Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nur rechtshängige Ansprüche.

Rn 7 Der zu sichernde Zahlungsanspruch muss rechtshängig sein. Das ergibt sich daraus, dass das Gericht wegen dieses Anspruchs die hohe Aussicht auf Erfolg der Klage prüfen muss (LG Lübeck GE 21, 1193 mAnm Beuermann GE 21, 1160; Börstinghaus jurisPR-MietR 13/21 Anm 3; LG Saarbrücken WuM 15, 630; LG Berlin NJW 14, 1188 [LG Berlin 21.02.2014 - 63 T 18/14]; AG Dortmund NZM 14, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Festlegung der Bewertungszeitpunkte dient dem Zweck der Verfahrenssicherheit, der Verfahrensvereinfachung und der prozessualen Gleichbehandlung (BGH WM 56, 609; Schumann NJW 82, 1257, 1258). Erfasst werden mit Ausnahme des Ges (dazu Rn 8) sämtliche Streitwertarten, alle Klagearten (BGH MDR 06, 1064 [BGH 09.02.2006 - IX ZB 310/04]: Vollstreckungsabwehrklage; MüKoZPO/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Volljährige Familienangehörige und Personen mit Befähigung zum Richteramt (Abs 2 S 2 Nr 2).

Rn 8 Auch volljährige Familienangehörige, andere Beteiligte in derselben Sache und Personen mit Befähigung zum Richteramt dürfen vertreten, wenn dies unentgeltlich erfolgt. Als Vertreter der Beteiligten dürfen deshalb auch Beamte und Richter auftreten, Letztere jedoch nicht vor dem Gericht, dem sie angehören (Abs 5).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entscheidung.

Rn 12 Eine nicht rechtzeitig erhobene Rüge wird auch ohne darauf lautenden Antrag des Gegners vAw (offengelassen von BGH NJW 70, 1791 [BGH 14.07.1970 - VIII ZR 173/68]) – selten – durch Zwischenurteil nach § 280 oder – regelmäßig – in den Gründen des Endurteils zurückgewiesen. Dies gilt unabhängig von einer Verzögerung des Verfahrens oder einem Ermessen des Gerichts. Eine Ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 6 Brüssel Ia-VO(1) Hat der Beklagte keinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats, so bestimmt sich vorbehaltlich des Artikels 18 Absatz 1, des Artikels 21 Absatz 2 und der Artikel 24 und 25 die Zuständigkeit der Gerichte eines jeden Mitgliedstaats nach dessen eigenem Recht. (2) Gegenüber einem Beklagten, der keinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Auslegung.

Rn 57 Im Einzelnen unterliegen Prozessrechtsnormen nach den klassischen Auslegungskriterien der grammatischen, historischen, systematischen und teleologischen Auslegung. Zunächst ist vom Wortlaut und Sprachgebrauch der Rechtsnorm auszugehen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die ZPO älter ist als das BGB. Es ist daher nicht in jedem Falle möglich, äußerlich gleic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Nr 6.

Rn 11 Dass gem § 180 S 3 (§ 180 Rn 4) oder § 181 I 5 (§ 181 Rn 4) auf dem Umschlag ein Zustellungsvermerk angebracht worden ist, muss in die Zustellungsurkunde aufgenommen werden. Darüber hinaus schreibt Nr 6 vor, dass in allen Fällen der Zustellung auf dem Umschlag ein solcher Vermerk anzubringen ist (Zö/Schultzky Rz 10). Wirkungen hat diese Angabe nach der Rspr des BGH in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 12 Ein Richter erweckt nicht den Anschein der Befangenheit, wenn er zügig terminiert (Zweibr 17.3.14 – 3 W 15/14 juris). Beachtet der Richter aber nicht die besondere Verfahrensbeschleunigungspflicht, kann dies einen Anhaltspunkt geben für eine Besorgnis der Befangenheit wegen ungebührlicher Verfahrensverzögerung (AG Königs Wusterhausen GrundE 14, 1277). Eine Richterableh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Notwendiger Inhalt des Klageantrags (Abs 1).

Rn 2 Neben dem Wortlaut der angeblich unwirksamen AGB muss der Klageantrag auch die Bezeichnung der einschlägigen Geschäfte enthalten, weil von den branchen- oder marktspezifischen Umständen die Wirksamkeit der Bestimmungen abhängen kann. Insbesondere muss ggf zwischen Geschäften mit Verbrauchern und Unternehmern differenziert werden. Wird eine Klausel nur teilweise beanstan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ein Schriftstück kann den in § 173 Absatz 2 Genannten gegen Empfangsbekenntnis zugestellt werden. (2) 1Eine Zustellung gegen Empfangsbekenntnis kann auch durch Telekopie erfolgen. 2Die Übermittlung soll mit dem Hinweis ›Zustellung gegen Empfangsbekenntnis‹ eingeleitet werden und die absendende Stelle, den Namen und die Anschrift des Zustellungsadressaten sowie den Namen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Streitwert.

Rn 37 Mit Abgabe der Erledigungserklärungen reduziert sich der Streitwert und bemisst sich nur noch nach der Summe der bis dahin angefallenen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Dabei bildet der Wert der Hauptsache die Obergrenze (BGH GrundE 14, 1270; Pape/Notthoff JuS 95, 1016, 1018 und § 3 Rn 124). Mit der Erledigung des Rechtsstreits ist keine Streitwertermäßigung verbunde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 3 Abs 1 S 2 erfasst nur nicht rechtsmittelfähige Urteile iSd Abs 1 S 1 (›In diesem Fall‹). Wie bei Abs 1 S 1 bedeutet Entbehrlichkeit (›bedarf es nicht‹) keine generelle Pflicht des Gerichts zum Absehen von Entscheidungsgründen, wenn das Gericht zB mit Blick auf Parallelverfahren eine Abfassung für sinnvoll hält (vgl auch Zweibr NJW-RR 97, 1087 betr § 313b). Die Parteiher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Regelungsbedürfnis.

Rn 2 Auch das einstweilige Anordnungsverfahren nach § 247 erfordert abweichend von § 49 nicht ein dringendes Regelungsbedürfnis; dies ergibt sich aus der besonderen Situation, die dem § 247 zugrunde liegt (Zö/Lorenz § 247 Rz 2; ThoPu/Seiler § 247 Rz 2; Wendl/Dose/Schmitz § 10 Rz 462). Nach Ablauf der ersten 3 Monate nach der Geburt kommt eine auf § 247 gestützte einstweilige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Begründung der Rüge (Abs 1 S 2).

Rn 10 Gem Abs 1 S 2 muss der Rügende Umstände darlegen, aus denen sich ergibt, dass das bisherige Verfahren nicht vorrangig und beschleunigt durchgeführt worden ist. Diese Darlegungspflicht soll dem Gericht die zielgerichtete Prüfung seiner Verfahrensführung im Hinblick auf die beanstandeten Umstände ermöglichen, ohne dass die Prüfung auf diese Umstände begrenzt wäre. Zuglei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Materielle Einwendungen.

Rn 4 Eine Aufrechnung ist grds auch im Verfahren nach § 106 ausgeschlossen. Etwas anders gilt, wenn die Aufrechnungslage unstr ist. Möglich ist die Aufrechnung – etwa mit der titulierten Hauptforderung – aber erst wenn beide Parteien ihren Festsetzungsantrag eingereicht haben, da dann die Gegenforderung bestimmbar ist (München NJW-RR 00, 524 [BayObLG 15.09.1999 - 3 Z BR 221/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Antrag des Jugendamts.

Rn 5 Das Jugendamt wird auf Antrag beteiligt. Es kann also wählen, ob es nur iRd Anhörung (§ 213) am Verfahren teilnimmt oder als Beteiligter aktiv daran mitwirkt. Stellt das Jugendamt den Antrag, ist es Muss-Beteiligter iSv § 7 II 2; das FamG hat dann im Hinblick auf die Beteiligung kein Ermessen (BTDrs 16/6308, 179). Stellt das Jugendamt den Antrag nicht, kann es nicht vAw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 51 Brüssel Ia-VO(1) Das mit einem Antrag auf Verweigerung der Vollstreckung befasste Gericht oder das nach Artikel 49 oder Artikel 50 mit einem Rechtsbehelf befasste Gericht kann das Verfahren aussetzen, wenn gegen die Entscheidung im Ursprungsmitgliedstaat ein ordentlicher Rechtsbehelf eingelegt wurde oder die Frist für einen solchen Rechtsbehelf noch nicht verstriche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Kläger, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben, leisten auf Verlangen des Beklagten wegen der Prozesskosten Sicherheit. (2) Diese Verpflichtung tritt nicht ein:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abgrenzung zur Tatbestandswirkung.

Rn 8 Von der Erstreckung der Rechtskraft zu unterscheiden ist der Fall, dass eine Entscheidung im Sinne einer Tatbestandswirkung von einer der Parteien zu respektieren ist (zB BSG MDR 88, 82), weil eine materiell-rechtliche (zB § 407 II BGB) oder prozessuale Norm (zB § 717 II) die Existenz einer rechtskräftigen oder vorläufig vollstreckbaren Entscheidung als Tatbestandsmerkm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Der Strengbeweis.

Rn 2 Der Begriff des Strengbeweises ist im Gesetz nicht enthalten. Der Gesetzgeber spricht vielmehr von einer förmlichen Beweisaufnahme und meint damit entsprechend der Regelung in Abs 1 diejenige Beweisaufnahme, bei der alle Normen des zivilprozessualen Beweisrechts beachtet und eingehalten werden. Mit der Wahrung des Strengbeweises sollen vor allem Rechtssicherheit und Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozessual wirksam.

Rn 3 Der Vergleich muss als Verfahrensvergleich wirksam geschlossen sein, da nur ein wirksamer Vergleich das Verfahren beendet. Ein Vergleich, der den Anforderungen der §§ 162, 160 III 3 nicht entspricht, reicht daher nicht aus, da dieser prozessual unwirksam ist und nicht zur Beendigung des Verfahrens führt. In diesen Fällen muss entweder neu protokolliert oder der Rechtsst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Wurde die Schuld des Bestellers bereits vor der Bestellung des Nießbrauchs an dessen Vermögen (oder nach Abs 2 an einer Erbschaft) rechtskräftig festgestellt, erleichtert § 738 die Zwangsvollstreckung ggü den Anforderungen des § 737. Der nach dieser Vorschrift erforderliche Duldungstitel des Gläubigers des Bestellers gegen den Nießbraucher wird durch die Erteilung einer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Norm schafft die notwendige gesetzliche Grundlage für die Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit gem Art 2 II GG für die Klärung der leiblichen Abstammung, die praktisch nur durch ein Sachverständigengutachten möglich ist. Nach Abs 1 besteht iRd Zumutbaren eine Duldungspflicht für erforderliche Untersuchungen. Abs 2 regelt die Weigerung und der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ablehnung der Bewilligung.

Rn 7 Immer zu begründen ist ein Beschl, durch den die PKH ganz oder tw versagt wird (dazu § 120 Rn 3 und eingehend Saarbr FamRZ 11, 745 mwN). Wird der Beschl nicht begründet, so ist der Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör verletzt, da sie eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichtes nicht sachgerecht begründen kann (Celle NdsRpfl 90, 43). Die Begründung muss so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zahlungsklage.

Rn 4 Es kann sich um eine bezifferte Zahlungsklage aber auch um eine Klage auf zukünftige Leistung (§ 259) handeln (LG Berlin NJW 14, 1188). Theoretisch kann die Zahlungsklage als (Teil-)Urkundsklage erhoben werden (BGH NJW 02, 751; aA Emmerich NZM 14, 881, 886), über die ggf durch Teil-Vorbehaltsurteil entschieden werden kann. Eine Feststellungsklage reicht nicht (aA LG Ber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Sofern nach Abschluss des Umsetzungsverfahrens ungenutzte Beträge beim Sachwalter übrig bleiben, sind sie an den Unternehmer zurückzuzahlen. Der Gesetzgeber möchte damit einen ›Strafschadensersatz‹ vermeiden (BTDrs 20/6520, 95). Andererseits setzt diese Vorschrift für den Unternehmer den Anreiz, eine umfassende Nutzung des Umsetzungsverfahrens möglichst zu torpedieren. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausschluss der Vertretung durch Prozessbevollmächtigte.

Rn 5 Prozessbevollmächtigte dürfen nicht vertreten, soweit der Beteiligte persönlich vor dem Gericht erscheinen muss oder höchstpersönliche Erklärungen (zB nach §§ 1789, 1792 Abs 2, 1915 Abs 1 S 1 BGB aF bzw § 168a FamFG, § 1813 BGB nF) abzugeben hat (Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller § 10 Rz 2). Gleiches gilt für den Eid und die eidesstattliche Versicherung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Förmlichkeiten der Verhandlung.

Rn 2 Der äußere Hergang der Verhandlung (§ 160 I) sowie alle Feststellungen nach § 160 II, soweit diese den äußeren Ablauf der Verhandlung betreffen, werden von der Beweisregel erfasst. Hierzu zählen insb die Verhandlung nach der Beweisaufnahme nach §§ 279, 285 und das Stellen von Prozessanträgen (St/J/Roth Rz 10) sowie Erledigungserklärungen. Auch Abgabe und Inhalt der Antr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antragsteller.

Rn 11 Ein Antragsrecht steht nur dem (potenziell) leiblichen Vater zu, weder das Kind noch die rechtlichen Eltern können ein Umgangsrecht des Kindes mit dem leiblichen Vater beanspruchen (Staud/Dürbeck § 1686a Rz 25; MüKoFamFG/Heilmann § 167a Rz 8; Prütting/Helms/Hammer § 167a Rz 7). Neben der (potenziellen) biologischen Vaterschaft setzt § 1686a I BGB voraus, dass die recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Beschluss wird wirksam mit Bekanntgabe an den Beteiligten, für den er seinem wesentlichen Inhalt nach bestimmt ist. (2) Ein Beschluss, der die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts zum Gegenstand hat, wird erst mit Rechtskraft wirksam. Dies ist mit der Entscheidung auszusprechen. (3) Ein Beschluss, durch den auf Antrag die Ermächtigung oder die Zustimmung eines anderen zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Akzessorietät.

Rn 4 S 2 regelt, mangels Verweis auf § 524 IV ZPO in § 117 auch in Ehe- u Familienstreitsachen, die Akzessorietät der unselbstständigen Anschlussbeschwerde. Sie verliert, ohne dass eine gesonderte Entscheidung ergeht, automatisch ihre Wirkung m Verwerfung oder Rücknahme der Hauptbeschwerde sowie analog durch Verzicht auf oder Vergleich über das Hauptrechtsmittel u Antragsrüc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Aufrechnungserklärung.

Rn 15 Da die Prozessaufrechnung zugleich Prozesshandlung ist, muss der Aufrechnende Prozesspartei sein. Auch der Kl kann die Prozessaufrechnung erklären, wenn er sich in der prozessualen Situation in einer Schuldnerstellung befindet (zB als Kl nach § 767 oder als Widerbeklagter). Jedoch kann der Kl gegen eine hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Forderung des Beklagten nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bestimmtheitsgebot.

Rn 31 Die Geschäftsverteilung dient der Bestimmung des gesetzlichen Richters bis auf die letzte Stufe des konkret zuständigen Richters oder Spruchkörpers. Insoweit folgt aus Art 101 I 2 GG das Erfordernis der Bestimmtheit der Regelung, die so weit reichen muss, dass eine Manipulation der Richterbestimmung ausgeschlossen ist (BFH Beschl v 3.6.20 – II B 54/19, Rz 25). Selbst d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vorlegungspflicht des Dritten.

Rn 4 Stellt der Beweisführer den Antrag auf Anordnung nach § 142, dann richtet sich die Vorlegungspflicht allein nach dieser Vorschrift. Nach § 142 trifft den Dritten generell eine prozessuale Vorlagepflicht, die nur durch die Zumutbarkeit und das Eingreifen etwaiger Weigerungsrechte begrenzt wird. Insbesondere ist eine materiell-rechtliche Herausgabe- oder Vorlegungspflicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sonstige passiv parteifähige Personen.

Rn 4 Zu den sonstigen passiv parteifähigen Personen, die von § 17 erfasst werden, zählen die Personenhandelsgesellschaften wie die OHG (§ 105 II HGB) und die KG (§ 161 II HGB), Vereine ohne Rechtspersönlichkeit (§ 54 I BGB, früher: nicht rechtsfähige Vereine, zB Gewerkschaften), politische Parteien (§ 3 PartG), Partnerschaftsgesellschaften (§ 7 II PartGG iVm § 105 II HGB), d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Schlichtung und Mediation.

Rn 5 Abzutrennen von der Regelung des § 1053 sind alle diejenigen Streitbeilegungsformen, die kein echtes schiedsgerichtliches Verfahren darstellen. Wird also iRe Mediation oder iRe außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens ein Vergleich geschlossen, so ist § 1053 nicht anwendbar. Ebenfalls nur in sehr seltenen Fällen anwendbar ist § 794 I Nr 1. Diese Norm kommt neben dem no...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm will dem Gericht die Möglichkeit eröffnen, Verletzungen des rechtlichen Gehörs in eigener Regie zu bereinigen. § 44 beruht wie auch der weitgehend wortgleiche § 321a ZPO auf der Entscheidung des Plenums des BVerfG vom 30.4.03 (BVerfGE 107, 395 = NJW 03, 1927 [BVerfG 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02]). Das BVerfG hat in dieser Entscheidung deutlich gemacht, dass das Gru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beteiligte in Gewaltschutzsachen.

Rn 2 Für diese Verfahren wird die allg Regelung des § 7 durch § 212 ergänzt. Beteiligte einer Gewaltschutzsache sind also zunächst der ASt (§ 7 I FamFG) u – wegen unmittelbarer Betroffenheit iSv § 7 II Nr 1 – der Ag. Dagegen sind auch in Verfahren nach § 2 GewSchG andere Personen, die in einem Rechtsverhältnis in Bezug auf die betroffene Wohnung stehen (Vermieter, Wohnungs-/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verstoß.

Rn 4 Ein Verstoß gegen die Sollvorschrift des Abs 1 S 1 bzw die zwingende Norm des Abs 2 begründet keine sachlichen Nachteile für die hiergegen verstoßende Partei. Insbesondere finden die Präklusionsvorschriften der §§ 282 II, 296 II keine Anwendung (BGH JurBüro 12, 210, 211). Konsequenzen ergeben sich aber für das Gericht daraus, dass es notfalls zur genügenden Vorbereitung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Organstreitigkeiten.

Rn 19 Als gesetzliche Vertreter der juristischen Person haben deren Organe keine Parteistellung. Ihnen wird verbreitet die Parteistellung zugebilligt, sofern sie eigenen Rechte gegen ein anderes Organ oder die Gesellschaft verfolgen (Zö/Vollkommer Rz 25; Hommelhoff ZHR 143 [79], 305 ff; abl BGHZ 122, 342, 345). Eher dürfte sich in diesen Fällen eine Feststellungsklage des Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirkungen der Abgabe.

Rn 6 Das Verfahren wird bei dem Empfangsgericht mit Eingang der Akten anhängig. Durch die Abgabe des Verfahrens an ein anderes Gericht entsteht kein neues Verfahren; es wechselt lediglich den Ort seiner Anhängigkeit und das Aktenzeichen; praktisch zieht es nur um (vgl. Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 6 FamGKG Rz 5). Das bedeutet, dass Verfahrenshandlungen und Rechtshängigke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Formen der Ernennung.

Rn 5 Der im Gesetz nicht genannte Oberbegriff zur Festlegung von Schiedsrichtern ist die Ernennung. Diese kann in Form der Bestimmung in der Schiedsvereinbarung erfolgen oder in der Form der (späteren) Benennung durch die Parteien zu Beginn des Schiedsverfahrens. Möglich ist schließlich auch die Benennung der Schiedsrichter durch dritte Personen. In der Praxis kommen hier in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Abschluss eines Vertrags.

Rn 34 Interesse am Vertragsschluss (BGH NZM 21, 434), nicht an der zu erbringenden Leistung (Braunschw JurBüro 75, 1099: Lebensversicherung). Für den Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrags ist im Grundsatz die in der Vertragszeit zu entrichtende Miete bzw Pacht maßgebend; nach der Wertung des § 9 allerdings begrenzt auf die dreieinhalbfache Jahresmiete bzw -pacht (BGH NZM ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird in einem bei der Kammer für Handelssachen anhängigen Rechtsstreit die Klage nach § 256 Abs. 2 der Zivilprozessordnung durch den Antrag auf Feststellung eines Rechtsverhältnisses erweitert oder eine Widerklage erhoben und gehört die erweiterte Klage oder die Widerklage als Klage nicht vor die Kammer für Handelssachen, so ist der Rechtsstreit auf Antrag des Gegners a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Unterlassungstitel.

Rn 11 Unterlassungstitel sind hinreichend bestimmt und damit vollstreckungsfähig, wenn sie die konkrete Handlung, die unterlassen werden soll, für die Parteien und für jeden Dritten erkennbar umschreibt (Köln MDR 14, 1451 [BGH 17.09.2014 - XII ZB 604/13] für Maßnahmen nach dem GewSchG). Das Maß der Verpflichtung lässt sich bei Unterlassungstiteln bisweilen nur schwer festleg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Heranziehung der Richter.

Rn 3 Grundsätzlich sind alle Richter (Abs 1 S 2) aller betroffenen Amtsgerichte (bei der Konzentrationslösung also auch der Amtsgerichte, die die Geschäfte des Bereitschaftsdienstes nicht wahrnehmen) heranzuziehen, bei entsprechender Regelung nach Abs 1 S 3 auch die Richter des LG unter Einschluss der Vorsitzenden Richter. Richter des LG werden formell und der Sache nach als...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Befreiung von der Barzahlungspflicht.

Rn 14 Erhält der Gläubiger den Zuschlag, muss er den Preis nicht bar bezahlen, soweit der Erlös zu seiner Befriedigung zu verwenden ist. Nach oben begrenzt ist der Betrag, hinsichtlich dessen er von der Barzahlung befreit ist, durch die titulierte Forderung einschließlich der ihm nach § 788 vom Schuldner zu erstattenden Kosten der Zwangsvollstreckung. Bar zu entrichten hat e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Minderjährigenehen.

Rn 10 Die Sonderzuständigkeit in II flankiert verfahrensrechtlich die 2017 eingeführte Eheaufhebung nach Art 13 III Nr 2 EGBGB . Deutsche Gerichte sind international für das Eheaufhebungsverfahren zuständig, wenn der bei Eheschließung 16, aber noch nicht 18 Jahre alte minderjährige Ehegatte seinen schlichten Aufenthalt in Deutschland hat (BeckOKFamFG/Sieghörtner Rz 22a). Die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / ee) Erbrecht.

Rn 10 Der Erbvertrag nach § 2274 BGB und der Erbverzicht werden aufgrund ihrer Besonderheiten von § 29 nicht erfasst (allgM; Musielak/Voit/Heinrich Rz 6; Zö/Schultzky Rz 11; St/J/Roth Rz 7; MüKoZPO/Patzina Rz 12). Auch Vermächtnisansprüche sind von § 29 ausgenommen, da das Vermächtnis kein Vertragsverhältnis iSd Vorschrift betrifft (jurisPK-BGB/Reymann § 2174 Rz 76; HP/Mülle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Empfangszuständigkeit.

Rn 10 Nach der gesetzlichen Ausgestaltung der Prozessvollmacht ist der Bevollmächtigte ermächtigt, die vom Gegner oder der Staatskasse erstatteten Kosten in Empfang zu nehmen. Dieses Recht kann ihm nicht entzogen werden (§ 83; Musielak/Voit/Weth § 81 Rz 10; aA Zö/Althammer § 81 Rz 7), selbst dann nicht, wenn die Partei die Auskehrung der Kosten verlangen kann (MüKoZPO/Toussa...mehr