Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Vorsitz.

Rn 14 Der Vorsitz im Spruchkörper ist durch den Präsidiumsbeschluss mit dem Gesetzesvorrang nach § 21 f I gem § 21e I individualisiert festgelegt. Das gilt auch nach § 21 f II hinsichtlich der im Geschäftsverteilungsplan zu benennenden Vertretung des Vorsitzenden (BGH NJW 09, 931 [BGH 08.01.2009 - 5 StR 537/08] Rz 14); erst danach gilt die dem Anciennitätsprinzip folgende Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit (lit a).

Rn 3 Lit a S 1 stellt klar, dass die Zuständigkeit auch dann auf ein Spezialübereinkommen gestützt werden kann, wenn der Beklagte seinen Wohnsitz (Art 62) in einem Mitgliedstaat hat, der nicht Vertragsstaat des Übereinkommens ist. Nicht ganz unproblematisch ist der Verweis in Abs 2 lit a S 2. Die Vorgängervorschrift des Art 57 II lit a S 2 EuGVÜ hat insb das OLG Dresden dahi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Internationale Zuständigkeit.

Rn 5 § 28 indiziert grds die internationale Zuständigkeit, wird allerdings im Anwendungsbereich der EuGVVO verdrängt. Dies kommt gem Art 1 II a EuGVVO (= Art 1 II f EuGVVO in der seit dem 10.1.15 geltenden Fassung) bei solchen Ansprüchen in Betracht, die nicht als ›erbrechtlich‹ zu qualifizieren sind, also etwa bei Erblasserschulden (St/J/Roth § 28 Rz 11), aber durchaus auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehungsgeschichte und Normzweck.

Rn 1 Die Norm in der bis 1. Juli 1977 geltenden Fassung befugte das Gericht zur Vertagung, wenn es nach den Umständen zu dem Schluss gelangte, dass die vom Vorsitzenden bestimmten Fristen zu knapp bemessen oder die nicht erschienene Partei durch Naturereignisse oder andere unabwendbare Zufälle am Erscheinen verhindert war. Die Vereinfachungsnovelle (BGBl 76, I 3281) hat den A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 12 Der Gerichtsvollzieher erhält die Gebühr gem § 9 GVKostG iVm KV Nr 100 von EUR 11,–, bei Erfolglosigkeit gem § 9 GVKostG iVm KV Nr 600 EUR 3,30, sowie die Schreibauslagen nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 700 sowie ggf Wegegeld nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 711. Die Gerichtsgebühr für Pfändung und Überweisung beläuft sich gem § 3 II GKG iVm KV Nr 2110 auf 22 EUR. Die Anwaltsgebü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Sonderregelung in § 63 II.

Rn 3 Gem II ist die Beschwerde gg Entscheidungen im EA-Verfahren (Nr 1) u über die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts (Nr 2) binnen zwei Wochen einzulegen. Keine Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung zu Nr 1, da zu Grundkenntnissen eines im Familienrecht tätigen RA auch ohne Fachanwaltstitel gehört (Bremen FamRZ 21, 1140; s.a. BGH FamRZ 21, 445; weniger str...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Juristische Personen.

Rn 7 Abs 2 S 3 enthält eine Sonderregelung für die Fälle, in denen es sich bei den Vertretern nach Abs 2 S 2 Nr 1–4 nicht um natürliche Personen also idR um juristische Personen handelt. Diese handeln durch ihre Organe und die mit der Prozessvertretung beauftragten Vertreter. In welcher Weise dieser ›Auftrag‹ erteilt worden sein muss und wie er ggf nachzuweisen ist, lässt si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anwendung von Gewalt (Abs 3).

Rn 7 Widersetzt sich der Schuldner oder ein Dritter der Durchsuchung oder will er mit Gewalt die Vollstreckung verhindern, darf der GV den Widerstand mit Gewalt neutralisieren. Widerstand ist nach § 62 III GVGA jedes Verhalten, das zu der Annahme Anlass gibt, die Zwangsvollstreckung werde sich nicht ohne die Anwendung von Gewalt durchführen lassen. Bereits die Drohung mit Ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 29 [Autor/Stand] Der persönliche Anwendungsbereich des § 103 BewG erstreckt sich auf die Inhaber und Mitinhaber gewerblicher Unternehmen i.S.v. §§ 95 und 97 BewG sowie – bewirkt durch die Gleichstellungsklausel in § 96 BewG – auch auf die Inhaber und Mitinhaber freiberuflicher Unternehmen i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG und auf die Einnehmer einer staatlichen Lotterie, sow...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Konnexe Vertragsansprüche bei Immobilienklagen (Nr 4).

Rn 9 Die Vorschrift ermöglicht dem Kl ihrem Zweck nach, vor demjenigen Gericht, vor dem er eine Klage aus einem dinglichen Recht an einer Immobilie erhoben hat oder erheben will, auch eine damit verbundene vertragliche Klage zu erheben. Für diese vertragliche Klage begründet die Vorschrift einen zusätzlichen Wahlgerichtsstand. Dieser tritt neben den Gerichtsstand aus Art 7 N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Freie Beweiswürdigung (Abs 1).

Rn 3 Beweiswürdigung ist das Verfahren zur richterlichen Prüfung, ob ein Beweis gelungen ist. Kern dieses Grundsatzes ist also ein innerer Vorgang mit dem Ziel, dass der Richter sich eine Überzeugung vom tatsächlichen Geschehen verschafft. Grundlage dieser Würdigung ist der gesamte Inhalt des Verfahrens, also alle schriftlichen und mündlichen Vorgänge sowie alle Beweisführun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuständigkeit bei Vollstreckungsbescheiden (Abs 2).

Rn 8 Ausschließlich zuständig ist das Gericht, das für eine Entscheidung im Streitverfahren zuständig gewesen wäre. An die Stelle der Zuständigkeit für den Erlass des Vollstreckungsbescheids nach §§ 689, 699 treten also die allgemeinen Zuständigkeitsregeln nach dem Streitwert. Die Regelung stellt iÜ klar, dass sich eine Wiederaufnahmeklage auch gegen Vollstreckungsbescheide r...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Regelung im Einzelnen.

Rn 2 Die Anhörung nach § 128 soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens, also Einreichung des Antrags erfolgen. Gem § 129a S 2 Hs 2 gilt § 155 Abs 2 S 4 und 5 entsprechend. Die Verlegung eines Termins kommt demzufolge nur aus zwingenden Gründen in Betracht. Der Verlegungsgrund ist mit dem Verlegungsantrag glaubhaft zu machen. Das Gericht hat in dem Termin das Jug...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die Unabhängigkeit der Schiedsklausel vom Hauptvertrag (Abs 1 S 2).

Rn 3 Abs 1 S 2 enthält den Grundsatz, dass der Schiedsvertrag vom Hauptvertrag unabhängig ist. Dies gilt nicht nur, soweit beide Verträge in Form einer jeweils selbstständigen Vereinbarung geschlossen sind (Schiedsabrede iSv § 1029 II), sondern auch ausdrücklich für den Fall, dass die Schiedsklausel äußerlich Teil des Hauptvertrags ist. Gerade im letzteren Fall soll das Schi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vollstreckung.

Rn 2 § 745 I trägt dem vollstreckungsrechtlich insoweit Rechnung, als ein Titel gegen den überlebenden, das Gesamtgut allein verwaltenden Ehegatten oder Lebenspartner genügt, solange die fortgesetzte Gütergemeinschaft besteht. Das entspricht der Regelung des § 740 I (Schuschke/Walker/Schuschke § 745 Rz 2). Wird sie gem §§ 1490–1494, 1496 BGB beendet, verweist § 745 II für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zeitlicher Rahmen.

Rn 2 Gegenstand ist die Ungebühr in der Sitzung. Das Fehlverhalten muss verfahrensrelevant sein (Kissel/Mayer § 178 Rz 10). § 178 ermächtigt auch zu Sanktionen wegen Verhaltensweisen unmittelbar vor Sitzungsbeginn (Hamm Beschl v 18.2.05 – 2 Ws 36/05 – BeckRS 05, 06194). Wiederholte Ungebühr iR einer Hauptverhandlung kann jew einzeln geahndet werden (Hamm 2.7.20 – 5 Ws 179/20...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begriff der Verbraucherschlichtungsstelle.

Rn 9 Der Begriff darf nur für Einrichtungen verwendet werden, die den in §§ 2 ff VSBG beschriebenen Anforderungen genügen. Privatrechtlich organisierte Verbraucherschlichtungsstellen müssen insbes gem §§ 24, 27 VSBG durch das Bundesamt der Justiz anerkannt werden (im Einzelnen dazu Berendt ZKM 17, 218). Die Nutzung anderer Begriffe für andere Arten von Streitbeilegungseinric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hält das Gericht, dessen Beschluss angefochten wird, die Beschwerde für begründet, hat es ihr abzuhelfen; anderenfalls ist die Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht vorzulegen. Das Gericht ist zur Abhilfe nicht befugt, wenn die Beschwerde sich gegen eine Endentscheidung in einer Familiensache richtet. (2) Das Beschwerdegericht hat zu prüfen, ob die Beschwerde an ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hinderungsgründe.

Rn 12 Voreingenommenheit eines Richters zum Prozessstoff oder zu den Prozessbeteiligten kann nur aufgrund von objektiven Indizien festgestellt werden (Wieczorek/Schütze/Niemann vor § 41 Rz 9), da dies eine innere Tatsache ist. Die Regelungen hierüber sind übersichtlich aufgebaut. Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Gründen, die dem Richter die Befugnis entziehen, in einem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 17 Hier ist zu differenzieren: In Verfahren über Beschwerden nach §§ 71 II, 91a II, 99 II, 269 V und 494 II 2 wird nach Nr 1810 KV eine Gebühr iHv 99 EUR erhoben. Diese Gebühr ermäßigt sich nach Nr 1811 KV bei Rücknahme oder übereinstimmender Erledigungserklärung mit Kostenregelung auf 66 EUR. Sonstige Beschwerden lösen nach Nr 1812 KV eine Gebühr iHv 66 EUR aus, soweit die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Örtliche Zuständigkeit.

Rn 11 Nach II 1 ist grds die Justizverwaltung des Landes für das Anerkennungsverfahren örtlich zuständig, in dem ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; bei gewöhnl Aufenthalten in verschiedenen Ländern entspr § 2 I die zuerst befasste Landesjustizverwaltung. Mangels gewöhnl Inlandsaufenthalts begründet sich die Zuständigkeit nach II 2 dort, wo die Eingehung einer n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Grundzuständigkeit der Zivilkammer.

Rn 3 Anders als in § 97 II für die KfH eingeräumt wird der Zivilkammer in Abs 3 eine Verweisung von Amts wegen verwehrt. Ohne einen Antrag ist die Zivilkammer im Regelfall immer zuständig (›Grundzuständigkeit‹), auch wenn das Gesetz hin und wieder missverständlich formuliert, ein Rechtsstreit ›gehöre‹ vor die KfH, § 98 I, § 103. Eine Ausnahme gilt allerdings im Fall der auss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nicht fällige oder bedingte Forderungen.

Rn 10 Pfändbar sind auch noch nicht fällige, bedingte (BGH NJW 70, 241, 242 [BGH 29.10.1969 - VIII ZR 202/67]) oder von einer Zeitbestimmung abhängige Forderungen. Aufschiebend bedingte Forderungen werden zwar erst mit Bedingungseintritt wirksam, doch entstehen Verstrickung und Pfandrecht bereits mit der Pfändung. Gleichgültig ist, ob ein Zurückbehaltungsrecht besteht oder d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 851a ergänzt den Schutz des Landwirts aus § 811 Nr 3 und 4. Während § 811 Nr 3 und 4 den Bestand des landwirtschaftlichen Betriebs durch den Erhalt seiner Erzeugnisse sichern soll, schützt § 851a Forderungen aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Da die Forderungen kein Arbeitsentgelt darstellen, sind die §§ 850 bis 850c unanwendbar. Nach dem ursprünglichen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Zuständigkeit von Amtsgericht und Landgericht bei § 1032 I.

Rn 7 Wird einer Klage vor dem Amtsgericht oder LG der Einwand einer Schiedsvereinbarung nach §§ 1029 ff entgegengesetzt, hat das jeweilige Gericht nach § 1032 I über deren Wirksamkeit zu entscheiden und ggf die Klage als unzulässig abzuweisen (s § 1032 Rn 6). Gegen die Entscheidung gibt es die nach der Klageart zulässigen Rechtsmittel.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Ausschluss der Abänderung (S 4).

Rn 37 Für eine mehr als ein Jahr vor Rechtshängigkeit des Abänderungsantrags liegende Zeit kann die Herabsetzung des Unterhalts nicht verlangt werden; die Regelung ist § 1585b BGB nachgebildet (BTDrs 16/6308, 258). Der Gesetzgeber hat die Vorschrift rein verfahrensrechtlich ausgestaltet; sie hat keinen materiell-rechtlichen Inhalt. Bei einer Herabsetzung könne sich zB die Fr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zeit (Abs 1).

Rn 2 Grds darf die Versteigerung frühestens eine Woche nach der Pfändung erfolgen. Die Wartefrist ermöglicht es Dritten, ggf ihre Rechte an der Pfandsache nach § 771 geltend zu machen, dem Schuldner, die Verwertung noch durch Zahlung zu verhindern; Gläubiger und Schuldner haben Gelegenheit, mögliche Bieter aufmerksam zu machen (MüKoZPO/Gruber Rz 2; Zö/Seibel Rz 2). Die Frist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeugen, Sachverständige.

Rn 2 § 379 gilt unmittelbar für die Beweisaufnahme durch Vernehmung von Zeugen, über §§ 30 I, 113 I 2 FamFG auch in den dort bezeichneten familiengerichtlichen Verfahren (s iE Volpert FPR 2010, 327), und über § 402 auch für das mündliche und schriftliche Gutachten des SV. Bei Nichtzahlung des für einen SV angeforderten Vorschusses darf das Gericht aber nicht ohne weiteres di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vergütung.

Rn 6 Das Entgelt für die üblicherweise zu bezahlende Leistung des Schuldners muss dem Dritten ganz oder tw – dann wird von Mischverhältnissen gesprochen – zufließen. Als Vergütung ist jeder Vermögensvorteil des Drittberechtigten anzusehen, der wirtschaftlich betrachtet als Gegenleistung für die Tätigkeit des Schuldners anzusehen ist. Auf die Art oder Bezeichnung kommt es nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vermutungsfolge.

Rn 4 § 437 I stellt eine gesetzliche Vermutung (§ 292) für die Echtheit der inländischen öffentlichen Urkunde auf. Die Vermutung kann durch den Beweis des Gegenteils (Hauptbeweis) entkräftet werden, wobei sämtliche Beweismittel zulässig sind (St/J/Berger § 437 Rz 4; MüKoZPO/Schreiber § 437 Rz 4). Die Echtheit des Beglaubigungsvermerks eines Notars kann bspw durch eine notari...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kosten der Sicherheitsleistung.

Rn 21 Die unmittelbaren Kosten zur Gestellung der Sicherheit (zB Avalzinsen und -gebühren im Falle einer Bürgschaft) gehören zu den erstattungsfähigen Kosten (Köln Rpfleger 95, 520 [OLG München 06.04.1995 - 11 W 2839/94]). Zuständig zur Festsetzung ist das Prozessgericht (BGH NJW-RR 06, 1001, 1002 [BGH 17.01.2006 - VI ZB 46/05]). Nicht erstattungsfähig sind (mittelbare) Kred...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Berichtigung (Abs 1 Nr 1).

Rn 2 Auf Antrag der Parteien oder gem Abs 4 auch ohne Antrag der Parteien kann das Schiedsgericht Rechenfehler, Schreibfehler, Druckfehler und ähnliche Fehler im Schiedsspruch berichtigen. Bei der Beurteilung der einer Berichtigung offen stehenden Fehler kann man auf § 319 zurückgreifen, der von offenbaren Unrichtigkeiten spricht und damit Fehler meint, die bei der Verlautba...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Weiter Wohnungsbegriff.

Rn 3 § 758 I erlaubt dem GV die Durchsuchung von Behältnissen und der Wohnung des Schuldners. Der Begriff der Wohnung nach dieser Vorschrift entspricht dem in Art 13 I GG, § 758a. Er ist weit auszulegen (BVerfGE 32, 54 [BVerfG 12.10.1971 - 2 BvR 65/71] = NJW 71, 2299) und umfasst sämtliche Räumlichkeiten, die von ihrem Inhaber häuslichen oder beruflichen Zwecken gewidmet sin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verhältnis zur Verfassungsgerichtsbarkeit und zur kirchlichen Gerichtsbarkeit.

Rn 3 Die §§ 17 ff GVG gelten nicht im Verhältnis zu den Verfassungsgerichten (OVG Bln/Bbg NStZ-RR 12, 55 [OVG Berlin-Brandenburg 26.09.2011 - OVG 3a B 5.11]; OVG Koblenz Beschl v 20.10.00 – 11 C 11303/00; OVG Lüneburg NdsVBl 97, 208). Die Bestimmungen setzen eine konkurrierende Rechtswegzuständigkeit voraus und die Formulierung in § 90 II BVerfGG verdeutlicht, dass es sich i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vertretung Volljähriger kraft Vorsorgevollmacht.

Rn 5 Von der Bestellung eines Betreuers ist nach Abs 3 abzusehen, wenn der später geschäftsunfähig gewordene Volljährige zuvor eine Vorsorgevollmacht erteilt hat. Voraussetzung der Vorschrift ist einmal die Erteilung einer Vollmacht durch eine volljährige geschäftsfähige natürliche Person an eine andere (nicht juristische) natürliche weder dem Anstalts- noch Heimpersonal zug...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erfüllungseinwand.

Rn 13 Es war umstr, ob der Schuldner iRd nach § 891 S 2 erforderlichen Anhörung den Erfüllungseinwand erheben kann. Mit dem BGH ist davon auszugehen, dass wegen des Wortlautes von § 887, seines Sinns und Zwecks und aus prozessökonomischen Gründen (Vermeidung der Vollstreckungsabwehrklage) das Vollstreckungsgericht im Verfahren nach § 887 prüfen muss, ob erfüllt wurde (BGH NJ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Anhörung oder Vernehmung vor dem ersuchten Richter (Abs 3).

Rn 14 Die Anhörung oder Vernehmung vor einem ersuchten Richter kommt in Betracht, wenn ein Ehegatte am Erscheinen verhindert ist oder hält er sich in so großer Entfernung vom Sitz des Gerichts auf, dass ihm das Erscheinen nicht zugemutet werden kann. Die Vorschrift entspricht der Regelung in § 375 I Nr 2, 3 ZPO, sodass zunächst auf die dortige Kommentierung (§ 375 ZPO Rn 7 f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entsprechende Anwendung auf Verzichtsurteil.

Rn 24 Soweit man § 93 im Falle eines Verzichtsurteils für analog anwendbar hält (s § 93 Rn 6), muss man konsequenterweise auch die Vorschrift des § 99 II 1 anwenden (Schlesw SchlHA 13, 444 = NJW 13, 2765 [OLG Schleswig 29.04.2013 - 6 W 29/12]). Will der wegen der Kosten verurteilte verzichtende Kl geltend machen, es habe ein Fall des § 93 vorgelegen, so dass die Kosten dem B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Insbesondere Insolvenz.

Rn 14 Die Insolvenz kann sowohl auf Gläubiger- als auch auf Schuldnerseite (Schreinert RNotZ 13, 161) ein Fall der Rechtsnachfolge iSv § 727 sein. Der Insolvenzverwalter (auch der vorläufige nach § 22 I 1 InsO, sofern die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf ihn übergeht: BGHZ 151, 353) ist als Partei kraft Amtes Rechtsnachfolger des Insolvenzschuldners (s Rn 2 mwN), auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 744 erleichtert die Zwangsvollstreckung in einem Fall des § 743 und knüpft dabei an § 1422 BGB an. Nach dieser Vorschrift ist der das Gesamtgut allein verwaltende Ehegatte oder Lebenspartner uA prozessführungsbefugt, solange die Gütergemeinschaft besteht. Ist das nicht mehr der Fall, kollidiert diese Befugnis mit der nunmehr gemeinschaftlichen Verwaltungsbefugnis beid...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung zur Verweisung.

Rn 4 Die Abgabe unterscheidet sich von der Verweisung nach § 3, die voraussetzt, dass sich das angerufene Gericht für unzuständig hält. Bei der Abgabe hält sich hingegen das abgebende Gericht für zuständig (BayObLG FamRZ 98, 959, 960). Auf die Zuständigkeit des übernehmenden Gerichts kommt es nicht an, weil auf den Zeitpunkt der Abgabe abzustellen ist, nicht auf die künftige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Feststellungsmonopol.

Rn 7 I 1 normiert ein Anerkennungsmonopol der Landesjustizverwaltung (Stuttg FamRZ 19, 1561 – verfassungskonform, BGHZ 82, 34, 40), Anträge zu ordentlichen Gerichten sind unzulässig (Köln FamRZ 98, 1303, 1304; Musielak/Borth/Frank/Frank Rz 6). Ist die Frage nach der Anerkennung einer ausl Entscheidung Vorfrage in einem inländischen Verfahren, ist dieses bis zur Entscheidung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ein Sachverständiger kann aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden. 2Ein Ablehnungsgrund kann jedoch nicht daraus entnommen werden, dass der Sachverständige als Zeuge vernommen worden ist. (2) 1Der Ablehnungsantrag ist bei dem Gericht oder Richter, von dem der Sachverständige ernannt ist, vor seiner Vernehmung zu stellen, spä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einstellung ohne Sicherheitsleistung.

Rn 12 Sie ist nach Abs 1 S 2 nur unter zwei Voraussetzungen möglich, die beide glaubhaft gemacht werden müssen (BGH SchiedsVZ 18, 193 [BGH 22.11.2017 - I ZB 92/17]). Zum einen muss der Schuldner glaubhaft machen, zur Leistung einer Sicherheit außerstande zu sein. Erforderlich ist, dass ihm die Beibringung einer Sicherheit unmöglich ist. Das ist etwa dann nicht der Fall, wenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Mitverschulden.

Rn 10 Bei der Feststellung eines Mitverschuldens ist ebenfalls zwischen haftungsbegründender und haftungsausfüllender Kausalität zu unterscheiden. Die Umstände, aus denen sich ein Mitverschulden des Geschädigten an der Schadensentstehung ergeben soll, gehören zum Haftungsgrund und sind deshalb nach § 286 I zu beurteilen (BGH NJW 00, 3069, 3071 [BGH 27.06.2000 - VI ZR 126/99]...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsbehelfe.

Rn 39 Wird dem Antrag des Gläubigers nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, kann er die sofortige Beschwerde nach den §§ 11 I RpflG, 793 einlegen. Wurde der Schuldner zuvor nicht angehört, § 834, kann er gegen die Vollstreckungsmaßnahme nach § 766 vorgehen. Ist die Anhörung etwa iRv § 850b III erfolgt, kann er die Entscheidung nach den §§ 11 I RpflG, 793 anfechten. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Art 38 betrifft ebenso wie Art 39 die Gründe für die Versagung einer Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen in den Fällen des Art 30 III und Art 40 I (zu öffentlichen Urkunden und Vereinbarungen s Art 65 I). Rn 2 Die Gründe für die Nichtanerkennung einer Entscheidung iSv Art 40 I sind dabei abschließend katalogisiert. Ob eine amtswegige ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausnahmen.

Rn 9 Eine Befreiung v Anerkennungsverfahren normiert I 2 für sog ›Heimatstaatsscheidungen‹, die im gemeinsamen Heimatstaat beider Ehegatten ergangen sind (bejahend auch für Scheidung aus dt Sicht staatenloser Palästinenser im Westjordanland KG FamRZ 22, 807 m Anm v Hein). Bei Mehrstaatern ist entspr Art 5 I 1 EGBGB die effektive Staatsangehörigkeit maßgeblich (BeckOKFamFG/Si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 859 eröffnet die Zwangsvollstreckung in Gesamthandsanteile, die nach den allgemeinen Grundsätzen ausgeschlossen wäre. Ein Gesamthänder kann über seinen Anteil am Gesamthandsvermögen und an den einzelnen dazu gehörenden Gegenständen nicht verfügen, § 719 I BGB für die GbR – beachte nF zum 1.1.24. Entspr gilt für den Erbanteil, § 2033 II BGB. Nach § 851 I wäre deswegen ...mehr