Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei den Oberlandesgerichten werden ein oder mehrere Zivilsenate für folgende Sachgebiete gebildet:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag auf Fristsetzung.

Rn 4 Der Beweisantritt durch Antrag auf Fristsetzung zielt darauf ab, das Verfahren anzuhalten. Der Beweisführer, der die Beweisurkunde derzeit noch nicht vorlegen kann, bleibt jedenfalls so lange nicht beweisfällig, wie die Frist zur Urkundenvorlegung läuft (Grenze: § 431 II). Die mit der Fristsetzung bewirkte Unterbrechung des Verfahrens soll dem Beweisführer die Möglichke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Form des Antrags, Formularzwang (Abs 6).

Rn 24 Für den Antrag sieht das Gesetz keine bestimmte Form vor. Für Rechtsanwälte und Behörden sieht § 14b seit dem 1.1.22 zwingend die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vor. Nach Sinn und Zweck der Vorschrift, das gerichtliche Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen (vgl § 14b Rn 1), gilt sie für Anwälte iR ihrer Tätigkeit als Beteiligtenver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ablauf (Abs 2 S 2).

Rn 5 Der Sach- und Streitstand ist mit den Parteien zu erörtern. Bei unklarem Sachverhalt verletzt das Gericht die ihm obliegende richterliche Aufklärungspflicht, wenn es die Parteien nicht persönlich und detailliert zu dem vorgetragenen Geschehensablauf anhört (Bremen OLGR 07, 384). Andererseits muss der Richter bei der Darlegung des Streitstands darauf achten, dass er sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Umsetzung von Art 19 EU-RL 2020/1828. Es werden keine neuen Offenlegungspflichten eingeführt, sondern nur auf die bereits bestehenden §§ 142 ff ZPO verwiesen. Neu ist die Androhung von Ordnungsgeld, die in §§ 142 ff ZPO nicht vorgesehen ist. Insoweit wird ein Sonderrecht im Bereich der VDuG-Verbandsklage eingeführt. Das ist der Sache nach fragwü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Nießbrauch.

Rn 193 Im Streit um Einräumung, Erfüllung, Aufhebung oder Löschung ist nach § 3 zu schätzen, wobei der Nettoertrag (Jahresertrag abzgl Kosten) für die voraussichtliche Dauer den Ausschlag gibt (BGH NJW-RR 88, 395 [BGH 20.01.1988 - VIII ZR 225/86]; OLGR Celle 99, 330; Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 32; MüKoZPO/Wöstmann § 3 Rz 101). Bei offener Dauer kann auf § 52 II GNotKG zur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist eine einstweilige Anordnung erlassen, hat das Gericht auf Antrag eines Beteiligten das Hauptsacheverfahren einzuleiten. Das Gericht kann mit Erlass der einstweiligen Anordnung eine Frist bestimmen, vor deren Ablauf der Antrag unzulässig ist. Die Frist darf drei Monate nicht überschreiten. (2) In Verfahren, die nur auf Antrag eingeleitet werden, hat das Gericht auf An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit den Regelungen über die Amtszustellung in §§ 166 ff. § 317 regelt sowohl die amtswegige Zustellung des Urteils nach dessen Erlass (Abs 1) als auch, in Abs 2–4, das Verfahren der Herstellung und Erteilung einer Ausfertigung und damit die zugehörigen Aufgaben der Geschäftsstelle. Die Amtszustellung der Urteile ist seit 1976 der vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Zuständigkeit der Kammern für Handelssachen (KfH).

Rn 9 Unabhängig von der dogmatischen Einordnung des Verhältnisses zwischen Zivilkammer und KfH (vgl dazu nur § 93 Rn 1 ff mwN) ist die Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen (§§ 93 ff GVG) auch iRd Erhebung einer Widerklage zu beachten. Die KfH ist grds nur dann zur Entscheidung über die Widerklage befugt, wenn sowohl Klage als auch Widerklage in ihre Zuständigkeit falle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fälle der Ermessensreduzierung.

Rn 4 Durch II sollen eine besonders pflichtwidrige Verfahrenseinleitung u -führung sowie Verstöße gg die Mitwirkungspflicht kostenrechtlich sanktioniert werden (ThoPu/Hüßtege Rz 9). Das Verschulden bzw die Kenntnis seines Verfahrensbevollmächtigten muss sich ein Beteiligter (analog § 85 II ZPO) zurechnen lassen (Brandbg FamRZ 08, 1267). Kausalität zwischen dem zu sanktionier...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 14 Die Partei kann die Prozessführung nachträglich genehmigen. Die Genehmigung kann nur für die gesamte Prozessführung erfolgen, eine Beschränkung auf einzelne Prozesshandlungen ist nicht zulässig und auch für den genehmigten Teil wirkungslos (BGH NJW 87, 130 [BGH 19.07.1984 - X ZB 20/83]; Zö/Althammer § 89 Rz 10; Musielak/Voit/Weth § 89 Rz 14; einschränkend St/J/Jacoby §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Entscheidung.

Rn 26 Die Zulässigkeit wird vAw geprüft; ein besonderer Beschl ist nicht erforderlich. Ist Klageänderung unzulässig, ist auf Grundlage der bisherigen Klageanträge zu entscheiden (BGH NJW-RR 22, 1288 [BGH 04.08.2022 - III ZR 228/20]). Durch Zwischenurteil (§ 303) kann vorab über die Zulässigkeit entschieden werden. IdR wird die Zulässigkeit der Klageänderung in den Entscheidu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Sondernormen.

Rn 8 Außerhalb der ZPO sind für bestimmte Sachverhaltskomplexe Sonderregelungen geschaffen worden, die § 21 teils verdrängen, teils ergänzen. Derogiert wird § 21 etwa in Wettbewerbssachen durch § 14 UWG (s. weiter Zö/Schultzky § 21 Rz 3). Ergänzt wurde § 21 zB durch § 48 VVG aF, der bei Klagen gegen Versicherungsunternehmen aus dem Versicherungsverhältnis einen Passivgericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formale Voraussetzungen.

Rn 3 Es muss ein Verfahren nach § 54 I oder II eingeleitet (§ 54 Rn 3 ff) oder gg eine erlassene EA Rechtsmittel (§§ 57 f) eingelegt sein. Ein Antrag auf Aussetzung oder Beschränkung der Vollstreckung/Vollziehung bzw Wirksamkeit (s Rn 2) ist – auch in Antragsverfahren – nicht erforderlich (Umkehrschluss aus § 55 II; BTDrs 16/6308, 202); ist ein solcher gestellt, ist über ihn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die örtliche Zuständigkeit für Versorgungsausgleichssachen (§ 217). Es handelt sich um ausschließliche Gerichtsstände, sodass die Zuständigkeit eines anderen Gerichts weder durch Vereinbarung noch durch rügelose Einlassung begründet werden kann (Haußleiter/Eickelmann § 218 Rz 1). Die örtliche Zuständigkeit ist – erstinstanzlich (vgl § 65 IV) – vAw ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gegenstand.

Rn 5 Aus § 139 ergibt sich eine Pflicht des Gerichts, die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Punkte des Streits (Sachverhältnis) mit den Parteien umfassend zu erörtern. Welche Punkte für den Streit wesentlich sind, bemisst sich nicht nach der Einschätzung der Parteien, sondern bestimmt das Gericht iRd vom Kl bestimmten Streitgegenstands und der vom Beklagten vorgebra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verzicht auf die Staatenimmunität.

Rn 12 Auch hinsichtlich der Staatenimmunität (vgl Rn 4) ist ein pauschaler Verzicht zulässig und wirksam. Dies hat die Rspr in jüngerer Vergangenheit im Zusammenhang mit entspr Verzichtserklärungen bei argentinischen Staatsanleihen mehrfach beschäftigt. Hinsichtlich der Reichweite von Verzichtserklärungen ist auch insoweit zurückhaltende Interpretation geboten. Aus der Staat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweckrichtung und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Prozessförderung. Erscheinen oder verhandeln beide Parteien nicht, kann das Gericht vAw nach Lage der Akten entscheiden (Abs 1), vertagen (Abs 3), das Ruhen des Verfahrens anordnen (Abs 3) oder unter den Voraussetzungen des Abs 1 S 4 einen neuen Termin bestimmen (vgl Rn 5). Welche Entscheidung zu erfolgen hat, liegt im pflichtgemäßen Ermessen de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einführung.

Rn 57 Gelingt es dem Gericht trotz Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisquellen nicht, die nach § 286 I erforderliche Gewissheit für das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer entscheidungserheblichen streitigen Tatsache zu gewinnen, ist es gleichwohl im Hinblick auf den verfassungsrechtlich verankerten Justizgewährungsanspruch (s dazu R/S/G § 3 Rz 1 ff) gezwungen, in der S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz: Kostenaufhebung (Abs 1 S 1).

Rn 2 Wird dem Antrag auf Eheaufhebung entsprochen, sind die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben. Die Regelung entspricht dem in § 150 I enthaltenen Grundsatz der Kostenaufhebung auch in Scheidungsverfahren. Die Vorschrift findet keine Anwendung bei Abweisung des Antrags, Rücknahme oder sonstiger Erledigung des Verfahrens (Prütting/Helms/Helms § 132 Rz 2; MüKoFamFG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Berichtigung.

Rn 24 Sofern die fehlende Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention auf einem Schreibfehler oder einer ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit beruht, kann das Gericht diese jederzeit auch vAw berichtigen. Das kann der Fall sein, wenn sich entsprechende Ausführungen in den Urteilsgründen finden (Kobl BauR 08, 1194), insb, wenn in den Urteilsgründen zur Kostenentscheidung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Art der Ermittlungen.

Rn 7 Das Gericht hat seine Ermittlungen nach pflichtgemäßem Ermessen durchzuführen. Das Gesetz schafft hierfür die Möglichkeit des Freibeweises (§ 29) oder eine Beweisaufnahme nach den Regeln der ZPO, also den Strengbeweis (§ 30). Im Einzelnen kommen insbesondere eine Anhörung der Beteiligten oder von Auskunftspersonen in Betracht, ferner die Beiziehung von Akten und amtlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Unanfechtbarkeit (Abs 3).

Rn 4 Der stattgebende Beschluss unterliegt nicht nach §§ 58 ff der Anfechtung. Gleiches gilt für eine darin enthaltene – deklaratorische – Aussage zur Änderung des Geburtsnamens des Angenommenen, die sich ausdrücklich auf § 1757 Abs 1 BGB bezieht (BGH NZFam 20, 712 Rz 11). Der Annahmebeschluss unterliegt dagegen der Anfechtung, soweit damit zugleich ein Antrag zur Namensführ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anschließendes Verfahren.

Rn 6 Werden Pfändung und Überweisung gemeinsam beantragt, erfolgt regelmäßig keine Anhörung des Schuldners, es sei denn, es ist eine Billigkeitsentscheidung zu treffen, die allein aufgrund der ergänzenden Angaben des Schuldners gefällt werden kann (§ 834 Rn 3 f). Beantragt der Gläubiger die Überweisung einer bereits gepfändeten Forderung, ist dem Schuldner rechtliches Gehör ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Erfüllung von Ansprüchen.

Rn 3 Der Sachwalter prüft die Ansprüche und leistet am Ende des Umsetzungsverfahrens entsprechende Auszahlungen. Zuvor hat er aber den in Nr 7 genannten Auszahlungsplan zu erstellen, um zu ermitteln, ob die Gesamtsumme zur Deckung aller berechtigten Ansprüche ausreicht. Andernfalls hat er die Parteien gem Nr 8 zu informieren, um dem Kläger die Möglichkeit zu geben, beim Geri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zukünftige Leistung.

Rn 36 Wird zukünftige Leistung verlangt, ist auch dann von einem teilweisen Unterliegen auszugehen, wenn dieses einen streitwertmäßig nicht erfassten Zeitraum betrifft. Beim Unterliegen kommt es nicht darauf an, inwieweit die unterlegene Forderung sich beim Streitwert auswirkt (Rn 4). Beispiel: Der Kl verlangt zukünftige Mietzahlungen für die Dauer von 5 Jahren. Das Gericht s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Die Abgrenzung der Zuständigkeiten erfolgt allein über den Zusammenhang mit Trennung, Ehescheidung und Eheaufhebung.

Rn 4 (BGH Beschl v 12.7.17 – XII ZB 40/17, openJur 18, 3211 = FamRZ 17, 1599). Wann das vorliegt, beurteilt sich anhand einer inhaltlichen und einer zeitlichen Komponente. Ein inhaltlicher Zusammenhang liegt vor, wenn das Verfahren der wirtschaftlichen Entflechtung der Ehe dient und wenn der Rechtsstreit durch die familienrechtlichen Verhältnisse nicht unwesentlich mitgepräg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Konzentrationsmaxime.

Rn 34 Nahezu jedes prozessuale Verfahren kämpft gegen Überlastung und überlange Verfahrensdauer. Daher ist Verfahrensbeschleunigung ein grdles Ziel wohl jeder Verfahrensordnung. Auch die Bemühungen des Gesetzgebers seit Schaffung der ZPO sind vom Gedanken einer Verfahrensbeschleunigung und damit von der Konzentrationsmaxime beherrscht. Dies gilt in besonderer Weise für die Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Richter auf Probe und kraft Auftrags.

Rn 6 Abs 3 erlaubt abweichend von § 28 I DRiG, Richter auf Probe (§ 12 DRiG) und Richter kraft Auftrags (§ 14 DRiG) an Landgerichten einzusetzen, nicht aber Richter auf Zeit (§ 11 DRiG). § 37 DRiG erlaubt darüber hinaus auf bestimmte Zeit die Verstärkung eines Gerichts im Wege von Abordnungen. Alle Formen der Beiordnung sind nur in begründeten Ausnahmefällen und nur befriste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Erhebung der Widerklage.

Rn 5 Die Erhebung der Widerklage erfolgt durch Einreichen einer Widerklageschrift oder durch Geltendmachung des Anspruchs in der mündlichen Verhandlung (vgl § 261 II; Köln OLGR 04, 137; Zö/Schultzky Rz 12; Zö/Greger § 261 Rz 6). In beiden Fällen muss die Widerklage den Erfordernissen des § 253 II Nr 2 entsprechen (vgl BAG AP Nr 1 zu § 261; Zö/Greger Rz 6). Eine Säumnis des W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Grundstücksgleiche Rechte.

Rn 5 Wie Grundstücke anzusehen sind grundstücksgleiche Rechte, das sind Erbbaurecht, Teilerbbaurecht, sowie Bergwerkseigentum nach BBergG. Außerdem fallen hierunter auch noch einige landesrechtliche sonstige Rechte, wie Fischereirechte und Kohleabbaugerechtigkeiten. Des Weiteren fällt hierunter das selbständige Gebäudeeigentum in den neuen Bundesländern. Das Dauerwohnrecht u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ist die zentrale Norm für die Kostengrundentscheidung in fG-Familiensachen. I 3 schreibt hier eine stets vAw in der Endentscheidung (§ 82) zu treffende Kostenregelung vor. Gleiches gilt gem § 92 II im Vollstreckungsverfahren bei Herausgabe v Personen u Umgangsregelungen; im übrigen Vollstreckungsverfahren gelten §§ 87 V, 81 I 3. Auch das Absehen v der Erh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck.

Rn 37 § 767 II bestimmt, dass Einwendungen nur zulässig sind, wenn die Gründe, auf denen sie beruhen, nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung entstanden sind, in der Einwendungen nach der ZPO spätestens hätten geltend gemacht werden müssen und durch Einspruch nicht mehr hätten geltend gemacht werden können. Mit dieser Vorschrift soll die Rechtskraft unanfechtbar gewo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt (nur) die örtliche Zuständigkeit der Gerichte in Unterhaltssachen iSv § 231. Aus der in § 113 I 1 enthaltenen Regelung folgt, dass für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit nicht § 2 heranzuziehen ist. Die Vorschrift des § 232 geht den Vorschriften der ZPO zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts als Spezialregelung vor. Abs 1 regelt di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausscheiden.

Rn 7 II regelt das Auswechseln der gewählten Mitglieder des Präsidiums zur Gewährleistung der von § 21a II vorgegebenen Größe des Präsidiums. Das Ausscheiden aus dem Präsidium ist endgültig. Gründe sind das Ausscheiden aus dem Gericht, das Ausscheiden aus dem Richterdienst, die Abordnung an ein anderes Gericht oder die Beurlaubung für mehr als drei Monate, die Abordnung an e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Orden und Ehrenzeichen.

Rn 21m Pfändungsfrei sind Auszeichnungen, die dem Schuldner oder einem bereits verstorbenen Familienmitglied von einem Staat oder einer supranationalen Institution verliehen wurden. Geschützt ist nur das Original, eine Dublette nur, wenn das Original abhandengekommen ist (Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 58; St/J/Würdinger Rz 69; abw MüKoZPO/Gruber Rz 47: Dubletten sind stet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beklagte Person.

Rn 2 Beklagte Person kann, sofern die Niederlassung nicht ihrerseits parteifähig ist (vgl St/J/Roth § 21 Rz 9 Fn 27), nur der Inhaber der Niederlassung sein, wobei dieser natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft sein kann. Der Bekl kann Inländer wie Ausländer sein oder seinen Wohnsitz bzw Sitz im Ausland haben. Denn § 21 regelt nicht nur die örtliche Zust...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidungsreife.

Rn 7 Die Geständnisfiktion des § 331 I gilt nicht. Vortrag und Beweisangeboten der säumigen Partei muss nachgegangen werden (vgl Hamm NJW-RR 95, 1151 [OLG Hamm 27.04.1994 - 12 U 127/93]). Der Sachverhalt muss für die Entscheidung hinreichend geklärt sein. Dazu ist der gesamte Akteninhalt, einschließlich des Ergebnisses aller früheren Beweisaufnahmen, zu verwerten. Das gilt a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Schlussurteil.

Rn 8 Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung bildet § 812 BGB (BGH NJW 61, 1457 f [BGH 15.05.1961 - VII ZR 181/59]). Die Rechtskraft des Schlussurteils erstreckt sich auch auf den ausgeschiedenen Urbeklagten. Hat der Zweitprätendent nur Klageabweisung beantragt und nicht Widerklage erhoben, kann er nach Abweisung der Klage nicht Auszahlung des hin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zwingende Abtrennung gem Abs 1.

Rn 2 Gem § 140 Abs 1 ist das Gericht vAw zur Abtrennung einer Unterhaltssache oder einer Güterrechtssache verpflichtet, wenn ein Dritter Beteiligter des Verfahrens wird. Hierdurch soll – wie auch gem § 139 – der Vertraulichkeit des Scheidungsverfahrens Rechnung getragen und eine einheitliche Kostenentscheidung gesichert werden (BTDrs 7/4361, 60; BTDrs 10/2888, 28). In Unterh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle.

Rn 4 Ist Gegenstand der Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung des Gläubigers eine Gattungsschuld, muss es sich dabei um eine Sache mittlerer Art und Güte handeln. Bei einer Stückschuld ist die individuell bezeichnete Sache zu übereignen. So ist etwa die Verurteilung des Schuldners zur Zahlung Zug um Zug gegen Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache grds so zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verpflichtungsantrag (Abs 2).

Rn 7 Maßgeblicher Zeitpunkt. Wurde von der Justizverwaltung der Erlass des beantragten Justizverwaltungsaktes abgelehnt, überprüft das OLG die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung zum Zeitpunkt der Ablehnung. Wurde über einen Antrag innerhalb von 3 Monaten nicht entschieden (§ 27), prüft das OLG die Rechtmäßigkeit zum Zeitpunkt des Ablaufs der 3-Monats-Frist bzw bei Ablauf der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 2 Die Bedeutung der Amtsermittlung besteht darin, dass das Gericht ohne jede Bindung an Behauptungen und Beweisanträge der Beteiligten die entscheidungserheblichen Tatsachen ermitteln und in das Verfahren einführen kann. Die Pflicht des Gerichts zur Amtsermittlung wird in ihrem Umfang und Inhalt durch die Anträge der Beteiligten (im Falle eines Antragsverfahrens) und den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Normzweck.

Rn 1a In der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung ist zwischen dem durch die Forderungspfändung begründeten Pfandrecht und der Gläubigerbefriedigung durch die Pfandverwertung zu unterscheiden (krit Stamm Prinzipien, 435 ff). Abweichend von den §§ 1282, 1228 II BGB gewährt die Pfändung dem Gläubiger noch kein Verwertungsrecht. Aus der gepfändeten Forderung kann sich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Versäumnisurteil.

Rn 17 Versäumnisurteile können im vereinfachten Verfahren gem § 495a nach den hierfür einschlägigen allgemeinen Regelungen (§§ 330 ff) ergehen, jedenfalls wenn mit der Anordnung des vereinfachten Verfahrens gem § 495a auch die entsprechenden Belehrungen erfolgt sind. Dies gilt auch für ein Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren (aA MüKoZPO/Deubner Rz 45). Für den Amtsri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ansprüche des Arbeitnehmers.

Rn 9 Als Gegenstände einstweiliger Verfügungen zu Gunsten des Arbeitnehmers kommen Anordnungen hinsichtlich der vorläufigen Weiterbeschäftigung iRv § 102 Abs 5 BetrVG (Schuschke/Walker/Schuschke Vor § 935 Rz 155) sowie aufgrund des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs (BAGE [GrS] 48, 122 = NJW 85, 2968 [BAG 27.02.1985 - GS 1/84]; Zö/Vollkommer Rz 8) in Betracht. Ein Ver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Sonstige Zwecke

Rz. 67 [Autor/Stand] Ein Grundstück dient sonstigen Zwecken, wenn es weder zu Wohnzwecken noch zu betrieblichen oder öffentlichen Zwecken genutzt wird. Eine Nutzung zu sonstigen Zwecken liegt beispielsweise bei Clubhäusern, Vereinshäusern, Bootshäusern, studentischen Verbindungshäusern, Turnhallen von Sportvereinen, Schützenhallen, Jagdhütten oder selbstständigen (nicht betr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Prozessuale Sonderfälle nach § 868.

Rn 3 Die Eintragung einer Sicherungshypothek, die für den Gläubiger auf einem Grundstück des Schuldners gem § 867 erfolgt, ist eine Vollstreckungsmaßnahme. Die Hypothek erhält ihren Inhalt aus dem vollstreckten Titel (BGH NJW 77, 48 [BGH 30.04.1976 - V ZR 200/74]). Sie verliert die Berechtigung, als solche fortzubestehen, wenn die Zwangsvollstreckung aus dem Titel für unzulä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Bindende Feststellungen (§ 559 II).

Rn 14 Das Revisionsgericht ist an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts gebunden. Über den Wortlaut des § 559 II hinausgehend besteht die Bindung jedoch nicht nur für die Feststellung der Wahrheit oder Unwahrheit einer Tatsachenbehauptung, sondern gleichermaßen für die Feststellung als offenkundig oder gerichtsbekannt (BGH NJW 93, 2674, 2675 [BGH 14.01.1993 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verzicht auf Protokollierung.

Rn 4 Die Parteien können über die Protokollanforderungen nicht disponieren: Ein Verzicht auf die nach §§ 160, 161 gebotene Protokollierung ist nicht wirksam. Ebenso wenig kann der Rechtsverstoß durch rügelose Einlassung nach § 295 geheilt werden (BGH NJW 03, 3057, 3058; 87, 1200 [BGH 18.09.1986 - I ZR 179/84]; Hamm OLGR 03, 259; St/J/Roth Rz 10; Zö/Schultzky Rz 9; aA BVerwG ...mehr