Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 II, III sind nur auf Endentscheidungen (§ 38 I 1) in Ehe- u Familienstreitsachen (§§ 112, 121) anwendbar. Für fG-Familiensachen, auch als Folgesache, regeln §§ 40 f die Wirksamkeit, ergänzt um die speziellen Wirksamkeitsvorschriften der §§ 209 II (Ehewohnung- u Haushalt), 224 I (Versorgungsausgleich). Im Verbund ist hinsichtlich aller Folgesachen § 148 zu beachten. Die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Klage auf Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der §§ 574–574b BGB.

Rn 24 Bei dem zugrundeliegenden Verfahren muss es sich um eine selbstständige Klage auf Zustimmung zur Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der §§ 574–574b BGB handeln. Daraus folgt schon, dass es sich um Wohnraum handeln muss. Für sonstige Mietverhältnisse gilt diese Vorschrift nicht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Drittbeteiligung.

Rn 13 Grds ist eine Schiedsvereinbarung in ihren Wirkungen auf die Vertragsbeteiligten beschränkt. Eine Bindung oder Einbeziehung Dritter ist nicht möglich. Davon zu trennen ist die Frage, wie viele Beteiligte als Vertragsparteien auftreten. Insofern lassen sich Zweiparteienabreden von Mehrparteienabreden trennen. Ein daraus entstehendes Mehrparteienschiedsverfahren kann sic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Senat.

Rn 1 Die Zivilsenate entscheiden in Urteils- und Beschlusssachen in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei weiteren auf Lebenszeit ernannten Richtern, von denen einer an das OLG abgeordnet sein kann. Eine Überbesetzung von Senaten ist zulässig, dann muss allerdings im Wege der kammerinternen Geschäftsverteilung die Besetzung abstrakt festgelegt sein (§ 21g). Der Vorsi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zuständigkeit.

Rn 7 Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 152, richtet sich also regelmäßig nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, § 152 II (vgl näher § 152 Rn 10 f). Insb bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingskindern kann sich die örtliche Zuständigkeit aus § 152 III ergeben; zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk das Bedürfnis der Fürsorge bekannt wird (vgl näher ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Gesetzliche Sonderzuständigkeit (Spezialzuständigkeit)/Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen (KfH).

Rn 33 Wird durch die Erhebung der Widerklage eine gesetzliche Sonderzuständigkeit begründet (§§ 72a, 119a GVG), ist dem Vorrang der gesetzlichen Zuweisung durch Abtrennung (§ 145) bzw Abgabe an die zuständige Kammer/an den zuständigen Senat (analog § 506) Rechnung zu tragen (vgl KG MDR 20, 1464; MDR 23, 596; Zö/Lückemann § 72a GVG Rz 3). Ist bereits durch die Klage eine gese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Abhängigkeit der Anschlussrevision.

Rn 9 Die Anschlussrevision ist akzessorisch. Folge der Akzessorietät ist, dass sie ihre Wirkung verliert, wenn die Revision zurückgenommen, als unzulässig verworfen oder gem § 552a durch Beschl zurückgewiesen wird. Bei teilweiser Zurücknahme oder Verwerfung beschränkt sich der ›Wirkungsverlust‹ nach § 554 IV auf die davon betroffenen Teile des Streitstoffes (Musielak/Voit/Ba...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Löschung der Ton- oder Datenträger.

Rn 8 Die vorläufigen Aufzeichnungen können nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens sowie nach der endgültigen Herstellung des (uU ergänzten) Protokolls gelöscht werden, wenn die Parteien innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Abschrift keine Einwendungen erhoben haben. Die Monatsfrist beginnt durch die formlose Mitteilung der Abschrift an die Parteien, deren Datum ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsschutzinteresse.

Rn 4 Der Gläubiger hat kein Rechtsschutzinteresse an einem Verfahren nach § 792, wenn er die Urkunde oder eine gleichwertige Urkunde auf einfachere Weise erhalten kann. So kann er selbst Einblick in das Güterrechtsregister gem § 1563 BGB, in das GB gem § 12 II GBO und in die Akten des Gerichts der Freiwilligen Gerichtsbarkeit gem § 13 FamFG, in das Handelsregister gem §§ 9 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Aktiv- und Passivlegitimation.

Rn 17 Die Aktivlegitimation ergibt sich aus § 3. Passivlegitimiert sind gem Abs 1 S 2 (›auch‹) sowohl der konkret handelnde Mitarbeiter wie auch der Unternehmensträger, der die Zuwiderhandlung entweder selbst oder durch Mitarbeiter oder Beauftragte (einschl Franchisenehmer, BGH NJW 95, 2355, 2356) begeht, sofern diese im betrieblichen Rahmen handeln. Eine Entlastung wie in §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nachträgliche Bereiterklärung.

Rn 5 Da es sich bei der Äußerung der Partei nach § 446 nicht um ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel, sondern um eine Erklärung der Partei in ihrer Eigenschaft als Beweisperson handelt, können auf nachträgliche Erklärungen die Verspätungsvorschriften (§§ 282, 296) keine Anwendung finden (St/J/Berger Rz 10; aA Karlsr NJW-RR 91, 200). Eine spätere Bereitschaft zur Aussage is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 2 Ein ausdrücklicher Antrag ist erforderlich, der gem § 13 I GBO schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten des Grundbuchamtes zu stellen ist. Die Form des § 29 GBO ist nicht erforderlich. Antragsberechtigt ist ausschließlich der Gläubiger. Das Vollstreckungsgericht und der Schuldner sind nicht antragsberechtigt (Schuschke/Walker/Kessen/Thole Rz 2). Auch eine V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Nach Ablauf der gesetzten Frist bzw bei Leistung der Sicherheit wird vAw Termin bestimmt. Der Kl kann die Sicherheit auch noch nach Fristablauf bis zur Entscheidung leisten. Dies ist wörtlich zu nehmen und nicht auf den Zeitpunkt des Schlusses der mdl Verhandlung beschränkt. Die Sicherheit kann daher auch noch nach Schluss der mdl Verhandlung, bis zum Ablauf der Spruchf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Parteivereinbarung über Anfechtungsfrist.

Rn 82 § 1059 III enthält eine prozessuale Klagefrist. Ihr Ablauf führt zum Verlust des Klagerechts aus § 1059 (BGH 29.04.20 – VIII ZR 355/18 = NJW 20, 1947 Rz 21). Dabei muss zwingend lediglich der Aufhebungsantrag innerhalb der maßgeblichen Frist (§ 1059 III) gestellt werden. Die einzelnen Aufhebungsgründe können später innerhalb der vom OLG für das Vorbringen gesetzten Fri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Begründungszwang (Abs 2).

Rn 5 Nach Abs 2 (entspricht § 38 III 1) sind VA-Endentscheidungen stets zu begründen; § 38 IV ist nicht anwendbar. So sind bspw die tragenden Gründe für eine Ermessensausübung bezüglich des Ausgleichs von Anrechten mit geringem Ausgleichswert darzulegen (BGH Beschl v 19.11.14 – XII ZB 353/12 – NZFam 15, 59, 61 Rz 29 ff). Auch in den Fällen des Abs 3 (s Rn 6) hat das Gericht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten und Gebühren.

Rn 9 Die Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach den allgemeinen Bestimmungen (§§ 91 ff, KV-GKG Nr 1210 ff, VV-RVG Nr 3100 ff). Die einstweilige Anordnung nach Abs 4 ist gerichtsgebührenfrei; das diesbzgl Verfahren gehört zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 11 RVG), sodass Anwaltsgebühren nur anfallen, wenn eine abgesonderte mündliche Verhandlung stattfindet (VV-RVG Nr 3328, 33...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Regelungszusammenhang.

Rn 1 Der § 21 GVG enthält eine Ausn von der Immunität für den Bereich der internationalen Rechts- und Amtshilfe. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ausführung des Römischen Statuts (RömStatut) des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in das GVG eingefügt (BGBl II 00, 1393) und räumt den Ersuchen des IStGH um Überstellung und Rechtshilfe den Vorrang vor den sich a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Beweiswürdigung.

Rn 5 Die Würdigung des Beweiswertes eines einmal eingeholten Augenscheins obliegt dem erkennenden Gericht mit der Folge, dass weitere Instanzen – wie bei anderen Beweismitteln auch (vgl § 398 Rn 4) – dem Beweisergebnis keine andere Bedeutung zuerkennen dürfen, wenn sie den Augenschein nicht selbst erneut einholen (BGH NJW-RR 86, 190, 191 [BGH 21.05.1985 - VI ZR 235/83]; KG N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ansprüche anlässlich von Übernahmen (Abs 1 Nr 3).

Rn 9 Umfasst sind Erfüllungsansprüche aus Verträgen, die durch Annahme von Angeboten gem §§ 10 ff WpÜG geschlossen worden sind, ggf aber auch Ansprüche auf Abgabe eines höheren Angebots (Maier-Reimer/Wilsing ZGR 06, 79, 86); nicht aber eine Finanzierungszusage gem § 13 Abs 1 S 2 WpÜG (Maier-Reimer/Wilsing ebd). Außerdem sind ggf bestehende Ansprüche wegen Fehlinformationen o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Nebenentscheidungen.

Rn 8 Art 2 erfasst auch Nebenentscheidungen, also insb Kostenentscheidungen, unter der Voraussetzung, dass die Hauptsache vom Anwendungsbereich der EuGVO umfasst ist, nicht hingegen Gerichtskostenrechnungen als Akte der Justizverwaltung (Schlesw RIW 97, 513). Demgegenüber hat der BGH (NJW-RR 06, 143, 144 [BGH 22.09.2005 - IX ZB 7/04]) die gerichtliche Vollstreckbarerklärung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Konsequenzen des Verfahrensbeginns.

Rn 4 Mit dem Zeitpunkt des Beginns des schiedsrichterlichen Verfahrens wird die Verjährung geltend gemachter Ansprüche gehemmt (§ 204 I Nr 11 BGB; dazu nunmehr auch § 204a III BGB). Entscheidend sind dabei der Zugang des Antrags an den Beklagten und die ausreichenden Angaben nach S 2, damit der Schiedsbeklagte den konkreten Umfang des Rechtsstreits erkennen kann. Ist die Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Wohnung und Hausrat (Ehewohnungs- und Haushaltssachen).

Rn 144 § 48 FamGKG bestimmt Festwerte, die nur durch Abs 3 relativiert werden. Alte Rspr (Dresd MDR 07, 305: einjähriger Mietwert; aA Karlsr FamRZ 03, 1767: halbjährige Miete), auch bei Getrenntleben (Hamm FamRZ 06, 141; aA AG Bremen FamRZ 03, 244: 6 Monate) und bei Verpflichtung zu einer Ausgleichsleistung im Vergleich (KG RPfleger 72, 464) ist seit Inkrafttreten der Neufas...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahrensbeendigung ohne Sachentscheidung des Gerichts.

Rn 11 Ein der Klage stattgebendes VU wird ohne Aufhebung wirkungslos, soweit die Klage ganz oder tw zurückgenommen wird (§ 269 III 1). Diese Rechtsfolge ist auf Antrag (§ 269 IV) in einem klarstellenden Beschl auszusprechen (OLGR Celle 95, 216 – bei Teilrücknahme). Eine analoge Anwendung der Vorschriften zur Klagerücknahme kommt in Betracht, wenn der Rechtsstreit durch geric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Bewilligungsverfahren.

Rn 8 Allen in Abs 2 genannten Berechtigten muss der Bezug ausdrücklich bewilligt werden. Das Bewilligungsverfahren ist seit der Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in der Schuldnerverzeichnisabdruckverordnung geregelt. Zuständig ist der Leiter oder die Leiterin des zentralen Vollstreckungsgerichts nach § 882h I (§ 2 SchuVAbdrV). Die Bewilligung ist nur ggü d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung.

Rn 3 Die Zurückweisung erfolgt in den Beschlussgründen; es ergeht keine separate (Zwischen-)Entscheidung. Das zurückgewiesene Angriffs- bzw Verteidigungsmittel bleibt unbeachtet. Das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für eine Zurückweisung ist im Rahmen des gg den Beschl allg statthaften Rechtsmittels zu rügen bzw in Ermangelung eines solchen im Verfahren nach § 44 bzw § 11...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Zwangsvollstreckung aus dem Urteil oder Leistung zu deren Abwendung.

Rn 11 Der Schadensersatzanspruch aus § 717 II setzt voraus, dass aus dem Urt bereits vollstreckt wurde. Nicht maßgebend ist, ob die Vollstreckungsmaßnahme wirksam ist (ThoPu/Seiler § 717 Rz 9). Betrieben wird die Zwangsvollstreckung noch nicht, wenn dem Schuldner ein Unterlassungstitel im Wege der Parteizustellung zugestellt wurde, in dem die Androhung eines Ordnungsmittels ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsstreitigkeit.

Rn 9 Bezugspunkte einer Schiedsvereinbarung sind nach dem Gesetzeswortlaut eine einzelne oder alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien. Dabei kann der Begriff der Streitigkeit jede Auseinandersetzung betreffen, die Parteien einem gerichtlichen Verfahren unterstellen. Ein Streit ist bereits dann zu bejahen, wenn die Parteien einen vollstreckbaren Schiedsspruch erlang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 789 greift dann ein, wenn zum Zweck der Vollstreckung das Einschreiten einer Behörde erforderlich ist; nicht anwendbar ist diese Vorschrift dann, wenn der Gläubiger das Einschreiten der Behörde selbst beantragen kann, wie dies iRd § 792 der Fall ist (Schuschke/Walker/Raebel Rz 2). Auch kann der Gläubiger gem § 892 von sich aus einen GV zuziehen. Auf den GV findet § 78...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Versicherung (Nr 4).

Rn 12 Als weitere Verfahrensvoraussetzung muss der Gläubiger versichern, dass ihm eine Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids und eine Zustellungsbescheinigung vorliegen und die Forderung noch in Höhe des Vollstreckungsantrags besteht. Die Anforderungen müssen im Zeitpunkt der Antragstellung und bei einer Nachfrage des Vollstreckungsgerichts gem Abs 2 erfüllt sein. Befinde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Mindesthöhe.

Rn 7 Die Zwangshypothek darf nur für einen Betrag von über 750 EUR (demnach mindestens 750,01 EUR) eingetragen werden, eine Zwangshypothek für einen geringeren Betrag ist nichtig. Entscheidend ist die Höhe der Hauptforderung ohne Zinsen als Nebenforderung. Wenn Zinsen aber in der Zwangsvollstreckung betragsmäßig beziffert werden, können sie mit dem Betrag der Hauptforderung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vollstreckungsbeginn (Abs 2).

Rn 5 § 87 II stellt den auch aus der ZPO (§ 750 I ZPO) bekannten Grundsatz auf, dass erst nach oder gleichzeitig mit der Zustellung der Entscheidung an den Betroffenen vollstreckt werden kann. Hierdurch soll das rechtliche Gehör auch in der Zwangsvollstreckung gewahrt werden (BVerfG NJW 92, 224). Von diesem Grundsatz finden sich im FamFG jedoch mehrere Ausnahmen (vgl §§ 53 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozesshandlung.

Rn 2 Bsp: Klage, Rechtsmittel, Widerspruch gegen Mahnbescheid, Nebenintervention, Streitverkündung, Behaupten, Bestreiten, Anerkenntnis, Verzicht, Geständnis, Anträge jeder Art (Beweisantrag). Das bloße Nichterscheinen (›Säumnis‹) ist als solche keine Prozesshandlung, hierfür gelten nicht §§ 230 ff, sondern spezielle Vorschriften, vgl zu den Folgen des Nichterscheinens von Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Folge.

Rn 6 Wegfall der Wirkung des MB bedeutet prozessual, dass der VB nicht mehr ›auf der Grundlage‹ des MB (§ 699 I 1) erlassen werden kann. Diese Voraussetzung für den Erlass eines VB ist entfallen. Der Antrag auf Erlass eines VB muss als unzulässig zurückgewiesen werden. Gegen den Beschl ist, wenn der Rechtspfleger (§ 699 Rn 9) nicht abhilft, die sofortige Beschwerde gegeben (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Keine Präklusion von vorgebrachten oder unterlassenen Einwendungen im Erlassstaat.

Rn 37 Der Antragsgegner ist mit Einwendungen aus dem Katalog von Art V UNÜ im Verfahren nach § 1061 nicht präkludiert, unabhängig davon, ob er sie bereits im Erlassstaat geltend gemacht oder dies unterlassen hatte (BGHZ 188, 1 Rz 4 ff; BGH 9.3.23 – I ZB 33/22, juris Rz 46). Einwendungen, die bei einem deutschen Schiedsspruch nach §§ 1059 III, 1060 II S 3 nur fristgebunden gel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbarkeit.

Rn 2 Durch Verweisung gilt § 769 – ebenso wie § 770 – auch im Verfahren über die Drittwiderspruchsklage gem § 771 III zug des Dritten, im Verfahren der Durchsetzung der beschränkten Haftung nach den §§ 785 und 786 sowie im Verfahren über die Klage auf vorzugsweise Befriedigung gem § 805 IV zug des Dritten, ebenso für Anträge auf Verweigerung, Aussetzung oder Beschränkung der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die nach § 445 beantragte Parteivernehmung ist nicht erzwingbar. Anders als für den Zeugen besteht für die Partei keine Verpflichtung, sich vernehmen zu lassen und dadurch zur Tatsachenfeststellung beizutragen. Das Gesetz sieht aber vor, dass die Weigerung zum Nachteil der Partei gewürdigt werden kann. § 446 ist ein Anwendungsfall des Grundsatzes, dass auch das prozessu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nachträgliche Schätzung (Abs 2).

Rn 8 Ist die Schätzung bei Vornahme der Pfändung nicht möglich oder ist sie versehentlich unterblieben, ist sie unverzüglich nachzuholen. Das Ergebnis ist im Pfändungsprotokoll zu vermerken und den Parteien mitzuteilen. Bei elektronischer Aktenführung kann das Schätzungsergebnis nicht nachträglich ohne Zerstörung der elektronischen Signatur im Protokoll vermerkt werden (BTDr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verspätung.

Rn 8 Verspätet ist das Vorbringen, wenn der Berufungskläger entweder die Berufungsbegründungsfrist (§ 520 II; dort Rn 4) oder eine evtl gesetzte Frist zur schriftlichen Stellungnahme auf die Berufungserwiderung (§ 521 II; dort Rn 9) versäumt. Auch wenn eine Frist zur Replik gesetzt wird, müssen die nach § 520 III Nr 2–4 erforderlichen Angriffs- und Verteidigungsmittel bereit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung.

Rn 1 Für die Klage im Wechselprozess (und für das Nachverfahren) begründet die Vorschrift zusätzliche örtliche Zuständigkeiten. Diese sind nicht ausschließlich; die Wechselklage kann daher auch in den besonderen Gerichtsständen der §§ 20 ff und im vereinbarten Gerichtsstand gem §§ 38 f erhoben werden. Bei einem zugrunde liegenden Haustürgeschäft dürfte für Wechselklagen gege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antrag, Zuständigkeit und Vollstreckungsvoraussetzungen.

Rn 3 In formeller Hinsicht setzt die richterliche Durchsuchungsanordnung nach Abs 1 einen Antrag des Gläubigers voraus. Der GV selbst ist dagegen nicht antragsbefugt, auch nicht im Auftrag des Gläubigers (vgl § 61 III 1 GVGA; Musielak/Voit/Lackmann § 758a Rz 11). Die Antragstellung ist schriftlich, elektronisch oder zu Protokoll der Geschäftsstelle auch ohne Anwalt möglich (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. S 2.

Rn 31 Das Gericht (nicht der Vorsitzende, BGH NJW-RR 01, 1431 [BGH 22.05.2001 - VI ZR 268/00]) kann und soll idR nach S 2 eine angemessene (vgl o) Frist setzen. Verstreicht diese, erfolgt Präklusion nach § 296 I, IV; zur str Frage, ob diese sich bei Gutachten des selbstständigen Beweisverfahrens auch auf den Hauptprozess erstreckt, s § 493 Rn 5. Dazu muss die Fristsetzung un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angabe der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Rn 12 Weiterer notwendiger Inhalt des PKH-Antrags ist die Darstellung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse. Die Angaben müssen vor Ende der Instanz gemacht werden, es sei denn, das Gericht hat ausnahmsweise die Nachreichung des Formulars und der Belege gestattet (Köln FamFR 11, 227). Von der Ermächtigung zur Einführung von Formularen ist Gebrauch gemacht worden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Urteilsbezeichnung (Abs 2 Nr 1).

Rn 15 Das angefochtene Urt ist so genau zu bezeichnen, dass sich das Berufungsgericht innerhalb der Berufungsfrist (§ 517), danach auch der Berufungsgegner (BGHZ 165, 371, 373) Gewissheit über seine Identität verschaffen können; deshalb erfordert die Bezeichnung die Angabe der Parteien des Rechtsstreits, des erstinstanzlichen Gerichts einschließlich dessen Aktenzeichens und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anfechtung der Kostenentscheidung.

Rn 12 Wird die gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache angefochten, ist in der zweiten Instanz auch über die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz (neu) zu entscheiden. Eine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung kommt demgegenüber nur unter den Voraussetzungen der § 113 I 2 iVm 91a II 1, 99 II 1, 269 V ZPO in Betracht, also nach übereinstimmender Erledig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird rechtzeitig Widerspruch erhoben und beantragt eine Partei die Durchführung des streitigen Verfahrens, so gibt das Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit von Amts wegen an das Gericht ab, das in dem Mahnbescheid gemäß § 692 Abs. 1 Nr. 1 bezeichnet worden ist, wenn die Parteien übereinstimmend die Abgabe an ein anderes Gericht verlangen, an die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vermögensrechtliche Streitigkeiten bis 750 EUR.

Rn 3 Ein obligatorisches Güteverfahren kann eingeführt werden in vermögensrechtlichen Streitigkeiten vor dem Amtsgericht bei Streitwerten bis einschließlich 750 EUR (Nr 1). In diesen Fällen steht die wirtschaftliche Bedeutung der Sache in keinem angemessenen Verhältnis zum Kosten- und Zeitaufwand eines gerichtlichen Verfahrens (BTDrs 14/980, 6). Die Bemessung des Gegenstands...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Aufhebung nach Fristsetzung (Abs 3).

Rn 7 Die Aufhebung durch das Amtsgericht erfolgt nicht vAw, sondern nur auf Antrag. Die Entscheidung ergeht stets durch Beschl, auch wenn mündlich verhandelt wurde (RGZ 147, 129, 132). Neben dem Antrag nach § 942 III kann auch Antrag gem § 926 auf Fristbestimmung zur Erhebung der Hauptsacheklage und Aufhebung nach § 926 II gestellt werden; zuständig hierfür ist das Hauptsach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelfe.

Rn 12 Es gibt für den Gläubiger im Klauselverfahren keine besonderen Rechtsbehelfe, wohl aber die allgemeinen. Wurde die Erteilung der Klausel durch Beschl des Urkundsbeamten verweigert (s Rn 11), steht dem Gläubiger die befristete Erinnerung nach § 573 I zu. Hat der Rechtspfleger anstelle des Urkundsbeamten die vollstreckbare Ausfertigung nicht erteilt, ist dagegen unmittel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Darstellung.

Rn 8 Wenn es zeitlich möglich ist wird das nachträgliche Vorbringen, welches nicht berücksichtigt wird, mit Nennung aller relevanten Daten in der allgemeinen Prozessgeschichte am Ende des Tatbestandes kurz aufgeführt. In den Entscheidungsgründen wird dann im Zusammenhang mit der Erörterung des Tatbestandsmerkmals, dessen Ausfüllung es dienen soll, dargelegt, warum und inwiew...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anfechtbarkeit von Versäumnisurteilen.

Rn 2 § 565 verweist auf § 514. Mit der Revision, die nicht der Zulassung bedarf (BGH NJW-RR 08, 876 [BGH 03.03.2008 - II ZR 251/06] Tz 3; vgl dazu § 543 Rn 1), anfechtbar sind entspr § 514 II 1 nur im Berufungsweg erlassene zweite Versäumnisurteile iSd § 345. Ein erstes Versäumnisurteil des Berufungsgerichts ist demgegenüber mit der Revision nicht anfechtbar (vgl den Wortlau...mehr