Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Sicherstellung der Terminsdurchführung durch Information der daran Beteiligten; dies geschieht regelmäßig durch die Aufforderung, zu dem gleichzeitig mitgeteilten Termin (Sitzung des Gerichts) zu erscheinen (›Ladung‹). Während die Terminsbestimmung durch das Rechtspflegeorgan vorgenommen wird, das den Termin durchführt (Richter bzw Vorsitzender ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wahl des Rechtsbehelfs.

Rn 6 Angesichts der umstrittenen Problematik und der damit verbundenen Unsicherheiten (krit hierzu insb Baur/Stürner/Bruns Rz 43.4) kann den durch eine Anordnung des Vollstreckungsgerichts Betroffenen in Zweifelsfällen nur empfohlen werden, sowohl von der Möglichkeit der unbefristeten Erinnerung als auch derjenigen der befristeten sofortigen Beschwerde gem § 793 bzw der eben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Bescheinigungspflicht.

Rn 25 Ergänzend zu § 903 I 2 begründet § 903 III 1 eine Bescheinigungspflicht für bestimmte, einzeln aufgeführte Stellen. Dadurch soll der Kontopfändungsschutz effektiviert und insb ein einfacher Zugang des Schuldners zu einer Bescheinigung ermöglicht werden. Die Bescheinigungspflicht besteht für die in § 903 I 2 Nr 1 genannten Einrichtungen, also die Familienkasse, die Sozi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 4 Eine Übertragung ist möglich, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter erlassen wurde, die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist, keine grundsätzliche Bedeutung hat und über sie nicht bereits im Haupttermin zur Hauptsache verhandelt worden ist (§ 526 I). Auch wenn die Voraussetzungen in weiten Bereichen deck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Ladung der Zeugen ist von der Geschäftsstelle unter Bezugnahme auf den Beweisbeschluss auszufertigen und von Amts wegen mitzuteilen. 2Sie wird, sofern nicht das Gericht die Zustellung anordnet, formlos übermittelt. (2) Die Ladung muss enthalten:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fehlende Erklärung.

Rn 2 Ohne Erklärung, im Urkundenprozess zu klagen, ist die Klage im ordentlichen Verfahren erhoben. Der Kl kann aber noch analog § 263 in den Urkundenprozess überwechseln, wobei jedoch die Sachdienlichkeit nur ausnahmsweise gegeben und insb dann zu verneinen ist, wenn bereits eine Beweisaufnahme stattgefunden hat oder Widerklage erhoben ist (BGHZ 69, 66, 70 f; Wieczorek/Schü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gesundheitsgefahr (Abs 2).

Rn 3 An die Voraussetzung ›Gefährdung der Gesundheit des Schuldners‹ sind strenge Maßstäbe anzulegen (BTDrs 16/10069, 28), weil der Schuldner die Haft jederzeit durch Abgabe der eidesstattlichen Versicherung abwenden kann. Die Haftfähigkeit prüft der Gerichtsvollzieher vAw nach eigenem Kenntnisstand. Ist die Haftunfähigkeit nicht offensichtlich, muss der Schuldner ein konkre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ausnahmen von der Auskunftserteilung oder Unterrichtung (Abs 3, 4).

Rn 9 Sind die personenbezogenen Daten an Verfassungsschutzbehörden, den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst oder andere Behörden des Bundesministers der Verteidigung übermittelt worden, ist deren Zustimmung zur Auskunftserteilung bzw Unterrichtung vAw erforderlich (Abs 3). In Zivilverfahren ist diese Regelung ohne praktische Bedeutung. Rn 10 In Abs 4 sin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verwertung.

Rn 13 Auf die Verwertung der Sache sind nach Abs 2 die Vorschriften über die Verwertung gepfändeter Sachen anzuwenden. Dazu muss der gepfändete Anspruch dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen sein (krit Musielak/Voit/Flockenhaus § 847 Rz 6). Ebenso wenig genügt eine Sicherungsvollstreckung nach § 720a. Eine Überweisung an Zahlungs statt ist nach § 849 unzulässig, weil der A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Berufungsfähiges Versäumnisurteil (Abs 2).

Rn 6 Kann ein Versäumnisurteil – ausnahmsweise – nicht mit dem Einspruch (§ 338) angefochten werden, ist die Berufung das statthafte Rechtsmittel. Allerdings führt das Berufungsverfahren nicht zu einer vollen sachlichen Überprüfung des Urteils; denn das Rechtsmittel kann nur damit begründet werden, dass kein Fall der schuldhaften Versäumung vorgelegen hat, und darauf ist die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff, Arten und Eintrittszeitpunkt der Rechtsnachfolge.

Rn 5 Unter Rechtsnachfolge iSv § 727 ist jede ganze oder tw lebzeitige oder erbrechtliche Form von Gesamt- oder Einzelsukzession in die Titelposition zu verstehen. Worauf die Rechtsnachfolge juristisch beruht, ist dagegen nicht entscheidend (Frankf NJW-RR 06, 155 [OLG München 18.10.2005 - 32 Wx 104/05]), wohl aber, ob es Umstände gibt, die ihrer Wirksamkeit entgegenstehen (B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelheiten des Verfahrens.

Rn 3 Der Antrag muss schriftlich bei dem für die Vollstreckbarerklärung zuständigen Gericht gestellt werden. Ist das LG zuständiges Gericht, herrscht Anwaltszwang (St/J/Münzberg Rz 2; Musielak/Voit/Voit Rz 3). Eine mündliche Verhandlung kann, muss jedoch nicht stattfinden, § 128 IV. § 796b II 1 schreibt die Anhörung des Schuldners zwingend vor. Die Entscheidung ergeht gem § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Allgemeine Befugnisse; Anweisungen.

Rn 6 Daneben stehen dem verordneten Richter all diejenigen Befugnisse zu, die zur Durchführung der von ihm geforderten Beweisaufnahme erforderlich sind. So hat er den Termin zu bestimmen und die Ladung hierzu zu veranlassen (§§ 361, 362, 377); er hat die erforderlichen Ermahnungen und Belehrungen ggü dem Zeugen vorzunehmen (§§ 383 II, 395 I). Zuständig für die Entscheidung, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Urteil ergeht im Namen des Volkes. (2) 1Das Urteil wird durch Vorlesung der Urteilsformel verkündet. 2Die Vorlesung der Urteilsformel kann durch eine Bezugnahme auf die Urteilsformel ersetzt werden, wenn bei der Verkündung von den Parteien niemand erschienen ist. 3Versäumnisurteile, Urteile, die auf Grund eines Anerkenntnisses erlassen werden, sowie Urteile, welche d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Dem engen inhaltlichen Zusammenhang zwischen der Wiedereinsetzung und der nachgeholten Prozesshandlung trägt Abs 1 S 1 durch den Grundsatz der verfahrensmäßigen Verbindung, also der gleichzeitigen Abhandlung, Rechnung. Im Hinblick auf die Verfahrensökonomie stellt Abs 1 S 2 es jedoch in das Ermessen des Gerichts, das Verfahren zunächst auf die Verhandlung und Entscheidu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Veräußerungs- und Verfügungsverbote.

Rn 7 Veräußerungs- und Verfügungsverbote können gleichfalls Gegenstand einer einstweiligen Verfügung sein, zumal der Gläubiger hierdurch kein Recht an der Sache selbst zugewiesen erhält. Die Wirkungen ergeben sich aus §§ 135, 136 BGB, wonach die verbotswidrig vorgenommene Verfügung dem Gläubiger ggü relativ unwirksam ist (BGHZ 172, 360 Rz 12 = NJW 08, 376 zu § 135 BGB). Um e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Materieller.

Rn 9 Bei der Prüfung der Begründetheit des Antrags wägt das Gericht die Interessen von Schuldner und Gläubiger nach pflichtgemäßem, aber nicht gebundenem Ermessen gegeneinander ab (Köln NJW-RR 87, 189). Es nimmt eine summarische Prüfung vor (Zweibr MDR 97, 1157), die voraussetzt, dass der Rechtsbehelf überhaupt, wenn auch nicht überwiegend Aussicht auf Erfolg hat (Köln NJW-R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Konkreter Haftungsgrund.

Rn 5 Es besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass der konkrete Haftungsgrund ausschließlich nach den Grundsätzen des § 286 I zu beurteilen ist (BVerfGE 50, 32, 36 = NJW 79, 413, 414; BGHZ 58, 48, 53 = NJW 72, 1126). Dazu gehören alle Tatsachen, aus denen sich die Schadensersatzpflicht einer Person herleitet, dh ihr rechtswidriges Tun oder Unterlassen und ggf ihr Verschulden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Begründetheit der Aufrechnung.

Rn 70 Besteht die Klageforderung und weist das Gericht die Klage aufgrund der zulässigen und begründeten Aufrechnung ab, so ist entsprechend § 322 II rechtskräftig festgestellt, dass die Klageforderung und die Gegenforderung in der Höhe der Klageforderung bestanden haben und dass beide Forderungen infolge der Aufrechnung erloschen sind. Beide Parteien sind jeweils in Höhe de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / g)

Rn 8 Über das ihm aus § 383 I Nr 1–3 zustehende Recht ist der Zeuge gem § 383 II zu belehren. Dies kann zwar bereits in der Ladung geschehen (Zö/Greger § 383 Rz 21; zwingend – sofern das Verwandtschaftsverhältnis bei Gericht bereits bekannt ist – bei schriftlicher Vernehmung gem § 377 III). Bei unklaren Verwandtschaftsverhältnissen wird dies aber nicht ausreichen, va wenn di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entgegennahme.

Rn 5 Der empfangende RA muss zum Empfang des Schriftstücks als zugestellt bereit sein. Das setzt voraus, dass er die Zustellungsabsicht kennt (BGH NJW 81, 462 [BGH 29.10.1980 - IVb ZR 599/80]). Unterzeichnet er das Empfangsbekenntnis (Rn 6), wird vermutet, dass er das Schriftstück erhalten und als zugestellt angenommen hat (s.a. § 174 Rn 2). § 195 verpflichtet den Anwalt, an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Abzugeben (Abs 1 S 1).

Rn 11 Abzugeben ist vAw an das gem § 690 I Nr 5 bezeichnete Gericht (§ 696 I 1). Hat sich der Wert der Hauptsache ggü dem MB und damit die sachliche Zuständigkeit geändert, zB durch Zahlung vor Eingang beim Streitgericht (Frankf NJW-RR 95, 831) oder durch tw Erledigung (Frankf NJW-RR 92, 1341 [OLG Frankfurt am Main 28.07.1992 - 20 AR 109/92]), so ist auf Antrag des ASt an da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Formelle Beweiskraft.

Rn 5 Die öffentliche Urkunde über eine behördliche Erklärung erbringt vollen Beweis für den ›Inhalt der Urkunde‹. Das ist zunächst der Erklärungsinhalt, also der in der Urkunde enthaltene Text der amtlichen Anordnung, Verfügung oder Entscheidung (RGZ 146, 133, 143; Wieczorek/Schütze/Ahrens § 417 Rz 6). Zum Urkundeninhalt gehören aber auch die Angabe über die teilnehmenden Pe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen für den Erlass.

Rn 3 Der Erlass des Festsetzungsbeschlusses setzt voraus, dass der Antrag zulässig ist und (jedenfalls) innerhalb der Frist des § 251 II Nr 3 entweder keine oder nur unzulässige Einwendungen iSv § 252 II–IV erhoben wurden. In diesem Fall setzt der Rechtspfleger den beantragten Unterhalt antragsgemäß fest. Gleiches gilt, wenn der ASt seinen Antrag auf einen zulässigen Einwand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 20 Urkunden- und Wechselprozess einerseits und Nachverfahren bzw ordentliches Verfahren andererseits sind nach § 17 Nr 5 RVG zwei verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten. Der Anwalt erhält seine Gebühren im Urkunden- und Wechselprozess sowie im Nachverfahren bzw im ordentlichen Verfahren nach Abstandnahme jeweils gesondert. Allerdings ist die im Urkunden-, Wechsel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Titel gegen die Gesellschafter.

Rn 11 Die Rechtsfähigkeit der GbR führt zu einer klaren Trennung in der Zwangsvollstreckung. Liegt ein Titel gegen einige oder alle Gesellschafter vor, so schließt § 722 I BGB die Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft aus. Umgekehrt schließt ein Titel gegen die Gesellschaft die Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschafter aus (§ 722 II BGB). Die Norm übernimmt damit inh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gewissenhafte, unvoreingenommene und unabhängige Vertretung der Kindesinteressen, Abs 2 S 1.

Rn 9 Gem Abs 2 S 1 kann von einer persönlichen Eignung der Person ausgegangen werden, wenn diese die Gewähr bietet, die Interessen des Kindes gewissenhaft, unvoreingenommen und unabhängig wahrzunehmen. Die gewissenhafte Vertretung der Kindesinteressen beinhaltet die Pflicht des Verfahrensbeistands, die ihm übertragenen Aufgaben zuverlässig, sorgfältig und zeitnah wahrzunehme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Freibetrag für unterhaltsberechtigte Personen (§ 115 I Nr 2b).

Rn 26 Für Personen, denen die Partei kraft gesetzlicher Unterhaltpflicht Unterhalt schuldet, sind die Freibeträge abhängig vom Alter in Abzug zu bringen. Für Erwachsene sind dies 496 EUR; von 15 bis 18 Jahren 518 EUR; von 7 bis 14 Jahren 429 EUR; für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 393 EUR. Voraussetzung ist eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung, freiwillige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsfolgen.

Rn 15 In den Fällen des Abs 2 kann das Berufungsgericht die Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts weder auf Rüge einer Partei noch vAw prüfen; auch nicht, wenn das erstinstanzliche Gericht nach § 511 IV die Berufung wegen der Frage der Zuständigkeit zugelassen hat (vgl BGH NJW-RR 06, 930, 931 [BGH 07.03.2006 - VI ZR 42/05]). Die örtliche und sachliche Zuständigkeit ka...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Ordnungsgemäße Zustellung.

Rn 20 Der EuGH hat für die Anerkennungsregel des Art 27 Nr 2 EuGVÜ entschieden, dass ein Verstoß gegen die Zustellungsregeln des Art IV I des Protokolls zum EuGVÜ auch die Anerkennung hindert (EuGHE 90, I-2725, Rz 18 – Lancray/Peters und Sickert; 06, I-1579, Rz 38 – Verdoliva). Im Sinne einer einheitlichen Anerkennungspraxis hat der BGH diese strenge Haltung jedenfalls für e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff.

Rn 5 Die Interventionswirkung ist eine Entscheidungswirkung eigener Art, die an die Rechtskraft des Vorprozesses anknüpft. Die nicht mit der Rechtskraftwirkung gleichzusetzende Interventionswirkung umfasst weitergehend auch die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen des Ersturteils, die für den Folgeprozess verbindlich sind. Nur in einem weiteren Sinne steht die Interventi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verhängung von Maßnahmen gegen den Zeugen.

Rn 2 Der verordnete Richter darf bei Nichterscheinen des Zeugen Zwangsmaßnahmen gem § 380 ergreifen. Verweigert der Zeuge schon formell nicht ordnungsgemäß die Aussage, hat er also ohne Einhaltung des Verfahrens des § 386 den Weigerungsgrund nicht ordnungsgemäß den Tatsachen nach vorgetragen und glaubhaft gemacht, so verfährt der verordnete Richter gem §§ 389, 400 (BGH NJW 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 18 § 851 II lockert für vertraglich vereinbarte Abtretungsverbote die Verbindung zwischen materiellem und Vollstreckungsrecht. Schuldner und Drittschuldner sollen nicht darüber disponieren können, ob Teile des Schuldnervermögens dem zwangsweisen Gläubigerzugriff entzogen sind (s.a. Foerste DNotZ 17, 583). Selbst wenn eine Unabtretbarkeit vereinbart ist, bleibt die Forderu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Keine zwingende Aufhebung und Zurückverweisung.

Rn 4 Die Vorschrift des § 146 Abs 1 S 1 schreibt die Aufhebung und Zurückverweisung nicht mehr zwingend vor; im Unterschied zur Vorgängervorschrift des § 629b I 1 ZPO aF ist die Anordnung der Zurückverweisung nunmehr als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Im Regelfall bleibt es zwar dabei, dass bei Aufhebung des den Scheidungsantrag zurückweisenden Beschlusses die Sache zur Wiede...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 12 Im Gegensatz zur Eventualmaxime des gemeinen Prozesses bilden im heutigen Zivilprozess alle Verhandlungstermine eine Einheit. Das bedeutet, dass jede Partei ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel vorbehaltlich einer Zurückweisung als verspätet grds bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vorbringen darf (§§ 282 ff, 296a) und dass der einmal gewonnene Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Heimliche Tonbandaufnahmen.

Rn 30 Es besteht heute Einigkeit darüber, dass heimliche Tonbandaufnahmen oder andere Tonaufzeichnungen, die ohne Zustimmung des Betroffenen hergestellt werden, eine Verletzung des durch Art 1 und 2 GG geschützten Persönlichkeitsrechts darstellen und deshalb grds einem Beweisverwertungsverbot unterliegen (BVerfGE 34, 238, 245 = NJW 73, 891, 892; BGH NJW 98, 155 [BGH 03.06.19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Rechtsbeschwerdegericht hat zu prüfen, ob die Rechtsbeschwerde an sich statthaft ist und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, ist die Rechtsbeschwerde als unzulässig zu verwerfen. (2) Ergibt die Begründung des angefochtenen Beschlusses zwar eine Rechtsverletzung, stellt sich die Entscheidung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Wortlaut des § 322 II.

Rn 68 Dem Wortlaut nach bezieht sich § 322 II nur auf den Fall, dass die Aufrechnung des Bekl erfolglos bleibt, weil das Gericht das Bestehen der Gegenforderung oder aber ihre Durchsetzbarkeit oder Gegenseitigkeit verneint. Diese Einschränkung überzeugt nicht, denn angesichts des Normzwecks, den Aufrechnungsgegner zu schützen und eine erneute Geltendmachung der Forderung zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzung.

Rn 3 § 428 regelt einheitlich die Voraussetzung für einen Beweisantritt durch Antrag auf Fristsetzung oder durch Antrag auf Anordnung der Urkundenvorlage nach § 142 (zur Alternativität der Beweisantritte Rn 2). Der Beweisführer muss vortragen, dass die Beweisurkunde sich im Besitz eines Dritten befindet, der die Urkunde nicht freiwillig im Prozess vorlegt (zur Abgrenzung des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Parteien können das Verfahren zur Bestellung des Schiedsrichters oder der Schiedsrichter vereinbaren. (2) Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, ist eine Partei an die durch sie erfolgte Bestellung eines Schiedsrichters gebunden, sobald die andere Partei die Mitteilung über die Bestellung empfangen hat. (3) 1Fehlt eine Vereinbarung der Parteien über die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 266 Abs 1 Nr 3 FamFG.

Rn 5 Ob eine Mietstreitigkeit in die Zuständigkeit der allgemeinen Zivilgerichte oder in diejenige des Familiengerichts fällt, ergibt sich nicht zwangsläufig allein aus der Antrags- bzw. Klageschrift. Vor Antrag auf Verweisung ist zunächst auch das gegnerische Vorbringen zu berücksichtigen (BGH Beschl v 12.7.17 – XII ZB 40/17, openJur 18, 3211 = FamRZ 17, 1599). Der ansonste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 2 Die Bestimmung gilt in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und in Familiensachen, sofern keine Sonderregelungen wie in § 105 Abs 1 GBO bestehen, nicht aber in Ehe- und Familienstreitsachen (§ 113 Abs 1 S 1). Nach Abs 5 iVm §§ 233, 234 Abs 1 S 2 ZPO ist auch die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Begründung von Rechtsmitteln möglich. Eine entsprec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Klageantrag und Vollziehung.

Rn 6 Der Klageantrag ist auf den Urteilsausspruch zu richten, dass der Kl aus dem Erlös der Verwertung des (genau zu bezeichnenden) Gegenstandes nach Abzug der Vollstreckungskosten bis zum Betrag seiner (ebenfalls genau zu bezeichnenden) Forderung (einschl Kosten, Zinsen, Nebenforderungen) vorrangig zu befriedigen ist. Macht der Kl das Bestehen eines gleichrangigen Rechts ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Sinneswahrnehmung.

Rn 2 Der ›Augenschein‹ erfolgt nicht nur durch Sehen, sondern durch alle Sinne, also auch durch Gehör (zB Anhören von Lärmquellen; Abspielen von Musikstücken zur Feststellung von Urheberrechtsverletzungen), Geruch (zB iRv § 906 I BGB: Zuführung von Gasen, Dämpfen und Gerüchen auf ein Grundstück), Geschmack (zB von Lebensmitteln) oder durch den Tastsinn (zB zur Ermittlung der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mündliche Vollmacht.

Rn 13 Die mündliche Erteilung einer Prozessvollmacht ist wirksam (§ 80 Rn 6), denn § 80 betrifft nur den Nachweis und trägt den Interessen des Gegners und des Gerichts an Rechtsklarheit Rechnung. Dieser Zweck ist nicht berührt, wenn es allein darum geht, ob die vertretene Partei durch die Prozessführung gebunden ist. Insoweit kann die Bevollmächtigung durch jedes Beweismitte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Im Vaterschaftsanfechtungsverfahren nach § 169 Nr 4 FamFG ist die Prüfung der statusrechtlichen Frage dem dafür zuständigen Familiengericht vorbehalten. Die Vorschrift ermöglicht auf Antrag oder vAw die Aussetzung, sofern – wie etwa im Unterhaltsprozess – die Frage der Vaterschaft Entscheidungsrelevanz besitzt. Im vorläufigen Rechtsschutz ist Zurückhaltung mit der Ausse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Folgen bei Verstoß gegen die Pflicht zur Anhörung des Kindes.

Rn 44 Die zu Unrecht unterbliebene Kindesanhörung begründet einen schwerwiegenden Verfahrensfehler, der auf entsprechenden Antrag hin die Aufhebung und Zurückverweisung gem § 69 I 3 rechtfertigt (Saarbr FamRZ 22, 983; FuR 18, 313; Frankf FamRZ 15, 1521; Hamm FamRZ 12, 725; Prütting/Helms/Hammer § 159 Rz 30; MüKoFamFG/Schumann § 159 Rz 18; FAKomm-FamR/Ziegler § 159 Rz 12; Ste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatbestand.

Rn 13 Eine Verwendung von AGB liegt in ihrer Benutzung im rechtsgeschäftlichen Verkehr, unabhängig davon, ob dem Verwender die Einbeziehung in konkrete Verträge gelingt oder nicht (BGH NJW 81, 979, 980 [BGH 28.01.1981 - VIII ZR 165/79]). Eine Verwendung liegt also zB vor bei Aufdruck der AGB auf Briefbögen (BGH NJW 87, 2867 [BGH 02.07.1987 - III ZR 219/86]) oder Rechnungsfor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 28 Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Für das Beschwerdeverfahren gilt KV 1812 GKG. Die Kosten des Rechtsanwaltes sind durch die Verfahrensgebühr abgegolten, § 19 I 2 Nr 7 RVG. War der Rechtsanwalt nicht Prozessbevollmächtigter, erhält er eine 0,8 Gebühr nach VV 3403 RVG. Im Beschwerde- bzw Erinnerungsverfahren fällt eine 0,5 Gebühr nach VV 3500 RVG an. Findet ausnahms...mehr