Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Besetzung.

Rn 2 Die Zahl der Richter, die dem LG zugewiesen werden, steht in einem Zusammenhang mit der Zahl der nach § 60 gebildeten Kammern. ›Es ist Sache der Landesjustizverwaltung, die Gerichte so mit Richtern zu versehen, daß das Präsidium die Zusammensetzung der Kammern und die gegenseitige Vertretung der Richter in dem allgemeinen Geschäftsverteilungsplan … in einer Weise ordnen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Auskunft.

Rn 11 Auskunftsansprüche können unabhängig davon, ob es sich um eine Hauptpflicht oder eine Nebenpflicht zur Vorbereitung weitergehender Ansprüche handelt, grds nicht im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden, weil mit der Erteilung der geschuldeten Auskunft der Anspruch des Gläubigers nicht nur vorläufig, sondern endgültig erfüllt wird, mithin eine Vorwegnahme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sachverhaltsermittlung im Verbandsklageverfahren.

Rn 8 Es ist umstr, ob und in welcher Hinsicht der Verhandlungsgrundsatz auch im Verbandsklageverfahren gilt. Weder die apodiktische Behauptung seiner uneingeschränkten Geltung (Grüneberg/Grüneberg Rz 1) noch seine komplette Ersetzung durch den Untersuchungsgrundsatz aufgrund des öffentlichen Interesses am Verfahren (Reinel 134; ebenso Häsemeyer FS Spellenberg 2010, 99, 103 f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Aussetzung des Beweisbeschlusses.

Rn 4 Abs 2, der eine Ergänzung zu § 360 darstellt, trägt der Subsidiarität der Parteivernehmung auch nach Erlass des Beweisbeschlusses Rechnung. Die Parteivernehmung kann so lange zurückgestellt werden, als Aussicht besteht, der streitige Sachverhalt könne durch andere Beweismittel aufgeklärt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Parteivernehmung vAw oder auf Antrag an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirkung und Vollzug.

Rn 6 Der Rechtsübergang tritt kraft Gesetzes ein, der Eintragung im Grundbuch bedarf es zur Wirksamkeit nicht. Die Umschreibung des Grundbuchs erfolgt auf Antrag des Schuldners und mit Vorlage der Ausfertigung der Entscheidung als Unrichtigkeitsnachweis. Eine Bewilligung des Gläubigers ist daher gem § 22 GBO nicht erforderlich. Die Kosten trägt der Eigentümer.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anerkenntnis.

Rn 30 Einem Beklagten, der den Klaganspruch anerkennt, kann keine PKH bewilligt werden, weil gerade keine Rechtsverteidigung vorliegt (Zö/Schultzky Rz 25). Hat der Beklagte keine Veranlassung zur Klagerhebung gegeben und erkennt er sofort an, dann kann jedoch PKH für die Rechtsverteidigung bewilligt werden (Brandbg Beschl v 11.1.07 – 10 WF 4/07). Dies allerdings nur beschrän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gefährdung der Befriedigung des Gläubigers.

Rn 19 Ob der GV andere Sachen wegen Gefährdung der Befriedigung des Gläubigers wegzuschaffen hat, hat der GV selbstständig zu beurteilen. Liegt eine Gefährdung vor, ist er zur Wegschaffung verpflichtet (BGH MDR 59, 282), wenn ihn nicht der Gläubiger anders angewiesen hat (LG Verden DGVZ 15, 128, 129; AG Mönchengladbach JurBüro 13, 441, 442; AG Riesa JurBüro 08, 442); belässt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Sonderfall Aufrechnung.

Rn 2 Die Behandlung des Aufrechnungseinwandes folgt an sich den allgemeinen Regeln. Dies gilt insb für die Primäraufrechnung. So muss auch insoweit, falls die Gegenforderung liquide ist, ihr aber Gegeneinwendungen des Kl entgegenstehen, die im Urkundenprozess nicht bewiesen werden können, die Klage als im Urkundenprozess unstatthaft abgewiesen werden. Umstritten ist, ob bei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Teilnahme an der mündlichen Verhandlung (Abs 2).

Rn 7 Das Gericht kann gem § 139 II Dritte auch von der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung ausschließen, soweit die Folgesache, an der sie beteiligt sind, nicht Gegenstand der Verhandlung ist. Die Entscheidung ist in das Ermessen des Gerichts gestellt (›kann‹). Bevor über den Ausschluss entschieden wird, sollte das Gericht den Ehegatten rechtliches Gehör gewähren. Sind d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die gerichtliche Mitwirkung.

Rn 2 Der Normtext geht davon aus, dass eine Unterstützung durch das staatliche Gericht nur dort in Betracht kommt, wo das private Schiedsgericht diese Tätigkeit nicht selbst vornehmen kann. Im Wesentlichen kommen dabei folgende Fälle in Betracht. Im Rahmen der Beweiserhebung kann nur das staatliche Gericht Zwangsmaßnahmen gegen Zeugen (§§ 380, 390) oder gegen Sachverständige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich und Verfahrensvergleichung.

Rn 15 § 307 gilt auch im Eilverfahren (wie § 306 Rn 10) sowie bei Klagen des kollektiven Rechtsschutzes (BGH NJW 89, 1673, 1675 [BGH 22.03.1989 - VIII ZR 154/88]: AGB-Verbandsklage). Der Ausschluss des § 306 durch § 14 III KapMuG (§ 306 Rn 11) gilt für § 307 nicht. Ein ›Anerkenntnis‹ hinsichtlich der Zuständigkeit des Schiedsgerichts im Verfahren nach § 1032 II ist wirkungslo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozessgericht.

Rn 4 Die Beweisaufnahme muss vor dem für die Entscheidung zuständigen Spruchkörper erfolgen. Dies ist entweder das Kollegialgericht in seiner vollen Besetzung (BGHZ 32, 233, 236: nicht nur zwei Mitglieder) oder der Einzelrichter, sofern dieser gem § 348 originär zuständig ist oder ihm die Entscheidung gem §§ 348a, 526 übertragen wurde. Anders als in der Berufungsinstanz (§ 5...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Teilrücknahme.

Rn 17 Die tw Zurücknahme der Berufung ist insoweit zulässig, wie das Rechtsmittel auf einen Teil des angefochtenen Urteils beschränkt werden könnte. Damit gilt insoweit dasselbe wie bei dem Teilverzicht (§ 515 Rn 21). Eine Teilrücknahme liegt nur vor, wenn die zunächst gestellten Berufungsanträge später beschränkt werden; keine Teilrücknahme ist es, wenn unbeschränkt Berufun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 2 Die Grundlage des Einschreitens für den GV bildet ein Ermächtigungsbeschluss nach § 887 oder ein Duldungstitel nach § 890. Ein Antrag hat nur deklaratorische Wirkung (Karlsr 31.1.23 – 9 W 71/22, ER 23, 258, Rz 37). Es müssen ferner die allg Vollstreckungsvoraussetzungen gegeben sein, die Zwangsvollstreckung muss also (schon und noch) zulässig sein. Diese Voraussetzungen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Parteien des Wiederaufnahmeverfahrens.

Rn 7 Kl im Wiederaufnahmeverfahren ist diejenige Partei des Vorprozesses, die durch das frühere Urt beschwert ist, Bekl die insoweit gegnerische Partei im Vorprozess. In Betracht kommt aber auch ein Wiederaufnahmeverfahren durch einen Nebenintervenienten (Ddorf GRUR-RR 20, 414) oder einen Gesamtrechtsnachfolger, nicht aber durch einen Einzelrechtsnachfolger bei Abtretung zwi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 721 gilt für Urteile (auch Versäumnisurteile, LG Köln NJW-RR 87, 143 [LG Köln 14.03.1986 - 9 T 45/86], einschließlich der nach § 345), die die Räumung von Wohnraum aussprechen, unabhängig davon, auf welchen materiell-rechtlichen Ansprüchen (Miete, weitere Nutzungsrechte, Eigentümer-Besitzer-Verhältnis) diese beruhen (Zö/Seibel § 721 Rz 2). Voraussetzung ist jedoch ste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Der Zeitpunkt.

Rn 3 Das Gesetz verlangt die Erhebung der Einrede vor dem staatlichen Gericht, die der Beklagte vor Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache vorbringen muss. Nicht verlangt wird vom Gesetz also die Erhebung der Einrede bereits im Schriftsatz der Klageerwiderung. Dies gilt auch dann nicht, wenn dem Beklagten eine richterliche Frist gesetzt worden war. Die Norm ist ähn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Nicht delegierbare Aufgaben.

Rn 37 Bestimmte Aufgaben muss der Rechtsanwalt in jedem Fall selbst wahrnehmen: Zu den nicht auf sein Büropersonal übertragbaren Aufgaben eines Rechtsanwalts gehört, Art und Umfang des gegen eine gerichtliche Entscheidung einzulegenden Rechtsmittels zu bestimmen. Zugleich ist es seine ebenfalls nicht auf sein Büropersonal abwälzbare Aufgabe, alle gesetzlichen Anforderungen a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine.

Rn 9 Jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist zwingend an allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen gebunden. So muss jeder Gläubiger in der Zwangsvollstreckung durch einen Titel ausgewiesen sein. Titel ist diejenige öffentliche Urkunde, in der der Vollstreckungsanspruch des Gläubigers gegen den Schuldner verbrieft ist. Vollstreckungstitel sind Endurteile nach § 704, die in § 79...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Mitglieder der im Geltungsbereich dieses Gesetzes errichteten konsularischen Vertretungen einschließlich der Wahlkonsularbeamten sind nach Maßgabe des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 (Bundesgesetzbl. 1969 II S. 1585 ff) von der deutschen Gerichtsbarkeit befreit. 2Dies gilt auch, wenn ihr Entsendestaat nicht Vertragspartei die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Beweiswürdigung.

Rn 11 Das Recht aus § 384 besteht, auch wenn der Verweigerungsgrund tatsächlich nicht vorliegt (wenn also der Zeuge gerade keine Straftat begangen hat, die er durch die Aussage einräumen würde; wenn er durch die Aussage gerade kein Geschäftsgeheimnis offenbaren würde). Hieraus ist zu folgern, dass nur mit besonderer Vorsicht die Zeugnisverweigerung bei der Beweiswürdigung he...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 4 enthält ebenso wie § 3 eine zentrale Anforderung an die Ausgestaltung einer Mediation. Es geht im Kern um die Vertraulichkeit des Verfahrens, die durch einzelne Pflichten zur Verschwiegenheit abgesichert wird. Es liegt im Wesen einer Mediation, dass Mediator und Parteien miteinander in Gespräche kommen, die sich auf einer Vertrauensgrundlage entwickeln. Nur wenn es ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Mängel.

Rn 8 Mängel der Zustellung können die Wirksamkeit der Zustellung in Frage stellen (vgl etwa § 15 I HZÜ), sie können insb auch der Anerkennung der Entscheidung zum Zwecke der Vollstreckung im Ausland entgegenstehen (s § 328 Rn 20). Eine Heilung ist nach § 189 möglich, im Anwendungsbereich des HZÜ allerdings nicht, soweit bei der Zustellung Bestimmungen des HZÜ verletzt worden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bewirkung der Pfändung.

Rn 15 Die Pfändung wird dadurch bewirkt, dass der nach § 753 zuständige GV die Sachen in Besitz nimmt und entweder wegschafft oder im Gewahrsam des Schuldners belässt und die Pfändung durch Anlegung von Siegeln oder auf sonstige Weise kenntlich macht (Abs 2). Nimmt statt des GV ein funktionell unzuständiges Vollstreckungsorgan die Pfändung vor, ist diese nichtig (MüKoZPO/Gru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Innere Tatsachen; interne Vorgänge beim Prozessgegner.

Rn 5 Soll ein Zeuge über sog innere Tatsachen (zB Kenntnis des Zeugen von bestimmten inneren Umständen bei der Partei) befragt werden, so ist in dem Beweisantritt anzugeben, woher der Zeuge die in sein Wissen gestellte Kenntnis haben soll (BGH NJW 14, 2947 [BGH 03.06.2014 - XI ZR 147/12] Rz 43 mwN); unschädlich ist es, wenn auf diese Weise nur ein mittelbarer Beweis über inn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bereinigtes Bruttoeinkommen.

Rn 3 In mehreren Schritten muss der Drittschuldner das Nettoeinkommen des Schuldners ermitteln. Auszugehen ist vom Gesamtbruttoeinkommen. Erfasst werden alle von einem ArbG in Geld gezahlten laufenden Vergütungsbestandteile. Von diesem Gesamtbrutto aus ist zunächst das bereinigte Bruttoeinkommen festzustellen, wofür zwei Berechnungsmodalitäten bestehen. Bei einer nicht privi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtskosten.

Rn 25 Das PKH-Verfahren ist bis zur Rechtshängigkeit der Klage gerichtsgebührenfrei. Der Vergleich im PKH-Prüfungsverfahren ist ebenfalls gerichtsgebührenfrei. Die im Verfahren entstehenden Auslagen durch die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen sind zunächst von der Staatskasse zu tragen. Der Antragsteller haftet gem § 22 GKG (Celle NJW 66, 114). Im PKH-Prüfungsverfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung.

Rn 4 Wie für jede der in §§ 802a, 754 genannten Maßnahmen müssen die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung auch bei der Auskunftserteilung vorliegen, damit der Antrag des Gläubigers wirksam gestellt ist und es zur Mitwirkungspflicht des Schuldners (Rn 2) kommt. Es bedarf also der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen (Titel, Klausel, Zustellung; vgl zuletzt BGH v 27.4....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Formelle Beweiskraft.

Rn 6 Die §§ 415 ff enthalten unterschiedliche Beweisregeln für öffentliche oder private Urkunden über Erklärungen, öffentliche Urkunden, die einen Rechtsakt verkörpern (›wirkende Urkunden‹) und öffentliche Urkunden, die eine Tatsache bezeugen. Gegenstand der Beweisregeln ist die formelle (äußere) Beweiskraft der Urkunde (BGH NJW-RR 07, 1006, 1007 [BGH 16.01.2007 - VIII ZR 82...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Maßstab.

Rn 10 Wie bei der Ablehnung eines Richters kommt es nicht darauf an, dass der SV tatsächlich befangen ist. Vielmehr ist entscheidend, dass aus Sicht des Ablehnenden bei objektiver Wertung ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit des SV zu rechtfertigen (stRspr BGH NJW 05, 1869, 1870 [BGH 15.03.2005 - VI ZB 74/04]; s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 56 Die Gebühren des Rechtsanwalts im erstinstanzlichen Verfahren richten sich nach Teil 3 Abschnitt 1 VV RVG. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr 3100 VV RVG), die sich bei vorzeitiger Erledigung auf 0,8 ermäßigt (Nr 3101 VV RVG). Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Gebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber (Nr 1008 VV RVG). Hinzukommen kann eine Terminsge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Regelung konkretisiert die Rechtsfolgen, die der Ausspruch der Abwendungsbefugnis im Urt für den Schuldner nach den §§ 717 S 1, 712 hat (BayObLG MDR 76, 852). Ihr Anwendungsbereich ist nur eröffnet, wenn der Schuldner seiner Befugnis entsprechend keine Sicherheit nach § 712 S 1 geleistet hat (aA ThoPu/Seiler § 720 Rz 2; entscheidend ist allein der Ausspruch im Urt) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vorbereitende Schriftsätze.

Rn 3 Das Gesetz ordnet die Einreichung vorbereitender Schriftsätze vor der mündlichen Verhandlung im Anwaltsprozess (§ 78) zwingend an, im Parteiprozess ist dagegen die Einreichung von Schriftsätzen fakultativ, soweit nicht durch richterliche Anordnung eine Verpflichtung ausgesprochen wird (II). Daher kann die Verpflichtung aus § 282 II im Parteiprozess nicht eintreten, wenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschwerdefrist (Abs 3 S 1).

Rn 10 Die Notfrist (§ 224 I 2), gegen deren Versäumung unter den Voraussetzungen des § 233 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich ist, beträgt einen Monat. Sie beginnt mit der Zustellung des vollständig abgefassten Berufungsurteils. Fällt das Ende der Frist auf einen Feiertag, ist zu beachten, dass die Frist nur dann am darauffolgenden Werktag endet, wenn der gesetzli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Büroorganisation im Allgemeinen.

Rn 32 Der Anwalt darf Tätigkeiten an sein gut ausgebildetes Personal übertragen. Dabei sind sorgfältige Auswahl und (auch bei zuverlässigen Kräften jedenfalls stichprobenartige) Überwachung erforderlich; auf zu Tage tretende Fehlerquellen muss umgehend reagiert werden (BGH MDR 16, 344 [BGH 13.01.2016 - XII ZB 653/14]). Ist für den Rechtsanwalt bei gehöriger Aufmerksamkeit un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Arrestpfändung nach § 111b StPO aF.

Rn 11 Die bis zum 1.7.2017 zulässige Arrestpfändung des durch eine Straftat Verletzten in einen von der Staatsanwaltschaft gem § 111b StPO aF beschlagnahmten Vermögensgegenstand des Täters setzte zu ihrer Wirksamkeit nicht voraus, dass innerhalb der Vollziehungsfrist des § 929 II die Arrestvollziehung gem § 111g II 1 StPO aF zugelassen oder ein darauf gerichteter Antrag gest...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckungsorgane.

Rn 6 An der Zwangsvollstreckung sind Gläubiger, Schuldner und uU auch dritte Personen beteiligt sowie in jedem Fall das zuständige Vollstreckungsorgan. Welches das ist, hängt von der Art der Zwangsvollstreckung ab, die durchgeführt wird. Die Zuständigkeit des Vollstreckungsorgans ist eine ausschließliche (§ 802). Das primäre Vollstreckungsorgan ist der Gerichtsvollzieher, de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gestaltungswirkung.

Rn 6 Bei Gestaltungsurteilen tritt mit formeller Rechtskraft der Entscheidung unmittelbar eine Änderung der Rechtslage ein. Diese wirkt anders als die regelmäßig nur zwischen den Parteien wirkende materielle Rechtskraft inter omnes. Die Gestaltung kann, wie beim Scheidungsbeschluss, das materielle Recht betreffen, aber auch, zB bei der Änderungsklage nach § 323, bei Vollstre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Rechtzeitig.

Rn 6 Ist so früh wie möglich, aber nicht vor Anspruchsbegründung im Mahnverfahren (Celle NdsRpfl 95, 20) und erst nach Eingang der Klageerwiderung (BGH NJW 87, 499 [BGH 30.09.1986 - X ZR 2/86]) und mit ausreichender Zeit zur Erledigung bis zum Termin (BGH NJW 83, 575 [BGH 02.12.1982 - VII ZR 71/82]). Aufgrund seiner Prozessförderungspflicht ist das Gericht in den Fällen vers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schriftform.

Rn 3 Nach S 1 ist die Vollmacht schriftlich zu den Verfahrensakten einzureichen. Die Schriftform wird durch notarielle Beurkundung ersetzt (§ 126 Abs 4 BGB); eine öffentliche Beglaubigung ist nicht erforderlich, kann aber bei Zweifeln an der Person des Bevollmächtigten verlangt werden (Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller § 11 Rz 10). Strengere Formvorschriften bestehen für Reg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Urkundenbeweis.

Rn 1 In der ZPO gilt gem § 286 I der Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung. § 286 II ordnet eine Bindung an feste Beweisregeln nur in den gesetzlich bezeichneten Fällen an. Solche festen Beweisregeln finden sich in den §§ 415 ff für den Urkundenbeweis (aA Britz ZZP 110, 61, 63 ff). ›Urkundenbeweis‹ meint die Verwendung der Urkunde wegen ihres Gedankeninhalts; da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beteiligung des Jugendamts auf Antrag, Abs 2 S 2.

Rn 14 Gem Abs 2 S 2 kann das Jugendamt auf seinen Antrag hin gem § 7 II Nr 2 auch in anderen Verfahren beteiligt werden; es wird allein durch seine Anhörung noch nicht zum Beteiligten, § 7 VI. Das Jugendamt hat also in diesen Verfahren ein Wahlrecht, ob es ›nur‹ am Verfahren mitwirken oder ob es die Rechte und Pflichten eines Verfahrensbeteiligten übernehmen möchte (MüKoFamF...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Entscheidung.

Rn 12 Das Gericht entscheidet durch Beschluss, mit dem im Falle des begründeten Antrags die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt und/oder Kostenersatz geregelt wird. § 247 II 3 ermöglicht dem Gericht die Anordnung, dass der Betrag zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Geburt des Kindes zu hinterlegen ist. Diese Möglichkeit war bereits in § 1615o I, II BGB aF vorgesehen. A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Anberaumung eines Verhandlungstermins.

Rn 38 Die Terminsbestimmung wird erforderlich, wenn der Kl – insb nach einem Hinweis auf Bedenken gegen die Zulässigkeit oder Begründetheit seiner Klage – die Anberaumung eines Termins beantragt (Köln OLGZ 89, 83, 85). Sie ist ebenfalls geboten, wenn der Kl den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils nicht stellt oder zurücknimmt (hM: MüKoZPO/Prütting Rz 48; Musielak/Voit/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird infolge eines gerichtlichen Verfahrens eine Tätigkeit des Familien- oder Betreuungsgerichts erforderlich, hat das Gericht dem Familien- oder Betreuungsgericht Mitteilung zu machen. (2) Im Übrigen dürfen Gerichte und Behörden dem Familien- oder Betreuungsgericht personenbezogene Daten übermitteln, wenn deren Kenntnis aus ihrer Sicht für familien- oder betreuungsgeric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beschleunigungsrüge als Verzögerungsrüge nach § 198 Abs 3 S 1 GVG (Abs 3).

Rn 30 Gem Abs 3 gilt die Beschleunigungsrüge zugleich als Verzögerungsrüge iSd § 198 III 1 GVG. Durch diese gesetzliche Fiktion soll gewährleistet werden, dass der Beteiligte neben der präventiven Wirkung der Beschleunigungsrüge durch eine einzige Verfahrenshandlung zugleich die Möglichkeit erhält, nachträglich eine Entschädigung geltend zu machen (BTDrs 18/9092, 17). Diese ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht unterliegt der Beschwerde (Nichtzulassungsbeschwerde). (2) Die Nichtzulassungsbeschwerde ist nur zulässig, wenn (3) 1Die Nichtzulassungsbeschwerde ist innerhalb ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Handlung.

Rn 2 Anwendbar ist § 510b nur auf Klagen betreffend die Vornahme einer vertretbaren oder unvertretbaren Handlung iSv §§ 887, 888 und 889, selbst wenn deren Erzwingung unzulässig gem § 888 III wäre (St/J/Leipold Rz 3; Musielak/Voit/Wittschier Rz 1 mwN). § 510b gilt daher zwar etwa für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (etwa gem § 259 II BGB, § 889), nicht aber fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Klageart.

Rn 5 Auf die Klageart kommt es an sich nicht an, so dass nach hM auch die Feststellungsklage nach § 9 zu bewerten ist, die positive mit dem üblichen Abschlag von 20 % (BGH MDR 00, 975; mit guten Gründen gegen Abschlag MüKoZPO/Wöstmann § 9 Rz 8), die negative voll (BGHZ 2, 277; KG MDR 10, 47; vgl § 3 Streitwert-Lexikon Feststellungsklage; aA Frankf MDR 09, 353), in beiden Fäl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Aufschiebende Bedingung.

Rn 19 Da die Rechtskrafterstreckung nach § 325 I nicht eintritt, wenn die Rechtsnachfolge vor Rechtshängigkeit erfolgt (Ausnahmen s Rn 16 ff), stellt sich im Falle einer aufschiebend bedingten Verfügung über den streitbefangenen Gegenstand nach § 158 I BGB die Frage, auf welchen Zeitpunkt abzustellen ist. Im zivilprozessualen Schrifttum wird richtigerweise ganz überwiegend d...mehr