Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bei berechtigter Zeugnisverweigerung.

Rn 11 Das Zeugnisverweigerungsrecht kann sich aus §§ 372a, 383, 384 sowie aus Art 47 GG oder anderen spezielleren Vorschriften (zB: Schweigerecht katholischer Geistlicher gem Reichskonkordat) ergeben. Ist das Zeugnisverweigerungsrecht im Zwischenstreit rechtskräftig festgestellt, so wird der Rechtsstreit ohne Vernehmung des Zeugen fortgesetzt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Aufhebung durch das Gericht.

Rn 13 Wiederum durch Beschluss hebt das Gericht die Verfahrensbeistandschaft unter den engen Voraussetzungen des § 158 IV 2 auf. Ebenso können durch Beschluss allein zusätzlich übertragene Aufgaben entzogen werden. Als actus-contrarius ist auch der Aufhebungsbeschluss nicht isoliert anfechtbar; vielmehr können auch hier Rechtsmittel gegen die Endentscheidung darauf gestützt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Unzulässigkeit der Titulierung für den Rechtsanwalt.

Rn 18 Die Titulierung für den Rechtsanwalt ist unzulässig, wenn der Erstattungsanspruch erloschen ist, bevor der Antrag auf Titulierung zugunsten des Anwalts dem Gegner zugegangen ist (Köln KoRsp ZPO § 126 Nr 9). Hat die Partei daher als erstes selbst einen Kostenfestsetzungsbeschluss gegen den Gegner erwirkt und rechnet dieser dann auf, so erlischt die Kostenforderung und e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 66 Hat der Kläger ein unzuständiges Gericht angerufen und erklärt er nach Begleichung der Klageforderung die Hauptsache einseitig für erledigt, so setzt die Festsetzung der Erledigung der Hauptsache voraus, dass der Kläger zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses bereits einen Verweisungsantrag gestellt hat. Wird die Verweisung erst später beantragt, ist die Klage als u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Willenserklärung.

Rn 267 Wenn Klageziel die Abgabe einer WE ist, wird nach § 3 bewertet (Kobl ZMR 02, 346); andere Normen wie § 6 sind nur einschlägig, wenn die WE unmittelbar eine dort geregelte Rechtsänderung zur Folge hat (BGH MDR 02, 295: § 3 bei Klage auf Zustimmung zur Auflassung; OLGR Jena 98, 350: § 6 bei Auflassung). Maßgeblich ist das wirtschaftliche Interesse des Kl an der Abgabe (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Ausnahmen

Rz. 137 [Autor/Stand] Die erweitert beschränkte Steuerpflicht griff im Verhältnis zu Österreich laut DBA, das zum 1.8.2008 von Deutschland wegen Wegfalls der Erbschaftsteuer in Österreich gekündigt wurde, nicht ein. Dies gilt noch heute im Verhältnis zur Schweiz, sofern ein Erwerb von Todes wegen vorliegt. Der Schweiz steht das Besteuerungsrecht an diesen Vermögensgegenständ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Spruchkörper.

Rn 14 Zuständig ist das Ausgangsgericht. In § 321a findet sich keine Bestimmung darüber, wer an der Entscheidung über die Anhörungsrüge mitzuwirken hat. Mangels einer solchen Regelung hat das Gericht in seiner regulären Zusammensetzung über die Anhörungsrüge zu entscheiden (BGH NJW-RR 06, 63, 64 [BGH 28.07.2005 - III ZR 443/04]), anders bei § 320 IV 2. Ein zwischenzeitlicher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Juristische Personen (Nr 1).

Rn 4 Beteiligtenfähig sind juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie juristische Personen des Privatrechts (GmbH, AG, KGaA, Genossenschaft, VVaG). Juristische Personen mit dem Verwaltungssitz in anderen Staaten der EU wie etwa (vor dem Brexit) die ›Limited‹ nach englischem Recht sind zumindest dann beteiligtenfähi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Flugreisekosten der Partei.

Rn 28 Soweit die Teilnahme der Partei an einem Verhandlungs- und Beweistermin geboten ist, sind die Kosten einer Flugreise jedenfalls insoweit erstattungsfähig, als dadurch die Kosten einer anderweitigen günstigeren Anreise vermieden worden sind. Darüber hinaus sind Flugreisekosten auch dann erstattungsfähig, wenn sie eine erhebliche Zeitersparnis mit sich bringen. Die Koste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Bedeutung des Merkmals.

Rn 4 Da die Beweiskraft der Privaturkunde über eine Erklärung sich auf die Abgabe der Erklärung durch den Aussteller bezieht, muss die Privaturkunde notwendigerweise einen Aussteller erkennen lassen. Die Beweiswirkung hängt deshalb davon ab, dass die Urkunde von den Ausstellern unterzeichnet wurde, wobei die Unterzeichnung durch Unterschrift oder durch notariell beglaubigtes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. VKH.

Rn 19 Da es sich bei dem Vermittlungsverfahren um ein selbstständiges Verfahren handelt, kann den Eltern hierfür auch VKH bewilligt werden. Problematisch ist die Beiordnung eines Anwalts, da dies nach § 78 II voraussetzt, dass die Beiordnung wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage erforderlich erscheint. Diese Voraussetzungen werden im Vermittlungsverfahren regelmäß...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Konkurrierende Verbandsklagen.

Rn 14 Die hM versucht, das durch die Vielzahl der Klagebefugten theoretisch und gelegentlich auch praktisch auftretende Problem konkurrierender Verbandsklagen materiell-rechtlich über den Begriff der Wiederholungsgefahr zu lösen (s § 1 Rn 21). Vorzugswürdig ist eine genauere Bestimmung des Streitgegenstands der Verbandsklage: Weil keine subjektive Rechtsposition des Klägers ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Widerklage des Unternehmers (§ 29c III).

Rn 6 § 29c III (früher: § 29c II) erweitert in Ausnahme zu § 33 II den Anwendungsbereich der Widerklage des Unternehmers gegen den Verbraucher (zur Widerklage s § 33). Gegenstand der Regelung ist der Fall, dass der Verbraucher den Unternehmer außerhalb des Gerichtsstands des § 29c I 1 vor dessen allg Gerichtsstand oder einem anderen besonderen Gerichtsstand in Anspruch nimmt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Der Erlass eines Versäumnisurteils.

Rn 6 Der Einspruch setzt wie ein Rechtsmittel den Erlass des Versäumnisurteils voraus. Ein vorher eingelegter Einspruch ist unwirksam (RGZ 110, 169, 170). Das gilt für die nach § 311 verkündeten Versäumnisurteile. Für die Versäumnisurteile im schriftlichen Vorverfahren nach § 331 III, die nach § 310 III erst mit Zustellung an beide Parteien (s § 331 Rn 36) wirksam werden, is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Notwendigkeit der Nachweise.

Rn 11 Tritt als Bevollmächtigter ein Rechtsanwalt auf, muss der Nachweis nur erbracht werden, wenn der Gegner einen Mangel der Vollmacht rügt (§ 88 I). Ist der Prozessbevollmächtigte kein Rechtsanwalt, ist das Gericht zur Prüfung der Vollmacht vAw verpflichtet (BGH MDR 22, 1241 Rz 15) und muss deshalb, wenn der Vertreter im Parteiprozess seiner Verpflichtung zur Vorlage der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen.

Rn 6 Das Gericht hat nach seinem Ermessen das Bedürfnis für die in § 144 vorgesehenen Ermittlungsmöglichkeiten zu prüfen (BGH MDR 19, 563; MDR 15, 448 [BGH 09.12.2014 - X ZR 13/14]). Darüber hinaus müssen die Voraussetzungen der Beweisführung iSv Abs 3 iVm den Normen des Augenscheins und des Sachverständigenbeweises vorliegen. Holt das Gericht vAw ein Sachverständigengutacht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Das weitere Verfahren, Abs 3 S 3.

Rn 45 Hält das Gericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung für geboten, muss es die Verfahrensbeteiligten hierauf so früh wie möglich hinweisen und rechtliches Gehör gewähren (Musielak/Borth/Frank/Frank § 156 Rz 15). Der Antrag eines Beteiligten oder aber ein gerichtlicher Hinweis über die Einleitung eines einstweiligen Anordnungsverfahrens muss vAw in die Sitzungsniede...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 47 Hilft der Rechtspfleger nicht vollständig ab, legt er die Erinnerung dem Richter vor, § 11 II 6 RPflG. Zuständig ist der Richter des Gerichts, dessen Rechtspfleger entschieden hat; dies kann beim LG auch die Kammer bzw. beim OLG der Senat sein (§ 28 RPflG; München AGS 17, 51, 52 [OLG München 08.07.2016 - 34 Sch 11/13]; bei der sofortigen Beschwerde ist der obligatorisc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung.

Rn 5 Ist die Belehrung fehlerhaft oder fehlt sie gänzlich, so ist zunächst eine Berichtigung gem § 42 möglich. Eine fehlerhafte oder fehlende Belehrung kann zur Wiedereinsetzung (§ 17) berechtigen. In diesem Fall wird das Fehlen des Verschuldens vermutet (§ 17 II). Hat eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung einen Rechtsbehelf benannt, der nicht statthaft ist, so führt dies ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erstreckung auf Dritte.

Rn 3 ZT wird vertreten, dass sich der Titel in einer Ehewohnungssache auch auf andere Personen erstreckt (ThoPu/Hüßtege § 209 FamFG Rz 29). Das erscheint auf den ersten Blick zum Schutze des verbleibenden Ehegatten oder aber evtl Kinder sinnvoll und notwendig. Aber Kinder sind ohnehin über § 1666 BGB eigenständig geschützt. Eines Schutzes iR eines ›Annex‹ bedarf es also nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Erklärungen über Behauptungen der Gegenseite (Nr 4).

Rn 7 Auch für dieses Vorbringen der Gegenseite gilt das unter III. Gesagte. Auch die Erklärungen des Gegners richten sich nach den Regeln der Behauptungs- und Beweislast sowie der Wahrheitspflicht des § 138. Darüber hinaus bestimmen diese Erklärungen im Einzelnen die Fragen der erforderlichen weiteren Substantiierung durch die beweisbelastete Partei sowie die Beweisbedürftig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Prozessual bedeutsame Willenserklärungen.

Rn 6 Diese prüft das Revisionsgericht uneingeschränkt auf ihre Auslegung nach und hat sie – soweit deren prozessuale Bedeutung in Rede steht – frei zu würdigen (BGH NJW 98, 3350, 3352; vgl BGHZ 140, 156, 157 zur Wertung eines Parteivorbringens als Geständnis; vgl auch Musielak/Voit/Ball § 546 Rz 7; MüKoZPO/Krüger § 546 Rz 11; Zö/Feskorn § 546 Rz 13). Dabei ist zu berücksicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundkonstellation.

Rn 4 Die Rechtswirksamkeit eines gerichtlichen Vergleichs wird nicht dadurch berührt, dass er vor einem nicht zuständigen oder nicht ordnungsgem besetzten Gericht abgeschlossen worden ist (grdl BGH NJW 61, 1817 [BGH 28.06.1961 - V ZR 29/60]; zust Redeker/v. Oertzen § 106 Rz 5). Der Einwand der Verletzung des gesetzlichen Richters kann auch im Nachhinein ggü einer Vollstrecku...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / g) Wiederholte Auskunft.

Rn 22 Der Drittschuldner erfüllt seine Verpflichtung durch die Auskunftserteilung. Seine Auskunft muss er grds weder wiederholen noch ergänzen (BGHZ 86, 23, 25; BGH VersR 83, 981, 982), doch darf er seine Auskunft ergänzen. War die Erklärung zunächst auf einzelne Umstände beschränkt, kann der Gläubiger weitere Angaben verlangen (Stöber/Rellermeyer Rz B.287). Bei einer Pfändu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Rechtsbeschwerde eines Beteiligten ist statthaft, wenn sie das Beschwerdegericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug in dem Beschluss zugelassen hat. (2) Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahrensgrundsätze.

Rn 9 Ehesachen sind gem § 111 Nr 1 Familiensachen, sodass zunächst neben den allgemeinen Vorschriften des 1. Buchs des FamFG (§§ 1–110) die speziellen Vorschriften über das Verfahren in Familiensachen (2. Buch, 1. Abschnitt: §§ 111 – 120 FamFG) Anwendung finden. Rn 10 Allerdings erfährt dies für die Ehesachen (und Familienstreitsachen, vgl § 112) eine Einschränkung. Die Vorsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostenschuldner.

Rn 4 Kostenschuldner nach § 96 kann nur die Partei sein, die im Rechtsstreit voll oder tw obsiegt hat. Dazu gehört zunächst einmal jeder Fall, in dem das Gericht der Klage durch streitige Entscheidung ganz oder tw stattgegeben oder die Klage ganz oder tw abgewiesen hat. Hierzu gehören aber auch die Fälle, in denen der Antrag letztlich anerkannt wird. Das Anerkenntnis bezieht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Bedeutung.

Rn 1 Die Prozessführung liegt in der Hand des ProzBev, er soll möglichst schnell und umfassend über alle zuzustellenden Schriftstücke Kenntnis erhalten; daher ist innerhalb des Rechtszugs (s Rn 7 ff) zwingend an ihn als Zustellungsadressaten (vgl § 166 Rn 3) zuzustellen (BGH MDR 11, 121 Rz 10; BVerfG NJW 17, 318 Rz 15). Der Verstoß gegen § 172 macht die Zustellung unwirksam ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zuständigkeitsstreitwert.

Rn 14 Anlass zur Festsetzung des ZuS besteht, wenn die sachliche Zuständigkeit des AG oder LG davon abhängt (§ 2 Rn 3) und – aufgrund vorhandener Bewertungsspielräume – eine Klarstellung erforderlich ist; bei bezifferten Anträgen kann die Festsetzung daher unterbleiben. Hinreichender Anlass ist auch die Hinweispflicht nach § 504. Eines Antrags bedarf es nicht. Die Wertfestse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Anhörung.

Rn 37 Vor der Entscheidung ist der Drittschuldner nie und der Schuldner gem § 834 grds nicht zu hören. Das Anhörungsverbot für den Schuldner ist jedoch bei Pfändungen nach den §§ 850d, 850f II verfassungskonform einzuschränken (§ 834 Rn 3). Außerdem ist er bei einer Billigkeitsentscheidung gem den § 850b III und § 54 II SGB I zu hören, ebenso in den von einem Schuldnerantrag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Divergenzvorlage an den BGH gem § 36 III.

Rn 19 § 36 III ist nur anwendbar, wenn das vorlegende OLG auf Grund des Eingreifens des § 36 II anstelle des BGH tätig wird und nicht, wenn sich seine Zuständigkeit ohne Überleitung gem § 36 II unmittelbar aus § 36 I ableitet (BGH Beschl v 16.5.18 – X ARZ 69/18, Rz 6 – juris; BGH NJW 00, 3214, 3215; Braunschw MDR 12, 489 [OLG Braunschweig 21.12.2011 - 1 W 47/11]). Dies folgt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verhältnis zum KapMuG.

Rn 4 Das Verhältnis des VDuG zum KapMuG ist nicht geregelt, obwohl es dafür zumindest theoretisch ein Bedürfnis gibt, da sich die Anwendungsbereiche überschneiden: Auch Kapitalanleger können Verbraucher sein, wenn sie zu nicht unternehmerischen Zwecken handeln (zB Kapitalanlage zur privaten Altersvorsorge). Rn 5 Mangels gesetzlicher Regelung sind Verbandsklagen gem VDuG auch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung des Gerichts: Ablehnung der gerichtlichen Vermittlung, Abs 1 S 2.

Rn 6 Das Gericht kann die Durchführung eines Vermittlungsverfahrens ablehnen, wenn die Voraussetzungen nach Abs 1 S 1 nicht vorliegen. Gem Abs 1 S 2 kann zudem eine ablehnende Entscheidung ergehen, wenn bereits ein Vermittlungsverfahren oder eine anschließende außergerichtliche Beratung gem Abs 5 S 2 erfolglos geblieben ist. Hierdurch soll verhindert werden, dass die Eltern ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verschlechterung.

Rn 11 Auch Verschlechterungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind zu berücksichtigen. Das können Änderungen des Arbeitseinkommens oder der Verlust des Arbeitsplatzes sein (Brandbg RPfleger 04, 53). Auch das Hinzutreten weiterer Unterhaltspflichten durch Eheschließung oder Geburt eines Kindes sind zu berücksichtigen (Dürbeck/Gottschalk Rz 964). Werden nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Anwendbarkeit von § 717 II.

Rn 46 Im Bereich des § 771 III hat der BGH die Vorschrift des § 717 II ausdrücklich nicht für entspr anwendbar gehalten. Wird das einer Drittwiderspruchsklage stattgebende Urt, aufgrund dessen gem §§ 775 Nr 1, 776 die weitere Zwangsvollstreckung gehindert wird bzw Vollstreckungsmaßnahmen beseitigt werden, in 2. Instanz aufgehoben, greift § 717 II zug des Gläubigers nicht ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht § 647 ZPO aF und regelt die Form, in der das Gericht den Antragsgegner an dem Verfahren beteiligt, wenn es die Zulässigkeit des Antrags bejaht und keine Zurückweisung des Antrags nach § 250 II erfolgt. Das Gericht verfügt die förmliche Zustellung und erteilt ihm die in Abs 1 S 2 Nr 1–4 aufgezählten Hinweise. Die Vorschrift dient der Gewährung r...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Beschlussfassung.

Rn 30 Die Nichtöffentlichkeit der Beschlussfassung durch das Spruchkörperplenum ist abw von § 21e VIII nicht ausdrücklich geregelt. Da es sich wie beim Präsidium um eine Gremienentscheidung in richterlicher Unabhängigkeit handelt, die grds nicht öffentlich ist (BVerfG K NJW 08, 909, 910 [BVerfG 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07]), ist auch die Beschlussfassung im Spruchkörperplenum...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Folgen des Nichterreichens.

Rn 4 Wird das Mindestgebot nicht erreicht, ist der Zuschlag zu versagen. Wird er dennoch erteilt, ist die Versteigerung nicht unwirksam (MüKoZPO/Gruber Rz 2; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 2; aA bei bekannt gegebenem Mindestgebot St/J/Würdinger § 817 Rz 23 mwN); es können jedoch Amtshaftungsansprüche geltend gemacht werden (MüKoZPO/Gruber Rz 2; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 2)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehungsgeschichte und Normzweck.

Rn 1 Der Einspruch ist ein von Angaben und Nachweisen zu Verhinderungsgründen unabhängiger Rechtsbehelf der säumig gewesenen Partei, der den Prozess in die Lage zurückversetzt, in der er sich vor Eintritt der Versäumung befand (Mot zur CPO, 230 = Hahn/Mugdan, Materialien, 294). Die weite Zulässigkeit des Einspruchs ist das Korrelat zu den strengen Säumnisfolgen in §§ 330, 33...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Der Drittschuldner ist nach Abs 1 S 1 Alt 1 zur Herausgabe befugt, falls ein Anspruch auf Herausgabe oder Leistung einer beweglichen Sache nach § 847 mehrfach, also zumindest zweimal wirksam gepfändet ist. Aufgrund einer titulierten Geldforderung muss der Gläubiger den Herausgabeanspruch wegen einer beweglichen körperlichen Sache einschl der Wertpapiere nach § 808 II 1 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass für mehrere Amtsgerichte im Bezirk eines Landgerichts oder mehrerer Landgerichte im Bezirk eines Oberlandesgerichts ein gemeinsamer Bereitschaftsdienstplan aufgestellt wird oder ein Amtsgericht Geschäfte des Bereitschaftsdienstes ganz oder teilweise wahrnimmt, wenn dies zur Sicherstellun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Unbedingtes Rechtsmittel, beabsichtigte Beschwerde.

Rn 3 Keine Abweichung ergibt sich für reine Anträge auf VKH für eine beabsichtigte Beschwerde. Diese sind gem I 2 – wie nach I 1 anschließend auch die nachzuholende Einlegung der Beschwerde nach Bewilligung v VKH durch das Beschwerdegericht – beim FamG (iudex a quo) einzureichen, während der Wiedereinsetzungsantrag beim OLG bzw KG zu stellen ist (BGH FamRZ 13, 1385). Ein VKH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Einstellungssicherheit.

Rn 9 Hierzu zählen etwa §§ 707, 719, 732 II Hs 2, 769, 771 III. Sie dient ebenfalls dem Gläubigerschutz durch Verzögerung der Vollstreckung (etwa Illiquidität des Schuldners). Der Sicherungsanlass entfällt, wenn die Klage des Vollstreckungsgläubigers rechtskräftig abgewiesen wird. Ausreichend ist aber bereits die bloße Verkündung eines zweitinstanzlichen Urteils, welches die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unterlassen der Mitteilung.

Rn 4 In Ausnahmefällen unterbleibt die Mitteilung, wenn schutzwürdige Interessen eines Beteiligten an dem Ausschluss der Übermittlung das Schutzbedürfnis anderer Beteiligter oder das öffentliche Interesse an der Übermittlung überwiegen. Betroffen davon sind am ehesten Mitteilungen an andere öffentliche Träger; ein Absehen von der Mitteilung an die Polizei zur Wahrung vorrang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann durch Beschluss die Vollstreckung einstweilen einstellen oder beschränken und Vollstreckungsmaßregeln aufheben, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundsatz.

Rn 1 Die Neufassung des § 53 enthält in Abs 1 eine Verweisung auf die allgemeinen Vorschriften, nach deren Inhalt sich die Prozessfähigkeit betreuter Personen bestimmt. Dieser Verweis auf die Vorschriften führt dazu, dass die Prozessfähigkeit von Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, nur von ihrer Geschäftsfähigkeit abhängt (§ 51, vgl auch §§ 275, 316 FamFG), ohne das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Keine Entscheidung über Entschädigungsanspruch.

Rn 10 Sieht das Gericht im Rahmen seines Ermessens von einer Entscheidung über den Entschädigungsanspruch ab, wird der Primäranspruch zugesprochen, iÜ der Sekundärantrag – und zwar im Tenor des Urteils (aA Zö/Herget Rz 5 – nur in den Entscheidungsgründen) – als unzulässig abgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Sekundärantrag mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 510b (o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsfolge.

Rn 10 Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass das im Falle einer Störung zulässigerweise eingereichte Ersatzdokument alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Dies ist zwar im Regelfall so; jedoch ist nach Abs 1 S 3 auf Aufforderung des Gerichts ein elektronisches Dokument nachzureichen. Dies soll die Gerichte durch Disziplinierung der Antragseller entlasten (Begr zu §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vertreter.

Rn 2 § 171 ist auf alle Formen rechtsgeschäftlicher Vertretung anwendbar, so auf die Prokura (§ 49 HGB) und die Postempfangsvollmacht (Zö/Schultzky Rz 2 mwN; krit hierzu Coenen DGVZ 02, 183; Nürnbg NJW-RR 98, 495, 496 [OLG Nürnberg 07.05.1997 - 9 W 897/97]). Maßgeblich sind die Vorschriften des bürgerlichen Rechts (BGH NJW-RR 17, 58 Rz 7). Die Vollmacht muss das Recht zur En...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuständigkeit.

Rn 32 Der Gläubiger muss beim örtlich zuständigen Vollstreckungsgericht, § 828, die Pfändung des Herausgabe- oder Eigentumsübertragungsanspruchs beantragen (§ 828 Rn 7 f). Der Pfändungsbeschluss ist durch den funktionell zuständigen Rechtspfleger zu erlassen, § 20 Nr 17 RPflG (§ 828 Rn 3). Diese Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts besteht selbst dann, wenn ein Erkenntni...mehr