Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fristsetzung.

Rn 21 Dem Berufungskläger kann eine Frist zur schriftlichen Erwiderung auf die Anschlussberufungsbegründung gesetzt werden, dem Beklagten eine solche zur schriftlichen Stellungnahme auf die Erwiderung. Zu den Voraussetzungen für die Fristsetzungen, der Dauer der Fristen und den Folgen der Nichteinhaltung wird auf die Erläuterungen in § 521 Rn 9 ff verwiesen. Rn 22 Für den Inh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Da das vereinfachte Unterhaltsverfahren das Ziel hat, dem Unterhaltsberechtigten auf schnellem Weg einen Titel zu verschaffen, steht der formalisierten Antragstellung eine verkürzte Rechtsverteidigung des Antragsgegners gegenüber, die ihm nur einen begrenzten Raum für die Geltendmachung von Einwendungen lässt (Wendl/Dose/Schmitz § 10 Rz 662; vgl auch Brandbg FamRZ 05, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtsgebühren.

Rn 55 Nach Nr 2111 KV GKG entstehen für das gesamte Verfahren Gerichtskosten als Festgebühr iHv 22 EUR (vgl etwa Frankf AGS 17, 284 [OLG Frankfurt am Main 07.10.2016 - 1 WF 177/16], Rz 2). Die Kosten einer Zwangshaft gehören zu den Auslagen, Nr 9010 KV GKG. Für die Tätigkeit des GV bei Durchführung der Ersatzhaft fallen Kosten iHv 42,90 EUR an, vgl Nr 270 KV GVKostG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Haftungsklagen.

Rn 9 Eine gesetzliche Ausnahme gilt für die nicht auf Zahlung, sondern auf Duldung der Zwangsvollstreckung gerichteten Ansprüche aus einer Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld oder Schiffshypothek sowie aus einer Reallast (§ 1107 BGB) oder einem Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug (§ 99 I LuftFzG). Größere praktische Bedeutung hat sie nicht, da diese Ansprüche meist gem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Begrenzung der Dienstaufsicht durch die Unabhängigkeit.

Rn 11 Unzulässig ist es, einen Richter zur dienstlichen Äußerung hinsichtlich einer von ihm getroffenen richterlichen Entscheidung aufzufordern und so bei dem Betroffenen einen ›Rechtfertigungsdruck‹ zu erzeugen (BGHZ 100, 271). Die bei einer richterlichen Entscheidung gewählten Ausdrucksformen, ggf auch eine Versform, stehen in untrennbarem Zusammenhang mit der Begründung a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Leistung der Teilsicherheit.

Rn 3 Erbringt der Gläubiger die Teilsicherheit und weist er deren Gestellung in der Form des § 751 II nach, kann er nach der Zustellung des Nachweises die Vollstreckung wegen des Teilbetrags betreiben, indem er einen Vollstreckungsauftrag über einen betragsmäßig bestimmten Teil des Vollstreckungsanspruchs erteilt. Das gilt auch in dem Fall, dass der Schuldner von seiner Abwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Den Amtsgerichten stehen Einzelrichter vor. (2) Einem Richter beim Amtsgericht kann zugleich ein weiteres Richteramt bei einem anderen Amtsgericht oder bei einem Landgericht übertragen werden. (3) 1Die allgemeine Dienstaufsicht kann von der Landesjustizverwaltung dem Präsidenten des übergeordneten Landgerichts übertragen werden. 2Geschieht dies nicht, so ist, wenn das Amt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Abs 2.

Rn 7 Abs 2 ist ein Auffangtatbestand und schränkt nicht etwa die Zulässigkeit der Übermittlung von personenbezogenen Daten nach Abs 1 ein. Damit eine Datenübermittlung auf der Grundlage des Abs 2 erfolgen kann, muss zunächst eine Übermittlung nach den §§ 14–17 zulässig sein. Zusätzlich ist erforderlich, dass für das Gericht nicht das schutzwürdige Interesse der betroffenen Pe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Unrichtigkeiten des Protokolls können jederzeit berichtigt werden. (2) Vor der Berichtigung sind die Parteien und, soweit es die in § 160 Abs. 3 Nr. 4 genannten Feststellungen betrifft, auch die anderen Beteiligten zu hören. (3) 1Die Berichtigung wird auf dem Protokoll vermerkt; dabei kann auf eine mit dem Protokoll zu verbindende Anlage verwiesen werden. 2Der Vermerk ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Das Gutachtenverweigerungsrecht ist für diejenigen SV von Bedeutung, die gem § 407 zur Begutachtung verpflichtet sind, iÜ kann die Begutachtung ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Abs 1 S 1 verweist bzgl der Gründe (klarstellend) auf die der Zeugnisverweigerung (§§ 383 ff; zur Anwendbarkeit s § 402 Rn 2 f). Abs 1 S 2 gibt dem Gericht die Möglichkeit, den SV nach E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Mieteinkünfte.

Rn 15 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind Einkünfte. Zu berücksichtigen ist die Kaltmiete, die bestehenden Belastungen sind in Abzug zu bringen. Es ist nicht auf die erzielbaren Einkünfte abzustellen, sondern auch die tatsächlich erzielten (Schlesw FamRZ 00, 1586). Ebenfalls hinzuzurechnen sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen, reduziert um die damit verbundenen A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kraft Gesetzes statthafte Rechtsbeschwerde (Nr 1).

Rn 5 Die Rechtsbeschwerde ist statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist. In der ZPO sind das die Vorschriften des § 522 I 4 (Verwerfung der Berufung durch Beschl) und des § 1065 I 1 (Entscheidungen des OLG über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens, die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts oder die Aufhebung oder Vollstreckb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Nachträgliche Vernehmung.

Rn 6 § 398 II betrifft ausschließlich den Fall, in dem der beauftragte oder ersuchte Richter gem § 400 eine Frage nicht zulässt, sie also dem Zeugen nicht vorlegt. Hält das Prozessgericht nach Rückkunft der Akten (Musielak/Voit/Huber § 398 Rz 6) die Vernehmung für geboten, so ordnet es diese durch Beschl ›nachträglich‹ an, und bindet damit zugleich den verordneten Richter, s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 5 Die monatlichen Leistungen sind im gleichen Umfang wie Arbeitseinkommen pfändbar. Nach der gesetzlichen Formulierung bleiben Ansprüche auf derartige Leistungen ungeschützt, könnten also vollumfänglich gepfändet werden. Hierbei handelt es sich um ein Redaktionsversehen durch das § 851d seines wesentlichen Sinns beraubt wird. Vom Pfändungsschutz werden gerade auch die Ans...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Teilanfechtung durch Beschwerde oder Rechtsbeschwerde.

Rn 3 Die Verbundentscheidung darf nur teilw angefochten worden sein. Wird der gesamte Verbundbeschluss angefochten, greifen die Beschränkungen des § 145 nicht ein (J/H/A/Markwardt § 145 Rz 3; FAKomm-FamR/Roßmann § 145 Rz 4; ThoPu/Hüßtege § 145 Rz 1). Die Verbundentscheidung muss mit einem Hauptrechtsmittel, also mit der Beschwerde gem §§ 58 ff oder – nach Zulassung durch das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsfolgen bei fehlender/fehlerhafter Ladung (Abs 2).

Rn 3 Wird der Gegner entgegen § 491 I nicht ordnungsgemäß zum gerichtlichen Beweistermin geladen, steht dies der Durchführung der gerichtlichen Beweisaufnahme nicht entgegen. Der ASt hat im selbstständigen Beweisverfahren keinen Anspruch auf erneute Durchführung der Beweisaufnahme, obwohl gem § 493 II die nachfolgende Benutzung des Ergebnisses dieser Beweisaufnahme ausscheid...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Streitwert.

Rn 5 Aufgrund des vorläufigen Charakters des Verfügungsverfahrens ist regelmäßig nur ein Bruchteil der Hauptsache anzusetzen. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls. Regelmäßig wird ein Betrag von ⅓ der Hauptsache angemessen sein (KG WRP 77, 793). Je mehr die einstweilige Verfügung zur endgültigen Befriedigung des Hauptsacheanspruchs führt, desto mehr müssen die Streit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Beweis des Gegenteils.

Rn 15 Der Beweis des Gegenteils wird in § 292 S 1 erwähnt. Er dient va der Widerlegung gesetzlicher Vermutungen (§ 292 Rn 4), von Beweisregeln (§ 286 Rn 18) und von öffentlichen Urkunden (§§ 415 ff). Anders als beim Gegenbeweis genügt es für die erfolgreiche Beweisführung nicht, dass das Gericht in seiner Überzeugung unsicher geworden ist; vielmehr muss dem Gericht die volle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Feststellungsklagen nach § 256.

Rn 9 Ermöglicht die statutarische Schiedsklausel einfache Feststellungsklagen zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft nach § 256, gelten insoweit keine Besonderheiten, auch dann, wenn es sich im konkreten Fall um einen Streit zwischen mehr als zwei Beteiligten, etwa über die Auslegung einer Bestimmung des Gesellschaftsvertrags, handelt. Die Rechtskraft der Entscheidung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Spannungsverhältnis zum Unionsrecht.

Rn 59 Eine Kollision kann sich auch zwischen dem Unionsrecht und der Rechtskraft der nationalen Entscheidung ergeben. Dabei betont der EuGH zwar die Bedeutung, welche der Rechtskraft sowohl in der Unionsrechtsordnung als auch in den nationalen Rechtsordnungen zukommt (EuGH EuZW 06, 241 [BGH 11.01.2006 - VIII ZR 268/04] – Kapferer). Die von den Mitgliedsstaaten festgelegten M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nicht unbedingt vollstreckbares Urteil.

Rn 4 Erforderlich ist, dass das erstinstanzliche Urt nicht oder nicht unbedingt für vorläufig vollstreckbar erklärt wurde. Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit nicht auf § 708 Nr 1–3, sondern auf § 708 Nr 4–11 iVm § 711, § 709 oder § 712 I 1, II 2 beruht. Darauf, ob die erstinstanzliche Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit rich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweisantrag der beweispflichtigen Partei.

Rn 3 Erforderlich ist ein Beweisantrag der beweisbelasteten Partei. Beweispflichtig ist auch derjenige, der eine gesetzliche Vermutung zu entkräften hat. Es handelt sich bei diesem Beweis des Gegenteils um einen Hauptbeweis (§ 292 Rn 5). Dementsprechend lässt § 292 S 2 die Parteivernehmung als Beweismittel ausdrücklich zu. Zum Gegenbeweis, also zur Entkräftung der vom Beweis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Belehrung.

Rn 6 Bei Anwaltszwang (§ 78) ist über Notwendigkeit der RA-Bestellung und Folgen einer Fristversäumung zu belehren unabhängig davon, ob die Partei bereits durch RA vertreten ist (BGHZ 88, 180) oder noch einen RA beauftragen wird (BGH NJW 91, 493), nicht über fristgebundene Möglichkeit einer Anschlussberufung (BGHZ 215, 89). Rn 7 Die Belehrung darf ggü Laien nicht nur den Wort...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Kindschaftssachen.

Rn 176 § 169 FamFG. Nach § 45 I FamGKG besteht ein relativer Festwert von 3.000 EUR, der bei besonderen Umständen abänderbar ist (zu Einzelh KG FamRZ 15, 432; Brandbg FamRZ 15, 1750). Im Streit um mehrere Kinder ist dieser linear zu vervielfachen (Köln FamRZ 05, 1765; Brandbg FamRZ 04, 1655; Hambg FamRZ 07, 1035); das gilt auch für Zwillinge (insoweit wohl anders Karlsr Just...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Zum Nachweis der Zustellung nach den §§ 171, 177 bis 181 ist eine Urkunde auf dem hierfür vorgesehenen Formular anzufertigen. 2Für diese Zustellungsurkunde gilt § 418. (2) Die Zustellungsurkunde muss enthalten:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsnatur.

Rn 4 Neben der Verstrickung (hoheitliche Beschlagnahme) bewirkt die Pfändung gem § 804 I das Entstehen eines Pfändungspfandrechts. Es steht in einem Spannungsverhältnis zwischen öffentlichem und privatem Recht, seine Rechtsnatur ist daher umstr. Dass es rein privatrechtlicher Natur wäre, wird allerdings nicht mehr vertreten. Rspr und weite Teile der Lit nehmen (mit leichten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Vollstreckung.

Rn 50 Die Zwangshaft wird aufgrund eines Gläubigerantrags nach den Vorschriften über die Haft, §§ 802g–802j, vollstreckt. Die gerichtlich vollstreckbare Ausfertigung der Haftanordnung ist der Haftbefehl des Prozessgerichts (§§ 888 I 3, 802g I; LG Kiel SchlHA 83, 75, 76; AG Berlin-Charlottenburg DGVZ 79, 28). Rn 51 Die Zwangshaft wird nach § 171 StVollzG vollzogen. Die Vollzie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Rn 3 Gegenstand der Überprüfung ist die Wirksamkeit einzelner Bestimmungen in AGB iSv § 305 I BGB. Ein Vertragsschluss im rechtlichen Sinne ist nicht erforderlich, sondern es reicht aus, wenn der Text nach dem insoweit maßgeblichen Empfängerhorizont den Eindruck erweckt, dass vertragliche oder vorvertragliche Rechte oder Pflichten begründet werden sollen (BGH NJW 14, 2269, 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Selbstständige und Freiberufler.

Rn 11 Beim Einkommen selbstständig tätiger Personen ist grds vom festgestellten Gewinn auszugehen (Hamm OLGR 05, 308). Es sind Unterlagen betreffend einen zeitnahen Zeitraum vorzulegen. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Vorjahr reicht aus (Brandbg FamRZ 98, 1301). Die Vorlage nur eines Steuerbescheides für ein Jahr, welches länger zurückliegt, genügt nicht. Auch bei Se...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Wirksamkeit mit Rechtskraft.

Rn 2 Endentscheidungen in Gewaltschutzsachen werden nach § 216 I 1 mit Eintritt der Rechtskraft wirksam u damit nach § 86 II vollstreckbar. Formelle Rechtskraft tritt nach § 45 S 1 ein, sobald die Beschwerdefrist von einem Monat nach § 63 I (im einstweiligen Anordnungsverfahren 2 Wochen, § 63 I Nr 1) abgelaufen ist. Die Frist beginnt gem § 63 III 1 mit der schriftlichen Beka...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio der Urteilsergänzung.

Rn 1 Mithilfe der §§ 716, 321 können insgesamt fehlende und (in analoger Anwendung der Vorschrift auch) nicht vollständige Entscheidungen über die Vollstreckbarkeit eines Urteils ergänzt werden, so wenn entgegen §§ 708, 709 nicht vAw über die vorläufige Vollstreckbarkeit entschieden wurde, der Umfang der Sicherheitsleistung nicht angegeben, die Abwendungsbefugnis nach § 711 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Rechtsstellung des Streithelfers.

Rn 1 Die Bestimmung befasst sich mit den dem Streitgenossen im Verhältnis zu der Hauptpartei verliehenen prozessualen Befugnissen. Den streitgenössischen Nebenintervenienten stattet § 69 weitergehend mit zusätzlichen Rechten aus. Der Nebenintervenient, der weder Partei des Hauptprozesses noch Vertreter der Hauptpartei ist, agiert in einem fremden Prozess neben der Hauptparte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die Verteilung der Glaubhaftmachungslast.

Rn 5 Die Notwendigkeit der Glaubhaftmachung lässt die Beweislast grds unberührt. Die Verteilung der Glaubhaftmachungslast richtet sich daher nach der Verteilung der objektiven Beweislast (BGH NJW-RR 11, 136, 137 [BGH 21.10.2010 - V ZB 210/09]). Etwas anderes kann sich nur ergeben, wenn das Gericht ohne Anhörung des Gegners entscheidet (zu den engen Grenzen dieser Möglichkeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift begrenzt für Scheidungsverbundbeschlüsse die Möglichkeit, bisher nicht angefochtene Familiensachen zum Gegenstand einer Rechtsmittelerweiterung oder einer Anschlussbeschwerde zu machen, in zeitlicher Hinsicht. Dadurch soll der Eintritt der vorzeitigen (Teil-)Rechtskraft einzelner Entscheidungen einer Verbundentscheidung, insb des Scheidungsausspruchs, una...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Fälle der Kostentrennung nach den §§ 94, 95, 96.

Rn 11 Soweit eine Kostentrennung nach den §§ 94–96 ergeht und der Gegner der unterstützen Hauptpartei danach bestimmte Kosten zu tragen hat, gilt diese Kostenentscheidung auch zugunsten des Nebenintervenienten (Abs 1 Hs 1). Auch dies folgt aus der Kostenparallelität, zumal die §§ 94–96 in der Verweisung des Abs 2 nicht ausgenommen sind. Soweit die unterstützte Hauptpartei be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. 2Ist in einem Land auf Grund des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz ein oberstes Landesgericht errichtet, so müssen sich die Parteien vor diesem ebenfalls durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. 3Vor dem Bundesgerichtshof müssen si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Vorbehaltsurteil.

Rn 35 Auch Vorbehaltsurteile 1. Instanz sind mit der Berufung anfechtbar (§§ 302 III, 599 III). Die Entscheidung hierüber erfolgt in Form eines regulären Berufungsurteils. Im Fall einer erfolgreichen Berufung des Klägers gegen ein klageabweisendes Urt im Urkunden- und Wechselprozess ist der Vorbehalt zugunsten des Beklagten in die abändernde Entscheidung aufzunehmen. Hier – ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Objektiv unrichtiger Titel.

Rn 53 Der angegriffene Titel muss ganz oder tw materiell-rechtlich eindeutig unrichtig sein. Bei der Prüfung der Unrichtigkeit ist nicht auf die Erstentscheidung abzustellen, sondern auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Klage nach § 826 BGB. Die Unrichtigkeit muss weiterhin im tatsächlichen Bereich liegen, etwa auf unrichtigem Tatsachenvortrag beruhen. Rechtsanwendung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Mitwirkung an einem Mediationsverfahren oder einem Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (Nr 8).

Rn 36 Dieser Ausschlussgrund ist durch Art 2 Nr. 2 lit b des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (MediationsG v 21.7.12 (BGBl I 2012, 1577) mit Wirkung v 26.7.12 eingefügt worden. Diese Regelung soll dem Zweck dienen zu ›verhindern, dass Richter und Richterinnen die ihnen in ihrer Eigenschaft als richterlicher M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entscheidung über den Vorlegungsantrag.

Rn 2 Das Gericht hat zunächst nach den allgemeinen beweisrechtlichen Grundsätzen Entscheidungserheblichkeit, Beweiserheblichkeit und Beweiseignung der Urkunde zu würdigen. Es muss außerdem prüfen, ob der Vorlegungsantrag die Angaben nach § 424 enthält, die zT gerade für die Prüfung der Beweiserheblichkeit und Beweiseignung der Urkunde erforderlich sind. Sind diese Voraussetz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 13. Sportrecht.

Rn 18 Das gesamte Sportrecht und va die internationalen Beziehungen sind ohne Eingreifen der Schiedsgerichtsbarkeit im Streitfalle wohl kaum denkbar (Orth SpuRt 15, 230). Allerdings ergeben sich Schwierigkeiten im Hinblick auf einen Mangel an Freiwilligkeit der Unterwerfung unter die jeweiligen Schiedsklauseln der einzelnen Sportverbände. Im Falle Pechstein haben deshalb das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rückgabe der Bestellungsurkunde oder Bescheinigung (Abs 3).

Rn 13 Abs 3 enthält die bislang in § 1893 II BGB geregelte Pflicht des Vormunds, die Bestellungsurkunde – bzw im Fall der gesetzlichen Amtsvormundschaft nach Abs 2 die erteilte Bescheinigung – nach Beendigung seines Amtes zurückzugeben. Die Vormundschaft endet mit der Entlassung des Vormunds nach § 1804 BGB oder wenn die Voraussetzungen der Vormundschaft nach § 1773 BGB nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

Rn 2 Gem I 2 ist in Übereistimmung m § 118 I 1 ZPO in Antragsverfahren (§ 51 Rn 2) außer bei Unzweckmäßigkeit den übrigen Beteiligten rechtliches Gehör zu dem VKH-Antrag zu gewähren. Demgegenüber entscheidet das Gericht in Amtsverfahren (§ 51 Rn 2) über die Anhörung gem I 1 nach pflichtgemäßem Ermessen. Auch hierbei ist jedoch Art 103 I GG zu beachten. IÜ richtet sich das Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nicht behebbare Mängel.

Rn 6 Ist der Mangel der Vollmacht nicht behebbar (die Vollmacht ist erloschen, der Vollmachtnachweis kann nicht geführt werden), ist der vollmachtslose Vertreter durch gesonderten Beschl oder in den Gründen des Endurteils zurückzuweisen (BAG NJW 65, 1041 [BAG 18.12.1964 - 5 AZR 109/64]; München OLGZ 93, 223; MüKoZPO/Toussaint § 88 Rz 11). Der Beschl kann durch die Partei mit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozessuale Alternativen.

Rn 27 Nicht selten ist es zweckmäßig, den Abschluss eines anderen Verfahrens auch dann abzuwarten, wenn die strengen Voraussetzungen für eine Aussetzung nicht vorliegen. Dies kann rechtskonform dadurch geschehen, dass die Parteien das Ruhen des Verfahrens beantragen. Will das Gericht ohne Einverständnis der Parteien, etwa durch eine sachlich nicht gerechtfertigte Vertagung o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Normgegenstand.

Rn 5 Eine Anerkennung scheidet ferner aus, wenn dem Beklagten nicht die Möglichkeit eröffnet worden ist, sich vor dem Gericht des Urteilsstaates zu verteidigen. Lit b erfasst nur die Phase der Verfahrenseinleitung; spätere Nichtgewährung hinreichenden rechtlichen Gehörs kann von lit a umfasst sein (BGH NJW-RR 12, 1013 f [BGH 14.06.2012 - IX ZB 183/09]; NJW 90, 2201; EuGH C 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Zum 1.1.21 ist in Umsetzung der RL (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.6.19 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren (ABl L 172 v 26.6.19, 18) das Unternehmensstabilisierungs- und -restru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 § 54 dient der Überprüfung einer im EA-Verfahren getroffenen Entscheidung außerhalb eines förmlichen Rechtsmittelverfahrens u ermöglicht deren Abänderung. Die Vorschrift ist einerseits Ausgleich für die nach § 57 nur sehr begrenzt gegebenen Anfechtungsmöglichkeiten u andererseits Korrektiv für infolge Eilbedürftigkeit vor Erlass einer EA mitunter nicht mögliche Anhörung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Nichtbeitritt.

Rn 4 Sieht der Streitverkündete von einem Beitritt ausdrücklich ab oder erklärt er sich nicht, wird der Rechtsstreit ohne ihn fortgesetzt (§ 74 II). Im laufenden Prozess kann der Dritte dann keine Befugnisse wahrnehmen. Da im Erstprozess keine Prüfung stattfinden konnte, sind hier die Voraussetzungen der Nebenintervention in dem Folgeprozess zu untersuchen (BGHZ 100, 257, 25...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 12 Das Gericht hat Abs 3 gem alle unbestrittenen Behauptungen als zugestanden anzusehen und muss diese als Streitstoff seinem Urt zugrunde legen. Dies ist Ausfluss des Beibringungsgrundsatzes. Aufgrund dessen findet Abs 3 nur in Verfahren mit Beibringungsgrundsatz Anwendung (allerdings auch in der Zwangsvollstreckung, Kobl MDR 97, 883), jedoch nicht in den Verfahren der U...mehr