Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag, Zuständigkeit, Anhörung.

Rn 23 Die Pfändung der in Abs 1 aufgeführten Bezüge erfolgt allein auf Antrag des Gläubigers, dh nicht vAw. Der Antrag ist beim örtlich zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellen (§ 828 Rn 7 f). Der Beschl ist durch den funktionell zuständigen Rechtspfleger zu erlassen (§ 828 Rn 3). Das Gericht soll nach Abs 3 die Beteiligten anhören. Auch die Anhörung des Schuldners ist a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten bei Eheaufhebung auf Antrag der Behörde oder eines Dritten (Abs 2).

Rn 4 Wird die Ehe auf Antrag der zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines weiteren Ehegatten bzw Lebenspartners aufgehoben, haben die Ehegatten als Antragsgegner die Kosten des Verfahrens zu tragen, wobei sie nicht als Gesamtschuldner, sondern nach Kopfteilen haften, §§ 113 I 2 iVm 91 I, 100 I ZPO. Wird der Antrag der Behörde oder des Dritten abgewiesen, kommt eine Kostenau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Partei- und Vertretungsfragen (§§ 50–90).

Rn 13 Die Grundgedanken der Parteistellung, der Parteifähigkeit, der Prozessfähigkeit, der Streitgenossenschaft, der Beteiligung Dritter und der Vertretungsfragen gelten in gleicher Weise auch im schiedsgerichtlichen Verfahren. Allerdings ist bei der Einbeziehung Dritter die jeweilige Schiedsvereinbarung zu beachten. Zwar kann ein Dritter durch Streitverkündung auch dann in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Wirksamwerden (Abs 1).

Rn 1 Die Norm betrifft im Unterschied zu § 197 Beschlüsse in weiteren Verfahren nach § 186 Nr 2–4. Ein Beschluss über die Ersetzung einer Einwilligung oder Zustimmung zur Annahme als Kind wird abweichend von § 40 erst mit Rechtskraft (§ 45) wirksam. Eine Abänderung oder Wiederaufnahme (§ 48) scheidet aus (Abs 1 S 4). Bei Gefahr im Verzug kann nach Ermessen des Gerichts (Abs ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entscheidung über die Rechtsfrage.

Rn 1 Die Großen und die Vereinigten Großen Senate entscheiden nur über die Zulässigkeit der Vorlage (§ 132 Abs 2–4) und über die vorgelegte Rechtsfrage. Hinsichtlich der Zulässigkeit der Vorlage ist die Entscheidungserheblichkeit auf der Grundlage der Rechtsauffassung des vorlegenden Senats zu beurteilen. Die Entscheidung ergeht durch begründeten Beschl (§ 9 Abs 6 Geschäftso...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beweisverbote.

Rn 10 Nicht jede Beweisführung, die tatsächlich möglich ist, ist auch rechtlich zulässig. Vielmehr gibt es Fälle, in denen ein Beweisverbot besteht. Ein solches Verbot wird man va dort annehmen müssen, wo ein rechtswidriger Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Grundpositionen des Einzelnen vorliegt. Ähnliches gilt in Überschneidung mit solchen verfassungsrechtlich ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kein Exequatur.

Rn 5 Für die Vollstreckung nach §§ 86 ff wird gem I grds kein gesondertes förmliches Vollstreckbarerklärungsverfahren verlangt. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzung ist die Anerkennungsfähigkeit (§ 109), die inzident als Vorfrage zu klären ist, sofern kein fakultatives Anerkennungsverfahren nach § 108 II durchlaufen wurde. Sofern sie von der Anerkennung einer Ehesachen-Ent...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erstinstanzliche Verfahren.

Rn 32 Erstinstanzlich erhalten die beteiligten Anwälte zunächst einmal eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3100 VV RVG, die sich im Falle der vorzeitigen Erledigung (Nr 3101 Nr 1 VV RVG) oder in den Fällen der Nr 3101 Nr 2 VV RVG auf 0,8 ermäßigt. Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Verfahrensgebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber (Nr 1008 VV RVG). Daneben entsteht die 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck, Voraussetzungen.

Rn 1 § 786a betrifft die in den §§ 611 I, III, 612–616 HGB und §§ 4–5n des BinSchG geregelten Haftungsbeschränkungen für seerechtliche und binnenschifffahrtsrechtliche Forderungen in der Zwangsvollstreckung. § 786a I erklärt insoweit die §§ 780 I, 781 für entspr anwendbar. Rn 2 Auch hier hat der Schuldner die Möglichkeit, die Haftungsbeschränkung gem § 305a II im Titel herbei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Für die Binnenorganisation der Landgerichte gibt das Gesetz nur einen groben Rahmen vor. Aus dem Gebot, Zivil- und Strafkammern bei dem LG zu bilden (Abs 1), lässt sich die Mindestanforderung ableiten, dass bei jedem LG je eine dieser Kammern bestehen muss (Ausn: Abs 2). In der Praxis der Zivilrechtsprechung ist heute vorrangig der Einzelrichter tätig. Die Pflicht zur E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sachliche Zuständigkeit.

Rn 7 Das Gericht muss für die Entscheidung über die Widerklage sachlich zuständig sein (allgM; s nur München 10.6.08 – 31 AR 53/08; Zö/Schultzky Rz 16; Musielak/Voit/Heinrich Rz 5). Dabei ist § 5 Hs 2 zu beachten, der den Zuständigkeitsstreitwert bei Widerklagen regelt (s dazu näher § 5 Rn 24 ff, dort auch zum Gebührenstreitwert). Für die Fälle des Auseinanderfallens der sac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts der Ehesache (Abs 1 Nr 1).

Rn 3 Die Vorschrift entspricht inhaltlich weitgehend dem bisherigen § 621 II 1 ZPO aF und enthält einen ausschließlichen Gerichtsstand des Gerichts der Ehesache für Unterhaltssachen, die die Unterhaltspflicht für ein gemeinschaftliches Kind der Ehegatten betreffen sowie für Unterhaltssachen, die die durch die Ehe begründete Unterhaltspflicht betreffen. Die durch die Ehe ›ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 21d ergänzt § 21a II hinsichtlich der 4 aus gewählten Richtern bestehenden Präsidien, um das Repräsentationsprinzip der 4 gewählten Präsidien (Kissel/Mayer § 21a Rz 12; MüKoZPO/Pabst § 21a GVG Rz 9) zu wahren. Die Herabstufung der Präsidien ist nach Abs 2 bis auf die Stufe des kleinen Präsidiums nach § 21a II 4 geregelt, während die Heraufstufung des Präsidiums beim k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Versagungssystem der VO.

Rn 1 Die Norm erschließt sich im Lichte der Abkehr vom Modell des Exequaturverfahrens. Nach Art 39 wird eine in einem Mitgliedstaat ergangene Entscheidung (Art 2 lit a) zum Vollstreckungstitel in den anderen Mitgliedstaaten. Zur Vollstreckung aus einer ausländischen Entscheidung bedarf es insoweit im Inland keiner Vollstreckungsklausel (klarstellend § 1112 ZPO). Der Vollstre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gewerbebetrieb.

Rn 6 Die Niederlassung muss dem Betrieb eines Gewerbes dienen, wobei der Gewerbebegriff – weitergehend als derjenige der Gewerbeordnung – sämtliche auf Gewinnerzielung gerichteten Tätigkeiten erfasst, also auch diejenigen der freien und künstlerischen Berufe, zB der Rechtsanwälte (BayObLG Beschl v 20.3.19 – 1 AR 6/19, Rz 9 – juris; Hamm Beschl v 18.2.19 – 32 SA 9/19, Rz 25 –...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt.

Rn 2 Die Verurteilung des Bekl erfolgt dann nur unter Vorbehalt der Ausführung seiner Rechte, wenn er dem Klageanspruch widersprochen hat. An den Widerspruch sind keine besonderen Anforderungen zu stellen; schon ein Abweisungsantrag reicht aus. Insbesondere braucht der Widerspruch nicht begründet zu werden (BGHZ 82, 115, 119); erst recht kommt es auf die Schlüssigkeit einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fehlende Entscheidungsreife, Abs 2 S 2 Nr 1.

Rn 4 Die Regelung entspricht § 628 S 1 Nr 1 ZPO aF. Gem Abs 2 S 2 Nr 1 kann das Gericht eine VA- oder Güterrechtsfolgesache abtrennen, wenn eine Entscheidung vor der Auflösung der Ehe nicht möglich ist. Dies ist dann der Fall, wenn für die Entscheidung in der Folgesache der tatsächliche Zeitpunkt der Auflösung der Ehe gem § 1564 S 2 BGB, also die Rechtskraft des Scheidungsau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm statuiert ein eigenes Kollisionsrecht für das Schiedsgericht (Kondring ZIP 17, 706). Sie ist gem § 1025 I nur dann anzuwenden, wenn der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens in Deutschland liegt. Die Norm überwindet verschiedene Schwierigkeiten, die das Recht vor 1998 noch enthalten hatte. Vor allem aber stellt die Norm klar, dass und unter welchen Bedingunge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Eintritt und Prüfung des Annahmeverzugs durch den GV.

Rn 5 Die Art und Weise, in der der GV dem Schuldner die Gegenleistung anbieten muss, um dessen Annahmeverzug zu begründen, richtet sich nach den §§ 293 ff BGB (dazu Geißler DGVZ 12, 1). Ob eine den Annahmeverzug ausschließende vorübergehende Annahmeverhinderung vorliegt, ergibt sich aus § 299 BGB. Der Schuldner kommt nicht in Annahmeverzug, wenn ihm die Gegenleistung des Glä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Einstweilige Anordnungen.

Rn 11 In den §§ 23 ff ist die Möglichkeit, vor einer endgültigen Entscheidung eine einstweilige Anordnung zu treffen, nicht ausdrücklich vorgesehen. Dass ein solcher vorläufiger Rechtsschutz in Ausnahmefällen aber zulässig sein muss, ergibt sich aber aus Art 19 IV GG. Drohen einem Antragsteller schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile, die auch durch die En...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 13 Auch für den Anwalt ist das Wiederaufnahmeverfahren eine eigene selbstständige Angelegenheit iSd § 15 RVG. Er erhält die Gebühren, die für den jeweiligen Rechtszug gelten, also im Wiederaufnahmeverfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht die nach den Nr 3100 ff VV RVG, im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Berufungsgericht die nach den Nr 3200 ff VV RVG und im Revisionsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelf.

Rn 19 Als Rechtsbehelf kommt die Berufung nur in Betracht, wenn sie vom Amtsrichter gem § 511 II Nr 2 zugelassen oder wenn sie auf eine angeblich fehlerhafte Streitwertfestsetzung durch das AG gestützt wird (vgl etwa Köln AGS 09, 602 [OLG Köln 12.08.2009 - 16 W 26/09] mwN, s.a. oben Rn 4), ansonsten die Gehörsrüge gem § 321a. Die früher in Extremfällen als statthaft erachtet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzusammenhang.

Rn 1 § 560 ist im Zusammenhang mit § 545 I zu sehen. Während § 545 I regelt, dass die Revision nur auf eine Verletzung des Rechts gestützt werden kann, wozu nach der Neufassung des § 545 I auch solche Rechtsnormen gehören, deren Geltungsbereich sich nicht über den Bezirk eines OLG hinaus erstreckt (§ 545 Rn 3 ff), regelt § 560 die Frage, wie irrevisibles Recht und die hierzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorsitzende Richter und weitere Richter.

Rn 4 Vorsitzende Richter haben in ihren Spruchkörpern Leitungsfunktionen (vgl Karlsr NJW-RR 20, 636, 637 [OLG Karlsruhe 30.01.2020 - 2 UF 136/18]). Insofern verlangt § 21f I, dass Vorsitzende Richter den Anforderungen an den Status genügen und als solche ernannt sind (vgl BGHZ 95, 246; Rostock OLGR 08, 254), dh als Vorsitzender Richter am LG, Vizepräsident oder Präsident des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gescheitertes Rechtsgeschäft.

Rn 3 Sachdienlich ist es, die Ausnahme des § 385 I Nr 1 auch auf die Fälle zu erstrecken, in denen das Rechtsgeschäft gerade nicht zustandegekommen ist, so dass der Zeuge auch über die – im Ergebnis gescheiterten – Vorverhandlungen aussagen muss, insb aber über die Tatsache, dass das – zB von einer Partei behauptete – Rechtsgeschäft eben nicht errichtet wurde (Musielak/Voit/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zertifizierter Mediator.

Rn 3 Der Begriff des zertifizierten Mediators wird durch Abs 2 geschützt. Nur wer eine nach § 6 iVm. der dazu ergangenen VO geregelte Ausbildung durchlaufen hat, darf sich als zertifizierter Mediator bezeichnen. Wer als Mediator eine Ausbildung bei einem Verein, einem Verband, einer Hochschule oder einer Kammer durchlaufen hat, die nicht von der VO gemäß § 6 gedeckt ist, dar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ein-Konto-Regel.

Rn 134 Jede Person darf nur ein Pfändungsschutzkonto unterhalten, Abs 8 S 1. Für ein zweites Pfändungsschutzkonto des Schuldners besteht kein Bedürfnis, zumal dem Schuldner kein doppelter Pfändungsfreibetrag zustehen darf. Nach der Gesetzesbegründung und der ganz überwiegenden Ansicht soll ein Pfändungsschutzkonto nicht gemeinschaftlich unterhalten werden dürfen (BTDrs 16/76...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendbare Vorschriften.

Rn 1 Die Vorschrift erklärt Regelungen aus dem Recht des Zeugenbeweises für anwendbar. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Normen: § 375 (Beweisaufnahme durch beauftragten oder ersuchten Richter): Wegen des Grundsatzes der Beweisunmittelbarkeit (§ 355) darf hiervon nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden. § 376 : Danach ist die Vernehmung von Richtern, Beamten und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Keine Vollstreckbarerklärung.

Rn 29 Eine Vollstreckbarerklärung ist nicht möglich für Zwischenschiedssprüche über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts nach § 1040 III oder über andere prozessuale Streitpunkte. Diese binden lediglich das Schiedsgericht, enthalten aber keine endgültige Sachentscheidung über den Streitgegenstand (BGH WM 07, 1050 Rz 5). Hiervon ausgenommen ist die Kostenentscheidung im Zwis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahrenswert.

Rn 22 Der Verfahrenswert richtet sich für Unterhaltssachen iSv § 231 I nach § 51 I, II FamGKG. In Unterhaltssachen nach § 231 I, die wiederkehrende Leistungen betreffen, richtet sich der Wert für den laufenden Unterhalt gem § 51 I 1 grds nach dem Unterhalt, der für die ersten 12 Monate nach Einreichung des Antrags gefordert wird. Gem § 51 II 1 werden die bei Einreichung des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Belassen im Gewahrsam des Schuldners (Abs 2).

Rn 21 Werden Pfandsachen (auch nur vorübergehend bis zur Fortschaffung, vgl § 82 I 2 GVGA) im Gewahrsam des Schuldners belassen, ist die Pfändung nur wirksam, wenn sie durch Anlegung von Siegeln oder auf sonstige Weise ersichtlich gemacht wird. Fehlt es an der Kenntlichmachung, ist die Pfändung nichtig; es kommt weder zur Verstrickung noch entsteht ein Pfändungspfandrecht. D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift des § 140 ermöglicht die Abtrennung von Folgesachen iSd § 137 II, III aus dem Verbund insb zur Verhinderung von Verzögerungen des Verfahrens oder aus Kindeswohlgründen. Die zuvor an verschiedenen Stellen geregelten Möglichkeiten der Abtrennung einer Folgesache werden in modifizierter Form zusammengefasst. Unter den Voraussetzungen des Abs 1 ist die Abtren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 16 Die Verfahrensgebühr ist ermäßigt (KV 1211, 1222, 1232), wenn das gesamte Verfahren durch das Anerkenntnisurteil beendet wird, also nicht bei Teilanerkenntnisurteil mit streitigem Schlussurteil, wohl aber nach zutr Ansicht bei Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast, da die Kostenentscheidung dann bloße Nebenentscheidung bleibt (Stuttg 3.2.09 – 8 W 34/09, OL...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vollstreckung aus Schiedsvergleichen (Abs 4).

Rn 5 Nach dem früheren Schiedsverfahrensrecht konnte ein Schiedsverfahren durch schiedsrichterlichen Vergleich beendet werden (§ 1044a ZPO aF). Wurden solche Schiedsvergleiche vor dem Inkrafttreten des SchiedsVfG für vollstreckbar erklärt, findet aus ihnen weiterhin die Zwangsvollstreckung statt, obwohl sie in § 794 I Nr 4a ZPO nicht mehr erwähnt sind. Soweit ein Schiedsverg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesetzliche Ausnahmeregelungen.

Rn 6 Abs 1 S 2 lässt die Übertragung der Beweisaufnahme nur auf Mitglieder des Prozessgerichts (beauftragte Richter, § 361) oder ein anderes Gericht (ersuchte Richter, § 362) und nur bei ausdrücklicher gesetzlicher Gestattung zu. Dabei ist bei überbesetzten Kollegialgerichten nur der Richter Mitglied des Prozessgerichts, der bei Übertragung der Beweisaufnahme zu dem zur Ents...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Nr 1.

Rn 12 Der Drittschuldner muss zunächst erklären, ob und inwieweit er die Forderung als begründet anerkenne und zu zahlen bereit sei. Nicht zu erklären ist, ob die Forderung begründet ist (BGH NJW 10, 1674 [BGH 14.01.2010 - VII ZB 79/09] Rz 12). Weder eine bejahende noch eine verneinende Antwort muss der Drittschuldner begründen (München NJW 75, 174, 175). Der Drittschuldner ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Regelungsgehalt.

Rn 1 § 885a wurde durch das MietrechtsänderungsG v 11.3.13 mWz 1.5.13 eingeführt (BGBl I 13, 434). Die Zwangsvollstreckung zur Herausgabe unbeweglicher Sachen beschränkt sich auf die Besitzverschaffung an den Räumen, da der Gläubiger an den darin befindlichen beweglichen Sachen das Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) geltend macht (BTDrs 17/10485, 31; Zö/Seibel Rz 1). Die Regelu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Überblick.

Rn 2 Hierunter fallen Verfahren auf Scheidung der Ehe (Nr 1), auf Aufhebung der Ehe (Nr 2) und auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe (Nr 3). Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts v 20.7.17 (BGBl I, 2787) ist auch eine gleichgeschlechtliche Ehe erfasst. Ehesachen sind auch Verfahren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Wirkung.

Rn 5 Auf der Basis der zulässigerweise erhobenen Einrede der Schiedsvereinbarung ist das staatliche Gericht gezwungen, die rechtshängige Klage durch Prozessurteil abzuweisen. Eine Aussetzung des staatlichen Verfahrens bis zur Erledigung des schiedsrichterlichen Verfahrens ist nicht zu lässig. Kommt das staatliche Gericht iRe abgesonderten Verhandlung nach § 280 zu dem Ergebn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aktenausdruck (Abs 1).

Rn 5 Auch wenn die elektronische Kommunikation eröffnet ist, ist daneben (noch) die in Papierform zulässig. Auch kann weiterhin die Akte nicht elektronisch geführt werden (vgl § 298a I 1: ›können‹). Dann verlangt Abs 1, ein in elektronischer Form bei Gericht eingegangenes (vgl § 130a Rn 2) oder im Gericht erstelltes (§ 130b) Dokument (zB Text-, Grafik-, Videodatei) für die A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entscheidungsgründe.

Rn 15 Auf die Entscheidungsgründe können die Parteien gem § 313a I 2 Hs 1 verzichten. Sie sind unabhängig davon gem § 313a I 2 Hs 2 auch dann entbehrlich, wenn ihr wesentlicher Inhalt in das Protokoll aufgenommen worden ist. Ob der ›wesentliche Inhalt‹ iSv § 313a I 2 Hs 2 identisch sein muss mit den Anforderungen an die Entscheidungsgründe in § 313 III kann dahingestellt ble...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erfordernis.

Rn 7 Nach stRspr und der von dieser Rspr immer wieder bestätigten aktuellen Gesetzeslage bedürfen bestimmende Schriftsätze der eigenhändigen Unterschrift der Person, die für den Schriftsatz verantwortlich zeichnet. Für die Klageschrift ist auf §§ 130 Nr 6, 253 IV zu verweisen, für die Berufung auf §§ 519 IV, 520 V und für die Revision auf die §§ 549 II, 551 IV. Einerseits hat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zulassungsgründe.

Rn 14 In der Beschwerdebegründung sind die Gründe darzulegen, die nach Ansicht des Beschwerdeführers die Zulassung der Revision gebieten. Nicht ausreichend ist, wenn lediglich Rechtsfehler des Berufungsurteils gerügt werden, ohne dass dargelegt wird, weshalb die Rechtsfehler von einer Qualität sind, die einen Zulassungsgrund gem § 543 Abs 2 erfüllen (BGHZ 154, 288, 291). Der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Materiell-rechtliche Veränderungen.

Rn 1 Die materiell-rechtlichen Bestimmungen des BGB über den Erwerb der Hypothek durch den Eigentümer werden von der Anwendung auf Zwangssicherungshypotheken nicht durch die Vorschrift des § 868 ausgeschlossen (BGH NJW 77, 48 [BGH 30.04.1976 - V ZR 200/74]). Sobald die Sicherungshypothek entstanden ist, gelten für sie die Vorschriften des BGB über die Hypothek entsprechend u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vollstreckungshindernisse.

Rn 11 Die Zwangsvollstreckung ist nicht oder nicht mehr zulässig und daher einzustellen, wenn der Vollstreckung ein Hindernis entgegensteht. Solche Vollstreckungshindernisse formulieren §§ 775, 778. Eine Amtspflicht des Vollstreckungsorgans, das Vorliegen eines Vollstreckungshindernisses nach diesen Vorschriften zu prüfen, gibt es nicht. Das hängt mit dem formalisierten Char...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die Pflicht der Parteien zur Verschwiegenheit.

Rn 5 Die Norm des § 4 verpflichtet nicht nur den Mediator zur Verschwiegenheit, sondern auch die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen. Nach allgemeiner Auffassung sind darunter allerdings nicht die Parteien zu verstehen, sondern nur die jeweiligen Hilfspersonen des Mediators, die von ihm zur Durchführung beigezogen worden sind. Für die Parteien...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Klage kann ohne Einwilligung des Beklagten nur bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung des Beklagten zur Hauptsache zurückgenommen werden. (2) 1Die Zurücknahme der Klage und, soweit sie zur Wirksamkeit der Zurücknahme erforderlich ist, auch die Einwilligung des Beklagten sind dem Gericht gegenüber zu erklären. 2Die Zurücknahme der Klage erfolgt, wenn sie nicht bei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Objektiver Tatbestand.

Rn 11 Es werden nur unrichtige Angaben berücksichtigt, die die Partei in der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gem §§ 115, 117 gemacht hat. Berücksichtigt werden fehlerhafte Angaben über das Einkommen. Auch die Zahl der Unterhaltsberechtigten ist ein Entscheidungskriterium, ebenso wie die Höhe der geleisteten Unterhaltszahlungen. Die Aufhebung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beginn.

Rn 12 Die Dauer des Vollstreckungsverfahrens muss va festgelegt werden, um den Zeitraum zu bestimmen, in dem Rechtsbehelfe gegen die Zwangsvollstreckung statthaft sind. Denn ein Rechtsschutzinteresse besteht nur, wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat. Auch sind Beginn und/oder Ende der Zwangsvollstreckung in vielen Vorschriften von Bedeutung, so etwa in §§ 707, 719, 720a...mehr