Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Antrag des Gläubigers.

Rn 23 Die Festsetzung des Ordnungsmittels setzt einen entspr Antrag des Gläubigers an das Prozessgericht des ersten Rechtszuges voraus (zur örtlichen Zuständigkeit für Ordnungsmittelandrohungen wegen Zuwiderhandlungen gegen Verpflichtungen aus einer von einem deutschen Notar errichteten vollstreckbaren Urkunde Köln WRP 14, 746; zur örtlichen Zuständigkeit entspr §§ 1117, 108...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kindschaftssachen als Folgesachen (Abs 3).

Rn 27 Gem Abs 3 können bestimmte Kindschaftssachen Folgesachen sein; die Aufzählung ist abschließend (Prütting/Helms/Helms § 137 Rz 59). Im Einzelnen handelt es sich um Kindschaftssachen, die die Übertragung (§ 1671 I BGB) oder Entziehung der elterlichen Sorge (§ 1666, 1666a BGB), das Umgangsrecht (§ 1684 BGB) oder die Herausgabe eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Unterbrechung.

Rn 9 Die Aussetzung und Unterbrechung des Hauptverfahrens erfasst auch das Kostenfestsetzungsverfahren (Hamm Rpfleger 88, 379 [OLG Düsseldorf 21.04.1988 - 10 W 31/88]; differenziert München MDR 90, 252; Musielak/Voit/Flockenhaus § 104 Rz 11: nur wenn die Kostengrundentscheidung berührt ist). Im Falle der Insolvenzeröffnung gilt dies auch dann, wenn die Insolvenz in einem spä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die mündliche Verhandlung.

Rn 2 Während im staatlichen Prozess § 128 I die Mündlichkeit zwingend vorschreibt und als ein zentrales Strukturprinzip des Prozesses vorsieht, geht § 1047 I einen anderen Weg. Wie stets in der Schiedsgerichtsbarkeit wird zunächst der möglichen Vereinbarung der Parteien freie Entfaltung eingeräumt. Soweit eine solche Parteivereinbarung nicht vorliegt, erhält das Schiedsgeric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Für die Überweisung einer hypothekarisch gesicherten Forderung regelt § 837 einige von den §§ 835 f abweichende spezielle Anforderungen. Die Regelung knüpft an die besondere Pfändungsbestimmung für die durch Hypothek gesicherten Forderungen des § 830 an. Ziel ist auch bei der Überweisung, den materiell-rechtlichen Erfordernissen Rechnung zu tragen. Anstelle der Überweis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Begründung.

Rn 8 Für den zurückweisenden Beschl ist wg § 46 II in jedem Fall eine Begründung zwingend (allgM). Auch das erfolgreiche Gesuch ist zu begründen, zum einen als nobile officium ggü dem abgelehnten Richter, zum anderen ermöglicht es dem Gegner nachzuvollziehen, warum der gesetzliche Richter entzogen worden ist (Zö/Vollkommer § 46 Rz 9). Eine Ausnahme mag gelten bei einer Ableh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Antragsänderung, Antragserweiterung, Widerantrag, Aufrechnung.

Rn 6 Mangels Verweis auf § 533 ZPO in § 117 gelten die allg Vorschriften für die erste Instanz (§ 113 I 2 iVm §§ 33, 145, 263 ff ZPO). Hintergrund ist, dass die Beschwerdeinstanz in allen Familiensachen grds volle zweite Tatsacheninstanz ist (s §§ 65 III, 68 III 1; § 115 Rn 1). Vorbehaltlich der Einschränkung des § 145 I 1 in Ehesachen ist auch nach Ablauf der Beschwerdebegr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Nichtvermögensrechtliche Ansprüche (Abs 1 S 2).

Rn 4 Auch für nichtvermögensrechtliche Ansprüche ist die objektive Schiedsfähigkeit insoweit gegeben, als die Parteien berechtigt sind, über den Gegenstand des Streits einen Vergleich zu schließen. Nicht vermögensrechtlich sind alle diejenigen rechtlichen Positionen, deren Gegenstand und Inhalt letztlich nicht auf die Feststellung oder Durchsetzung geldwerter Ansprüche geric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zivilsenate.

Rn 2 Zurzeit sind 13 Zivilsenate eingerichtet, deren Zuständigkeit sich aus dem Geschäftsverteilungsplan ergibt. Eine gesetzliche Zuständigkeit, wie bei Familiensachen an AG und OLG (§§ 23b, 119 II), Kammern für Handelssachen am LG (§ 93) und Kammern bzw Senaten für Baulandsachen an LG und OLG (§§ 220, 229 I BauGB), ist nicht vorgesehen. Diese Materien sind allgemeinen Zivil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Legitimation.

Rn 6 Aktivlegitimiert ist derjenige, der durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist; dies können sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner ebenso wie der betroffene Dritte sein (zu letzterem vgl § 766 Rn 22 ff). Nicht beschwerdeberechtigt ist der GV; dies auch dann nicht, wenn er die vom Vollstreckungsgericht angeordnete Vollstreckung für unzulässig hält. Der GV ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Zinsen.

Rn 10 Kapitalisierte Zinsen können nur eingetragen werden, wenn sie im Titel betragsmäßig ausgewiesen sind (Nürnbg Rpfleger 14, 585 [OLG Nürnberg 10.04.2014 - 15 W 665/14]; München NJOZ 12, 133). Auch eine isolierte Sicherungshypothek für rückständige und bezifferte Zinsen kann eingetragen werden, sofern der Mindestbetrag von 750 EUR erreicht ist (Ddorf Rpfleger 19, 336 [OLG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abgabe.

Rn 11 Da nach der Wertung des Gesetzgebers alle Familiensachen, die denselben Personenkreis betreffen, von derselben Familienabteilung bearbeitet werden sollen, kann unter den Voraussetzungen des § 4 FamFG eine Familiensache an die Familienabteilung eines anderen AG abgegeben werden. Als wichtiger Grund iSd § 4 FamFG kommt etwa ein enger Sachzusammenhang mit einem bei einem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses.

Rn 12 Bei mehreren Gläubigern ist gem § 47 GBO das Gemeinschaftsverhältnis anzugeben. Grundsätzlich muss sich das Gemeinschaftsverhältnis aus dem Titel ergeben. Ist das nicht der Fall, können die Gläubiger noch im Eintragungsantrag das Gemeinschaftsverhältnis angeben (Köln Rpfleger 86, 91; Schuschke/Walker/Kessen/Thole Rz 7). Eine Auslegung des Titels ist grds zulässig (Ddor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Sonderregeln (Abs 2, 3).

Rn 3 Die Sonderregel für Irland, Zypern und das Vereinigte Königreich in Abs 2 beruht darauf, dass dort die kontinentalen Rechtsvorstellungen entsprechende Figur des Sitzes nicht geläufig ist (eingehend hierzu etwa Kropholler/v Hein Art 60 Rz 3; Rauscher/Staudinger Art 60 Rz 5). Der trust stellt eine im common law entwickelte Figur einer nicht rechtsfähigen Vermögensmasse da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Entstehungsgeschichte.

Rn 1 § 688 regelt die Zulässigkeit des Mahnverfahrens allgemein. § 690 legt den notwendigen Inhalt des Antrags fest. Nirgends bringt die ZPO zum Ausdruck, dass das Mahnverfahren nur für Forderungen vorgesehen ist, die unbestritten sind oder bleiben. Einige Verfahren können bestätigen, dass das Mahnverfahren deshalb bevorzugt wird, weil es ohne Vorschuss in Gang gesetzt wird ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verspätung und Zurückweisung.

Rn 5 Das Schiedsgericht kann Angriffs- und Verteidigungsmittel nach Abs 2 wegen Verspätung zurückweisen. Ebenso wie bei § 296 vor dem staatlichen Gericht setzt dies allerdings voraus, dass das Gericht zwingende Verfahrensregeln eingehalten hat (§ 1042 I) und ausreichende Fristen gesetzt hat. Werden Angriffs- oder Verteidigungsmittel nach Fristablauf vorgebracht, so kann die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift trägt der Dispositionsmaxime der Parteien Rechnung; das Verzichtsurteil führt zugleich zu einer prozessökonomischen und rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens ohne weitere Sachaufklärung. Der Klageverzicht enthält die prozessrechtliche Erklärung an das Gericht, dass der geltend gemachte prozessuale Anspruch ganz oder zT nicht besteht (R/S/G § 131 Rz 69...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Geltendmachen in dem früheren Verfahren durch Einspruch oä.

Rn 3 Neben dem genannten Einspruch, der Berufung oder der Anschlussberufung ist hiermit etwa auch das Nachverfahren oder Betragsverfahren gemeint (Zö/Greger § 582 Rz 4; BGH JZ 63, 450), letztlich das gesamte frühere Verfahren, soweit dort Tatsachen vorgetragen werden können. Entscheidender Zeitpunkt ist damit idR der Ablauf der Einspruchs- (§ 339) bzw Berufungsfrist (§ 517) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Registersachen.

Rn 156 Seit dem 1.12.04 galt § 41a KostO, an dessen Stelle mit dem 1.8.13 § 105 GNotKG getreten ist. Ältere Rspr ist zunächst hieran zu messen. Beim Geschäftsführerwechsel handelt es sich um mehrere Gegenstände iSd §§ 93 II, 94 II, 109, 110 GNotKG (§ 44 II KostO aF, BGH MDR 03, 355 [BGH 21.11.2002 - V ZB 29/02]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Erweiterung der Medienöffentlichkeit.

Rn 14 Nach Abs 1 S 3 kann eine Tonübertragung in weitere Räume außerhalb des Gerichtssaals stattfinden, etwa bei großem Andrang. Aufnahmen können aber nur nach Abs 2 zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken für Verfahren mit herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung gestattet werden. Der BGH kann Ton- und Filmaufnahmen während der Verkündung von Entscheidungen gesta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift normiert eine Ausnahme von der allgemeinen Regel, dass die Zuständigkeit des Prozessgerichts grds durch eine Veränderung der sie begründenden Umstände nicht berührt wird (sog perpetuatio fori, § 261 III 2) und erweitert insoweit für die in Abs 1 genannten Fälle die in § 281 I geregelte Möglichkeit der Verweisung an das (dann) zuständige Gericht. Dies soll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 § 703a gibt dem ASt bereits für den Mahnantrag die Möglichkeit, die besondere Prozessart des Urkunden-, Wechsel- oder Scheckverfahrens zu wählen. Die Besonderheiten dieser Verfahren erfordern Sonderregeln auch für das Mahnverfahren. Anträge auf Urkunden-, Wechsel- oder Scheckmahnbescheid treffen heute bei den automatisierten Gerichten nur noch in verhältnismäßig sehr ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 22 Die Entscheidung über die Erstattung von Reisekosten der Partei ist kein Justizverwaltungsakt. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde gem § 127 gegeben (Karlsr OLGR 00, 258). Die Staatskasse hat kein Beschwerderecht gegen die Entscheidung über die Erstattung von Reisekosten, auch wenn der Antragsteller die Reisekosten verspätet (3 Monate nach Termin) gelte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Lebenspartnerschaftssachen.

Rn 2 Hierunter fallen idR Verfahren, die im Zusammenhang mit der Aufhebung der Lebenspartnerschaft stehen. Bei entsprechenden Verfahren ist Voraussetzung, dass die Lebenspartnerschaft gescheitert ist, also nicht mehr fortgesetzt werden soll. Deshalb fallen unter §§ 269, 270 keine Verfahren, in denen es im Kern darum geht, dass die Partnerschaft fortgesetzt werden soll, nur n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vorlegung des Wechsels.

Rn 2 Die Beweiserleichterung des Abs 1 hat nur einen sehr engen Anwendungsbereich. Denn regelmäßig setzt die Geltendmachung von Wechselansprüchen den rechtzeitigen Protest voraus (Art 44 sowie Art 25 II, 60, 66 II, 68 II WG), und in den anderen Fällen trifft, soweit es einer rechtzeitigen Vorlage des Wechsels überhaupt bedarf (vgl Art 53 I WG), den Bekl die Beweislast dafür,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ermessen.

Rn 3 Die Anordnung steht grds im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (BGH NJW 99, 1778 f [BGH 16.03.1999 - VI ZR 34/98]). Einwendungen der Parteien sind sorgfältig zu würdigen (BGH NJW 86, 1928 [BGH 06.03.1986 - III ZR 245/84]). Die richterliche Überprüfung und Beurteilung des Sachverständigengutachtens (s.a. vor §§ 402 ff Rn 4, § 411 Rn 17–25) kann bei geringfügigen Mängel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Sonstige Fristen.

Rn 27 Die Klagefrist des § 4 KSchG wird durch den PKH-Antrag samt Entwurf einer Kündigungsschutzklage nicht gewahrt (LAG Köln NZA-RR 96, 453). Die Zustellung eine Stufenklage nach Bewilligung von PKH für die Auskunftsstufe führt zur Rechtshängigkeit der Klage insgesamt, wenn bei der Zustellung nicht ausdrücklich eine Einschränkung auf die Auskunftsklage zum Ausdruck gekommen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Urteilsvorlegung (Abs 3).

Rn 29 Der Berufungskläger soll der Berufungsschrift eine Ausfertigung oder Abschrift des angefochtenen Urteils beifügen. Die Beifügung ist allerdings keine zwingende Zulässigkeitsvoraussetzung. Sie dient der Identifikation des erstinstanzlichen Urteils, gegen das sich die Berufung richtet. Bei Mängeln in der Bezeichnung (Rn 15 ff) kommt der Vorlegung des angefochtenen Urteil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verhältnis zum Hauptsacheverfahren.

Rn 4 Der Erlass einer einstweiligen Anordnung setzt nicht die Anhängigkeit eines Hauptsacheverfahrens voraus; es bleibt auch dann ein selbstständiges Verfahren, wenn eine Hauptsache anhängig ist, § 51 III 1. Hieraus folgt, dass die Durchführung eines Hauptsacheverfahrens nicht zwingend erfolgen muss. Auf Antrag eines Beteiligten ist aber ein Hauptsacheverfahren durchzuführen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Anerkennung von Gütestellen durch Landesrecht (Abs 6 S 1).

Rn 14 Gütestellen iSd § 15a sind nicht nur solche, die die Landesjustizverwaltung eingerichtet oder anerkannt hat, sondern auch Schlichtungsstellen, die unmittelbar durch Landesrecht anerkannt worden sind. Macht ein Land von der durch Abs 6 S 1 EGZPO eröffneten Möglichkeit, Gütestellen durch Landesrecht anzuerkennen, keinen Gebrauch, gibt es keinen Anspruch des Antragsteller...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Antrag des Klägers.

Rn 6 Das Urt nach Abs 2 setzt den Prozessantrag des Klägers auf Erlass des Versäumnisurteils voraus. Dieser Antrag ist Grundlage dafür, dass ein Sachurteil gegen den Bekl ohne Berücksichtigung auch der dem Richter bekannten Einwendungen ergehen kann (RGZ 28, 393, 397). Ein Versäumnisurteil ist nicht zulässig, wenn der Kl nach einem Anerkenntnis des Bekl, das auch schriftsätz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Sonstige Auswahlfehler und Anfechtung.

Rn 9 Fehler können insb bei Auswahl des Fachgebiets (insoweit kein Ermessen, sondern ggf Verkennung der Beweisfrage, BGH NJW 53, 659 [BGH 25.02.1953 - II ZR 172/52]; 09, 1209, 1210 = MedR 10, 181, 182 [BGH 18.11.2008 - VI ZR 198/07]) oder sonst nicht ausreichender Sachkunde des bestellten SV auftreten. Die Entscheidungen sind nicht isoliert anfechtbar (vgl § 355 II), sondern...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Formulierung.

Rn 6 Aus der Formulierung des Hinweises gem § 504 durch das Gericht müssen sich nach Wortlaut und Zweck der Vorschrift auch für den Rechtsunkundigen die Unzuständigkeit selbst sowie ihre Bedeutung und die möglichen Rechtsfolgen einer rügelosen Einlassung (§§ 39 S 1, 282 III, 296 III) ergeben. Ein bloßer Rekurs auf den Gesetzestext des § 504, auch unter Nennung der weiteren e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Nutzungsentschädigung.

Rn 51 Bei Klage auf künftige Nutzungsentschädigung bis zur Räumung geht die hM der OLG von § 9 ab und wenden § 3 an, wenn der betr Zeitraum ersichtlich kürzer ist (Ddorf NZM 06, 583; Nürnbg NZM 06, 540; KG MDR 07, 645; WuM 23, 699; auch LG Landau/Pfalz ZMR 10, 192; Stuttg MDR 11, 513; aA Hamm FamRZ 08, 1208 für § 745 II BGB). Die Klage auf Feststellung des Anspruchs bis zur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsbeschwerde.

Rn 16 Gegen die Beschwerdeentscheidung findet die Rechtsbeschwerde statt, wenn sie vom Beschwerdegericht zugelassen wurde (§ 574 I 1 Nr 2). Eine Rechtsbeschwerde gegen das Zwischenurteil des Berufungsgerichts oder des OLG im ersten Rechtszug findet dagegen nicht statt, weil das Gesetz gegen Urteile eines Berufungsgerichts (oder auch eines OLG im ersten Rechtszug) keine Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Grundsätzliche Bedeutung.

Rn 12 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann oder wenn andere Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren und ein Tätigwerden des BGH erforderlich mache...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten.

Rn 38 Die Kosten des Antrags trägt gem § 788 der Schuldner. Für die Pfändung entsteht eine Gerichtsgebühr von 22 EUR gem KV 2110. Gesonderte Gerichtsgebühren für den Schutzantrag des Schuldners oder den Aufhebungsantrag des Gläubigers sind nicht vorgesehen. Die Anwaltsgebühr mit einem Satz von 0,3 der Gebühr entsteht gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309. Der Gegenstandswert ist n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann anordnen, dass der Antragsteller und der Antragsgegner Auskunft über ihre Einkünfte, ihr Vermögen und ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erteilen sowie bestimmte Belege vorlegen, soweit dies für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung ist. Das Gericht kann anordnen, dass der Antragsteller und der Antragsgegner schriftlich versichern,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtzeitiger Schriftsatz (Abs 2).

Rn 7 Angriffs- und Verteidigungsmittel, auf die der Gegner voraussichtlich ohne vorherige Erkundigung keine Erklärung abgeben kann, sind vor der mündlichen Verhandlung so zeitig durch vorbereitende Schriftsätze mitzuteilen, dass der Gegner die erforderliche Erkundigung noch einzuholen vermag. Rn 8 Abs 2 gilt nur im Anwaltsprozess (§ 129 I) und im Parteiprozess nur, wenn den P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) KostO.

Rn 274 Für § 42 GNotKG (§ 21 II KostO aF) kommt es auf den Wert des Grundstücks mit dem fertiggestellten Gebäude an (BayObLG DNotZ 82, 765; 770; OLGR Zweibr 04, 138), nicht auf die Summe der Wohnungswerte (BayObLG RPfleger 92, 540). Lastet eine Globalgrundschuld noch auf einem einzigen Wohneigentum, ist dessen Wert im Fall des § 53 II GNotKG (§ 23 II KostO aF) die Grenze; nu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Hat der Gläubiger die Vornahme der Pfändung beim Schuldner beantragt und so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner die Vermögensauskunft auf Antrag des Gläubigers abweichend ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Frist.

Rn 6 Eine Frist ist nicht vorgeschrieben (LSG Stuttgart 7.2.07 – L 13 R 293/07 B, Rz 4); bei unzumutbar kurzer Frist – deren Bemessung Sache des Einzelfalles unter Berücksichtigung der persönlichen und beruflichen Umstände des Zeugen ist – wird im Falle des Ausbleibens des Zeugen aber von seiner genügenden Entschuldigung iSd § 381 auszugehen sein (Zö/Greger § 377 Rz 4; LSG S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verhinderung.

Rn 2 Eine Verhinderung iSd Abs 2 liegt vor, wenn Richter oder Urkundsbeamter nicht nur vorübergehend zur Unterschriftsleistung außerstande sind. Hierbei führt ein Ausscheiden aus dem Richterdienst oder – den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle betreffend – aus dem öffentlichen Dienstverhältnis eine Verhinderung im vorgenannten Sinn herbei. Wechselt der Richter lediglich gesch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vollstreckungsanordnung, Abs 1 S 2.

Rn 6 Auf Antrag des Gläubigers kann das Vollstreckungsgericht die Sperre ausnahmsweise vor Fristablauf aufheben. Dann muss die Leistungssperre unter umfassender Abwägung der schutzwürdigen Interessen des Schuldners für den Gläubiger eine unzumutbare Härte begründen. Diese Anforderungen gehen deutlich über das etwa in § 850i I 4 bestimmte Maß für vergleichbare Anordnungen hin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Wie § 310 und § 312 gehört die Vorschrift zu den Regelungen über die Modalitäten der Urteilsverkündung. Abs 2 erklärt die Vorlesung der schriftlich niedergelegten Urteilsformel zum gesetzlichen Regelfall, der nur in bestimmten Fällen durch Bezugnahme auf die Urteilsformel ersetzt werden kann. Die Notwendigkeit schriftlicher Niederlegung soll die Gewähr für die Übereinst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1.

Rn 1 Ist eine weitere Aufklärung erforderlich (s vor §§ 402 ff Rn 4), so kann eine Ergänzung oder Klarstellung angeordnet werden (§ 411 III, s § 411 Rn 17–25). Ist dies nicht ausreichend, so kann, ggf muss das Gericht gem § 412 ein neues, weiteres Gutachten einholen. Dazu kann ein anderer, neuer Gutachter, aber auch derselbe (ggf auch gem §§ 402, 398) beauftragt werden. Bei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Keine Rechtshängigkeit.

Rn 23 Durch die Bekanntgabe des PKH-Antrags an den Gegner wird das Verfahren noch nicht rechtshängig. Demnach kann auch die Zwangsvollstreckung noch nicht gem § 769 I 1 eingestellt werden, es kommen nur Maßnahmen nach § 769 II 2 in Frage (Frankf FamRZ 82, 724; Köln FamRZ 87, 963; Ausnahmen § 769 IV sowie § 242 FamFG). Der Rechtshängigkeit wird die Übersendung des PKH-Antrags...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ergänzt § 232 I Nr 1 und bewirkt eine Zuständigkeitskonzentration bei dem Gericht der Ehesache auch im umgekehrten Fall, wenn zuerst eine Unterhaltssache anhängig wird. Diese Regelung war bereits in § 621 III ZPO aF enthalten und entspricht den Regelungen in § 153 (für Kindschaftssachen), § 202 (für Wohnungszuweisungssachen), § 263 (für Güterrechtssachen)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 726 regelt seinem Wortlaut nach die Erteilung von sog qualifizierten Vollstreckungsklauseln für den Fall, dass die Vollstreckung nach dem Inhalt des Urteils vom Eintritt einer Tatsache abhängt, die der Gläubiger zu beweisen hat. Doch weist die Vorschrift über ihren unmittelbaren Anwendungsbereich insofern hinaus, als in ihr die Frage nach den Anforderungen an die Best...mehr