Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einleitung des Verfahrens.

Rn 11 Das Verfahren zur Bestimmung der Zuständigkeit kann in den Fällen des Abs 1 Nr 1–4 durch einen Beteiligten oder eines der beteiligten Gerichte eingeleitet werden. Bei einer Zuständigkeitsbestimmung nach Abs 1 Nr 5 wird das Verfahren nur durch eines der beteiligten Gerichte eingeleitet. Abgesehen davon kann das Verfahren auch vAw eingeleitet werden, wenn das für die Bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Wie sich bereits aus dem Wortlaut des § 290 ergibt, trägt die widerrufende Partei die volle Beweislast für die Unwahrheit der zugestandenen Tatsache. Ansonsten nach materiellem Recht bestehende Beweiserleichterungen kommen ihr dabei nicht zugute (Frankf MDR 82, 329). Sie muss ferner beweisen, dass das unwahre Geständnis durch einen Irrtum veranlasst worden ist. Irrtum i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 784 I gibt dem Erben die Möglichkeit der Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen, die in sein persönliches Vermögen wegen Nachlassverbindlichkeiten (zu diesem Begriff vgl § 778 Rn 3) erfolgt sind, wenn Nachlassverwaltung angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet worden ist. Durch die Nachlassverwaltung wird persönlichen Gläubigern des Erben der Zugriff auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Arrestvollziehung.

Rn 2 Sie geschieht durch Pfändung, die entweder im Arrestbeschluss selbst oder gesondert durch den Rechtspfleger (§ 20 Nr 16 RPflG) angeordnet wird. Der Gerichtsvollzieher, der das Schiff oder Schiffsbauwerk pfändet und in Besitz nimmt, hat die zur Bewachung und Verwahrung erforderlichen Maßnahmen zu treffen, Abs 4. Das Arrestpfandrecht entsteht nach § 804. Die Eintragung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Versäumnisurteil gegen den Berufungsbeklagten (Abs 2).

Rn 11 Voraussetzung für ein Versäumnisurteil gegen den Berufungsbeklagten ist neben dessen Säumnis ein entsprechender Antrag des Gegners (zu beidem Rn 7–9 und § 331 Rn 2 ff). Folge der Säumnis des Berufungsbeklagten ist, dass das zulässige tatsächliche Vorbringen des Berufungsklägers als zugestanden anzunehmen ist. Erforderlich ist damit eine Schlüssigkeitsprüfung dahin, ob ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 4 Es erfolgt eine Zwangsvollstreckung in ein anderes Vermögensrecht, für die gem § 857 I die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in Forderungen der §§ 828 ff entsprechend gelten (BGH Rpfleger 19, 405 Rz 7). Die Zwangsvollstreckung in den Miterbenanteil erfolgt als Rechtspfändung gem den §§ 857, 829 und nicht als Forderungspfändung, selbst wenn ein Grundstück zum Nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Ladungsfrist ist auch im Fall einer Terminsverlegung einzuhalten. Wird nicht der Terminstag, sondern nur die Terminsstunde geändert, soll die Regelung nicht anwendbar sein (Brandbg NJW-RR 98, 500 [OLG Brandenburg 29.07.1997 - 3 U 235/96] betreffend eine Verlegung von 10 auf 14.30 Uhr; MüKoZPO/Stackmann Rz 3). Dies wird allerdings nur bei einer geringfügigen Verschie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bestimmter Antrag – Bezugnahme.

Rn 5 Die Form der Anspruchsbegründung muss einer Klageschrift (§ 253) entsprechen (§ 697 I 1). Besteht kein Anwaltszwang, kann der ASt sie schriftlich einreichen oder sie mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle des Empfangsgerichts anbringen (§ 496) oder sie vor der Geschäftsstelle jedes AG zu Protokoll abgeben (§ 129a). Zum Anspruch an die Klageschrift gehört ein ›bestimm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren vor dem Einzelrichter.

Rn 9 Nach der Zuweisung ist der vorbereitende Einzelrichter für die Dauer der Erfüllung der ihm zugewiesenen Aufgaben ›Gericht‹ im prozessualen Sinne und handelt – iRd ihm nach § 527 II, III zustehenden Befugnisse – anstelle des Spruchkörpers. Er ist nicht auf die ihm aufgetragenen konkreten Maßnahmen beschränkt, sondern kann eigenverantwortlich über notwendige Maßnahmen ent...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Übertragung anderer Aufgaben an Referendare.

Rn 8 Nach § 2 V RPflG können Referendare mit einer Wahrnehmung der Geschäfte eines Rechtspflegers beauftragt werden, und zwar ohne die für den richterlichen Bereich vorgeschriebene Beaufsichtigung. Referendare dürfen ferner in der Ausbildung auch als Verteidiger in Strafsachen tätig werden (§§ 139, 142 II StPO) und einen RA vertreten (§§ 53 IV 2, 59 I 3 BRAO), wobei allerdin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel.

Rn 5 Eine selbstständige Anfechtung dieser Anordnungen, insb auch wegen eines Ermessensfehlgebrauchs, scheidet grds aus, es sei denn, die Frist wird so lang bemessen, dass dies einer Verfahrensaussetzung faktisch gleichkommt (Köln NJW 75, 2349 [OLG Köln 16.06.1975 - 13 W 40/75]; zu Unrecht aA LG Neubrandenburg MDR 96, 1186 [LG Neubrandenburg 23.01.1996 - 2 O 247/95]). Sie kö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anordnung.

Rn 7 Liegen diese Voraussetzungen vor, so steht es grds im Ermessen des Gerichts, ob es das ›fremde‹ Gutachten beizieht (s.a. Köln VersR 11, 1397, 1400: § 355 kann entgegenstehen). Dabei hat es einen geäußerten Wunsch auf ein neues Gutachten zu berücksichtigen. Verlangen die Parteien übereinstimmend ein neues Gutachten, so ist das Gericht aufgrund der Verhandlungsmaxime dara...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Identität der Parteien.

Rn 9 Ansprüche des Kl, auch wenn er teils aus eigenem, teils aus abgetretenem Recht klagt (BGH MDR 60, 384), auch massenhafte Abtretung von Schadensersatzansprüchen durch Anspruchsbündelung in ›Sammelklage‹ (BGH NJW 22, 3350 [BGH 13.06.2022 - VIa ZR 418/21]) gegen denselben Bekl (sonst subjektive Klagenhäufung, §§ 59 ff). Ein Zusammenhang zwischen den Ansprüchen nicht nötig ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verzicht nach Berufungseinlegung.

Rn 20 Dieser Verzicht kann ggü dem Berufungsgericht vor dem Beginn der mündlichen Verhandlung des Berufungsgegners einseitig von dem Verzichtenden, danach nur mit Einwilligung des Gegners erklärt werden (BGHZ 124, 305). Die vertragliche Vereinbarung des Verzichts (Rn 11) ist während des gesamten Berufungsverfahrens möglich. Für die Wirksamkeit und die Rechtsfolgen jeder Art ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Systematik.

Rn 1 Der Schuldner hat zwar im Verfahren vor dem Rechtspfleger (nicht aber in den Fällen der Klauselerteilung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nach § 724s § 724 Rn 10) einen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf Anhörung vor der Erteilung einer sog qualifizierten Klausel. Allerdings ergibt sich dieser Anspruch nicht aus Art 103 I GG, sondern aus dem recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c)

Rn 9 Die gleichwohl nicht unerhebliche Bedeutung von Privatgutachten in der Praxis ergibt sich aus ihrer Rolle bei der Beweiswürdigung gerade auch in Bezug auf ein gerichtliches Gutachten, etwa wenn Widersprüche bestehen (BVerfG NJW 97, 122, 123: Art 103 I GG; BGH VersR 14, 895, 897; NJW 15, 411, 412 = MedR 15, 420, 421; NJW-RR 19, 841; BGHZ 222, 44, 53 f = NJW 19, 3001, 300...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Des Tatbestandes bedarf es nicht, wenn ein Rechtsmittel gegen das Urteil unzweifelhaft nicht zulässig ist. 2In diesem Fall bedarf es auch keiner Entscheidungsgründe, wenn die Parteien auf sie verzichten oder wenn ihr wesentlicher Inhalt in das Protokoll aufgenommen worden ist. (2) 1Wird das Urteil in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen worden ist, v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweckrichtung des Gesetzes.

Rn 1 Mit dem Tod einer Partei wird das Verfahren grds kraft Gesetzes unterbrochen (für das FamFG vgl vor §§ 239 ff Rn 2). Für das materielle Recht gilt § 1922 BGB. Der Erbe tritt mit dem Erbfall (Tod) als Gesamtrechtsnachfolger in die vermögensrechtliche Position des Erblassers und ist deshalb von diesem Zeitpunkt an Partei. Allerdings ist häufig nicht eindeutig, wer Erbe ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 783 gibt dem Erben die Möglichkeit, die Einreden der §§ 2014, 2015 BGB (vgl hierzu § 782 Rn 1) auch ggü seinen persönlichen Gläubigern geltend zu machen, wenn diese in den Nachlass vollstrecken. Die Vorschrift bezweckt es, dem Erben ausreichend Zeit zur Inventarerrichtung und zur Prüfung der Frage zu geben, ob er von seinem Recht auf beschränkte Haftung Gebrauch mache...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Fristbeginn.

Rn 30 Zum Fristbeginn s.o. Rn 10. Wenn sich die Zustellung nicht nachweisen lässt oder gegen zwingende Vorschriften des Zustellungsrechts verstoßen wurde, so gilt der Beschl mit dem Zugang als zugestellt (§ 189). Wenn der Beschl verkündet wurde und sich keine Zustellung angeschlossen hat, so gilt der Beschl mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung als zugestellt (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sonstige Voraussetzungen.

Rn 5 Nicht im Wege eines (echten) Versäumnisurteils kann über die Berufung auch dann entschieden werden, wenn das angefochtene Urt bei Beachtung der Verfahrensvorschriften nicht hätte ergehen dürfen. Dies gilt für ein unzulässiges Teilurteil (BGH LM § 540 ZPO Nr 5), für ein Urt trotz Unterbrechung des Verfahrens (Köln ZIP 94, 958) oder Wegfall der Rechtshängigkeit (Frankf OL...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gebührenstreitwert.

Rn 57 Für den GeS gilt bei vermögensrechtlichen Ansprüchen das gleiche wie zu a). Die Behandlung eines Antrags auf Datenauskunft gem Art 15 DSGVO ist uneinheitlich; teils wird (unter Rückgriff auf §§ 47 I, 52 I, II GKG) pauschal 5.000 EUR angesetzt (Köln MDR 19, 1403; AGS 20, 395, CR 21, 162), andere bewerten das Interesse gem § 48 II GKG individuell (Stuttg MDR 21, 1268: Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Gem § 151 Nr 6 und Nr 7 sind auch Verfahren, die die freiheitsentziehende Unterbringung Minderjähriger und freiheitsentziehende Maßnahmen bei Minderjährigen betreffen, Kindschaftssachen. § 167 Abs 1 S 1 erklärt die für die Unterbringung Volljähriger geltenden Verfahrensvorschriften aufgrund größerer Sachnähe (ThoPu/Hüßtege § 167 Rz 1) für anwendbar. Dieser Grundsatz wir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entscheidungsspielraum des Einzelrichters.

Rn 4 Dem Einzelrichter nach § 527 muss nach der Zuweisung ein – wenn auch beschränkter – Entscheidungsspielraum zustehen. Soll der Einzelrichter lediglich im Detail bereits vorgegebene Prozesshandlungen (zB eine durch Spruchkörperbeschluss fixierte Beweisaufnahme) durchführen, so handelt er allenfalls als beauftragter Richter iSd §§ 375 I, 1a, 402, 451 (BGH NJW 64, 108, 109)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerdeberechtigung des Antragstellers.

Rn 2 Das Rechtsmittel der Beschwerde steht sowohl dem Antragsteller als auch dem Antragsgegner zu. Wird seinem zulässigem Antrag inhaltlich nicht voll entsprochen, ist der Antragsteller durch die unterbliebene Unterhaltsfestsetzung ebenso beschwert wie der Antragsgegner, zu dessen Lasten ein zu hoher Unterhalt festgesetzt wird (DuttaJacoby/Schwab/Langheim § 256 Rz 10; vgl Fr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erklärung.

Rn 2 Die Abstandnahme vom Urkundenprozess kann in der mündlichen Verhandlung oder, da keine Form vorgeschrieben ist, auch schriftsätzlich erklärt werden (Naumbg NZM 99, 1007; MüKoZPO/Braun/Heiß § 596 Rz 3; Zö/Greger § 596 Rz 1; aA Köln VersR 93, 901, 902). Die Erklärung muss nicht ausdrücklich erfolgen, aber doch eindeutig sein. Allein das Angebot im Urkundenprozess unzuläss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) PKW.

Rn 46 Auch Personenkraftwagen sind vom Grundsatz her als einzusetzendes Vermögen anzusehen (Nürnbg FamRZ 23, 1728). Es bedarf allerdings der Prüfung, ob insb unter Berücksichtigung der Notwendigkeit des PKW für die Berufsausübung oder aus anderen dringenden Gründen die Verwertung des PKW unzumutbar ist (Stuttg FamRZ 10, 1685; KG MDR 06, 946, FamRZ 07, 158). Ein PKW der Oberk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag des Gläubigers.

Rn 3 Der Gläubiger muss binnen zwei Wochen nach seiner Benachrichtigung den Antrag auf Austauschpfändung nach § 811a II (s § 811a Rn 6) stellen. Verstreicht die Frist ungenutzt oder wird der Antrag rechtskräftig zurückgewiesen, hat der GV die Pfändung aufzuheben (Abs 2; § 75 S 4 Nr 2 und 3 GVGA). Ein verspäteter Antrag hindert die Aufhebung nicht und ist nach § 811a zu behan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Im Falle des Todes einer Partei tritt eine Unterbrechung des Verfahrens bis zu dessen Aufnahme durch die Rechtsnachfolger ein. (2) Wird die Aufnahme verzögert, so sind auf Antrag des Gegners die Rechtsnachfolger zur Aufnahme und zugleich zur Verhandlung der Hauptsache zu laden. (3) 1Die Ladung ist mit dem den Antrag enthaltenden Schriftsatz den Rechtsnachfolgern selbst zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Existenz.

Rn 4 Existent werden Beschlüsse stets dann, wenn sie den inneren Bereich des Gerichts verlassen haben (BGH NJW 57, 1480 [BGH 27.06.1957 - III ZR 51/56]; BGH NJW-RR 00, 877; BGH NJW-RR 12, 1533, 1534) und von diesem nicht mehr verändert werden können (BGH NJW-RR 04, 1575). Bis zu diesem Zeitpunkt eingehende Schriftsätze müssen zur Vermeidung einer Gehörsverletzung berücksicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen.

Rn 1 Der 4. Abschn regelt den einstw Rechtsschutz sowohl in fG-Familiensachen als auch – mangels Erwähnung der §§ 49 ff in § 113 I 1 – in Ehe- u Familienstreitsachen. Für Letztere folgt dies zusätzlich aus § 119 I 1. Wie im einstw Rechtsschutz nach der ZPO ist das EA-Verfahren in Familiensachen ein selbstständiges u v der Hauptsache unabhängiges Verfahren (BTDrs 16/6308, 226...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Mängel des Beitritts.

Rn 4 Die Amtsprüfung beschränkt sich auf die Prozesshandlungsvoraussetzungen (Köln NJW-RR 10, 1679, 1681 [OLG Köln 03.05.2010 - 16 W 6/10]). Mängel des Schriftsatzes (Nr 1–3) werden nicht vAw geprüft. Sie werden durch rügelose Einlassung (§ 295) geheilt (BGH NJW 76, 292 f [BGH 14.10.1975 - VI ZR 226/74]; Nürnbg MDR 05, 472 [OLG Stuttgart 02.12.2004 - 13 U 133/04]). Das Beruf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abgrenzung ggü Zeugen.

Rn 6 Der Zeuge berichtet Wahrnehmungen, die er in der Vergangenheit ohne gerichtlichen Auftrag gemacht hat. Bedurfte er dazu besonderer Sachkunde, so ist er sachverständiger Zeuge, § 414 (zur Abgrenzung vom SV § 414 Rn 2; auch dieser kann den SV idR nicht ersetzen, Kobl MedR 05, 473, 474 [OLG Koblenz 19.05.2005 - 5 U 1470/ 04] zum Arzthaftungsprozess). Der SV hingegen wird v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / h) Tatsache bereits erwiesen.

Rn 53 Sieht das Gericht einen Beweis auf Grund anderer Beweismittel bereits endgültig als erwiesen an, kann ein weiterer Beweisantrag zum gleichen Beweisthema abgelehnt werden (BGH NJW 00, 3718, 3720; MDR 13, 426 [BGH 25.10.2012 - VII ZB 12/10]; Oberheim Rz 1582). Dies gilt allerdings nicht, solange ein Gegenbeweis noch möglich ist. Gänzlich unzulässig ist dagegen die Ablehn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Weites Verständnis.

Rn 14 Die Norm umfasst alle Sicherungsmittel einschließlich der Grundpfandrechte. Nach hM (MüKoZPO/Wöstmann § 6 Rz 15; St/J/Roth § 6 Rz 34; Musielak/Voit/Heinrich § 6 Rz 6) ist unter ›Sicherstellung‹ eine noch zu leistende und unter ›Pfandrecht‹ eine bereits vorhandene Sicherheit zu verstehen; hiervon ausgehend wird § 6 S 2 im Einklang mit seinem Wortlaut eng ausgelegt; er s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben, wird dem Beteiligten ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner Wahl beigeordnet. (2) Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben, wird dem Beteiligten auf seinen Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner Wahl beigeordnet, wenn wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unanfechtbarkeit der Wiedereinsetzung (Abs 2).

Rn 4 Nach Abs 2 ist die Entscheidung über die Wiedereinsetzung nicht anfechtbar, weil dafür die Beschwer fehlt und Zwischenstreitigkeiten vermieden werden sollen (Begr zu § 19 RegE in BTDrs 16/6308, S 184). Zudem wird durch die Vorschrift die Harmonisierung mit den Regelungen über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in anderen Verfahrensordnungen (§§ 238 Abs 3 ZPO, 60 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Rechtswegbestimmung.

Rn 210 § 17a GVG. Beschwerdewert kann in Sachen des ArbG wegen § 12a ArbGG nach dem Kosteninteresse festgesetzt werden (Karlsr MDR 94, 415; s Arbeitsrecht b), iÜ mit einem Bruchteil des Hauptsachewertes (BGH NJW 98, 909 [BGH 19.12.1996 - III ZB 105/96]: 1/5; OLGR Rostock 05, 720; Stuttg Justiz 93, 143: für § 36 Nr 3 unterer Bereich der Tabelle). Bei dem Gericht, an das verwi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird die Kammer für Handelssachen als Beschwerdegericht mit einer vor sie nicht gehörenden Beschwerde befasst, so ist die Beschwerde von Amts wegen an die Zivilkammer zu verweisen. 2Ebenso hat die Zivilkammer, wenn sie als Beschwerdegericht in einer Handelssache mit einer Beschwerde befasst wird, diese von Amts wegen an die Kammer für Handelssachen zu verweisen. 3Die V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abweichungsverbot.

Rn 6 Die positive Seite der Bindung besteht darin, dass das Gericht die Entscheidung im weiteren Verlauf des Verfahrens in der Instanz zugrunde legen muss und nicht von ihr abweichen darf. Dieses Abweichungsverbot betrifft praktisch va die nicht instanzabschließenden und den Streitstoff nicht umfassend erledigenden Entscheidungen, dh Teil-, Vorbehaltsurteil (Rn 11) und Zwisc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verhandlung.

Rn 2 Protokollierungszwang besteht in jeder Verhandlung vor dem erkennenden Gericht sowie außerhalb der Sitzung vor dem beauftragten (§ 361) oder dem ersuchten (§ 362) Richter. Der mit Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21.7.12 (BGBl I 1577 ff) eingefügte II S 2 stellt klar, dass ein Protokoll über eine Gütev...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Abstammungssachen (§ 111 Nr 3 FamFG).

Rn 7 Der Verfahrensgegenstand ergibt sich aus § 169 FamFG. Danach handelt es sich um Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses (Nr 1), auf Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und Anordnung der Duldung einer Probeentnahme nach § 178 FamFG (Nr 2), auf Einsicht oder Aushändigung einer Abschrift...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Forderung des Surrogats statt des ursprünglich geforderten Gegenstands (Nr 3).

Rn 7 Dies betrifft Veränderung nach Rechtshängigkeit (Hamm NJW-RR 01, 142). Das Interesse ist iSv Schadensersatz zu verstehen. Anderer Gegenstand ist etwa Zahlung statt Wandelung oder das Surrogat gem § 285 BGB, Herausgabe der Pachtsache statt Feststellung der Pachtbeendigung (BGH NJW-RR 96, 1020), Wertersatz nach Versteigerung (Saarbr OLGR 08, 943), Übergang von Abschlags- ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Kritik.

Rn 1 Mit § 2c (entspricht § 2b UKlaG aF) wird eine fragwürdige Tradition aus dem Wettbewerbsrecht kodifiziert, die in der gewinnorientierten Bekämpfung von Rechtsverstößen einen ›Missbrauch‹ rechtlicher Befugnisse sieht (›schmarotzerhaft‹, so Kisseler WRP 89, 623). Anders als in der sonstigen Marktwirtschaft ist hier die Verfolgung finanzieller Interessen verpönt, auch wenn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ordnungsgemäße Vertretung.

Rn 68 Zum verfahrensrechtlichen op gehört das Gebot der ordnungsgemäßen Vertretung im Schiedsverfahren (BGH NJW 09, 1747, 1748 [BGH 29.01.2009 - III ZB 88/07] Rz 14). Fällt zB der Schuldner während des Schiedsverfahrens in die Insolvenz, wird die streitige Forderung nach § 87 InsO zur Insolvenzforderung. Das Schiedsgericht hat deshalb den Insolvenzverwalter am Schiedsverfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Erörterungstermin (Abs 1).

Rn 1 Die Soll-Vorschrift des Abs 1 ist auf die Ehegatten beschränkt; für andere Verfahrensbeteiligte, insb die Versorgungsträger, gilt die Kann-Vorschrift des § 32 I 1. Zweck der infolge der VA-Reform bedeutsamer gewordenen Erörterung ist die vAw zu betreibende Aufklärung des Sachverhalts (§ 26), die Wahrung rechtlichen Gehörs, insb angesichts der erweiterten Spielräume für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeitpunkt.

Rn 18 Hinweise nach Abs 1–3 muss das Gericht im Interesse eines effizienten Verfahrens gem Abs 4 so früh wie möglich erteilen (BGH MDR 13, 1424). Hieraus ergibt sich insb, dass Hinweise bereits iRd Vorbereitung des Haupttermins, also grds vor der mündlichen Verhandlung (BGH NJW-RR 07, 412; NJW-RR 08, 973 [BGH 13.03.2008 - VII ZR 204/06]) gegeben werden müssen. So soll der Pa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Immunität von Staatsgästen.

Rn 1 § 20 GVG gewährt weiter gehende persönliche Freistellungen von der deutschen Gerichtsbarkeit auf völkerrechtlicher – sei es völkervertrags- oder völkergewohnheitsrechtlicher – Grundlage (Art 25 GG). Der in seiner heutigen Fassung auch als lex Honnecker bezeichnete § 20 I GVG (zum Hintergrund Kissel/Mayer § 20 Rz 39; BGH NJW 93, 141 [BGH 03.11.1992 - 5 StR 370/92] zu § 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Abschriften und Anlagen.

Rn 5 Mit der Klageschrift sollen sonstige Anträge und Erklärungen einer Partei, die zugestellt werden sollen, dem Gericht schriftlich unter Beifügung der für ihre Zustellung oder Mitteilung erforderlichen Anzahl von Abschriften eingereicht werden (§ 253 V 1). Bei elektronischer Einreichung sind keine Abschriften beizufügen (§ 253 V 2). Fehlende Abschriften können vom Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abänderung (Abs 1).

Rn 2 Die Abänderung setzt eine formell rechtskräftige Entscheidung voraus. Ermöglicht wird also die Anpassung der rechtskräftigen Endentscheidung an geänderte Verhältnisse. Die Entscheidung muss eine Dauerwirkung zum Gegenstand haben (insb Duldungs-, Regelungs- oder Unterlassungsanordnungen). Es müssen sich die der Entscheidung zugrunde liegenden Tatsachen oder die Rechtslag...mehr