Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIV. Presse- und Medienrecht.

Rn 21 Gegenstand einer Leistungsverfügung kann der vorbeugende Unterlassungsanspruch gegen eine unerlaubte Ehrverletzung oder eine unzulässige Bildberichterstattung aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich sein. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt auch hier die Wiederholungsgefahr (vgl § 940 Rn 25, Zö/Vollkommer Rz 8). Der Anspruch auf Widerruf n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verhältnis zum Einspruch.

Rn 26 Grds kommt eine Abänderungsklage nur in Betracht, wenn die geltend gemachten Abänderungsgründe nach der letzten Tatsachenverhandlung entstanden sind. Ist der abzuändernde Titel ein Versäumnisurteil, ist zusätzlich erforderlich, dass die Abänderungsgründe durch Einspruch nicht mehr geltend gemacht werden können, die Änderung folglich erst nach Ablauf der Einspruchsfrist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Beweiswürdigung bei ausgebliebener Entbindung.

Rn 13 Scheitert die Vernehmung des Zeugen daran, dass die zur Entbindung von der Schweigepflicht berechtigte Partei den Zeugen nicht von der Schweigepflicht entbindet, so ist dies gem § 286 als Beweisvereitelung frei zu würdigen (anders als die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts durch den Zeugen selbst, § 383 Rn 22 f), bis hin zur Feststellung, die vom Gegner des Beweis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Weitere Verbandsklagebefugnisse.

Rn 3 Das dargestellte kompensatorische Bedürfnis nach objektiver Rechtskontrolle besteht nicht nur im Verbraucherschutz und im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern auch in vielen anderen Rechtsbereichen. Daher finden sich heute zahlreiche Verbandsklagebefugnisse im deutschen Privatrecht, insb im VDuG, in §§ 8 und 10 UWG, im Markenrecht (§ 55 II Nr 3 MarkenG), ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gegen die gerichtliche Entscheidung (Abs 4).

Rn 146 Es bestehen grds die für die jeweiligen Änderungsgründe geltenden Rechtsbehelfe. Soweit im Einzelfall der Antragsteller nicht mit dem aus dem allg Änderungsgrund identisch ist, vgl § 850c II, III, ist dem Antragsteller die sofortige Beschwerde gem den §§ 793, 567 ff eröffnet. Als Drittschuldner ist das Kreditinstitut beschwerdebefugt, soweit es in seinen eigenen Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einlegung des Widerspruchs.

Rn 4 Sie erfolgt beim Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 924 II 3), beim LG durch Anwaltsschriftsatz (Kobl NJW 80, 2589; Hamm WRP 92, 724 [OLG Hamm 21.07.1992 - 4 U 128/92]). Auf die Verwendung des Begriffs ›Widerspruch‹ kommt es nicht an, wenn der Wille des Schuldners zur Aufhebung oder Abänderung des Arrests unzweideutig erkennbar ist (RGZ 67,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vorlage der bestrittenen Schiedsvereinbarung.

Rn 7 Bestreitet der Antragsgegner den Abschluss oder den Inhalt der Schiedsvereinbarung, ist es Aufgabe des Antragstellers, deren Original oder ordnungsgemäß beglaubigte Abschrift einschließlich einer ordnungsgemäß beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Art IV 1b und Art IV 2 UNÜ sind insoweit als Regeln über die Darlegungs- und Beweislast anzusehen. Es...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mehrfachpfändung.

Rn 34 Eine Sache kann gleichzeitig für mehrere Gläubiger gepfändet werden. Die Folgen ergeben sich aus § 827 (s § 827 Rn 5). § 117 I GVGA weist den GV an, mehrere ihm vorliegende Vollstreckungsaufträge als gleichzeitige zu behandeln und die Pfändung ohne Rücksicht auf die Reihenfolge des Eingangs für alle beteiligten Gläubiger zugleich zu bewirken (dagegen MüKoZPO/Gruber Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fragerecht der Parteien.

Rn 20 Die Parteien haben daher gem § 373 ohne Weiteres das prozessuale Recht, die unmittelbare Befragung der Zeugen zu beantragen (München 30.11.06 – 19 U 2203/06, Rz 11); hierauf und auf den geringeren Beweiswert einer im Wege des Urkundsbeweises eingeführten früheren Aussage der Auskunftsperson hat das Gericht hinzuweisen (§§ 139, 273; BGH NJW 04, 1324, 1325 [BGH 12.11.200...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zusammenrechnung und Pfändungsschutz.

Rn 39a Nach der Wertfeststellung muss die Zusammenrechnung mit dem in Geld ausgezahlten Arbeitslohn erfolgen. Diese obliegt dem Drittschuldner, der dazu auch den Wert der Naturalleistung ermitteln muss (LAG Hessen NZI 09, 526). Aus praktischen Gründen mag es angezeigt sein, wenn sich ArbG und Gläubiger über den Betrag einigen. Bindungswirkung entfaltet eine solche Abrede jed...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtskraft.

Rn 8 Die Fiktion des S 1 tritt erst zu dem Zeitpunkt ein, zu welchem der Titel die formelle Rechtskraft (§ 705) erlangt (Dresd 2.8.22 – 4 U 143/22, Rz 4, NJW-RR 22, 1643), vorläufige Vollstreckbarkeit genügt nicht (München 24.1.22 – 34 Wx 437/21 = NJW-RR 22, 812). Dies gilt selbst dann, wenn es um einen Anspruch auf Zustimmung zur (Eltern-) Teilzeitbeschäftigung geht, der we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Normzweck.

Rn 1 Geregelt wird die Geltungsdauer einer erteilten Vermögensauskunft. Die Sperrfrist wurde im Verhältnis zum früheren § 903 aF von drei Jahren auf zwei Jahre verkürzt. Dies ist vor allem den schnelleren Veränderungen im Wirtschafts- und Arbeitsleben geschuldet, sowie der Tatsache, dass Nachbesserungsanträge von Gläubigern sehr häufig sind (vgl Seip DGVZ 06, 1, 3; Goebel, D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Ermessen des Gerichts.

Rn 9 Die Anordnung der Vorlage setzt schließlich eine Ermessenbetätigung des Gerichts voraus. Das Gericht muss also neben den bisher genannten Voraussetzungen abwägen, ob eine bestimmte Urkunde zum relevanten Tatsachenstoff iRd Streitgegenstandes gehört und ob die Einsicht in diese Urkunde für die Informationen des Gerichts und das bessere Verständnis des Prozessstoffes erfo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ergebnislose Auskunft und Erledigung der 3. Stufe.

Rn 18 Stellt sich aufgrund der durch den Bekl erteilten Auskunft (und ggf bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung) heraus, dass ein Leistungsanspruch nicht besteht, muss die Klage abgewiesen werden. Rn 19 Eine einseitige Erledigungserklärung gem § 91a hilft dem Kl nicht, da der Leistungsantrag zu keiner Zeit begründet war (BGH NJW 94, 2895). Auch die analoge Anwendung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ein von Rechtsanwälten im Namen und mit Vollmacht der von ihnen vertretenen Parteien abgeschlossener Vergleich wird auf Antrag einer Partei für vollstreckbar erklärt, wenn sich der Schuldner darin der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat und der Vergleich unter Angabe des Tages seines Zustandekommens bei einem Amtsgericht niedergelegt ist, bei dem eine der Par...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anwendungsbereich.

Rn 3 Von der Norm werden alle Schriftsätze und deren Anlagen (§ 131) erfasst, auch die bestimmenden Schriftsätze (vgl § 129 Rn 4 ff; so auch Leuering NJW 19, 2739). Die nach § 130 Nr 6 erforderliche Unterschrift wird dabei durch die besondere elektronische Übermittlung ersetzt. Im Bereich des Mahnverfahrens ist § 690 III als lex specialis heranzuziehen. Die Norm ist am 1.1.18...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht hat die Tätigkeit des Sachverständigen zu leiten und kann ihm für Art und Umfang seiner Tätigkeit Weisungen erteilen. (2) Soweit es die Besonderheit des Falles erfordert, soll das Gericht den Sachverständigen vor Abfassung der Beweisfrage hören, ihn in seine Aufgabe einweisen und ihm auf Verlangen den Auftrag erläutern. (3) Bei streitigem Sachverhalt bestimmt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Teilanerkenntnis.

Rn 5 Möglich ist auch, dass lediglich ein sofortiges Teilanerkenntnis abgegeben wird und dass hinsichtlich dieses Teils des Streitgegenstands keine Klageveranlassung gegeben worden ist. In diesem Fall sind dann die Kosten, soweit sie auf den anerkannten Teil entfallen, nach § 93 dem Kl aufzuerlegen. Im Übrigen ist im Wege der Kostenmischentscheidung über die weiteren Kosten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. PKH auf Klägerseite.

Rn 2 Ist auf Klägerseite PKH bewilligt, dann ergeben sich keine Besonderheiten, wenn der Kl unterliegt. Die Verpflichtung zur Tragung von Kosten ergibt sich nur aus dem Bewilligungsbeschluss über die Prozesskostenhilfe. Darüber hinaus muss der Kl keine Zahlungen an die Staatskasse leisten. Unterliegt der Beklagte, dann sind von diesem erst nach dem rechtskräftigen Urt über d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 27 Unter § 533 fallen grds alle Arten von Widerklagen, dh neben der unbedingten Widerklage des Beklagten auch die Hilfswiderklage (BGH NJW 96, 2166 [BGH 06.03.1996 - VIII ZR 212/94]), die Wider-Widerklage des Klägers (soweit ein Unterschied zwischen Klageänderung und Widerklage in der Berufungsinstanz nach § 533 nicht ohnehin schon fehlt; BGH NJW-RR 96, 65 [BGH 13.09.1995...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unter mehreren zuständigen Gerichten.

Rn 2 Beim Vorliegen eines oder mehrerer besonderer Gerichtsstände kann der Kl eine Wahl sowohl unter den besonderen als auch zwischen dem allgemeinen und dem/den besonderen Gerichtsstand/Gerichtsständen treffen. Bestehen (zB bei Doppelwohnsitz) mehrere allgemeine Gerichtsstände, so besteht auch zwischen ihnen die Wahl. Beim Vorliegen eines ausschließlichen Gerichtsstandes, w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Wohnung unterliegt nach Art 13 GG besonderem Schutz und darf daher grds nur aufgrund einer richterlichen Anordnung durchsucht werden (Art 13 II GG). Soll für die Durchsetzung eines Umgangs- oder Herausgabetitels die Wohnung des Verpflichteten durchsucht werden, bedarf es daher grds einer gesonderten gerichtlichen Entscheidung (Abs 1 S 1), die auch bei der Durchführu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostenentscheidung.

Rn 2 Nach Abs 1 S 1 hat die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Damit ist die Kostenpflicht bei vollständigem Unterliegen geregelt. Nur dann, wenn die Partei vollständig unterlegen war, bzw die Gegenpartei vollständig obsiegt hat, können die Kosten der unterlegenen Partei nach § 91 auferlegt werden. Sofern die Partei nicht vollständig unterlegen war, b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Fähigkeit einer Partei, vor Gericht zu stehen, die Vertretung nicht prozessfähiger Parteien durch andere Personen (gesetzliche Vertreter) und die Notwendigkeit einer besonderen Ermächtigung zur Prozessführung bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts, soweit nicht die nachfolgenden Paragraphen abweichende Vorschriften enthalten. (2) Das Verschulden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Entscheidungswirkung.

Rn 19 Hat das Berufungsgericht das Rechtsmittel als zulässig angesehen, ist es daran ebenso gebunden (§ 318) wie an die Verwerfung der Berufung als unzulässig. In diesem letzteren Fall beendet der Verwerfungsbeschluss bzw das Verwerfungsurteil (Rn 17) die Berufungsinstanz. In dem erstgenannten Fall dauert die Bindung des Berufungsgerichts nur so lange, wie die Zulässigkeitsv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zumutbarkeit der Änderung.

Rn 4 Das weitere Kriterium der Zumutbarkeit einer Änderung erlaubt eine flexible, an der Einzelfallgerechtigkeit orientierte Anpassung bestehender Unterhaltstitel und -vereinbarungen an die neue Rechtslage. Eine Abänderung muss dem anderen Teil zumutbar sein, womit bei einer Ausdehnung der Unterhaltsverpflichtung der Verpflichtete, bei ihrer Einschränkung der Berechtigte gem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Zeitliche Grenzen.

Rn 24 Handlungen nach der Beendigung des Rechtsstreits unterliegen grds nicht mehr dem Anwaltszwang, weshalb es iRd bei der Zwangsvollstreckung, der Streitwertfestsetzung oder der Kostenfestsetzung nicht notwendig ist, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Allerdings kann ein Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Verfahren der Nichtzulassungsbes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. ›Untätigkeitsbeschwerde‹ bei ausbleibender Entscheidung über die Beschleunigungsrüge (Abs 4).

Rn 19 Hat das Gericht nicht innerhalb der Monatsfrist des § 155b II 1 nach Eingang einer Beschleunigungsrüge hierüber entschieden, eröffnet Abs 4 S 1 dem Beteiligten die Möglichkeit, innerhalb von einer Frist von 2 Monaten bei dem Beschwerdegericht eine Beschleunigungsbeschwerde nach Abs 2 einzulegen. Dies ist auch dann möglich, wenn zwar eine förmliche Entscheidung über die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht soll vor einer Beweisaufnahme über die Abstammung die Angelegenheit in einem Termin erörtern. 2Es soll das persönliche Erscheinen der verfahrensfähigen Beteiligten anordnen. (2) 1Das Gericht soll vor einer Entscheidung über die Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und die Anordnung der Duldung der Probeentnahme (§ 1598a Abs. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erledigung der Auskunft.

Rn 14 Wenn der Bekl nach Erhebung einer Stufenklage die verlangte Auskunft erteilt und nur noch zu den weiteren Klageansprüchen Einwände vorträgt, kann der Kl den Rechtsstreit im Hinblick auf den Auskunftsanspruch (tw) nach § 91a für erledigt erklären. Falls sich der Bekl dem anschließt, ergeht keine isolierte Kostenentscheidung durch Beschl, sondern es ist die Kostenentsche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gewillkürte Prozessstandschaft.

Rn 40 Bei gewillkürter Prozessstandschaft findet eine Rechtskrafterstreckung auf den Rechtsinhaber statt, da dieser der Prozessführung durch einen anderen zugestimmt hat (BGHZ 78, 1, 7 = NJW 80, 2461). Erforderlich ist aber, dass die Geltendmachung eines fremden Rechts erkennbar ist, der Prozessstandschafter sich folglich auf die ihm erteilte Ermächtigung berufen hat (BGH NJ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ladung.

Rn 2 Zu den Terminen sind gem Abs 2 alle noch am Verfahren beteiligte Streitgenossen zu laden. Dies bedeutet, dass notwendige Streitgenossen wegen der zu ihren Gunsten wirkenden Rechtsmitteleinlegung durch andere Streitgenossen stets zu laden sind. Einfache Streitgenossen sind nicht mehr zu laden, wenn sie rechtskräftig aus dem Verfahren ausgeschieden sind oder ihnen ggü das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Versäumt es der Kläger, seine Klage nach § 1046 Abs. 1 einzureichen, so beendet das Schiedsgericht das Verfahren. (2) Versäumt es der Beklagte, die Klage nach § 1046 Abs. 1 zu beantworten, so setzt das Schiedsgericht das Verfahren fort, ohne die Säumnis als solche als Zugeständnis der Behauptungen des Klägers zu behandeln. (3) Versäumt es eine Partei, zu einer mündlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Vollstreckung der Anordnung.

Rn 24 Der Beschluss über die Sicherungsanordnung bildet gem § 794 I Nr 3 einen Vollstreckungstitel. Die Vollstreckung ist aber erst nach Ablauf der gesetzten Frist zulässig. Es handelt sich um einen Titel über eine vertretbare Handlung unabhängig davon, ob es um die Erbringung einer Bürgschaft oder die Hinterlegung geht (LG Hagen BauR 11, 569; aA BeckOKZPO/Bacher § 283a Rz 5...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Erkennt der Beklagte die Klageforderung an und ergeht ein Anerkenntnisurteil, so unterliegt der Beklagte, so dass er an sich nach § 91 die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hätte. In Ausnahme hierzu sieht § 93 vor, dass die Kosten dennoch dem Kl auferlegt werden können, wenn der Beklagte sofort anerkennt und zur Klageerhebung keine Veranlassung gegeben hat. Sinn und Zw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Ausnahmen.

Rn 16 Ausnahmsweise zulässig ist eine erneute Klage auf Feststellung des Inhalts der Entscheidung dann, wenn der Vollstreckungstitel verloren gegangen oder vernichtet worden ist und nicht rekonstruiert werden kann (BGHZ 4, 314, 321). Eingeschränkt wird die materielle Rechtskraft auch für den Spezialfall, dass bei der Verurteilung zu zukünftig fällig werdenden wiederkehrenden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten und Gebühren.

Rn 39 Wird das Auswahlverfahren separat geführt, weil zunächst nur ein vorläufiger Vormund bestellt werden konnte (§ 1781 BGB iVm § 1774 II BGB), handelt es sich um ein gesondertes Verfahren, für das keine Gerichtskosten entstehen, Anm 1 Nr 3 zu FamGKG-KV Nr 1310, die auf Vormundschaften analog anzuwenden ist (Prütting/Helms/Dürbeck § 168 Rz 45). Rn 40 Das familiengerichtlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 29 Gegen die Entscheidung des Richters ist die sofortige Beschwerde nach § 127 gegeben. Das gilt auch dann, wenn statt des eigentlich zuständigen Rechtspflegers der Richter entschieden hat (Köln FamRZ 88, 740). Gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers ist nach § 11 I RPflG ebenfalls die sofortige Beschwerde gegeben (Naumbg JurBüro 02, 537). Rechtspfleger und Richter ha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Anerkennung einer Entscheidung in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung wird abgelehnt,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 2 § 13 gilt in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und in Familiensachen, sofern keine Sonderregelungen bestehen (§§ 357 Abs 1, 2, 385, 386, §§ 9 Abs 1 S 1 HGB, 156 Abs 1 S 1 GenG, 79 Abs 1 S 1, 2 BGB, 12 Abs 1 GBO, 62 Abs 2 PStG). In Ehe- und Familienstreitsachen gilt die Vorschrift nicht (§ 113 Abs 1 S 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die Kostenerstattung umfasst auch die Entschädigung des Gegners für die durch notwendige Reisen oder durch die notwendige Wahrnehmung von Terminen en...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zuständigkeitsstreitwert und Rechtsmittelsumme.

Rn 6 Obwohl sich der Zuständigkeitsstreitwert nach der Verbindung im Regelfall erhöht (Ausnahme bei wirtschaftlicher Identität der Ansprüche; vgl § 5 Rn 4), bleibt die aus den Einzelverfahren resultierende sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts erhalten. Nur dann, wenn den Prozessparteien der Vorwurf gemacht werden kann, durch willkürliche Zerlegung des Prozessstoffes die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahrensbeteiligte.

Rn 98 Diese können sich auf eine fehlerhafte Besetzung des Spruchkörpers und die Entziehung ihres gesetzlichen Richters gem §§ 547 Nr 1, 579 I Nr 1 ZPO oder § 338 Nr 1 StPO berufen. Mängel der Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans werden dabei inzident im Rechtsmittelverfahren geprüft. Fehler bei der Wahl des Präsidiums berühren die Bestimmung des gesetzlichen Richters a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 2 Es müssen die Verwertungsvoraussetzungen wie § 814 Rn 2 vorliegen. Geld sind Euro-Banknoten und -münzen. Nach § 815 behandelt werden auch gültige inländische Wertzeichen wie Briefmarken, Stempel-, Versicherungs- und Kostenmarken, die vom GV ohne besondere Anordnung in Geld gewechselt werden (MüKoZPO/Gruber Rz 3; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 2). Ausländisches Geld fällt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entschädigung wegen Enteignung eines Grundstücks.

Rn 5 Die praktische Bedeutung dieses Merkmals ist gering, da viele Landesgesetzgeber von der Öffnungsklausel des § 15 Nr 2 EGZPO Gebrauch gemacht und für diesen Regelungskomplex ausschließliche Gerichtsstände geschaffen haben, die in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich § 26 verdrängen (vgl BGHZ 97, 155, 158). Ferner sehen manche Sondergesetze (wie zB § 144 BBergG), die Ermäch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 335 regelt Sachverhalte, in denen dem Prozessantrag auf Erlass des Versäumnisurteils zwar nicht entsprochen werden kann, wegen der Behebbarkeit der Verfahrensmängel eine die Instanz abschließende Entscheidung jedoch nicht ergehen darf. Der nicht säumigen Partei wird hier ›nur‹ das Recht auf das Versäumnisurteil abgesprochen (Mot zur CPO, 233 = Hahn/Mugdan, Materialien...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Beauftragter oder ersuchter Richter.

Rn 18 Ausnahmen gelten für das Verfahren vor dem beauftragten oder ersuchten Richter (zB nach § 278 V I oder §§ 361, 362) auch dann, wenn dieser fehlerhaft als Einzelrichter bezeichnet wurde (BGH NJW 80, 2307, 2309). Nicht als beauftragter Richter gilt der Einzelrichter, der das Verfahren an sich selbst als beauftragten Richter überträgt (BGH FamRZ 86, 458). Vor dem ersuchte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts ist die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn sie das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug in dem Beschluss zugelassen hat. (2) 1Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Unverzügliche Entscheidung (Abs 3 S 1).

Rn 10 Das Beschwerdegericht hat gem Abs 3 S 1 nach Eingang der Akten unverzüglich nach Aktenlage zu entscheiden; die Beschwerdeentscheidung ›soll‹ spätestens nach einem Monat ergehen. Die Entscheidung ergeht mithin (abweichend von § 68 III) regelmäßig ohne persönliche Anhörung der Verfahrensbeteiligten; diesen sollte vor einer Entscheidung rechtliches Gehör gegeben werden (A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 17 Abs 4 erschwert die Vornahme von Vollstreckungshandlungen zur Unzeit und knüpft diese, was die Durchsuchung von Wohnungen anbelangt, an das Vorliegen einer richterlichen Durchsuchungsanordnung, die getrennt von der nach Abs 1 zu erwirken ist (str; Fischer/Weinert DGVZ 05, 38 mwN). Einerseits schränkt die Vorschrift mithin die Vollstreckung an den angegebenen Tagen und ...mehr