Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkung nur zu Lasten des Verwenders.

Rn 4 Die Wirkungserstreckung findet nur zu Lasten eines verurteilten Verwenders statt, nicht zu seinen Gunsten. Hat also ein Verwender im Verbandsklageverfahren obsiegt, weil das Gericht bestimmte AGB-Klauseln für wirksam gehalten hat, so ist das Gericht im Individualverfahren nicht an diese Feststellung gebunden; das Urt im Verbandsklageprozess hat dann bloß faktische Bedeu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtsstandsvermehrung gem § 30 I 2, 3.

Rn 5 § 30 I 2, 3 soll die gemeinsame Inanspruchnahme mehrerer Beförderer erleichtern und effektiviert die Prozessführung des durch die Norm privilegierten Kl dergestalt, dass beim Zusammenwirken von Frachtführer und ausführendem Frachtführer bzw. Verfrachter und ausführendem Verfrachter bei der Beförderung ein gegen einen der beiden bestehender Gerichtsstand seitens des Kl r...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtsmittel/Abänderung.

Rn 13 Ist in einem einheitlichen Beschluss sowohl über die Vaterschaftsfeststellung als auch den Unterhaltsanspruch des Kindes entschieden worden, können beide Verfahrensgegenstände (jeweils auch isoliert) mit der Beschwerde angefochten werden. Diese richtet sich jeweils nach den §§ 58 ff; hinsichtlich des Unterhaltsausspruchs als Familienstreitsache mit den Besonderheiten d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Landesjustizverwaltung Hessen führt für die Länder ein zentrales, länderübergreifendes elektronisches Register für Schutzschriften (Schutzschriftenregister). Schutzschriften sind vorbeugende Verteidigungsschriftsätze gegen erwartete Anträge auf Arrest oder einstweilige Verfügung. (2) Eine Schutzschrift gilt als bei allen ordentlichen Gerichten der Länder eingereicht,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Namenspapiere.

Rn 4 Teilweise wird auch der Begriff Rektapapiere synonym verwandt (vgl dazu Hezel Rpfleger 06, 105, 107). In ihnen ist der Berechtigte namentlich benannt. Hierunter fallen zB bürgerlich-rechtliche Anweisungen (§ 783 BGB), umgeschriebene Schuldverschreibungen (§ 806 BGB), handelsrechtliche Papiere nach § 363 HGB, die nicht an Order lauten, Kuxen, Namensaktien (§ 10 I 1 AktG)...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vorlagepflicht der Behörde, weiteres Verfahren.

Rn 8 Nach Art 35 I GG ist die Behörde ggü dem ersuchenden Gericht zur Amtshilfe verpflichtet. Die Behörde muss hierzu nach dem für sie geltenden Verfahrensrecht prüfen, ob sie die Urkunde dem Prozessgericht zur Verfügung stellen darf oder sogar muss (Gewährung von Akteneinsicht an Gerichte etwa Regelfall nach § 274 I StPO, s hierzu BGH NJW 23, 1734, 1735 [BGH 16.03.2023 - II...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anzuerkennende Entscheidungswirkungen.

Rn 3 Der Begriff der Anerkennung ist in der Verordnung nicht näher definiert. Der EuGH geht traditionell von einer Wirkungserstreckung (näher zum Theorienstreit Kropholler/v Hein Vor Art 33 Rz 9; Rauscher/Leible Rz 4) dergestalt aus, dass eine nach Art 36 ›anerkannte ausländische Entscheidung grds im ersuchten Staat dieselbe Wirkung entfalten muss wie im Ursprungsstaat‹ (EuG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift erfasst nur die prozessuale Sicherheitsleistung, etwa in den Fällen der §§ 89 (vollmachtloser Vertreter), 110–113 (Auslandsbezug), 707, 709–712, 714, 715, 719, 720, 720a, 732, 769, 771 ff, 838, 890 (Zwangsvollstreckung), 921, 923, 925 II, 927, 936, 939 (Arrest und einstweilige Verfügung). Hierunter fallen auch die Fälle, in denen auf die entsprechenden Re...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Überblick.

Rn 2 Abs 1, 2 und 4 treffen Regelungen zur formellen Prozessleitung, die dem Vorsitzenden obliegt. Danach hat er einen ordnungsgemäßen äußeren Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten. Er hat die Verhandlung des jeweiligen Rechtsstreits durch Aufruf der Sache zu eröffnen und den Gang der mündlichen Verhandlung zu bestimmen. Der Vorsitzende erteilt den Parteien und Prozessbevol...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Zur Abnahme der Vermögensauskunft setzt der Gerichtsvollzieher dem Schuldner für die Begleichung der Forderung eine Frist von zwei Wochen. Zugleich bestimmt er für den Fall, dass die Forderung nach Fristablauf nicht vollständig beglichen ist, einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft alsbald nach Fristablauf und lädt den Schuldner zu diesem Termin in seine Geschäfts...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfassungsrechtliche Anforderungen.

Rn 11 Ein Rechtsbehelf gegen die unterbliebene Zulassung ist in dem § 17a IV GVG, der auch insoweit ggü sonstigen Regelungen der einschlägigen Prozessordnung eine Sonderregelung darstellt, nicht vorgesehen (BSG NZS 98, 206 [BSG 04.12.1997 - 3 BS 1/97], zu § 160a SGG; BAG NZA 92, 954). Verfassungsrechtliche Bedenken dagegen bestehen nicht (BVerwG NVwZ 94, 782, 05, 1201). Ob f...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Gebühren.

Rn 44 Für die Vollstreckung erhält der GV die Geb nach Nr 240 KV GVKostG iHv 150 EUR. Hinzu treten weitere 22 EUR Zeitzuschlag je weiterer Stunde, sofern drei Stunden überschritten sind, vgl Nr 500 KV GVKostG. § 10 I 1 GVKostG bestimmt den einmaligen Anfall der Geb, auch wenn die Räumung mehrere Schuldner betrifft. Erledigt sich die Vollstreckung ohne vollständige Mitwirkung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Verfahrensrechtlich unzulässige Kostentscheidung.

Rn 7 In der früheren Rspr wurde vertreten, dass eine verfahrensrechtlich unzulässige Kostenentscheidung, insb eine Kostenentscheidung gegen Dritte, mit der sofortigen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit anfechtbar sei. Nach Einführung der Gehörsrüge (§ 321a) wird diese außerordentliche Beschwerde nicht mehr als zulässig angesehen (BGH MDR 02, 1577; KG MDR 02, 1086...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Parteivereinbarung (Abs 1).

Rn 2 Wie alle Vereinbarungen der Parteien über das Verfahren bedarf auch eine Vereinbarung über das Ablehnungsverfahren nach Abs 1 keiner besonderen Form. Insb gilt nicht § 1031. Im Einzelnen können die Parteien freilich für das Verfahren selbst bestimmte Formen und va Fristen und Präklusionsmöglichkeiten festlegen. Weiterhin kann von den Parteien vereinbart werden, wer über...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wirkung für und gegen alle.

Rn 2 Der rechtskräftige Beschluss wirkt gem Abs 2 abweichend von § 325 ZPO für und gegen jedermann und abhängig davon, über was für einen Antrag entschieden wurde und ob der Beschluss feststellende oder gestaltende Wirkung hat. Sogar auch fehlerhafte und rechtswidrige Beschlüsse wirken für und gegen alle. Es muss aber über die Abstammung in der Sache rechtskräftig entschiede...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vergleich iSd § 779 BGB.

Rn 4 Die Parteien müssen einen materiell-rechtlich wirksamen Vergleich iSd § 779 BGB schließen. Der Vergleich setzt gegenseitiges Nachgeben voraus, wobei die Anforderungen nicht zu hoch angesetzt werden dürfen. Es reicht aus, wenn ein Verzicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ausgesprochen, ein Vollstreckungstitel geschaffen oder im Kostenpunkt nachgegeben wird (BGH ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Aufhebung eines Vertrags.

Rn 53 Nach § 3 ist eine umfassende Würdigung des Klägerinteresses geboten (RGZ 52, 427; 66, 330; Hamm NJW-RR 99, 1403 [OLG Hamm 02.06.1999 - 20 U 233/98]), zB bei einer Feststellung der Nichtigkeit anhand des Wertes der Leistungspflicht, von der Kläger freigestellt werden will bzw nach Wert der Leistung, die ihm zurückgewährt werden soll; die Gegenleistung bleibt außer Betra...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren vor dem OLG.

Rn 3 Dieses richtet sich nach den Vorschriften der ZPO für das erstinstanzliche Verfahren vor den Landgerichten (§ 11 I 1 KapMuG) mit den sich aus §§ 11 ff KapMuG ergebenden Besonderheiten und Einschränkungen. Das OLG bestimmt nach Maßgabe des § 9 II KapMuG aus den Klägern einen sog Musterkläger; die übrigen Kl sind beizuladen. Sie haben nach §§ 14, 22 I, III KapMuG die Stel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vereinbarte Vergütung.

Rn 64 Erstattungsfähig ist grundsätzlich nur die gesetzliche Vergütung. Wird eine Vergütungsvereinbarung getroffen, sind die daraus resultierenden Kosten grundsätzlich nur in Höhe der gesetzlichen Vergütung zu erstatten (BGH NJW 15, 633 = AGS 15, 152; NJW 15, 3447 = AGS 15, 541; KG JurBüro 15, 482 = AGS 15, 490). Soweit allerdings versucht wird, aus § 91 II herzuleiten, dass...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuständigkeit.

Rn 2 Die Erteilung von Rechtskraftzeugnissen ist funktionell dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zugewiesen. Grundsätzlich ist die Geschäftsstelle desjenigen Gerichts zuständig, das über die Rechtssache erstinstanzlich befunden hat (iudex a quo). Das gilt auch dann, wenn die Entscheidung von einem örtlich oder sachlich nicht zuständigen Gericht stammt (Stuttg Rpfleger 79,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vereinfachtes schriftliches Verfahren, Abs. 1.

Rn 7 Legen die Eltern mit dem Antrag auf Genehmigung eine den Eingriff befürwortende Stellungnahme einer interdisziplinären Kommission vor, die den Voraussetzungen des § 1631e IV, V BGB entspricht, muss das Gericht prüfen, ob diese Stellungnahme dem Wohl des Kindes am besten entspricht und auch keine weiteren entgegenstehenden Gründe ersichtlich sind. Dabei wird gem § 1631e ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 § 30 wurde durch das am 25.4.13 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts (BGBl I 13, 831) neu in die ZPO eingegliedert. § 30 aF, der hierfür weichen musste, wurde in § 30a umbenannt. Dabei orientiert sich § 30 I am ›Vorbild‹ des § 440 HGB in der bis zum Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts geltenden Fassung v 24.4.13 und § 30 II an den ›Vorbildern‹ in...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Eigentümerhypothek.

Rn 58 Sie entsteht, wenn der mit dem persönlichen Schuldner nicht identische Eigentümer Inhaber der Forderung wird, sei es als Gesamtrechtsnachfolger, sei es, weil er die Forderung befriedigt, etwa um eine Zwangsvollstreckung in das Grundstück zu verhindern. Bei einer Erfüllung geht mit der Forderung, § 1143 I 1 BGB, auch die Hypothek auf ihn über, §§ 412, 401 I, 1153 I BGB,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Verspäteter Widerspruch (Abs 2).

Rn 17 Der Widerspruch ist dem Ag mitzuteilen (§ 695); der verspätete Widerspruch, der als Einspruch (§ 700) behandelt wird (§ 694 II 1), auch demjenigen Ag, der den Widerspruch erhoben hat (§ 694 II 2). Ist vor Erlass des VB nicht erkannt worden, dass ein rechtzeitig eingelegter Widerspruch vorliegt, ist der Widerspruch in entsprechender Anwendung von § 694 II als Einspruch ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren in Räumungssachen.

Rn 24 In Räumungssachen muss der Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gem § 765a III spätestens zwei Wochen vor dem festgesetzten Räumungstermin gestellt werden. Auch die Antragsgründe sind innerhalb der Zweiwochenfrist zumindest ersichtlich zu machen (St/J/Münzberg Rz 21). Die Fristversäumung ist unschädlich, wenn die Gründe, auf denen der Antrag beruht, erst nach...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anerkenntnis.

Rn 8 Wenn auch für den Musterkläger der Verzicht ausgeschlossen ist (s.o. Rn 3), so wird auf Seiten des Musterbeklagten ein rein prozessual zu verstehendes Anerkenntnis für möglich gehalten (KK-KapMuG/Vollkommer Rz 140; aA Wieczorek/Schütze/Kruis Rz 26). Dies könnte sich aber nur auf im Musterverfahren begehrte Tatsachenfeststellungen beziehen; bei Rechtsfragen besteht von v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urkundenbesitz einer Behörde oder eines Beamten.

Rn 3 Die (öffentliche oder private) Urkunde muss sich in der Verfügungsgewalt einer Behörde (Begriff: vgl § 415 Rn 12) oder eines Beamten befinden. Hierzu zählt auch der eine staatliche Rechtspflegeeinrichtung verkörpernde Notar (Wieczorek/Schütze/Ahrens § 432 Rz 5; MüKoZPO/Schreiber § 432 Rz 2). Behörde oder Beamter müssen die Urkunde in dienstlicher Eigenschaft besitzen (W...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Der 1. Abschnitt (Art 36–38) des III. Kapitels der EuGVO hat die Anerkennung von Entscheidungen iSd Art 2 lit a zum Gegenstand. Hierfür trifft Art 36 I die Grundwertung, dass eine Anerkennung ipso iure, dh ohne das Erfordernis eines besonderen Verfahrens erfolgt. Die mitgliedstaatlichen Gerichte können inzident über die Anerkennung befinden (Art 36 III). Die Partei, wel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Frist (Abs 2 S 2 und 3).

Rn 15 Für die Zulässigkeit der Anschließung gilt dieselbe Frist wie für die Berufungserwiderung des Berufungsbeklagten (§ 521 Rn 9 ff). Ist diese verlängert worden, gilt die Verlängerung auch für die Anschließungsfrist. In die versäumte Frist zur Einlegung der Anschlussberufung nach Abs 2 S 2 findet eine Wiedereinsetzung nach den Vorschriften der §§ 233 ff nicht statt (BGH N...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verhältnis zur Legislative.

Rn 9 Der § 36 II DRiG stellt die Inkompatibilität von Richteramt und Mitgliedschaft in gesetzgebenden Körperschaften von Bund und Ländern klar. Das Recht zur Wahrnehmung des Richteramts endet kraft Gesetzes mit der Annahme der Wahl. Wird umgekehrt ein Abgeordneter in das Richteramt berufen, so ist er nach § 21 II Nr 2 DRiG zu entlassen, wenn er das Mandat nicht binnen einer ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 18 Der Schuldner kann gegen die Terminsbestimmung in seiner Wohnung Widerspruch einlegen. Der bisher in § 900 IV aF auch ansonsten vorgesehene Widerspruch ist entfallen. Gegen die Terminsbestimmung als solche steht also kein Rechtsbehelf zur Verfügung (Hascher/Schneider JurBüro 14, 60 f). Der Gläubiger kann gegen die Ablehnung seines Antrags auf Einholung der Vermögensaus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Notariell beglaubigtes Handzeichen.

Rn 13 Handzeichen ist jedes beliebige Zeichen, das anstelle der Unterschrift gebraucht wird. Anders als die Unterschrift erfordert das Handzeichen keinen individuellen Charakter. Zur Beglaubigung von Handzeichen sind in erster Linie Notare zuständig (s § 40 BeurkG), außerdem Konsularbeamte (§ 10 I Nr 2 KonsG). § 6 II BtBG regelt eine weitere auf die Beglaubigung von Vorsorge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 8 Ergeht der Beweisbeschluss aufgrund mündlicher Verhandlung oder enthält er eine Terminsbestimmung, ist er wie im Fall des § 128 II zu verkünden, § 329 I 1, II 2. Ergeht er ohne mündliche Verhandlung und ohne Terminsbestimmung, genügt formlose Mitteilung, § 329 II 1. Rn 9 Die Ladung von Zeugen (§ 379) oder Sachverständigen (§ 402 iVm § 379) kann ebenso wie die Einholung e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen bei Verstoß und Rechtsbehelfe.

Rn 7 Ein Verstoß gegen § 751 hat nicht die Nichtigkeit der Vollstreckungsmaßnahme zur Folge, sondern nur deren Anfechtbarkeit. Eine rückwirkende Heilung des Mangels ist möglich, etwa wenn die fehlende Sicherheitsleistung nachträglich erbracht oder ein bis dato nicht vorhandener Nachweis nachgereicht wird (St/J/Münzberg § 751 Rz 14). Haben Schuldner oder ein beschwerter Dritt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Eine Entscheidung ist stets als auf einer Verletzung des Rechts beruhend anzusehen,mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der Anwaltsvergleich dient der einvernehmlichen Streitbeilegung innerhalb oder außerhalb eines Verfahrens (Musielak/Voit/Voit Rz 1). Die Vorschrift wurde zusammen mit §§ 796b, 796c durch Art 1 Nr 4 des SchiedsVfG v 22.12.97 (BGBl I, 3224) anstelle der bisherigen Regelung des § 1044b in die ZPO aufgenommen. Nach der Änderung des § 794 I Nr 5 durch die 2. Zwangsvollstreck...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Internationale Forderungspfändung.

Rn 105 Die internationale folgt der örtlichen Zuständigkeit (§ 828 Rn 6). Diese ist grds begründet, wenn der Drittschuldner seinen Wohnsitz im Inland hat (anders für die Lohnpfändung BAG NZA 97, 336 [BAG 19.03.1996 - 9 AZR 656/94]). Ob der Drittschuldner seinen Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland hat, ist zunächst einmal unerheblich (St/J/Würdinger § 829 Rz 24). Allerdings d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ermessen.

Rn 2 § 398 I stellt die wiederholte Vernehmung des Zeugen in das pflichtgemäße Ermessen des Prozessgerichts. Die frühere Vernehmung kann in einer anderen Instanz (BGH NJW 61, 2308 [BGH 20.09.1961 - V ZR 46/60]; s.u. Rn 4) oder auch vor einem ersuchten oder beauftragten Richter (Musielak/Voit/Huber § 398 Rz 2; vgl § 400) oder im selbstständigen Beweisverfahren (BGH NJW 70, 19...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Um einen auskömmlichen Lebensunterhalt älterer Menschen zu ermöglichen, den die umlagefinanzierte soziale Rentenversicherung nicht mehr hinreichend gewährleisten kann, wird der Aufbau einer privaten Altersvorsorge staatlich gefördert (Altersvermögensgesetz 2001, BGBl 2001 I, 1310 ff; Altersvermögensergänzungsgesetz [AVmEG] 2001, BGBl 2001 I, 403 ff; Alterseinkünftegeset...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gegenvorstellung.

Rn 11 Dieser gesetzlich nicht geregelte u auch im selbstständigen Beweisverfahren statthafte Rechtsbehelf zielt auf die Überprüfung der ergangenen Entscheidung durch dieselbe Instanz (KG BauR 06, 149); analog § 321a muss die Gegenvorstellung binnen zwei Wochen nach Mitteilung des Beschl bei Gericht eingehen (BGHZ 150, 133; LG München I NJOZ 04, 438). Das Rechtsstaatlichkeits...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Maßnahmen.

Rn 19 Nach § 775 kann die Zwangsvollstreckung eingestellt oder beschränkt werden; Vollstreckungsmaßnahmen können aufgehoben werden; dies erfolgt nach § 776. Sind die Voraussetzungen des § 775 gegeben, hat das zuständige Vollstreckungsorgan nicht nur von weiteren Maßnahmen abzusehen, vielmehr muss verhindert werden, dass weitere Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden; Verst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vermittlung der Geschäftsstelle.

Rn 4 Die Vermittlung der Zustellung hat insb im Vollstreckungsverfahren und dort va für die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (§ 829 II, § 835 III 1) praktische Bedeutung. Eine Vermittlung durch die Geschäftsstelle ist ausgeschlossen für die Zustellung des Vollstreckungsbescheids im Fall des § 699 IV 1 Hs 2. Auch wenn sich die Partei der Vermittlung der G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Durchführung der Parteivernehmung.

Rn 11 Die Anordnung der Parteivernehmung erfordert stets einen Beweisbeschluss (§ 450 I). Die Vernehmung erfolgt wie beim Zeugen. Ebenfalls wie beim Zeugen ist die Beeidigung der Partei in das Ermessen des Gerichts gestellt. Gesetzliche Beweisregeln bestehen nicht; die Aussage der Partei unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung. Die bei der Parteivernehmung gemach...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Verfügt.

Rn 12 Der Ansicht, der VB sei auch bei maschineller Bearbeitung im Original zu unterschreiben, ist nicht zu folgen. Nach § 703b I bedarf es bei maschineller Bearbeitung keiner Unterschrift. Der VB wird tatsächlich nur dann unterschrieben, wenn ihm ›manuelle‹ Bearbeitung vorausgegangen ist (s § 703b Rn 2). Im Übrigen wird er nicht förmlich ›verfügt‹. Der papierne Formularantr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nationaler/Internationaler ordre public.

Rn 60 Der BGH unterscheidet zwischen einem engeren nationalen – inländischen – ordre public – und einem großzügigeren ordre public international – opi – (BGH 6.10.16 – I ZB 13/15, juris Rz 56). Er meint jedoch zu Recht, die Abweichungen zwischen beiden seien allenfalls geringfügig (BGH SchiedsVZ 09, 66, 67 [BGH 30.10.2008 - III ZB 17/08], Rz 5).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Tiere.

Rn 20 Betrifft die Vollstreckungsmaßnahme ein Tier, hat das Vollstreckungsgericht gem § 765a I 3 bei der Abwägung die Verantwortung des Menschen für das Tier zu berücksichtigen. Diese Vorschrift betrifft nur die Interessen des Tieres; die Vollstreckung muss sich an § 1 Satz 1 TSchG orientieren. Das Interesse des Schuldners daran, dass das Tier von Zwangsvollstreckungsmaßnahm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Tatbestandsberichtigung.

Rn 8 Kann eine Partei eine Berichtigung des Tatbestands wegen § 320 IV 3 und Richterverhinderung nicht erreichen, obwohl das Gericht aus sachwidrigen Gründen eine Änderung abgelehnt hat, so kann es Art 2, 20 III GG gebieten, die Beweiswirkung des Tatbestands außer Acht zu lassen (BVerfG NJW 05, 657, 658 [BVerfG 01.10.2004 - 1 BvR 786/04]; Zö/Feskorn Rz 7 aE).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahrensvergleich.

Rn 11 § 803 gilt auch für die Vollstreckung arbeitsgerichtlicher Titel (§ 62 II 1, § 85 I 3 ArbGG). Für Vollstreckungen aus verwaltungsgerichtlichen Titeln zugunsten der öffentlichen Hand verweist § 169 I VwGO iVm § 5 I VwVG auf § 281 AO, der § 803 entspricht. Wird gem § 170 I 2 VwGO eine Behörde um eine Vollstreckung gegen die öffentliche Hand ersucht, gilt ebenfalls § 281 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Vollstreckung.

Rn 45 Die Vollstreckung der Zwangsgeldanordnung steht im Belieben des Gläubigers. Es erfolgt keine Vollstreckung vAw nach dem JBeitrG (so aber München NJW 83, 947), sondern auf Gläubigerantrag hin nach den Bestimmungen über die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (RGZ 53, 181, 182 f; BGH NJW 83, 1859, 1860 mwN; Stuttg FamRZ 97, 1495; LG Gießen 9.3.23 – 3 O 493/21, Rz 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorläufigkeit.

Rn 2 Wegen dieser Beschränkung der Verteidigung des Bekl darf dessen Verurteilung, wenn er dem Anspruch widersprochen hat, freilich nur eine vorläufige sein. Ihm ist die Ausführung seiner Rechte vorzubehalten, der Rechtsstreit bleibt im Nachverfahren als ordentlichem Verfahren anhängig (§§ 599, 600). Umgekehrt wird auch die Klage nicht endgültig, sondern nur als in der gewäh...mehr