Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verwaltung einzelner Nachlassgegenstände (Abs 2).

Rn 4 Für den Fall des § 2208 I 2 BGB bestimmt Abs 2, dass ein Leistungstitel gegen den Testamentsvollstrecker und ein Duldungstitel gegen den Erben erwirkt werden muss, um in den Nachlass vollstrecken zu können. Für Titel nach § 794 I Nr 5 ist § 794 II zu beachten. Es ist zudem nicht erforderlich, dass die der Testamentsvollstreckung unterliegenden Nachlassgegenstände im Dul...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Berufung.

Rn 12 Mit der Berufung kann der Kläger – selbst bei Stattgabe des Primärantrages – die Abweisung des Sekundärantrages (isoliert) angreifen, falls die weiteren Berufungsvoraussetzungen, insb die Beschwer gem § 511 II Nr 1 vorliegen. Die Berufungsinstanz kann bei Abweisung des Sekundärantrages auf einen mit der Berufung vorgebrachten entsprechenden Angriff gegen eine fehlerhaf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Negativer Kompetenzkonflikt (Nr 4).

Rn 8 Bei dem negativen Kompetenzkonflikt nach Abs 1 Nr 4 haben sich verschiedene Gerichte für unzuständig erklärt oder jedes Gericht hält das jeweils andere für zuständig (sog negativer Kompetenzkonflikt, KG Rpfleger 77, 100, 101). Es müssen bewusst sich ausschließende, aber verbindliche Stellungnahmen über die Zuständigkeit vorliegen, die nicht objektiv willkürlich sind, wo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsbehelf.

Rn 12 Ob eine Zwangsvollstreckung in einen konkreten Gegenstand unzulässig ist, ist gem § 766 im Wege der Erinnerung des Schuldners oder des Gläubigers gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung zu entscheiden. Zuständig für die Entscheidung ist das örtlich zuständige Vollstreckungsgericht nach §§ 764, 828, funktionell zuständig ist der Richter. Vor einer Entscheidung i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausführung der Zustellung.

Rn 4 S 2 sieht die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht vor. Der Zusteller kann sie zum Nachweis der Vertretungsmacht verlangen; in der Zustellungsurkunde ist festzuhalten, dass dies geschehen ist (§ 182 II Nr 3). Hieraus ist aber nicht zu schließen, dass andernfalls die Zustellung nicht ausgeführt werden darf (MüKoZPO/Häublein/Müller Rz 4; aA 15. Aufl). Die Nichtvorlage de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Pflicht zur Eidesleistung.

Rn 8 Zur Eidesleistung, zumindest zur eidesgleichen Bekräftigung nach § 484, ist der Zeuge – vorbehaltlich obiger Ausnahmen – verpflichtet. Verweigert er den Eid, ist gegen ihn gem § 390 zu verfahren, indessen entgegen dessen missverständlichem Wortlaut (Musielak/Voit/Huber § 390 Rz 1) ohne Durchführung des in § 387 vorgesehenen Zwischenverfahrens (Zö/Greger § 391 Rz 1). Vie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Vermeidung eines Rechtsstreits.

Rn 24 Dem gesetzlichen Schlichtungszweck des selbstständigen Beweisverfahrens wird entnommen, dass jede rechtlich zulässige Frage, die möglicherweise einer Streitbeilegung ohne Prozess dient, gestellt werden kann; selbst die v Ag klar abgelehnte gütliche Einigung steht nicht entgegen (Köln OLGR 02, 35). Das mit dem selbstständigen Beweisverfahren befasste Gericht darf weder ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Auf Antrag einer Partei ist die Bescheinigung über das Umgangsrecht nach Art 47 I unter Verwendung des Formblatts in Anhang V, hinsichtlich der Rückgabe unter Verwendung des Formblatts in Anhang VI – ohne Anhörung des Gegners (§ 48 II IntFamRVG) – auszustellen und vAw zuzustellen (§ 48 III IntFamRVG). Zuständig ist der Familienrichter bzw Vorsitzende des Familiensenats ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einstweilige Anordnungen.

Rn 43 Die Klage hemmt die Vollstreckung nicht; es sind daher gem § 771 III einstweilige Anordnungen nach den §§ 769, 770 möglich; auch die Aufhebung einer Vollstreckungsmaßregel ohne Sicherheitsleistung kommt in Frage, § 771 III 2. Damit wird dem Schutzbedürfnis des Dritten Rechnung getragen, der ohne sein Zutun in ein fremdes Zwangsvollstreckungsverfahren miteinbezogen word...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Auflegung.

Rn 28 Nach Abs 7 findet die Auflegung nach § 21e IX statt, also ohne Veröffentlichung, aber in einer Geschäftsstelle des Gerichts, die nicht durch den Vorsitzenden des Spruchkörpers, sondern durch den Präsidenten des Gerichts zu bestimmen ist (BGH NJW 19, 3307 [BGH 16.07.2019 - II ZR 175/18], Rz 23; aA Remus S 164), damit das Zusammenwirken von präsidialer und spruchkörperin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Tenor.

Rn 3 Die Tenorierung des Musterentscheids orientiert sich an dessen Zweck, nämlich bestimmte Anspruchsvoraussetzungen (Tatsachen) festzustellen oder einzelne Rechtsfragen zu beantworten. Daher sind im Tenor des Musterentscheids alle Feststellungsziele des Vorlagebeschlusses sowie etwaiger gem § 15 KapMuG vorgenommener Erweiterungen abzuhandeln. Nach Feststellung eines Prospe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufhebung eines Zwischenentscheid nach § 1040 III.

Rn 5 Hat das Schiedsgericht über die Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung durch Zwischenentscheid nach § 1040 III (§ 1040 Rn 5) entschieden und sich für zuständig erklärt, so kann diese Entscheidung selbstständig im Aufhebungsverfahren überprüft werden (§ 1040 III 2 iVm § 1059 II 1a). Die Antragsfrist beträgt hierfür lediglich einen Monat ab Empfang der schriftlich abgefass...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mitteilung an die Polizei.

Rn 2 Nach § 216a S 1 hat das FamG Anordnungen nach den §§ 1u 2 GewSchG der örtlich zuständigen Polizeibehörde mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht besteht in allen Gewaltschutzsachen, also – anders als bei der Mitteilung nach § 212 – nicht nur bei Anordnungen nach § 2 GewSchG. Sie gilt für einstweilige Anordnungsverfahren ebenso wie für Hauptsacheverfahren. Mitzuteilen ist ni...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anforderungen.

Rn 6 Abs 2 enthält eine weitere Erleichterung. Es genügt, dass das abgekürzte Urt auf die Klageschrift oder auf Mahnbescheid (§ 697 V; Zö/Feskorn Rz 6) gesetzt wird. Auch die Niederschrift auf einem besonderen Blatt, das mit der Klageschrift verbunden wird, reicht aus. Die Verbindung ist von der Geschäftsstelle gem Abs 2 S 5 vorzunehmen. Die Angabe der Namen der Richter (Abs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der verhaftete Schuldner kann zu jeder Zeit bei dem Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts des Haftortes verlangen, ihm die Vermögensauskunft abzunehmen. Dem Verlangen ist unverzüglich stattzugeben; § 802f Abs. 5 gilt entsprechend. Dem Gläubiger wird die Teilnahme ermöglicht, wenn er dies beantragt hat und seine Teilnahme nicht zu einer Verzögerung der Abnahme führt. (2) Na...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfassungsgerichte/Gemeinschaftsgerichte.

Rn 11 Aus der Nichtanwendbarkeit der §§ 17 ff GVG im Verhältnis zu den Verfassungsgerichten (oben Rn 3) folgt, dass eine Anhängigkeit der Sache vor einem Verfassungsgericht auch keine Sperre iSv § 17 I 2 GVG auslöst (BVerwGE 50, 124). Dagegen steht die Anhängigkeit derselben Sache vor einem Gericht der europäischen Gemeinschaften (EuGH, EuG) der Klage mit demselben Streitgeg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift eröffnet neben der vom Gericht selbst ausgehenden Amts- und Rechtshilfe die Möglichkeit, der beweisführenden Partei die Beschaffung des Auslandsbeweises aufzuerlegen. Dies wird allerdings nur ausnahmsweise zulässig sein, wenn eine Rechtshilfe des ausländischen Staates oder eine konsularische Beweiserhebung nicht möglich ist oder nicht zum Erfolg führt und...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verwertung (Abs 3).

Rn 16 Mit Eigentumserwerb des Schuldners und Eintragung der Sicherungshypothek im Grundbuch endet die Zwangsvollstreckung nach § 848. Um eine Befriedigung für seine Forderung zu erlangen, muss der Gläubiger einen neuen Vollstreckungsantrag nach den §§ 848 III, 866 sowie den §§ 15, 146 ZVG stellen. Der Gläubiger kann aber auch auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus der Hypot...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ersatz notwendiger Kosten.

Rn 49 Die durch die Ersatzvornahme entstehenden Kosten (Kosten der Durchführung) stellen Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 dar. Der Gläubiger ist berechtigt, Verträge im eigenen Namen abzuschließen. Die notwendigen Kosten sind nach § 788 I 1 vom Schuldner zu ersetzen, zB Architektenhonorare (Ddorf JurBüro 85, 471), Gutachter- (Frankf DB 83, 495) oder Finanzierungskos...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 14 Mit der Wiederaufnahmeklage kann im Wege der objektiven Klagehäufung die Rückforderung des aufgrund des Urteils (auch im Wege der Zwangsvollstreckung) Geleisteten verbunden werden. Ist eine Wiederaufnahmeklage des im Vorprozess Beklagten begründet, kann diese Rückforderung auch im Wege der Widerklage im neu verhandelten Prozess geltend gemacht werden. Gestattet ist auc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Kumulativ.

Rn 5 Mehrere Streitgegenstände nebeneinander. Auch wenn ein Antrag auf Räumung und Herausgabe einer Pachtsache auf mehrere Kündigungserklärungen gestützt wird, die sich auf verschiedene Kündigungsgründe beziehen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten das Pachtverhältnis beenden (Naumbg GuT 11, 525 [OLG Naumburg 13.09.2011 - 2 U 61/11 (Lw)]). Bei Teilklagen ist zur Bestimmung d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vorläufige oder sichernde Maßnahmen.

Rn 2 Wie in § 1033 will der Gesetzeswortlaut mit der Formulierung einer vorläufigen oder sichernden Maßnahme jede gerichtliche Möglichkeit in Bezug nehmen, die den Charakter einer bloß vorläufigen Sicherungswirkung hat. Im Vordergrund stehen der Arrest (§§ 916 ff) und die einstweilige Verfügung (§§ 935 ff). Zu weiteren Einzelheiten s.o. § 1033 Rn 2. Wie bei § 1033 ist es ane...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 17 § 302 gilt vorbehaltlich der Spezialregelungen im Urkunden-, Scheck- und Wechselprozess in allen ZPO-Verfahren, auch im Rechtsmittelzug (vgl Rn 1), vgl zu § 113 FamFG zB OLG Brandenburg NZFm 16, 1004; NJW-RR 19, 840 [OLG Brandenburg 15.01.2019 - 13 UF 148/18]. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist § 302 über §§ 46 II ArbGG, 80 II ArbGG anwendbar. Die Vorschrift ist auc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zuständigkeiten.

Rn 4 Ist die Klauselerteilung geboten, entscheidet das AG des MB (BGH NJW 93, 3141, 3142). Ist das Verfahren in das ordentliche Verfahren nach § 700 III überführt, sind das Prozessgericht und dessen Organe zuständig (BGH NJW-RR 06, 1575, 1576 [BGH 13.06.2006 - X ARZ 85/06]). Zuständig für Klagen nach §§ 731, 767, 768 ist gem § 796 III ausschl das Gericht, das für eine Entsch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anzeige.

Rn 7 Der Gläubiger einer Forderung muss vor der Zwangsvollstreckung seine Absicht, die Zwangsvollstreckung zu betreiben, der Körperschaft, gegen die er vollstrecken will, anzeigen. Die Anzeige ist an die Behörde, die die Körperschaft vertritt, zu richten. In der Praxis ergibt sich die zuständige Behörde aus dem Rubrum des Urteils. Soll in ein Vermögen vollstreckt werden, wel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Unterbrechung.

Rn 6 Tritt der rechtliche Stillstand kraft Gesetzes, dh ohne Antrag oder Anordnung, ein (§§ 239–245), spricht man von Unterbrechung. Diese ist vAw zu beachten (BGH NJW 02, 2107 [BGH 07.03.2002 - IX ZR 235/01]; 20, 1973 [BGH 12.03.2020 - VII ZR 55/19] Rz 23). Beendet wird die Unterbrechung durch Aufnahme des Verfahrens gem § 250 (zur Form vgl dort). Eine Teilaufnahme ist nur ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Abs 2, Abs 4.

Rn 6 Räumungsverfügung gegen Dritte. Die Vorschrift findet auf Gewerberaummietverhältnisse keine Anwendung (KG NJW 13, 3588; Celle MDR 15, 147; München NZM 15, 167; MDR 18, 427; LG Köln NJW 13, 3589; aA Dresd BeckRS 17, 134250; LG Hamburg NJW 13, 3666; LG Krefeld ZMR 16, 448). Gegen eine Erstreckung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auch auf sonstige Mieträume steht bere...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Nr 8.

Rn 8 Die Vorschrift bezieht sich nach ihrem unmittelbaren Anwendungsbereich auf alle Arten von Unterhaltstiteln, seien sie gesetzlicher oder vertraglicher Natur, auf Renten wegen Entziehung einer Unterhaltsforderung (zB nach §§ 844 II BGB, 10 II StVG, 35 LuftVG, 5 II HPflG) sowie solche wegen Verletzung des Körpers oder der Gesundheit (zB nach §§ 843 BGB, 13 StVG, 36, 38 Luf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 782 gilt sowohl bei der Vollstreckung in den Nachlass als auch bei der Vollstreckung in das eigene Vermögen des Erben (MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rz 6). § 782 ist nicht nur anzuwenden, wenn der Erbe verurteilt wird, sondern auch dann, wenn die Vollstreckung nach § 779 in den Nachlass fortgesetzt wird oder der Titel nach § 727 gegen den Erben umgeschrieben wurde (MüK...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Beschwerde des Gegners.

Rn 26 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist für den Gegner nicht anfechtbar. Das gilt auch für jedes weitere Rechtsmittel im Prozesskostenhilfeverfahren. Hat das Ausgangsgericht irrig die Rechtsbeschwerde zugelassen, so begründet dies noch keine Beschwerdebefugnis des Gegners (BGH NJW 03, 2910 [BGH 24.07.2003 - IX ZB 539/02]). Der Gegner hat auch dann keine Beschwerdebe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angemessene Vergütung.

Rn 26 Die Fiktion des § 850h II bezieht sich nicht auf die Erbringung der Arbeit als solcher, sondern nur auf die Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung (Dresden JurBüro 17, 323). Zugunsten des Gläubigers gilt eine angemessene Vergütung als geschuldet. Die angemessene Vergütung ist am Tariflohn bzw der betriebs-, sonst ortsüblichen Vergütung zu orientieren. Der Anspruch ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Folgen einer Säumnis in 2. Instanz entsprechen grds denen in 1. Instanz. Die Rechtsfolgen knüpfen dabei an die Parteistellung in 2. Instanz an. Dem Berufungskläger droht bei Säumnis unmittelbar die Zurückweisung seiner Berufung, dem Berufungsbeklagten lediglich eine Sachentscheidung ohne Berücksichtigung seines zweitinstanzlichen Vortrags. Rn 2 Die Vorschrift gilt in...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Genossenschaft.

Rn 23 Der Geschäftsanteil an einer Genossenschaft kann nicht gepfändet werden, da er lediglich eine Rechengröße und kein Wertrecht darstellt (Zö/Herget § 859 Rz 14). Pfändbar sind die Ansprüche auf Gewinnauszahlung und auf das Geschäftsguthaben bei Ausscheiden. Die auf die Pfändung des Auseinandersetzungsguthabens gestützte Kündigung der Mitgliedschaft in einer Wohnungsbauge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sonderfälle.

Rn 4 Vor Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses (§ 12 I GKG) soll nicht terminiert werden (zu den Ausnahmen für die bedürftige Partei vgl § 14 Nr 1, 3 GKG). In bestimmten Fällen (Klage beim unzuständigen Gericht, durch die Partei selbst im Anwaltsprozess oder bei offensichtlichen Mängeln einer von der Naturalpartei im Parteiprozess eingereichten Klage) wird der Vorsitzende...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 27 Im streitigen Verfahren entsteht eine 3,0-Gebühr (Nr 1210 KV). Die im Mahnverfahren angefallene 0,5-Gebühr nach Nr 1110 KV wird aus dem Wert desjenigen Streitgegenstandes angerechnet, der dann in das Prozessverfahren übergegangen ist (Anm zu Nr 1210 S 1 Hs 2 KV). Die Kostenschuldnerschaft für das streitige Verfahren ist gesondert zu prüfen, da es sich kostenrechtlich um...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fristsetzung.

Rn 8 Gemäß § 379 S 2 ist der Partei für die Einzahlung des Vorschusses eine (unter den Voraussetzungen des § 224 II jederzeit abänderbare) Frist zu setzen, und zwar durch das Prozessgericht (Zö/Greger § 379 Rz 6). Die Frist muss angemessen sein. In Anwaltsprozessen ist zu beachten, dass der Betrag durch den Anwalt erst bei der Partei oder bei der Rechtsschutzversicherung ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Zum Einzelrichter in der Berufungsinstanz allgemein § 526 Rn 1. Will das Kollegium die Entscheidungskompetenz behalten, erforderliche vorbereitende Maßnahmen aber nicht in voller Besetzung durchführen, so kann so kann es den Rechtsstreit insoweit dem Einzelrichter zuweisen. Der Einzelrichter hat die Sache dabei bis zur Entscheidungsreife zu fördern, insb durch Erörterun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten und Gebühren.

Rn 11 Wird das streitige Verfahren durchgeführt, entsteht die Gerichtsgebühr nach FamGKG-KV Nr 1220; eine Pflicht zur Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses besteht nicht (Prütting/Helms/Bömelburg § 255 Rz 18 mwN). Der Verfahrenswert ist nach § 51 FamGKG zu bestimmen, für die ›Einreichung des Antrages‹ iSv § 51 I, II FamGKG ist auf die Antragstellung im vereinfachten Verfah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweisantritt.

Rn 6 Nach § 595 III erfordert der Urkundenbeweis die Vorlegung der Urkunden. Es kommt also weder ein Antrag, dem Gegner die Urkundenvorlage aufzugeben (§ 421), noch eine entsprechende gerichtliche Anordnung (§ 142 I) in Betracht. Unzulässig ist auch ein Antrag auf Beiziehung von Akten, die sich bei einer anderen Behörde befinden (BGH NJW 94, 3295, 3296 [BGH 09.06.1994 - IX Z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift gilt nur für Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst (§ 5b DRiG), wobei es nicht auf das Bestehen eines Beamtenverhältnisses ankommt. Sie soll den in der praktischen Ausbildung insb bei den Gerichten befindlichen Referendaren bereits frühzeitig ein Erlernen richterlicher Tätigkeiten in dem im Tatbestand abschließend beschriebenen Rahmen ermögliche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Dauer der Haft (Abs 1).

Rn 2 Nach Ablauf von sechs Monaten wird der Schuldner aus der Haft entlassen, der Haftbefehl ist dann verbraucht. Die Fristprüfung obliegt dem Leiter der Vollzugsanstalt. Im Einzelfall kann unter Berücksichtigung der Forderungshöhe eine Erzwingungshaft schon vor Erreichen der Höchstfrist von sechs Monaten durch Zeitablauf unverhältnismäßig werden. Darüber entscheidet auf Ant...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsverletzung.

Rn 2 Der Antragsteller muss schlüssig darlegen, Adressat eines erlassenen Justizverwaltungsaktes zu sein oder (selbst) einen Rechtsanspruch auf Erlass eines konkreten unterlassenen oder abgelehnten Justizverwaltungsaktes zu haben. Ferner muss sich aus dem Antrag die Möglichkeit ergeben, dass dadurch Individualrechte des Antragstellers unmittelbar verletzt wurden. Es ist mind...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zeitpunkt.

Rn 5 Nach dem Wortlaut muss der Widerruf oder die Berichtigung sofort erfolgen, die Partei muss daher unverzüglich widersprechen, sobald sie zu Wort kommt, was im Anwaltsprozess nach Maßgabe des § 137 IV möglich ist. Versäumt die Partei diesen Zeitpunkt, kann sie ein Geständnis oder tatsächliche Erklärungen nur noch nach Maßgabe der allgemeinen Regeln für den Widerruf von Pr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Aufwendungsersatz für den nicht berufsmäßigen Verfahrensbeistand (Abs 2).

Rn 17 Die in Abs 2 enthaltene Regelung für den nicht berufsmäßigen Verfahrensbeistand entspricht § 50 V FGG aF. Aufgrund der Verweisung auf § 277 I erhält er Ersatz seiner Aufwendungen nach § 1877 I, II, IV 1 BGB. Gegenstand des Anspruchs können insb Fahrtkosten oder Telefonauslagen sein. Ein Anspruch auf Vorschuss ist ausgeschlossen, § 277 I 2. Rn 17a Die Relevanz dieser Vor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Regelungsgehalt.

Rn 1 Die Vorschrift ordnet an, welche Form und zT auch welchen Inhalt die Gerichte bei der Abfassung und Verkündung von Beschlüssen und Verfügungen zu beachten haben. Sie dient daher der Rechtssicherheit (Anders/Gehle/Becker ZPO § 329 Rz 2). In § 329 I 1 wird zunächst bestimmt, dass Beschlüsse, die aufgrund mündlicher Verhandlung ergehen, zu verkünden sind. Nachfolgend ist a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsfragen.

Rn 3 Es ist nicht Aufgabe des SV, sich zu Rechtsfragen zu äußern (Ausnahme: § 293). Die Beantwortung von Rechtsfragen ist vielmehr originäre und zuvorderste Aufgabe des Gerichts (vgl BGHZ 184, 49, 57 = GRUR 10, 314, 317; BGH VersR 10, 1055, 1056). Dies betrifft insb die rechtliche Würdigung von Tatsachen (Subsumtion). Auch wenn die Differenzierung zwischen Tatsachen- und Rec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nr 1–3.

Rn 4 Angesprochen sind in Nr 1 Anerkenntnisurteile nach § 307 I, II und Verzichtsurteile nach § 306, auch dann wenn sie als Teilurteile ergehen (Zö/Herget § 708 Rz 3). Von Nr 2 erfasst werden echte Versäumnisurteile gegen den Kl und den Beklagten in allen Instanzen, ebenso das sog zweite Versäumnisurteil nach § 345. Dagegen werden sog unechte Versäumnisurteile von der Vorsch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Fehlende Beweisbedürftigkeit.

Rn 48 Ist die unter Beweis gestellte Tatsache nicht beweisbedürftig, ist eine Beweisaufnahme überflüssig. Nicht beweisbedürftig sind nicht bestrittene oder nicht wirksam bestrittene (§ 138 III, IV), zugestandene (§ 288), offenkundige (§ 291) und vermutete Tatsachen (§ 292), ferner Tatsachen, die auf Grund eines Anscheinsbeweises (§ 286 Rn 28 ff), einer tatsächlichen Vermutun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Vollstreckbare Urkunde.

Rn 4 Zu den Urkunden iSv § 323a I gehören neben notariellen Urkunden nach § 794 I Ziff 5 auch Jugendamtsurkunden nach §§ 59, 60 SGB III in vor dem 1.9.09 eingeleiteten Verfahren, da es sich hierbei um im Rahmen amtlicher Befugnisse errichtete vollstreckbare Urkunden handelt (BGH NJW 85, 64 [BGH 27.06.1984 - IVb ZR 21/83]; NJW-RR 07, 779 [BGH 14.02.2007 - XII ZB 171/06]; NJW ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

Rn 4 Nach Abs 3 kann das Gesuch auch zu Protokoll der Geschäftstelle erklärt werden. Gemäß § 78 V besteht daher kein Anwaltszwang für die Einreichung beim LG als Gericht der Hauptsache (Frankf MDR 99, 186; OLGR 04, 221). Für das weitere Verfahren beim LG (mündliche Verhandlung sowie Widerspruchseinlegung gegen Beschlussentscheidung) muss ein Anwalt hinzugezogen werden. Dies ...mehr