Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ursache eines Personenschadens, Sachschadens oder Sachmangels (Nr 2).

Rn 22 Ursache meint die physikalische, chemische oder biologische Kausalität. Durch SV kann geklärt werden, wer von mehreren möglichen Verursachern mit welcher konkreten technischen Verursachungsquote beteiligt ist (München BauR 98, 363; Köln BauR 05, 752; Ddorf IBR 14, 184; Köln 9.2.17 – 1 W 3/17: In einem selbstständigen Beweisverfahren ist die Frage zuzulassen, ob der an ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkungen.

Rn 4 Die Pfändung begründet ein Pfandrecht mit den sich aus § 804 ergebenden Wirkungen. Ein Verwertungsrecht besteht nicht. Aus diesem Grund wird das Pfandrecht auch als Arrestpfandrecht bezeichnet. Ist eine (Geld-)Forderung gepfändet, so kann der Drittschuldner nur noch an den Arrestschuldner und Arrestpfandgläubiger gemeinsam leisten (RGZ 77, 250, 254; Zö/Vollkommer Rz 4)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Insolvenzverfahren.

Rn 25 Ein eröffnetes Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Gesellschafters einer GbR führt regelmäßig gem § 728 II BGB – beachte nF zum 1.1.24 zur Auflösung der Gesellschaft und damit zur Auseinandersetzung gem den §§ 730 ff BGB. Die Gesellschafterinsolvenz bei einer Personenhandelsgesellschaft führt grds nicht zur Auflösung der Gesellschaft, sondern nur zum Ausscheiden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 41 Zuständig ist gem § 771 I das Gericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung erfolgt, dh in dessen Bezirk die Vollstreckung begonnen hat (RGZ 35, 404, 406). Bei Vorpfändung ist das künftige Pfändungsgericht zuständig, bei Anschlusspfändung das Gericht der Hauptpfändung (KG OLGR 29, 194) und bei Rechtspfändung das Gericht, das den Pfändungs- u. Überweisungsbeschluss ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 10. Gewerblicher Rechtsschutz.

Rn 20 Eine Aussetzung des marken- bzw patentrechtlichen Verletzungsverfahrens kommt im Hinblick auf ein gegen die Klagemarke gerichtetes Löschungsverfahren bzw. ein gegen das Klagepatent gerichtetes Nichtigkeitsverfahren nur dann in Betracht, wenn das Löschungs- bzw. Nichtigkeitsverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg verspricht (zum Markenrecht: BGH MDR 14, 12...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vertretung bei der Geschäftsverteilung.

Rn 26 Diese findet nach Abs 4 durch den im Geschäftsverteilungsplan des Präsidiums bestimmten Vertreter statt. Es gilt nicht die spruchkörperinterne Vertretungsregelung, denn die Beschlüsse sollen in der zahlenmäßig vollen Besetzung gefasst werden (Zö/Lückemann § 21g GVG Rz 13). Sowohl im regelbesetzten wie auch im überbesetzten Spruchkörper wirkt an der Geschäftsverteilung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nachholung der Zahlung.

Rn 10 Bei nachgeholter Zahlung wird der Zeuge nur dann geladen, wenn hierdurch – nach der freien Überzeugung des Gerichts – keine Verfahrensverzögerung eintritt. Dies ist entsprechend den Voraussetzungen des § 296 II zu prüfen (BGH NJW 17, 2288 [BGH 31.05.2017 - VIII ZR 69/16] Rz 16) und entzieht sich einer generalisierenden Betrachtung; letztlich wird es auf die Frage der P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erklärung über die Echtheit.

Rn 3 Der Inhalt der Erklärung über die Echtheit richtet sich danach, ob es sich um eine namentlich unterschriebene Urkunde handelt. Bei namentlich unterschriebenen Urkunden hat der Beweisgegner sich im Hinblick auf § 440 II zur Echtheit der Namensunterschrift zu erklären (§ 439 II, zum Begriff der Namensunterschrift s § 440 Rn 4), bei nicht unterschriebenen Urkunden zur Echt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Vor Vollstreckung.

Rn 5 Der Sicherungszweck entfällt bei Verzicht auf die vorläufige Vollstreckbarkeit (München WM 79, 29). Ferner bei einem bestätigenden Berufungsurteil, auch wenn dieses noch mit der Revision angreifbar und damit nicht rechtskräftig ist, § 708 Nr 10 (Zö/Herget § 109 Rz 3). Dies gilt nicht, wenn das Berufungsgericht die Zwangsvollstreckung gegen Abwendungssicherheit des Schul...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schiedsort in Deutschland.

Rn 2 Nur ein Schiedsspruch, bei dem das Schiedsgericht seinen Sitz in Deutschland hatte (§ 1025 I), kann von einem deutschen Gericht in einem Verfahren nach § 1059 aufgehoben werden. Ist der Aufhebungsbeschluss rechtskräftig, ist damit die Urteilswirkung des Schiedsspruchs aus § 1055 beseitigt. Aufhebungsgründe aus § 1059 können auch vom Vollstreckungsschuldner im Verfahren ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck/Regelungsinhalt.

Rn 1 Die Vorschrift sieht vor, dass das FamG Gewaltschutzanordnungen der zuständigen Polizeibehörde u ggf anderen öffentlichen Stellen mitteilt. Dadurch soll eine gut abgestimmte Zusammenarbeit der betroffenen Institutionen bei Interventionen in Fällen häuslicher Gewalt ermöglicht werden. Ist – wie in vielen Fällen – die Polizei schon mit einem Fall häuslicher Gewalt befasst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sperrfrist für die erneute Haft (Abs 3).

Rn 4 Die Norm schützt den Schuldner vor einer Haftanordnung in einem anderen Verfahren desselben Gläubigers oder eines anderen Gläubigers. Der Schutz ist auf zwei Jahre beschränkt und entfällt, wenn die Voraussetzungen einer weiteren Abgabe der Vermögensauskunft gem § 802d vorliegen, der insoweit eine korrespondierende Frist aufweist. Die Norm entspricht ansonsten im Wesentl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Auswirkungen auf den Prozess.

Rn 9 § 17 I 2 GVG begründet ein vAw zu beachtendes Prozesshindernis und damit die Unzulässigkeit der zeitlich später erhobenen Klage. Sie ist von dem insoweit unzulässig angerufenen Gericht durch Prozessurteil abzuweisen (BFH ZfZ 07, 71; BGH NJW 98, 231). Ein des ungeachtet ergangenes Sachurteil ist ggf im Rechtsmittelverfahren aufzuheben. Soweit die Nichtbeachtung anderweit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 28 Für die Prüfung der Ersuchen durch die Prüfungsstellen wird eine Gebühr zwischen 15 und 55 EUR erhoben (Nr 1320 des zum JVKostG). Die Regelgebühr beträgt 30 bzw 40 EUR, § 75 II ZRHO. Dazu kommen Übersetzungskosten gem §§ 8, 11 ff JVEG. Weitere Kosten des Rechtshilfeverkehrs ergeben sich aus den einschlägigen völkerrechtlichen Vereinbarungen, zB Art 14 HBÜ, 16 HÜZ. Es k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abs 2.

Rn 3 Für das vom Testamentsvollstrecker im Aktivprozess zugunsten des Erben erwirkte Urt kann eine vollstreckbare Ausfertigung nach Abs 2 S 1 erst nach der Beendigung der Testamentsvollstreckung erteilt werden, weil der titulierte Anspruch bis dahin immer noch der Verwaltungs- und Prozessführungsbefugnis des Testamentsvollstreckers unterliegt (MüKoZPO/Wolfsteiner § 728 Rz 8)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vollstreckung und Rechtsbehelfe.

Rn 4 Aus § 747 findet die Vollstreckung in den Nachlass statt, nicht in das persönliche Vermögen der einzelnen Miterben. Schuldner der Vollstreckung sind alle Miterben (MüKoZPO/Heßler § 747 Rz 19). Bei der Vollstreckung gegen die Erben nach § 747 wird der Einwand der beschränkten Erbenhaftung zunächst nicht berücksichtigt, § 781, auch wenn er im Urt nach § 780 I vorbehalten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nachverfahren.

Rn 14 Das Nachverfahren ist vAw auch vor Rechtskraft des Vorbehaltsurteils einzuleiten; anders bei § 600 Rn 3. Der Streitstoff beschränkt sich auf die Aufrechnung, unterliegt aber sonst keinen Beschränkungen im Hinblick auf Beweismittel, Klageänderungen und -erweiterungen, Parteiwechsel und Widerklage; zum Urkundsprozess § 600 Rn 6 f. Gegen die Klageforderung sind nur dann E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 In den Fällen, in denen eine Titelumschreibung erforderlich ist, bedarf es der Klausel, so in den in den §§ 727–729, 738, 742, 744, 744a, 745, 749 behandelten Fällen. Erweist sich eine Klausel als nicht erforderlich, bedarf auch das Urt, durch welches der Einspruch gegen einen VB verworfen oder der VB aufrechterhalten wird, keiner Vollstreckungsklausel; der VB bleibt Ti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorrang § 259.

Rn 7 Im Rahmen des Verfahrens hat das Gericht auf den entsprechenden Antrag des Klägers auf Fristsetzung und Entschädigungszahlung hin zunächst zu prüfen, ob neben den Voraussetzungen der §§ 255 und 510b auch die Voraussetzungen des § 259 gegeben sind. Ist dies der Fall, ist es verpflichtet, über den Entschädigungsantrag nach Maßgabe des § 259 zu entscheiden. Dies ergibt sic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verhältnis zu GVG und ZPO.

Rn 3 Wegen der ›GVG-Anbindung‹ des FamFG (§ 12 GVG) ist insbesondere § 17a GVG auf alle im FamFG geregelten Angelegenheiten anwendbar (Allgemeine Begr zum RegE-FamFG in BTDrs 16/6308, S 165). § 5 gilt für diese Fragen der Rechtswegzuständigkeit nicht, zu der auch Zuständigkeitsstreite zwischen Gerichten verschiedener Gerichtsbarkeiten und zwischen der für freiwillige Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Privilegierte Rechtsträger.

Rn 6 Erfasst werden vom Anwendungsbereich der Norm der Bund einschließlich der selbständigen Sondervermögen, aber nicht die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost seit der Umwandlung in Aktiengesellschaften, außerdem die Bundesländer und die aufgrund Bundes- oder Landesrechts bestehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Das sind auch d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel (S 3).

Rn 4 Auf die erfolgte oder unterbliebene Übertragung auf die Kammer kann ein Rechtsmittel nicht gestützt werden. Nach der amtlichen Begründung des Regierungsentwurfs liegt darin keine Verkürzung des Rechtsschutzes, weil jedenfalls über die Rechtsbeschwerde der zuständige Senat des BGH als Kollegialgericht entscheide (BTDrs 14/4722, 111). Wenn der Einzelrichter von einer Über...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsbehelf.

Rn 18 Gg die ablehnende Entscheidung der Landesjustizverwaltung kann der ASt (V), gg die feststellende Entscheidung der Antragsgegner-Ehegatte (VI 1, auch verbunden m dem Begehren auf Feststellung des Nichtvorliegens der Anerkennungsvoraussetzungen, BayObLG FamRZ 93, 451) die Entscheidung des OLG beantragen. Daneben bejaht die hM ein Antragsrecht für jeden mit rechtlichem In...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nr 6.

Rn 6 Die Vorschrift erfasst Urteile, die einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung ablehnen (§§ 922, 936) oder aufheben (§§ 925 II, 927, 936), nicht aber Urteile die eine(n) solche(n) erlassen oder bestätigen. Denn diese sind ohne besonderen Ausspruch bereits ihrer Rechtsnatur nach vorläufig vollstreckbar. Bedeutung hat die Vorschrift in ihrem unmittelbaren Regelungsgeha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1.

Rn 8 Auf unbefristeten, aber vor Beendigung der Zwangsvollstreckung beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellenden Antrag des Schuldners ist die Pfändung aufzuheben. Bei Zweifeln, ob Vollstreckungsschutz nach § 851a oder nach § 850i begehrt wird, ist der Antrag als Prozesshandlung so auszulegen, wie dies vernünftig ist sowie der recht verstandenen Interessenlage des Gl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ein Antrag, durch den ein Mann auf Zahlung von Unterhalt für ein Kind in Anspruch genommen wird, ist, wenn die Vaterschaft des Mannes nach § 1592 Nr. 1 und 2 oder § 1593 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht besteht, nur zulässig, wenn das Kind minderjährig und ein Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft nach § 1600d des Bürgerlichen Gesetzbuchs anhängig ist. (2) Ausschl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel, Kosten/Gebühren.

Rn 49 Sowohl gegen die eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts als auch gegen die Zurückverweisung ist Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde gegeben (§§ 542, 544). Durch die Zurückverweisung sind regelmäßig beide Parteien beschwert, soweit sie eine Sachentscheidung erstrebt haben (BGH NJW 96, 2155 [BGH 09.05.1996 - VII ZR 259/94]). Gerügt werden kann (als Verfahrensr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Zwangsvollstreckung in den Gesellschaftsanteil an einer EWIV sowie LLP.

Rn 15 Auf die EWIV sind nach § 1 EWIV-AusführungsG grds die Vorschriften der OHG anzuwenden, mit der die EWIV weitgehend gleichgestellt ist. Deswegen kann auf die Ausführungen zur Pfändung des Geschäftsanteils an einer OHG und dessen Kündigung nach § 135 HGB verwiesen werden. Auf die Pfändung eines Anteils an einer LLP ist § 859 I 1 entsprechend anzuwenden (BGH NJW-RR 19, 93...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Zur Höhe des Vorschusses.

Rn 7 Die Höhe des zu fordernden Vorschusses richtet sich nach der zu erwartenden Entschädigung des Zeugen bzw SV. Es empfiehlt sich aber im Interesse der Waffengleichheit (Art 6 I 1 EMRK), allzu ins Detail gehende Anordnungen zu unterlassen und zumindest ansatzweise einheitliche Sätze anzuwenden. Letztlich soll es nicht einer Partei zum Nachteil gereichen, dass ihr Zeuge wei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 12 In der praktisch wichtigeren Gestaltung schützt § 850h II den Gläubiger, wenn der Schuldner bei einem Dritten Dienste leistet, ohne eine angemessene Vergütung zu erhalten (BAG NZA 09, 163 [BAG 22.10.2008 - 10 AZR 703/07] Rz 13; Pape NWB 20, 2756). Nach § 850h II ist der Zugriff des Gläubigers auf den Drittschuldner gerechtfertigt, wenn diesem auf Kosten des Gläubigers ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Legalisation.

Rn 5 Nach § 438 II kann die Echtheit der Urkunde durch die Legalisation durch einen Konsul oder Beamten des Bundes nachgewiesen werden. Gemäß § 13 II KonsG bestätigt die Legalisation durch einen auf die Urkunde gesetzten Vermerk die Echtheit der Unterschrift und die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat, ggf auch die Echtheit des Siegels (sog Le...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 § 313b dient wie § 313a der Verfahrensvereinfachung und Entlastung der Gerichte. Die mit der Vereinfachungsnovelle von 1976 eingefügten Abs 1 und Abs 2 sind ggü dem früheren § 313 III aF auf Verzichts- und Versäumnisurteile gegen den Kl erweitert worden. Besondere Gebührenvorteile, die über die für nichtstreitige Entscheidungen ohnehin bestehenden Ermäßigungen hinausgeh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zeugen.

Rn 23 Da das Prozessgericht im Ausland keine Pflichten für Dritte begründen kann, kann es einen im Ausland weilenden Zeugen nicht unter Androhung der Folgen der §§ 380, 390 zum Erscheinen vor dem Gericht oder zur schriftlichen Aussage veranlassen. Das muss wegen der Gebietshoheit des fremden Staates auch für deutsche Staatsangehörige gelten, die sich im Ausland aufhalten (Le...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Herausgabeanspruch (Abs 1).

Rn 8 Die Besitzsicherung hat nur eine begrenzte Bedeutung, denn die Eintragung einer Sicherungshypothek und die Anordnung der Zwangsversteigerung erfolgen unabhängig vom Besitz des Schuldners. Die Anordnung der Zwangsverwaltung erfordert zwar ebenfalls keinen Schuldnerbesitz, ihm kommt hier aber eine praktische Relevanz zu, weil die Zwangsverwaltung am Besitzverhältnis eines...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zu eigenen Wohnzwecken benutztes Hausanwesen.

Rn 41 Das eigenen Wohnzwecken dienende Hausanwesen gehört grds zum Schonvermögen. Dies allerdings nur dann, wenn es angemessen ist. Kriterien dafür sind der Verkehrswert, die Größe, Wohnfläche, Ausstattung unter Berücksichtigung der Anzahl der dort wohnenden Personen (eingehend Saarbr FamRZ 11, 1159: Ausgangspunkt der Prüfung sind 120 m2 für vier Personen, für jede Person we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsnatur.

Rn 5 Die Vorschrift betrifft nur die einseitige Verzichtserklärung einer Partei. Sie ist eine Prozesshandlung, also das nach außen zu Tage tretende, auf einem Handlungswillen beruhende Verhalten einer Partei, welches darauf gerichtet ist, einen Erfolg herbeizuführen, dessen Wirkungen im Wesentlichen auf prozessualem Gebiet liegen. Wie jede Prozesshandlung ist auch die Verzic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Jede Partei hat in der mündlichen Verhandlung ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel, insbesondere Behauptungen, Bestreiten, Einwendungen, Einreden, Beweismittel und Beweiseinreden, so zeitig vorzubringen, wie es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht. (2) Anträge sowie Angriffs- und Verteidigungsmitte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Funktion des Sachverständigen und Abgrenzung zu den Aufgaben des Gerichts.

Rn 1 Der SV ist Gehilfe des Gerichts (BGHZ 168, 380, 383 = NJW 06, 3214). Er kann wegen seiner besonderen, dem Gericht überlegenen Sachkunde bedeutenden Einfluss auf die Urteilsfindung gewinnen. Letztlich muss aber das Gericht die Rechtsfälle aus eigener Überzeugung entscheiden (s Rn 4; näher zum Verhältnis von Richter und SV Meller-Hannich ZZP 129, 263 ff; Stamm ZZP 124, 43...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Konkludente Entscheidung über Wiedereinsetzung?

Rn 13 Ob Wiedereinsetzung nur ausdrücklich oder auch stillschweigend bewilligt werden kann, ist umstr (dafür St/J/Roth Rz 5; ThoPu/Hüßtege Rz 5, dagegen Rostock NJW-RR 99, 1507 [OLG Rostock 14.10.1998 - 4 W 64/98]; Anders/Gehle/Becker ZPO Rz 7; MüKoZPO/Stackmann Rz 10). Nicht erforderlich ist jedenfalls eine ausdrückliche Entscheidungsformel im Urteils- oder Beschlusstenor, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Es handelt sich um eine Ausnahmeregelung, die hinsichtlich der Räumung von Wohnraum den Anwendungsbereich der einstweiligen Verfügung stark einschränkt. Sie räumt dem Gläubiger wirksamen Rechtsschutz ein, wenn sich durch längeres Weiterverbleiben in der Wohnung die rechtswidrige Lage weiter verfestigt oder der Gläubiger in anderen Rechtsgütern bedroht wird. Die Bestimmu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Eintritt, Umfang und Wirkung.

Rn 2 Der Eintritt der vorläufigen Vollstreckbarkeit erfolgt durch Anordnung, die keines besonderen Antrags bedarf, auf die aber nach den §§ 710, 711 S 3, 712 im Antragswege Einfluss genommen werden kann. Die vorläufige Vollstreckbarkeit bezieht sich auch auf die Kostenentscheidung, bei Feststellungs-, Gestaltungsurteilen und auf die Abgabe von Willenserklärungen gerichteten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung.

Rn 13 Der Vorbehalt sollte im Tenor ausgesprochen werden; es reicht aber aus, dass die Entscheidungsgründe mit der gebotenen Eindeutigkeit ergeben, dass ein Vorbehalt ausgesprochen werden sollte. Üblicherweise begnügt sich das Gericht mit dem Ausspruch des Vorbehalts der Haftungsbeschränkung; es kann jedoch bereits im Erkenntnisverfahren endgültig über die Haftungsbeschränku...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b)

Rn 16 § 383 III erlegt dem Richter keine Belehrungspflicht auf wie § 382 II, nötigt ihn aber schon bei der Fragestellung zu erheblicher Rücksichtnahme (Musielak/Voit/Huber § 383 Rz 9). Es sollen nämlich schon Fragen nicht gestellt werden, deren Beantwortung – selbst wenn der Zeuge von seinem Schweigerecht nicht Gebrauch macht – offensichtlich das Verschwiegenheitsgebot verle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Versäumnisurteil (Abs 2 S 1 Nr 6).

Rn 36 Ist die Berufung gegen ein (zweites: §§ 345, 514 II) Versäumnisurteil erfolgreich, so ist eine Zurückverweisung möglich, weil zur Sache in 1. Instanz nicht entschieden wurde (Frankf NJW-RR 11, 216; LG Köln MDR 17, 236 [LG Köln 09.11.2016 - 13 S 37/16]). Richtet sich die Berufung gegen ein Anerkenntnisurteil (§ 307) und fehlt es an einem wirksamen Anerkenntnis, so kommt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Anträge auf Erteilung des Umgangs- oder Auskunftsrechts nach § 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nur zulässig, wenn der Antragsteller an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben. (2) Soweit es in einem Verfahren, das das Umgangs- oder Auskunftsrecht nach § 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs betrifft, zur Klärung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Grundsätze.

Rn 2 Nach herrschender Meinung tritt im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Rechtshängigkeit einschließlich der Entstehung eines Prozessrechtsverhältnisses zwischen den Parteien des Verfahrens bereits mit der Einreichung der Antragsschrift (Gesuch) beim Gericht ein. Die vorgezogene Rechtshängigkeit im einstweiligen Rechtsschutzverfahren dient dazu, den Besonderheiten die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeitpunkt.

Rn 21 Der Antrag auf DsV kann bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung zurückgenommen werden (§ 696 IV 1). § 182a I 3 SGG setzt, für die Rücknahme des Widerspruchs, eine Grenze auf den Zeitpunkt, zu welchem die Abgabe an das Sozialgericht verfügt ist. ASt wie Ag können den Antrag auf DsV stellen (Rn 4) und jede Partei kann ihren eigenen Antrag auch wieder zurücknehmen. Zum ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 § 318 dient der Rechtssicherheit. Das vom Gericht erlassene Urt wird mit der Verkündung oder Zustellung (§ 310 III) nach außen wirksam und verbindlich. Mit dem Geltungsanspruch des Urteils als einer staatlichen Entscheidung, auf deren Verbindlichkeit sich die Parteien einrichten und einrichten können müssen, wäre es nicht vereinbar, wenn das Gericht seinen Ausspruch jed...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren vor dem Einzelrichter.

Rn 17 Durch die Übertragung nach § 526 tritt der Einzelrichter vollständig an die Stelle des Kollegiums, er wird in allen Belangen zum Prozessgericht, er ist dann für alle Maßnahmen und Entscheidungen unter Einschluss der Endentscheidung allein zuständig (BGH NJW-RR 12, 702). Er führt das Verfahren in der Situation fort, in der es sich zum Zeitpunkt der Übertragung befindet....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Entsprechend der Vorschrift des § 164 BGB bestimmt die Norm, dass die Prozesshandlungen des Bevollmächtigten der vertretenen Partei zugerechnet werden und diese binden. Hinzu kommt eine besondere prozessuale Zurechnungsnorm in Abs 2, die sicherstellen soll, dass die Partei in jedem Fall so behandelt wird, als hätte sie den Prozess selbst geführt. Die Einschaltung eines ...mehr