Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anordnungsgrund.

Rn 4 Der Erlass einer einstweiligen Anordnung setzt nach § 49 I außerdem einen Anordnungsgrund voraus, dh ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden. Ein solches liegt gem § 214 I 2 idR vor, wenn eine Tat iSv § 1 GewSchG begangen worden oder aufgrund konkreter Umstände mit der Begehung zu rechnen ist. Die Formulierung ist insofern missverständlich, als eine Schu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sonstige Voraussetzungen.

Rn 15 § 17a V regelt nur die Beziehung der verschiedenen staatlichen Gerichtsbarkeiten zueinander. Er regelt daher nicht das Verhältnis zu den von einer Kirche iR ihrer Selbstbestimmung (Art 140 GG, 137 WRV) errichteten Kirchengerichten (BAG Beschl v 15.6.17 – 7 AZB 56/16 – juris; BVerwGE 95, 379, s.o. § 17 Rn 3, § 13 Rn 1). Die Prüfungssperre gilt ferner nicht im Verhältnis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gleichbehandlung von Ausländern mit mitgliedstaatlichem Wohnsitz (Abs 2).

Rn 2 Die Gleichbehandlung mit Inländern betrifft Rechte mit einer an die inländische Klägerstaatsangehörigkeit anknüpfenden Zuständigkeitsregel (zB Art 14 franz CC). Diese kann auch von Ausländern in Anspruch genommen werden, ohne dass es auf die Staatsangehörigkeit ankommt. Der Ausländer muss seinen Wohnsitz im Forumstaat haben; ein Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat r...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die in der Norm erfassten gerichtlichen Anordnungen sind nicht die (eine Instanz beendenden) Endentscheidungen (§ 38), deren Vollstreckung sich ausschließlich nach §§ 86 ff richtet. § 35 betrifft daher nur Zwischenentscheidungen, die einen vollstreckbaren Inhalt und verfahrensleitenden Charakter aufweisen. Dies sind etwa §§ 220 III, 285, 358, 404 I, 405 II, ferner §§ 16...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Teilurteil über einen Teil der Hauptsache und spätere Klagerücknahme hinsichtlich des Restes.

Rn 12a Über die Kosten des Rechtsstreits ist einheitlich durch (Kostenschluss-)Urteil zu entscheiden, wenn bereits ein Teil-Anerkenntnisurteil ergangen ist und die restliche Klage später zurückgenommen wird. Statthaftes Rechtsmittel gegen eine in dieser Form getroffene Kostenentscheidung ist einzig die sofortige Beschwerde (Nürnbg NJW-RR 23, 212 [BGH 22.09.2022 - V ZB 22/21]...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Der Ehegatte, der das Gesamtgut allein oder mitverwaltet, kann der Vollstreckung gegen den anderen nicht nach § 809 wegen (Mit-)Gewahrsams widersprechen (Zö/Seibel § 741 Rz 7). Wohl aber kann er mit der Erinnerung oder der Widerspruchsklage nach § 774 rügen, aus dem Titel dürfe nach § 741 nicht die Vollstreckung in das Gesamtgut stattfinden, weil er gegen die erwerbsges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form und Inhalt.

Rn 5 Das Gesetz stellt keine ausdrücklichen Anforderungen an die Form oder Überzeugungskraft des neuen Gutachtens. Eine generelle Eignung zur Herbeiführung einer abweichenden Entscheidung ist jedoch nur anzunehmen, wenn es sich um schriftliche Ausführungen handelt, die ›auf Basis anerkannter wissenschaftlicher Grundsätze zu Fragen und Aspekten der genetisch-biologischen Abst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Dogmatische Einordnung.

Rn 20 Die dogmatische Einordnung der Sicherungsanordnung ist auch auf Grund der ursprünglichen unklaren Gesetzesbegründung und der kurzfristigen Umformulierung durch den Rechtsausschuss mit erheblichen praktischen Konsequenzen äußerst strittig. Die ursprünglich im Gesetzgebungsverfahren vorgesehene Hinterlegungsanordnung gem § 302a ZPO-Entwurf hätte eine prozessuale Sicherhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Selbstständiges Beweisverfahren.

Rn 10 In selbstständigen Beweisverfahren nach den §§ 485 ff ist zu beachten, dass sich der ASt des selbstständigen Beweisverfahrens in dem Hauptsacheprozess nach § 486 II 2 auf die Unzuständigkeit des von ihm selbst bezeichneten Gerichts des selbstständigen Beweisverfahrens (§§ 486 II, 487 Nr 4) nicht mehr berufen kann. § 486 II 2 führt also für den ASt des selbstständigen B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Steuerpflicht für ausländische Diplomaten

Rz. 75 [Autor/Stand] Die Besteuerung von Angehörigen der diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen auswärtiger Staaten in der Bundesrepublik richtet sich nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) vom 18.4.1961[2] und nach dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) vom 24.4.1963[3]. Danach wird grundsätzlich deutsche Erbs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtsstand am vertraglich bestimmten Abgangs- oder Bestimmungsort (§ 30 II 1).

Rn 6 § 30 II 1 erfasst sämtliche vertraglich vereinbarten Beförderungen von Fahrgästen und, soweit vereinbart und vorhanden, deren Gepäck auf Schiffen einschließlich der Beförderung über See (BTDrs 17/1039, S 142). Da das Merkmal ›Rechtsstreitigkeit wegen einer Beförderung von Fahrgästen und ihrem Gepäck auf Schiffen‹ vergleichbar der Regelung in § 30 I 1 nicht auf den dogma...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Erhebung der Klage erfolgt durch Zustellung eines Schriftsatzes (Klageschrift). (2) Die Klageschrift muss enthalten: (3) Die Klageschrift soll ferner enthalten:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entscheidungsform.

Rn 2 Das Beschwerdegericht entscheidet gem II durch Beschl, für den die allg Vorschriften der §§ 38 ff gelten, III. Der Beschl ist zu begründen (II); umstr ist, ob nach § 38 IV v einer Begründung abgesehen werden kann (bejahend: Zö/Feskorn Rz 5; aA, da § 69 II lex specialis ggü § 69 III: Sternal/Sternal Rz 60). Sofern Rechtsbeschwerde eingelegt werden kann (§ 70), muss dem B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gleiches Gericht.

Rn 2 Die zu verbindenden Prozesse müssen bei demselben Gericht, nicht zwingend bei demselben Spruchkörper anhängig sein (aA Zö/Greger Rz. 10). Dennoch ist die spruchkörperübergreifende Verbindung außerhalb des Bereichs der zwingend vorgeschriebenen Verbindung in der Gerichtspraxis regelmäßig nur dann anzutreffen, wenn alle Beteiligten (Parteien und Gericht) mit der Verfahren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Säumnis des Musterklägers oder des Musterbeklagten.

Rn 13 Eine Säumnisentscheidung ist im Musterverfahren wegen dessen Besonderheiten nicht möglich (KK-KapMuG/Vollkommer Rz 151 ff; aA Vorwerk/Wolf/Kotschy Rz 15; BTDrs 15/5091, 29). Die Vorschriften der §§ 330 ff ZPO passen nicht. Insbesondere kann kein klägerisches Vorbringen als zugestanden iSv § 331 I ZPO gelten. Soweit das Musterverfahren Rechtsfragen betrifft, können dies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 58 Dem Gläubiger steht gegen eine ganz oder tw die bevorrechtigte Pfändung nach § 850f II ablehnende Entscheidung die sofortige Beschwerde zu, bei einer richterlichen Entscheidung gem §§ 793, 567 ff, sonst nach § 11 I RPflG iVm §§ 793, 567 ff. Dieses Rechtsmittel ist auch einzulegen, wenn das Gericht einen höheren Unterhaltsbedarf des Schuldners zugrunde gelegt hat als vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht kann anordnen, dass mehrere in einer Klage erhobene Ansprüche in getrennten Prozessen verhandelt werden, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist. 2Die Entscheidung ergeht durch Beschluss und ist zu begründen. (2) Das Gleiche gilt, wenn der Beklagte eine Widerklage erhoben hat und der Gegenanspruch mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Selbstständiges Anerkennungsverfahren (Abs 2).

Rn 5 Aus dem Modell der Anerkennung ipso iure (Abs 1) folgt, dass jedes angerufene Gericht über die Anerkennung als Vorfrage eigenständig entscheiden muss, ohne an die Inzidentanerkennung durch andere Gerichte gebunden zu sein. Dies birgt die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen. Es kann daher – insb bei nicht vollstreckungsfähigen Entscheidungen (Kropholler/v Hein Art 33...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bestimmung von Art und Höhe.

Rn 3 Zuständig zur Bestimmung der Sicherheitsleistung ist das Prozessgericht, welches die Entscheidung fällt, in deren Rahmen Sicherheit zu leisten ist. Bei der KfH entscheidet der Vorsitzende, § 349 II Nr 9 (sowohl Art als auch Höhe). Dies kann ausnahmsweise auch das Gericht höherer Instanz sein, etwa wenn die Vorinstanz zu Unrecht aber in unanfechtbarer Weise keine Entsche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck/Regelungsinhalt.

Rn 1 Nach § 214 I 1 kann das FamG durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Regelung nach §§ 1, 2 GewSchG treffen. Die Vorschrift erscheint (wegen § 49 I) auf den ersten Blick überflüssig (vgl auch BTDrs 16/6308, 382). Anders als nach § 49 I ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 214 I 1 aber nur auf Antrag möglich. § 214 I 1 ist insoweit lex specialis. Von §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 12 Nach § 17a V GVG sind die Gerichte, die über Rechtsmittel gegen Entscheidungen in der Hauptsache befinden, an eine – auch nur konkludente (dazu BSG NVwZ-RR 04, 463; anders Rostock NJW 06, 2563 [OLG Rostock 08.09.2005 - 7 U 2/05]) – Bejahung des Rechtswegs durch das Ausgangsgericht gebunden (sog Prüfungssperre). Das gilt auch, wenn über Amtshaftungsansprüche entschieden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Aufhebung.

Rn 3 Hat ein Termin zur mündlichen Verhandlung stattgefunden, kann das Gericht weiterhin auch ohne mündliche Verhandlung von einer Beweiserhebung absehen oder den Beweisbeschluss aufheben, wenn es der Ansicht ist, der Beweis sei nicht mehr erforderlich (Köln 14.9.18 – 19 U 57/18 Rz 78, juris). Die Gegenansicht, die § 360 entsprechend auf die Aufhebung anwenden und auch sie g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzung.

Rn 2 § 434 lässt die Beweisaufnahme vor einem beauftragten oder einem ersuchten Richter zu, wenn der Vorlegung der Urkunde vor dem Prozessgericht entweder ein erhebliches Hindernis entgegensteht oder von der Vorlage abgesehen werden soll, um den Verlust oder die Beschädigung wichtiger Urkunden möglichst auszuschließen. Dabei werden diese Voraussetzungen typischerweise kumula...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Pfändung.

Rn 18 Die Wirkungen der Vorpfändung bleiben nur dann dauerhaft bestehen, wenn innerhalb der Monatsfrist eine Vollpfändung der gleichen Forderung erfolgt. Dafür muss nur der Pfändungsakt bewirkt sein. Das Pfandrecht kann später entstehen, etwa an künftigen Forderungen (St/J/Würdinger § 845 Rz 16). Die Pfändung muss nicht auf die Vorpfändung verweisen. Hat sich der Gegenstand ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entscheidung durch das staatliche Gericht (Abs 3).

Rn 4 Soweit der Versuch einer Partei, einen Schiedsrichter nach § 1036 abzulehnen, iRd vereinbarten Verfahrens oder iRd nach Abs 2 gesetzlich vorgesehenen Verfahrens erfolglos bleibt und die Umstände für die Richterablehnung nicht aus anderen Gründen präkludiert sind, kann die Partei nach Abs 3 innerhalb eines Monats beim staatlichen Gericht eine Entscheidung über die Ablehn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 Die Vorschrift ist eingefügt worden durch das G zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffregisterverfahren vom 28.4.17 (BGBl I 17, 969); zuletzt geändert wurde sie durch Art 2 SanInsFoG v 22.12.20 (BGBl I 3256). Für Fälle, die am...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Schiffshypothek ist eine Sicherungshypothek und besteht damit stets als Buchhypothek, §§ 8 I, II, 3 I 1 SchiffRG. Deswegen sind zur Pfändung stets der Beschl und die Eintragung erforderlich, Abs 1 S 1. Entspr § 830 ist die Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner nicht erforderlich (Wieczorek/Schütze/Lüke § 830a Rz 2). Erfolgt die Zustellung an den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Exkurs: Örtliche Zuständigkeit.

Rn 3 Da § 2 keine Regelungen für die örtliche Zuständigkeit enthält, werden diese nachfolgend kurz zusammengefasst. Während einige Vorschriften an den ›gewöhnlichen Aufenthalt‹ eines Beteiligten anknüpfen (zB §§ 122 Nr 1–5, 152 Abs 2, 170 Abs 1, 2, 187 Abs 1–3, 201 Nr 3, 211 Nr 3, 218 Nr 2–4, 232 Nr 2, Abs 3, 262 Abs 2, 267 Abs 2, 272 Nr 2, 313 Nr 2, 341, 377 Abs 3), ist nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einwilligung, Verzicht auf das Rechtsmittel der Berufung.

Rn 8 Nach § 566 I 1 Nr 1 ist Voraussetzung der Zulässigkeit der Sprungrevision, dass der Gegner in die Übergehung der Berufungsinstanz einwilligt. Diese Erklärung der Einwilligung ist dem Zulassungsantrag beizufügen (§ 566 II 4). Die Bedeutung der Einwilligung des Gegners zeigt sich daran, dass der Antrag auf Zulassung der Sprungrevision und die Erklärung der Einwilligung al...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 103 regelt mangels vorrangiger internationaler Rechtsakte die internationale Zuständigkeit in den Status betr Lebenspartnerschaftssachen iSd § 269 I Nr 1, 2. Der Anwendungsbereich erfasst auch der gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaft funktional äquivalente ausl Rechtsinstitute; bei verschiedengeschlechtlichen eingetragenen Partnerschaften ist I ana...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entscheidung.

Rn 4 Wird das Rechtskraftzeugnis erteilt, geschieht das durch Anbringung folgenden Vermerks auf der vom Antragsteller beigebrachten Entscheidungsausfertigung: ›Die Entscheidung ist rechtskräftig.‹ oder auch ›Vorstehendes Urt ist rechtskräftig.‹ Der Vermerk muss mit dem Zusatz ›als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle‹ unterzeichnet werden. Auch muss er ein Datum enthalten. Der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beschlussmängelstreitigkeit = Mehrparteienstreitigkeit.

Rn 11 Beschlussmängelstreitigkeiten sind ihrer Natur nach Mehrparteienstreitigkeiten mit besonderen Anforderungen bei der Bildung des Schiedsgerichts und der Durchführung des Schiedsverfahrens. Zahlreiche statutarischen Schiedsklauseln sind noch am Zwei-Parteien Schiedsverfahren orientiert. Sie entsprechen damit nicht den Anforderungen für Beschlussmängelstreitigkeiten und s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Noch nicht rechtskräftiges Urteil.

Rn 6 Wird das Urt infolge der Nichtanfechtung tw rechtskräftig, kann aus ihm nach § 704 I unbedingt vollstreckt werden, eine Entscheidung nach § 537 kommt dann nicht mehr in Betracht (RGZ 130, 229, 230). Nach heute hM (BGH NJW 92, 2296 [BGH 12.05.1992 - VI ZR 118/91]; Hamm NJW-RR 90, 1470; Zö/Gummer/Heßler Rz 1; Hirtz/Oberheim/Siebert/Ahrens Kap 13 Rz 112 f mwN) geht der Umf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Rentenschuld.

Rn 61 Gesetzlich ist die Rentenschuld als besondere Form der Grundschuld ausgestaltet, § 1199 BGB (PWW/Waldner § 1199 Rz 2). Die Rentenschuld ist deswegen so wie eine Grundschuld zu pfänden. Die Vollstreckung in die Rentenschuld erfolgt durch den Pfändungsbeschluss und die Eintragung ins Grundbuch, §§ 857 VI, I, 830. Für die Pfändung einzelner Leistungen sind nach § 1200 BGB...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Einzelrichterentscheidung u -kindesanhörung.

Rn 7 Das Beschwerdegericht kann die Beschwerde gem IV 1 außer in den Verfahrensgegenständen des V einem seiner Mitglieder durch Beschl zur Entscheidung übertragen. Die Voraussetzungen richten sich nach § 526 ZPO . Die Übertragung auf einen Richter auf Probe ist – auch in Ehe- u Familienstreitsachen, auf welche mangels Verweis auf § 526 ZPO in § 117 die Regelung des IV 1 anwen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Übermittlung an den Gerichtsvollzieher (Abs 1).

Rn 1 Die Partei oder ihr Vertreter übergibt dem GV das zuzustellende Schriftstück (vgl § 166 Rn 8) in Urschrift. Die Übergabe kann nicht per Telefax erfolgen, wenn die Zustellung einer mit der Urschrift übereinstimmenden beglaubigten Abschrift erfolgen soll, weil der GV dann nicht nach § 193 I 2 verfahren kann (Zö/Schultzky Rz 7; LG Münster MDR 89, 648; aA Ddorf DGVZ 04, 125...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Einstweilige Anordnung.

Rn 28 In eiligen Fällen kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag gem § 765a I 2 iVm § 732 II einstweilige Anordnungen erlassen. Es kann insb anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstw einzustellen oder nur gegen Sicherheitsleistung fortzuführen ist. Die Aufhebung bereits erfolgter Vollstreckungsmaßnahmen im Weg der einstweiligen Anordn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Keine Parteidisposition über den Verfahrensgegenstand.

Rn 10 Die im Musterverfahren vom OLG abzuarbeitenden Feststellungsziele sind durch den Vorlagebeschluss sowie etwaige Erweiterungsbeschlüsse (§ 15 KapMuG) vorgegeben und unterliegen nicht der Parteidisposition, dh weder Musterkläger noch Musterbeklagte können den Verfahrensgegenstand einschränken (BGH NJW 17, 3777, 3783 [BGH 19.09.2017 - XI ZB 17/15]). Erweiterungen sind jed...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beweisantritt.

Rn 5 Der Beweis wird durch den Antrag angetreten, die Behörde oder den Beamten um eine Mitteilung der Urkunde zu ersuchen. Es handelt sich um einen Beweisantrag, der als solcher in der mündlichen Verhandlung gestellt werden muss (MüKoZPO/Schreiber § 432 Rz 6). Besondere Anforderungen, wie sie in den §§ 424, 430 geregelt sind, stellt § 432 nicht auf. Es ist jedoch jedenfalls ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Urheberrechte.

Rn 62 Gegen den Urheber ist gem § 113 UrhG die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das Urheberrecht nur mit seiner Einwilligung und nur insoweit zulässig, als er Nutzungsrechte nach § 31 UrhG einräumen kann. Gepfändet werden können die Verwertungsrechte aus den §§ 15 ff UrhG. In die Honorare und sonstigen Geldforderungen des Urhebers kann nach den §§ 857 I, II, 829 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begründung der Anschlussberufung.

Rn 18 Die Begründung der Anschlussberufung muss in der Berufungsanschlussschrift enthalten sein (BGH NJW 03, 2388, 2389 [BGH 30.04.2003 - V ZB 71/02]). Dieses gesetzliche Erfordernis ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Anschließung. Die Begründung in einem gesonderten Schriftsatz ist nicht zulässig. Allerdings bestehen keine Bedenken, wenn der Berufungsbeklagte nach Einle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. S 2 Nr 4: Zulässige Einwendungen; insb Anforderungen an den Einwand fehlender Leistungsfähigkeit.

Rn 10 Der Antragsgegner ist darauf hinzuweisen, welche Einwendungen nach § 252 er überhaupt erfolgreich erheben kann. Soll eingeschränkte oder fehlende Leistungsfähigkeit eingewandt werden, soll dem Antragsgegner deutlich gemacht werden, dass dies nur wirksam erfolgen kann, wenn er die von ihm nach § 252 IV geschuldete Auskunft über seine Einkünfte, sein Vermögen und seine p...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten.

Rn 54 Zu unterscheiden sind die Kosten des Beschlussverfahrens von den Kosten der Durchführung (wie auch iRd § 887; s dort). In Bezug auf erstgenannte Kosten ergeht die Kostenentscheidung im Beschl wegen § 891 S 3 nach §§ 91 ff. Die zuletzt genannten Kosten werden nach § 788 I festgesetzt und beigetrieben, und zwar gem § 788 II 2 auch durch das Prozessgericht des ersten Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Anspruchsgrund.

Rn 7 Auf ihn kommt es grds nicht an. Ansprüche auf Miete (BGH NJW 05, 2701 [BGH 01.06.2005 - VIII ZR 216/04]; 07, 1061) und solche auf Nutzungsentschädigung nach § 546a I BGB (BGH NJW-RR 13, 1232, Rz 34; aA Schlesw SchlHA 10, 120) können – ebenso wie Ansprüche auf Betriebskostennachzahlung (BGH WuM 14, 744 [BGH 22.10.2014 - VIII ZR 41/14], Rz 12; zum Nachweis der Miethöhe na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 S 1 hebt nochmals die Nichtanfechtbarkeit des Beweisbeschlusses hervor. Seine Ausführung soll nicht durch Abänderungsanträge der Parteien gestört oder verzögert werden können (Mat II 1 306). Die mit der Novelle 1924 hinzugefügten Sätze 2–4 sollten die schon aus der Rechtsnatur des Beweisbeschlusses als prozessleitende Anordnung folgende Abänderbarkeit nicht einschränken...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift soll die Zwangsvollstreckung, die von einer Sicherheitsleistung abhängt, sich aber nur auf einen Teilbetrag richtet, erleichtern. In diesem Fall scheint es nicht angemessen, vom Gläubiger in voller Höhe Sicherheitsleistung zu verlangen. Für die Teilvollstreckung besteht namentlich ein Bedürfnis, wenn dem Gläubiger mit einer ohne Sicherheitsleistung möglic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verjährung.

Rn 12 Gemäß § 204 I Nr 4a BGB wird durch einen Antrag an eine Streitbeilegungsstelle die Verjährung gehemmt. Dies setzt allerdings voraus, dass bezüglich des bei der Streitbeilegungsstelle eingegangenen Antrags die Bekanntgabe dieses Antrags an den Antragsgegner veranlasst wurde. Wird der Antrag dem Antragsgegner demnächst bekannt gegeben, so wird die Verjährung schon durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Unterhalt.

Rn 13 Unterhaltsleistungen sind Einkommen (München FamRZ 99, 598). Auch dann, wenn sie unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet worden sind (Karlsr FamRZ 02, 1195). Dies gilt nur, soweit der Unterhalt in Erfüllung einer Unterhaltspflicht an den Antragsteller gezahlt wird (sonst s freiwillige Leistungen). Alters- oder Krankenvorsorgeunterhalt sollen, da zweckgebunden, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 59 Der Rechtsanwalt erhält im Berufungsverfahren die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 VV RVG (Nr 3200 ff VV RVG). Wechselseitige Berufungen, die im selben Verfahren geführt werden, sind eine Angelegenheit. Der Anwalt erhält eine 1,6-Verfahrensgebühr (Nr 3200 VV RVG), die sich bei mehreren Auftraggebern um jeweils 0,3 erhöht. Bei vorzeitiger Erledigung (zB Rücknahme einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 § 574 regelt in den Abs 1–3 die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde und in Abs 4 die Anschlussrechtsbeschwerde. Wie die Neuregelung des Beschwerderechts allgemein gelten die Vorschriften über die Rechtsbeschwerde nur für die Beschwerden, die dem Recht der ZPO unterliegen (BTDrs 14/4722, 68), also im Rechtsbeschwerdeverfahren der ZPO sowie derjenigen Gesetze, welche auf di...mehr