Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anhörung der Eltern nach Abs 2.

Rn 10 Mit den in Abs 2 genannten sonstigen Kindschaftssachen sind die Verfahren gemeint, die ausschließlich das Vermögen des Kindes, zB nach §§ 1640 III; 1643, 1666 II BGB, betreffen. Die in § 50a I 1 FGG aF enthaltene Beschränkung der Anhörungspflicht auf ein Verfahren, das die Personen- oder Vermögenssorge für ein Kind betrifft, hat der Gesetzgeber aufgegeben, um eine – zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bestimmung der Parteien bei Rechtsbeschwerde durch Beklagtenseite.

Rn 3 Die Beschränkung auf einen Musterbeklagten als Rechtsbeschwerdeführer gilt auch bei Einlegung der Rechtsbeschwerde durch einen von mehreren Musterbeklagten; gem Abs 3 kommt dann das Prioritätsprinzip zur Anwendung, ersatzweise die Auswahl gem § 9 II (BGH 24.2.21 – XI ZB 21/20). Beschwerdegegner ist dann der Musterkläger; die Beigeladenen haben die Möglichkeit der Anschl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Pfändung einer nach § 811 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und b und Nummer 2 unpfändbaren Sache kann zugelassen werden, wenn der Gläubiger dem Schuldner vor der Wegnahme der Sache ein Ersatzstück, das dem geschützten Verwendungszweck genügt, oder den zur Beschaffung eines solchen Ersatzstückes erforderlichen Geldbetrag überlässt; ist dem Gläubiger die rechtzeitige Ers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Nachweis (Abs 2 S 2).

Rn 53 Dem GV müssen Originalurkunden oder beglaubigte Ablichtungen (§ 73 S 1 Nr 3 GVGA) vorgelegt werden, die den vollen Beweis für die Vereinbarung des Eigentumsvorbehalts erbringen. Glaubhaftmachung (§ 294) reicht nicht aus. Als Urkunden kommen der zu vollstreckende Titel selbst oder andere Schriftstücke wie der Kaufvertrag in Betracht (§ 73 S 3 GVGA). Der Nachweis durch U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsfähige Personenvereinigung.

Rn 3 § 22 gilt für alle unter § 17 fallenden rechtsfähigen Personenvereinigungen (Köln NJW 04, 862), von denen einige im Gesetzestext beispielhaft erwähnt werden. Zu diesen parteifähigen Personenvereinigungen gehört auch die BGB-Außengesellschaft, so dass § 22 bspw bei Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis oder einer Rechtsanwaltssoziet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zwangsvollstreckung.

Rn 9 Das Vorbehaltsurteil ist gem § 708 Nr 4 vorläufig vollstreckbar. Der Schuldner hat zwar (außer beim Anerkenntnisvorbehaltsurteil, § 708 Nr 1) die Abwendungsbefugnis gem § 711, allerdings nur bis zur formellen Rechtskraft des Vorbehaltsurteils (BGHZ 69, 270, 273). Bis zur Entscheidung im Nachverfahren kommt in Ausnahmefällen (MüKoZPO/Braun/Heiß § 599 Rz 10; St/J/Berger §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung durch unanfechtbaren Beschluss, Abs 6.

Rn 22 Gem § 140 Abs 6 erfolgt die Entscheidung durch gerichtlichen Beschluss; sie kann also nicht iRd die Scheidung vorab aussprechenden Entscheidung ergehen. Der Beschluss ist entspr seinem Charakter als Zwischenentscheidung nicht selbstständig anfechtbar, auch nicht bei Ablehnung einer Abtrennung (BTDrs 16/6308, 232). Der Beschluss muss aber gleichwohl die wesentlichen Erw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Billigkeitsentscheidung.

Rn 8 Abs 3 lässt eine Entscheidung nach Billigkeit durch das Schiedsgericht nur dann zu, wenn die Parteien dies ausdrücklich vorgesehen haben. Allerdings muss die Ermächtigung der Parteien zur Entscheidung nach Billigkeit nicht schon in der Schiedsvereinbarung getroffen sein. Sie kann auch zeitlich später bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts noch erteilt werden. Die Vere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift wurde aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (Gerichtsvollzieherschutzgesetz – GVSchuG) v 7.5.21 (BGBl I, 850) neu eingefügt und ist zum 1.1.22 in Kraft getreten (Mock VE 21, 100; Nikolaj DGVZ 22, 145; Waldschmidt JurBüro 21, 286). Sie ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entscheidung über die Zulassung.

Rn 6 Das OLG hat bei der Entscheidung nach § 28 von Amts wegen darüber zu befinden, ob die Voraussetzungen des Abs 2 vorliegen. Ein Antrag ist nicht erforderlich und als Anregung aufzufassen. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde sollte zur Vermeidung von Unklarheiten im Beschlusstenor ausgesprochen werden, doch ist die ausdrückliche Zulassung in den Gründen ebenfalls ausreiche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundregel.

Rn 64 Bereits in § 193 des 1. Entwurfs zum BGB hatte der Gesetzgeber eine schon damals allgemein anerkannte Grundregel vorgesehen, die wie folgt lautete: ›Wer einen Anspruch geltend macht, hat die zur Begründung desselben erforderlichen Tatsachen zu beweisen. Wer die Aufhebung eines Anspruchs und die Hemmung der Wirksamkeit desselben geltend macht, hat die Tatsachen zu bewei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Eine natürliche Person kann jederzeit von dem Kreditinstitut verlangen, dass ein von ihr dort geführtes Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Satz 1 gilt auch, wenn das Zahlungskonto zum Zeitpunkt des Verlangens einen negativen Saldo aufweist. Ein Pfändungsschutzkonto darf jedoch ausschließlich auf Guthabenbasis geführt werden. (2) Ist Guthaben auf dem Zah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Miet- und Pachtzinserhöhung.

Rn 48 § 9 ist (ggf über § 48 I GKG) für alle Streitwertarten heranzuziehen. Ausnahme: Für Wohnraummiete gilt § 41 V GKG (BGH MDR 04, 1437; LG Berlin NJW-RR 13, 263); die Analogie ist ausgeschlossen (KGR 04, 499). Wird lediglich die Feststellung einer künftig erhöhten Miete verlangt, gilt § 41 V GKG nicht, sondern §§ 3, 9 ZPO (KG NJW-RR 10, 371 [KG Berlin 16.07.2009 - 22 W 76...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fehlende oder unwirksame Zustellung.

Rn 11 Spätester Zeitpunkt des Beginns der Berufungsfrist ist der Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung (§§ 310, 311) des erstinstanzlichen Urteils. Er ist maßgeblich, wenn das Urt nicht oder nicht innerhalb der Fünfmonatsfrist zugestellt worden oder die Zustellung unwirksam gewesen ist. Das gilt jedoch nicht, wenn die beschwerte Partei in dem Termin zur mündlichen Verh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Beweislast.

Rn 12 Die fG kennt keine Behauptungslast und keine subjektive Beweislast der Beteiligten. Dagegen muss es auch im Verfahren mit Amtsermittlung die objektive Beweislast geben. Sie gibt dem Gericht Antwort auf die Frage, zu wessen Nachteil eine Entscheidung zu fällen ist, wenn über eine relevante Tatsachenbehauptung eine endgültige Unklarheit (non liquet) besteht. Die objektiv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Wegen Befangenheit abgelehnter Richter (Nr 3).

Rn 8 Ebenso wie der Nichtigkeitsgrund nach Nr 2 iVm § 41 soll derjenige nach Nr 3 die Neutralität des Richters gewährleisten, und zwar durch Verweis auf § 42. Dieser Nichtigkeitsgrund bezieht sich ausschließlich auf den wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richter, § 42 II; der nach § 42 I ablehnbare kraft Gesetzes ausgeschlossene Richter ist speziell in Nr 2 geregel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 11 Durch die Überweisung werden die förmlichen Erklärungen des Schuldners ersetzt, die für eine Übertragung der Forderung erforderlich wären, § 836 I. Eine wirksame Überweisung setzt eine den Anforderungen des § 829 genügende Pfändung aufgrund eines dazu geeigneten Titels voraus, denn die Überweisung vollzieht die Pfandverwertung, begründet aber nicht das Recht dazu (BGHZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fürsorgepflichten.

Rn 6 Die damit einhergehenden Gefahren für die Belange der Parteien bedingen allerdings wiederum erhöhte Fürsorgepflichten des Gerichts zu deren Schutz. Es sind dies bspw die gesetzlich ausdrücklich normierten Hinweis- und Belehrungspflichten gem § 499 I (fehlender Anwaltszwang), §§ 499 II, 307 (Folgen schriftlichen Anerkenntnisses) und §§ 504, 39 S 2 (Zuständigkeitsmängel),...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XII. Maklerrecht.

Rn 18a Maklervertragsrechtliche Ansprüche können im Einzelfall auch Gegenstand einer einstweiligen Verfügung (§§ 935, 940) sein (D. Fischer Maklerrecht, 7. Aufl. 23, Kap XVII Rz 36). Besteht etwa ein Alleinauftrag (vgl D. Fischer NJW 22, 1212 Rz 4), bezogen auf mehrere Vertriebsobjekte, und wird dieser vom Kunden zu Unrecht vorzeitig aufgekündigt und der Vertriebsauftrag an ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. § 786a II 3.

Rn 6 § 786a II 3 enthält eine § 786a II 2 entspr binnenschifffahrtsrechtliche Parallelregelung; maßgeblich ist hier das Straßburger Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (BGBl II 16, 738, 739). In derartigen Fällen findet § 41 iVm § 8 IV, V SVertO nach § 52 I 1 SVertO Anwendung, wenn der Gläubiger einen Anspruch gegen den Fonds geltend mach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Hilfskammern.

Rn 4 Hilfsspruchkörper dienen dazu, einer vorübergehenden Überlastung eines Spruchkörpers zu begegnen. Ist die Überlastung dauerhaft oder ihr Ende nicht absehbar, so kann nur eine ständige neue Kammer eingerichtet werden (BGH NJW 86, 144; 96, 267; StV 22, 799 Rz 31 mwN). Die Einrichtung einer Hilfskammer führt dazu, dass der ursprüngliche Spruchkörper an der Fortführung der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Wirkung.

Rn 143 Mit Zustellung der Entscheidung an die Kreditinstitute, deren Konten nicht zum Pfändungsschutzkonto bestimmt sind, entfällt gem Abs 9 S 5 der Pfändungsschutz nach den Abs 1 bis 6 für die betreffenden Konten. Sie sind als Girokonten von den Kreditinstituten fortzuführen. Da bei einem erfolgreichen Rechtsbehelf der Pfändungsschutz nicht rückwirkend begründet werden kann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Grundsatz.

Rn 3 Jeder im Ausland auf der Grundlage und unter den Voraussetzungen des UNÜ ergangene Schiedsspruch kann in Deutschland anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden. Das ist einer der großen Vorzüge der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit im Vergleich zu der häufig schwierigen Anerkennung und Vollstreckbarerklärung von Urteilen ausländischer Gerichte außerhalb der EU ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Prüfung und Entscheidung durch das Rechtsbeschwerdegericht.

Rn 5 Der BGH prüft nur die Verletzung von Rechtsnormen (§ 576 ZPO), dh nicht die tatsächlichen Feststellungen des OLG. Insoweit gelten die Grundsätze des allgemeinen Revisionsrechts (BGH NZG 14, 1384, 1387 [BGH 29.07.2014 - II ZB 30/12]). Ebenso wie das OLG (s oben § 6 Rn 9) kann auch der BGH entscheiden, dass bestimmte Ansprüche nicht Gegenstand von Musterverfahren und Must...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zuständigkeitskollision (Abs 2).

Rn 12 Abs 2 ordnet den Vorrang der in Abs 1 vorgesehenen ausschließlichen Zuständigkeit gegenüber anderen ausschließlichen Gerichtsständen an. Die Kollision mehrerer ausschließlicher Gerichtsstände hat in Unterhaltssachen insb im Fall des Vollstreckungsabwehrantrags nach § 767 ZPO praktische Bedeutung, für den gem §§ 767 I, 802 ZPO ausschließlich das Prozessgericht des erste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Besitzverhältnisse.

Rn 30 Der GV wird unmittelbarer Fremdbesitzer und vermittelt dem Gläubiger mittelbaren Fremdbesitz erster Stufe, dem Eigentümer (sei dieser der Schuldner oder ein Dritter) letztstufigen mittelbaren Eigenbesitz. Belässt der GV die Sache im Gewahrsam des Schuldners, erlangt dieser den unmittelbaren Besitz zurück und vermittelt dem GV mittelbaren Fremdbesitz erster Stufe, dem G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Methode der Herabstufung.

Rn 4 Die Herabstufung findet nach Abs 2 S 1 Nr 1–3 dadurch statt, dass bei der nächsten Wahl nach § 21b IV die Hälfte der im Präsidium befindlichen gewählten Richter gem § 21b IV 2 und ggf auch gem § 21b IV 3 sowie zusätzlich ein weiteres gewähltes Mitglied, das durch Losziehung durch den Wahlvorstand gem § 2 III WahlO (vgl § 21b Rn 18) bestimmt wird, gem Abs 2 S 2 ausscheid...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zeugnisfähigkeit.

Rn 17 Die Zeugnisfähigkeit ist weder an einer starren Altersgrenze noch an einem bestimmten, definierbaren Maß an intellektueller Leistungsfähigkeit festzumachen. Erforderlich, aber auch ausreichend ist vielmehr die in jedem Einzelfall zu prüfende Fähigkeit des Zeugen, Wahrnehmungen zu machen und diese, ggf auf ihm verständliche Befragung hin, wiederzugeben (Zö/Greger Vor § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kindergeld.

Rn 32 Kindergeld ist nicht als Lohnersatzleistung anzusehen, sondern dient dem Ausgleich der aus dem Familienunterhalt folgenden Belastungen (BGH NJW-RR 05, 1010, 1011 [BGH 05.04.2005 - VII ZB 20/05]). Zu unterscheiden ist das sozialrechtliche Kindergeld vom steuerrechtlichen Kindergeld iSd § 76 EStG. Ansprüche auf Geldleistungen für Kinder iSv § 48 SGB I (Kinderzuschuss gem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 894 betrifft die zwangsweise Durchsetzung einer Verurteilung des Schuldners zur Abgabe einer Willenserklärung. Da es sich hierbei um eine unvertretbare Leistung handelt, stellt § 894 (ergänzt durch §§ 895–898) – eine Spezialvorschrift zu § 888 dar. Während letzterer die Durchsetzung nicht vertretbarer Leistungen durch Zwangsmittel vorsieht, erübrigt sich bei Verurteil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erledigung.

Rn 6 Bei beiderseitiger Erledigungserklärung ist über die Kosten durch Beschl gem § 91a zu entscheiden, und zwar stets ohne Vorbehalt und ohne Beweismittelbeschränkungen im Falle einer etwaigen Beweisaufnahme (München 27.4.07 – 20 U 1522/07; Musielak/Voit/Voit § 595 Rz 7; aA Wieczorek/Schütze/Olzen § 596 Rz 24; Zö/Greger § 596 Rz 11; St/J/Berger § 596 Rz 6). Bei einseitiger ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Härtefälle, Abs 2 S 2 Nr 5.

Rn 13 Gem Abs 2 S 2 Nr 5 ist die Abtrennung einer Folgesache möglich, wenn sich a) der Scheidungsausspruch so außergewöhnlich verzögern würde, dass b) ein weiterer Aufschub unter Berücksichtigung der Bedeutung der Folgesache eine unzumutbare Härte darstellen würde und c) ein Ehegatte die Abtrennung beantragt. Die Regelung enthält in modifizierter Form den bisherigen Abtrennu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Das Recht der Schiedsvereinbarung.

Rn 4 Denkbar wäre es im Einzelfall, zwischen dem anwendbaren Verfahrensrecht und dem der Schiedsvereinbarung zu Grunde liegenden Recht eine Aufspaltung vorzunehmen. Allerdings wird es wohl regelmäßig dem Willen der Parteien entsprechen, dass das auf die Schiedsvereinbarung anwendbare Recht auch das Recht des Schiedsverfahrens ist (Zö/Geimer § 1025 Rz 9). Ist eine Rechtswahl ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nachweisurkunden.

Rn 10 Ein tatsächliches oder wörtliches Angebot der Gegenleistung durch den GV ist nicht erforderlich, wenn dem GV die Befriedigung, der Annahmeverzug des Schuldners oder die Voraussetzungen des Abs 2 vom Gläubiger mit öffentlichen Urkunden oder öffentlich beglaubigten Privaturkunden nachgewiesen wurden. Taugliche Nachweisurkunde ist neben dem zu vollstreckenden auch ein wei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 7 Ist die Anordnung versehentlich unterblieben, kommt entsprechend § 321 eine Urteilsergänzung in Betracht (St/J/Althammer Rz 11). Gegen den Ausspruch über die Verlängerung ist gem Abs 2 eine selbstständige, isolierte Anfechtung statthaft. Mit der Berufung kann der Kl der Räumungsklage das klageabweisende erstinstanzliche Urt insgesamt oder beschränkt auf den Ausspruch übe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Zuständigkeit und Verfahren.

Rn 26 Für die Abnahme der Vermögensauskunft ist der Gerichtsvollzieher zuständig (s § 802e), der auch schon nach altem Recht für das Offenbarungsverfahren zuständig war (§ 899 Abs 1 aF). Das Verfahren für die Abgabe und Abnahme der Auskunft richtet sich nach § 802 f (s dort). Bleibt der Schuldner dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fern oder verweigert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ausschließlich zuständig ist in dieser Rangfolge:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verwahrung durch den Gläubiger (Abs 3).

Rn 9 Der Gläubiger muss die durch den Schuldner eingebrachten beweglichen Sachen verwahren, jedoch nicht vor Ort gem Abs 3 S 1 (vgl BGH NJW 06, 848, 849 [BGH 17.11.2005 - I ZB 45/05]). Dies ermöglicht ihm, die Sachen bspw im Keller oder außerhalb des Gebäudes zu lagern, um die Wohnung sofort wieder zu verwenden. Der Gläubiger kann die Sachen jedoch auch in der Wohnung belass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit und Begründetheit der Nichtigkeitsklage.

Rn 3 Im Rahmen der dreistufigen Prüfung bei der Wiederaufnahme (s vor §§ 578 ff Rn 3) weist § 579 I auf die Zulässigkeitsvoraussetzung der schlüssigen Behauptung des Nichtigkeitsgrundes hin. § 579 II regelt die Zulässigkeitsvoraussetzung der Subsidiarität der Nichtigkeitsklage ggü der Einlegung von Rechtsmitteln, was eine Frage der Statthaftigkeit der Nichtigkeitsklage ist. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidungsmaßstab nach dem Parteiwillen.

Rn 6 Die Parteien haben grds die Kompetenz, das auf die Entscheidung des Schiedsgerichts anwendbare Recht oder die anwendbare Rechtsordnung zu vereinbaren. Sie können dabei eine Gesamtrechtsordnung vereinbaren, sie können aber auch Vorschriften aus verschiedenen einzelnen Rechtsordnungen wählen und zusammenstellen. Möglich ist es den Parteien ferner, auf internationaler Eben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Antragserfordernis, Form, Frist.

Rn 8 Für Entscheidungen nach Abs 1 ist ein Antrag nicht zwingend Voraussetzung. Sie kann auch vAw ergehen (LG Rostock NJW-RR 01, 442, 443). Eine Entscheidung vAw kommt immer dann in Betracht, wenn die Anordnung der sofortigen Räumung außerhalb dessen liegt, worauf sich der Schuldner einstellen muss (BVerfG NJW 99, 1387, 1389 f [BVerfG 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98]). Entscheidu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ersetzung.

Rn 3 Damit eine elektronische Fassung der Akte an die Stelle der papierenen Urschrift tritt und deshalb entspr vernichtet werden kann, ist die Papierakte nach den ›ordnungsgemäßen Grundsätzen zur Ersetzung der Urschrift‹, dh im Falle der Mikroverfilmung nach den Richtlinien für die Mikroverfilmung (Rn 1), zu transformieren. Ua ist der Film auf Vollständigkeit und Lesbarkeit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verzicht.

Rn 4 S allg § 284 Rn 39, § 399. Da der Sachverständigenbeweis anders als der Zeugenbeweis auch vAw erhoben werden kann, schließt ein Verzicht die Beweiserhebung nicht zwangsläufig aus. Eine Anordnung vAw ist aber unzulässig, wenn die Parteien sich übereinstimmend dagegen aussprechen (str, vgl § 404 Rn 14). Eine solche Erklärung kann uU in einer Verzichtserklärung enthalten s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die deutschen Gerichte sind in Lebenspartnerschaftssachen, die die Aufhebung der Lebenspartnerschaft auf Grund des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Lebenspartnerschaft zum Gegenstand haben, zuständig, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anzuwendende Vorschriften.

Rn 2 Nach dem Gesetzeswortlaut gelten für das Verfahren vor den Amtsgerichten die Vorschriften über das Verfahren vor den Landgerichten mit Ausnahme der gesetzlich geregelten Besonderheiten. Diese ergeben sich erstens aus den allgemeinen Vorschriften des 1. Buches, nämlich §§ 45 II, 79, 83 II, 87 I, 88 II, 90, 121 II, 129 II u 129a, 163 II 1 Hs 2, 166 II 1 und 168 sowie 217,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Geldleistungsverfügung.

Rn 15 Für Ehegatten- und Kindesunterhalt ist im Hinblick auf die Neuregelung des § 644 eine einstweilige Verfügung nicht mehr zulässig; auch hier gilt der Vorrang der einstweiligen Anordnung. Abschlagszahlungen auf periodisch wiederkehrende Leistungen wie Ansprüche aus §§ 842, 843 BGB (Frankf NJW 07, 851 [OLG Hamm 17.11.2006 - 19 U 81/06]) können gleichfalls Gegenstand einer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeitsprüfung.

Rn 21 Vergleichbar der Situation bei § 552 I hat das Revisionsgericht zunächst zu prüfen, ob die Nichtzulassungsbeschwerde zulässig ist, dh form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden ist und ob die Wertgrenze des § 544 Abs 2 Ziff 1 überschritten ist. Fehlt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig zu verwerfen (Musielak/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Zwangsvollstreckung in ein Schiff oder Schiffsbauwerk richtet sich nach den Vorschriften der Immobiliarvollstreckung. § 870a regelt die Besonderheiten, die sich für Schiffe ergeben. Die Vorschrift entspricht § 866, wobei es keine Zwangsverwaltung von Schiffen gibt. Die in § 165 ZVG geregelte Anordnung der Bewachung und Verwahrung des Schiffes ist eine Sicherungsmaßn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzusammenhang.

Rn 1 Die Revision ist als unbegründet zurückzuweisen, wenn die angefochtene Entscheidung revisibles Recht nicht verletzt oder nicht auf der Gesetzesverletzung beruht (§§ 545 I, 546) oder wenn entgegen der Anforderungen des § 557 III 2 Verfahrensmängel nicht oder nicht ordnungsgemäß gerügt worden sind. § 561, der einen speziellen Fall der Unbegründetheit regelt, stellt im Int...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Streichen der Frist.

Rn 45 Der Anwalt hat organisatorische Vorkehrungen dafür zu treffen, dass Fristen im Fristenkalender erst dann (und zwar unverzüglich, nicht erst am nächsten Tag: BGH NJW-RR 09, 937) gestrichen bzw mit einem Erledigungsvermerk (am besten mit Datum/Namenszeichen, vgl BGH VersR 93, 772) versehen werden, wenn die Frist wahrende Handlung auch tatsächlich erfolgt oder jedenfalls ...mehr