Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Haupt- und Hilfsantrag.

Rn 11 Bei Haupt- und Hilfsanträgen ist zu unterscheiden: Ein klageabweisendes Endurteil ergeht, wenn alle Anträge unzulässig und/oder unbegründet sind. Erst wenn der Hauptantrag erfolglos bleibt, kann der Hilfsantrag geprüft werden (BGHZ 150, 377, 381). Das schließt prozessleitende Anordnungen hinsichtlich beider Anträge aus Zweckmäßigkeitsgründen nicht aus, ebenso wenig ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Verfahren über den Antrag auf Wiedereinsetzung ist mit dem Verfahren über die nachgeholte Prozesshandlung zu verbinden. 2Das Gericht kann jedoch das Verfahren zunächst auf die Verhandlung und Entscheidung über den Antrag beschränken. (2) 1Auf die Entscheidung über die Zulässigkeit des Antrags und auf die Anfechtung der Entscheidung sind die Vorschriften anzuwenden, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Form und Frist.

Rn 51 Es gilt die Formvorschrift des § 569 II, III. Auch wenn eine Entscheidung des Rechtspflegers des LG angegriffen wird, besteht kein Anwaltszwang, § 13 RPflG, § 78 III (BGH NJW 06, 2260 [BGH 26.01.2006 - III ZB 63/05]). Die Beschwerde ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Kfb bei dem Gericht, dem der Rechtspfleger angehört, der die angegriffene Entscheidung erlassen h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck/Regelungsinhalt.

Rn 1 Die Norm definiert die Gewaltschutzsachen – unter Verzicht auf eine autonome Begriffsbestimmung – durch Verweisung auf das GewSchG (Art 1 G z Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten u Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung v 11.12.01 [BGBl I, 3513], geändert durch Art 4 G z Verbesserung des Schutzes gg Nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift gilt in allen Verfahren nach der ZPO. Der Begriff der nach § 131 beizufügenden Urkunde bezieht sich auf alle Urkunden iSv §§ 415 ff, die in § 142 I gesondert genannten sonstigen Unterlagen und auch fremdsprachige Urkunden (Anders/Gehle/Anders ZPO § 131 Rz 6). Erfasst werden alle Urkunden, die sowohl den Streitgegenstand selbst als auch prozessuale Fragen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beweisregeln, Beweiserleichterungen, Beweislastumkehr.

Rn 13 Lässt der Tatrichter gesetzliche Beweisregeln unbeachtet oder legt er der Beweiswürdigung umgekehrt eine abstrakte Beweisregel zugrunde, die das Gesetz nicht kennt, liegt eine revisionsrechtlich beachtliche Rechtsverletzung vor (BGH NJW 99, 486, 488; Musielak/Voit/Ball § 546 Rz 10). Unbeschränkter revisionsrechtlicher Nachprüfung unterliegt auch die Frage, ob der Tatri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bedeutung von Vertretungsregeln, Richterwechsel.

Rn 9 Um Manipulationen weitestgehend auszuschließen, muss der personelle Geschäftsverteilungsplan für den richterlichen Dienst eines Gerichts eindeutige Vertretungsregeln für die Fälle einer Verhinderung und des Urlaubs oder bei Krankheitsfällen vorsehen. Auch insoweit darf der Geschäftsverteilungsplan nach der Rspr des BVerfG im Einzelfall ›keine vermeidbare Freiheit‹ für e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anfechtung.

Rn 37 Eine isolierte Anfechtung des Teils der Kostenentscheidung, der auf § 96 beruht, ist nicht möglich. Die Kostenentscheidung kann nur zusammen mit der Hauptsache angefochten werden (§ 99 I) oder im Falle des § 99 II zusammen mit der Kostenentscheidung in der Hauptsache. In Betracht kommt allerdings die Gehörsrüge nach § 321a , wenn die Entscheidung über die Austrennung der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Auslandsbezug.

Rn 5 Im europäischen Rechtsraum stellt sich die schwierige Frage, ob Anordnungen, durch die ein Gericht eines europäischen Staates das Führen eines Verfahrens in einem anderen Mitgliedsstaat mit der Begründung verbietet, es verstoße gegen eine Schiedsvereinbarung (sog anti-suit-injunction) mit der EuGVO (bzw dem Lugano-ÜE) vereinbar sind. Dies ist va deshalb zweifelhaft, wei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einredeeinschränkungen.

Rn 19 Nach Abs 2 kann der Gegner Einreden aus der Person der Partei nicht erheben. Als Einreden kommen alle Einwendungen des Gegners ggü dem Anwalt in Betracht, mit denen er aus den Rechtsbeziehungen ggü der Partei das Erlöschen des Kostenerstattungsanspruchs herleitet (Kobl RPfleger 83, 310; Zö/Schultzky Rz 14). Der Begriff der Einreden ist demnach nicht auf den zivilprozes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 138 regelt den Inhalt des Sachvortrags, während § 282 den Zeitpunkt bestimmt, bis wann ohne prozessuale Nachteile noch vorgetragen werden kann. In Ergänzung zur Konzentrations- und Beschleunigungspflicht des Gerichts (§§ 272, 273) verpflichtet diese Vorschrift die Parteien zur zügigen und konzentrierten Prozessführung. Andererseits ist das verfassungsmäßige Verbot ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 19 Brüssel Ia-VO0 Von den Vorschriften dieses Abschnitts kann im Wege der Vereinbarung nur abgewichen werden:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuständigkeitsstreitwert.

Rn 19 Eine isolierte Beschwerde gegen die Festsetzung des ZuS ist unzulässig. Rechtsmittel können – Statthaftigkeit vorausgesetzt – nur gegen die zu dieser Frage ergehende Entscheidung selbst eingelegt werden (Stuttg NJW-RR 05, 942; Karlsr JurBüro 07, 363; Ddorf MDR 08, 1120; MüKoZPO/Wöstmann § 2 Rz 18 f; Zö/Herget § 3 Rz 7; aA Bremen NJW-RR 93, 191 [OLG Bremen 01.07.1992 - ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Wohnungseigentum.

Rn 269 Ein ZuS besteht nicht, § 43 WEG. Der GeS ist für Beschlussklagen ab 1.12.20 in § 49 GKG nF geregelt; nach Aufhebung von § 49 GKG muss für sonstige WEG-Verfahren gem § 48 GKG, §§ 1 ff ZPO auf die allg Bestimmungen zurückgegriffen werden. Der ReS ist unabhängig von den dort bestimmten Wertgrenzen nach dem Interesse des Rechtsmittelführers zu bestimmen (BayObLG WuM 94, 5...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt. (2) Übersteigt der Beschwerdegegenstand nicht den in Absatz 1 genannten Betrag, ist die Beschwerde zulässig, wenn das Gericht des ersten Rechtszugs die Beschwerde zugelassen hat. (3) Das Gericht des ersten Rechtszugs lässt die Beschwerde z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Behörden (Nr 3).

Rn 7 Behörden ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind beteiligtenfähig, soweit sie ein eigenes Antragsrecht haben (Begr zu § 8 RegE in BTDrs 16/6308, 180). Als Behörde ist eine Amtsstelle zu verstehen, die unabhängig von der Tätigkeit natürlicher Personen besteht, nach öffentlichem Recht organisiert ist und Geschäfte innerhalb des Funktionskreises des Amts besorgt, wobei es ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahrensfehlerhafte Feststellungen nach § 160 III Nr 4 und 5.

Rn 6 Unterbleibt das erforderliche Abspielen oder die Genehmigung der Parteien, so ist die ansonsten ordnungsgemäß protokollierte Aussage prozessual zunächst verwertbar. Da die Tatsachengrundlage – anders als im Fall der fehlenden Protokollierung der Aussage – nachvollzogen werden kann, leidet das Urt nicht unter einem Tatbestandsmangel iSd § 313 I Nr 5. Die Rechtskontrolle ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Unterschrift.

Rn 7 Die Urkunde muss von den Ausstellern unterzeichnet sein, um formell Beweis für die Abgabe der Erklärung durch die Aussteller zu erbringen (Urkundeneigenschaft verneint für nicht unterschriebenen Sparbucheintrag: München MDR 08, 1353). Dabei ist es für die Beweiskraft der Urkunde unerheblich, ob die Unterschrift vor oder nach Erstellung des Textes geleistet wurde (BGHZ 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Folgen unterlassener Mitwirkung.

Rn 18 Erklärt sich die Partei auf Verlangen des Gerichts nicht, so kann das Gericht die PKH unter den weiteren Voraussetzungen des § 124 I Nr 1 (s dort) aufheben. Verstößt die Partei gegen die Verpflichtung zur ungefragten Mitteilung, so führt dies nur zu einer Aufhebung, wenn ein qualifiziertes Verschulden (Absicht oder grobe Nachlässigkeit) vorliegt. Schlichtes Vergessen r...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Verbraucherschlichtungsstelle übermittelt den Parteien das Ergebnis des Streitbeilegungsverfahrens in Textform mit den erforderlichen Erläuterungen. Mit dieser Mitteilung ist das Streitbeilegungsverfahren beendet. (2) Kommt es nicht zu einer Einigung, ist die Mitteilung nach Absatz 1 als Bescheinigung über einen erfolglosen Einigungsversuch nach § 15a Absatz 3 Satz 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rückwirkung der Zustellung (Abs 2).

Rn 5 Gem § 251 II gilt § 167 entspr; das hat zur Folge, dass die Verjährung bereits durch Einreichung des Festsetzungsantrags unterbrochen wird, wenn seine Zustellung demnächst erfolgt. Daran fehlt es, wenn der Antrag nachzubessern war (MüKoFamFG/Macco § 251 Rz 5; Zö/Lorenz § 251 Rz 5).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Internationale Zuständigkeit.

Rn 8 Es gelten die allg Grundsätze (vgl § 12 Rn 19). § 29c kann danach wie alle Gerichtsstandsregelungen der ZPO kraft seiner Doppelfunktionalität die internationale Zuständigkeit begründen, soweit keine einschlägigen bilateralen Verträge oder internationale Abkommen bestehen (Zö/Schultzky Rz 3; Musielak/Voit/Heinrich Rz 15; St/J/Roth Rz 15). Für Klagen, die bis zum 10.1.15 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Ausnahmen: Säumnis in der Verhandlung über eine Wiedereinsetzung und zweites Versäumnisurteil.

Rn 10 § 238 II 2 und § 345 enthalten Ausnahmen von dem Grundsatz, dass eine auf Säumnis beruhende Entscheidung durch den Einspruch angefochten werden kann. In diesen Fällen wird keine Nachsicht ex lege gewährt. Rn 11 Der säumigen Partei steht gegen die Versagung der Widereinsetzung nur das gegen die Hauptsacheentscheidung zulässige Rechtsmittel zu. Rn 12 Gegen ein zweites Vers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einlegung zur Niederschrift der Geschäftsstelle, Anwaltszwang.

Rn 6 In fG-Familiensachen kann die Beschwerde gem II 1 alternativ zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt werden. Zuständig ist die Geschäftsstelle jedes AG (§ 25 II bzw § 113 I 2 iVm § 129a I ZPO). Fristwahrend ist jedoch erst der Eingang beim Adressatengericht (§ 25 III 2 bzw § 113 I 2 iVm § 129a II 2 ZPO). Wird die Weiterleitung verzögert, kommt Wiedereinsetzung i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Soldaten.

Rn 13 Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit haben ihren Wohnsitz am Standort (§ 9 I 1 BGB), bei Auslandseinsätzen am letzten inländischen Standort (§ 9 I 2 BGB). Die Begründung eines weiteren Wohnsitzes gem § 7 BGB ist möglich (MüKoBGB/Schmitt § 9 Rz 1). Für Wehrpflichtige und Geschäftsunfähige gilt die Vorschrift nicht (§ 9 II BGB). Auch sonstige Angehörige der Bundeswehr we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Kosten/Gebühren.

Rn 49 Das Erinnerungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei, § 11 IV RPflG. Der Rechtsanwalt erhält die Gebühr der Nr 3500 VV. Dabei ist jede Erinnerung/Beschwerde eine besondere Angelegenheit, § 18 I Nr 3 RVG, wobei § 16 Nr 10 RVG mehrere Verfahren über die Erinnerung/Beschwerde zu einer Angelegenheit zusammenfasst. Bei voller Abhilfe des Rechtspflegers hat dieser auch über die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm bestimmt die inhaltliche Wirksamkeit des Beschlusses entweder mit Bekanntgabe (§§ 40 I, 41) oder mit Rechtskraft (§§ 40 II, III, 45). Davon zu trennen ist die Form der Bekanntgabe (§§ 15, 41). Die Norm ist in allen Angelegenheiten der fG anzuwenden, nicht jedoch in Ehe- und Familienstreitsachen (§ 113 I). Sie ist nicht anwendbar bei Registereintragungen, die st...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Klageberechtigte Stellen für Verbandsklagen sindmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Unterschrift (Nr 6).

Rn 9 IE s § 129 Rn 7 ff. Mit der Unterschrift unter jeden Schriftsatz übernimmt die den Schriftsatz ausstellende Person die Verantwortung für den Text des Schriftsatzes. Zugleich wird durch die Unterschrift der perfekte Schriftsatz von einem Entwurf unterschieden. Da es sich bei allen Voraussetzungen des § 130 um Sollvorschriften handelt, wird das Gericht allerdings auch ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Auseinandersetzungen um die Wirksamkeit von Vergleichen.

Rn 6 Probleme ergeben sich im Zusammenhang mit der Frage, welches Gericht bzw welcher Richter bei einem Streit um die (anfängliche) Unwirksamkeit des Vergleichs, letztlich also um die Frage einer Fortsetzung des Verfahrens in derselben Instanz, zur Entscheidung berufen ist. Beschränken sich die Einwände auf den Verstoß gegen § 16 GVG (Art 101 I GG), so dürfte eine (ablehnend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Auskunfts-, Feststellungs- und Zahlungsklage.

Rn 24 Es besteht kein klagbarer Auskunftsanspruch, und zwar unabhängig davon, ob die Drittschuldnererklärung als nicht einklagbare Pflicht oder als prozessuale Last verstanden wird (Rn 2). Eine Auskunftsklage ist abzuweisen (BGHZ 91, 126, 129; BGH NJW 1999, 2276, 2278; NJW-RR 06, 1566 Rz 11; krit Baur/Stürner/Bruns Rz 30.20; G/S/B-E § 55 Rz 17). Durch eine negative Feststell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Parteibegriff.

Rn 2 Die ZPO geht vom formellen Parteibegriff aus: Partei ist, wer als (natürliche oder juristische) Person im eigenen Namen vor den staatlichen Gerichten Rechtsschutz begehrt (Kl), sowie derjenige, gegen den Rechtsschutz (Bekl) begehrt wird (BGHZ 4, 328, 334 = NJW 52, 545). Maßgeblich ist allein, wer in der Klageschrift als Kl und Bekl bezeichnet und wem in der Eigenschaft ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm kennzeichnet eine Nahtstelle zwischen dem staatlichen Verfahren und dem Schiedsverfahren. Sie klärt die berühmte Streitfrage des früheren Rechts, ob und inwieweit ein staatliches Gericht einstweiligen Rechtsschutz gewähren konnte (umfassend zum früheren Recht Jeong-Ha). Heute wird durch die Norm klargestellt, dass das staatliche Gericht die Kompetenz zu Maßnahm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Akt der Bestellung.

Rn 10 Die Bestellung hat nach S 2 iVm § 158 I 2 so früh wie möglich und durch begründeten Beschluss (§ 116 I) zu erfolgen, weshalb die Ermittlungen mit der Anhängigkeit des Verfahrens vAw einzuleiten sind. Die Wirksamkeit tritt mit dessen Bekanntgabe ein, § 40 I. Dabei liegt die Auswahl der für den Beistand geeigneten Person im gerichtlichen Ermessen. Entscheidend ist im Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozessbevollmächtigter.

Rn 2 ProzBev ist, wem die Partei für den anhängigen Rechtsstreit eine Prozessvollmacht (§§ 80 ff) erteilt hat. Eine Vollmacht nur für einzelne Prozesshandlungen genügt nicht (BGH NJW 74, 240, 241 [BGH 29.10.1973 - NotZ 4/73]). ProzBev kann auch ein AN (insb Justitiar) sein. Nicht ProzBev sind: Verkehrsanwalt (BGH NJW 92, 699 [OLG Koblenz 16.10.1991 - 11 UF 985/91]), Unterver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten.

Rn 8 Wenn das VDuG ›Verbraucherrechte‹ schützen will, so ist damit nur der begünstigte Personenkreis umschrieben, nicht aber bestimmte Rechtsvorschriften. Die betreffenden Ansprüche können sich auf sämtliche privatrechtliche Normen stützen; ein Bezug zum ›Verbraucherrecht‹ ist nicht erforderlich. Bspw können daher auch Ansprüche aus dem Mietrecht, dem Antidiskriminierungsrec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Das Verfahren im Vermittlungstermin (Abs 3, 4).

Rn 12 Nach Abs 3 S 1 hat das Gericht mit den persönlich erschienenen Eltern im Termin zu erörtern, welche Folgen der nicht stattfindende Umgang für das Kind hat. In diesem Zusammenhang weist es nach Abs 3 S 2 erneut auf die Rechtsfolgen hin, die sich gem Abs 5 S 2 aus der Vereitelung oder Erschwerung des Umgangs ergeben können (MüKoFamFG/Schumann § 165 Rz 12 mwN: Das Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sicherheitsmaßnahmen zu Gunsten des Schiedsgläubigers (§ 1063 III).

Rn 11 In den Verfahren nach §§ 1060, 1061 kann das Gericht (der Vorsitzende des Zivilsenats) zu Gunsten des Antragsstellers anordnen, dass dieser aus dem Schiedsspruch vorläufig die Sicherungsvollstreckung betreiben oder sichernde Maßnahmen des Schiedsgerichts nach § 1041 (s § 1041 Rn 5) vollziehen darf. Es braucht vor der Entscheidung hierüber den Antragsgegner nicht zu hör...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abzuändernder Vergleich.

Rn 13 Der Abänderungsantragsteller ist zur Erhebung eines zulässigen Antrags gehalten, substanziiert die Grundlagen des Vergleichs darzulegen, und zwar zunächst die Umstände, die für den Grund, die Höhe und die Dauer der Verpflichtung zur Unterhaltsleistung maßgebend waren. Dabei sind alle für die Unterhaltsbemessung im Vergleich maßgeblich gewesenen Faktoren darzustellen. H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gold- und Silbersachen.

Rn 6 Bei Gold- oder Silbersachen darf nur zugeschlagen werden, wenn sowohl das Mindestgebot nach Abs 1 S 1 als auch der Materialwert mindestens erreicht sind. Kann kein Zuschlag erfolgen, darf der GV die Sachen auch ohne Anordnung nach § 825 freihändig verkaufen, muss aber mindestens den Materialwert und die Hälfte des gewöhnlichen Verkaufswerts erlösen (Abs 3 S 2). Die Vors...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ausschließlicher Gerichtsstand des Verbrauchers bei Haustürgeschäften (§ 29c I 2).

Rn 4 Für die gerichtliche Inanspruchnahme des Verbrauchers aus einem Vertrag iSd § 312b BGB oder einem Umgehungsgeschäft iSd § 312m I S 2 BGB nF (§ 312k II S 2 BGB aF) (s näher Rn 2) begründet § 29c II 1 einen ausschl Gerichtsstand des Verbrauchers an dessen Wohnsitz, ersatzweise an dessen gewöhnlichen Aufenthaltsort (zu den Begriffen s Rn 3). Fehlt es an beidem, ist § 29c I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verwertung und Verteilung.

Rn 6 Ist der Anspruch mehreren Gläubigern zur Einziehung überwiesen, verwertet der Gerichtsvollzieher die Sache gem §§ 814 ff für die Gläubiger. Den Erlös verteilt der Gerichtsvollzieher nach der Rangfolge an die Gläubiger. Reicht der Erlös nicht aus, um alle Gläubiger zu befriedigen, und verlangt ein an zweiter oder späterer Stelle stehender Gläubiger ohne Zustimmung der An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Ausländersicherheit (§ 110).

Rn 11 Der Sicherungsanlass entfällt, wenn der gewöhnliche Aufenthalt in der EU oder in einem EWR-Staat begründet wird (BGH NJW-RR 06, 710 [BGH 21.12.2005 - III ZB 73/05]). Ferner bei rechtskräftiger Verurteilung des Beklagten. Nach Hambg NJW 1991, 3103 entfällt die Veranlassung auch, wenn sich mit Blick auf § 110 II Nr 1 die Rechtslage ändert (dort Gesetzesänderung in Panama...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Verzicht auf Aufhebungsgründe.

Rn 13 Auf nicht zwingende einzelne Aufhebungsgründe aus dem Katalog von § 1059 II 1 kann eine Partei auch vor Erlass des Schiedsspruchs verzichten (str). Ein so beschränkter vorheriger Verzicht berührt keine öffentlichen Interessen, sondern ist nach den Grundsätzen der Vertragsfreiheit wirksam. Zwingend sind § 1059 II 2a) und b). Rn 14 Unwirksam ist dagegen ein vorheriger Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Form der Mitteilung.

Rn 6 Die Form der Mitteilung regelt die MiZi (BTDrs 16/9733, 296). Die Mitteilung ist vom Richter zu veranlassen (Abschn 4, XI/1 [3] MiZi). Sie erfolgt nach Abschn 4, XI/1 (2) Nr 1 MiZi durch Übersendung einer abgekürzten Ausfertigung der gerichtlichen Entscheidung ohne Entscheidungsgründe. Das entspricht der Vorstellung des Gesetzgebers, der zur Information der Polizei die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gemeinsames Sorgerecht.

Rn 9 Sind die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt (§ 1626 I, § 1626a I Nr 1 BGB), teilt das Kind den Wohnsitz der Eltern (§ 11 I 1 HS 1 BGB). Haben die Eltern verschiedene Wohnsitze, hat das Kind einen abgeleiteten Doppelwohnsitz (allgM; BGHZ 48, 228, 234 ff; NJW 95, 1224 f; PWW/Prütting § 11 Rz 5; Zö/Schultzky Rz 9; MüKoZPO/Patzina Rz 19), es sei denn die Eltern begründen geme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Umfang der Belehrung.

Rn 3 Zu belehren ist über das abstrakt statthafte Rechtsmittel oder den jeweiligen abstrakt möglichen Rechtsbehelf. Auf die Zulässigkeit des Rechtsbehelfs im konkreten Einzelfall kommt es nicht an. Keiner Belehrung bedürfen neben möglichen Sprungrechtsmitteln auch außerordentliche Rechtsbehelfe. Nicht erfasst von § 39 ist daher die Anhörungsrüge (§ 44), die Wiederaufnahme de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechte des Betreuers.

Rn 3 Die Regelung des Abs 2 S 1 und 2 hat den Einzelfall im Blick, in dem die Gefahr besteht, dass eine Person, für die ein Betreuer bestellt ist, trotz fortbestehender Geschäfts- und Prozessfähigkeit in einem Rechtsstreit krankheitsbedingt Prozesshandlungen vornimmt, die den eigenen Interessen zuwiderlaufen und einen erheblichen Schaden zu verursachen drohen. Für einen solc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltsgebühren.

Rn 54 Der Anwalt erhält für Vollstreckungsanträge nach Abs 1 und Kostenvorschussanträge gem Abs 2 eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RVG. Kostenrechtlich bilden die Anträge nach Abs 1 und 2 auch bei späterer Verurteilung zur Vorauszahlung eine Angelegenheit. Gem § 18 I Nr 12 RVG stellt die Vollstreckung der Entscheidung auf Zahlung eines Kostenvorschusses jedoch eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 2 Die Norm gilt sowohl für die Nichtigkeitsklage als auch für die Restitutionsklage. Es handelt sich nach Abs 1 um eine Notfrist iSd § 224, die nicht durch den Richter verlängert werden kann und nicht durch Parteivereinbarung abgekürzt werden kann. Wiedereinsetzung bei schuldhafter Fristversäumung ist iRv § 233 möglich (Zö/Greger § 586 Rz 1). Die Einhaltung der Frist ist ...mehr