Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff.

Rn 2 Eine Streitgenossenschaft liegt begrifflich vor, wenn Prozesse mehrerer Kl oder Prozesse – gleich eines oder mehrerer Kläger – gegen mehrere Beklagte miteinander verbunden werden, also auf Kläger- oder Beklagtenseite bzw beiden Seiten mehrere Parteien stehen. Unter einer Streitgenossenschaft ist daher die Zusammenfassung mehrerer Einzel- bzw Parallelprozesse in einem Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Fortsetzung des Rechtsstreits.

Rn 7 Der Zwischenstreit ist Bestandteil der Beweisaufnahme. Hieraus wird gefolgert, dass der Rechtsstreit gem § 370 I erst nach Rechtskraft des Zwischenurteils gem § 387 III fortgesetzt werden darf (Zö/Greger § 387 Rz 7). Diese Auffassung überzeugt nicht für die Fälle, in denen gleichzeitig die anderweitige Beweisaufnahme oder die mündliche Verhandlung über andere Teile des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Versagung rechtlichen Gehörs.

Rn 57 Eine Gehörsverletzung (BGHZ 71, 69) liegt vor, wenn dem Kl vor der Verweisung keine Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben wird (BVerfGE 61, 37 [BVerfG 07.07.1982 - 1 BvR 787/81]; BGH NJW-RR 92, 258 [BGH 04.12.1991 - XII ARZ 33/91]; Hamm NJW 14, 3110 [OLG Hamm 09.07.2014 - 32 SA 46/14]; KG MDR 16, 847 [KG Berlin 09.05.2016 - 2 AR 18/16]), di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) § 771.

Rn 261 Ausgangspunkt ist § 6. Maßgebend ist der Wert der Forderung, für die vollstreckt wird, ohne Nebenforderungen (BGH WM 83, 246), begrenzt durch den geringeren Wert des Pfandobjekts (§ 6 Rn 18). Es kommt auf den obj Verkehrswert an (BGH JurBüro 17, 263). Tilgung der Forderung vor Klageerhebung (§ 4) verringert deren Wert (Schlesw JurBüro 57, 179). Das Pfandobjekt ist ohn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erstreckung des § 321a auf andere Grundrechtsverstöße?

Rn 9 Ungeklärt ist, ob § 321a auf andere Grundrechtsverstöße erweitert werden kann. Der BGH und hM lehnen dies unter Hinweis auf den Willen des Gesetzgebers ab, helfen dann aber mit der Gegenvorstellung (BGH WRP 08, 956 Rz 4; NJW-RR 09, 1444 Rz 1; WM 16, 2147 Rz 22; BGH BeckRS 21, 7455 Rz 2; St/J/Althammer Rz 73 mwN; de lege lata Zö/Feskorn Rz 3b; oben Rn 6; zur Gegenvorstel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kein Ausschluss der Pfändbarkeit.

Rn 3 Werden die Früchte nach der Trennung Zubehör des Grundstücks (§§ 97, 98 Nr 2 BGB), sodass sie nach § 865 II 1 nicht gepfändet werden können, oder sind sie nach § 811 I Nr 1 Buchst a und b, Nr 8 aE unpfändbar, ist vor der Trennung eine Pfändung nach § 810 nicht zulässig (MüKoZPO/Gruber Rz 4; Zö/Seibel Rz 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abgrenzung zur Anhörung (Abs. 6).

Rn 10 Abs 6 stellt klar, dass eine nach Art 103 Abs 1 GG oder anderen Vorschriften erfolgte Anhörung oder eine bloße Auskunftserteilung nicht zur Beteiligtenstellung führen, wenn die Voraussetzungen der Abs 2 und 3 nicht erfüllt sind. Die Bekanntgabe einer Endentscheidung führt nicht zu einer Beteiligung, weil eine Einflussnahme in der jeweiligen Instanz nicht möglich ist (B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Interessenkollision.

Rn 11 Zur Vermeidung von Interessenkollisionen kann eine Ersatzzustellung nicht an den Prozessgegner erfolgen. Ein Verstoß macht die Zustellung unwirksam. Heilung nach § 189 ist möglich. Über den Wortlaut ›Rechtsstreit‹ hinaus ist die Zustellung in allen Angelegenheiten unzulässig, in denen zwischen dem Zustellungsadressaten und der Ersatzperson eine konkrete Interessenkolli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 § 310 regelt im Zusammenspiel mit § 311 und § 312 sowie §§ 136 IV, 160 III Nr 7 die Modalitäten der Urteilsverkündung. Erst die Urteilsverkündung, nicht schon oder erst die Unterschrift der Richter, macht aus einem Urteilsentwurf (BGHZ 14, 39, 44; NJW 04, 2019, 2020; Frankf 12.9.12 – 1 U 32/09, BeckRS 13, 02866; § 309 Rn 2) den rechtlich existenten, endgültigen und dami...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Klägerseite.

Rn 7 Im Antrag ist das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen. Es muss der Sachverhalt geschildert und angegeben werden, wie er bewiesen werden kann (Saarbr FamRZ 93, 715). Außerdem ist anzugeben, welche Anträge gestellt werden sollen. Der Vortrag muss so substantiiert sein, dass dem Gericht eine rechtliche und tatsächliche Prüfung möglich ist (vgl BVerf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltszwang.

Rn 3 Da nur die LG und die OLG als Berufungsgerichte tätig werden (§§ 72, 119 GVG), müssen sich die Parteien des Berufungsverfahrens nach § 78 I durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Dieser muss bei dem Berufungsgericht zugelassen sein; anderenfalls fehlen ihm dort die Postulationsfähigkeit und damit die Befugnis, wirksame Prozesshandlungen vorzunehmen. Da die Berufung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm ergänzt die §§ 142, 143 und stellt Gegenstände, die einem Augenschein dienen können oder die zur Begutachtung durch Sachverständige erforderlich sind, den Urkunden und den sonstigen Unterlagen gem § 142 gleich. Die Norm dient damit generell zur Aufklärung des streitigen Sachverhalts sowie zur Verdeutlichung und Klärung eines unstreitigen, aber lückenhaften und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 6 Unter den Voraussetzungen des § 259 kann die befristete Herausgabeklage nach § 255 mit einer unter die Bedingung der Nichtherausgabe gestellten Schadensersatzklage verbunden werden (BGH NJW-RR 18, 331 [BGH 28.09.2017 - V ZB 63/16]; München NJW-RR 18, 1245 [OLG München 08.08.2018 - 7 U 4106/17]). Für die erforderliche Besorgnis der Nichterfüllung des Schadensersatzanspru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gläubiger- und Schuldnermehrheiten.

Rn 8 Für eine Gläubiger- und Schuldnermehrheit muss sich das Beteiligungs- und Haftungsverhältnis aus dem Titel selbst ergeben (Köln NJW-RR 91, 383 [OLG Köln 23.11.1990 - 2 W 195/90]). Handelt es sich um Gläubiger einer Gemeinschaft zur gesamten Hand, wird das Urt nur für alle gemeinsam vollstreckbar ausgefertigt, es sei denn, ein Gesamthandgläubiger hat das Urt allein als P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einfach fehlerhafte Entscheidungen und inkorrekte Entscheidungsform.

Rn 13 Einfach fehlerhafte Entscheidungen sind wirksam, aber mit Rechtsmitteln anfechtbar. Das gilt zB für ein entgegen § 240 nach Insolvenzverfahrenseröffnung ergehendes Urt (BGH NZI 09, 783 [BGH 27.01.2009 - XI ZR 519/07] Rz 10; vgl zur Meistbegünstigung bei fehlerhaftem VU nach Entscheidung durch Einspruch KG MDR 15, 1439). Hat das Gericht die falsche Form der Entscheidung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Tätigkeit des Sachverständigen im Ausland.

Rn 14 a) Ob iRd Gutachtenauftrags eigene Ermittlungen des SV im Ausland ohne die Zustimmung des jeweiligen Staates zulässig sind, ist str (bejahend St/J/Berger § 363 Rz 17; Musielak FS Geimer 02, 761, 771 f; verneinend Ahrens Kap 59 Rz 54; s.a. Hau RIW 03, 822, 824; § 363 Rn 25). Für den Bereich des Europäischen Zivilprozessrechts ist – mit Blick auf das Zusammenwachsen der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Norm gilt für alle vorbereitenden Schriftsätze (s § 129 Rn 3). Nach § 129 I sind vorbereitende Schriftsätze im Anwaltsprozess zwingend, im Parteiprozess sind sie kraft richterlicher Anordnung nach § 129 II erforderlich. Die Norm gilt nicht unmittelbar für bestimmende Schriftsätze (vgl dazu § 129 Rn 4 ff). Allerdings wird auf § 130 bei bestimmenden Schriftsätzen tw B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Tatfrage/Rechtsfrage.

Rn 2 Da das Revisionsgericht auf die Überprüfung der Rechtsanwendung beschränkt ist, kommt der Unterscheidung dessen, was Tatfrage und was Rechtsfrage ist, hohe Bedeutung zu. Da jedoch auch prozessuale Normen Recht iSd § 546 sind und eine Verfahrensrüge gem § 551 III Nr 2 lit b im Falle ihres Erfolges dazu führt, dass das Revisionsgericht an die tatsächlichen Feststellungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Fristbeginn und Fristberechnung.

Rn 4 Die Wiedereinsetzungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem das Hindernis für die Nichteinhaltung der Frist entfallen ist, dieser Tag wird also nicht mitgerechnet (§ 187 I BGB). Das Hindernis entfällt in dem Zeitpunkt, in dem entweder die Ursache der Verhinderung – zB Krankheit (BGH NJW 11, 1601 [BGH 05.04.2011 - VIII ZB 81/10]); Unkenntnis einer ergangenen Ents...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Härtefälle.

Rn 45 Die im Gesetzesentwurf in § 323 II und der Parallelvorschrift des § 238 II FamFG für Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorgesehene Härteklausel, wonach auch Alttatsachen ausnahmsweise zur Begründung des Abänderungsantrags herangezogen werden können, wenn deren Nichtberücksichtigung zu einer groben Unbilligkeit führen wü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahrenseinleitung.

Rn 3 Wird Beweis nicht vAw, sondern – wie üblich (§ 373 Rn 3) – auf Antrag einer Partei erhoben, so kommt es zu einem Verfahren gem § 387 nur auf Antrag einer Partei. In der Regel wird dies der Beweisführer sein, der den Zeugen benannt hat und der das von jenem behauptete Zeugnisverweigerungsrecht nicht anerkennt. Rügt der Beweisführer die Zeugnisverweigerung dagegen nicht, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Keine Bindung.

Rn 42 Ein Verweisungsbeschl ist ausnahmsweise nicht bindend, wenn die Begründung bei Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnorm nicht mehr zu rechtfertigen ist, da sie nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar ist. Dies ist der Fall, bei fehlendem Bindungswillen des verweisenden Gerichts oder der Verweisungsbeschl auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geständnis.

Rn 3 Anwendbar ist § 535 nur auf ein erstinstanzliches gerichtliches Geständnis. Erforderlich und ausreichend ist die innerhalb des Rechtsstreits erster Instanz abgegebene Erklärung einer Partei, dass eine von der anderen Partei behauptete Tatsache wahr ist (BGH NJW-RR 15, 1322 [BGH 30.04.2015 - IX ZR 1/13]; NJW 02, 1276; Gehrlein MDR 16, 1). Ob eine solche vorliegt, unterli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Beratungskosten.

Rn 18 Lässt sich eine Partei anwaltlich beraten, so sind die hierdurch entstandenen Kosten erstattungsfähig, wenn die Hinzuziehung eines Anwalts als Prozessbevollmächtigter erforderlich gewesen wäre (LSG Schleswig-Holstein NJW-Spezial 21, 252; LG Berlin AGS 08, 515 = RVGreport 08, 268; KG JurBüro 1989, 1114; KG MDR 82, 499 = Rpfleger 82, 234 = JurBüro 1982, 1028; aA Celle AG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beglaubigungs- oder Transfervermerk.

Rn 5 Der Ausdruck eines öffentlichen elektronischen Dokuments ist nur dann der beglaubigten Abschrift eines Papierdokuments gleichzusetzen, wenn der Ausdruck einen Beglaubigungsvermerk oder einen Transfervermerk gem § 298 III enthält. Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit dem Beglaubigungs- oder Transfervermerk ein beglaubigter Ausdruck erstellt wird, der die Funktion der b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. PKH für Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren.

Rn 32 Im Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren ist für die PKH-Bewilligung das Vollstreckungsgericht zuständig. Hier gilt die Bewilligung für das gesamte Verfahren einschließlich des Verteilungsverfahrens. Auf Antrag kann auch für das Zwangsversteigerungsverfahren und das Zwangsverwaltungsverfahren die Bewilligung in einem Beschl erfolgen (Stöber ZVG Einl 45.2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) S 2 Hs 1.

Rn 20 Dem Bekl können die Kosten ggf ganz oder tw auferlegt werden, soweit bereits rechtskräftig über die Kosten erkannt ist. Hiervon ist auszugehen, wenn sich der Bekl verpflichtet, bei Klagerücknahme keinen Kostenantrag zu stellen (LG Oldenburg 16.8.18 3 T 563/18 juris). Bei Klagerücknahme kommt ein der Kostenentscheidung widersprechender materiell-rechtlicher Anspruch auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vom Gericht veranlasste Hinderungsgründe.

Rn 7 Unverschuldet ist die Säumnis, die auf Verfahrensfehlern oder Störungen im Geschäftsbetrieb des Gerichts beruht. Solche Fälle sind bspw fehlerhafte Aushänge im Gericht hinsichtlich des Saales oder der Terminszeit (Celle NJW-RR 00, 1017 [OLG Celle 31.03.1999 - 16 W 21/99]) oder ein unzumutbar verspäteter Aufruf der Sache (zum verfrühten Aufruf – s § 330 Rn 7), wenn sich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1.

Rn 2 Solche Rechte, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern oder die Aufhebung eines Vertrages herbeizuführen, hat der Kl neben dem Hauptanwendungsfall des § 281 BGB zB durch analoge Anwendung auf Rechte nach §§ 250, 264 II, 354 BGB, § 375 HGB. § 281 BGB findet nach hM Anwendung auf eine Herausgabeklage aus § 985 BGB, die nicht auch (zusätzlich) auf Vertrag gestützt i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff.

Rn 3 Die ZPO enthält keine Regelung zum Wohnsitz einer Person. Deshalb ist ein Rückgriff auf die materiell-rechtlichen Regelungen der §§ 7 ff BGB erforderlich, die insoweit einen Bestandteil des Prozessrechts bilden (BGH WM 75, 915; MüKoZPO/Patzina Rz 4; St/J/Roth Rz 2; Zö/Schultzky Rz 3; für das IZPR vgl Rn 15). Das BGB geht in § 7 BGB von dem Grundsatz aus, dass jeder sein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nacherbfolge vor Rechtskraft.

Rn 5 Bei während des Prozesses eintretender Nacherbfolge wird ein Aktivprozess des Vorerben nach §§ 239, 242, 246 unterbrochen, sofern der Vorerbe über den streitbefangenen Nachlassgegenstand verfügen kann. Ist dies nicht der Fall, verliert der Vorerbe mit Eintritt des Nacherbfalls seine Aktivlegitimation. Im Prozess gegen den Vorerben verliert dieser mit Eintritt des Nacher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der zuständige Gerichtsvollzieher ordnet von Amts wegen die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis an, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 38 legt den Beschluss als Endentscheidung terminologisch für alle Verfahren der fG fest. Vergleichbar dem Urteil der ZPO ergeht ein Beschluss, wenn der Verfahrensgegenstand ganz oder teilweise erledigt und deshalb zur Endentscheidung reif ist. Abzutrennen sind die Neben- und Zwischenentscheidungen, die nur durch Beschluss ergehen, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist. E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtliches Interesse (Interventionsgrund).

Rn 5 Ein rechtliches Interesse am Obsiegen der Hauptpartei, ein Interventionsgrund, liegt vor, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits durch Inhalt oder Vollstreckung unmittelbar oder mittelbar auf privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Verhältnisse des Nebenintervenienten einwirkt (BGH WM 06, 1252; NJW 97, 2385 f). Der Begriff des rechtlichen Interesses ist weit auszul...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 4 Das Dokument muss als PDF-Format gespeichert werden und einen Dateinamen enthalten. Das Dokument muss entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein (§ 130a III) oder es muss mit einfacher Signatur auf einem sicheren elektronischen Übermittlungsweg eingereicht werden (§ 130a III, IV). Als solche sicheren Übermittlungswege nennt § 130a IV sechs M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 19 Die Zivilgerichte sind ggf an hoheitliche Entscheidungen speziell in der Form erlassener und nicht aufgehobener VAe ungeachtet einer Fehlerhaftigkeit im Einzelfall gebunden (BGH NJW-RR 07, 398 [BGH 21.09.2006 - IX ZR 89/05]). Sie dürfen – mit Ausn der Nichtigkeit (§ 44 VwVfG) – iR ihrer Entscheidungen keine inhaltliche Rechtmäßigkeitskontrolle der Behördenentscheidung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Säumnisfälle.

Rn 2 § 95 ist zum einen anwendbar, wenn die Partei einen Termin oder eine Frist versäumt. Ein Verschulden ist hier nicht erforderlich. Unter Termin nach 95 ist jeder Termin iSd §§ 214 ff zu verstehen, also ein Verhandlungstermin, ein Gütetermin (§ 278 IV), ein Erörterungstermin, ein Termin vor dem ersuchten Richter (zB nach § 278 V), ein Beweisaufnahmetermin etc. Auch ein Ter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Die Geltendmachung eines Anspruchs nach den §§ 1 bis 2b ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Anspruchsgegner einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. 2Eine missbräuchliche Geltendmachung ist im Zweifel anzunehme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Festsetzung auf Namen des Anwaltes neben Erstattung der weiteren Vergütung.

Rn 14 Auch der Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse besteht als weiterer Anspruch neben dem Erstattungsanspruch gegen den unterlegenen Gegner. Soweit die Staatskasse an den Anwalt leistet, geht der Anspruch auf die Staatskasse über. Die erfolgte Festsetzung gem § 126 hindert auch nicht, dass der Rechtsanwalt die weitere Vergütung gegen die Staatskasse geltend machen kan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirkungen.

Rn 3 Die Zustellung an den gesetzlichen Vertreter wirkt für und gegen die vertretene Person. Die Zustellung an einen erkannt Prozessunfähigen ist unwirksam (Abs 1 S 2). Mit Zustellungen an eine unerkannt prozessunfähige Partei lassen aber trotzdem Rechtsmittelfristen; der Schutz des Prozessunfähigen wird durch die Nichtigkeitsklage (§ 579 I Nr 4) gewährleistet (BGH NJW 08, 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mehrheit von Berechtigten.

Rn 17 Richtet sich der Titel nur gegen den Schuldner, ist die Vollstreckung in eine Forderung, die neben dem Schuldner auch anderen Gläubigern zusteht, grds unzulässig. Bei einer Gesamthandsforderung ist nur die Gesamthand forderungsberechtigt. Gläubiger des Mitglieds einer Gesamthand (GbR, Erbengemeinschaft) können nicht in diese Forderungen vollstrecken. Auch die Forderung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Grenzüberschreitende Verfahren.

Rn 14 Im Zivilprozessrecht ist der Verbraucher bei vielen grenzüberschreitenden Transaktionen durch die Einräumung eines Heimatgerichtsstands privilegiert (Art 15 ff EuGVO). Diese Privilegierung fehlt im VSBG und der ihm zu Grunde liegenden EU-Richtlinie, so dass Verbraucher, die ein Streitbeilegungsverfahren wünschen, dieses regelmäßig im Sitzland des Unternehmers anstrenge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Mit der Einbeziehung von Arbeitsverträgen in die AGB-Kontrolle (§ 310 IV 2 BGB) bedurfte es aus Sicht des Gesetzgebers der Klarstellung, dass die im UKlaG geregelten objektiv-rechtlichen Kontrollkompetenzen sich nicht auf das Arbeitsrecht beziehen. Allerdings gibt es auch im Arbeitsrecht ein dem Verbraucherschutz strukturell vergleichbares Durchsetzungsdefizit. In Form ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen und Entscheidung.

Rn 2 Wird die herauszugebende Person, trotz einer Durchsuchung der Wohnung (§ 91) oder, weil der Verpflichtete diese verhindert hat, nicht vorgefunden, kann das Gericht eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib der Person verlangen. Das Gericht trifft diese Entscheidung nach seinem Ermessen und von Amts wegen auch ohne einen gesonderten Antrag. Eine eidesstattliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bekanntgabe an das unter 14 Jahre alte Kind.

Rn 6 Dem unter 14 Jahre alten bzw gem § 104 Nr 2 BGB geschäftsunfähigen Kind wird die Entscheidung nicht selbst bekannt gegeben; die förmliche Bekanntgabe erfolgt an den gesetzlichen Vertreter. Regelmäßig wird der für das Kind bestellte Verfahrensbeistand dieses vom Ausgang des Verfahrens informieren, § 158 IV 2. Betrifft ein Verfahren – wie bei der familiengerichtlichen Gen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Beschwerde nach Instanzende.

Rn 29 Nach Instanzende ist allerdings noch die sofortige Beschwerde gegen eine PKH-Ablehnung zulässig. Noch im Beschwerdeverfahren kann demnach die Rückwirkung der Bewilligung angeordnet werden, auch nach Rechtskraft des Urteils in der Hauptsache (BGH FamRZ 05, 790; Köln FamRZ 97, 1544). Nach einer negativen Hauptsacheentscheidung muss der Antragsteller aber auch die Hauptsa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Insolvenzanfechtung und Gläubigeranfechtung.

Rn 36 Der sich aus §§ 129 ff InsO ergebende Rückgewähranspruch ist zwar schuldrechtlicher Verschaffungsanspruch; der anfechtbar weggegebene Vermögensgegenstand gehört jedoch haftungsrechtlich zur Insolvenzmasse. Ist somit ein nach § 143 InsO zurück zu gewährender Gegenstand noch bestimmbar in der Insolvenzmasse des Anfechtungsgegners vorhanden, besteht ein Aussonderungsrecht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verfahrensfragen.

Rn 45 Auf das Abänderungsverfahren finden die allgemeinen Verfahrensvorschriften in Unterhaltssachen Anwendung; es besteht Anwaltszwang. Das zuständige Gericht ist nach §§ 232, 233 zu bestimmen. Bei gegenläufigen Anträgen ist gem § 113 I 2 iVm § 261 III 1 ZPO das zuerst angerufene Gericht örtlich zuständig. Beide Anträge sind zu verbinden und in Form von Antrag und Widerantr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nr 1–3: Bezeichnung der Beteiligten und des Gerichts.

Rn 2 Die Nr 1 und 2 lehnen sich an § 313 I Nr 1, 2 ZPO an und entsprechen § 690 I Nr 1, 2 ZPO. Die Bezeichnung der Beteiligten muss so erfolgen, dass die Zustellung und Vollstreckung von Entscheidungen ohne Schwierigkeiten möglich ist (BTDrs 13/7338, 38). Zweck der Vorschrift ist es, sicherzustellen, dass die Bezeichnung der Beteiligten so erfolgt, dass sich keine Verwechslu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Verkehrsunfallprozess.

Rn 14 Werden die Schadensersatzklage gegen den Halter und der Direktanspruch gegen den Versicherer in getrennten Prozessen verfolgt, ist es aufgrund der wechselseitigen Rechtskrafterstreckung des § 124 I VVG nicht ermessensfehlerhaft, eines der beiden Verfahren auszusetzen. Hierbei wird die Ermessensentscheidung zugleich die Möglichkeiten einer Prozessverbindung in Betracht ...mehr