Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Prüfung materiell-rechtlicher Fragen (S 2).

Rn 25 Dass das angefochtene Urt auch auf mögliche materiell-rechtliche Fehler hin überprüft wird, ist eine Selbstverständlichkeit, die § 529 nicht besonders wiederholt. Die Prüfung erfolgt, weil sie Abs 2 S 2 unterfällt, rügeunabhängig vAw. Das Recht ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist (§ 546). Das ist zB der Fall, wenn eine für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ersatzzustellung in Gemeinschaftseinrichtungen.

Rn 9 Solche müssen zum Wohnen organisiert sein, wie zB Altenheim, Kaserne, (psychiatrisches) Krankenhaus (BGH NJW 18, 2802 [BGH 11.07.2018 - XII ZB 138/18] Rz 6) oder Wohnheim. Sie können privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich betrieben werden. Der Zustellungsadressat muss dort wohnen (vgl Rn 3). Zustellungsempfänger ist der Leiter oder ein rechtsgeschäftlich bevollmächti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 2 Ist der Schuldner gem Abs 1 zur Übereignung einer beweglichen Sache oder zur Bestellung eines dinglichen Rechts (Nießbrauch, Pfandrecht) an derselben verurteilt, muss der GV ihm die Sache zwecks Ablieferung an den Gläubiger wegnehmen, § 883 I (bei Drittgewahrsam ist der Herausgabeanspruch des Schuldners zu überweisen, s § 886; St/J/Bartels Rz 4). Beachte bei der Wegnahm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ansprüche aus Wechseln.

Rn 2 Klagefähig im Wechselprozess sind nur solche Ansprüche, die sich unmittelbar aus dem Wechsel (der nach den Regeln des Urkundenprozesses nicht notwendig im Original vorgelegt werden muss, vgl § 592 Rn 14) ergeben. Das sind die Ansprüche auf Zahlung der Wechsel- oder Rückgriffssumme (Art 48 WG) gegen alle Wechselverpflichteten (Art 8, 9, 15, 28, 32, 58 I WG), wohl auch de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 6 § 309 ist in allen ZPO-Verfahren mit mündlicher Verhandlung anwendbar, bei Beschlüssen naturgemäß nur, wenn ihnen tatsächlich eine mündliche Verhandlung vorangeht (§ 329 I 2). Bei der Tatbestandsberichtigung gilt § 309 ebenfalls (§ 320 IV 2, 3; Zö/Vollkommer Rz 7). § 309 greift auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren, §§ 46 II, 80 II ArbGG (im Erg BAGE 101, 145, 152 [BAG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Privatgutachten.

Rn 27 Der Privatgutachter ist nicht SV iSd §§ 402 ff (s vor §§ 402 ff Rn 7), mithin kann er auch nicht nach Abs 3 zur mündlichen Erläuterung geladen werden (Stuttg VersR 11, 1286; Karlsr VersR 11, 1284, 1285 m Anm Jahns; VersR 03, 977). In Betracht kommt eine Vernehmung als (sachverständiger) Zeuge (§ 414), uU eine Bestellung zum SV (wegen § 406 idR nur bei Einverständnis de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeitpunkt.

Rn 6 Eine Frist für den Antrag gibt es nicht. Der Antrag ist vor Beendigung des Rechtszuges zu stellen, zu einem Zeitpunkt, zu dem noch Gebühren anfallen können (Ddorf MDR 14, 1172). Der Rechtszug endet mit Verkündung der Endentscheidung, Rücknahme der Klage oder des Rechtsmittels, übereinstimmender Erledigungserklärung oder Vergleich (Ddorf FamRZ 06, 628). Ein verspätet ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorterminliche Beweisaufnahme (S 2).

Rn 4 Sie ist beschränkt auf die aufgeführten Beweiserhebungen. Andere Beweise, wie etwa eine Zeugenvernehmung durch das Gericht, dürfen vor der mündlichen Verhandlung nicht erhoben werden (BGH NJW 83, 2319, 2320 [BGH 26.01.1983 - IVb ZR 351/81]). Zuständig ist auch insoweit das Prozessgericht. Eine Beweisaufnahme allein durch den Vorsitzenden verstößt demnach auch gegen das ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Untermieter.

Rn 21 Ein Räumungstitel gegen den Mieter rechtfertigt keine Vollstreckung gegen den Untermieter (BGH NJW-RR 03, 1450; Celle NJW-RR 88, 913 [OLG Celle 15.12.1987 - 16 U 242/86]). Fraglich ist die Notwendigkeit eines eigenen Räumungstitels gegen den Untermieter allerdings, wenn der Vermieter von der Untermiete keine Kenntnis hatte. Entscheidend sind aber auch in diesem Fall di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zulässigkeit der Schadensersatztenorierung.

Rn 4 Nur im Verfahren vor dem AG (§ 510b iVm § 888a) oder dem ArbG (§ 61 II ArbGG iVm § 888a) kann das Gericht bei Handlungspflichten (nicht bei Herausgabeansprüchen – BGH NJW-RR 18, 331 [BGH 28.09.2017 - V ZB 63/16]) eine Entschädigung für den Fall des ergebnislosen Fristablaufs festsetzen. Ansonsten ist die Geltendmachung eines bedingten Schadensersatzes nur nach § 259 mögl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vollstreckungsfähigkeit; Vollstreckungsreife.

Rn 5 Der Titel, für den eine vollstreckbare Ausfertigung nach § 724 I verlangt werden kann, muss vollstreckungsreif und vollstreckungsfähig sein. Vollstreckungsfähig sind grds nur Leistungsurteile. Für ein Urt, das in der Rechtsmittelinstanz ergeht, wird nur dann eine Vollstreckungsklausel erteilt, wenn es selbst einen vollstreckbaren Inhalt hat. Das gilt auch, wenn das ange...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schein- bzw Nichturteil.

Rn 11 Bei den so bezeichneten Urteilen liegt in Wahrheit gar kein Urt, sondern nur der bloße Anschein vor (Lüke ZZP 108, 428, 439 mwN; R/S/G § 62 Rz 12), sodass das ›Urteil‹ unbeachtlich und wirkungslos ist (RGZ 120, 243, 245; 133, 215, 221); jede Partei kann Fortsetzung des Verfahrens beantragen (Lüke ZZP 108, 428). Formelle Rechtskraft tritt nicht ein (RGZ 133, 215, 220 f)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Offenlegung.

Rn 12 Sofern die Tatsachengrundlage nicht offenkundig ist, hat der SV die von ihm ermittelten und die zugrunde gelegten Tatsachen nachprüfbar darzulegen. Befundtatsachen (zu den Begrifflichkeiten s § 414 Rn 2) sind damit grds immer offenzulegen, ansonsten ist das Gutachten unverwertbar. Gleiches gilt grds für die wesentlichen Anknüpfungstatsachen (BGH NJW 94, 2899 [BGH 15.04...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Nachdem im amtsgerichtlichen Verfahren gem § 496 die Klageerhebung, anders als im landgerichtlichen Verfahren, nicht nur durch Einreichung eines Schriftsatzes (§ 253 I), sondern auch mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 129a) erfolgen kann, stellt die Vorschrift des § 498 klar, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist, auch wenn sich dies im Grunde bereits aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 2 Bei Versäumung einer Rechtsmittelbegründungsfrist (für Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde gilt auch für die Wiedereinsetzung eine Monatsfrist; die Vorschrift gilt auch im Patentnichtigkeitsverfahren (BGH GRUR 08, 280 [BGH 13.11.2007 - X ZR 100/07]). Die Monatsfrist für die aufgezählten Fälle der Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfris...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Auswahl der zuzuziehenden Sachverständigen und die Bestimmung ihrer Anzahl erfolgt durch das Prozessgericht. 2Es kann sich auf die Ernennung eines einzigen Sachverständigen beschränken. 3An Stelle der zuerst ernannten Sachverständigen kann es andere ernennen. (2) Vor der Ernennung können die Parteien zur Person des Sachverständigen gehört werden. (3) Sind für gewisse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt.

Rn 42 Die Präklusionsregelung des § 323 II entspricht § 767 II. Sie ist durch die Neufassung iRd FGG-RG nur zum Zwecke der Präzisierung und Klarstellung sprachlich modifiziert, nicht aber inhaltlich verändert worden (BTDrs 16/6308, 257). Die Gründe, auf welche die Abänderungsklage gestützt wird, dürfen erst nach Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung über den Sa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen der Bestellung eines Prozesspflegers.

Rn 2 Erforderlich ist einmal der Eintritt der Herrenlosigkeit vor Rechtshängigkeit, weil die Eigentumsaufgabe nach Rechtshängigkeit zur Anwendung des § 265 führt (St/J/Bork Rz 4). Gegenstand der beabsichtigten Klage muss ein dingliches Recht – auch aus Vormerkung oder Nachbarrecht – bilden (MüKoZPO/Lindacher Rz 4). Beantragt der Gläubiger die Löschung einer zu seinen Gunsten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes v 7.7.09 eingefügt (BGBl I, 1707) und zum 1.7.10 in Kraft getreten. Für eine Übergangszeit regelte sie die Fortgeltung des vor dem neu geschaffenen Pfändungsschutzkonto bestehenden Kontopfändungsschutzes (dazu die Kommentierung in der 3. Aufl). Dadurch sollte ein Übergang auf das neue Kontopfändun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Parteivernehmung trotz Prozessunfähigkeit.

Rn 4 Von der Grundregel des Abs 1 enthält Abs 2 eine Ausnahme für Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und für prozessfähige Personen, die im Rechtsstreit durch einen Betreuer oder Pfleger (§§ 1814 ff BGB) vertreten werden. Auf andere prozessunfähige Parteien ist die Vorschrift nicht anwendbar (St/J/Berger Rz 15; Anders/Gehle/Gehle ZPO Rz 6). Beweisgegensta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Rechtsbeschwerdegericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Rechtsbeschwerde an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. 2Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Rechtsbeschwerde als unzulässig zu verwerfen. (2) 1Der Prüfung des Rechtsbeschwerdegerichts unterliegen nur die von den Parteien gestellten Ant...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anhängigkeit.

Rn 34 Mit Eingang der Akten wird der Rechtsstreit bei dem im Beschl bezeichneten Gericht anhängig. Das Verfahren vor beiden Gerichten bildet eine Einheit, so dass der Rechtsstreit in der Lage fortgesetzt wird, in der er sich bei dem verweisenden Gericht befand (BGHZ 91, 126). Rn 35 Den bisherigen Akteninhalt einschließlich der Entscheidungen des verweisenden Gerichts muss das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vormerkung.

Rn 256 Für die Klage auf Eintragung ist der volle Wert des einzutragenden Rechts anzusetzen, § 6 (Zweibr RPfleger 67, 2 zu § 6d; Zö/Herget § 3 Rz 16.199 Auflassungsvormerkung; Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 37; Anders/Gehle/Gehle Anh § 3 Rz 135); das ergibt sich aus der weitgehenden wirtschaftlichen Identität mit dem Recht selbst. Die aA, die nach § 3 das Interesse im Einzelf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Endentscheidung.

Rn 2 Der Anwendungsbereich erfasst Entscheidungen iwS (vor §§ 300 ff Rn 2), also Urteile und Beschlüsse in jeder Instanz. Verfügungen sind damit zwar eigentlich auch erfasst (St/J/Althammer Rz 11), fallen aber unter Abs 1 S 2, auch wenn sie kraft gesetzlicher Anordnung unanfechtbar sind (zB Terminsverlegung, § 227 IV 3). Die Entscheidung muss im Grundsatz jeweils eine Endents...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Erhält der Gerichtsvollzieher anlässlich der Zwangsvollstreckung durch Befragung des Schuldners oder durch Einsicht in Dokumente Kenntnis von Geldforderungen des Schuldners gegen Dritte und konnte eine Pfändung nicht bewirkt werden oder wird eine bewirkte Pfändung voraussichtlich nicht zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers führen, so teilt er Namen und Anschrift...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Durchführung und Folgen der Pfändung.

Rn 7 Liegen die Voraussetzungen des § 809 vor, wird die Pfändung wie bei § 808 (s dort) durchgeführt. Der Schuldner ist von der Pfändung beim Gläubiger oder bei einem Dritten durch Übersendung einer Protokollabschrift zu benachrichtigen (§ 88 S 4 GVGA). Die gepfändete Sache ist fortzuschaffen, wenn der Dritte es verlangt (§ 88 S 3 GVGA). Belässt der GV die Sache bei dem Drit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Antragsteller (Abs 1).

Rn 3 In Antragsverfahren knüpft Abs 1 die Beteiligtenstellung an die Stellung des verfahrenseinleitenden Antrags (§ 23 Abs 1). Für die Anwendung des Abs 1 ist die bloße Antragstellung ausreichend; es kommt daher nicht darauf an, ob eine Antragsberechtigung bestand oder der Antragsteller durch die zu treffende Entscheidung in materiellen Rechten betroffen sein wird. Diese rei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nr 6, 7, 10: Höhe des Unterhalts, anrechenbare Leistungen, Einkommen des Kindes.

Rn 5 Das Kind muss angeben, in welcher Höhe Unterhalt gezahlt werden soll. Der Unterhalt kann gem § 1612 I 1 BGB als gleichbleibende Geldrente oder (was vorzugswürdig ist) gem § 1612a BGB als Prozentsatz des Mindestunterhalts oder als Prozentsatz des jeweiligen, nach Altersstufen gestaffelten Mindestunterhalts verlangt werden. Nach Nr 7 sind das Kindergeld (konkrete Angabe, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urteilsfällung.

Rn 2 § 309 betrifft allein die Urteilsfällung, die mit Ausnahme der Fälle des § 311 II 3 in der schriftlichen Niederlegung der Urteilsformel seinen Abschluss findet, nicht die Verkündung des Urteils (BGHZ 61, 369, 370 = NJW 74, 143, 144; 02, 1426, 1428; NJW 15, 3181 Rz 3; OLG Frankfurt BKR 17, 380 Rz 24), sodass ein Richterwechsel nach der mündlichen Verhandlung und der gehe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Funktionelle Zuständigkeit (Abs 1).

Rn 2 Der Gerichtsvollzieher ist das für die Abnahme sowohl der Vermögensauskunft als auch der eidesstattlichen Versicherung berufene Organ in der Zwangsvollstreckung. Amtssitz des Gerichtsvollziehers ist der Gerichtsvollzieherbezirk innerhalb des Amtsgerichtsbezirks, so dass Abs 1 S 1 auf den Gerichtsvollzieher ›bei dem Amtsgericht‹ verweist. Bei Amtsgerichten mit mehreren G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Richter.

Rn 10 Für Richter, die zum Kreis der nach Abs 2 S 2 Nr 2 vertretungsberechtigten Personen gehören, enthält Abs 4 eine Einschränkung: Sie dürfen nicht bei dem Gericht auftreten, dem sie angehören. Der Ausschluss geht über den nach § 41 Nr 4 hinaus und bezieht sich auf das Gericht als Organisationseinheit, der der Richter zugewiesen ist, und nicht nur auf den Spruchkörper. Ehe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht soll in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Es weist auf Möglichkeiten der Beratung durch die Beratungsstellen und -...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ergebnis.

Rn 19 Die Schaffung eines beweisrechtlichen Geheimverfahrens unter Abwägung aller kollidierenden und gegenseitigen Schutzgüter und Interessen (effektiver Rechtsschutz und prozessuale Waffengleichheit, Recht auf den Beweis und freie Beweiswürdigung, Öffentlichkeit, rechtliches Gehör, materieller Geheimnisschutz aus Art 12 I GG) ist daher Aufgabe des Gesetzgebers; dazu s.u. § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Hinweis auf Möglichkeiten der Beratung durch Beratungsstellen, S 2.

Rn 10 Nach S 2 soll das Gericht die Beteiligten auf die Möglichkeiten der außergerichtlichen Beratung durch die Beratungsstellen und -dienste der Träger der Kinder- und Jugendhilfe hinweisen, um ihnen eine eigenständige Konfliktregelung zu ermöglichen. Der Auftrag zur Konsensfindung wird also an die Eltern zurückgegeben. Vor der Anordnung einer Mediation nach S 3 wird auch d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Fristbestimmung im Urt soll dem Gl die für die begünstigten Erfüllungsanprüche erforderliche Fristsetzung ersparen. Nach Fristablauf ist der Sekundäranspruch zwar einzuklagen, im Vorprozess beschiedene Einreden können nicht mehr geltend gemacht werden. Tenorierungsbeispiel:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 Einer vollstreckbaren Ausfertigung bedarf grds jeder Titel, also sowohl Urteile nach § 704 I als auch die weiteren Titel nach §§ 794 ff , mithin auch Vollstreckungsurteile nach § 722, Entscheidungen nach §§ 1060 ff und nach §§ 796a I, 796c (Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen und Anwaltsvergleichen, Köln NJW 97, 1450, 1451). § 724 kommt auch für Vollstreckbarerklä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sach- und Prozessurteile.

Rn 6 Trifft das Urt eine Entscheidung über die Begründetheit des prozessualen Anspruchs, dh über den Streitgegenstand selbst, so spricht man von einem Sachurteil. Dazu gehören auch Versäumnisurteile (§ 331 Rn 3). Behandelt das Urt nur die Zulässigkeit der Klage, so liegt ein Prozessurteil vor, was hilfsweise Ausführungen des Gerichts zur Unbegründetheit der Klage aber nicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Anfechtung.

Rn 38 Der Stellung des Rechtspflegers Rechnung tragend ist grds das nach allgemeinem Verfahrensrecht vorgesehene Rechtsmittel, mithin die sofortige Beschwerde, statthaft (vgl BTDrs 13/10244, 1). Abhängig von der Höhe des Beschwerdewertes (§ 567 II) und damit vom Fehlen eines nach der ZPO statthaften Rechtsbehelfs ist jedoch die Rechtspflegererinnerung nach § 11 II RPflG die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahrensart.

Rn 3 Die Nebenintervention ist in Urteilsverfahren gleich welcher Prozessart (BGH NJW 80, 1693) zulässig, angefangen von allgemeinen streitigen Klageverfahren einschließlich arbeitsgerichtlichen Verfahren (BAGE 42, 349, 356) über Mahnverfahren (BGHZ 165, 358 = NJW 06, 773), selbstständiges Beweisverfahren (BGHZ 134, 190 = NJW 97, 859; BGH NJW 12, 2810 Rz 6, 9 insoweit keine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Personeller Anwendungsbereich.

Rn 2 Der Zwang zur Nutzung einer Übermittlung elektronischer Dokumente betrifft zunächst alle Rechtsanwälte, Syndikusanwälte, Behörden, juristische Personen des Öffentlichen Rechts sowie deren jeweilige Zusammenschlüsse, ebenso die im Arbeitsrecht tätigen Verbandssyndikusanwälte (BAG v 23.5.23 – 10 AZB 18/22 = NJW 23, 2213). Die Pflicht zur elektronischen Übermittlumg gilt a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 12. Elektronische Datenverarbeitung.

Rn 64 Nicht vorhersehbare und nicht vermeidbare technische Störungen einer EDV-Anlage stellen einen Wiedereinsetzungsgrund dar, wenn sie das rechtzeitige Erstellen oder Absenden eines Schriftsatzes verhindern. Ein solcher Fall liegt etwa vor, wenn der Laptop des Prozessbevollmächtigten eine Stunde vor Fristablauf während der Bearbeitung der Berufungsbegründung wegen eines De...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Herausgabetitel.

Rn 10 Titel, die auf Herausgabe von Sachen lauten, müssen diese so genau kennzeichnen, dass das Vollstreckungsorgan sie eindeutig von anderen, nicht herauszugebenden Gegenständen unterscheiden kann (BGH NJW 90, 510 [BGH 30.11.1989 - III ZR 112/88]). Das kann etwa bei Massenwaren problematisch sein, die zur Sicherstellung der Identifikation mit Eigenschaften beschrieben werde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Persönliche Anforderungen.

Rn 5 Die rügende Partei muss selbst durch eine Missachtung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehörs beschwert sein, die gerade von dem die Entscheidung erlassenden Gericht ausgegangen sein muss (BSG NZA-RR 05, 603 [BSG 07.04.2005 - B 7a AL 38/05 B], LS = NJW 05, 2638 [BAG 01.03.2005 - 9 AZN 29/05]). Die Beschwer ist nach den Maßstäben wie bei § 511 Rn 17 ff zu beurteilen und f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift des § 95 regelt einen Fall der Kostentrennung und damit eine Ausnahme vom Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung. Danach können bestimmte ausscheidbare Kosten unabhängig vom Obsiegen oder Unterliegen vorab einer Partei auferlegt werden. Zur Tenorierung s.u. Rn 11 f. Die Bedeutung dieser Vorschrift ist gering, da bei der Versäumung eines Termi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Festsetzung auf Namen des Anwalts neben Festsetzung auf Namen der Partei.

Rn 13 Obschon die Verstrickung beendet ist, sobald ein Kostenfestsetzungsbeschluss für die Partei ergangen ist, besteht das Beitreibungsrecht des Anwalts weiter. Eine Festsetzung zugunsten des Anwalts ist also noch möglich, auch wenn bereits ein Kostenfestsetzungsbeschluss zugunsten der Partei ergangen ist (BGH NJW 94, 3292; insoweit missverständlich verneinend BGH FamRZ 07,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Frist.

Rn 2 Die Frist wird nach § 222 berechnet; auch § 222 II ist anwendbar (vgl LSG München 24.7.12 – L 15 VK 12/11 Rz 16; ThoPu/Hüßtege Rz 3; Zö/Schultzky Rz 2; aA MüKoZPO/Häublein/Müller Rz 2; Musielak/Voit/Wittschier Rz 2). Sie beginnt mit dem Aushang gem § 186 II 1 (Tag des Aushangs nicht mitgerechnet, § 187 I BGB) und kann nicht verkürzt, wohl aber gem S 2 im Bewilligungsbes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. PKH-Prüfungsverfahren.

Rn 26 Grds kommt eine Bewilligung von PKH für das Bewilligungsverfahren nicht in Frage. (Einzelheiten s § 114 Rn 6). Nach – allerdings abzulehnender – Ansicht soll ausnahmsweise eine Bewilligung von PKH im PKH-Verfahren dann in Betracht kommen, wenn auch der Gegner im Bewilligungsverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten ist, zwischen den Parteien Vergleichsverhandlungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Identische Beweisfrage in parallel geführten Prozessen.

Rn 12 Auch dann, wenn sich in mehreren Prozessen dieselben Beweisfragen stellen, scheidet eine Aussetzung nach § 148 I aus (BGHZ 162, 375; Wieczorek/Schütze/Smid Rz 37). Denn jeder zur Entscheidung berufene Richter muss sich eine eigene Überzeugung vom Ergebnis der Beweisaufnahme bilden. Das Gericht wird auf ein Ruhen des Verfahrens hinwirken, wenn Aussicht besteht, dass bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Klage gegen den Alleinerben – Belegenheit des ganzen oder teilweisen Nachlasses im Bezirk des Gerichts.

Rn 3 Ist eine Klage wegen anderer Nachlassverbindlichkeiten iSd § 28 gegen einen Alleinerben gerichtet, so ist für das Eingreifen des § 28 ausschlaggebend, dass sich bei Klageerhebung (= Rechtshängigkeit, § 261 II) noch mindestens ein Vermögensgegenstand im Gerichtsbezirk befindet, der weder entfernt worden, noch durch Veräußerung aus dem Nachlassvermögen ausgeschieden ist (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Weiteres Verfahren des Ausgangsgerichts.

Rn 6 Nach erfolgloser Beschwerde ist vAw zu terminieren und es sind beide Parteien zu laden (s § 335 Rn 14). Bei erfolgreicher Beschwerde ist nur die erschienene Partei zu laden (Abs 1 S 2). Erscheint die zuvor säumig gewesene Partei dennoch, ist sie zur Verhandlung zuzulassen (Zweibr FamRZ 97, 506), so dass dann kein Versäumnisurteil mehr ergehen kann (aA BeckOKZPO/Toussain...mehr