Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2188 BGB – Kürzung der Beschwerungen.

Gesetzestext Wird die einem Vermächtnisnehmer gebührende Leistung auf Grund der Beschränkung der Haftung des Erben, wegen eines Pflichtteilsanspruchs oder in Gemäßheit des § 2187 gekürzt, so kann der Vermächtnisnehmer, sofern nicht ein anderer Wille des Erblassers anzunehmen ist, die ihm auferlegten Beschwerungen verhältnismäßig kürzen. Rn 1 Die Vorschrift gibt dem Vermächtn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 26 AGG – Wahl der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Anforderungen.

Gesetzestext (1) Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung wird auf Vorschlag der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag gewählt. (2) Über den Vorschlag stimmt der Deutsche Bundestag ohne Aussprache ab. (3) Die vorgeschlagene Person ist gewählt, wenn für sie mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Deutschen Bundestages gestimmt ha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 68 BGB – Vertrauensschutz durch Vereinsregister.

Gesetzestext 1Wird zwischen den bisherigen Mitgliedern des Vorstands und einem Dritten ein Rechtsgeschäft vorgenommen, so kann die Änderung des Vorstands dem Dritten nur entgegengesetzt werden, wenn sie zur Zeit der Vornahme des Rechtsgeschäfts im Vereinsregister eingetragen oder dem Dritten bekannt ist. 2Ist die Änderung eingetragen, so braucht der Dritte sie nicht gegen s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2184 BGB – Früchte; Nutzungen.

Gesetzestext 1Ist ein bestimmter zur Erbschaft gehörender Gegenstand vermacht, so hat der Beschwerte dem Vermächtnisnehmer auch die seit dem Anfall des Vermächtnisses gezogenen Früchte sowie das sonst auf Grund des vermachten Rechts Erlangte herauszugeben. 2Für Nutzungen, die nicht zu den Früchten gehören, hat der Beschwerte nicht Ersatz zu leisten. Rn 1 Die Vorschrift regel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1770 BGB – Wirkung der Annahme.

Gesetzestext (1) 1Die Wirkungen der Annahme eines Volljährigen erstrecken sich nicht auf die Verwandten des Annehmenden. 2Der Ehegatte oder Lebenspartner des Annehmenden wird nicht mit dem Angenommenen, dessen Ehegatte oder Lebenspartner wird nicht mit dem Annehmenden verschwägert. (2) Die Rechte und Pflichten aus dem Verwandtschaftsverhältnis des Angenommenen und seiner Abk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1194 BGB – Zahlungsort.

Gesetzestext Die Zahlung des Kapitals sowie der Zinsen und anderen Nebenleistungen hat, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, an dem Orte zu erfolgen, an dem das Grundbuchamt seinen Sitz hat. Rn 1 § 1194 ist wie §§ 1192 II, 1193 dadurch veranlasst, dass die Grundschuld keine Forderung voraussetzt und daher auch keine Vereinbarung, aus der sich der Zahlungsort ergeben könnte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 728a BGB – Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Fehlbetrag

Gesetzestext Reicht der Wert des Gesellschaftsvermögens zur Deckung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht aus, hat der ausgeschiedene Gesellschafter der Gesellschaft für den Fehlbetrag nach dem Verhältnis seines Anteils am Gewinn und Verlust aufzukommen. Rn 1 Die Haftung des Ausgeschiedenen für den Fehlbetrag entspricht der Haftung nach § 737 im Fall der Auseinanderse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 595a BGB – Vorzeitige Kündigung von Landpachtverträgen.

Gesetzestext (1) Soweit die Vertragsteile zur außerordentlichen Kündigung eines Landpachtverhältnisses mit der gesetzlichen Frist berechtigt sind, steht ihnen dieses Recht auch nach Verlängerung des Landpachtverhältnisses oder Änderung des Landpachtvertrags zu. (2) 1Auf Antrag eines Vertragsteils kann das Landwirtschaftsgericht Anordnungen über die Abwicklung eines vorzeitig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2117 BGB – Umschreibung; Umwandlung.

Gesetzestext 1Der Vorerbe kann die Inhaberpapiere, statt sie nach § 2116 zu hinterlegen, auf seinen Namen mit der Bestimmung umschreiben lassen, dass er über sie nur mit Zustimmung des Nacherben verfügen kann. 2Sind die Papiere vom Bund oder von einem Land ausgestellt, so kann er sie mit der gleichen Bestimmung in Buchforderungen gegen den Bund oder das Land umwandeln lasse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1511 BGB – Ausschließung eines Abkömmlings.

Gesetzestext (1) Jeder Ehegatte kann für den Fall, dass die Ehe durch seinen Tod aufgelöst wird, einen gemeinschaftlichen Abkömmling von der fortgesetzten Gütergemeinschaft durch letztwillige Verfügung ausschließen. (2) 1Der ausgeschlossene Abkömmling kann, unbeschadet seines Erbrechts, aus dem Gesamtgut der fortgesetzten Gütergemeinschaft die Zahlung des Betrags verlangen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1507 BGB – Zeugnis über Fortsetzung der Gütergemeinschaft.

Gesetzestext 1Das Nachlassgericht hat dem überlebenden Ehegatten auf Antrag ein Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft zu erteilen. 2Die Vorschriften über den Erbschein finden entsprechende Anwendung. Rn 1 Der überlebende Ehegatte kann vom Nachlassgericht ein Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft auf Antrag ausgestellt bekommen. Dafür sind die Vorschr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1084 BGB – Verbrauchbare Sachen.

Gesetzestext Gehört ein Inhaberpapier oder ein Orderpapier, das mit Blankoindossament versehen ist, nach § 92 zu den verbrauchbaren Sachen, so bewendet es bei der Vorschrift des § 1067. Rn 1 Sind die Papiere des § 1081 verbrauchbare Sachen, § 92, so gilt § 1067. Erfasst sind va Banknoten. Auch das Umlaufvermögen eines Handelsgeschäfts gehört hierher.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2373 BGB – Dem Verkäufer verbleibende Teile.

Gesetzestext 1Ein Erbteil, der dem Verkäufer nach dem Abschluss des Kaufs durch Nacherbfolge oder infolge des Wegfalls eines Miterben anfällt, sowie ein dem Verkäufer zugewendetes Vorausvermächtnis ist im Zweifel nicht als mitverkauft anzusehen. 2Das Gleiche gilt von Familienpapieren und Familienbildern (dazu BGH NJW 18, 3178 [BGH 12.07.2018 - III ZR 183/17] Rz 49). Rn 1 Im ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32010R1259 Vorbemerkung vor ROM III

Rn 1 Für Scheidungen gilt ab 21.6.12 die EU-VO Nr 1259/2010 vom 20.12.10 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung u Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (ROM III) (Art 21), s Becker NJW 11, 1543; Helms FamRZ 11, 1765; Kemper FamRBInt 12, 63; Dimmler/Bißmaier FamRBInt 12, 66, 69; Höbbel/Seibert/Möller FuR 13, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1805 BGB – Bestellung eines neuen Vormunds.

Gesetzestext (1) Wird der Vormund entlassen oder verstirbt er, hat das Familiengericht unverzüglich einen neuen Vormund zu bestellen. Die §§ 1778 bis 1785 gelten entsprechend. (2) Wird der Vereinsvormund gemäß § 1804 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 2 entlassen, kann das Familiengericht statt der Entlassung des Vereinsvormunds feststellen, dass dieser die Vormundschaft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 916 BGB – Beeinträchtigung von Erbbaurecht oder Dienstbarkeit.

Gesetzestext Wird durch den Überbau ein Erbbaurecht oder eine Dienstbarkeit an dem Nachbargrundstück beeinträchtigt, so finden zu Gunsten des Berechtigten die Vorschriften der §§ 912 bis 914 entsprechende Anwendung. Rn 1 Die Inhaber von Erbbaurechten und Dienstbarkeiten an dem überbauten Grundstück müssen – ebenso wie der Eigentümer – den Überbau unter den Voraussetzungen de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 353 BGB – Rücktritt gegen Reugeld.

Gesetzestext 1Ist der Rücktritt gegen Zahlung eines Reugelds vorbehalten, so ist der Rücktritt unwirksam, wenn das Reugeld nicht vor oder bei der Erklärung entrichtet wird und der andere Teil aus diesem Grunde die Erklärung unverzüglich zurückweist. 2Die Erklärung ist jedoch wirksam, wenn das Reugeld unverzüglich nach der Zurückweisung entrichtet wird. Rn 1 § 353 erfasst den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1886 BGB – Aufhebung der Pflegschaft.

Gesetzestext (1) Die Pflegschaft für einen Abwesenden ist aufzuheben, (2) Im Übrigen ist eine Pflegschaft aufzuheben, wenn der Grund für ihre Anordnung weggefallen ist. Rn 1 S Kommentierung § 1887.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EuErbVO Art 33 EuErbVO – Erbenloser Nachlass.

Gesetzestext Ist nach dem nach dieser Verordnung auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendenden Recht weder ein durch Verfügung von Todes wegen eingesetzter Erbe oder Vermächtnisnehmer für die Nachlassgegenstände noch eine natürliche Person als gesetzlicher Erbe vorhanden, so berührt die Anwendung dieses Rechts nicht das Recht eines Mitgliedstaates oder einer von die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1449 BGB – Wirkung der richterlichen Aufhebungsentscheidung.

Gesetzestext (1) Mit der Rechtskraft der richterlichen Entscheidung ist die Gütergemeinschaft aufgehoben; für die Zukunft gilt Gütertrennung. (2) Dritten gegenüber ist die Aufhebung der Gütergemeinschaft nur nach Maßgabe des § 1412 wirksam. Rn 1 Ist der Aufhebungsantrag nach § 1447 oder § 1448 begründet, so hebt das FamG die Gütergemeinschaft auf. Mit der Rechtskraft des Aufh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32010R1259 Art 19 ROM III – Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen.

Gesetzestext (1) Unbeschadet der Verpflichtungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten gemäß Artikel 351 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union lässt diese Verordnung die Anwendung internationaler Übereinkommen unberührt, denen ein oder mehrere teilnehmende Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt der Annahme dieser Verordnung oder zum Zeitpunkt der Annahme des Beschlus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 50 BGB – Bekanntmachung des Vereins in Liquidation.

Gesetzestext (1) 1Die Auflösung des Vereins oder die Entziehung der Rechtsfähigkeit ist durch die Liquidatoren öffentlich bekannt zu machen. 2In der Bekanntmachung sind die Gläubiger zur Anmeldung ihrer Ansprüche aufzufordern. 3Die Bekanntmachung erfolgt durch das in der Satzung für Veröffentlichungen bestimmte Blatt. 4Die Bekanntmachung gilt mit dem Ablauf des zweiten Tage...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1110 BGB – Subjektiv-dingliche Reallast.

Gesetzestext Eine zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks bestehende Reallast kann nicht von dem Eigentum an diesem Grundstück getrennt werden. Rn 1 Die subjektiv-dingliche Reallast wird zum wesentlichen Bestandteil des herrschenden Grundstücks (BayObLGZ 73, 21). Die Verbindung soll unauflöslich sein, dh, die Reallast kann nicht mit einem anderen Grundstück v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 357c BGB – Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen.

Gesetzestext (1) Der Verbraucher hat im Falle des Widerrufs keine Kosten zu tragen. Die Kosten des Vertrags, seiner Durchführung und seiner Rückabwicklung hat der Unternehmer dem Verbraucher zu erstatten. Eine Vergütung für geleistete Dienste sowie für die Überlassung von Wohngebäuden zur Nutzung ist ausgeschlossen. (2) Der Verbraucher hat für einen Wertverlust der Unterkunf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1445 BGB – Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut.

Gesetzestext (1) Verwendet der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, Gesamtgut in sein Vorbehaltsgut oder in sein Sondergut, so hat er den Wert des Verwendeten zum Gesamtgut zu ersetzen. (2) Verwendet er Vorbehaltsgut oder Sondergut in das Gesamtgut, so kann er Ersatz aus dem Gesamtgut verlangen. Rn 1 Nach § 1445 I findet eine Ausgleichung statt, wenn der verwaltende Ehegatt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32010R1259 Art 15 ROM III – Staaten mit zwei oder mehr Rechtssystemen – Kollisionen hinsichtlich der betroffenen Personengruppen.

Gesetzestext In Bezug auf einen Staat, der für die in dieser Verordnung geregelten Angelegenheiten zwei oder mehr Rechtssysteme oder Regelwerke hat, die für verschiedene Personengruppen gelten, ist jede Bezugnahme auf das Recht des betreffenden Staates als Bezugnahme auf das Rechtssystem zu verstehen, das durch die in diesem Staat in Kraft befindlichen Vorschriften bestimmt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 84c BGB – Notmaßnahmen bei fehlenden Organmitgliedern.

Gesetzestext (1) Wenn der Vorstand oder ein anderes Organ der Stiftung seine Aufgaben nicht wahrnehmen kann, weil Mitglieder des Organs fehlen, hat die nach Landesrecht zuständige Behörde in dringenden Fällen auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen notwendige Maßnahmen zu treffen, um die Handlungsfähigkeit des Organs zu gewährleisten. Die Behörde ist insbesondere b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2078 BGB – Anfechtung wegen Irrtums oder Drohung.

Gesetzestext (1) Eine letztwillige Verfügung kann angefochten werden, soweit der Erblasser über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte und anzunehmen ist, dass er die Erklärung bei Kenntnis der Sachlage nicht abgegeben haben würde. (2) Das Gleiche gilt, soweit der Erblasser zu der Verfügung durch die irrige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1839 BGB – Bereithaltung von Verfügungsgeld.

Gesetzestext (1) Geld des Betreuten, das der Betreuer für dessen Ausgaben benötigt (Verfügungsgeld), hat er auf einem Girokonto des Betreuten bei einem Kreditinstitut bereitzuhalten. Ausgenommen ist Bargeld im Sinne von § 1840 Absatz 2. (2) Absatz 1 steht einer Bereithaltung von Verfügungsgeld auf einem gesonderten zur verzinslichen Anlage geeigneten Konto des Betreuten im S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 694 BGB – Schadensersatzpflicht des Hinterlegers.

Gesetzestext Der Hinterleger hat den durch die Beschaffenheit der hinterlegten Sache dem Verwahrer entstehenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er die Gefahr drohende Beschaffenheit der Sache bei der Hinterlegung weder kennt noch kennen muss oder dass er sie dem Verwahrer angezeigt oder dieser sie ohne Anzeige gekannt hat. Rn 1 § 694 ist Grundlage für eine besondere H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1103 Art 29 EuGüVO – Anpassung dinglicher Rechte.

Gesetzestext Macht eine Person ein dingliches Recht geltend, das ihr nach dem auf den ehelichen Güterstand anzuwendenden Recht zusteht, und kennt das Recht des Mitgliedstaats, in dem das Recht geltend gemacht wird, das betreffende dingliche Recht nicht, so ist dieses Recht soweit erforderlich und möglich an das in der Rechtsordnung dieses Mitgliedstaats am ehesten vergleich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 600 BGB – Mängelhaftung.

Gesetzestext Verschweigt der Verleiher arglistig einen Mangel im Recht oder einen Fehler der verliehenen Sache, so ist er verpflichtet, dem Entleiher den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Rn 1 Die Vorschrift ist eine Sonderregelung ggü § 599 und eine Parallelvorschrift zu §§ 523 I, 524 I. Vgl dazu § 523 Rn 1, § 524 Rn 1. Rn 2 Die Beschränkung der Haftung auf arglistige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HKÜ Art 1 HKÜ

Zusammenfassung Art 1 HKÜ0 Ziel dieses Übereinkommens ist es, Rn 1 Das HKÜ ist im We...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 233 BGB – Wirkung der Hinterlegung.

Gesetzestext Mit der Hinterlegung erwirbt der Berechtigte ein Pfandrecht an dem hinterlegten Geld oder an den hinterlegten Wertpapieren und, wenn das Geld oder die Wertpapiere in das Eigentum des Fiskus oder der als Hinterlegungsstelle bestimmten Anstalt übergehen, ein Pfandrecht an der Forderung auf Rückerstattung. Rn 1 Bei Hinterlegung (zur Zuständigkeit s § 372 Rn 26) ent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 4 AGG – Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe.

Gesetzestext Erfolgt eine unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer der in § 1 genannten Gründe, so kann diese unterschiedliche Behandlung nach den §§ 8 bis 10 und 20 nur gerechtfertigt werden, wenn sich die Rechtfertigung auf alle diese Gründe erstreckt, derentwegen die unterschiedliche Behandlung erfolgt. Rn 1 § 4 enthält eine Selbstverständlichkeit. Auch wenn die Ungleic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 49 VersAusglG – Übergangsvorschrift für Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen.

Gesetzestext Für Verfahren nach den §§ 4 bis 10 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich, in denen der Antrag beim Versorgungsträger vor dem 1. September 2009 eingegangen ist, ist das bis dahin geltende Recht weiterhin anzuwenden. Rn 1 Bestimmungen, die die nachträgliche Anpassung einer Entscheidung über den öffentlich-rechtlichen Wertausgleich aus bestim...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, KSÜ Art 53 KSÜ

Zusammenfassung Art 53 KSÜ(1) Dieses Übereinkommen ist nur auf Maßnahmen anzuwenden, die in einem Staat getroffen werden, nachdem das Übereinkommen für diesen Staat in Kraft getreten ist. (2) Dieses Übereinkommen ist auf die Anerkennung und Vollstreckung von Maßnahmen anzuwenden, die getroffen wurden, nachdem es im Verhältnis zwischen dem Staat, in dem die Maßnahmen getroffe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 13 ROM II – Anwendbarkeit des Artikels 8.

Gesetzestext Auf außervertragliche Schuldverhältnisse aus einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums ist für die Zwecke dieses Kapitels Artikel 8 anzuwenden. Rn 1 Art 13 erweitert den Anwendungsbereich von Art 8 auf Ansprüche wegen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums aus ungerechtfertigter Bereicherung (aus deutscher Perspektive die praktisch wichtigste ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 231 BGB – Irrtümliche Selbsthilfe.

Gesetzestext Wer eine der in § 229 bezeichneten Handlungen in der irrigen Annahme vornimmt, dass die für den Ausschluss der Widerrechtlichkeit erforderlichen Voraussetzungen vorhanden seien, ist dem anderen Teil zum Schadensersatz verpflichtet, auch wenn der Irrtum nicht auf Fahrlässigkeit beruht. Rn 1 Das Selbsthilferecht stellt eine Durchbrechung des staatlichen Gewaltmono...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 31a BGB – Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern.

Gesetzestext (1) 1Sind Organmitglieder oder besondere Vertreter unentgeltlich tätig oder erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die 840 Euro jährlich nicht übersteigt, haften sie dem Verein für einen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 2Satz 1 gilt auch für die Haftung gegenüber den Mitg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1742 BGB – Annahme nur als gemeinschaftliches Kind.

Gesetzestext Ein angenommenes Kind kann, solange das Annahmeverhältnis besteht, bei Lebzeiten eines Annehmenden nur von dessen Ehegatten angenommen werden. Rn 1 Die Vorschrift verbietet die Kettenadoption, dh die Weitergabe des angenommenen Kindes an andere Adoptionsbewerber. Wird das Annahmeverhältnis aufgelöst, kommt eine erneute Adoption in Betracht. Das Rechtsverhältnis ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 650p BGB – Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen.

Gesetzestext (1) Durch einen Architekten- oder Ingenieurvertrag wird der Unternehmer verpflichtet, die Leistungen zu erbringen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des Bauwerks oder der Außenanlage erforderlich sind, um die zwischen den Parteien vereinbarten Planungs- und Überwachungsziele zu erreichen. (2) 1Soweit wesentliche Planungs- und Überwachungszi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1052 BGB – Gerichtliche Verwaltung mangels Sicherheitsleistung.

Gesetzestext (1) 1Ist der Nießbraucher zur Sicherheitsleistung rechtskräftig verurteilt, so kann der Eigentümer statt der Sicherheitsleistung verlangen, dass die Ausübung des Nießbrauchs für Rechnung des Nießbrauchers einem von dem Gericht zu bestellenden Verwalter übertragen wird. 2Die Anordnung der Verwaltung ist nur zulässig, wenn dem Nießbraucher auf Antrag des Eigentüm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 25 AGG – Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Gesetzestext (1) Beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird unbeschadet der Zuständigkeit der Beauftragten des Deutschen Bundestages oder der Bundesregierung die Stelle des Bundes zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 genannten Grundes (Antidiskriminierungsstelle des Bundes) errichtet. (2) Der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EuErbVO Art 84 EuErbVO – Inkrafttreten.

Gesetzestext Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 17. August 2015, mit Ausnahme der Artikel 77 und 78, die ab dem 16. November 2014 gelten, und der Artikel 79, 80 und 81, die ab dem 5. Juli 2012 gelten. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HTÜ Vorbemerkung vor HTÜ

Rn 1 Das Üb über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (HTÜ) vom 5.10.61 normiert das auf die Form letztwilliger Verfügungen anwendbare Recht. Es ist nach Art 3 Nr 2 EGBGB direkt und vorrangig anwendbar. Es wird allerdings durch Art 26 nF EGBGB ergänzt. Vor der Neufassung wurde der Inhalt des Übk von Art 26 EGBGB aF inkorporiert. Das Üb hat ggü der Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 66 BGB – Aufbewahrung von Dokumenten.

Gesetzestext Die mit der Anmeldung eingereichten Dokumente werden vom Amtsgericht aufbewahrt. Rn 1 Seit dem 1.8.22 ist § 66 I, der die Bekanntmachung im Vereinsregister regelte, entfallen und § 66 II wurde zum einzigen Inhalt der Norm (Änderung aufgrund DiRUG v 5.7.21, BGBl I, 3338), da die gesonderte Bekanntmachung der Ersteintragung wegen der Abrufbarkeit aller Eintragunge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2182 BGB – Haftung für Rechtsmängel.

Gesetzestext (1) 1Ist ein nur der Gattung nach bestimmter Gegenstand vermacht, so hat der Beschwerte die gleichen Verpflichtungen wie ein Verkäufer nach den Vorschriften des § 433 Abs. 1 Satz 1, der §§ 436, 452 und 453. 2Er hat den Gegenstand dem Vermächtnisnehmer frei von Rechtsmängeln im Sinne des § 435 zu verschaffen. 3 § 444 findet entsprechende Anwendung. (2) Dasselbe gi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1582 BGB – Rang des geschiedenen Ehegatten bei mehreren Unterhaltsberechtigten.

Gesetzestext Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden, richtet sich der Rang des geschiedenen Ehegatten nach § 1609. Rn 1 § 1582 stellt eine reine Verweisungsnorm dar, die für alle Unterhaltsverhältnisse gilt. Die Regelung der Rangfolge zwischen allen Unterhaltsgläubigern ergibt sich aus § 1609. Rn 2 Durch das UÄndG 2007 wurde § 1609 zur zentralen Norm der Rangfolge und b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 515 BGB – Unentgeltliche Finanzierungshilfen.

Gesetzestext § 514 sowie die §§ 358 bis 360 gelten entsprechend, wenn ein Unternehmer einem Verbraucher einen unentgeltlichen Zahlungsaufschub oder eine sonstige unentgeltliche Finanzierungshilfe gewährt. Rn 1 S zunächst § 514 Rn 1, 2. Die Vorschrift erfasst einen Zahlungsaufschub (§ 506 Rn 4 ff) ohne Zuschlag, namentlich ohne Teilzahlungszuschlag (§ 506 Rn 4 ff), sowie Über...mehr