Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Schiedsgericht nur teilzuständig.

Rn 39 Bei einer schiedsfähigen Streitigkeit muss die Schiedsvereinbarung das Schiedsgericht berechtigen, über den gesamten Anspruch selbstständig und abschließend zu entscheiden. Es muss ausgeschlossen sein, dass für einen Teil der zu entscheidenden Rechtsfragen das staatliche Gericht zuständig bleibt. Eine Schiedsvereinbarung, die nicht in vollem Umfang die Entscheidungsbef...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahren.

Rn 9 Eine Anhörung der Beteiligten vor der Beschlussfassung über die Bestellung des Musterklägers ist vom Gesetz nicht vorgeschrieben und daher für das Gericht fakultativ (KK-KapMuG/Reuschle Rz 63). Der Beschl selbst ist gem Abs 2 S 3 unanfechtbar, sollte aber dennoch begründet werden, um die verfassungsrechtliche Kontrolle des Willkürverbots zu ermöglichen (Vorwerk/Wolf/Lan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil mit Darstellung etwaiger Änderungen oder Ergänzungen.

Rn 46 Da der Zurückweisungsbeschl nach der Neuregelung wie ein Berufungsurteil anfechtbar ist, muss er wie dieses die in § 540 I Nr 1 genannten Angaben enthalten (Näheres s bei § 540 Rn 14 f). Denn er wird nunmehr auf Nichtzulassungsbeschwerde hin – falls die in § 544 Abs 2 Nr 1 normierte Wertgrenze erreicht ist – von dem Revisionsgericht überprüft.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Ein vom Gericht erlassener Beschluss löst an sich eine Innenbindung für das Gericht aus (§ 318 ZPO analog). Eine Abänderung des Beschlusses ist nur bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine zulässige Berichtigung (§ 42) oder für eine Ergänzung des Beschlusses (§ 43) möglich. § 43 ist dem § 321 I, II ZPO nachgebildet und gilt in allen Verfahren der fG. In Ehe- und Famil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 4 Obwohl es sich um eine Sollvorschrift handelt, können die Voraussetzungen des § 588 iRd Prüfung des Gerichts vAw nach § 589 I bedeutsam sein. Fehlt es aufgrund von Mängeln in den Angaben nach § 588 bis zum Ende der mündlichen Verhandlung im Wiederaufnahmeverfahren an der schlüssigen Behauptung des Wiederaufnahmegrundes, führt dies zur Unzulässigkeit (§ 579 Rn 18, § 580 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 249 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Aufzählung der verschiedenen Grundstücksarten und deren Definition sowie erstmalig für die Bewertung zu Grundsteuerzwecken die Bestimmung des Wohnungsbegriffs. Die Vorschrift des § 249 BewG entspricht in Teilen dem § 75 BewG zur Einheitsbewertung sowie dem § 181 BewG zur Grund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Kreditinstitut darf zum Zwecke der Überprüfung der Richtigkeit der Versicherung nach § 850k Absatz 3 Satz 2 Auskunfteien mitteilen, dass es für den Kontoinhaber ein Pfändungsschutzkonto führt. 2Nur zu diesem Zweck dürfen die Auskunfteien diese Angabe verarbeiten und sie nur auf Anfrage anderer Kreditinstitute an diese übermitteln. 3Die Verarbeitung zu einem anderen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Modifikationen des Namens.

Rn 9 Wurde der Name zwischenzeitlich geändert, kann in die Klausel ein entsprechender klarstellender Zusatz aufgenommen werden, der freilich das Vollstreckungsorgan nicht bindet (Schuschke/Walker/Walker § 750 Rz 15). Zum Nachweis der Namensänderung genügt die Auskunft aus dem Melderegister (LG Braunschweig Rpfleger 95, 306). Die Änderung der Firma schadet nicht, wenn die Ide...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Streitmittlers ist die grundlegende und absolut zwingende Voraussetzung, um ein von allen Beteiligten ernst zu nehmendes Streitbeilegungsverfahren einzurichten. Insofern regelt die Norm in Übereinstimmung mit § 3 MediationsG eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Die in Abs 1 geforderte Weisungsunabhängigkeit muss gegenüber j...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 13 Ist die Berufung an sich statthaft (Rn 2 ff), ist sie gleichwohl nicht ohne weiteres zulässig. Vielmehr muss hinzukommen, dass der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt. Damit sollen Bagatellstreitigkeiten von den Berufungsgerichten ferngehalten werden. Rn 14 Die Wertgrenze gilt für die Anfechtung sämtlicher berufungsfähiger Urteile. Eine Ausnahme besteht a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Inhalt der Eintragungsanordnung (Abs 3 S 1 und 2).

Rn 9 Die Eintragungsanordnung muss die in § 882b II, III aufgeführten Daten enthalten (Abs 3), die der zuständige GV ermittelt. Sind sie ihm nicht aus der Vermögensauskunft, dem Titel oder einer freiwilligen Angabe des Schuldners bekannt, kann der GV vAw mittels Amtshilfe Auskünfte beim Melderegister (§ 755 I) oder den in § 755 II 1 Nr 1–3 genannten Behörden einholen. Bei de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abhilfe.

Rn 3 Die Entscheidung darüber, der sofortigen Beschwerde abzuhelfen, ergeht durch Beschl. Hilft das Ausgangsgerichts (vollständig) ab, kann diese Entscheidung vom Beschwerdegegner angefochten werden. Es gelten die allgemeinen Vorschriften (§§ 567 ff). Der Abhilfebeschluss muss daher begründet und dem Beschwerdegegner förmlich zugestellt werden (§ 329 III). Nicht jeder Abhilf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Dingliche Ansprüche.

Rn 49 Ansprüche aus Grundpfandrechten können Gegenstand einer Urkunde nach § 794 I Nr 5 sein. Daneben kann in einer vollstreckbaren Urkunde die persönliche Haftung wegen des Anspruchs aus dem Grundpfandrecht übernommen werden; eine derartige Verpflichtung ist auch formularmäßig wirksam, wenn der Grundstücksinhaber und der die persönliche Haftung Übernehmende identisch sind (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fragen zur Glaubwürdigkeit.

Rn 3 Die Fragen gem § 395 II 2 (hierzu Geipel/Prechtel, MDR 11, 336, 338) werden in der Praxis beinahe ausschließlich auf die Beziehungen zu den Parteien abzielen. Dies ist schon deshalb erforderlich, um abzuklären, ob der Zeuge auf ein gem § 383 I Nr 1–3, § 384 Nr 1, 2 bestehendes Zeugnisverweigerungsrecht hinzuweisen ist. Ob die Frage an den Zeugen nach der Herkunft seines...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Berufungsgericht hat die notwendigen Beweise zu erheben und in der Sache selbst zu entscheiden. (2) 1Das Berufungsgericht darf die Sache, soweit ihre weitere Verhandlung erforderlich ist, unter Aufhebung des Urteils und des Verfahrens an das Gericht des ersten Rechtszuges nur zurückverweisen,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Benennung der Zeugen/Bezeichnung der übrigen Beweismittel (Nr 3).

Rn 4 Bezüglich der Zeugen gilt § 373; diese sind namentlich zu benennen. Betr die anderen im selbstständigen Beweisverfahren gem § 485 zulässigen Beweismittel, also insb SV, muss dieses Beweismittel nur bezeichnet werden, weil das Gericht auch im selbstständigen Beweisverfahren in der Auswahl der Person des SV frei ist (LG Frankfurt/M IBR 11, 1189). Benennt eine Partei einen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Beschwer.

Rn 8 Statthaft ist die Rechtsbeschwerde für jeden Verfahrensbeteiligten, der durch die gerichtliche Entscheidung beschwert ist: für den Antragsteller, wenn das OLG seinen Antrag abgelehnt hat, und für den Antragsgegner, wenn es dem Antrag stattgegeben hat. Hat das Gericht einem Antrag nur tw stattgegeben, etwa indem es einen Schiedsspruch im Aufhebungsverfahren nur tw aufgeh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsbehelfe.

Rn 3 Der nicht das Erwerbsgeschäft betreibende Ehegatte/Lebenspartner kann sich gegen die Vollstreckung mit der Drittwiderspruchsklage wenden. Die Klage geht auf Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut und nicht lediglich auf die Unzulässigkeit der Verwertung. Das Widerspruchsverfahren ist keine Familienrechtssache, obwohl es um die Unzulässigkeit der Vollstr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Verbraucherschlichtungsstelle ist mit mindestens einer Person zu besetzen, die mit der außergerichtlichen Streitbeilegung betraut und für die unparteiische und faire Verfahrensführung verantwortlich ist (Streitmittler). Ist nur ein Streitmittler bestellt, muss er einen Vertreter haben; auf den Vertreter des Streitmittlers sind Satz 1, die Absätze 2 und 3 sowie die §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vorübergehende Vertretung.

Rn 2 Ist bei einem AG, auch bei einem Einmanngericht nach Abs 1, die nach der Geschäftsverteilung vorgesehene Vertretungsregelung ausgeschöpft, etwa durch Verhinderung oder Überlastung der übrigen als Vertreter bestimmten Richter, beauftragt das Präsidium des übergeordneten Landgerichts (oder bei Amtsgerichten, über die der Präsident eines anderen AG die Dienstaufsicht ausüb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Abgrenzung zu § 381 I.

Rn 14 Trägt der Zeuge iSd § 381 I zur Entschuldigung oder zur Glaubhaftmachung der unverschuldeten Verspätung Umstände nachträglich vor, so sind bereits getroffene Maßnahmen wieder aufzuheben, was aus Sicht des Zeugen zu demselben – gewünschten – Ergebnis führt wie eine erfolgreiche Beschwerde nach § 380 III. Daher ist eine Beschwerde nach § 380 III zunächst als Antrag auf A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Vorschrift.

Rn 1 Die vorgelegte Urkunde wird grds nicht Bestandteil der Gerichtsakten. Nach § 142 I 2 kann der Verbleib einer hiernach vorgelegten Urkunde auf der Geschäftsstelle angeordnet werden. Im Urkundenbeweisrecht sieht § 443 zur Beweissicherung die Möglichkeit der Verwahrung einer ›verdächtigen‹ Urkunde auf der Geschäftsstelle vor. Nach Erledigung des Rechtsstreits ist die Urkun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Frist.

Rn 5 Der Schuldner wird gem Nr 3 aufgefordert, im Begründetheitsfall innerhalb von zwei Wochen die angegebenen Beträge zu begleichen. Hieraus und aus Nr 4 ergibt sich, dass die 2-Wochen-Frist auch diejenige Frist ist, innerhalb welcher andernfalls der Widerspruch einzulegen ist. Bei Auslandszustellung beträgt die Frist einen Monat (§ 32 III AVAG, § 75 III AUG und § 688 Rn 21...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Materielle Unwirksamkeit.

Rn 35 Eine Schiedsvereinbarung ist aus materiellen Gründen unwirksam, wenn sie sich auf einen Gegenstand bezieht, der nicht schiedsfähig ist. Beinahe alle vermögensrechtlichen Ansprüche sind schiedsfähig, § 1030 I. Das gilt auch für Beschlussmängelstreitigkeiten im Gesellschaftsrecht (BGHZ 180, 221 ff – Schiedsfähigkeit II, für die GmbH, s § 1066 Rn 11 ff). Unwirksam ist jed...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht soll das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen und sie anhören. Die Anhörung eines Ehegatten hat in Abwesenheit des anderen Ehegatten stattzufinden, falls dies zum Schutz des anzuhörenden Ehegatten oder aus anderen Gründen erforderlich ist. Das Gericht kann von Amts wegen einen oder beide Ehegatten als Beteiligte vernehmen, auch wenn die Voraussetzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Gegen die Festsetzung von Ordnungsmitteln durch den beauftragten oder ersuchten Richter steht die Beschwerde nach § 181 GVG offen. Gegen andere Entscheidungen ist zunächst Erinnerung zum Prozessgericht nach § 573 I einzulegen. Gegen Entscheidungen des Prozessgerichts 1. Instanz über die Erinnerung kann dann sofortige Beschwerde erhoben werden, § 573 II. Das Zwischenurte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Sonstiges.

Rn 157 Für einen Ergebnisabführungsvertrag gilt § 105 IV Nr 1 iVm § 108 GNotKG (OLGR Celle 07, 455; OLGR Stuttg 08, 733 zu § 41a IV Nr 1 iVm § 41c KostO aF). Die Klage auf Eintragung in das Aktienregister, § 67 I AktG, wird mit 1/10 bis 1/4 des Aktienwertes angesetzt (OLGR Hamm 08, 688). Spruchverfahren. § 15 I 2 SpruchG gibt nach Maßgabe der Mehrforderung einen Rahmen von 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine Folgen.

Rn 5 Stirbt ein Ehegatte nach Rechtshängigkeit, aber vor Eintritt der Rechtskraft in der Ehesache, ist das Verfahren in der Hauptsache erledigt. Die Erledigung des Verfahrens tritt kraft Gesetzes ein, ohne dass es eines Ausspruchs hierüber bedarf, und zwar auch noch dann, wenn eine Entscheidung zwar erlassen, aber noch nicht formell rechtskräftig ist (MüKoFamFG/Lugani § 131 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rüge der formell unzulässigen Klauselerteilung.

Rn 2 Gegenstand der Erinnerung gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel ist der Umstand, dass die Klausel nach der objektiven Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung über den Rechtsbehelf (s Rn 10) nicht hätte erteilt werden dürfen (BGH NJW 06, 26). Das kann zweierlei heißen: Zum einen kann der Schuldner mit dem Rechtsbehelf nach § 732 formelle Einwendungen gegen die R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gleichbehandlung.

Rn 5 Abs 1 S 1 enthält den auch verfassungsrechtlich zwingenden Grundsatz der Gleichbehandlung der Parteien. Damit ist auch im schiedsgerichtlichen Verfahren der verfassungsrechtlich garantierte Grundsatz der Waffengleichheit und der prozessualen Chancengleichheit der Parteien zwingend zu beachten (BGH MDR 20, 1396 [BGH 23.07.2020 - I ZB 88/19]). Im Einzelnen müssen deshalb ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Zuständigkeit für verbindliche Auskünfte über Bedarfswerte

Rz. 31 [Autor/Stand] Die gesetzlich bestimmte Kompetenzverteilung zwischen den Besteuerungsfinanzämtern einerseits und den Bedarfsbewertungsfinanzämtern andererseits gilt auch für die Erteilung oder Ablehnung verbindlicher Auskünfte zum Wert ggf. bewertungsbedürftiger Wirtschaftsgüter. Den Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzämtern fehlt insoweit die Entscheidungsbefugnis.[2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 882c bestimmt Voraussetzungen, Verfahren und Inhalt der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis bei zivilrechtlicher Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung nach § 882b I Nr 1. Die Eintragungsgründe sind zu 2013 neu bestimmt worden, da die Vermögensauskunft nach § 802c zu Beginn der Zwangsvollstreckung als reine Sachaufklärung über das Schuldnervermögen erfolgt u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antragsberechtigung.

Rn 11 Berechtigt, Anträge auf Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen zu stellen, ist der Gläubiger, der Anspruch auf Erteilung einer einfachen Ausfertigung hat oder eine an ihn oder seinen Rechtsvorgänger adressierte Ausfertigung vorlegen kann. Sind eigene Erklärungen oder solche seines Rechtsvorgängers nicht mitbeurkundet, hat der Gläubiger gem § 51 I 1 BeurkG keinen Ansp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gegenüberstellung.

Rn 4 Ob eine Gegenüberstellung iSv § 394 II durchgeführt wird, liegt im Ermessen des Gerichts (BAG NJW 68, 566); die Parteien haben auf dieses Verfahren keinen Anspruch (Musielak/Voit/Huber § 394 Rz 2). Die Gegenüberstellung kann – soll ein weiterer Termin vermieden werden – praktisch nur in der Form durchgeführt werden, dass der frühere Zeuge zwar vernommen, aber noch nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vollziehung des persönlichen Arrests.

Rn 2 Bereits in dem Arrestbefehl ist die Art der Freiheitsbeschränkung – Haft, Reiseverbot ins Ausland mit Beschlagnahme des Passes, Hausarrest oder Meldepflicht – anzugeben. Bei Verhängung des Hausarrestes kann auch die Beschlagnahme des Personalausweises ausgesprochen werden (Musielak/Voit/Huber Rz 1; Schuschke/Walker/Schuschke Rz 2; aA Zö/Vollkommer Rz 1). Soweit die Einz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Urteilsformel.

Rn 5 Die Urteilsformel (Tenor) enthält die Entscheidungen über die Hauptsache und die erforderlichen prozessualen Nebenfragen. Auch wenn für das Verständnis des Urteilstenors neben dessen Wortlaut ergänzend der Inhalt der Entscheidungsgründe, die Klageanträge und der Klägervortrag maßgeblich sind und zur Auslegung herangezogen werden können (BGH NJW-RR 17, 763 [BGH 17.01.201...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der Aufruf der Sache soll den ordnungsgemäßen Beginn jedes Gerichtstermins unter Anwesenheit aller Beteiligten sicherstellen. Durch ihn wird den Beteiligten bekannt gemacht, dass nunmehr in die mündliche Verhandlung eingetreten wird. Termin meint die Gerichtssitzung in einem konkreten einzelnen Verfahren, während sich die Sitzung des Gerichts an einem bestimmten Sitzung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Auf Verlangen des Gläubigers hat der Drittschuldner binnen zwei Wochen, von der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an gerechnet, dem Gläubiger zu erklären:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwaltsvertrag.

Rn 38 Die Beiordnung führt nicht zu einem Kontrahierungszwang für den Anwalt (anders beim Notanwalt, s Rn 25). Sie begründet auch keine Prozessvollmacht und kein Vertragsverhältnis zwischen Anwalt und Partei (Dürbeck/Gottschalk Rz 649). Auch dadurch, dass der Anwalt der Partei oder dem Gericht mitgeteilt hat, dass er zur Vertretung bereit ist, entsteht weder Mandatsvertrag n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einverständnis der Parteien (Abs 4).

Rn 20 Eine streitige Hauptsacheentscheidung ist dem Einzelrichter im Einverständnis der Parteien möglich. Das Einverständnis kann auf abtrennbare Teile des Streitgegenstands beschränkt werden und so zu einem Teilurteil des Einzelrichters führen (Karlsr OLGZ 73, 374). Es ist schriftlich oder zu Protokoll zu erklären. Eine konkludente Erklärung kann nur ausnahmsweise angenomme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formulare (S 2).

Rn 3 Die Einbindung der Geschäftsstelle des angerufenen AG erschöpft sich nicht in der Entgegennahme der abzugebenden Erklärung oder des Antrags. Vielmehr hat er diese gem § 257 S 2 auch in die eingeführten amtlichen Formulare einzutragen und unter Angabe des Gerichts und des Datums zu vermerken, dass er den Antrag oder die Erklärung aufgenommen hat (Sternal/Giers § 257 Rz 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Schluss der mündlichen Verhandlung (Nr 3).

Rn 6 Das Datum ist maßgeblich für §§ 322, 323 II, 767 II. Der Schluss bestimmt sich nach § 136 IV; auch bei nachgelassenem Schriftsatz. Bei Wiedereröffnung nach § 156 ist die wiedereröffnete Verhandlung maßgeblich. Im Verfahren nach § 128 II ist der Tag der Schriftsatzfrist, nicht das Entscheidungsdatum anzugeben (§ 128 Rn 25, str); bei Entscheidung nach Lage der Akten (§§ 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nichtabgabe der Vermögensauskunft (Nr 2).

Rn 5 Die Einholung einer Fremdauskunft ist zulässig, wenn der Schuldner eine Vermögensauskunft nicht abgibt. Die Abgabe der Vermögensauskunft obliegt dem Schuldner nach näherer Maßgabe der §§ 802c, 802 f. Es müssen also die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung gegeben sein, ein entsprechender Antrag des Gläubigers vorliegen und ein Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozessgericht.

Rn 2 IdR hat das Prozessgericht über die Streitigkeiten zu entscheiden, von denen die Fortsetzung der Beweisaufnahme und damit letztlich des Verfahrens abhängt. Ausdrücklich ist dies in §§ 387, 389 für die Berechtigung einer Zeugnisverweigerung und in §§ 402, 408 iVm §§ 387, 389 für die Berechtigung einer Gutachtensverweigerung geregelt. Es entscheidet aber auch über die Zul...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Kleinere Barbeträge.

Rn 61 Gemäß § 90 Nr 9 SGB XII sind Schonvermögen kleinere Barbeträge von derzeit höchstens 10.000 EUR, zuzüglich 500 EUR für jede Person, die vom Antragsteller überwiegend unterhalten wird. Die Höhe ist geregelt in der Verordnung zur Durchführung des § 90 II Nr 9 SGB XII (aA LSG Dresden FamRZ 07, 156, nur 1.600 EUR, da § 115 Rechtsgrundverweisung auf § 90 SGB XII sei und dem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hängt die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner ab, so darf der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung nicht beginnen, bevor er dem Schuldner die diesem gebührende Leistung in einer den Verzug der Annahme begründenden Weise angeboten hat, sofern nicht der Beweis, dass der Schuldner befriedigt oder im Verzug der An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung.

Rn 7 Der Tenor des stattgebenden Urteils kann wie folgt formuliert werden: ›Zur Vollstreckung ist dem Kl die Vollstreckungsklausel zu dem Urt des … (Gericht, Az) vom … (Datum) zu erteilen.‹ Unter Umständen sind aufgrund begründeter materieller Einwendungen des Beklagten (s Rn 6) Beschränkungen in die Entscheidungsformel aufzunehmen, etwa in Bezug auf die Höhe des zu vollstre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 10 Im WEG-Verfahren ist § 303 entsprechend anwendbar (Köln NZM 99, 858 [OLG Köln 04.01.1999 - 16 Wx 198/98]). Im Arbeitsgerichtsverfahren gilt § 303 entsprechend, § 46 II ArbGG. Ein Zwischenbeschluss analog § 303 ist im Beschlussverfahren denkbar (BAG DB 74, 1728; einschränkend aber LAG Nürnberg NZA-RR 07, 214, 215 [LAG Nürnberg 04.01.2007 - 6 Ta 206/06] zur Beteiligtenst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 321 (Ergänzung).

Rn 19 Die Vorschrift gilt auch für Beschlüsse. Versehentlich entstandene Entscheidungslücken können nachträglich geschlossen werden (München JurBüro 87, 1555; Frankf JurBüro 80, 778; Stuttg MDR 99, 116 [OLG Stuttgart 08.06.1998 - 20 W 4/98]; MüKoZPO/Musielak § 329 Rz 14). Soweit nicht eine förmliche Zustellung vorgeschrieben ist, beginnt die Antragsfrist nach § 321 II sowie ...mehr