2 mit einer Fristsetzung zur Behebung des Mangels oder zum Nachweis der Sachurteilsvoraussetzung zu verbinden. Die Frist kann nach § 224 II verlängert werden. Wegen der weitreichenden Folgen der Fristsetzung ergeht die Entscheidung durch förmlichen Beschluss (MüKoZPO/Lindacher Rz 6; Musielak/Voit/Weth Rz 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Einfluss des Europäischen Rechts.

Rn 7 Das UKlaG dient auch der Umsetzung der RL (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2020 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher (ABl EU L 409/1 v. 4.12.20). Eine Reihe von Einzelnormen des UKlaG dient außerdem der Umsetzung einer Vielzahl weiterer EU-Richtlinien; dies ist ggf bei der jeweiligen Vorschrift vermerkt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Sachdienlichkeit.

Rn 33 Sachdienlich ist die Zulassung der Widerklage, wenn sie geeignet ist, den Streitstoff iRd anhängigen Rechtsstreits auszuräumen und einen weiteren Prozess damit vermeidet (BGH NJW 07, 2415 [BGH 27.09.2006 - VIII ZR 19/04]; Hamm NJW-RR 08, 266 [OLG Saarbrücken 09.10.2007 - 4 U 80/07]). Dass die Widerklage schon in 1. Instanz hätte erhoben werden können, steht der Sachdie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist (Abs 2).

Rn 4 Der Antrag ist binnen zwei Wochen seit Zustellung in vollständiger Form (§ 317 Rn 2) zu stellen; die Zustellung in abgekürzter Form (§ 317 VI) genügt daher nicht. Die Frist ist für jede Partei gesondert zu bestimmen; für den Streithelfer läuft aber keine eigene Frist (BGH NJW 63, 1251 [BGH 27.02.1963 - V ZR 86/61]). Eine Verlängerungsmöglichkeit sieht das Gesetz nicht v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Pfändung einer Sache kann ein Dritter, der sich nicht im Besitz der Sache befindet, auf Grund eines Pfand- oder Vorzugsrechts nicht widersprechen; er kann jedoch seinen Anspruch auf vorzugsweise Befriedigung aus dem Erlös im Wege der Klage geltend machen, ohne Rücksicht darauf, ob seine Forderung fällig ist oder nicht. (2) Die Klage ist bei dem Vollstreckungsgericht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 36 Gegen die Pfändung kann der Schuldner, der Gläubiger oder ein Dritter Erinnerung nach § 766 und anschließend sofortige Beschwerde nach § 793 einlegen. Der Gläubiger kann damit geltend machen, der GV habe den Pfändungsauftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgeführt, zB wenn der GV trotz Gefährdung die Sache im Gewahrsam des Schuldners belässt. Dritte können mit der Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 41 Auszugehen ist von der vollstreckungsrechtlichen Dreiteilung des Arbeitseinkommens. Soweit das Einkommen zur Sicherung des notwendigen Unterhalts eines Schuldners und seiner Familie benötigt wird (§ 850d Rn 16 ff, § 850f Rn 10 ff), ist es für niemanden pfändbar. Dies gilt in jedem Fall auch für das Existenzminimum gem § 850f I. Der Betrag zwischen dem individuell besti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Antragsziel.

Rn 11 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 249 I können Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden, soweit sie vor dem Vorwegabzug des Kindergelds (§ 1612b BGB) oder anderer kindbezogener Leistungen iSv § 1612c BGB das 1,2-Fache (120 %) des Mindestunterhalts nach § 1612a I BGB nicht übersteigen. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut ist die bedarfsdeckende Kindergeldanrechnun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Sonstige Familiensachen sind Verfahren, diemehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist (Abs 1 S 1).

Rn 2 Die Sperrfrist im Falle, dass sich keine wesentliche Veränderung (Rn 3) ergibt, beträgt zwei Jahre und berechnet sich nach § 222 iVm §§ 187–189 BGB ab Abgabe der Versicherung. Bei der Fristberechnung ist der Zeitpunkt der Prüfung durch den Gerichtsvollzieher maßgeblich (Musielak/Voit/Voit § 802d Rz 3). Die Frist gilt auch im Verhältnis zu den Vermögensauskünften nach § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Folgen des Fristablaufs.

Rn 8 Ist die Frist verstrichen, ist der Beweis nicht mehr zu erheben, ohne dass das Gericht dies androhen müsste, §§ 230, 231. Dies gilt auch dann, wenn die Partei kein Verschulden trifft (hM, BGH NJW 89, 227, 228; aA Sass MDR 1985, 96, 99). Unter den Voraussetzungen des § 531 II ist aber eine Nachholung in der Berufung möglich (Bremen ZEV 10, 480, 481 [OLG Bremen 10.12.2009...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung.

Rn 10 Das Gericht ordnet die Vorlage der Urkunde vAw an. In der mündlichen Verhandlung ergeht diese Anordnung durch Beschl, iÜ kann außerhalb der mündlichen Verhandlung nach § 273 Abs 2 Nr 5 eine Anordnung auch durch Verfügung erfolgen. Im Hinblick auf die erforderliche Ermessensbetätigung (s.o. Rn 9) ist eine Begründung der Anordnung durch das Gericht zwingend erforderlich....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht soll im Fall einer Anfechtung nach § 1600 Absatz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie im Fall einer Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn die Anfechtung durch den gesetzlichen Vertreter erfolgt, das Jugendamt anhören. 2Im Übrigen kann das Gericht das Jugendamt anhören, wenn ein Beteiligter minderjährig ist. (2) 1Das ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 24 Als Rechtsmittel gegen jedes einzelne der erlassenen Teilurteile kommt die Berufung in Betracht. Ihre Zulässigkeit hängt ganz allg von der Beschwer oder der Zulassung ab (§ 511). Rn 25 Das Berufungsgericht kann, auch wenn nur ein Teilurt über die Auskunftsklage erlassen und angefochten wurde, die Klage insgesamt abweisen, wenn es zu der Auffassung gelangt, dass deren Un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschwerdefähige Entscheidungen nach § 794 I Nr 3.

Rn 36 § 794 I Nr 3 umfasst die Entscheidungen, die wegen ihrer Art und ihres Inhalts nach der ZPO beschwerdefähig wären, wenn die 1. Instanz sie erlassen hätte, dies auch dann, wenn im konkreten Fall der erforderliche Wert des Beschwerdegegenstandes nicht erreicht ist, wie dies iRd § 567 II der Fall ist (St/J/Münzberg Rz 100; MüKoZPO/Wolfsteiner Rz 123; Schuschke/Walker/Walk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Während der Anhängigkeit einer Ehesache ist unter den deutschen Gerichten das Gericht, bei dem die Ehesache im ersten Rechtszug anhängig ist oder war, ausschließlich zuständig für Kindschaftssachen, sofern sie gemeinschaftliche Kinder der Ehegatten betreffen. (2) Ansonsten ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. (3) Ist die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Eignung für die gerichtliche Bearbeitung (Abs 2).

Rn 5 Das Gesetz verlangt, dass das dem Gericht zugeleitete elektronische Dokument für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet ist (Abs 2 S 1). Was das im Einzelnen bedeutet, wird durch eine RVO der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates ausgeführt (ERVVO v 24.11.17, BGBl I 3803; geändert durch VO v 9.2.18, BGBl I 200; Abs 2 S 2; zuletzt geändert durch G vom 5.10.2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vollstreckungserweiternde.

Rn 20 Vereinbarungen, die den Vollstreckungszugriff erweitern, sind im Gegensatz zu vollstreckungsbeschränkenden (s Rn 19) idR nicht zulässig. Das hängt mit der mangelnden Dispositionsbefugnis der Parteien über Voraussetzungen und Grenzen des staatlichen Vollstreckungsverfahrens zusammen. So können Gläubiger und Schuldner nicht verabreden, dass ohne Titel, Klausel und/oder Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Beim Bundesgerichtshof werden ein Großer Senat für Zivilsachen und ein Großer Senat für Strafsachen gebildet. 2Die Großen Senate bilden die Vereinigten Großen Senate. (2) Will ein Senat in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats abweichen, so entscheiden der Große Senat für Zivilsachen, wenn ein Zivilsenat von einem anderen Zivilsenat oder von dem Gr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann über Grund und Höhe der Anrechte Auskünfte einholen bei den Personen und Versorgungsträgern, die nach § 219 zu beteiligen sind, sowie bei sonstigen Stellen, die Auskünfte geben können. (2) 1Übersendet das Gericht ein Formular, ist dieses bei der Auskunft zu verwenden. 2Satz 1 gilt nicht für eine automatisiert erstellte Auskunft eines Versorgungsträgers. (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine.

Rn 29 Als neuer Angriff setzt die Widerklage wie die Klageänderung zunächst eine zulässige (Anschluss-)Berufung voraus (oben Rn 9, 20). Zu den allgemeinen Voraussetzungen der Widerklage § 33 Rn 4 ff. Rn 30 Nicht mit der Widerklage geltend gemacht werden können Ansprüche, die anderweitig rechtshängig oder bereits rechtskräftig entschieden sind. Eine erstinstanzlich erhobene, a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Maßnahmen durch Fristsetzung um die Parteien zu veranlassen, den gesamten Streitstoff schon im frühen ersten Termin als Haupttermin (BGHZ 88, 180), jedenfalls aber in einem darauf folgenden Haupttermin zu erledigen. Gilt nicht in Ehe- und Kindschaftssachen (§ 113 IV Nr 3 FamFG) und beim Arbeitsgericht (BAG NZA 08, 1084 [BAG 02.07.2008 - 10 AZR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Duldungspflicht Dritter (Abs 3).

Rn 8 Liegt ein Beschluss nach Abs 1 S 1 vor oder ist dieser wegen Einwilligung des Verpflichteten oder wegen Gefahr in Verzug entbehrlich, müssen auch Dritte, die Mitgewahrsam an der Wohnung haben, die Durchsuchung dulden. Mitgewahrsam haben typischerweise Personen, die zusammen mit den Verpflichteten in der Wohnung leben (Ehegatte, Lebenspartner, erwachsene Kinder, Mitbewoh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 18 Öffentlich beglaubigte Urkunden sind nach § 129 BGB Schriftstücke mit notariell beglaubigter Unterschrift oder notariell beglaubigtem Handzeichen. Bei der öffentlich beglaubigten Urkunde müssen Urkunde und Beglaubigung unterschieden werden. Öffentliche Urkunde ist allein der Beglaubigungsvermerk (BGH NJW 80, 1047, 1048 [BGH 16.11.1979 - V ZR 93/77]; MDR 20, 757, 758 [B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Mitwirkung der Eltern.

Rn 25 Die Verpflichtung der Eltern zur Mitwirkung an der Erstellung eines Gutachtens folgt aus § 27 I. Die Mitwirkung ist allerdings nicht erzwingbar (BGH FuR 10, 406). Verweigert ein Elternteil seine Mitwirkung an der Begutachtung, kann dies nicht nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung gewürdigt werden. IRd gebotenen Sachverhaltsaufklärung ist das Gericht in solchen Fäl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Zurückweisung des Bevollmächtigten oder Untersagung der weiteren Vertretung (Nr 5).

Rn 12 Nach § 335 I Nr. 5 darf ein Versäumnisurteil nach Zurückweisung oder Untersagung weiterer Vertretung durch den Bevollmächtigten im Parteiprozess nach § 79 III erst ergehen, wenn die Partei für eine andere Vertretung sorgen konnte, wofür die die in § 217 bestimmte Frist ausreichend sein soll (BTDrs 16/3655, 91).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulassungsentscheidung.

Rn 6 Die Entscheidung über die Zulassung der Beschwerde hat in dem angefochtenen Beschl zu erfolgen; Schweigen bedeutet Nichtzulassung. Eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung vermag die Zulassung nicht zu ersetzen (BGH FamRZ 19, 725). Eine nachträgliche Zulassung kann nur im Wege der Beschlussberichtigung gem § 42 bzw § 113 I 2 iVm § 319 ZPO erfolgen, falls eine beschloss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zurückweisung.

Rn 27 Ist die Ablehnung erfolglos, ist je nach Gericht und Instanz die sofortige Beschwerde statthaft (Abs 5; § 567 I Nr 1; dagegen bei Zulassung im Beschl über die Beschwerde: Rechtsbeschwerde zum BGH, § 574 I Nr 2 [III, II]; sonst kein Rechtsmittel, BGH NJW-RR 05, 294 [BGH 08.11.2004 - II ZB 24/03]) oder bei Zulassung in der angefochtenen Entscheidung die Rechtsbeschwerde ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Verwaltungsakte, die im Bereich der Justizverwaltung beim Vollzug des Gerichtskostengesetzes, des Gesetzes über Kosten in Familiensachen, des Gerichts- und Notarkostengesetzes, des Gerichtsvollzieherkostengesetzes, des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes oder sonstiger für gerichtliche Verfahren oder Verfahren der Justizverwaltung geltender Kostenvorschriften...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Auf einzelne Personen.

Rn 42 Nach § 124 I VVG wirkt bei allen ab dem 1.1.08 abgeschlossenen neuen Versicherungsverträgen ein klageabweisendes Sachurteil, das zwischen dem Geschädigten und dem Versicherer ergeht, immer auch zu Gunsten des Versicherungsnehmers; ein Urt zwischen dem Geschädigten und dem Versicherungsnehmer auch zu Gunsten des Versicherers. Für Altverträge treten die Vorschriften des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Norm will die außergerichtliche Konfliktbeilegung stärken. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie alle Formen außergerichtlicher Konfliktbeilegung noch ermöglichen will, obgleich bereits ein gerichtliches Verfahren eröffnet worden ist. Rn 2 § 36a gilt in allen fG-Verfahren. Die Vorschrift gilt in Amtsverfahren ebenso wie in Antragsverfahren. Sie gilt in allen Instan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Arten von Drittbeteiligungen.

Rn 1 Der durch das Zweiparteienprinzip geprägte Zivilprozess kennt grds nur die Beteiligung von zwei Parteien, denen als Mitkläger oder Mitbeklagte ebenfalls als Parteien anzusehende Streitgenossen zur Seite stehen können. Die Einbeziehung Dritter, die keine Parteien sind, kann auf Veranlassung des Dritten selbst, der Partei oder des Gerichts geschehen. Der Dritte, der den G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Inhalt und Zweck der Regelung.

Rn 1 Der durch Art 28 des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs v 5.7.17 (BGBl I 2208, 2225) eingefügte § 17c I stellt klar, dass Zuständigkeitsänderungen in Form von Zuständigkeitskonzentrationen oder Änderungen der Gerichtsbezirksgrenzen durch bundes- oder landesgesetzliche Regelungen auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemein.

Rn 25 Sowohl gegen den stattgebenden wie auch gegen den ablehnenden Beschluss in erster Instanz ist die sofortige Beschwerde gem § 567 zulässig. Gegen Entscheidungen des Berufungsgerichts ist keine Beschwerde zulässig. Jedoch kann es die Rechtsbeschwerde gem § 574 I Ziff 2 zulassen. In diesem Fall muss der Einzelrichter (§ 568) die Entscheidung dem gesamten Spruchkörper über...mehr