Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 2 Grds bleibt die Partei (wie der Zeuge) unvereidigt. Im Schrifttum wird empfohlen, von der Möglichkeit der Beeidigung im Vergleich zum Zeugenbeweis verstärkt Gebrauch zu machen, auch um den Unterschied zur bloßen Parteianhörung zu betonen (MüKoZPO/Schreiber Rz 1). Die Praxis reagiert eher zurückhaltend. Eine Beeidigung kann erfolgen, wenn das Ergebnis der unbeeidigten Au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des Beschlusses durch Einreichen einer Beschwerdeschrift bei dem Rechtsbeschwerdegericht einzulegen. 2Die Rechtsbeschwerdeschrift muss enthalten:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Feststehende Gegenforderung.

Rn 24 Der Einwilligung oder Bejahung der Sachdienlichkeit bedarf es nicht, wenn das Bestehen der Gegenforderung feststeht, weil sie unstr oder rechtskräftig festgestellt ist. In beiden Fällen ist eine Sachprüfung durch das Berufungsgericht nicht erforderlich (MüKoZPO/Rimmelspacher Rz 31). Die anderweitige Rechtshängigkeit der Forderung steht einer Aufrechnung zwar nicht nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung.

Rn 17 Gegen die Art und Weise, wie die Zwangsvollstreckung durchgeführt wurde, richtet sich die sog Vollstreckungserinnerung nach § 766, s.a. § 777. Mit ihr werden die Unzulässigkeit der Vollstreckungsmaßnahme eines Vollstreckungsorgans gerügt oder dessen Weigerung, für den Gläubiger zu vollstrecken. Auch Zeit, Maß und Gegenstand der Vollstreckung können Gegenstand einer Vol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel bei Zurückweisung der Berichtigung.

Rn 15 Gegen Beschlüsse, die den Antrag auf Berichtigung zurückweisen, ist kein Rechtsmittel statthaft, Abs 3 1. Alt. Das gilt mit dem BGH nach der ZPO-Reform (BGH NJW-RR 04, 1654, 1655) jetzt auch bei ›greifbarer Gesetzeswidrigkeit‹ (Kobl FamRZ 91, 100, 101) oder einer Verkennung des Begriffs der offenbaren Unrichtigkeit (so noch LAG München MDR 85, 170 [LAG München 10.02.19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Folgen der Kenntlichmachung.

Rn 27 Ist die Kenntlichmachung ordnungsgemäß erfolgt, bleibt die dadurch bewirkte Pfändung auch bestehen, wenn die Erkennbarkeit vom Schuldner oder einem Dritten eigenmächtig beseitigt oder sonst ohne Zustimmung des Gläubigers oder des GV aufgehoben wird (RGZ 161, 109, 114); der GV hat die Pfändung aber unverzüglich wieder ersichtlich zu machen (§ 82 VII 1 GVGA). Die Pfändun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Streitgenossen; Streithelfer.

Rn 14 Streitgenossen sind Partei, wenn die Streitgenossenschaft eine notwendige ist (§ 62). Im Falle der einfachen Streitgenossenschaft sind sie als Zeugen zu vernehmen, sofern der Beweisgegenstand ausschließlich andere Streitgenossen betrifft, wenn also durch die Vernehmung des Streitgenossen Tatsachen festgestellt werden sollen, die ausschließlich für die Entscheidung des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Außerkrafttreten der einstweiligen Anordnung (Abs 5 S 1).

Rn 13 § 248 V 1 ergänzt § 56 und enthält 2 zusätzliche Fälle des Außerkrafttretens der einstweiligen Anordnung in Unterhaltssachen, die ihren Grund in der Kopplung der einstweiligen Anordnung an das Abstammungsverfahren haben: zum einen die Rücknahme des Antrags auf Feststellung der Vaterschaft und zum anderen seine rechtskräftige Zurückweisung. Das Außerkrafttreten aufgrund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die neuen durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts v 21.12.07 (BGBl I 07, 3189) eingeführten unterhaltsrechtlichen Bestimmungen gelten für alle Unterhaltsansprüche, die ab dem 1.1.08, dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes, entstehen. Die Übergangsvorschriften betreffen Unterhaltsansprüche, die zuvor entstanden sind. Für vor dem 1.1.08 fällig gewordene Unterh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahrensfehler und Heilung.

Rn 11 Der Verstoß gegen § 355 I ist ein Verfahrensfehler, das derart gewonnene Beweisergebnis nicht verwertbar und die darauf beruhende Entscheidung aufzuheben (BGH NJW 00, 2024, 2025 mwN). Allerdings kann der Verstoß durch rügeloses Einlassen geheilt werden, § 295 I (BGHZ 40, 179, 183 f; BGH NJW 00, 2024, 2025). Es wird weder der gesetzliche Richter verfehlt, da das Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Eidesstattliche Versicherung.

Rn 11 Es reicht zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs nicht aus, wenn die Erteilung der Auskunft verweigert wird. Es kann Wertermittlung durch SV beantragt werden (BGH NJW 01, 833 [BGH 15.11.2000 - IV ZR 274/99]). Die Pflicht zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung setzt voraus, dass die geschuldete Auskunft in formaler Hinsicht (äußerlich) vollständig erteilt worden ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gläubigerbezogene Faktoren.

Rn 5 Zugunsten des Gläubigers fällt die Interessenabwägung idR aus, wenn sich der Schuldner im Nutzungsverhältnis ein pflichtwidriges Verhalten hat zuschulden kommen lassen, zuvörderst eines, das die Kündigung erlaubt (MüKoZPO/Götz § 721 Rz 10). Nur ausnahmsweise kann eine Räumungsfrist eingeräumt werden bei vormals unberechtigtem Besitz des Schuldners (LG Mannheim WuM 65, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Speicherung (Abs 4).

Rn 12 Wird von einem elektronischen Dokument in einem Verfahren, in dem keine elektronische Akte geführt wird – im Falle des § 298a ist das Dokument als Akteninhalt aufzubewahren – ein Aktenausdruck gefertigt, war nach bisherigem Recht das originäre elektronische Dokument (zu von einem Papierstück erst abgeleiteten elektronische Daten s § 298a II) wenigstens bis zum rechtskr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Befreiende Schuldübernahme.

Rn 37 Umstr ist die Frage der Rechtskrafterstreckung bei einer befreienden Schuldübernahme nach §§ 414, 415 BGB. Die hM verneint eine Rechtskrafterstreckung, da der Übernehmer nicht Rechtsnachfolger ist (BGHZ 61, 140, 142 = NJW 73, 1700; MüKoZPO/Gottwald § 325 Rz 40; St/J/Althammer § 325 Rz 32). Zudem sei der Gläubiger auch nicht schutzwürdig, da er selbst den Schuldner frei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Verletzung eines Verfahrensgrundrechts.

Rn 18 S.a. § 543 Rn 17–19. Das verletzte Recht und die Entscheidungskausalität der Verletzung sind darzulegen, nicht jedoch, dass der Verstoß gegen das Willkürverbot oder das Verfahrensgrundrecht offenkundig ist, da dieses zusätzliche Kriterium zu Recht nicht mehr aufgestellt wird (vgl § 543 Rn 17). Für einen behaupteten Verstoß gegen das Willkürverbot ist die Darlegung erfo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 33 Abs 3 ordnet für einen nicht geschäftsunfähigen Mündel nach Vollendung des 14. Lebensjahres die entsprechende Anwendung von § 291 und damit die Möglichkeit der nachträglichen Überprüfung interner Auswahlentscheidung insb des Jugendamts an. Diese Überprüfungsmöglichkeit soll dazu beitragen, den Mündel mit seinen Rechten als Subjekt zu stärken, ein ausdrückliches Ziel de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Internationale Zuständigkeit.

Rn 71 Eine Rechtsdurchsetzung vor nationalen Gerichten setzt gerade auch bei Fällen mit Auslandsberührung zunächst voraus, dass ein für die konkrete Rechtssache zuständiges Gericht gefunden werden kann. Daher kommt den Regeln über die internationale Zuständigkeit der Gerichte weitreichende Bedeutung zu. Im Grundsatz ist allgemein anerkannt, dass die Regeln über die örtliche ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ein Zustellungsbevollmächtigter ist benannt.

Rn 3 Der Zustellungsbevollmächtigte wird durch Erteilung der entspr (stets widerruflichen) Vollmacht und eine Mitteilung hiervon an das Gericht bestellt (vgl § 172 Rn 3 f). Die Vollmacht erlischt, wenn sich ein ProzBev bestellt (dann gilt § 172). Dem Zustellungsbevollmächtigten kann, muss aber nicht zugestellt werden. Er muss prozessfähig sein (§ 170 I 2; str) und eine Wohnu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verspätungsfolgen.

Rn 16 Bei Fristversäumnis (§§ 296, 528) hat das Gericht iRd ihm eingeräumten Ermessens nach Maßgabe des Zumutbaren abzuwenden (BGH NJW-RR 02, 646; Geisler AnwBl 06, 524); ansonsten ist die Anwendung der Präklusionsvorschriften missbräuchlich und unzulässig (BGH NJW 87, 499 [BGH 30.09.1986 - X ZR 2/86]), auch wenn die Verspätung nicht entschuldigt wurde (BGH NJW 79, 1988 [BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Legaldefinition.

Rn 9 § 415 I enthält die Legaldefinition der öffentlichen Urkunde. Dieser Definition kommt über das Zivilprozessrecht hinaus Bedeutung für die gesamte Rechtsordnung zu (zB Grundbuchrecht: BGHZ 25, 186, 188; München NotBZ 19, 64, 65; andere Verfahren der fG: BayObLG 94, 13 = FamRZ 94, 530). Nach der Legaldefinition des § 415 I sind drei Elemente für die Einordnung eines Schri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zum Rechtszug zugehörige Verfahren.

Rn 3 Zur Instanz gehören folgende Verfahren: das Verfahren nach Verweisung, Einspruch und Zurückverweisung. Auch wenn eine Sache nach erfolgreicher Verfassungsbeschwerde durch das BVerfG zurückverwiesen wird, eröffnet dies keinen neuen Rechtszug, sondern gehört kostenrechtlich zur vorangegangenen Instanz (OVG NW JurBüro 94, 176). das Nachverfahren nach Grund- und Vorbehaltsurt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Von Amts wegen.

Rn 2 Die Zulässigkeitsprüfung vAw steht unter dem verfassungsrechtlichen Postulat (Art 19 IV GG), den Parteien den Zugang zu der Berufungsinstanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht gebotener Weise zu erschweren (s nur BVerfGE 88, 118, 124 [BVerfG 02.03.1993 - 1 BvR 249/92]); hieraus folgt, dass die Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung nicht in einer mit d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Früheres Verhandeln und Nachholen der Antragstellung im Termin.

Rn 6 Das Verhandeln in einem früheren Termin ist nach § 332 (s § 332 Rn 1) unbeachtlich. Die Partei, die in dem Termin verhandelt hat, ist dagegen auch dann nicht säumig, wenn sie im weiteren Verlauf nicht mehr verhandelt (BAG MDR 07, 1025, 1926; Celle MDR 61, 61; Frankf MDR 82, 153; NJW-RR 92, 1405, 1406, München MDR 11, 384). Das gilt auch für eine Verhandlung nach Beweisa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Öffentliche Behörden.

Rn 12 Der BGH hat den Begriff der Behörde iSd Urkundenbeweisrechts in einer zu § 29 GBO ergangenen Entscheidung wie folgt definiert: ›Eine öffentliche Behörde ist ein in den allgemeinen Organismus der Behörden eingefügtes Organ der Staatsgewalt, das dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder der von ihm geförderten Zwecke tä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Außerhalb der Verhandlung.

Rn 4 Außerhalb der mündlichen Verhandlung zählt zur formellen Prozessleitung insb die Bestimmung der Beweisaufnahme durch den beauftragten Richter (§ 361), die Anberaumung (§§ 216, 361), Aufhebung und Verlegung eines Termins (§ 227), die Entscheidung über die Fristen (§§ 134 II 2, 226, 239 III 2, 274 III 2, 520 II 2, 521 II 1, 551 II 5, 6) sowie die Wahl zwischen frühem erst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift des Art 4.

Rn 4 Art 4 regelt die internationale, nicht die örtliche Zuständigkeit. Der Wohnsitz iSd Vorschrift ist nach Art 62, 63 zu ermitteln und schließt damit den Sitz von juristischen Personen ein. Die Staatsangehörigkeit ist irrelevant. Zu welchem Zeitpunkt der Wohnsitz vorliegen muss, wird nicht gesagt. Ein Vorliegen zu dem für die Entscheidung maßgebenden Zeitpunkt wird jedenfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 § 12 ist die zentrale Norm der ZPO für die Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts. Die Regelung enthält den Grundsatz, dass die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts durch den allg Gerichtsstand des Bekl bestimmt wird. Die so geschaffene Verknüpfung zwischen örtlicher Zuständigkeit und dem allg Gerichtsstand des jeweiligen Prozess- bzw Verfahrensgegners ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Terminsäumnis.

Rn 20 Bleibt ein Streitgenosse der Güteverhandlung (§ 278) fern, ist sie gescheitert. Für den Fall der Säumnis in der (streitigen) mündlichen Verhandlung ordnet § 62 I Hs 2 im Interesse einer einheitlichen Entscheidung an, dass die erschienenen die säumigen Streitgenossen vertreten (BGH NJW-RR 22, 1598 [BGH 08.07.2022 - V ZR 207/21] Rz 9). Verhandelt ein Streitgenosse, darf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift ist wie § 741 auf alle Arten von Vollstreckungsverfahren und Schuldtitel (§§ 704, 795, 794) anwendbar (s § 740 Rn 2) und gilt, anders als das nach den materiellen Haftungsvorschriften der §§ 1431 I 1, 1456 I 1 BGB der Fall ist, auch für Forderungen, die außerhalb des Geschäftsbetriebs oder des Gesamtguts begründet wurden (BayObLG Rpfleger 83, 407) oder Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Vorbehaltlich einer Vereinbarung der Parteien entscheidet das Schiedsgericht, ob mündlich verhandelt werden soll oder ob das Verfahren auf der Grundlage von Dokumenten und anderen Unterlagen durchzuführen ist. 2Haben die Parteien die mündliche Verhandlung nicht ausgeschlossen, hat das Schiedsgericht eine solche Verhandlung in einem geeigneten Abschnitt des Verfahrens d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Urteile.

Rn 10 Der Rechtskraft fähig sind die von deutschen Gerichten (zu ausländischen Entscheidungen vgl § 328 Rn 1 ff) erlassenen Endurteile bzw Teilurteile in Form von Leistungs-, Feststellungs- und Gestaltungsurteilen. Gleichgültig ist, ob diese aufgrund streitiger oder nichtstreitiger Verhandlung ergehen wie Anerkenntnis-, Verzichts- und Versäumnisurteile, ob es sich um stattge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zeuge.

Rn 11 Ein Beweisantrag ist erforderlich (Abs 3 S 1) und Zahlung des vom Richter festzusetzenden Auslagenvorschusses (Abs 3 S 2; § 379). Dem Zeugen ist bei der Ladung das Beweisthema mitzuteilen (Saarbr OLGR 05, 960). Ihm kann aufgegeben werden, Unterlagen einzusehen und mitzubringen (§ 378). Möglich ist auch die Aufforderung an die Partei, einen Zeugen zum Termin mitzubringe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Dogmatische Einordnung.

Rn 2 Die Vorschrift wird überwiegend als eine atypische Form der Rechtskrafterstreckung angesehen (vgl Basedow AcP 182, 335, 346). Das im Verbandsverfahren ergangene Unterlassungsurteil wird nur in seiner Feststellungswirkung hinsichtlich der Unwirksamkeit der betreffenden Klausel auf den Individualprozess erstreckt. Diese Wirkung ist aber anders als in sonstigen Fällen der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Feststellungsantrag auf Nichtanerkennung des Schiedsspruchs.

Rn 46a Solange der Gläubiger des ausländischen Schiedsspruchs noch keinen Antrag auf dessen Vollstreckbarerklärung aus § 1061 gestellt hat, kann der Schuldner analog §§ 1062 Abs 1 Nr 4 Fall 2, 1061 Abs 2, die Feststellung beantragen, dass der Schiedsspruch im Inland nicht anzuerkennen ist. Sein Feststellungsinteresse entfällt jedoch, sobald der Gläubiger den Antrag auf Volls...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Die Entscheidung.

Rn 10 Die Entscheidung ergeht durch Beschluss (Tenorierungsbeispiel bei Zö/Lorenz § 237 Rz 8; Schulte-Bunert/Weinreich/Schwonberg § 237 Rz 10). Eine Begründung kann unter den Voraussetzungen von § 113 I 1 iVm §§ 313a, 313b ZPO entbehrlich sein. Rn 11 Über die Kosten des Unterhaltsverfahrens ist nach § 243 zu entscheiden. Wird über das Vaterschaftsfeststellungsverfahren zusamm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Wirkung.

Rn 1 Die Vorschrift besitzt in der forensischen Praxis kaum Relevanz. Sie erlaubt es, prozessleitend durch einen nicht selbstständig anfechtbaren, abänderbaren Beschl die mündliche Verhandlung, nicht das Verfahren als solches, auf selbstständige Angriffs- und Verteidigungsmittel zu beschränken. Hierzu zählen alle zur Begründung des Klageantrags oder zur Rechtsverteidigung vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Mehrheitsprinzip.

Rn 83 Das Präsidium entscheidet nach Abs 7 mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, die als Mitglieder stimmberechtigt sind. Der nach § 21c I 2 nur beratend anwesende Vizepräsident bzw weitere aufsichtführende Richter ist nicht Mitglied des Präsidiums und deshalb nicht stimmberechtigt (s § 21c Rn 5). Stimmenenthaltung wird überwiegend für unzulässig gehalten (Kissel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 4 Nähere Regelungen zum Verfahren enthalten die §§ 816–819 sowie §§ 92–96, 103, 111 IV GVGA. Für die Versteigerung im Internet sind die Einzelheiten durch Rechtsverordnungen der Landesregierungen oder ggf der Landesjustizverwaltungen zu regeln (Abs 3), insb auf welcher Versteigerungsplattform und ab welchem Zeitpunkt öffentliche Versteigerungen im Internet zugelassen sind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Mit der Klage auf Umschreibung oder Löschung einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld verbundene Klage auf Befreiung von der persönlichen Verbindlichkeit.

Rn 5 Begehrt der Eigentümer vom Grundpfandrechtsinhaber im Klagewege die Umschreibung (vgl § 1163 BGB) oder Löschung des Grundpfandrechts, so kann es bei Streit um das (Fort-)Bestehen der gesicherten Forderung Sinn machen, den Grundpfandrechtsinhaber sogleich auf ›Befreiung von der persönlichen Verbindlichkeit‹ in Anspruch zu nehmen. Sofern es zur ›Schuldbefreiung‹ – was (zB...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mehrere Ansprüche.

Rn 2 Nach dem zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff liegt eine objektive Klagehäufung vor, wenn mehrere Anträge gestellt werden oder mehrere Lebenssachverhalte zur Begründung eines Antrags vorgetragen werden. Eine – verdeckte – objektive Klagehäufung liegt vor, wenn Kl ein einheitliches Klagebegehren nicht nur auf eine mehrfache rechtliche Begründung, sondern einen nur äuß...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beschwerdebefugnis von Behörden.

Rn 17 III verweist wg der Beschwerdebefugnis v Behörden auf spezielle Vorschriften im FamFG u anderen Gesetzen. Diese vermitteln ein v der materiellen u formellen Beschwer nach I, II unabhängiges Beschwerderecht im öffentlichen Interesse. Einen Gesamtüberblick über die maßgeblichen Normen findet sich bei Sternal/Jokisch Rz 55 ff. In Familiensachen v Relevanz sind die Sonderv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt und Voraussetzungen.

Rn 2 Die Norm geht von einem Schiedsspruch aus und meint dabei sowohl den einem Endurteil gleichstehenden normalen Schiedsspruch iSd § 1054 wie auch den Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut (§ 1053). Nicht hierher gehört der reine Vergleich iSv § 1053 I, der Beendigungsbeschluss nach § 1056 II sowie der Zwischenentscheid nach § 1040 III. Auch alle übrigen Äußerungen des S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bestätigung.

Rn 7 Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, muss das Gericht den Vergleich bestätigen. Das Gesetz räumt den FamG insoweit kein Ermessen ein. Die Bestätigung erfolgt durch Beschluss (§ 38 I 1), der unanfechtbar ist (§ 214a S 2). Auch die Ablehnung der Bestätigung ist unanfechtbar (Nürnbg Beschl v 15.3.22 – 11 UF 148/22, NZFam 22, 499–500 = MDR 22, 1166). Zweifel an der g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 41 Gegen formelle Fehler bei der Durchführung der Räumungsvollstreckung können sich Gläubiger, Schuldner und von der Räumung unmittelbar betroffene Dritte (KG NJW-RR 94, 713 [KG Berlin 26.10.1993 - 1 W 6068/93]) mit der Erinnerung nach § 766 wenden. Auf diese Weise lässt sich zwar kein früherer Räumungstermin erreichen (AG Karlsruhe DGVZ 84, 29), der Gläubiger hat jedoch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Mehrere Anträge des Antragstellers.

Rn 4 Der ASt kann Anträge in verschiedenen Ehesachen miteinander verbinden; schließen sich aber Voraussetzung und Verfahrensziel aus, ist eine Verbindung nur im Eventualverhältnis möglich. So kann der ASt einen Antrag auf Aufhebung der Ehe nur hilfsweise mit einem Antrag auf Scheidung der Ehe verbinden; insoweit ergibt sich aus § 126 III ein gesetzliches Eventualverhältnis (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 5 Ausgeschlossen sind nur Rechtsmittel, die auf Kosten beschränkt sind. Dazu gehören Berufung, Revision und Beschwerde. Auch eine Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht statthaft, soweit sie sich gegen eine in dem Berufungsurteil enthaltene Entscheidung über die Kosten eines durch ein Anerkenntnis erledigten Teils der Hauptsache richtet (BGH MDR 10, 342 = NJW-RR 10, 640). Auf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verhältnis zur Abhilfeklage.

Rn 6 Abs 2 stellt klar, dass kein Vorrang der Abhilfeklage besteht. Anders als bei § 256 ZPO hat der Kläger also die freie Wahl zwischen Abhilfe- und Musterfeststellungsklage. Auch die Erhebung beider Klagearten gleichzeitig aufgrund eines einheitlichen Sachverhalts ist zulässig und mag in bestimmten Konstellationen aus Sicht des Klägers taktisch sinnvoll sein (Röthemeyer § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Aufgebot.

Rn 51 §§ 433 ff FamFG. Das Interesse des Ast ist nach §§ 35 ff, 96 GNotKG zu schätzen, Gedanke des § 6 kann herangezogen werden, bei echten Wertpapieren (§ 6 Rn 4) zählt der Nenn- oder Kurswert (s.a. Wertpapiere), iÜ ist auf einen Bruchteil des Interesses am Erhalt abzustellen (Anders/Gehle/Kunze Wertpapiere Rz 9); bei bloßen Beweispositionen (zB Hypothekenbrief) sind idR 10...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Standort innerhalb der Gerichtsbarkeiten.

Rn 9 Die Anbindung des FamFG an die ordentliche Gerichtsbarkeit (§ 12 GVG) hat zur Folge, dass gem § 17a Abs 6 GVG die Verweisungsvorschriften des § 17a Abs 1–5 GVG im Verhältnis der bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend anwendbar sind (Prütting/Helms/Prütting § 1 Rz 11). Die GVG-Anbindung des FamF...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form des Widerspruchs.

Rn 4 Der Widerspruch kann mündlich im Termin erklärt werden oder schriftlich vor dem Termin oder zu Protokoll der Geschäftsstelle. Spätestens muss der Widerspruch vor Aufstellung des Teilungsplanes im Termin erhoben sein. Der Widerspruch muss nicht begründet werden, allerdings muss der Widersprechende erkennen lassen, welche anderweitige Zuteilung er begehrt und gegen wen si...mehr