Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Geschichte und Bedeutung.

Rn 1 Das Bedürfnis einer einheitlichen Regelung der Rechtsangelegenheiten von Kaufleuten und ihrer Entscheidung war im 19. Jahrhundert ein Antriebsfaktor der Rechtsvereinheitlichung in Deutschland. Das fand seinen Niederschlag auch in der Gerichtsstruktur des Deutschen Reiches. Waren zunächst für die erste Instanz nach dem Vorbild einiger Länder eigene Handelsgerichte vorges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verfahrenseinleitung.

Rn 5 Das Verfahren wird nur auf Antrag betrieben, vgl § 1631e III 2 BGB; eine Einleitung vAw ist nicht vorgesehen (ausdr Dutta/Jacoby/Schwab/Ivanits § 167b Rz 8; Erman/Döll § 1631e Rz 17). Der antragstellende Elternteil muss die Personensorge für das betroffene Kind innehaben, zumindest aber die Gesundheitssorge innehaben (Dutta//Jacoby/Schwab/Ivanits § 167b Rz 6).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zuständigkeitsregeln.

Rn 2 Die erstmals ausdrückliche Normierung hat die entspr Anwendung des § 606a I ZPO aF abgelöst. Drei gleichrangige Anknüpfungsmomente können abschließend die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte begründen. Der gewöhnl Aufenthalt (§ 98 Rn 7) eines Beteiligten in Deutschland genügt nach Nr 1. Unabhängig davon unterfallen alle Entscheidungen über Anwartschaften bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Fremdgrundschuld.

Rn 48 Eine zugunsten des Schuldners am Grundstück eines Dritten bestellte Grundschuld bildet eine Fremdgrundschuld. Sie wird durch den Pfändungsbeschluss und – bei einer Briefgrundschuld – durch Übergabe des Grundschuldbriefs gepfändet. Die Übergabe gilt mit Wegnahme des Briefs durch den Gerichtsvollzieher als erfolgt, § 830 I 1, 2 (Frankf JurBüro 09, 660; § 830 Rn 8 ff). Zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anträge, Zuständigkeit.

Rn 21 Zuständig ist ausschl das Vollstreckungsgericht, dies auch für die Vollstreckung einer Entscheidung des Familiengerichts zur Räumung und Herausgabe der Ehewohnung (Frankf NJW-RR 13, 776, 777 [KG Berlin 27.03.2013 - 17 UF 42/13]). Das Vollstreckungsgericht entscheidet gem § 20 Nr 17 RPflG durch den Rechtspfleger. Vollstreckungsgericht ist gem § 764 II grds das AG, in de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 432 regelt eine besondere Form des Beweisantritts, wenn die (öffentliche oder private) Urkunde sich in der Verfügungsgewalt einer Behörde oder eines Beamten befindet. Die Vorschrift kann analog angewendet werden, wenn die Urkunde erst noch hergestellt werden muss, insb in Form eines Auszugs aus öffentlichen Registern oder Büchern (MüKoZPO/Schreiber § 432 Rz 2; Wieczor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Bindung und Änderbarkeit.

Rn 6 Ist ein Schiedsspruch von den Schiedsrichtern unterzeichnet, so tritt eine Bindung des Schiedsgerichts in der Weise ein, dass der Schiedsspruch nicht mehr abgeändert werden kann. Davon ausgenommen sind blanke Berichtigungen (§ 1058 IV). Ferner ist davon ausgenommen die Möglichkeit, dass das Schiedsgericht durch ein einstimmiges Votum eine Änderung des Schiedsspruchs bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ausnahmen.

Rn 7 Gesetzlich ausdrücklich zugelassene Ausn von der Unvereinbarkeitsregel und damit letztlich dem Gewaltenteilungsgrundsatz in diesem Bereich finden sich in § 4 II DRiG. Dort sind neben der Gerichtsverwaltung einschl der sog Justizverwaltung (Nr 1, dazu vor §§ 21a ff Rn 11), für die § 42 DRiG sogar eine grds Verpflichtung zur Übernahme von Tätigkeiten begründet, konkrete g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Erteilung eines Ausdrucks für den Schuldner (S 3).

Rn 15 Da die Daten beim zentralen Vollstreckungsgericht hinterlegt werden (Abs 6, § 802k), muss der Schuldner feststellen können, welche Daten über ihn hinterlegt werden. Es ist ihm deshalb auf Antrag ein Ausdruck zu erteilen, was allerdings nicht sofort vor Ort erfolgen muss, so dass der Ausdruck dem Schuldner auch später übersandt werden kann (BTDrs 16/10069, 27). Ein Antr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsätze.

Rn 5 Spätestens bei Beginn der Vollstreckungsmaßnahme muss dem Vollstreckungsorgan die Leistung der Sicherheit durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. Für die Teilvollstreckung ist insoweit § 752 zu beachten. Der Nachweis ist entbehrlich, wenn die Rechtskraft des Urteils bereits eingetreten ist, weil er dann durch ein Rechtskraftzeugnis na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Ablehnung im späteren Verfahren.

Rn 8 Kommt der Streitmittler im Rahmen seiner prozessualen und materiell-rechtlichen Vorprüfung innerhalb von drei Wochen nach Antragstellung zu dem Ergebnis, dass ein Ablehnungsgrund nicht vorliegt, so führt er das Streitbeilegungsverfahren durch (vgl §§ 16–21). Es ist allerdings möglich, dass sich zu einem späteren Zeitpunkt ein Ablehnungsgrund ergibt. Auch in diesem Fall ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Pflichten des Schiedsrichters.

Rn 2 Die zentrale Bedeutung der Unparteilichkeit und der Unabhängigkeit des Schiedsrichters hat den Gesetzgeber veranlasst, dem Schiedsrichter selbst konkrete Pflichten zur Prüfung und zur Offenlegung von Umständen aufzuerlegen, die Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit auftreten lassen können. Eine solche Prüfung und Offenlegung setzt voraus, dass dem Schie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 5 Gegen die im ersten Rechtszug ergangene Entscheidung über die Erinnerung findet die sofortige Beschwerde statt (Abs 2). Ob diese im Einzelfall statthaft ist, richtet sich nach § 567; die dort gezogenen Grenzen der Statthaftigkeit werden durch § 573 Abs 2 nicht erweitert (Celle AG 17, 785, 786). Die Möglichkeit, gegen Erinnerungsentscheidungen im zweiten Rechtszug, also ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Wertfestsetzung.

Rn 48 Nach § 61 I ArbGG ist der Streitwert vom ArbG im Urt festzusetzen. Das hat Bedeutung für die Rechtsmittelfähigkeit (BAG AnwBl 84, 146; Dornbusch/Fischermeier/Löwisch § 61 Rz 5). Maßgeblicher Zeitpunkt ist abw von § 4 I, 1. Halbs der Schluss der mündlichen Verhandlung (LAG Bremen AP GKG § 23 Nr 1). Die Entscheidung ist nach § 318 bindend (LAG Nürnberg JurBüro 93, 172). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Auswärtige Senate.

Rn 3 Die Änderung des bisherigen Abs 2 und die Einführung des Abs 3 (Subdelegation) beruhen auf Art 17 Nr 4 des G vom 19.4.06 (BGBl I, 866). Die Familiensenate sind in die Regelung einbezogen worden (Abs 2 S 2). Die Bildung und die Aufgabenzuweisung erfolgt durch RechtsVO. Auswärtige Senate können für Zivil- und Strafsachen nur für den kompletten Bezirk eines oder mehrerer L...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 48 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv 22 EUR. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Zustellung die Gebühr nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 100 von EUR 11,–...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einlegung eines Rechtsmittels.

Rn 7 Wird ein Rechtsmittel (ihm gleich gestellt ist die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72a ArbGG: BAG NJW 08, 1610 [BAG 28.02.2008 - 3 AZB 56/07]) oder Einspruch gegen eine rechtskraftfähige Entscheidung innerhalb der Rechtsmittel- oder Einspruchsfrist eingelegt, hemmt das den Eintritt der formellen Rechtskraft (S 2). Außerordentliche Rechtsbehelfe wie der Antrag auf Wiede...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsbereich und Normzweck.

Rn 2 § 1066 erfasst alle Vereinbarungen oder Klauseln, die nicht unter den herkömmlichen Begriff der Schiedsvereinbarung nach § 1029 ff ›passen‹, jedoch gleichwohl die Entscheidung über Streitigkeiten einem Schiedsgericht unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs zuweisen. Dazu gehören in erster Linie die sogenannten statutarischen Schiedsklauseln in den Gesellschaftsvert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechte am Erlös.

Rn 2 Bis zur Ablieferung des Erlöses steht entsprechend § 1247 S 2 BGB dem Eigentümer der versteigerten Sache das Eigentum am Erlös zu, da dieser an die Stelle der Sache getreten ist (BGH ZInsO 13, 1353, 1354 f). Auch sonstige Rechte an der Sache setzen sich am Erlös fort. Dieser ist verstrickt und kann wegen weiterer Forderungen gegen den Schuldner nach § 826 gepfändet werd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Erstinstanzliche Vernehmung/Beeidigung Partei (Abs 2).

Rn 7 Ist eine Partei erstinstanzlich vernommen und beeidigt worden, kommt die Beeidigung der anderen Partei im Berufungsverfahren nur in Betracht, wenn die erste Vernehmung oder Beeidigung unzulässig war. Verhindert wird dadurch, dass zwei sich widersprechende eidliche Aussagen im gleichen Prozess vorliegen (§ 452 I 2). Das gilt auch dann, wenn das erstinstanzliche Gericht u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und mögliche Zustellungsarten.

Rn 1 Die Parteizustellung erfolgt grds durch den GV. Eine Zustellung durch die Partei selbst ist nicht vorgesehen (vgl BGH MMR 17, 239 [BGH 08.12.2016 - I ZB 118/15] Rz 13), auch nicht durch Einschreiben mit Rückschein (Dresd NJW-RR 03, 1721 [OLG Dresden 13.05.2003 - 11 W 586/03]). Der GV nimmt die Zustellung entweder selbst vor (§ 193) oder beauftragt seinerseits die Post (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Besondere Vorschriften.

Rn 9 In Ehesachen ist die Parteivernehmung tw abw gestaltet (vgl § 128 FamFG) und der Verzicht auf die Beeidigung ausgeschlossen (§ 113 IV Nr 8 FamFG). Im Rahmen einer Schadensermittlung nach § 287 I kann – ohne dass die Voraussetzungen der §§ 445, 447, 448 vorliegen müssen – der Beweisführer als Partei über den Schaden vernommen werden. Die sog Schätzungsvernehmung (§ 287 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. In Geldforderung übergehende Ansprüche.

Rn 14 Hat sich die Umwandlung des Individualanspruchs in eine Geldforderung noch nicht vollzogen, steht dem Gläubiger ein Wahlrecht zu, ob er den Individualanspruch (durch einstweilige Verfügung) oder den Geldanspruch (durch Arrest) sichern will (Zö/Vollkommer Rz 2). Im Einzelfall kann bei einer Gefährdung der Durchsetzbarkeit beider Ansprüche neben einer einstweiligen Verfü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Streitgegenstand nicht schiedsfähig (§ 1059 II 2a).

Rn 58 Da gem § 1030 I nahezu jeder vermögensrechtliche Anspruch Gegenstand einer Schiedsvereinbarung sein kann, sind Schiedssprüche über einen nicht schiedsfähigen Streitgegenstand eines Schiedsgerichts mit Sitz in Deutschland selten. Nicht schiedsfähig sind jedoch Streitigkeiten über einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch, § 2303 BGB, wenn sie durch letztwillige Verfügung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nutzlose Pfändung (Abs 2).

Rn 8 Das Verbot der nutz- oder zwecklosen Pfändung dient sowohl dem Schutz des Schuldners, nämlich gegen Verschleuderung und nicht gebotene Zerschlagung seines Vermögens als auch dem Schutz des Gläubigers vor unnötigen Kosten. Das Verbot gilt sowohl bei Erst- als auch bei Anschlusspfändung (§ 826). Letztere muss gem Abs 2 unterbleiben, wenn schon eine Erstpfändung unzulässig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung nach Aktenlage.

Rn 7 Wird Versäumnisurteil nicht beantragt oder sind beide Parteien säumig, kann eine Entscheidung nach Aktenlage ergehen, §§ 251a, 331a. Dabei ist das Ergebnis der Beweisaufnahme zu berücksichtigen (BGH NJW 02, 301, 302 [BGH 25.10.2001 - III ZR 43/01]). Ist das Beweisergebnis der anwesenden Partei günstig, kann sie ggf auf diesem Weg eine für sie positive Endentscheidung er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Rechtskräftige Entscheidungen.

Rn 5 Die Bindung nur an Recht und Gesetz befreit ein Gericht bei identischen Beteiligten nicht von der Pflicht zur Beachtung rechtskräftiger Entscheidungen anderer Gerichte. Die Reichweite der Rechtskraft wird durch den Streitgegenstand und dieser wiederum durch die Klage bestimmt. Die materielle Rechtskraft erstreckt sich allg nicht auf Vorfragen, sofern sie nicht gesondert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Eintritt eines Kalendertages als Vollstreckungsbedingung (Abs 1).

Rn 3 Voraussetzung der Vollstreckungsbedingung nach Abs 1 ist die Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des betreffenden Tages nach dem Kalender. Es kann ein bestimmtes Datum angegeben sein oder eine andere Kennzeichnung des Tages vorliegen, die sich anhand des Kalenders konkretisieren lässt, zB am Tage nach Ostern, Neujahr, dem letzten Tag des Monats oä (Zö/Seibel § 751 Rz 2). D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung von Einkommen und Vermögen.

Rn 5 Maßgeblich für die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen ist zunächst die Zweckbestimmung. Ein Geldbetrag, der zum alsbaldigen Verbrauch bestimmt ist, gehört zum Einkommen. Vermögen – und nicht Einkommen – der bedürftigen Partei ist auch der Anspruch auf Prozesskostenvorschuss (BGH FamRZ 04, 1633; BAG NJW 08, 1400). Vermögen sind Zahlungen aus Vermögensauseinandersetzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.

Rn 48 Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn das erstinstanzliche Gericht von der Entscheidung eines höherrangigen Gerichts, wenn es die nicht gibt, von der Entscheidung eines gleichrangigen Gerichts abweicht und sein Urt darauf beruht. Die Abweichung muss darin bestehen, dass das Gericht einen Rechtssatz aufgestellt hat, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Passivprozess (Abs 2).

Rn 5 Im Prozess um eine Nachlassverbindlichkeit ist entscheidend, ob dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des (gesamten) Nachlasses zusteht. Ist dies der Fall, ist er nach § 2213 BGB neben dem Erben passiv prozessführungsbefugt (§ 2213 I 1 BGB). Die Rechtskraft der für und gegen ihn ergangenen Entscheidung erstreckt sich dann auch auf den Erben. Obliegt dem Testamentsvo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahren.

Rn 3 Unzulässige Fragen sind zunächst vom Vorsitzenden zurückzuweisen (Musielak/Voit/Huber § 397 Rz 2), dh sie sind nicht zuzulassen bzw dem Zeugen ist ihre Beantwortung zu verwehren. Beanstandet die Partei diese Zurückweisung, so hat hierüber gem § 397 III das (gesamte) Prozessgericht zu entscheiden. Diese Entscheidung ist zwar ihrerseits gem § 355 II unanfechtbar, zur Über...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Zusammenrechnung (Abs 3).

Rn 44 Abs 3 sieht eine entspr Anwendung von § 850e Nr 2 und 2a vor. Der gesetzlichen Systematik nach gilt diese Regelung sowohl für die Sicherung der Ansprüche auf laufende Zahlungen nach Abs 1, als auch den Schutz des Vorsorgekapitals aus Abs 2. Da die Ansprüche auf laufende Leistungen nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden, unterstehen sie ohnedies schon der Berechnungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Säumnisentscheidung (Abs 1 S 2).

Rn 4 Wird dem Scheidungsantrag stattgegeben, kann in Unterhalts- oder Güterrechtssachen bei Vorliegen der sich aus § 113 I 2 iVm §§ 330 ff ZPO ergebenden Voraussetzungen eine Säumnisentscheidung ergehen. Diese Einschränkung ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Vorschrift. Einer Säumnisentscheidung gegen den Antragsgegner steht in Ehesachen aber bereits § 130 II...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesetzliche Möglichkeiten.

Rn 48 Als Instrument der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens kommt der materiellen Rechtskraft grds eine überragende Bedeutung zu. Es ist daher den Parteien grds verwehrt, die rechtskräftige Entscheidung mit der Behauptung anzugreifen, der Rechtsstreit sei unrichtig entschieden worden. Der Korrektur bloßer Rechtsanwendungsfehler setzt die materielle Rechtskraft stets ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Glaubhaftmachung (§ 294).

Rn 11 Wie dem Wortlaut von § 381 I 2 und 3 zu entnehmen ist, geht das Gesetz grds von einem Erfordernis der Glaubhaftmachung aus (Zö/Greger § 381 Rz 1; aA Musielak/Voit/Huber § 381 Rz 7). Wenngleich das Gericht praktisch nicht gehindert ist, dem nicht belegten, etwa telefonischen Entschuldigungsvorbringen des Zeugen zu glauben (Zeuge meldet sich am Morgen des Terminstages be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Pfändungsschutz für Heimarbeiter (Abs 2).

Rn 54 Heimarbeiter erbringen als arbeitnehmerähnliche Personen ihre Dienste persönlich unabhängig, aber wirtschaftlich abhängig. Arbeiten sie aufgrund eines dauerhaften Verhältnisses für einen Auftraggeber und werden sie mit wiederkehrenden Bezügen vergütet, so gilt § 850 II und der Pfändungsschutz aus den §§ 850a ff (Musielak/Voit/Flockenhaus § 850i Rz 13; nach Zö/Herget § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Hoferklärung.

Rn 167 § 4 I HöfeVfo: Bei einem Streit um die Eintragung eines Hofvermerks (positive Hoferklärung) ist nach § 48 III Nr 1 GNotKG im Normalfall der doppelte Einheitswert anzusetzen, Köln FamRZ 16, 1699. Das Ersuchen um Löschung eines Hofvermerks (negative Hoferklärung) (§ 3 Abs 1 HöfeVfO) ist idR nach § 36 Abs 1 GNotKG mit dem einfachen Einheitswert zu bemessen (Oldbg JurBüro...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bewegliches Vermögen.

Rn 2 Hinsichtlich der Vollstreckungsgegenstände unterscheidet die ZPO zwischen beweglichem und unbeweglichem Vermögen, wobei in Letzteres nach §§ 864 ff zu vollstrecken ist. Bewegliches Vermögen sind zunächst bewegliche Sachen sowie Tiere (§ 90a S 3 BGB). Hiervon ausgenommen sind jedoch Schiffe und Luftfahrzeuge, wenn diese im entsprechenden Register eingetragen sind; hier f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Abs 1 der Vorschrift soll den Unmittelbarkeitsgrundsatz (§ 355) verfahrensrechtlich dahin gewährleisten, dass die mündliche Verhandlung im Anschluss an die gerade durchgeführte Beweisaufnahme und unter ihrem Eindruck weiter- und wenn möglich erschöpfend fortgeführt wird (BGH WM 77, 948 f). Dazu setzt er den gesetzlichen Regelfall, dass sich an den Beweisaufnahmetermin T...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Richtervorlage nach Art 100 I GG und Verfassungsbeschwerde.

Rn 22 Die Richtervorlage nach Art 100 I GG ordnet die Aussetzung des anhängigen Verfahrens an. Damit ist nach der Systematik des Gesetzes im Anwendungsbereich des Art 100 I GG ein Rückgriff auf die zivilprozessuale Aussetzung nach § 148 versperrt. Allerdings ist das Gericht nach Art 100 I GG zugleich zur Vorlage verpflichtet. Ist jedoch bereits über dasselbe Gesetz eine ande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Streitsache.

Rn 7 Bei unbezifferter Leistungsklage der gesamte Anspruch (BGH NJW 74, 1551); bei Stufenklage auch der Hauptanspruch (Brandbg FamRZ 07, 55), jedoch nicht bei isolierter Auskunftsklage (Hambg FamRZ 83, 602). Bei Wechselklage wird der Anspruch aus dem Grundgeschäft nicht rechtshängig; bei Gesuch auf eVfg/Arrest ist Streitgegenstand nicht der Hauptanspruch, sondern die Zulässi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung.

Rn 2 Die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung setzt begrifflich voraus, dass im Hinblick auf ein und denselben Vollstreckungsanspruch oder eines betragsmäßigen Teils hiervon (BayObLG JurBüro 88, 1205) zur gleichen Zeit mehr als eine vollstreckbare Ausfertigung in Umlauf kommt (sog echte weitere Ausfertigung; Bartels ZZP 116, 57). Existieren dagegen mehrere T...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bedeutung des Vertragsstatuts.

Rn 13 Davon zu trennen ist aber die Frage, ob ein ggf davon abweichendes Vertragsstatut auch in einem Verbandsklageprozess relevant ist, wenn dieser sich auf einen Verstoß gegen (zwingendes) Vertragsrecht bezieht, wie etwa bei Klagen gem § 1 oder ggf §§ 2 und 4a UKlaG. Die deutsche Rechtsprechung nimmt hier eine gesonderte Beurteilung vor und hält daher die Verbandsklage für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Protokoll ist insoweit, als es Feststellungen nach § 160 Abs. 3 Nr. 1, 3, 4, 5, 8, 9 oder zu Protokoll erklärte Anträge enthält, den Beteiligten vorzulesen oder zur Durchsicht vorzulegen. 2Ist der Inhalt des Protokolls nur vorläufig aufgezeichnet worden, so genügt es, wenn die Aufzeichnungen vorgelesen oder abgespielt werden. 3In dem Protokoll ist zu vermerken, das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inländische juristische Personen.

Rn 13 Nur inländische juristische Personen haben Anspruch auf PKH. Den inländischen juristischen Personen stehen solche gleich, die ihren Sitz in der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum haben. Juristische Personen sind: Eingetragene Vereine (§ 21 BGB), wirtschaftliche Vereine mit eingetr. Rechtsfähigkeitsrecht (§ 22 BGB)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 714 regelt das Verfahrensrecht von Anträgen des Gläubigers nach § 710 oder §§ 711s 3, 710 und des Schuldners nach § 712. Die Vorschrift beschränkt sich dabei auf den Zeitpunkt der Antragstellung und die Glaubhaftmachung. Inhaltlich handelt es sich dabei um Sachanträge iSd § 137 (BGH FamRZ 03, 598). Sie müssen die Form des § 297 einhalten. Über sie ist durch Urt zu ent...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Mitwirkung der Parteien.

Rn 10 Im Rahmen des den Parteien zustehenden Rechts auf Gewährung des rechtlichen Gehörs können die Parteien Rechtsausführungen machen und diese durch die Vorlage eines Privatgutachtens untermauern. Auf diese Weise können sie den Umfang der Ermittlungen durch den Richter beeinflussen, indem sie ihn zwingen, sich mit dem Gutachten auseinanderzusetzen und ggf weitergehende Erm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Pflicht zur Entscheidung.

Rn 3 Über die Kosten der Nebenintervention muss entschieden werden. Die Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention ergeht von Amts wegen (§ 308 II). Ein Antrag ist nicht erforderlich. Gleichwohl schadet es nicht, das Gericht an seine Pflicht zur Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention zu erinnern, da in der Praxis diese Entscheidung häufig übersehen wird. I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsatz.

Rn 4 Die Regelung des Abs 1 stellt eine Grundlagennorm dar. Sie enthält in S 1 die allgemeine Klarstellung, dass eine mündliche Verhandlung stets auch als Videokonferenz durchgeführt werden kann. Der Hinweis, dass dies in geeigneten Fällen stattfinden kann, ist keine Einschränkung. Mit dieser Gleichstellung der Videoverhandlung gegenüber einer Verhandlung im Sitzungszimmer d...mehr