Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gewährung rechtlichen Gehörs.

Rn 2 Als Verfahrensbeteiligtem ist dem Streithelfer, der zum Rechtsstreit zuzuziehen ist (§ 71 III), rechtliches Gehör zu geben. Dem Streithelfer sind die Schriftsätze der Parteien mitzuteilen, damit er im Interesse der von ihm unterstützten Hauptpartei auf den Prozess sachlich einwirken kann. Zwecks Teilnahme an der mündlichen Verhandlung sind ihm die Termine bekanntzugeben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Berufungsinstanz.

Rn 4 Für die Frage, ob in der Berufungsinstanz entgegen § 398 I eine Pflicht zur erneuten Vernehmung besteht, gelten die Regeln des § 529 (BGH NJW 04, 1876 [BGH 12.03.2004 - V ZR 257/03]). Insbesondere muss das Berufungsgericht, will es die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders würdigen oder den Sinngehalt seiner protokollierten Aussage anders verstehen, würdigen oder werten a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vertragsarten.

Rn 2 Die Anforderungen an den Vertrag ergeben sich nicht aus § 851d, sondern aus dem AltZertG und dem EStG (Dietzel S 149). Geschützt werden die Alterseinkünfte aus steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen. Erfasst werden auch Ansprüche auf Leistungen aus Sparverträgen, Fondssparplänen oder zertifizierten Altersvorsorge-Bausparverträgen. Die Formulierung ist an § 97 ESt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 3 § 924 ist anwendbar; für die einstweilige Verfügung nach § 942 gibt es keinen Widerspruch, sondern nur das dort geregelte Rechtfertigungsverfahren vor dem Gericht der Hauptsache. § 925 I gilt; § 925 II wird durch § 939 modifiziert. § 926 findet Anwendung; bei presserechtlichen Gegendarstellungen findet aber nach den meisten länderrechtlichen Regelungen kein Hauptsacheve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Funktion.

Rn 1 § 706 I regelt die Erteilung eines Zeugnisses über die Rechtskraft. Rechtskraftzeugnisse sind öffentliche Urkunden nach § 415 und erbringen mit der Beweiswirkung des § 418 den Nachweis, dass die Entscheidung, um die es geht, innerhalb der Rechtsmittel- oder Einspruchsfrist nicht angefochten wurde und daher formelle Rechtskraft eingetreten ist. Sie treffen dagegen weder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 86 In Verfahren mit Verhandlungsmaxime ist es im Wesentlichen allein Sache der Parteien, für die tatsächlichen Grundlagen einer gerichtlichen Entscheidung zu sorgen, mag auch das Gericht gem § 139 verpflichtet sein, die Parteien zu einer vollständigen Erklärung über alle erheblichen Tatsachen anzuhalten. Die Rechtsfolgen von fehlendem oder nicht genügendem Tatsachenvortra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Vor Eintritt der Rechtskraft ist das erstinstanzliche Urt für den Gläubiger regelmäßig gar nicht oder nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Auch wenn das Urt nur tw angefochten wird, hindert dies vielfach den Eintritt der Rechtskraft des Urteils in vollem Umfang, da eine Erweiterung der Anfechtung im Berufungsverfahren möglich bleibt. Bevor dies geschie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mehrere Pfändungsschutzkonten.

Rn 10 Es gilt die Ein-Konto-Regel. Nach § 850k III 1 darf jede Person nur ein Pfändungsschutzkonto unterhalten. Dies entspricht der bisherigen Regelung in § 850k VIII 1. Dadurch soll eine Vervielfältigung der unpfändbaren Beträge verhindert werden. Um diese. die Gläubiger schützende Bestimmung abzusichern, hat der Kunde bei dem Umwandlungsverlangen gegenüber dem Kreditinstit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Vollmacht.

Rn 15 Ist erkennbar, dass eine andere Person als der im MB bezeichnete Ag den Widerspruch eingelegt hat, ist § 703 zu beachten. Des Nachweises einer Vollmacht bedarf es nicht (§ 703 S 1). Wer als Bevollmächtigter einen Rechtsbehelf einlegt, hat seine ordnungsgemäße Bevollmächtigung zu versichern (§ 703 S 2). Mehr als diese Versicherung darf das Mahngericht nicht verlangen. §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelrichter.

Rn 3 Ebenso wie der Kl (§ 253 III) soll sich der Bekl zur Übertragung auf den Einzelrichter (§§ 348, 348a) äußern. Eine Übertragung vor Eingang der Klageerwiderung verletzt den Bekl in seinem Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs, der zum Entzug des gesetzlichen Richters (Art 103 Abs 1 GG) führt mit der weiteren Folge, dass die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. EU-rechtlicher ordre public.

Rn 63 Normen, die zum EU-rechtlichen ordre public gehören, wie zB Art 81, 82 EGV, sind von den Gerichten vAw anzuwenden (EuGH, Slg 06, I-6653 Rz 31 – Manfredi). Sie sind daher wie Normen zu behandeln, die zum nationalen ordre public gehören, wie etwa die zwingenden Verbotsnormen der §§ 1, 19–21 GWB. Der EuGH hat mit dem Achmea-Urteil von 2018 (C-284/16, Rz 62) und seine hier...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Kaution.

Rn 174 Die Klage auf Einzahlung unterliegt keinen Besonderheiten. Bei Klage auf Rückzahlung einer Mietkaution sind die aufgelaufenen Zinsen wegen § 551 III 4 BGB Hauptforderung und daher auf den Streitwert zu addieren (LG Köln WuM 95, 719; § 4 Rn 20). Das Verlangen des Mieters nach einem Nachweis der Anlage ist mit einem Viertel der Kautionssumme zutr bemessen (Köln WuM 10, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 10 Nach den Grundsätzen Rn 5 bedarf es nicht zwingend eines Tatbestandsberichtigungsantrags, um ein nicht im Tatbestand wiedergegebenes Parteivorbringen in der Berufungsinstanz (erneut) vorbringen zu können. Das Revisionsgericht ist demgegenüber auf die Prüfung des aus dem Berufungsurteil und dem Sitzungsprotokoll ersichtlichen Vorbringen beschränkt (§ 559), sodass ein An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form (Abs 1 S 2).

Rn 10 Die Anschließung kann nur durch Einreichung der Berufungsanschlussschrift bei dem Berufungsgericht erfolgen. Der Schriftsatz, auf den die allgemeinen Vorschriften über die vorbereitenden Schriftsätze anzuwenden sind (s dazu § 519 Rn 30), muss mindestens das erstinstanzliche Urt bezeichnen, gegen das der Berufungsbeklagte sich wendet, und die Erklärung, dass er sich der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 21 Wird die Klageschrift einem Mitverklagten versehentlich nicht zugestellt und wird er dennoch verurteilt, handelt es sich für ihn um ein nichtiges Urteil. Dieses erwächst nicht in materielle Rechtskraft, kann aber zur Verhinderung der formellen Rechtskraft angefochten werden (BGH NJW-RR 06, 565 [BGH 05.12.2005 - II ZB 2/05]). Das Rechtsmittelgericht hat dann die Nichtex...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entscheidungsrelevanz.

Rn 2 Die Vorschrift verlässt den strengen Rahmen des § 148 und erlaubt die Aussetzung bereits dann, wenn das Ergebnis der Ermittlungen die tatsächliche Grundlage des Zivilurteils und mithin den Ausgang des Zivilverfahrens beeinflusst. Eine Aussetzung ist unzulässig, wenn der Rechtsstreit bereits in der rechtlichen Bewertung wegen Unschlüssigkeit der Klage oder Unerheblichkei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen.

Rn 14 Das Nichtbestreiten führt nach Abs 3 zur Geständnisfiktion der vom Gegner behaupteten Tatsachen. Diese sind nicht beweisbedürftig (BGH NJW 87, 499 [BGH 30.09.1986 - X ZR 2/86]). Die Fiktion unterscheidet sich vom förmlichen Geständnis nach § 288 dadurch, dass ihr die Bindungswirkung fehlt. Die Partei kann das Bestreiten im Prozess nachholen, allerdings vorbehaltlich de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formeller.

Rn 3 Zur Entscheidung über den Antrag, der nach § 109 III 1 schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden kann (deswegen besteht auch kein Anwaltszwang, § 78 V), ist dasjenige Gericht örtlich und sachlich zuständig, das die Sicherheitsleistung angeordnet hat. Nach § 20 Nr 3 RpflG liegt die funktionelle Zuständigkeit beim Rechtspfleger. Die Entscheidung er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ende der Nebenintervention.

Rn 16 Sie endet in Analogie zu § 269 mit ihrer Rücknahme, deren Gültigkeit nicht von einer Zustimmung der Hauptparteien abhängt. Da die Rücknahme nur für die Zukunft wirkt, bleiben die von dem Streithelfer vorgenommenen Prozesshandlungen wirksam (Bischof MDR 99, 787, 790). Auch die Interventionswirkung (§ 68) wird durch eine Rücknahme nicht tangiert. Die Nebenintervention en...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm; Anwendungsbereich.

Rn 1 § 398 gilt nicht nur für den Zeugen, sondern über § 402 auch für den Sachverständigen und gem § 451 auch bei der Parteivernehmung. § 398 I stellt die wiederholte Vernehmung des Zeugen in das Ermessen des Gerichts, dies jedoch nur dann, wenn der Zeuge zum selben Gegenstand der Vernehmung (§ 377 II Nr 2) schon eine Aussage geleistet hat, sei es in dieser oder auch in eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Dokumentation.

Rn 8 Nach dem künftigen IV ist es den Verfahrensbeteiligten und Dritten untersagt, die Videokonferenz aufzuzeichnen. Dadurch wird der Schutz von Persönlichkeitsrechten gewahrt. Das Verbot der Aufzeichnung ist in der ZPO zwingend und kann auch nicht durch Einverständnis der Beteiligten überwunden werden (aA ThoPu/Seiler § 128a Rz 8). Unabhängig davon wird die Videokonferenz i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Beantragt der Kläger gegen den im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erschienenen Beklagten das Versäumnisurteil, so ist das tatsächliche mündliche Vorbringen des Klägers als zugestanden anzunehmen. 2Dies gilt nicht für Vorbringen zur Zuständigkeit des Gerichts nach § 29 Abs. 2, § 38. (2) Soweit es den Klageantrag rechtfertigt, ist nach dem Antrag zu erkennen; sowe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zurückverweisungsurteil (§ 538).

Rn 33 Keine inhaltlichen Erleichterungen gelten für das Urt, mit dem erstinstanzliches Verfahren und Urt aufgehoben und die Sache an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen wird. Auch dieses Urt kann von der Partei, die eine Sachentscheidung beantragt hatte, mit der Revision bzw mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen werden und bedarf deswegen einer Begründung na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Verhältnis zur Restitutionsklage.

Rn 51 Die Klage aus § 826 ist ggü der Restitutionsklage nicht subsidiär, sondern steht selbstständig neben den Wiederaufnahmemöglichkeiten (BGHZ 50, 115, 120 = NJW 68, 1275). Sie kann ungeachtet der im Restitutionsrecht bestehenden Einschränkungen erhoben werden, insb ohne Einhaltung der Klagefristen des § 586 und ohne die nach § 581 I ansonsten erforderliche rechtskräftige ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Auslegung.

Rn 14 Sachgerecht ist es daher, eine Beschwerde nach § 380 III als Antrag auf Aufhebung von Maßnahmen gem § 381 I 3 auszulegen (vgl § 380 Rn 14). Ausschließlich beim Fall des § 380 III bleibt es dagegen dann, wenn der Zeuge schon vor dem Termin einen Entschuldigungsgrund vorgetragen hat und nunmehr mit der Beschwerde – nur – dies erneut geltend macht (Musielak/Voit/Huber § 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesamtschuldner.

Rn 21 Beantragt der Kl, mehrere Beklagte als Gesamtschuldner zu verurteilen und werden sie lediglich als Teilschuldner oder nach Kopfteilen verurteilt, liegt insoweit ein Unterliegen vor, das idR nicht geringfügig ist, so dass § 92 II Nr 1 nicht greifen dürfte. Beispiel: Der Kl verklagt zwei Beklagte auf Zahlung von 5.000 EUR als Gesamtschuldner. Das Gericht verurteilt jeden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird der Rechtsstreit nicht nach § 526 dem Einzelrichter übertragen, kann das Berufungsgericht die Sache einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Vorbereitung der Entscheidung zuweisen. 2In der Kammer für Handelssachen ist Einzelrichter der Vorsitzende; außerhalb der mündlichen Verhandlung bedarf es einer Zuweisung nicht. (2) 1Der Einzelrichter hat die Sache so wei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vertretung durch einen Nichtanwalt.

Rn 4 Eine analoge Anwendung von Abs. 1 auf Nichtanwälte ist wegen des auf der Stellung von Rechtsanwälten als Organe der Rechtspflege beruhenden Ausnahmecharakters nicht möglich (BGH MDR 22, 121 [BGH 29.09.2021 - VII ZB 25/20], Rz 17 f). Deshalb ist bei sonstigen Prozessbevollmächtigten vAw zu prüfen, ob eine ordnungsgemäße Vollmacht vorliegt. Eine Vollmachtsrüge stellt eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Rechtsmittel.

Rn 26 Der Beschl über die Aussetzung des Verfahrens ist mit der sofortigen Beschwerde angreifbar (§ 252). Wurde der Antrag auf Aussetzung erst in der die Instanz beendenden Entscheidung abgelehnt, kann dies nur iRd gegen die Entscheidung eröffneten Rechtsmittels angegriffen werden (umstr für das Rechtsmittel der Revision: abl BGH LM Nr 1 zu § 252 ZPO; aA BAG NJW 68, 1493 [BA...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ergänzung und Erläuterung.

Rn 17 Ist eine weitere Aufklärung erforderlich, so kann Ergänzung oder Klarstellung verlangt werden (auch im Fall des § 411a, s § 411a Rn 2, 8–10). Die Norm steht in Bezug zur allg Pflicht des Gerichts, das Gutachten auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit in sich und im Verhältnis zu anderen Gutachten zu prüfen (s.a. vor §§ 402 ff Rn 4); auch zu Privatgu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verfolgung allgemeiner Interessen.

Rn 15 Bei § 116 I Nr 2 ist weiterhin erforderlich, dass die Unterlassung der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde. Diese Einschränkung ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerGE 35, 48). Abzugrenzen sind allgemeine Interessen von einzelnen Interessen. Es hat eine Einzelfallabwägung aller denkbaren Interessen zu erfolgen. Im a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hinausschieben von Fälligkeit oder Verzugseintritt.

Rn 2 Entgegen dem amtlichen Titel der Vorschrift geht es in §§ 271a I–III, 286 V BGB nicht um Haftungsbeschränkungen, sondern um das Hinausschieben der Fälligkeit oder des Verzugseintritts durch Individualvereinbarungen oder sonstige Praktiken (Rn 1). Wegen § 271a V Nr 2 BGB sind Entgeltforderungen ggü Verbrauchern jedoch nicht betroffen, dh hier dürfen zB längere Zahlungsfr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Wettbewerbsrecht.

Rn 11 Wird ein Anspruch nach dem UWG geltend gemacht, sind neben § 104a UrhG (der auch im eV-Verfahren gilt; Hambg GRUR-RR 14, 109) die Gerichtsstände des § 14 UWG zu beachten. Hierfür genügt, dass sich aus dem Tatsachenvortrag der Klagepartei ein solcher Anspruch begründen lässt (BayObLG MMR 23, 719). Soweit früher die Auffassung vertreten wurde, § 32 könne neben § 14 UWG z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel.

Rn 23 Abs 2 stellt das Grundurteil in Betreff der Rechtsmittel dem Endurteil gleich. Entscheidend ist der wahre Inhalt der Entscheidung. Die Falschbezeichnung als Teilurteil schadet nicht, wenn es in Wahrheit ein Grundurteil ist (BGH WM 91, 107 [BGH 06.07.1990 - LwZR 8/89]). Das Rechtsmittelgericht prüft die Voraussetzungen für den Erlass des Grundurteils vAw (BGH NZM 03, 37...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Internationale Zuständigkeit.

Rn 6 Wie alle anderen allg Gerichtsstandsregelungen ist auch § 19a doppelfunktional (vgl BGH NJW 03, 2916 [BGH 27.05.2003 - IX ZR 203/02]; ThoPu/Hüßtege Rz 1). Es gelten insoweit die allg Grundsätze (§ 12 Rn 19). Das bedeutet aber, dass die einschlägigen völkervertraglichen Regelungen und nationalen Sondernormen vorrangig zu berücksichtigen sind, so etwa Art 3 EuInsVO iVm Ar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Nach § 330 kann der Bekl bei Säumnis des Kl ohne sachliche Prüfung des gegen ihn geltend gemachten Anspruchs ein der Rechtskraft fähiges Urt auf Abweisung der Klage erreichen (RGZ 7, 395, 397; BGHZ 35, 338, 341; 153, 239, 243). Die CPO wich damit von früheren Prozessordnungen ab, in denen das Versäumnisurteil gegen den Kl ein Prozessurteil war, so dass eine neue Klage e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vollstreckung vor Zustellung.

Rn 3 Gem II 1 kann das Gericht auf Antrag (s.a. § 214 II aE) oder vAw zur Wahrung eines effektiven Eilrechtsschutzes abw v § 87 II bzw § 120 I iVm § 750 I ZPO die Vollstreckung der EA vor der Titelzustellung an den Schuldner anordnen. Da jedoch Vollstreckungsvoraussetzung eine wirksame Entscheidung ist u die Wirksamkeit regelmäßig zumindest eine Bekanntgabe an den Betroffene...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 2 Der Beitritt vollzieht sich in der Form des § 70, so dass der Schriftsatz im Anwaltsprozess der Unterzeichnung durch einen Rechtsanwalt bedarf. Das außerdem notwendige rechtliche Interesse (§ 66) ist regelmäßig in der Streitverkündung zu erkennen (Köln OLGR 05, 219). Der Streitverkündete kann statt dem Streitverkünder dem Gegner beitreten (BGHZ 85, 252, 255 = NJW 83, 82...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verteilung der Erklärungslast.

Rn 11 Der Grundsatz, dass der Umfang der Erklärungslast des Gegners sich nach dem Vorbringen der anderen Partei richtet, wird von der stRspr des BGH mit einer wichtigen Ausnahme versehen. Demnach mindert sich die (konkrete) Darlegungslast der pflichtigen Partei, wenn sie außerhalb der von ihr darzulegenden Geschehensabläufe steht und keine nähere Kenntnis der maßgeblichen Ta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bedeutung.

Rn 28 Der Anscheinsbeweis oder prima facie Beweis ist zwar im Gesetz nicht geregelt (§ 371a I 2 ist als Beweisregel anzusehen), hat aber in der Gerichtspraxis eine erhebliche Bedeutung und kann inzwischen als gewohnheitsrechtlich anerkannt gelten (Celle MDR 96, 1248; St/J/Thole Rz 214). Von der Struktur her weist er Parallelen zu den gesetzlichen Vermutungen und zum Indizien...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fortsetzung des Mietverhältnisses, Mieterwechsel.

Rn 21 Im Fortsetzungsstreit, §§ 574–574b BGB, bemisst sich der ReS, wenn der Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit verlangt, analog § 9 auf den 3,5-fachen Betrag der Jahresmiete (BVerfG NJW-RR 15, 526 [BVerfG 09.10.2014 - 1 BvR 2335/14]). Nach § 41 III GKG findet eine Addition mit dem Räumungswert nicht statt. Der Wert des ersten Rechtszuges begre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Antragsberechtigung.

Rn 2 Die Antragsberechtigung ist eine Verfahrensvoraussetzung. Bei ihrem Fehlen ist der Antrag als unzulässig abzuweisen. Die Berechtigung ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften über das jeweilige Antragserfordernis, ferner aus einer unmittelbaren materiell-rechtlichen Betroffenheit des Antragstellers. Handelt der Antragsteller im eigenen Namen, nimmt dabei aber fremd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsstellung der Behörden.

Rn 2 In erster Linie hat das Familiengericht die fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle einzuholen, die das Kind vermittelt oder den Beratungsschein nach § 9a Abs 2 AdVermiG ausgestellt hat. Falls keine Adoptionsvermittlungsstelle tätig geworden ist, hat das Familiengericht eine fachliche Äußerung des Jugendamts einzuholen. Die fachliche Äußerung betrifft die Fra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristverlängerung durch das Gericht.

Rn 3 Gemäß Abs 2 können gesetzliche Fristen nur abgekürzt oder verlängert werden, wenn dies im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Für die Abkürzung von Fristen ist auf § 226 zu verweisen; bei allen Notfristen (insb Rechtsmittelfristen) ist dies ausgeschlossen (vgl auch BGH, 19.08.19 – AnwZ[Brfg.] 26/19, BeckRS 19, 22258 Rz 6; 28.7.16, AnwZ [Brfg.] 28/16, juris Rz 3 zur Fris...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 7 Der Gläubiger muss das Konto nach den §§ 829 ff pfänden. Der Pfändungsbeschluss muss durch das zuständige Vollstreckungsgericht (§ 828 Rn 7 f) und dort durch den Rechtspfleger, § 20 Nr 17 RPflG, erlassen werden. Im Wesentlichen gelten die allgemeinen Bestimmtheitsanforderungen (§ 829 Rn 46 ff). Im Beschl sind daher die Drittschuldnerin, die Art des Kontos und die Konton...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bezeichnung der Urkunde.

Rn 2 Gemäß § 424 Nr 1 und 3 muss die Urkunde nach ihren äußeren Merkmalen sowie nach ihrem Inhalt bezeichnet werden, um die öffentliche oder private Urkunde, die vorgelegt werden soll, identifizieren zu können. Zu den äußeren Merkmalen zählen etwa der Aussteller sowie Datum und Ort der Ausstellung (KG NJW 93, 2879 [KG Berlin 08.06.1993 - 13 U 119/93]; MüKoZPO/Schreiber § 424...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ersetzt die bislang in § 1791 BGB enthaltene Regelung zur Bestellungsurkunde, die aufgrund ihres verfahrensrechtlichen Inhalts in das FamFG übernommen wurde (BTDrs 19/24445, 328). Das in § 1791 I BGB aF verwendete, aber heute sonst nicht mehr gebräuchliche Wort ›Bestallung‹ (Staud/Veit § 1791 Rz 1) wurde in Abs 1 S 1 durch das Wort ›Bestellung‹ ersetzt. A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Isolierte Güterrechtssache.

Rn 4 Die Zuständigkeitsnorm dient Verfahren, die außerhalb des Verbunds eingeleitet werden. Hierunter fallen auch solche auf vorzeitigen Zugewinnausgleich oder vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft nach §§ 1385, 1386 BGB. Bei diesen Verfahren scheidet eine Entscheidung im Verbund von vornherein aus, weil der vorzeitige Zugewinnausgleich nicht nur für den Fall der Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Prozessuale Theorien.

Rn 17 Die Schwierigkeiten des materiellen Rechts haben dazu geführt, einen eigenständigen prozessualen Begriff des Streitgegenstandes zu entwickeln, der sich völlig vom materiellen Recht löst. Der heute im Zivilprozessrecht absolut herrschende sog zweigliedrige Streitgegenstandsbegriff will diesen eigenständigen prozessualen Anspruch durch zwei Elemente bestimmen, nämlich du...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 3 Zuständig ist der GV, der die Sache gepfändet hat, nicht das Vollstreckungsgericht (Schlesw OLGR Schlesw 01, 367). An den Antrag ist der GV entsprechend § 308 I gebunden (Zö/Seibel Rz 6; MüKoZPO/Gruber Rz 5), doch kann der GV eine Änderung des Antrags anregen. Will der GV dem Antrag auf andere Verwertung entsprechen, hat er zunächst zur Gewährung rechtlichen Gehörs den ...mehr