Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Besonderheiten beim Gebührenstreitwert.

Rn 206 Die Antragstellung kann nach § 47 I 1 GKG, § 40 FamGKG zur Ermäßigung des GeS führen (BGH MDR 13, 1376: auch mit Wirkung für die Anwaltsgebühren); Voraussetzung ist Antragstellung innerhalb der Begründungsfrist (Hambg MDR 12, 1379 [BGH 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 2/12]). Die Ermäßigung tritt nicht ein, wenn die Antragstellung kein sachliches Ziel hat, sondern alleine der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 2 Gebunden ist das Gericht, dh der Spruchkörper, der das End- oder Zwischenurteil erlässt. Das schließt die Bindung des Kollegiums an Entscheidungen des Einzelrichters nach Rückübertragung ein (KG JW 25, 1799 Nr 3; Zö/Feskorn Rz 13; St/J/Althammer Rz 5). Ein Wechsel in der Besetzung des Kollegiums hebt die Bindung nicht auf. § 318 gilt für die Gerichte jeder Instanz. Von ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gesetzlich geboten.

Rn 19 Die Verschwiegenheitspflicht kann gesetzlich geboten sein. Dies kann sich für den dort genannten Personenkreis aus § 203 StGB ergeben, bei öffentlich Bediensteten darüber hinaus aus den in § 376 in Bezug genommenen Vorschriften. Die Schweigepflicht trifft nicht nur die jeweiligen Amts- oder Berufsträger persönlich, sondern auch deren Mitarbeiter und Rechtsnachfolger (M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Schriftform.

Rn 22 Gemäß § 127a BGB wird die notarielle Beurkundung durch einen Protokollvergleich ersetzt (BGHZ 214, 45). Das Gericht ist zur Protokollierung eines Vergleiches grds verpflichtet, selbst wenn dieser Vergleich nicht anhängige bzw. anderweitig anhängige Streitigkeiten der Parteien betrifft, soweit der Vergleich den anhängigen Streitgegenstand wenigstens mit betrifft. Dem Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ergänzung oder Berichtigung (Nr 1).

Rn 3 Ist die Klarstellung der Parteibezeichnung oder der tatsächlichen Angaben. Änderung der rechtlichen Einordnung durch bloße Konkretisierung des Lebenssachverhalts liegt in der Vorlage einer neuen Schlussrechnung (BGH NJW-RR 04, 167) oder bei Austausch einzelner Schadensposten (BGH NJW-RR 06, 253). Der Anspruch auf Abschlagszahlung ist nur eine modifizierte Form des einhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob es die entscheidungserheblichen Tatsachen durch eine förmliche Beweisaufnahme entsprechend der Zivilprozessordnung feststellt. (2) Eine förmliche Beweisaufnahme hat stattzufinden, wenn es in diesem Gesetz vorgesehen ist. (3) Eine förmliche Beweisaufnahme über die Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung soll stattfinde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozesshandlungen.

Rn 2 Nach dem Wortlaut von Abs 1 S 2 werden der Partei die Prozesshandlungen zugerechnet. Darunter sind alle Maßnahmen und Handlungen des Prozessbevollmächtigten zu verstehen, die dieser in Wahrnehmung seiner Befugnisse aus der Prozessvollmacht vornimmt oder unterlässt (MüKoZPO/Toussaint § 85 Rz 1, 3). Umfasst ist daher auch die Entgegennahme von Prozesshandlungen des Gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ob einer Beeidigung.

Rn 2 Die Beeidigung steht gem §§ 402, 391 im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Sie hat zu erfolgen, wenn das Gericht eine solche mit Rücksicht auf die Bedeutung des Gutachtens oder zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Äußerung für geboten erachtet (BGH NJW 98, 3355 [BGH 03.03.1998 - X ZR 106/96]). IdR wird eine Beeidigung nicht geboten, weil nicht hilfreich sein. Die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vergütung des berufsmäßigen Verfahrensbeistands (Abs 1).

Rn 2 Der berufsmäßig tätige Verfahrensbeistand kann seine Tätigkeit nach Fallpauschalen abrechnen, Abs 1 S 1–3. Hierdurch sollte sowohl dem Verfahrensbeistand als auch der Justiz erheblicher Abrechnungs- und Kontrollaufwand erspart und zugleich dem Verfahrensbeistand ermöglicht werden, sich auf seine eigentliche Tätigkeit, die Wahrnehmung der Kindesinteressen, zu konzentrier...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vermögen zur Beschaffung eines Hausgrundstücks.

Rn 39 Das zur Beschaffung eines Hausanwesens angesammelte Kapital ist gem § 90 II Nr 3 SGB XII grds nicht schutzwürdig, es sei denn, dass das Haus Wohnzwecken behinderter, blinder oder pflegebedürftiger Personen dienen soll (Dresd JurBüro 00, 314). Darunter fallen auch Bausparguthaben (BGH NJW-RR 91, 1532), es sei denn, dass das Guthaben iRe vorfinanzierten Bausparvertrages ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt des Schriftsatzes.

Rn 3 Im Schriftsatz sind nach Abs 1 S 2 die Parteien und der Rechtsstreit zu bezeichnen (Nr 1). Zur Angabe des Interventionsgrundes (Nr 2) kann auf eine vorausgegangene Streitverkündung verwiesen werden (BGH NJW 97, 2385; 94, 1537 f). Die Beitrittserklärung (Nr 3) muss erkennen lassen, welcher Partei der Streithelfer beitritt. Eine ausdrückliche Erklärung ist nicht geboten (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sitz der Behörde.

Rn 3 § 18 bestimmt den allg Gerichtsstand des Fiskus nach dem Sitz der im Rechtsstreit vertretungsberechtigten Behörde. Entscheidend ist damit die Prozessvertretung (s § 51). Welche Behörde im Einzelfall vertretungsberechtigt ist, beurteilt sich nach den einschlägigen staats- und verwaltungsrechtlichen Vorschriften (vgl BGHZ 40, 197, 199; BayObLGZ 95, 77 ff; Zö/Schultzky Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klageerhebung (Abs 1).

Rn 2 Mit der Einreichung der Klageschrift ist die Klage bei Gericht anhängig. Erst mit der Zustellung der Klageschrift an Gegner tritt die Rechtshängigkeit (§ 261 I) und Vollendung der Klageerhebung ein. Im Zeitraum zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit ist der Kl an eine in der Klageschrift getroffene Wahl des zuständigen Gerichts nicht gebunden. Die Klageschrift muss a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Class Action.

Rn 31 Grds stellt die rechtspolitische Entscheidung für eine Zulassung von Sammelklagen in bestimmten Verfahren für sich gesehen noch keinen Verstoß gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats dar, solange auch im class-action-Verfahren unabdingbare Verteidigungsrechte gewahrt bleiben. Deshalb kann nicht jeder class action von vornherein die Zustellung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Schutzbereich.

Rn 2 § 47 setzt voraus, dass das zuständige Gericht die Befugnis verliehen hat, Rechtsgeschäfte vorzunehmen oder Willenserklärungen entgegenzunehmen. Auf andere staatliche oder sonstige Stellen ist § 47 nicht anwendbar. Zum Zeitpunkt der Vornahme einer Rechtshandlung muss die Befugnis wirksam verliehen gewesen sein. Daher ist das Vertrauen auf eine Genehmigung von Rechtsgesc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Erweiterte Vollstreckbarkeit.

Rn 6 Auch in diesen Konstellationen liegt, ohne dass es auf ein Rechtsverhältnis zwischen Streithelfer und Gegenpartei ankommt, eine streitgenössische Nebenintervention vor (BGH NJW 01, 1355 f). Als Beispiele sind §§ 729, 740, 741, 743 zu nennen. Keine streitgenössische Nebenintervention ist gegeben, wenn gegen den Streithelfer noch ein Duldungstitel erwirkt werden muss (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zurückverweisung an das OLG.

Rn 8 Erfolgt in der Rechtsbeschwerdeinstanz antragsgemäß eine erweiterte Aufhebung der Verbundentscheidung, erfolgt gem S 1 die Zurückverweisung der zusammenhängenden Teile der Verbundentscheidung zur Verhandlung und Entscheidung an das Beschwerdegericht. Der BGH kann unter den Voraussetzungen des § 74 VI 1 auch selbst entscheiden und nur iÜ an das OLG zurückverweisen. Eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Urteile.

Rn 4 Geeignete Titel für eine Kostenfestsetzung sind rechtskräftige oder für vorläufig vollstreckbar erklärte Urteile. Dies können die in §§ 704, 794, 801 oder die in § 86 I FamFG genannten Titel sein. Die Anordnung – egal welcher – Sicherheitsleistung hat auf die Möglichkeit zur Kostenfestsetzung keine Auswirkungen. Dies spielt erst bei der Vollstreckung aus dem Kfb eine Ro...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ablehnungsgründe.

Rn 44 In Anlehnung an § 244 II–IV StPO hat die Rspr eine Reihe von Gründen entwickelt, bei deren Vorliegen eine Ablehnung von Beweisanträgen ausnahmsweise zulässig ist (ausf Laumen MDR 20, 193 ff; Ullenboom ZZP 133, 103 ff). Eines besonderen Verfahrens für die Ablehnung eines Beweisantrages bedarf es nicht. Insbesondere ist eine Ablehnung schon darin zu sehen, dass das Geric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Regelungsgehalt.

Rn 1 Die Regelung des § 323a ersetzt die bisherige Verweisung in § 323 IV aF auf die Absätze I–III. Das ist grds zu begrüßen, da die Verweisung als überholt anzusehen war. Bei Schaffung des § 323 IV aF im Jahre 1919 war das materiell-rechtliche Institut des Fortfalls der Geschäftsgrundlage noch nicht entwickelt, so dass die einzige Abänderungsmöglichkeit, die das Gesetz für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 3 Nach Abs 1 beträgt die Wiedereinsetzungsfrist 2 Wochen auch dann, wenn die versäumte Frist länger ist (zB nach § 63 Abs 1). Fristbeginn ist der Wegfall des Hindernisses, das die Wahrung der Frist verhindert hat bzw der Zeitpunkt, nach dem dessen Weiterbestehen nicht mehr unverschuldet ist. Niemals beginnt die Frist vor dem Zeitpunkt, zu dem der Beteiligte Kenntnis erlan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kosten und Gebühren.

Rn 56 Im Festsetzungsverfahren entstehen keine Gerichtsgebühren (vgl Abs 1 der Anm zu FamGKG-KV Nr 1310). Für die Beschwerde wird eine wertabhängige Gebühr nach Nr 1314, 1315 FamGKG-KV erhoben (Keidel/Engelhardt (20. Aufl) § 168 aF Rz 43; Prütting/Helms/Hammer § 168 aF Rz 44). Der Wert folgt aus dem Kosteninteresse (Prütting/Helms/Hammer § 168 Rz 44). Der RA, der einen Betei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Genehmigung des Vergleichs.

Rn 4 Maßstab der inhaltlichen Prüfung des Vergleichs ist die Angemessenheit gem Abs 2. Damit ist gemeint, dass die Interessenkonflikte, die in Kollektivverfahren auftreten können, in dem Vergleich berücksichtigt und einer vernünftigen Lösung zugeführt werden (vgl zum Musterfeststellungsverfahren Kähler ZIP 20, 293). Rn 5 Eine Anhörung der Betroffenen zum Vergleichsinhalt ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 9 Die Vorschrift ist im WEG-Verfahren anwendbar (Anders/Gehle/Hunke ZPO Rz 3); für Beschlüsse gelten gem § 329 I 2 die Abs 2 S 1, Abs 3–4. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren gilt gem § 50 ArbGG der Abs 1 S 3 nicht. Die Vorschrift ist auch im finanzgerichtlichen Verfahren zu beachten (für § 155 FGO iVm § 317 IV s BFH/NV 06, 1317); ebenso im sozialgerichtlichen Verfahren (LS...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Berufung/Revisionsrecht.

Rn 16 In der Berufung- und Revisionsinstanz ist die Möglichkeit zur Erhebung von Widerklagen durch das Berufungs- und Revisionsrecht sanktioniert. Für die Berufungsinstanz ist § 533 zu beachten (s § 533 Rn 27 ff); zur entsprechenden Anwendbarkeit des § 524 IV auf eine im Berufungsverfahren erhobene Widerklage vgl BGH WM 13, 2255 mwN. Für die Revisionsinstanz gilt ein grds Au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 39 Auch für den Anwalt gilt § 39 I GKG (§ 23 I 1 RVG). Auch seine Gebühren berechnen sich grds nach dem Gesamtwert sämtlicher im Verlaufe des Rechtsstreits anhängiger Gegenstände. Dies gilt zumindest für die Verfahrensgebühr (Nr 3100 VV RVG). Die Terminsgebühr (Nr 3104 VV RVG) berechnet sich dagegen nur aus der Summe der Werte derjenigen Gegenstände, über die auch verhand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Unterhält der Schuldner, der eine natürliche Person ist, mit einer anderen natürlichen oder mit einer juristischen Person oder mit einer Mehrheit von Personen ein Gemeinschaftskonto und wird Guthaben auf diesem Konto gepfändet, so darf das Kreditinstitut erst nach Ablauf von einem Monat nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses aus dem Guthaben an den Gläubiger leiste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Unbeschränkte Steuerpflicht einer Familienstiftung oder eines Familienvereins (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 71 [Autor/Stand] Die Besteuerung einer Familienstiftung oder eines Familienvereins nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (sog. Ersatzerbschaftsteuer) greift nur ein, wenn die Stiftung oder der Verein die Geschäftsleitung oder den Sitz im Inland hat und damit als unbeschränkt steuerpflichtig gilt.[2] Eine ausländische Stiftung kann einen faktischen Inlandssitz haben, wenn die maßg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Strukturierter Parteivortrag.

Rn 12a In I 3 hat der Gesetzgeber dem Gericht die Befugnis zuerkannt, das Verfahren zu strukturieren und inhaltlich abzuschichten (Rn 8). Solche Abschichtungsmöglichkeiten enthält das Gesetz an verschiedenen Stellen (§§ 145, 146, 280, 301, 302, 304, 305, 305a). Die Frage nach einer inhaltlichen Strukturierung des Parteivortrags ist dagegen noch wenig geklärt. Ansätze finden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Streitwert.

Rn 8 Der Streitwert für die Beschwerde gegen die Aussetzung oder gegen die Ablehnung der Aussetzung wird nach § 3 ermittelt; er richtet sich nach dem Interesse der Parteien an der Entscheidung über die Aussetzung und beträgt einen Bruchteil des Hauptsachestreitwertes (1/5: Brandbg FamRZ 96, 496; Hambg MDR 02, 479; 1/2, wenn Entscheidungsreife behauptet wird: Hamm OLGR 97, 35...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Verjährung

Rz. 135 [Autor/Stand] Die Feststellung der Bedarfswerte unterliegt der Feststellungsverjährung. Die Feststellungsfrist beträgt regelmäßig vier Jahre (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 181 Abs. 1 AO).[2] Die Frist beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist (§ 170 Abs. 1 AO i.V.m. z.B. § 11 und § 9 ErbStG). Eine Verpflichtung zur Abgabe der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nr 3.

Rn 5 Gem Nr 3 ist im Antrag anzugeben, ob Familiensachen, an denen beide Ehegatten beteiligt sind, anderweitig anhängig sind. Dies soll insb eine Überleitung der anderweitig anhängigen Verfahren, auch zur Herstellung des Verbundes, gewährleisten. Das betrifft insb die Verfahren, für die eine Zuständigkeitskonzentration gem §§ 153, 202, 233, 263, 268, 270 I 2 vorgesehen ist. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Räumungsanspruch.

Rn 3 Nicht abschließend geklärt ist die Frage, auf welcher Anspruchsgrundlage die Räumungsverpflichtung des weichenden Ehegatten beruht. ZT wird auf die ›Wohlverhaltensklausel‹ des § 1361b Abs 3 BGB zurückgegriffen, der entspr für § 1568a BGB gelten würde. Ein Antrag auf Räumung der zugewiesenen Ehewohnung würde dann als ›Ehewohnungssache‹ qualifiziert werden und verfahrensr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kein Widerruf der Zustimmung.

Rn 19 Gemäß Abs 2 S 1 ist die Zustimmung einer Partei widerruflich, soweit sich eine wesentliche Änderung der Prozesslage ergibt. Eine solche wesentliche Änderung ist anzunehmen bei neuem Vorbringen und neuen Beweismitteln sowie bei Antragsänderung. Ein wirksamer Widerruf löst den rückwirkenden Wegfall des schriftlichen Verfahrens aus, so dass das Gericht seine Entscheidung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ges Fristsetzung, Verlängerung, Rechtsfolgen der Versäumung.

Rn 9 § 340 III gilt für den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil, nach § 700 III 3 nicht für den Rechtsbehelf gegen einen Vollstreckungsbescheid. Die Vorschrift ordnet keine Pflicht zur Begründung des Rechtsbehelfs an; auch der nicht begründete Einspruch ist zulässig (BGHZ 75, 138, 140; NJW 80, 1102, 1103; NJW-RR 92, 957). Gegenüber der säumigen Partei wird nur eine ges Fris...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / dd) Dienstliche Erklärungen.

Rn 43 Die Selbstablehnung gem § 48 begründet für sich noch keinen Ablehnungsgrund (Musielak/Voit/Heinrich § 42 Rz 9). Anderes kann gelten, wenn ihr zu entnehmen ist, dass der Richter sich selbst als befangen ansieht (Karlsr NJW-RR 00, 591). Ein Ablehnungsgrund ist ferner darin zu sehen, wenn eine an sich gebotene Selbstanzeige unterbleibt (BGHZ 141, 95; OVG Bremen NJW 15, 28...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Angemessene Vergütung.

Rn 2 Bei der Vergütung kann das Gericht eine Gesamtpauschale festsetzen, aber auch eine Vergütung pro Vorgang oder eine Abrechnung nach Stunden. Abhängig von der Intensität der einzelnen Prüfungen käme zB pro angemeldetem Verbraucher eine Orientierung an der in § 34 I RVG genannten Summe von 190 EUR in Betracht; dies entspräche auch der Praxis im außergerichtlichen VW-Vergle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zwei Verfahrensarten.

Rn 4 § 1 unterstellt die Familiensachen zunächst dem FamFG (Buch 1 §§ 1–110 u Buch 2 §§ 111–270) u nicht etwa der ZPO. Zugleich erlaubt § 1 jedoch eine Zuweisung zu anderen Verfahrensordnungen. Hiervon hat der Gesetzgeber in Ehe- u Familienstreitsachen gem § 113 I umfänglich Gebrauch gemacht u in diesen weitgehend anstelle des FamFG die ZPO für anwendbar erklärt. Bei den sog...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einwand des Beklagten nach den §§ 574–574b BGB.

Rn 4 Des Weiteren ist erforderlich, dass sich der Beklagte zumindest auch auf ein Verlangen auf Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der §§ 574–574b BGB berufen hat. Dies muss nicht der alleinige Grund der Klageverteidigung sein. Die Vorschrift ist daher auch anwendbar, wenn der Beklagte den Räumungsanspruch bestreitet und sich nur hilfsweise auf ein Fortsetzungsverlan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erzwingung der Vorlegung.

Rn 3 Die Erfüllung der Vorlegungspflicht muss erforderlichenfalls eingeklagt werden. Kl ist der Beweisführer, und zwar auch dann, wenn der Streithelfer den Antrag auf Fristsetzung nach § 428 gestellt hat; der Streithelfer kann jedoch dann selbst Klage erheben, wenn er einen eigenen Vorlegungsanspruch gegen den Dritten hat (MüKoZPO/Schreiber § 429 Rz 2; Anders/Gehle/Gehle ZPO...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Norminhalt.

Rn 3 Die Norm stellt klar, dass ein staatliches Gericht iRe schiedsgerichtlichen Verfahrens nur tätig werden darf, wenn dies das 10. Buch der ZPO ausdrücklich vorsieht. Im Einzelnen kommen als Normen in Betracht, in denen das staatliche Gericht eine Hilfsfunktion für das Schiedsgericht darstellt: §§ 1033, 1035, 1038, 1050. Eine Kontrollfunktion übt das staatliche Gericht aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Gerichtliche Entscheidung.

Rn 43 Die Entscheidung über die Festsetzung erfolgt durch einen zu begründenden und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehenden Beschluss gem §§ 38 ff (Prütting/Helms/Fröschle § 292 Rz 40; Sternal/Giers § 292 Rz 19). Rn 44 Der Beschluss erwächst in materielle Rechtskraft, sodass eine erneute Entscheidung über die geregelten Ansprüche nicht in Betracht kommt, also weder Nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltskosten.

Rn 21 Die bedürftige Partei hat im Falle des Obsiegens einen durchsetzbaren Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner auch dann, wenn ihr ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt wurde (BGH FamRZ 09, 1577). Durch diese Entscheidung ist der zuvor diesbzgl bestehende Streit höchstrichterlich entschieden (zuvor anders, weil die Partei gem § 122 von der Zahlung der Vergütung ggü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Prozessuale Waffengleichheit.

Rn 42 Auch der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit ist im Zusammenhang von Rechtsstaatsprinzip und Art 3 I GG entwickelt worden. Dieser Grundsatz fordert eine gleichmäßige Belastung der Parteien mit dem Prozessrisiko und den Prozesskosten (BVerfGE 51, 131, 144; 74, 92, 94). Er verpflichtet den Richter, die Gleichstellung der Parteien durch eine objektive und faire Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Regelzuständigkeit.

Rn 2 Abs 1 legt fest, wer im Falle einer Mehrfachpfändung das weitere Verfahren für sämtliche Gläubiger betreibt. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob die nachfolgende Pfändung selbstständig nach § 808 oder als Anschlusspfändung nach § 826 und ob sie ggü einem oder mehreren Schuldnern bewirkt wurde. Sobald die spätere Pfändung vollzogen ist, geht der Vollstreckungsauftrag ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Scheinbestandteile.

Rn 6 Abzugrenzen von den echten Bestandteilen sind die Scheinbestandteile. Es sind solche, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grundstück verbunden sind (§ 95 BGB). Als Ausnahme vom grundsätzlichen Vorrang der Immobiliarvollstreckung sind sie als körperliche Sachen zu pfänden. Darunter fallen zB Gartenlauben. Außerdem gehören Gebäude, die in Ausübung eines Rechtes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Qualifikation.

Rn 2 Der Beistand muss prozessfähig sein (§§ 51, 52). Der Kreis der als Beistand in Betracht kommenden Personen ergibt sich aus dem Verweis auf § 79 II (I 2). Andere Personen kann das Gericht zulassen, wenn deren Auftreten bei objektiver Betrachtung sachdienlich ist und im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung der Interessen der Partei dafür ein Bedürfnis besteht (I 3)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Aus einem nur gegen Sicherheit vorläufig vollstreckbaren Urteil, durch das der Schuldner zur Leistung von Geld verurteilt worden ist, darf der Gläubiger ohne Sicherheitsleistung die Zwangsvollstreckung insoweit betreiben, alsmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsmittel.

Rn 31 Gegen den erlassenen VB ist ausschließlich der Einspruch gegeben (§ 700 Rn 1). Gegen die zurückweisende Entscheidung des Rechtspflegers findet die sofortige Beschwerde statt (§ 11 I RPflG iVm § 567 I Nr 2), gegen diejenige des Urkundsbeamten die befristete Erinnerung (§ 573). Soll sich die sofortige Beschwerde gegen eine tw zurückweisende Entscheidung über Kosten richt...mehr