Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen und Entstehungsgeschichte.

Rn 1 Die Bedeutung des § 690 zeigt sich an § 691. Der Mahnantrag kann zurückgewiesen werden, wenn er dem § 690 nicht entspricht. § 690 bestimmt den notwendigen Inhalt eines Mahnantrags abschließend (BGH NJW 81, 143 Rz 16). Darlegungen darüber hinaus darf das Mahngericht nicht verlangen (BGH NJW 81, 143). Auch bei den Prozessvoraussetzungen hat der Rechtspfleger die Prüfung g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Gewahrsam juristischer Personen.

Rn 13 Für juristische Personen übt das Vertretungsorgan (zB Vorstand, Geschäftsführer, Liquidator), für Personengesellschaften der geschäftsführende Gesellschafter (zB für die GmbH & Co. KG die GmbH, für diese ihr Geschäftsführer, LG Düsseldorf JurBüro 87, 1425) Gewahrsam aus. Der Vertreter hat seinerseits keinen eigenen Gewahrsam, solange er die tatsächliche Sachherrschaft ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Während oder außerhalb eines Streitverfahrens kann auf Antrag einer Partei die Einnahme des Augenscheins, die Vernehmung von Zeugen oder die Begutachtung durch einen Sachverständigen angeordnet werden, wenn der Gegner zustimmt oder zu besorgen ist, dass das Beweismittel verloren geht oder seine Benutzung erschwert wird. (2) 1Ist ein Rechtsstreit noch nicht anhängig, kann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständiges Prozessgericht.

Rn 2 Die Abfassung des Vorlagebeschlusses ist gem Abs 2 Sache desjenigen Gerichts, bei dem der erste bekannt gemachte Musterverfahrensantrag eingegangen ist, dh anders als im früheren Recht kommt es nun nicht mehr auf den Zeitpunkt der Bekanntmachung, sondern auf den Zeitpunkt des Antragseingangs bei Gericht an. Dieser Zeitpunkt ist – anders als bisher der Tag der Bekanntmac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Zunächst konstituiert § 850e den Berechnungsmodus für die einfache und die privilegierte Pfändung von Arbeitseinkommen nach den §§ 850c, 850d. Die Vorschrift gilt außerdem für gepfändete einmalige Vergütungen iSv § 850i, die nicht notwendig Arbeitseinkommen bilden, und verschleierte Einkommen nach § 850h. Insbesondere beantwortet die Vorschrift, welche Abzüge vom Brutto...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zustellung (Abs 1).

Rn 3 Die Zustellung der Berufungsschrift und der Berufungsbegründungsschrift erfolgt vAw (§ 166 II). Sie ist kein Erfordernis für die Zulässigkeit des Rechtsmittels. Auch ohne Zustellung der Berufungsschrift ist die Berufung mit ihrem Eingang bei dem Berufungsgericht wirksam eingelegt. Die fehlende Zustellung des die Berufungsbegründung enthaltenden Schriftsatzes hat keinen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Original, Vervielfältigungen.

Rn 5 Bei der Beweisführung durch Urkunden müssen das Urkundenoriginal und die Reproduktionen der Urkunde unterschieden werden. Hier stellt sich zunächst die Frage, ob einer Kopie jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen selbst Urkundenqualität beigemessen werden kann, so dass sie in diesem Fall taugliches Objekt eines Urkundenbeweises ist. Dabei ist zum einen festzuhalten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Gesetzesänderungen.

Rn 1 Die Vorschrift soll eine im Interesse der Allgemeinheit liegende funktionsfähige Forderungsvollstreckung ermöglichen (BGH NJW 99, 2276, 2278 [BGH 18.05.1999 - XI ZR 219/98]). Regelmäßig sind dem Gläubiger die Verhältnisse zwischen Schuldner und Drittschuldner unbekannt. Um planvoll vorgehen zu können, benötigt der Vollstreckungsgläubiger Informationen darüber. Die deswe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 20 Das Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung bestimmt sich gem § 883 II 3 nach §§ 478–480, 483, 802f IV. Daneben finden die §§ 802g–802i sowie 802j I und II entspr Anwendung. Die Zuständigkeit zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung liegt gem §§ 883 II 2, 802e beim GV des Vollstreckungsgerichts (§ 764 II) (AG Tiergarten 14.12.16 – 3022 Js 4131/15, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 6 Das Verfahren der Sicherungsvollstreckung und die nachfolgende Verwertung sind eine Angelegenheit, sodass die Gebühren nur einmal erhoben werden dürfen (AG München DGVZ 07, 43). Der Anwalt erhält die Gebühren nach den Nr 3500, 3513 VV RVG. Der Gegenstandswert beläuft sich nach § 25 Nr 1 RVG auf den vollen Wert des zu vollstreckenden Anspruchs. Ein Abschlag ist nicht vorz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Auf die Zwangsvollstreckung aus den in § 794 erwähnten Schuldtiteln sind die Vorschriften der §§ 724 bis 793 entsprechend anzuwenden, soweit nicht in den §§ 795a bis 800, 1079 bis 1086, 1093 bis 1096 und 1107 bis 1117 abweichende Vorschriften enthalten sind. 2Auf die Zwangsvollstreckung aus den in § 794 Abs. 1 Nr. 2 erwähnten Schuldtiteln ist § 720a entsprechend anzuwenden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 10 Das Verfahren zählt als besondere Angelegenheit, da es mit dem Verfahren über die Hauptsache nicht verbunden ist (§ 19 I 2 Nr 11 VV RVG). Der Anwalt erhält eine 1,0-Verfahrensgebühr (Nr 3334 VV RVG), die sich bei vorzeitiger Erledigung auf 0,5 ermäßigt (Nr 3337 VV RVG). Mehrere Räumungsfristverfahren gelten als besondere Angelegenheiten, so dass dort die Gebühren jewei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschriften über vorbereitende Schriftsätze (§§ 129–133) schaffen trotz des Grundsatzes der Mündlichkeit (§ 128 I) eine ausgewogene Verknüpfung von mündlichen und schriftlichen Elementen iRe Zivilprozesses. Denn trotz aller Vorteile einer mündlichen Verhandlung ist ein modernes zivilprozessuales Prozessgeschehen ohne ausreichende schriftliche Grundlagen nicht denkb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Früherer Rechtsanwalt.

Rn 28 Ein schuldhaftes Verhalten ihres früheren Rechtsanwalts, also etwa ein nach Mandatsniederlegung erfolgtes schuldhaftes Verhalten muss sich die Partei hingegen nicht zurechnen lassen (BGH NJW 08, 2713 [BGH 11.06.2008 - XII ZB 184/07]). Bsp: Nach Mandatsniederlegung nimmt der Anwalt noch eine Zustellung nach § 87 II wirksam entgegen und informiert die Partei davon nicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fristwahrende Handlungen.

Rn 9 Um die Frist zu wahren, muss mit der Vollstreckung bereits begonnen worden sein. Dem Sinn und Zweck der Vollziehungsfrist, die Vollziehung einer einstweiligen Rechtsschutzanordnung nach längerer Zeit und unter veränderten Umständen zu verhindern, genügt es, wenn der Gläubiger innerhalb der Vollziehungsfrist die Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme gegen den Schuldn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Charakter des Vollstreckungsverfahrens.

Rn 5 Für das Vollstreckungsverfahren der ZPO sind verschiedene Eigenschaften kennzeichnend, die allesamt einem dem Befriedigungsinteresse des Gläubigers dienenden, effektiven Ablauf dienen (Stürner ZZP 99, 291). Das Vollstreckungsverfahren ist dezentral ausgestaltet. Der Gläubiger soll rasch seinen Weg zum fachkundigen Vollstreckungsorgan finden, das für die bestimmte Vollst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Besitz, Recht zum Besitz.

Rn 30 Der Besitz an beweglichen Sachen wird als die Veräußerung hinderndes Recht angesehen; dies gilt für den berechtigten unmittelbaren Besitzer und den berechtigten mittelbaren Besitzer, desgleichen für den berechtigten Mitbesitzer. Die Rspr stellt hier auf den Besitz selbst ab und nicht auf das Recht zum Besitz (RGZ 105, 413, 414; BGHZ 2, 164, 168; krit hierzu St/J/Münzbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aufbau der Norm.

Rn 2 Die Norm enthält in Abs 1 zwei Regelungsgegenstände. S 1 enthält eine Offenbarungspflicht des Mediators gegenüber den Parteien. S 2 begründet ein beschränktes Tätigkeitsverbot. Der Mediator darf beim Vorliegen von Umständen, die seine Unabhängigkeit und Neutralität beeinträchtigen können, nicht tätig werden, es sei denn, die Parteien haben dem ausdrücklich zugestimmt (z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine.

Rn 9 Eine Klageänderung setzt stets voraus, dass der Kläger Berufung eingelegt hat oder noch zulässig Anschlussberufung einlegen kann (BGH MDR 22, 586 [BGH 03.02.2022 - III ZR 242/20]; 03, 1054 [BGH 07.05.2003 - XII ZB 191/02]; Köln MDR 05, 160 [OLG Köln 14.07.2004 - 13 U 204/03]; oben Rn 3). Daneben müssen die erstinstanzlich erforderlichen Voraussetzungen der Klageänderung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ausschließliche Zuständigkeit.

Rn 4 Sachliche (§ 689 I 1) und örtliche (§ 689 II) Zuständigkeit sind als ausschließlich festgelegt. Für Mahnverfahren ist dasjenige AG örtlich ausschließlich zuständig, bei welchem der inländische ASt seinen allgemeinen (§§ 12 ff) Gerichtsstand hat (§ 689 II 1). Hat der ASt im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist das AG Wedding in Berlin ausschließlich zuständig (§ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Förmliche Beteiligung des Jugendamts (Abs 2).

Rn 12 Ist das Jugendamt als Amtsvormund oder Amtspfleger Inhaber der elterlichen Sorge oder von Teilbereichen hiervon, ist es als Vertreter des Kindes gem § 7 I bzw II Nr 1 Verfahrensbeteiligter (BGH FuR 17, 86). § 162 Abs 2 regelt demgegenüber die förmliche Beteiligung des zur Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren berufenen Jugendamts, wobei der ASD gemeint ist. 1. ›Muss-Bet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse.

Rn 16 Für die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist die Vorlage von Belegen zur Glaubhaftmachung bereits in § 117 II vorgesehen. Sofern Belege nicht vorgelegt sind, hat das Gericht gem § 118 II 4 eine Frist zur Glaubhaftmachung zu setzen. Das gilt auch dann, wenn der Antrag durch einen Rechtsanwalt eingereicht wurde (BGH NJW 84, 310). Das Gericht hat Ermessen, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Örtliche Zuständigkeit.

Rn 10 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich gem § 50 I nach der Zuständigkeit in der Hauptsache, ist also hier nach § 232 zu bestimmen (Zö/Lorenz § 247 Rz 2; Sternal/Giers § 247 Rz 7; Wendl/Dose/Schmitz § 10 Rz 463; aA Prütting/Helms/Bömelburg § 247 Rz 12: das Gericht, bei dem das Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft anhängig zu machen ist, §§ 248 II, 170).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Grenzscheidungs-, Teilungs- und Besitzklagen.

Rn 7 Grenzscheidungsklagen sind Klagen benachbarter Eigentümer aus § 919 I BGB oder § 920 BGB. Mit Teilungsklagen sind die Klagen auf Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft der Miteigentümer an einem Grundstück gem §§ 749, 752 bzw §§ 749, 753 I BGB gemeint, nach dem Normzweck nicht aber Klagen auf Auseinandersetzung einer Gesellschaft oder einer Erbengemeinschaft, zu deren Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Das Versäumnisurteil gegen den Beklagten.

Rn 36 Form und Inhalt der Entscheidung entsprechen grds dem nach mündlicher Verhandlung ergangenen Versäumnisurteil (Rn 15). Im Rubrum sind der Erlass der Entscheidung im schriftlichen Vorverfahren (Bergerfurth JZ 89, 296, 300 [BAG 16.03.1988 - 7 AZR 587/87]) und der Tag der Übermittlung an die Geschäftsstelle zu vermerken. Diese hat zur Folge, dass eine danach eingehende Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Inhalt des Protokolls kann in einer gebräuchlichen Kurzschrift, durch verständliche Abkürzungen oder auf einem Ton- oder Datenträger vorläufig aufgezeichnet werden. (2) 1Das Protokoll ist in diesem Fall unverzüglich nach der Sitzung herzustellen. 2Soweit Feststellungen nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 und 5 mit einem Tonaufnahmegerät vorläufig aufgezeichnet worden sind, brauc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bedeutung des Anwaltszwangs.

Rn 2 Der Anwaltszwang hat zur Folge, dass nur der zugelassene Rechtsanwalt postulationsfähig ist und damit nur dieser wirksam Prozesshandlungen vornehmen kann. Fehlt die Postulationsfähigkeit zum Zeitpunkt der Vornahme der Handlung, fehlt es an einer Prozesshandlungsvoraussetzung (BGH NJW 80, 2317, 2318 [OLG Düsseldorf 12.06.1980 - 6 UF 177/79]; 05, 3773, 3774 [BGH 11.10.200...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Entscheidung des Gerichts (Abs 2 S 1).

Rn 22 Den übrigen Verfahrensbeteiligten ist, soweit erforderlich, rechtliches Gehör zu gewähren (BTDrs 18/9092, 17). Hiervon sollte nur bei von vornherein nicht erfolgversprechenden, insb unzulässigen, Rügen oder aber einem besonderen Eilbedürfnis abgesehen werden. Dem auch für die Entscheidung über die Beschleunigungsrüge geltenden Beschleunigungsgebot kann durch eine kurze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Entscheidung durch den Einzelrichter.

Rn 44 Die Klageschrift soll eine Äußerung dazu enthalten, ob einer Entscheidung der Sache durch den Einzelrichter Gründe entgegenstehen. Im Hinblick auf die durch die ZPO-Reform eingeführten Änderungen ist diese Regelung überflüssig, weil gem § 348 I 1 idR der Einzelrichter (originärer Einzelrichter) entscheidet. Im Übrigen haben die Parteien keinerlei Einfluss darauf, ob de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Regelung eröffnet dem Gericht im amtsgerichtlichen Verfahren die zusätzliche Möglichkeit, über den Anwendungsbereich des § 259 hinaus gleichzeitig mit der Verurteilung und Fristsetzung gem § 255 betreffend die Erfüllung der in § 510b bezeichneten Ansprüche auch eine Verurteilung zu einer Entschädigungszahlung für den Fall der Nichterfüllung innerhalb der Frist auszu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fehlende Ersatzfähigkeit.

Rn 11 Der sog Anordnungsschaden, der allein aufgrund der Anordnung der Eilmaßnahme und unabhängig von ihrer Vollziehung eintritt – bspw auf Grund freiwilligen Verzichts auf Veräußerung bei noch nicht zugestelltem Verfügungsverbot (Saarbr NJW-RR 98, 1039) – fällt nicht unter § 945 (BGH NJW 88, 3268, 3269 [BGH 07.06.1988 - IX ZR 278/87]). Dieser Schaden ist nur unter den Vorau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Nach allgemeinen Regeln verlangt der Beweis einer Tatsachenbehauptung die volle richterliche Überzeugung (vgl § 37 I). Dagegen entspricht es dem Wesen der Glaubhaftmachung, dass sie nur die Begründung eines geringeren Grades von Wahrscheinlichkeit beim Richter erstrebt und verlangt. Sie stellt also gegenüber dem Regelbeweismaß eine Abstufung dar. Das Vorliegen einer Tat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Zuständigkeit und Verfahren.

Rn 7 Zuständig für den Erlass der Maßnahmen gem § 390 ist grds das Prozessgericht, gem § 400 bei fehlender (§ 386) oder bei rechtskräftig für unbeachtlich erklärter Weigerung (§ 387) auch der beauftragte oder ersuchte Richter (§ 400 Rn 2). Schon vor Rechtskraft des entsprechenden Beschlusses ist das Verfahren durch erneute Terminierung fortzusetzen, wobei der Zeuge erneut zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Prozesskostenhilfe.

Rn 3 Nach ganz hM (ausf MüKoZPO/Wöstmann § 4 Rz 11; Musielak/Voit/Heinrich § 4 Rz 9) kommt es bei einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht auf dessen Eingang, sondern auf die sich an die Bewilligung anschließende Prozesshandlung an. Nachteilige Auswirkungen der im Bewilligungsverfahren eintretenden Verzögerung sollen ohne Belang sein. Das bedeutet für Gegens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Regelungsgehalt des Abs 2.

Rn 2 Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nach § 322 II für die vom Bekl zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung. Da die Aufrechnung im Gegensatz zur Widerklage prozessual nur eine Einwendung darstellt, keine Rechtshängigkeit der Gegenforderung begründet und damit keinen geltend gemachten Anspruch iSd § 322 I darstellt, würde diese nicht von der Rechtskraft erfasst. Durc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Durch § 124 soll zunächst sichergestellt werden, dass PKH-Bewilligungen auch im Nachhinein der materiellen Rechtslage zum Zeitpunkt der Bewilligung angepasst werden können. Des Weiteren hat die Vorschrift Sanktionscharakter im Hinblick darauf, dass PKH entzogen werden kann, wenn unrichtige Angaben gemacht werden oder wenn die Partei ihren Verpflichtungen nach Abschluss ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begriffe.

Rn 3 Die Zustellung ist in Abs 1 legal definiert (BGH NJW 11, 1965 [BGH 27.01.2011 - VII ZR 186/09] Rz 29). Zum erforderlichen Zustellungswillen (Zustellungsabsicht) Rn 7. Zusteller ist, wer die Zustellung ausführt (§ 182 II Nr 8). Zustellungsveranlasser oder -betreiber ist, in wessen Auftrag zugestellt wird (vgl § 193 I 1; § 193 Rn 2). Zustellungsadressat ist die Person, an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entbehrlichkeit von Tatbestand und Entscheidungsgründen bei Verzicht auf Rechtsmittel (Abs 2).

Rn 5 Anders als Abs 1 behandelt Abs 2 rechtsmittelfähige Urteile. Tatbestand und Gründe bedarf es nicht, wenn die anfechtungsberechtigte Partei auf Rechtsmittel verzichtet (Abs 2 S 1, Abs 2 S 2). Ist das Urt nur für eine Partei anfechtbar, da nur sie durch das Urt beschwert ist (zur formellen und materiellen Beschwer s § 511 Rn 17), so genügt der Verzicht dieser Partei (Abs ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gegenstand der Auskunft.

Rn 2 Die Inanspruchnahme Dritter ist im Verhältnis zu § 235 inhaltlich begrenzt: Abweichend von § 235 können von Dritten nach § 236 nur Angaben zu den Einkünften eines Beteiligten, demgegenüber nicht zu seinem Vermögen oder seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen erfragt werden. Durch diese Beschränkung soll eine Ausforschung verhindert werden, zumal der Besta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unzulässiger Rechtsweg.

Rn 20 Die Rechtskraftwirkung des § 322 II verhindert regelmäßig, dass das Gericht über eine zur Aufrechnung gestellte rechtswegfremde Forderung entscheiden darf. Der Aufrechnungseinwand ist nur dann zu prüfen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung anderweitig rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Eine weitergehende Entscheidungskompetenz lässt sich insb ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In dringenden Fällen kann das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Streitgegenstand befindet, eine einstweilige Verfügung erlassen unter Bestimmung einer Frist, innerhalb der die Ladung des Gegners zur mündlichen Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der einstweiligen Verfügung bei dem Gericht der Hauptsache zu beantragen ist. (2) 1Die einstweilige Verfügung, auf Grund d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag auf Aufhebung.

Rn 7 Hat der Rechtsanwalt erfolglos die Aufhebung seiner Beiordnung aus wichtigem Grund (§ 48 II BRAO) beantragt, kann er die Entscheidung mit der sofortigen Beschwerde angreifen (Abs 3 S 2). Dies gilt auch im Anwendungsbereich von § 121 (Karlsr OLGR 99, 62, 63; Naumbg Beschl v 6.4.05 – 8 WF 19/05). Ein wichtiger Grund ist die Weigerung der Partei, einen Anwaltsvertrag abzus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beschleunigte Entscheidung über die Rüge.

Rn 12 Das Gericht, dessen Verfahrensführung gerügt wird, hat in einem Zwischenverfahren spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde durch einen begründeten Beschluss zu entscheiden. In besonders eiligen Kindschaftssachen sollte die Entscheidung vor Ablauf eines Monats erfolgen (›spätestens‹); das können einstweilige Anordnungsverfahren sein oder ein Hauptsa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Wirkungen.

Rn 10 Gemäß Abs 2 S 2 hat der Schiedsspruch mit vereinbartem Inhalt dieselbe Wirkung wie jeder andere Schiedsspruch. Er steht also gem § 1055 einem rechtskräftigen Urt gleich. Damit kommen diesem Schiedsspruch ebenfalls die Wirkungen der Rechtskraft zu (§ 1055 Rn 3 f). Ferner ist der Schiedsspruch ein Vollstreckungstitel, wenn er für vollstreckbar erklärt wurde (§§ 794 I Nr ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck/Regelungsinhalt.

Rn 1 Die Anhörung des Jugendamts in Verfahren, in denen der ASt einen Antrag auf Wohnungszuweisung nach § 2 GewSchG gestellt hat, trägt dem Umstand Rechnung, dass die Zuweisung der Wohnung mit erheblichen Auswirkungen auf das Wohl der Kinder verbunden sein kann. In vielen Fällen sind außerdem nachfolgende Verfahren wegen des Sorge- oder Umgangsrechts zu erwarten, so dass ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verstoß.

Rn 4 Die verspätete oder unterbliebene Niederlegung hat dieselben Folgen wie ein Verstoß gegen § 129. Insbesondere bleibt die Bezugnahme auf eine nicht vorgelegte Urkunde unbeachtlich (nach MüKoZPO/Wagner § 134 Rz 6 und Musielak/Voit/Stadler § 134 Rz 3 tritt diese Folge nur bei gerichtlicher Aufforderung ein, nicht jedoch bei Aufforderung durch den Gegner). Unterlässt der Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gelegenheit zur Stellungnahme (Abs 4).

Rn 6 Abs 4 bringt in Übereinstimmung mit dem Grundsatz des § 37 II zum Ausdruck, dass es schon im Hinblick auf die Gewährung rechtlichen Gehörs (Art 103 I GG), aber auch im Hinblick auf die Wahrung der Rechte der Beteiligten im Beweisverfahren grds erforderlich ist, den Beteiligten die Möglichkeit einzuräumen, sich zum Ergebnis einer förmlichen Beweisaufnahme zu äußern.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Europäische Vereinigungen und Gesellschaften.

Rn 23 In nationales Recht transformierte EU-Richtlinien schaffen die Möglichkeit, europaweit gleichen Rechtsgrundlagen unterliegende Gesellschaften zu bilden. Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), die freiberuflich, nicht gewerblich tätigen, mindestens zwei Mitgliedsstaaten angehörenden Personen offensteht, gilt als Handelsgesellschaft (§ 1 Hs 2 EWIV-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Notwendiger Inhalt des Antrags.

Rn 7 Nach der gem § 113 I 2 anzuwendenden Vorschrift des § 253 II ZPO muss die Antragsschrift die Namen und die ladungsfähige Anschrift (›Wohnort‹, vgl hierzu BGH MDR 11, 534) der Beteiligten sowie die Bezeichnung des angerufenen Gerichts (§ 253 II Nr 1, IV ZPO iVm § 130 Nr 1 ZPO) und schließlich einen bestimmten Sachantrag und seine Begründung (§ 253 II Nr 2 ZPO) enthalten....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Anderweitige Bestimmung.

Rn 5 Haben die Beteiligten zwar die Kostenfolge unmittelbar nicht schon im Vergleich selbst geregelt, haben sie aber eine Bestimmung getroffen, wie es sich hinsichtlich der Kosten verhalten soll, dann ist das Gericht grds an die Bestimmung der Beteiligten gebunden und muss entsprechend tenorieren. Eine solche anderweitige Bestimmung liegt bereits dann schon vor, wenn die Part...mehr