Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ladungsfrist.

Rn 3 Verkürzt wird durch Abs 2 und 3 allein die Ladungsfrist, nicht auch die Einlassungsfrist, für die weiter § 274 III gilt. In erster Instanz wird die Frist bei Zustellung der Ladung am Ort des Prozessgerichts von drei Tagen (§ 217) auf 24 Stunden verkürzt, bei Zustellung an einem anderen Ort im Bezirk des Prozessgerichts von einer Woche (in Anwaltsprozessen) auf drei Tage...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Maßnahme der Zwangsvollstreckung.

Rn 2 Die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung müssen erfüllt sein. Nicht erforderlich ist ein auf die Erkenntnisgewinnung nach § 806a gerichteter besonderer Antrag oder Auftrag des Gläubigers an den GV; dessen Interesse an der Mitteilung ergibt sich bereits daraus, dass der Vollstreckungsversuch nicht zur (vollständigen) Befriedigung führt, etwa weil nur unpfä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Im ersten Rechtszug.

Rn 2 Der Musterverfahrensantrag kann bereits mit Anhängigkeit der Klage, dh zusammen mit Einreichung der Klageschrift, gestellt werden (BTDrs 17/8799, 17). In der Rechtsmittelinstanz kann kein Musterverfahrensantrag mehr gestellt werden (München 27.10.16 – 23 U 1596/16). Nach Ansicht des BGH zum KapMuG aF wird ein entsprechender Antrag auch dann unzulässig, wenn er zwar im e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Internationale Forderungspfändung.

Rn 50 Im Unionsrecht gilt nach Art 41 I 1 EuGVVO für das Verfahren zur Vollstreckung der in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung das Recht des ersuchten Mitgliedstaats. Die Pfändungsfreigrenzen für die Vollstreckung aus einem deutschen Titel in ein in einem Mitgliedstaat erwirtschaftetes Einkommen sind insoweit nach dem Recht des Staats zu bestimmen, in dem de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Auslegung.

Rn 24 Diesen Willen muss das Berufungsgericht ggf im Wege der Auslegung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls (BGH MDR 09, 760) ermitteln. Dabei ist von dem Grundsatz auszugehen, dass der Berufungskläger im Zweifel dasjenige will, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und seinem recht verstandenen Interesse entspricht (BGH NJW-RR 04, 862 [BG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit und Begründetheit der Restitutionsklage.

Rn 2 Im Rahmen der dreistufigen Prüfung im Wiederaufnahmeverfahren (s vor §§ 578 ff Rn 3) regelt § 581 I die Zulässigkeitsvoraussetzung der rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung im Falle der Restitutionsgründe nach § 580 Nrn 1–5. Restitutionsgrund bleibt aber die Straftat, so dass deren Vorliegen iRd Begründetheit der Restitutionsklage selbstständig zu prüfen ist (...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Grundsätze der Vollstreckung und Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers.

Rn 4 Die neue Bestimmung statuiert in Abs 1 den Grundsatz der effektiven Vollstreckung, in ihrem Abs 2 legt sie die Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers fest. Für den Vollstreckungsauftrag gilt gem § 753 III Formularzwang, soweit das BMJ entspr Formulare eingeführt hat. Am 1.10.15 ist die Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) in Kraft getreten (BGBl I 2015, 1586), ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Die Norm betrifft die Kostengrundentscheidung im Urt nach § 343 S 2, in dem besonders auszusprechen ist, dass die säumige gewesene Partei die dadurch veranlassten Kosten zu tragen hat. Wird das ›übersehen‹, ist das Urt im Kostenpunkt nach § 321 zu ergänzen; eine Korrektur in der Kostenfestsetzung ist dagegen nicht möglich (str wie hier: MüKoZPO/Prütting Rz 10; Musielak/...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Natürliche Personen.

Rn 5 Zu den Sachgebieten s vor §§ 402 ff Rn 5. Unterschieden werden ua öffentlich bestellte (s Rn 11) und vereidigte, amtlich anerkannte und ›freie‹ SV. In Betracht kommen auch angestellte SV einer Sachverständigenorganisation sowie Mitarbeiter von Universitätsinstitutionen und behördenangehörige SV. Bei letzteren sind die dienstrechtlichen Maßgaben zu beachten, insb zu Nebe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Von Amts wegen.

Rn 2 Die Hinweispflicht besteht vAw, unabhängig davon, ob die beklagte Partei anwaltlich vertreten ist, oder nicht und galt daher nach der bis 31.8.09 geltenden Gesetzeslage trotz Anwaltszwangs gem §§ 78 II ZPO aF grds auch vor dem FamG (vgl hierzu Stuttg FamRZ 80, 385), mit Ausnahme von Verfahren in Ehesachen (§ 608 aF), güterrechtlichen Streitigkeiten (§§ 621 I Nr 8, 621b ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 792 gibt dem Gläubiger das Recht, anstelle des Schuldners die Erteilung von Urkunden zu beantragen, deren er zum Zweck der Vollstreckung bedarf. Die Vorschrift ist großzügig auszulegen; umfasst sind sämtliche zur Vorbereitung der Vollstreckung dienende Akte (St/J/Münzberg Rz 2). Das Gebot einer gläubigerfreundlichen Auslegung ergibt sich aus dem Zweck der Norm; dem Gl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift stellt den (strengen) Grundsatz auf, dass allein die Fristversäumung dazu führt, dass deren hieran geknüpfte nachteilige Folgen eintreten; es bedarf mithin grds keiner Belehrung, keiner Androhung und auch (sofern nicht besonders gesetzlich angeordnet) keines gegnerischen Antrags. Dies ist insb für die Rechtsmittelfristen von Bedeutung. Im Zivilprozess erf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fehlende Schiedsfähigkeit.

Rn 40 Nach Art V 2a kann die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs versagt werden, wenn der Streitgegenstand nach dem Recht des Anerkennungsstaats nicht schiedsfähig war. Das entspricht der Regelung in § 1059 II 2b) (s § 1059 Rn 58) und ist für die internationale Schiedsgerichtsbarkeit ohne praktische Bedeutung, weil nach § 1030 I jeder ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entscheidung.

Rn 13 Die Zurückweisung erfolgt in den Gründen des Berufungsurteils (BGH NJW-RR 91, 768 [KG Berlin 13.11.1990 - 1 W 6522/89]; zur Unzulässigkeit eines Zwischenurteils oder separaten Beschlusses MüKoZPO/Rimmelpacher Rz 29), wobei eine Darlegung der gesetzlichen Voraussetzungen erforderlich ist (BGH NJW 06, 153 [BGH 18.10.2005 - VI ZR 270/04]; BVerfG NJW 90, 2373 [BVerfG 21.02...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Einwendungen, Abs 3.

Rn 17 Die Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Berechnung der pfändungsfreien Beträge ist in § 899 III normiert. Abs 3 S 1 bestimmt eine Ausschlussfrist für die Geltendmachung von derartigen Einwendungen. Einwendungen gegen den Grund der Zahlung werden davon selbstverständlich nicht erfasst. Danach sind Einwendungen gegen die Höhe eines pfändungsfreien Betrags vom Schuldn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mehrere Beklagte.

Rn 4 Nach Abs 2 können mehrere Bekl in Abweichung von § 36 I Nr 3 ohne weiteres bei jedem Gericht verklagt werden, bei dem auch nur einer von ihnen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Ob die Klage gegen den betreffenden Bekl überhaupt zulässig ist, spielt so lange keine Rolle, wie die Klage sich nicht als Erschleichung des Gerichtsstands darstellt (was die Arglisteinrede b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Von Amts wegen.

Rn 35 ZB bei vorinstanzlicher Verwertung eines nicht alle entscheidungserheblichen Fragen behandelnden, also unvollständigen Gutachtens, § 529 I Nr 1 Hs 2 (BGHZ 159, 254 = NJW 04, 2828; NJW 03, 3480, 3481). Weiterhin nach allg Regeln (s Rn 17–27): zB bei Anlass zu weiterer Sachaufklärung (noch offener Fragen oder Unklarheiten) wegen neuen, zuzulassenden oder näher substantii...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Ausnahmen vom Formularzwang.

Rn 18 Eine Vereinfachung gilt, wenn die antragstellende Partei Sozialhilfe bezieht. (Gilt nicht für Bürgergeld und Asylbewerberleistungsgesetz) Sie muss nach § 2 II PKHFV die Abschnitte E bis J des Formulars nicht ausfüllen, wenn der aktuelle Sozialhilfebescheid beigefügt wird. Das Formular muss allerdings dennoch iÜ ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden. Ergibt sich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erstinstanzliches Gericht.

Rn 20 Die Angabe des erstinstanzlichen Gerichts in der Berufungsschrift dient der Klärung, welches Urt angegriffen werden soll. Dies ist sowohl für das Berufungsgericht als auch für den Berufungsbeklagten von Bedeutung, besonders in den Fällen, in denen zwischen den Parteien mehrere Rechtsstreitigkeiten vor verschiedenen Gerichten anhängig sind. Die Anforderungen an diesen T...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkung.

Rn 3 Das Kind kann ggf nach Umschreibung des Titels auf sich gem § 120 I, 727 ZPO (zB wenn dieser von einem Elternteil im Wege der Verfahrensstandschaft gem § 1629 III 1 BGB erwirkt worden ist) auch nach Eintritt der Volljährigkeit aus dem Unterhaltstitel vollstrecken. Der Unterhaltsschuldner ist (nur) mit dem im Wege des Vollstreckungsgegenantrags gem § 120 I iVm § 767 ZPO ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahrensvergleichung.

Rn 20 Die Gründe, die in anderen mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen die Wiederaufnahme eines Verfahrens rechtfertigen, unterscheiden sich von den Restitutionsgründen des § 580 nicht wesentlich (im Einzelnen Koch EuZW 95, 78, 84; Schulz-Arenstorff, Rechtsschutz gegen judikatives Unrecht, 2013). Dem Restitutionsgrund nach Nr 6 ähnelnde Gründe können die Vollstreckbarkeit von ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Auswahl.

Rn 2 Das Gericht bestimmt vorbehaltlich des Abs 5 nach pflichtgemäßem Ermessen die Anzahl der SV, die Abgabe gemeinschaftlicher oder getrennter Gutachten (vgl § 411 Rn 7). Es wählt den Fachbereich (vgl BGH MDR 98, 488 [BGH 16.09.1997 - X ZR 54/95]) und die konkrete(n) Person(en) aus (vgl BGH NJW 09, 1209, 1210 = MedR 10, 181, 182 [BGH 18.11.2008 - VI ZR 198/07]). Auf Ansehen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Aufenthaltsänderung war zum Schutz des Kindes oder des betreuenden Elternteils erforderlich.

Rn 9 Darüber hinaus kommt eine Verweisung nach § 154 nicht in Betracht, wenn die Änderung des Aufenthaltsorts zum Schutz des Kindes oder des betreuenden Elternteils erforderlich war, um Opfer häuslicher Gewalt effektiv zu schützen (vgl BTDrs 16/9733, 293). Davon kann ausgegangen werden, wenn der andere Elternteil entweder im Hinblick auf das Kind gegen dessen Recht auf gewal...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

Rn 6 Rechtsmittel gegen ein vom Amtsrichter entgegen den dargelegten Grundsätzen unzulässigerweise erlassenes Anerkenntnisurteil gem § 307 ist grds die Berufung. Diese würde auch nicht an den Präklusionsvorschriften gem §§ 529, 531 scheitern. Die fehlende Belehrung wäre insoweit ein Verfahrensmangel iSd § 531 II 1 Nr 2. Zur Vermeidung des Verlustes einer Tatsacheninstanz für...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Soll ein Unterhaltstitel, der den Unterhalt nach § 1612a des Bürgerlichen Gesetzbuchs als Prozentsatz des Mindestunterhalts festsetzt, im Ausland vollstreckt werden, ist auf Antrag der geschuldete Unterhalt auf dem Titel zu beziffern. (2) Für die Bezifferung sind die Gerichte, Behörden oder Notare zuständig, denen die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Tite...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Normzweck.

Rn 19 Die in Abs 3 vorgesehene absolute Ausschlussfrist von einem Jahr nach dem Ende der versäumten Frist, die nicht verlängert werden kann und gegen deren Versäumung Wiedereinsetzung nicht möglich ist, dient der Absicherung der formellen Rechtskraft und Rechtssicherheit und kann damit naturgemäß zu unbillig erscheinenden Ergebnissen führen. Es überrascht daher nicht, dass d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsgemeinschaft.

Rn 6 Nach § 59 Alt 1 ist eine Streitgenossenschaft bei (behaupteter) Rechtsgemeinschaft zulässig, wenn Streitgegenstand des Verfahrens die materielle Rechtsbefugnis an einer Sache oder einem Recht bildet (BGHZ 92, 351, 353 = NJW 85, 385). Als Beispiele sind die Gesamtgläubigerschaft (Klage auf Freigabe eines zugunsten mehrerer Personen hinterlegten Betrags, BGHZ 88, 331 f), ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rückgabe der vollstreckbaren Ausfertigung.

Rn 17 Eine Festsetzung ist unproblematisch möglich, wenn auf die Rechte aus dem ersten Beschl verzichtet oder die Ausfertigung des ersten Kostenfestsetzungsbeschlusses zurückgegeben wird. Der Anwalt kann sich auf den Einredeausschluss nicht berufen, solange der Kostenfestsetzungsbeschluss, der auf den Namen der Partei ergangen ist, nicht zurückgegeben oder für unwirksam erkl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anfechtbarkeit.

Rn 60 Gegen eine Rechtswegverweisung ist die sofortige Beschwerde gegeben (§ 17a IV 3 GVG), jedoch nicht bei Verweisung im PKHVerfahren (BGH NJW 16, 1520 [BGH 25.02.2016 - IX ZB 61/15]). Rn 61 Ausnahmsweise anfechtbar ist auch die (nach Abs 2 S 2 nicht bindende) Verweisung vor Rechtshängigkeit (BayObLGZ 99, 94), bei fehlendem Bindungswillen oder wenn sie willkürlich ist oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Vermeidung der erweitert beschränkten Steuerpflicht

Rz. 139 [Autor/Stand] Eine Doppelbesteuerung lässt sich dadurch vermeiden, dass vor dem Wegzug ins Ausland die Vermögenswerte ins Ausland verbracht werden, weil dann ausländische Einkünfte anfallen (s. Rz. 110). Rz. 140– 148 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vornahme der Pfändung.

Rn 7 Die Pfändung erfolgt wie die beweglicher Sachen nach §§ 808, 809, wobei die Wegschaffung naturgemäß nicht in Betracht kommt. Die Kenntlichmachung geschieht durch Aufstellung von Pfandtafeln oder Pfandzeichen mit einer vom Gerichtsvollzieher unterschriebenen Pfandanzeige oder durch andere zweckentsprechende Vorrichtungen, tunlichst unter Verwendung des Dienstsiegels oder...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zur Frage des Verwertungsverbotes.

Rn 6 Wird eine Aussage entgegen § 376 erhoben (zB ohne die erforderliche Genehmigung), so kann das Beweismittel grds gleichwohl verwertet werden, weil die die Amtsverschwiegenheit begründenden Vorschriften dem Schutz der jeweiligen Behörde oder der Wahrung von Geheimhaltungsbedürfnissen dienen, nicht aber ein Beweisverwertungsverbot begründen sollen. Überdies kann der in ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Feststellungen nach § 160 III Nr 4 und 5.

Rn 2 Werden Feststellungen nach § 160 III Nr 4 entgegen der wohl überwiegenden Praxis im vollen Wortlaut unmittelbar auf Ton- oder Datenträger aufgezeichnet, so muss die Aussage nach dem Regelungsgehalt von Abs 2 S 1 nur dann abgespielt werden, wenn der Beteiligte, dessen Aussage aufgezeichnet worden ist, das Abspielen der Aufzeichnung verlangt. Das Gericht muss in diesem Fa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abgrenzung zur öffentlichen Urkunde.

Rn 3 Privaturkunden iSd § 416 sind alle Urkunden, die nicht öffentliche Urkunde sind. Gemeint sind in erster Linie Urkunden, die von einer Privatperson ausgestellt wurden. Aber auch Urkunden, die als öffentliche Urkunden errichtet werden sollten, aber wegen eines Formmangels keine öffentliche Urkunde sind, erfüllen den Begriff der Privaturkunde (BGHZ 37, 79, 90 = NJW 62, 115...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Änderung auf Antrag.

Rn 13 Bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse sind die Raten zu ermäßigen oder auf Null zu setzen. Das Gericht wird jederzeit auf Antrag der Partei tätig, wobei ein formeller Antrag nicht erforderlich ist. Auch ein Hinweis der Partei, dass sich die finanziellen Verhältnisse verschlechtert haben, kann als Änderungsantrag ausgelegt werden (Zimmermann Rz 45...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Neue Klage (Abs 6).

Rn 40 Diese ist zulässig. Der Bekl braucht sich darauf nicht einzulassen, solange seine Aufwendungen aus dem vorherigen Verfahren noch nicht erstattet sind. Voraussetzung ist die Identität des Streitgegenstands der alten und der neuen Klage (Ddorf MDR 93, 477), woran es bei zurückgenommenem Antrag auf Erlass einer einstw Verfügung als andere Verfahrensart fehlt (LG Mannheim ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verkündung im Verkündungstermin (Abs 1 S 1 Var 2, Abs 1 S 2, Abs 2).

Rn 5 Beraumt das Gericht einen Verkündungstermin an, so ist eine Ladung ebenso entbehrlich (§ 218 Rn 2) wie die Anwesenheit der übrigen Mitglieder des Prozessgerichts (§ 311 IV). Der VT darf nicht zur mündlichen Verhandlung oder Beweisaufnahme bestimmt und geeignet sein (St/J/Althammer Rz 13); anders bei § 87 III ZVG. Wird das Urt zeitlich vor dem vorgesehenen Termin verkünd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einspruchsführer.

Rn 4 Der Einspruch steht nur der säumig gewesenen Partei, nicht dem Gegner, zu (Naumbg NJW-RR 03, 212 [OLG Naumburg 17.04.2002 - 9 W 8/02]). Der Rechtsbehelf kann auch von einer nicht verklagten, aber im Urt bezeichneten Scheinpartei eingelegt werden (BGHZ 4, 328, 332; NJW-RR 95, 764, 765). Für den Einspruch fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn auch für die Scheinpartei nur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 4 Ergeht der Beschl aufgrund einer mündlichen Verhandlung, ist er zu verkünden, § 329 I 1. Das kann auch in einem nachfolgenden Verkündungstermin geschehen. Ebenso sind Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gem § 128 II 2 und nach Lage der Akten (§§ 251a, 331a) zu verkünden. Zu ihrer Aufhebung und Änderung s §§ 359, 360. Beweisbeschlüsse können ebenso wie formlose Anordnu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bestellung.

Rn 10 Damit der Bevollmächtigte in die Stellung eines Prozessbevollmächtigten in vollem Umfang einrückt, muss er sich dem Gericht und dem Gegner ggü bestellen. Dazu muss die Vollmachtserteilung entweder durch die Partei oder den Bevollmächtigten (KG KGR 05, 417, 418) bekannt gemacht werden (BGH NJW-RR 06, 356), was auch durch telefonische Anzeige durch die Partei möglich ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vorlegung beweglicher Gegenstände.

Rn 4 Neben der Anordnung des Augenscheinsbeweises oder des Sachverständigenbeweises kann die Vorlegung von Gegenständen derjenigen Partei aufgegeben werden, in deren Besitz sie sich befinden. Eine solche Anordnung kommt für bewegliche Sachen in Betracht, die für das Gericht oder für den Sachverständigen einer Augenscheinseinnahme bzw einer Begutachtung unterliegen. Anders al...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Funktionelle.

Rn 10 Für die Erteilung der Klausel nach § 724 I ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle iSv § 153 GVG funktionell zuständig. Das ist der Urkundsbeamte desjenigen Gerichts, von dem das Urt stammt, unabhängig davon, ob dieses zum Erlass zuständig war oder nicht (Stuttg Rpfleger 79, 145). Für sog qualifizierte Klauseln (s Rn 11 aE) nach §§ 726 I, 727 ff und weitere vollstrec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Entscheidung.

Rn 46 Im Falle zulässiger und (ganz oder tw) begründeter Erinnerung erfolgt die Abhilfe durch Aufhebung, Abänderung, Ergänzung oder Neuerlass des Kfb. Hilft der Rechtspfleger in vollem Umfang ab, muss er auch über die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens entscheiden (Rn 49). Bei Teilabhilfe erfolgt iÜ per begründetem Beschl die Richtervorlage (LG Detmold Rpfleger 96, 238...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Geltendmachung der Verletzung.

Rn 3 Die Nichtbeachtung des Gebots, das sicherstellen soll, dass dem Rechtssuchenden ein unbefangenes ›neutrales‹ Gericht ggü tritt, kann nach den gerichtlichen Verfahrensordnungen regelmäßig mit der sog Besetzungsrüge als absoluter Revisionsgrund geltend gemacht werden (§§ 547 Nr 1 ZPO; 338 Nr 1 StPO; 138 Nr 1 VwGO; 72 II Nr 3 ArbGG), sofern nicht im Einzelfall Präklusionsr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bewilligende Entscheidung.

Rn 9 Im Fall der PKH-Bewilligung beginnt die Wiedereinsetzungsfrist grds mit der Mitteilung des gerichtlichen Beschlusses. Falls erst auf Gegenvorstellung PKH bewilligt wird, ist dieser Beschluss maßgeblich (vgl BGHZ 41, 1). In Verfahren, in denen sich die Partei durch einen Anwalt vertreten lassen muss, beginnt die Wiedereinsetzungsfrist nicht schon mit der Zustellung des P...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtspfleger.

Rn 3 Er unterfällt nicht der Norm. Gleichwohl finden über § 10 RPflG die Vorschriften über die Ausschließung und Ablehnung von Richtern auf ihn Anwendung, soweit er in dem ihm durch das RPflG zugewiesenen Aufgabenkreis tätig wird. Für die Ablehnung wg der Besorgnis der Befangenheit sind die gleichen Maßstäbe anzusetzen wie beim Richter (Zö/Vollkommer § 49 Rz 3; KG Rpfleger 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen des Beweisrechts.

Rn 1 Das Beweisrecht wird in der ZPO an verschiedenen Stellen geregelt. Die §§ 284–294 betreffen die allgemeinen Grundlagen des Beweises. Die allgemeinen Regeln über die konkrete Beweiserhebung sind in den §§ 142–144 (Beweiserhebung vAw) und in den §§ 355–370 enthalten, während die einzelnen Beweismittel in den §§ 371–455 aufgeführt sind. Der Eid und die eidesgleiche Bekräft...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 § 96 betrifft neben den §§ 94, 95 einen weiteren Fall der Kostentrennung und damit eine weitere Ausnahme des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung. Die Vorschrift ist in allen Instanzen anwendbar, auch im Rechtsmittelverfahren. Gegenüber der Regelung des § 94 ist sie subsidiär. Ein Bestreiten der Anspruchsberechtigung ist, sofern die Voraussetzungen des...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Detektivkosten.

Rn 22 Detektivkosten können erstattungsfähig sein. Maßgeblich für die Erstattungsfähigkeit ist, ob sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig waren, ob also eine vernünftige Prozesspartei berechtigte Gründe hatte, eine Detektei zu beauftragen. Hinzu kommen muss, dass die Detektivkosten sich – gemessen an den wirtschaftlichen Verhältnissen der P...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antrag eines Elternteils bei Vorliegen einer gerichtlichen Entscheidung oder eines gerichtlich gebilligten Vergleichs.

Rn 3 Die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens erfolgt ausschließlich auf Antrag (§ 23) eines (rechtlichen) Elternteils mit dem Vortrag, dass der andere Elternteil den Umgang vereitelt oder erschwert (BTDrs 13/4899, 133 f; Sternal/Schäder § 165 Rz 5). Andere Beteiligte, etwa das Kind selbst (obwohl es ein subjektives Recht auf Umgang hat), ein Umgangspfleger oder das Jugen...mehr