Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Haftentlassung und weiteres Verfahren (Abs 2).

Rn 3 Nach Abgabe der Vermögensauskunft wird der Schuldner aus der Haft entlassen und es gelten § 802f V u VI, so dass auch dem Gläubiger ein Ausdruck zuzuleiten ist und das Vermögensverzeichnis in elektronischer Form dem nach § 802k zuständigen Gericht zu übermitteln ist. Die Entlassung muss in das Protokoll des Termins aufgenommen werden (HK-ZV/Sternal § 802i Rz 9). Der Haf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätze.

Rn 4 Maßgebliche Grundlage für die Anwendung der §§ 17 bis 17b GVG ist die Identität des vom Kl bestimmten, aus dem mit dem Antrag geltend gemachten materiellen Anspruch und dem zu dessen Individualisierung vorgetragenen Sachverhalt bestehenden Streitgegenstands. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Antrag durch einen oder mehrere materiell-rechtliche Ansprüche begründet w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 2 Die §§ 23–30 wurden mit Wirkung zum 1.4.60 eingefügt. Die Unsicherheit, ob Justizverwaltungsakte vom Verwaltungsrechtsweg ausgenommen sind, wurde dadurch beseitigt (vgl zur Gesetzesgeschichte Kissel/Mayer § 23 Rz 1). Durch die §§ 23 ff wird Art 19 IV GG konkretisiert (BGH NJW 94, 1950 [BGH 17.03.1994 - III ZR 15/93]). Sie waren zunächst als Übergangslösung gedacht und s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Juristische Personen des Öffentlichen Rechts.

Rn 7 Die Vertretung von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Öffentlichen Rechts richtet sich nach den jeweiligen Organisationsvorschriften (GemO NRW: BGH NJW 1995, 3389 [BGH 06.07.1995 - III ZR 176/94]; umfassender Überblick bei Wieczorek/Schütze/Buchholz/Loeser Vor § 50 Rz 473). Kommunale Eigenbetriebe werden mitunter durch den Werkleiter und den Bürgermeister als ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Revisionsinstanz.

Rn 6 Das Revisionsgericht entscheidet über Wiederaufnahmeklagen gegen sonstige Urteile in der Revisionsinstanz, also über diejenigen, gegen die ein Nichtigkeitsgrund nach § 579 oder ein Restitutionsgrund nach § 580 Nr 4 oder 5 geltend gemacht wird. Damit wird gewährleistet, dass das Revisionsgericht über die seiner eigenen Entscheidung anhaftenden Wiederaufnahmegründe entsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematischer Zusammenhang und Normzweck.

Rn 1 Vor der Durchführung des Schiedsverfahrens (§ 1042) muss das Schiedsgericht über seine eigene Zuständigkeit und damit zugleich über die zentralen Grundlagen für sein Handeln, also die Gültigkeit einer bestehenden Schiedsvereinbarung, entscheiden. Diese Aussage in Abs 1 ist an sich eine gewisse Selbstverständlichkeit. Davon abzutrennen ist die Regelung in Abs 2, die sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der (in das Ermessen des Gerichts gestellte) Erlass eines Vorbehaltsurteils dient der Abwehr einer durch (zweifelhafte) Aufrechnungserklärungen herbeigeführten Prozessverschleppung und damit dem Interesse des Anspruchstellers an zügiger Titulierung (BGHZ 69, 270, 272 f). Das Vorbehaltsurteil wird als auflösend bedingtes Endurteil verstanden (BGH NJW 78, 43 mwN). Tatsäch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 2 Zuständig ist ein Notar, der seinen Amtssitz im Bezirk eines nach § 796a I zuständigen Gerichts hat. Diese Zuständigkeitsregelung betrifft sowohl die Verwahrung als auch die Vollstreckbarerklärung. Gemäß § 797 II wird die vollstreckbare Ausfertigung notarieller Urkunden von dem Notar erteilt, der auch die Urkunde verwahrt. Diese Vorschrift ist gem § 797 VI auf den Anwal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Pfändung.

Rn 5 Die Pfändung erfolgt nicht durch einen Pfändungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts, sondern durch Zugriff auf das Papier, indem der Gerichtsvollzieher das Papier dem Schuldner wegnimmt (Hilger KTS 88, 630). Papier und Recht werden also nicht nach § 829, sondern nach den §§ 808, 809 gepfändet. Der Schuldner muss dabei der nach den Papieren legitimierte, etwa durch eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wichtiger Grund.

Rn 5 Die Abgabe ist nur aus wichtigem Grund möglich, der vorliegt, wenn durch die Abgabe ein Zustand geschaffen wird, der unter dem Gesichtspunkt des Wohls der Beteiligten eine zweckmäßigere oder leichtere Bearbeitung der Angelegenheit ermöglicht (BayObLG Rpfleger 96, 343 [BayObLG 08.03.1996 - 1Z AR 15/96]; Karlsr Rpfleger 90, 208). Von besonderer Bedeutung ist dabei, ob das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Persönlicher Geltungsbereich.

Rn 10 Nur der einzelne Richter als individueller Inhaber des Richteramtes kann ausgeschlossen sein oder abgelehnt werden, nicht ein Gericht oder ein Spruchkörper als Ganzes (BVerfGE 11, 1 [BVerfG 22.02.1960 - 2 BvR 36/60]; 46, 00; BGH NJW-RR 12, 61 [BGH 12.10.2011 - V ZR 8/10]; NJW-RR, 02, 789; Frankf Beschl v 27.4.09 – 2 W 29/09 Rz 7 – juris; St/J/Bork vor § 41, Rz 4; MüKoZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Stattgabe des Widerspruchs.

Rn 2 Bei stattgebender Entscheidung hat das Gericht die Verteilung entweder selbst neu vorzunehmen oder die Aufstellung eines neuen Planes durch das Verteilungsgerichts anzuordnen. Es besteht Ermessensspielraum, wobei sinnvollerweise bei der Anordnung eines neuen Planes genaue Anweisungen erteilt werden sollten, um Missverständnisse zu vermeiden. Ein Widerspruch gegen die ne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Isolierte Versagung der Wiedereinsetzung.

Rn 6 Wird entgegen der Zweckmäßigkeit Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Rechtsmittelfrist durch gesonderten Beschluss abgelehnt, muss dagegen Rechtsmittel eingelegt werden, sonst erwächst die Versagung der Wiedereinsetzung in Rechtskraft und ist für die Entscheidung über das Rechtsmittel bindend (BGH MDR 17, 723 [BGH 01.03.2017 - XII ZB 448/16]; MDR 16, 412; NJW 02, 2397...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anfechtung und Abänderbarkeit.

Rn 14 Der einstellende Beschl ist mit Rechtsmitteln aufgrund des nur beschränkt nachprüfbaren Ermessens nicht anfechtbar (Abs 2 S 2; Saarbr Beschl v 2.3.18 – 4 W 28/17 – juris). Allein die Gegenvorstellung ist ein statthafter Rechtsbehelf (BGH NJW 04, 2224, 2225; NJW 02, 1577 [BGH 07.03.2002 - IX ZB 11/02]). Allerdings ist die Entscheidung nicht unabänderlich. Vielmehr kann ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Statthaftigkeit bei fehlender Möglichkeit einer Anfechtung der Hauptsacheentscheidung.

Rn 16 Eine Beschwerde ist nur dann statthaft, wenn auch gegen die spätere Hauptsacheentscheidung ein Rechtsmittel gegeben wäre. Bei einer nicht rechtsmittelfähigen Hauptsacheentscheidung – etwa, weil für eine Anfechtung der Hauptsache die Berufungssumme nicht erreicht ist –, ist gem Abs 2 Nr 2 die Beschwerde unstatthaft, es sei denn das Gericht hat die PKH ausschließlich weg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gegenstand.

Rn 3 Gepfändet wird gem § 859 I 1 insb nach Ansicht der Rspr der Gesellschaftsanteil als Wertrecht, das die zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Vermögensrechte repräsentiert (BGHZ 97, 392, 394; St/J/Würdinger § 859 Rz 3). Überzeugender erscheint es demgegenüber, von einer Pfändung der Mitgliedschaft als solcher auszugehen, in welcher die Rechte und Pflichten aus dem Gesells...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erforderliche Angaben.

Rn 2 Entsprechend ihrem Informationszweck muss die Ladung eindeutige Angaben über das Gericht, die genaue Anschrift des Gerichtsgebäudes oder sonstigen Ortes (zB bei Lokaltermin), an dem der Termin stattfinden soll, ferner die Angabe von Terminstag und Uhrzeit enthalten. Erforderlich ist weiter die Angabe des Verfahrens (Aktenzeichen), schon wegen eventueller Rückfragen. Die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Anhängig.

Rn 17 Der bis dahin beim Mahngericht anhängige Rechtsstreit gilt mit Eingang der Akten bei dem Gericht, an das er abgegeben wird, als dort anhängig (§ 696 I 4). Anhängigkeit ist definiert als ›Zuordnung eines Rechtsschutzgesuches an ein (bestimmtes) Gericht durch privaten oder auch gerichtlichen Akt‹, das Schweben einer Sache in einem beliebigen Verfahren (vgl Bambg FamRZ 94...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Beweiserhebungen verursachen Kosten (§ 401); ob diese nach Abschluss des Verfahrens beitreibbar sind, ist ungewiss. Deshalb eröffnet § 379 die Möglichkeit, schon vor Verursachung der Kosten deren Begleichung durch den Beweisführer einzufordern, widrigenfalls die beantragte Beweisaufnahme entfällt, und damit auch die hiermit verbundene Kostenverursachung. Andererseits he...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Befugnisse des Beigeladenen.

Rn 2 Aufgrund der vom Gesetzgeber gewünschten und auch sprachlich eindeutigen Parallele gelten im Zweifel die Regeln des § 67 ZPO . Der Beigeladene kann daher ebenso wie der Nebenintervenient sämtliche Prozesshandlungen vornehmen, die dem Musterkläger (auf Beklagtenseite gibt es ja keine Beigeladenen, sondern ggf mehrere Musterbeklagte) zustehen. Nur im Falle eines Widerspruc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Recht des Vollstreckungsverfahrens (Abs 1).

Rn 1 Abs 1 S 1 klärt für eine im ersuchten Staat (Art 2 lit e) nach Maßgabe des Art 39 vollstreckbare Entscheidung grundsätzlich die Frage des auf das Verfahren der Vollstreckung anwendbaren Rechts. Danach genießen alle verordnungsunmittelbaren Verfahrensvorgaben des 2. Abschnitts Anwendungsvorrang. Dysfunktional sind insoweit insbesondere die autonomen deutschen Vorgaben zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mitteilung an den Antragsteller.

Rn 2 Erhebt der Antragsgegner zulässige Einwendungen gem § 252 II–IV, teilt der Rechtspfleger diese gem § 254 dem ASt mit, verbunden mit dem Hinweis, dass ein Festsetzungsbeschluss nach § 253 nicht ergehen kann. Dieser Verfahrenshinweis wird zusammen mit der Mitteilung über Einwendungen und unter Beifügung der vom Antragsgegner übersandten Erklärungen, Auskünfte und Belege n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist der Antrag des Antragstellers auf den Erlass eines Urkunden-, Wechsel- oder Scheckmahnbescheids gerichtet, so wird der Mahnbescheid als Urkunden-, Wechsel- oder Scheckmahnbescheid bezeichnet. (2) 1Für das Urkunden-, Wechsel- und Scheckmahnverfahren gelten folgende besondere Vorschriften:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsmittel bei verweigerter Auskunft.

Rn 12 Während die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten in § 22 im Einzelnen geregelt ist, fehlt eine ausdrückliche Regelung für die Überprüfung einer verweigerten Auskunftserteilung. Es besteht jedoch Einigkeit darüber, dass die betroffene Person nach §§ 23 ff die Entscheidung der übermittelnden Stelle überprüfen lassen kann (Kissel/Mayer §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Regelungszweck.

Rn 1 Auch diese Norm dient dem Ziel, Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen und das gerichtliche Verfahren zu vereinfachen. Deshalb legt die Norm die Befugnisse mehrerer Bevollmächtigter im Verhältnis zu Gericht und Gegner in der Weise abschließend und zwingend fest, dass im Außenverhältnis jeder Einzelvollmacht hat. Anders als die StPO begrenzt die ZPO die Zahl der Bevol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wenn ein nach dem ursprünglich festgestellten oder nachträglich berichtigten Tatbestand von einer Partei geltend gemachter Haupt- oder Nebenanspruch oder wenn der Kostenpunkt bei der Endentscheidung ganz oder teilweise übergangen ist, so ist auf Antrag das Urteil durch nachträgliche Entscheidung zu ergänzen. (2) Die nachträgliche Entscheidung muss binnen einer zweiwöchig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fehlende Versäumung.

Rn 8 Gemeint ist die Säumnis in derjenigen mündlichen Verhandlung, aufgrund der das mit der Berufung anzufechtende Versäumnisurteil ergangen ist, also in dem Einspruchstermin. Deshalb kann der Berufungsführer sein Rechtsmittel nicht darauf stützen, dass die Voraussetzungen für den Erlass des ersten Versäumnisurteils nicht vorgelegen haben; diesen Einwand musste er in dem Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Grenzen.

Rn 26 Allerdings ist nicht jeder ausl Entscheidung die Anerkennung zu versagen, weil sie, wenn sie von einem deutschen Gericht getroffen worden wäre, wegen eines Verstoßes gegen Grundrechte verfassungswidrig wäre (BVerfGE 31, 58, 77 = NJW 71, 1509, 1512 – Spanierurteil). Zum einen bedarf es eines gewissen Inlandsbezugs (BGHZ 120, 29, 34 = NJW 93, 848). Es ist im Einzelfall z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 27 Im Insolvenzverfahren gehört nur das beschlagfähige Vermögen zur Insolvenzmasse, § 36 I 1 InsO. Ob ein Gegenstand der Zwangsvollstreckung unterliegt, ist nach den zivilprozessualen Regeln zu bestimmen. Die Vorschrift des § 851 ist deswegen auch im Insolvenzverfahren zu beachten. Wird eine künftige Forderung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändet, hindert § 91 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ergänzt die Vorschriften über das Verbundverfahren und soll aufeinander abgestimmte Entscheidungen in der Scheidungssache und den verschiedenen Folgesachen ermöglichen. Dies wird in der ersten Instanz durch die Verfahrens- und Entscheidungskonzentration der §§ 137, 142 erreicht; in der zweiten Instanz können die Ehegatten bei einer Teilanfechtung des Verb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zustandekommen und Wirkung.

Rn 10 Dem Antragsgegner muss vor einer stattgebenden Entscheidung grds rechtliches Gehör iSv Art 103 I GG gewährt werden. Kommt das aus zeitlichen Gründen nicht in Betracht, ist eine knappe Befristung der Einstellung ratsam und zugleich die Nachholung des rechtlichen Gehörs (Celle OLGZ 70, 355, 356; Musielak/Voit/Lackmann § 707 Rz 8). Nach Fristablauf muss über die Einstellu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Internationale Zuständigkeit.

Rn 12 Auch iRd § 17 gilt der allg Grundsatz, dass stets auf die vorrangigen internationalen Regelungen abzustellen ist, bevor die Doppelfunktionalität der Vorschrift zum Tragen kommen kann (vgl BGH NJW 09, 1610, 1611; ZIP 10, 1003; BAG AP Nr 7 zu § 50; MüKoZPO/Patzina Rz 19 f; Musielak/Voit/Heinrich Rz 13; s allg § 12 Rn 19). Für den Bereich der Brüssel Ia-VO vgl Art. 63 Brü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Festsetzungsbeschluss kann auf das Urteil und die Ausfertigungen gesetzt werden, sofern bei Eingang des Antrags eine Ausfertigung des Urteils noch nicht erteilt ist und eine Verzögerung der Ausfertigung nicht eintritt. 2Erfolgt der Festsetzungsbeschluss in der Form des § 130b, ist er in einem gesonderten elektronischen Dokument festzuhalten. 3Das Dokument ist mit d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Unzulässigkeit der Aufrechnung.

Rn 71 Wird der Klage stattgegeben, so ergeht keine der Rechtskraft fähige Entscheidung über das Bestehen der Gegenforderung, wenn die Aufrechnung aus materiell-rechtlichen Gründen, etwa wegen eines Aufrechnungsausschlusses (BGH NJW 97, 743 [BGH 05.12.1996 - IX ZR 67/96], NJW 01, 3616), unzulässig ist. Gleiches gilt, wenn die Aufrechnung aus prozessualen Gründen, zB wegen Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unverschuldete Fristversäumnis.

Rn 5 Abs 1 setzt bei der Fristversäumnis ein fehlendes Verschulden voraus. Dies ist bei unabwendbaren Zufällen (Naturereignis, Unfall) und für jedes Ereignis zu bejahen, das die rechtzeitige Fristwahrung verhindert. Dabei ist unerheblich, ob die Ursache in der Sphäre des Beteiligten liegt (Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller § 17 Rz 8). Die Versäumung der Frist muss auf den un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. § 383 I Nr 1.

Rn 10 Ein wirksames Verlöbnis (§ 1297 BGB) setzt zum einen voraus, dass der Zeuge nicht anderweit verheiratet ist (BVerfG FamRZ 99, 1053), und dass ein ernsthaftes Eheversprechen (noch) besteht, was jedenfalls nach mehr als fünfjähriger Verlöbnisdauer zu verneinen ist (AG Göttingen, ZInsO 10, 1708, Rz 6; abwegig daher Stuttg 9.2.11 – 3 W 73/10, Rz 16: Verlöbnis seit 27 Jahren).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Beweisaufnahme.

Rn 17 Eine Zurückverweisung rechtfertigt der wesentliche Verfahrensmangel nur, wenn er eine umfangreiche oder aufwändige Beweisaufnahme notwendig macht. Umfangreich ist eine Beweisaufnahme, wenn zahlreiche Beweise erhoben werden müssen. Aufwändig ist sie, wenn sie nicht in einem Termin vor dem Prozessgericht durchgeführt werden kann, sondern zB im Wege der Auslandsrechtshilf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Methoden der Konfliktbeilegung (Abs 5 S 2).

Rn 9 Der Güterichter ist frei in der Auswahl seiner Methoden der Konfliktbeilegung. Obwohl er kein Mediator ist, kann er in einer Güteverhandlung zahlreiche Methoden und Techniken der Mediation einsetzen. Dazu gehören etwa das sogenannte aktive Zuhören, die Widerspiegelung von Erklärungen und Botschaften der Parteien in deeskalierender Weise, die Umwandlung von Beschwerden i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht kann bei der Zustellung nach § 183 Absatz 2 bis 5 anordnen, dass die Partei innerhalb einer angemessenen Frist einen Zustellungsbevollmächtigten benennt, der im Inland wohnt oder dort einen Geschäftsraum hat, falls sie nicht einen Prozessbevollmächtigten bestellt hat. 2Wird kein Zustellungsbevollmächtigter benannt, so können spätere Zustellungen bis zur nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Hinausschieben der Zustellung (Abs 1 S 3).

Rn 4 Auf übereinstimmenden Parteiantrag kann der Vorsitzende die Zustellung hinausschieben. Das gilt nur für verkündete Urteile, nicht solche des § 310 III (falls die Parteien überhaupt schon vorab von der beabsichtigten Zustellung Kenntnis erlangt haben sollten). Der Antrag der Parteien ist unwiderruflich und unterliegt dem Anwaltszwang, da es sich um eine Prozesshandlung h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Der entscheidende Einzelrichter (§ 526).

Rn 3 Nur aufgrund einer besonderen Entscheidung des Berufungsgerichts tritt der Einzelrichter an die Stelle des kompletten Spruchkörpers (fakultativer Einzelrichter). Die Übertragung zur Verhandlung und Entscheidung dient einer Entlastung des Kollegiums, soll personelle Ressourcen ökonomischer nutzen und so Kapazitäten frei machen. Die Abgrenzung der Zuständigkeiten von Einz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittelbelehrung, Rechtsmittel, Abänderung.

Rn 11 Der Beschluss ist den Beteiligten förmlich zuzustellen, § 113 I 2 iVm § 329 III ZPO. Er ist mit der Beschwerde gem § 256 anfechtbar; der Antragsgegner kann die Abänderung gem § 240 beantragen. Gegen eine Entscheidung, mit der in einem vereinfachten Unterhaltsverfahren eine Beschwerde verworfen wird, ist die Rechtsbeschwerde zulassungsfrei statthaft (BGH FamRZ 23, 212)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Nachträgliche Eintragung in das Gesellschaftsregister.

Rn 13 Der Gesetzgeber hat für die GbR erstmals ein eigenes Gesellschaftsregister geschaffen (§§ 707 ff. BGB nF). Gem § 1 der neuen VO über die Einrichtung und Führung eines Gesellschaftsregisters lehnt sich dieses Register in Funktion und Inhalt eng an das Handelsregister an. Das Register sichert den Identitätsnachweis der Gesellschaft. An die neue Registereintragung knüpft ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Parteiprozess.

Rn 4 Im Parteiprozess findet Abs 1 keine Anwendung, weshalb die Vollmacht beliebig beschränkt und nur für einzelne Prozesshandlungen erteilt werden kann. Eine solche Vollmacht erlischt mit der Vornahme der Handlung (Zö/Althammer § 83 Rz 4). So ist eine Terminsvollmacht möglich, die zu allen im Termin nach seinem Zweck vorzunehmenden Prozesshandlungen (auch Vergleich, Anerken...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Nichterscheinen.

Rn 3 Die Verhängung von Sanktionen wegen Nichterscheinens setzt voraus, dass der SV trotz ordnungsgemäßer Ladung (§ 377 I, II) und Pflicht zum Erscheinen (ausgenommen im Falle der §§ 402, 386 III, 375 II, 382) nicht erscheint. Umfasst ist eine verfrühte Entfernung, auch die sitzungspolizeiliche (§ 158). Sanktionen sind nicht möglich bei hinreichender Entschuldigung, §§ 402, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Fand in den Fällen des Todes, des Verlustes der Prozessfähigkeit, des Wegfalls des gesetzlichen Vertreters, der Anordnung einer Nachlassverwaltung oder des Eintritts der Nacherbfolge (§§ 239, 241, 242) eine Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten statt, so tritt eine Unterbrechung des Verfahrens nicht ein; das Prozessgericht hat jedoch auf Antrag des Bevollmächti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Mehrbedarfe (§ 115 I 3 Nr 4).

Rn 28 Als zusätzliche Mehrbedarfe neu ins Gesetz aufgenommen worden sind die Mehrbedarfe nach § 21 SGB II für Schwangere, Alleinerziehende, Kranke und Behinderte. Der BGH hatte entschieden, dass diese Mehrbedarfe nicht pauschal, sondern nur auf besonderen Nachweis im Rahmen des bisherigen Auffangtatbestandes im § 115 Abs 1 S 3 Nr 4, jn Abzug gebracht werden können (BGH FamRZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entgegenstehende Rechtskraft oder anderweitige Rechtshängigkeit (Abs 1 Nr 3).

Rn 22 Die ausländische Entscheidung ist nach § 328 I Nr 3 nicht anzuerkennen, soweit sie den inländischen Wirkungen einer früheren gerichtlichen Entscheidung widerspricht. Der Widerspruch kann zu einem Urt eines deutschen Gerichts bestehen, aber auch zum anerkennungsfähigen Inhalt einer früher ergangenen ausl Entscheidung (Anders/Gehle/Schmidt ZPO § 328 Rz 27). Ist die Anerk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verhandlung in Folgesachen bei Anfechtung der Zurückverweisung (Abs 2).

Rn 6 Die Regelung setzt voraus, dass gegen die Beschwerdeentscheidung die (zugelassene) Rechtsbeschwerde zum BGH eingelegt wurde. Dies hat zur Folge, dass der Eintritt der Rechtskraft des OLG-Beschlusses gehemmt ist. Zur Beschleunigung des Verfahrens kann das Gericht gem § 146 II auf Antrag eines Beteiligten anordnen, dass über die Folgesachen verhandelt wird. Die Entscheidu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Folgen eines Verstoßes.

Rn 14 Der Verstoß gegen das Mündlichkeitsprinzip stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der die Berufung (§ 538 II 1 Nr 1) und die Revision (§ 545) begründen kann (BGHZ 17, 118; BGH NJW 90, 838; St/J/Leipold Rz 45). Nach hM bildet es keinen absoluten Revisionsgrund, wenn die mündliche Verhandlung unterbleibt, ohne dass die Voraussetzungen des Abs 2 vorliegen (St/J/K...mehr