Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hat der Schuldner eine bewegliche Sache oder eine Menge bestimmter beweglicher Sachen herauszugeben, so sind sie von dem Gerichtsvollzieher ihm wegzunehmen und dem Gläubiger zu übergeben. (2) 1Wird die herauszugebende Sache nicht vorgefunden, so ist der Schuldner verpflichtet, auf Antrag des Gläubigers zu Protokoll an Eides statt zu versichern, dass er die Sache nicht be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Sonstige Verfahren.

Rn 12 Ebenfalls als VA-Sachen sind Verfahren anzusehen, die die Vollstreckung von VA-Entscheidungen zum Gegenstand haben. Gleiches gilt für Verfahren, in denen die ausgleichsberechtigte Person bereichungsrechtliche Ansprüche gegen die ausgleichspflichtige Person nach § 30 III VersAusglG geltend macht (Haußleiter/Eickelmann § 217 Rz 21 f). Denn diese Bereicherungsansprüche fi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätze.

Rn 10 Auf die Immunität kann durch den Entsendestaat im Wege ausdrücklicher Erklärung verzichtet werden (Art 31 I, II WÜD). Auch der Berechtigte selbst kann einen solchen Verzicht erklären und sich so freiwillig der deutschen Gerichtsbarkeit unterwerfen. Der Verzicht kann auch allg erfolgen (Kissel/Mayer § 18 Rz 23). Wegen des Grundsatzes in Art 32 I WÜD ist allerdings die g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anwendungsbereich.

Rn 56 Der Beweis für das äußere Bild greift nicht nur bei einem Kfz-Diebstahl ein, sondern auch bei anderen Entwendungsfällen, etwa bei einem Einbruchdiebstahl (ausf BGH MDR 15, 589 f; Köln NJW-RR 11, 1179 f), Einsteigediebstahl (Kobl VersR 18, 1063, 1064), Nachschlüsseldiebstahl (BGH VersR 91, 1047; Dresd NJW-RR 18, 1122 f), bei der erweiterten Hausratversicherung (Dresd Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel des Nebenintervenienten.

Rn 23 Legt der Nebenintervenient Rechtsmittel ein und widerspricht die Hauptpartei nicht, gelten die Kosten des Rechtsmittelverfahrens als Kosten des Rechtsstreits und sind ausschließlich von der Hauptpartei zu tragen. Widerspricht die Hauptpartei dagegen dem Rechtsmittel und ist das Rechtsmittel erfolglos oder hat es nur aufgrund neuen Vorbringens Erfolg, so sind die Kosten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Freie Beweiswürdigung.

Rn 9 Dem Schiedsgericht steht in gleicher Weise wie dem staatlichen Gericht der Grundsatz der freien Beweiswürdigung zur Seite (Abs 4 S 2). Dieser Grundsatz bedeutet, dass es keine Bindungen des Schiedsgerichts an gesetzliche Beweisregeln gibt und dass entscheidend für die schiedsgerichtliche Entscheidung die richterliche Würdigung ist. Bei der Würdigung der gesamten Verhand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Umfang der Ermittlung.

Rn 4 Der Amtsermittlungsgrundsatz wird dadurch geprägt, dass das Gericht die Verantwortung dafür trägt, dass die gesamten Entscheidungsgrundlagen erfasst werden. Das Gericht muss alle gebotenen Ermittlungsansätze ausschöpfen (BGH FamRZ 10, 720). Es muss dabei die jeweils am Verfahren Beteiligten anhören und kann sich nicht nur auf Mitteilungen von dritter Seite beschränken (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Inhalt des Beschlusses (Abs 1).

Rn 2 In dem Beschluss sind die gesetzlichen Vorschriften anzugeben, auf welche sich die Annahme gründet (Abs 1). Dabei handelt es sich um die Bestimmungen, die Aufschluss über die durch die Annahme geschaffenen und erloschen Verwandtschaftsverhältnisse geben. Erachtet das Gericht die Einwilligung eines Elternteils (§ 1747 Abs 4 BGB) für entbehrlich, hat es dies darzulegen. I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verhandlung vor dem erkennenden Gericht.

Rn 9 Abs 1 gebietet eine mündliche Verhandlung nur vor dem erkennenden Gericht (Musielak/Voit/Stadler Rz 8). Erkennendes Gericht ist das Gericht, das im konkreten Einzelfall zur Entscheidung des Rechtsstreits berufen ist (Wieczorek/Schütze/Borck Rz 19). Das können der originäre oder obligatorische Einzelrichter (§§ 348, 348a) und der Vorsitzende der KfH (§ 349) sein (Musiela...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Widerspruch und Aufhebung.

Rn 111 Nach § 53 I Nr 1 GKG ist das Interesse des Antragstellers maßgeblich. Die Entwicklung seit Erlass der eV ist zu berücksichtigen, so dass der Wert (deutlich) sinken kann (KG JurBüro 02, 479), grds aber nicht muss (Frankf AGS 14, 184). Bei Kostenwiderspruch zählt das Kosteninteresse (Frankf JurBüro 90, 1332). Das Vollziehungsverfahren hatte bis vor dem 1.8.13 einen eige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 3 Pfändung und Überweisung der Forderung erfordern zwei sachlich zu unterscheidende Beschlüsse, die in der Praxis äußerlich formularmäßig zusammengefasst werden (G/S/B-E § 55 Rz 32). Die Überweisung der gepfändeten Forderung zur Einziehung setzt als Hoheitsakt die öffentlich-rechtliche Beschlagnahme des Pfandgegenstands (Verstrickung) voraus. Deshalb gehört eine wirksame ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweiserleichterung für den Beweisführer.

Rn 3 Das Gericht kann als Ergebnis seiner Würdigung die substantiierten Behauptungen des Beweisführers zur Beschaffenheit und zum Inhalt der Urkunde als erwiesen erachten. Eine vom Beweisführer beigebrachte Abschrift der Urkunde kann als mit der vorgelegten Urkunde übereinstimmend angesehen werden. Dieses Ergebnis wird häufig gerechtfertigt sein, es ist jedoch nicht vorgegeb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. PKH-Partei ist Beklagter.

Rn 17 Hat der Kl obsiegt und die PKH-Partei war beklagt, sind die Vorschüsse durch den Kl als Kostenschuldner im Verfahren gezahlt worden. Die PKH-Partei ist Kostenschuldner als unterlegene Partei. Gemäß § 31 II 1 GKG soll in einem solchen Fall die Haftung gegen den Kl als Zweitschuldner nur greifen, wenn die Zwangsvollstreckung beim Beklagten erfolglos geblieben ist. Folge ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. § 266 Abs 1 Nr 4 FamFG.

Rn 3a Unter § 266 Abs 1 Nr 4 FamFG fallen bspw Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwaltung oder Herausgabe von Kindesvermögen (§ 1698 BGB). Ebenfalls erfasst sind Aufwendungsersatzansprüche der Eltern gg das Kind (§ 1648 BGB). Macht ein Kind einen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspruch gegen die Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht geltend, ist auch das ein Fal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unmittelbarkeit.

Rn 32 Der Grundsatz der Unmittelbarkeit bedeutet, dass die mündliche Verhandlung und insb die Beweisaufnahme unmittelbar vor dem erkennenden Gericht durchzuführen sind. Für die mündliche Verhandlung ergibt sich dies aus § 128 I, für die Beweisaufnahme aus § 355 I und für die richterliche Entscheidung aus § 309. Da die allgemeine Auffassung zum Verständnis von § 309 die dem U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wirksamkeit der Erstpfändung.

Rn 2 Die Sache muss bereits wirksam nach den Regeln der ZPO gepfändet worden und weiterhin verstrickt sein. Ist die Erstpfändung im Wege der Verwaltungsvollstreckung (§ 307 AO) erfolgt, hat der GV nach § 116 IX 2 GVGA eine nachfolgende zivilprozessrechtliche Pfändung in der Form der Erstpfändung nach §§ 808, 809 vorzunehmen. Eine Anschlusspfändung ist aber auch in diesem Fal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Weiteres Verfahren.

Rn 7 Nach der einstweiligen Zulassung und nach Fristablauf findet eine weitere mündliche Verhandlung statt (Kobl NJW-RR 06, 377 [OLG Koblenz 31.05.2005 - 3 U 1313/04]). Dies gilt auch im Fall der Beibringung einer Vollmacht (aA Frankf Urt v 7.7.15 – 5 U 187/14, Rz 49 ff; wie hier MüKoZPO/Toussaint § 89 Rz 7). Denn über den gesamten Prozessstoff und damit auch über die Frage ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gesetzliche Vorgaben für die Anhörung, S 1 u 2.

Rn 30 Die Gestaltung der Kindesanhörung steht gem Abs 4 S 4 im Ermessen des Gerichts; das Gesetz enthält lediglich in Abs 4 S 1–3 Vorgaben. Gem Abs 4 S 1 soll das Kind in geeigneter Weise über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens informiert werden. Der konkrete Inhalt sowie der Umfang der Unterrichtung hängen insb davon ab, ob und inwieweit hierdurch Nacht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtskraft.

Rn 35 Die materielle Rechtskraft wirkt nur zwischen den Prozessparteien. Sie erstreckt sich weder auf die festgestellten noch auf die versagten Einwendungen gegen die titulierte Forderung, da nicht die vorgetragene Einwendung Streitgegenstand ist. Mit einer der Vollstreckungsabwehrklage stattgebenden Entscheidung wird die Vollstreckbarkeit des titulierten Anspruchs beseitigt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Antrag auf Versagung (Abs 1, 4).

Rn 20 Das Vorliegen der Versagungsgründe wird nicht vAw, sondern nur auf Antrag (vgl hierzu näher Art 44 Rn 1) geprüft. Das gilt im Grundsatz auch für einen Verstoß der ausländischen Entscheidung gegen den inländischen ordre public (anders noch BGH NJW-RR 12, 1013, 1014 [BGH 14.06.2012 - IX ZB 183/09]). Verbreitet wird allerdings eine Ausn vom Antragserfordernis für krasse O...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 § 21 soll die Rechtsverfolgungsmöglichkeiten des Kl dadurch effektuieren, dass er gegen seinen Geschäftspartner dort vorgehen kann, wo dieser mit ihm von einer dafür vorgehaltenen eigenständigen Organisationseinheit aus Geschäfte gemacht hat (Hambg WuM 90, 394, 395). Dabei soll der Kl der Mühe enthoben werden, Ermittlungen zum Sitz bzw Wohnsitz des Bekl anstellen zu müs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 24 Da das Verfahren nach § 109 eine einfachere und spezifischere Möglichkeit zur Rückerlangung der Sicherheit bietet, fehlt einer entsprechenden Klage regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis (Zö/Herget § 109 Rz 1). Etwas anders gilt, wenn am Erfolg des Vorgehens über § 109 erhebliche Zweifel bestehen (BGH NJW 94, 1351, 1352 [BGH 24.02.1994 - IX ZR 120/93]). Steht dem Gläubig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen für ein Versäumnisurteil.

Rn 2 Eine Entscheidung nach § 331a kann nur dann ergehen, wenn auch ein Versäumnisurteil erlassen werden könnte (BGH NJW-RR 90, 342 [BGH 19.12.1989 - VI ZR 32/89]; Schlesw NJW 69, 936 [OLG Schleswig 20.12.1968 - 5 U 164/68]). Dazu wird auf die Kommentierung zu § 330 (§ 330 Rn 3–13) und § 331 (§ 331 Rn 2–14) verwiesen. Rn 3 Nach dem FamFG sind Entscheidungen nach Lage der Akte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erneute Entscheidung.

Rn 9 Es ergeht ein den Abänderungsantrag zurückweisender bzw die vorherige Entscheidung bestätigender oder ein diese abändernder bzw aufhebender Endbeschl (§ 51 Rn 5). Umstr ist, ob eine rückwirkende Abänderung bzw Aufhebung einer zuvor erlassenen EA möglich ist. Letztlich kommt dieser Frage aber nur eine geringe Bedeutung zu, denn einem Rückforderungsanspruch kann eine EA a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entlassung des Beklagten.

Rn 6 Liegen die Voraussetzungen des § 75 vor, ist der Urbeklagte auf seinen Antrag aus dem Rechtsstreit zu entlassen. Der Antrag ist von dem Urbeklagten in der mündlichen Verhandlung in Anwesenheit des Urklägers und des Zweitprätendenten zu stellen (§ 297). Wird dem Antrag stattgegeben, wird die Entlassung durch Endurteil ausgesprochen. Zugleich sind dem Beklagten die durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Beschluss nach § 155b Absatz 2 Satz 1 kann von dem Beteiligten innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der schriftlichen Bekanntgabe mit der Beschwerde angefochten werden. § 64 Absatz 1 gilt entsprechend. 3Das Gericht ist zur Abhilfe nicht befugt; es hat die Akten unverzüglich dem Beschwerdegericht nach Absatz 2 vorzulegen. (2) Über die Beschleunigungsbeschwerde e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten und Gebühren.

Rn 6 Durch die Verweisung in S 2 auf § 281 III 1 ZPO ist klargestellt, dass die entstandenen Kosten des abgegebenen Verfahrens als Kosten des Verfahrens bei dem Gericht der Ehesache gelten. Die Auferlegung etwaiger Mehrkosten nach § 281 III 2 ZPO ist nicht möglich. Wird die abgegebene Kindschaftssache im Verbundverfahren weiter behandelt, ist der Wert nach § 44 FamGKG zu bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 9 Bei der Entscheidung, ob eine Wiederaufnahmeklage eingelegt werden soll, sind weitere Möglichkeiten des Vorgehens bei rechtskräftigem Verfahrensabschluss zu erwägen und abzugrenzen. Allein das Wiederaufnahmeverfahren beruft sich auf Verfahrensfehler oder auf eine erschütterte Urteilsgrundlage im geschlossenen Verfahren und zielt damit auf die Aufhebung eines rechtskräft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Lebenspartnerschaftssachen.

Rn 13 In Fortsetzung des § 661 III Nr 2, Nr 3 ZPO aF normiert III parallel eine großzügigere Anerkennung in den Status betr Lebenspartnerschaftssachen. Das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach § 103 ist unschädlich bei Anerkennung im registerführenden Staat (Zuständigkeitsprüfung insgesamt entfällt). Bei analoger Anwendung auf gleichgeschlechtliche Ehen ist auf den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbarkeit bei inländischem Schiedsort (Abs 1).

Rn 26 § 1043 stellt es den Parteien eines schiedsgerichtlichen Verfahrens frei, den Ort dieses Verfahrens zu wählen. Daran knüpft Abs 1 das Territorialitätsprinzip an. Das deutsche Schiedsverfahrensrecht gilt, soweit der Schiedsort in Deutschland gelegen ist. Tatbestandsvoraussetzung ist insoweit lediglich das Bestehen eines echten schiedsgerichtlichen Verfahrens sowie die L...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Tatsachenfeststellung.

Rn 9 Soweit neue Tatsachen vom Revisionsgericht zu berücksichtigen sind, müssen diese vorgetragen und nach den allgemeinen Grundsätzen bewiesen werden. Das Revisionsgericht kann die Sache zur Beweisaufnahme an das Berufungsgericht zurückverweisen (§ 563 I), was dem Grundsatz entspricht, dass das Revisionsverfahren grds von Beweisaufnahmen freizuhalten ist, oder selbst Beweis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendbarkeit des § 767 II.

Rn 6 § 767 II gilt nicht, da § 780 eine Spezialregelung enthält (St/J/Münzberg Rz 1; Musielak/Voit/Lackmann Rz 6; Schuschke/Walker/Raebel Rz 3; aA Zö/Geimer Rz 4). Der Erbe ist nicht durch § 767 II gehindert, Tatsachen vorzutragen, mit denen er in Ausübung eines Vorbehalts nach § 780 die in den §§ 781–784 genannten Einwendungen konkretisiert. § 767 III ist anwendbar. Diese V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtskräftiges Endurteil (Abs 1 Nr 1).

Rn 2 Protokolle über Verhandlungen des Prozessgerichts brauchen keine Feststellungen nach § 160 III Nr 4 und Nr 5 zu enthalten, wenn das auf die Verhandlung ergehende Endurteil nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden kann. Die Vorschrift erfasst mithin nur Endurteile, gegen die Rechtsmittel unstatthaft oder unzulässig sind (§ 511 I und II; § 543). Bei einem Berufungsurtei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Untersuchungsgrundsatz.

Rn 29 Der Untersuchungsgrundsatz galt bisher im 6. Buch der ZPO (Ehe- und Familiensachen). Ohne wesentliche Änderungen in der Sache gilt hierzu nun § 127 FamFG. Darüber hinaus gilt der Untersuchungsgrundsatz iRd Rechtsanwendung (iura novit curia sowie § 293). Ebenso galt und gilt der Untersuchungsgrundsatz im Aufgebotsverfahren (vgl früher § 952 III; heute § 439 I FamFG iVm ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Beweisbeschluss.

Rn 1 Ein förmlicher Beweisbeschluss ist nach Abs 1 stets und für jede Art der Parteivernehmung erforderlich, also auch dann, wenn die Partei im Termin anwesend ist und sofort vernommen werden kann. Damit wird für alle Beteiligten klargestellt, dass nicht nur eine Anhörung nach § 141 stattfinden soll. Eine Ausnahme ist auch nicht im Verfahren über Arrest und einstweilige Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Widerspruchsverfahren.

Rn 11 Wird durch Beschl dem Arrestantrag stattgegeben und ein Arrestbefehl erlassen, so kann der Schuldner hiergegen nur Widerspruch einlegen, über den das Eingangsgericht zu befinden hat. Dies gilt auch dann, wenn das erstinstanzliche Gericht den Antrag auf Erlass des Arrestes abgelehnt hat und das Beschwerdegericht den Arrest durch Beschl anordnet (BGHZ 154, 102, 103 = NJW...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Wahlpflicht und Pflicht zur Ausübung des Amtes.

Rn 9 Für alle aktiv wahlberechtigten Richter besteht Wahlpflicht als richterliche Dienstpflicht (hM; BVerwG DRiZ 75, 375; MüKoZPO/Pabst § 21b GVG Rz 20). Die Wahl ist unmittelbar, geheim und auf die Höchstzahl der zu wählenden Richter beschränkt (Abs 3 und 2). Gemäß Abs 3 S 2 gilt das Mehrheitsprinzip. Rn 10 Die Wirkung der Wahl tritt mit der Feststellung des Wahlergebnisses ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ausschließliche Zuständigkeiten nach Abschn 6 (Ziff ii).

Rn 16 Die Anerkennung ist ferner zu versagen, wenn das Ursprungsgericht die ausschließlichen Zuständigkeiten des Art 24 missachtet hat. Dieser erfasst allerdings nur Zuständigkeiten von Gerichten der Mitgliedstaaten, so dass eine Versagung der Anerkennung nicht mit der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte eines Drittstaats begründet werden kann (HK-ZPO/Dörner Rz 31; M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Gegen die Entscheidung des Prozessgerichts, indes nicht gegen die Entscheidung zur Form der Anhörung gem § 891 S 2 (München NJW 20, 1378 [OLG München 13.03.2020 - 29 W 275/20], Rz 8), ist die sofortige Beschwerde (§§ 567 I Nr 1, 793) statthaft. Die Rechtsbeschwerde kann unter den Voraussetzungen des § 574 I 1 Nr 2 eingelegt werden. Unstatthaft ist dagegen die Vollstreck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ohne zureichenden Grund.

Rn 4 Eine Verzögerung bei der Entscheidungsfindung kann sachlich gerechtfertigt sein. Der Abs 1 enthält deshalb eine entsprechende Einschränkung. Insbesondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten können nachvollziehbare Ursachen einer längeren Verfahrensdauer sein. Abzuwägen sind die Gründe für die Verzögerung mit dem Interesse des Antragstellers an einer baldigen En...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Der Grundsatz gilt im förmlichen Beweisverfahren nach der ZPO einschließlich des selbstständigen Beweisverfahrens, sofern dafür das Prozessgericht, auch das potentielle Prozessgericht iSv § 486 II zuständig ist. Im Fall des § 486 III dagegen ist eine Übertragung der Beweisaufnahme auch außerhalb der gesetzlichen Ausnahmeregelungen möglich, da der Grundsatz der Beweisunm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kostenpflicht.

Rn 12 Der das Rechtsmittel zurücknehmende Berufungskläger (§ 511 Rn 53 ff) hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen; dazu gehören auch die notwendigen Auslagen des Berufungsbeklagten. Eine andere Kostenverteilung gilt, wenn die Parteien des Berufungsverfahrens eine abweichende Regelung über die Pflicht zur Kostentragung nach der Zurücknahme der Berufung getroffen hab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 4 Der Richter hat die Selbstanzeige mit Bekanntwerden des Grundes schriftlich unverzüglich zu den Sachakten zu nehmen und dem Richter des § 45 zuzuleiten (MüKoZPO/Stackmann § 48 Rz 6), spätestens vor der nächsten richterlichen Handlung. Da dem Richter die Gründe einer Selbstanzeige erst während des Verfahrens bekannt werden können, oder diese erst dann entstehen, ist zu ü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich und Voraussetzungen.

Rn 1 Die Vorschrift des § 884 erklärt § 883 I auch auf die Leistungsvollstreckung in vertretbare Sachen (§ 91 BGB) und in Wertpapiere für anwendbar. In Abgrenzung hierzu erfasst der Anwendungsbereich von § 883 Stück- und Vorratsschulden. Leistung iSd § 884 ist neben der Übereignung auch die Besitzverschaffung (ThoPu/Seiler Rz 1). Rn 2 Unabhängig davon, ob es sich um Inhaber- ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsnatur.

Rn 2 Nach nunmehr hM hat der Prozessvergleich eine Doppelnatur; er ist sowohl materiell-rechtliches Rechtsgeschäft, weil er sachlich rechtlich die Ansprüche und Verbindlichkeiten der Parteien regelt, als auch Prozessvertrag, weil er den Rechtsstreit beendet (BGH NJW-RR 18, 1023 [BGH 19.04.2018 - IX ZR 222/17]; NJW 15, 2965 [BGH 14.07.2015 - VI ZR 326/14]; aA MüKoZPO/Wolfstei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Dritte.

Rn 8 Bisweilen werden durch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung auch dritte Personen in ihren Rechtspositionen betroffen. Das hängt mit dem formalisierten Charakter des Vollstreckungsverfahrens zusammen, der aus Gründen einer effektiven Zwangsvollstreckung typisierte Anknüpfungspunkte kennt. Gegen die Verletzung ihrer Rechte durch eine bestimmte Vollstreckungsmaßnahme können s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsfolgen bei Verstößen.

Rn 8 Verletzt der Mediator die Offenbarungspflicht des Abs 1 S 1, so verletzt er den Mediatorvertrag und haftet für Schäden gem § 280 BGB. Wird der Mediator (bzw die verbundene Person) ohne Zustimmung nach Abs 1 S 2 oder im Widerspruch zu den Tätigkeitsverboten nach Abs 2 und 3 tätig, so führt dies gem § 134 BGB zur Nichtigkeit des Vertrags. Ein Verstoß gegen Abs 5 kann für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Leistung bei Aufstockung (Abs 5 S 3).

Rn 118 Nach Abs 5 S 2 muss das Kreditinstitut den Schuldner über den Aufstockungsbetrag gem Abs 2 verfügen lassen, wenn der Schuldner seine Berechtigung durch eine Bescheinigung nachweist. Diese privatrechtliche Entscheidung besitzt keine Bindungswirkung. Als Kompensation schafft Abs 5 S 3 eine Gutglaubensregelung, wonach die Leistung des Kreditinstituts an den Schuldner bef...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Regelung hat die Konstellation im Blick, dass dem Beweisführer mehrere Prozessgegner gegenüberstehen, die nicht als Zeugen, sondern als Partei zu vernehmen sind. Dies gilt stets bei der notwendigen Streitgenossenschaft (§ 62) und bei der streitgenössischen Nebenintervention (§ 69). Bei der einfachen Streitgenossenschaft (§ 61) ist zu prüfen, ob das Beweisthema den n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vollstreckbarerklärung im zweistufigen Schiedsverfahren.

Rn 20 In zweistufigen Schiedsverfahren (§ 1059 Rn 23) kann ein Schiedsspruch erst nach § 1060 für vollstreckbar erklärt werden, wenn das gesamte Schiedsverfahren beendet ist, weil (1) die im Schiedsverfahren 1. Instanz unterlegene Partei keine fristgerechte Berufung zum Oberschiedsgericht eingelegt hat oder (2) eine eingelegte Berufung vom Oberschiedsgericht zurückgewiesen w...mehr