Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff.

Rn 1 Streitverkündung ist die durch eine Partei (Streitverkünder) erfolgte förmliche Benachrichtigung eines am Prozess nicht beteiligten Dritten (Streitverkündungsempfänger, Streitverkündeter, Streitverkündungsgegner) vom Schweben eines Prozesses, um ihm die Möglichkeit der Prozessbeteiligung oder in den Fällen der §§ 75 bis 77 der Prozessübernahme zu geben und dem Streitver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostentragung Dritter (Abs 3).

Rn 9 Im Scheidungsverbundverfahren sind in den Folgesachen der fG regelmäßig Dritte beteiligt, wie zB in Kindschaftssachen der Verfahrensbeistand oder das Jugendamt oder auch das Kind selbst oder in VA-Sachen die beteiligten Versorgungsträger. Abs 3 stellt klar, dass diese Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben und die Anordnung einer Kostenerstatt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verfügungsanspruch.

Rn 4 Die Rspr lässt über die Sicherung eines Anspruchs und die vorläufige Regelung eines streitigen Rechtsverhältnisses hinaus eine (tw) Befriedigung des Gläubigers dann zu, wenn er auf die unmittelbare Erfüllung so dringend angewiesen ist, dass ein Abwarten des ordentlichen Verfahrens unzumutbar erscheint (BGH NJW 18, 1317 [BGH 11.10.2017 - I ZB 96/16] Rz 35; Brandbg MDR 09...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Verfahrensrechtliche Voraussetzung des § 710 ist ein entsprechender Antrag, der vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung nach § 714 I gestellt und dessen materielle Voraussetzungen glaubhaft gemacht werden müssen. In subjektiver Hinsicht ist die Unbilligkeit einer Vollstreckungsvoraussetzung erforderlich, objektiv das Vorliegen eines Leistungshindernisses (München 9.9...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsnatur.

Rn 3 Die Abänderungsklage ist eine prozessuale Gestaltungsklage, die sowohl dem Schuldner als auch dem Gläubiger zur Verfügung steht. Soweit mit ihr eine erneute Verurteilung erstrebt wird, ist sie zugleich auch Leistungsklage. Für einen zusätzlichen Feststellungsantrag fehlt das Rechtsschutzinteresse, da hierdurch eine iRd § 323 allein zulässige Abänderung des ursprüngliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostenerstattung.

Rn 41 Nach § 127 IV findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens nicht statt (BGH MDR 2010, 767). Damit erstreckt sich der Grundsatz, dass im PKH-Prüfungsverfahren eine Kostenerstattung ausgeschlossen ist, auch auf das Beschwerdeverfahren. Auch eine Erstattung der dem Beschwerdegegner entstandenen Kosten nach Maßgabe der im Hauptsacheverfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 26 Brüssel Ia-VO(1) Sofern das Gericht eines Mitgliedstaats nicht bereits nach anderen Vorschriften dieser Verordnung zuständig ist, wird es zuständig, wenn sich der Beklagte vor ihm auf das Verfahren einlässt. Dies gilt nicht, wenn der Beklagte sich einlässt, um den Mangel der Zuständigkeit geltend zu machen oder wenn ein anderes Gericht aufgrund des Artikels 24 aussc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Berichtigung.

Rn 70 § 319. IdR kein Anlass zur Wertfestsetzung, vgl Nr 9000 KV Anl 1 GKG, Nr 3100 VV Anl 1 RVG, Änderungsinteresse nach § 3 zu schätzen vom Minimalwert bei geringfügigem Schreibfehler über Quote des Hauptsachewertes bis hin zum vollen Hauptsachewert etwa bei angestrebtem Ausschluss der Vollstreckung (Frankf JurBüro 80, 1893; Saarbr JurBüro 89, 522). Berichtigung des Grundb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfahren.

Rn 5 Es gelten die allg Regeln. Mündliche Verhandlung (Ausn: § 128 II), anders LG Ddorf InstGE 13, 116. Bei Streit über Parteifähigkeit (BGH 24, 91), Prozessfähigkeit (BGHZ 110, 294) oder gesetzlicher Vertretung (BGHZ 111, 219) gilt die Partei zunächst als partei- und prozessfähig. Bei Säumnis kann ein VU ergehen (§ 347 II). Streitwert des Zwischenstreits wie Hauptsache. Rn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Notwendigkeit der Beiordnung eines Verkehrsanwalts als Maßstab.

Rn 35 Grds kann ein auswärtiger Anwalt nur dann beigeordnet werden, wenn ansonsten die Beiordnung eines Verkehrsanwalts erforderlich wird und diese Kosten die Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erreichen oder sogar übersteigen würden (Frankf NZFam 22, 896). Im Rahmen der Prüfung, ob ein nicht beim Prozessgericht zugelassener Anwalt ausnahmsweise beigeordnet werden darf, i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die sofortige Beschwerde findet statt gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen der Amtsgerichte und Landgerichte, wenn (2) Gegen Entscheidungen über...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Nr 3.

Rn 16 Der Einzelrichter entscheidet bei Säumnis einer Partei oder beider Parteien (zu den Entscheidungsformen § 539). Erfasst werden hier die echten Versäumnisurteile gegen den Berufungskläger (§§ 539 I, 330) und gegen den Berufungsbeklagten (§§ 539 II, 331) genauso wie die Entscheidungen nach Lage der Akten (§§ 539 III, 331a, 251a) und die Entscheidungen über den Einspruch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht soll die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben. Eine Änderung der nach § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 maßgebenden Beträge ist nur auf Antrag und nur dann zu berücksichtigen, wenn sie dazu füh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 § 32a beruht auf der typisierenden Annahme des Gesetzgebers, dass bei umweltbezogenen Schadensersatzprozessen die Aufklärung des Sachverhaltes am Ort der Anlage sachnäher und kostengünstiger erfolgen kann (Prinzip der Sachnähe; Pfeiffer ZZP 106, 159, 160). Durch die Ausgestaltung als ausschließlicher Gerichtsstand und internationale Zuständigkeitsregelung wird zudem dem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolge.

Rn 10 Der Prozess wird zwischen den bisherigen Parteien unverändert fortgeführt (Abs 2 S 1). Prozessual hat die Abtretung auf das laufende Verfahren keinen Einfluss; der Rechtsnachfolger ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Gegners den Prozess als Hauptpartei anstelle des Rechtsvorgängers zu übernehmen oder eine Hauptintervention zu erheben. Der Rechtsstreit wird vom Ze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sorgfaltsanforderungen.

Rn 16 Die gebotene Sorgfalt ist nach einem objektiv-typisierten Maßstab zu bestimmen (hM MüKoZPO/Toussaint § 85 Rz 23; Musielak/Voit/Weth § 85 Rz 18; Zö/Althammer § 85 Rz 13). Handelt es sich um einen Rechtsanwalt, ist von diesem die übliche, von einem ordentlichen Anwalt zu fordernde Sorgfalt zu beachten (BGH NJW 85, 495, 496 [BGH 18.10.1984 - III ZB 22/84]; 85, 1710, 1711 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 14 Zu beachten sind unterschiedliche Bewertungen der materiellen und der prozessualen Rechtslage in verschiedenen Verfahren (zB unterschiedliche Kausalitätsbegriffe, Verschuldensmaßstäbe oder Beweissituation, etwa bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers hinsichtlich der zivilrechtlichen und der strafrechtlichen Arzthaftung: Beweislastumkehr bzgl der Kausalität zu La...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Umgangsausschluss nach § 1684 BGB.

Rn 15d Abs 2 Nr 2 ordnet nunmehr die zwingende Bestellung eines Verfahrensbeistands an, wenn der Ausschluss des Umgangs in Betracht kommt. Dies ist der Fall, wenn eine solche Maßnahme etwa vom Jugendamt oder einem Verfahrensbeteiligten gefordert oder durch das Gericht ernsthaft erwogen wird (Saarbr ZKJ 21, 465 [OLG Saarbrücken 23.06.2021 - 6 UF 58/21]). Der Ausschluss setzt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeitpunkt.

Rn 4 Die Berufung kann bis zur Verkündung des Berufungsurteils zurückgenommen werden (Abs 1). Mit der Normierung dieses späten Zeitpunkts soll der Berufungskläger (§ 511 Rn 53 ff) in die Lage versetzt werden, noch nach der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht seine Prozesstaktik dem Verhandlungsergebnis anzupassen, um der Zurückweisung des Rechtsmittels zu entgehe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 317 (Urteilszustellung und -ausfertigung).

Rn 15 Da § 329 bereits ausdrücklich die Zustellung von Beschlüssen regelt, ist § 317 I nicht anwendbar. Dies betrifft jedoch nicht die Erteilung der Ausfertigung, insoweit findet § 317 II 1 entsprechende Anwendung. Eine Zustellung in beglaubigter Abschrift reicht daher regelmäßig aus (BGH NJW 19, 1374 [BGH 21.02.2019 - III ZR 115/18] Rz 11). Gleiches gilt für die in § 317 II...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht der Hauptsache.

Rn 2 Ist bei Eingang des Antrags auf Erlass einer EA ein Hauptsacheverfahren nicht anhängig, ist das Gericht zuständig, welches erstinstanzlich für die Hauptsache zuständig wäre; sog fiktive Zuständigkeitsbestimmung (I 1). Dabei sind in Familiensachen die neben den allgemeinen (§§ 2 ff bzw § 113 I 2 iVm §§ 12 ff ZPO) geltenden besonderen örtlichen Zuständigkeitsregelungen (§...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sachverständigenbeweis in Zeiten von Corona.

Rn 14a Der Umgang mit der Gefahr einer Ansteckung mit COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) hat auch das Sachverständigenrecht vor Herausforderungen gestellt. Zwar ist in diesem Bereich prinzipiell eine ausschließlich schriftliche Beweiserhebung möglich (§ 411 I, III 2). Häufig erfordert jedoch die Begutachtung selbst oder ihre anschließende Bewertung den – mehr oder weniger eng...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Grundsatz der Kostenaufhebung (Abs 1).

Rn 6 Abs 1 enthält den Grundsatz der Kostenaufhebung für den Fall des erfolgreichen Scheidungsantrags und gilt auch dann, wenn der Scheidungsgegner keinen Antrag stellt (ausdr Brandbg JurBüro 20, 483). Die Kostenaufhebung erstreckt sich nicht nur auf den Scheidungsausspruch, sondern auch auf die Folgesachen. Das hat zur Folge, dass die anfallenden Gerichtskosten von den Eheg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rechtsnatur und Antragsmehrheit.

Rn 5 Der Auftrag iSv § 753 I ist ein verfahrensrechtlicher Antrag des Gläubigers an den GV, Amtshandlungen in Ausübung staatlicher Vollstreckungsgewalt durchzuführen (Nies MDR 99, 525). Mit dem Antrag müssen der Titel und sonstige Urkunden übergeben werden, die nach §§ 750 II, 751 II zugestellt werden müssen. Es ist zulässig, mehrere Anträge auf einmal zu stellen. Auch könne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Sicherung von Rückzahlungsansprüchen im Falle der Überzahlung. Da der zur Rückzahlung Verpflichtete nach bis zum 1.9.09 geltender Rechtslage nicht verschärft haftete, konnte er sich oftmals mit Erfolg nach § 818 III auf den Wegfall der Bereicherung berufen. Um dies zu verhindern, musste der Kl neben der Abänderungsklage zusätzlich eine auf Rückz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1In Verfahren nach § 1631e Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erteilt das Gericht die Genehmigung im schriftlichen Verfahren, sofern die Eltern eine den Eingriff befürwortende Stellungnahme vorlegen und keine Gründe ersichtlich sind, die einer Genehmigung entgegenstehen. 2Wenn das Gericht im schriftlichen Verfahren entscheidet, soll es von der Anhörung des Jugendamts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Weitere Zuständigkeiten.

Rn 10 § 119 regelt die Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts nicht abschließend. Von den zahlreichen Zuständigkeiten seien genannt: §§ 31 VI, 60 VI AuslWBG (sofortige Beschwerde im Verfahren auf Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen); § 229 BauGB (Rechtsmittel in Baulandsachen); § 208 BEG (Rechtsmittel in Entschädigungssachen); § 11 BinSchGerG (Rechtsmittel gegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausnahme von der Unterrichtung.

Rn 26 Nach § 19 IV wird ein Unternehmer nicht im Sinne des § 19 III unterrichtet, wenn sich dieser dem Schlichtungsvorschlag bereits vorab unterworfen hat. Die durch die Unterwerfung entstandene Bindung des Unternehmers würde die vorgesehenen Unterrichtungen teilweise sinnlos machen und teilweise eine irreführende Wirkung auslösen. Die Möglichkeit, dass der Unternehmer sich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Variante 2: Kollektiver Gesamtbetrag.

Rn 3 Realistischer ist die zweite Variante, dass die Namen betroffener Verbraucher im Voraus nicht vollständig bekannt sind. S 2 erlaubt es in dieser Konstellation, die Zahlung eines ›kollektiven Gesamtbetrag‹ an den Sachwalter zu beantragen, der aber vom Kläger nicht beziffert werden muss (Röthemeyer Rz 8). Aus Sicht des Klägers sind oft weder die genaue Anzahl der Betroffe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm.

Rn 1 Kraft ausdrücklicher Regelung in § 554 II 1 kann eine Anschlussrevision im Unterschied zu § 556 I aF auch dann wirksam eingelegt werden, wenn die Revision nicht zu Gunsten des Revisionsbeklagten zugelassen wurde. Falls ohnehin ein Revisionsverfahren durchzuführen ist, soll der friedfertigen Partei ebenfalls die Möglichkeit eröffnet werden, zu ihren Gunsten eine Abänderu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unverzügliche Herstellung.

Rn 4 Das Protokoll ist im Fall der vorläufigen Aufzeichnung unverzüglich, mithin iSd § 121 I 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern, nach der Sitzung herzustellen und den Parteien in Abschrift formlos mitzuteilen. Es ist ein Gebot des fairen Verfahrens, die Parteien über den Inhalt des Protokolls in Kenntnis zu setzen, um evtl Missverständnisse oder Unrichtigkeiten rechtzeitig – ide...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rechtsgeschäft.

Rn 6 Übertragung, Belastung oder Aufgabe eines Rechts, wenn dadurch dem Kl die Aktiv-, dem Bekl die Passivlegitimation genommen wird, entspr auch Übertragung der Klagemarke auf einen Dritten während des Markenverletzungsprozesses (Frankf GRUR-RR 15, 204). Mit Beschl der Eigentümergemeinschaft, die Verfolgung eines sog gemeinschaftsbezogenen Anspruchs an sich zu ziehen, wird ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Nachträgliche Erhöhung.

Rn 2 Hierzu zählt der Fall, dass infolge Rechtsmitteleinlegung oder Klageerweiterung höhere Kosten zu erwarten sind; auch die Festsetzung eines höheren Streitwerts durch das Rechtsmittelgericht fällt hierunter (BGH v 17.9.19 – X ZR 17/19, juris Rz 8). Der Beklagte kann mit dem Verlangen so lange warten, bis die zuvor erhobene Sicherheit die Kosten nicht mehr deckt. Er muss d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) ›Geldstrafe‹.

Rn 79a Verhängt ein echtes Schiedsgericht des DFB gegen einen Fußballverein eine ›Geldstrafe‹, so dient dies nicht der Ahndung und Sühne von früherem Fehlverhalten des Vereins, sondern soll den künftigen ordnungsgemäßen Spielbetrieb sichern. Hierin liegt kein Verstoß gegen den op; ebenso wenig ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. Der DFB verfolgt den legitimen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Verfahrenseinleitung auf Antrag.

Rn 1 Die Vorschrift stellt klar, dass das Gericht bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung (§§ 20–26 VersAusglG, s § 217 Rn 7) nicht vAw, sondern nur auf Antrag tätig wird (zu weiteren VA-Sachen mit Antragserfordernis vgl § 217 Rn 5, 10, 11). Hingegen ist für die Durchführung des Wertausgleichs bei der Scheidung (§§ 6–19, 28 VersAusglG) kein Antrag erforderlich (§ 137 II 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wegfall der Unpfändbarkeit.

Rn 3 Die Erwartung, dass die Unpfändbarkeit demnächst wegfällt, kann sich etwa aus bevorstehenden Änderungen der Lebensumstände ergeben, zB Berufswechsel, Eintritt in den Ruhestand, Änderung der Familienverhältnisse, bevorstehende Neuanschaffung eines Ersatzes, aber auch aus einem erwarteten Zulassungsbeschluss nach § 811 III. Demnächst bedeutet innerhalb eines Jahres (arg A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 4 § 889 regelt die sachliche (nach § 802 ausschl) Zuständigkeit des AGs als Vollstreckungsgericht nach § 764, auch bei arbeitsgerichtlichen (§ 62 II 1 ArbGG) Titeln (Wieczorek/Schütze/Rensen Rz 9). Die Zuständigkeit des Prozessgerichts betrifft sowohl die Terminsbestimmung und die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung als auch deren Vollstreckung. IRd funktionellen Zus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entscheidung, Rechtsmittel.

Rn 6 Das Gericht entscheidet über die Aussetzung des Verfahrens durch Beschluss, und zwar auch dann, wenn ein Antrag nach Abs 2 abgelehnt wird (Prütting/Helms/Helms § 136 Rz 5; Zö/Lorenz § 136 Rz 5). Wird das Verfahren ausgesetzt, soll das Gericht den Ehegatten nahelegen, eine Eheberatung in Anspruch zu nehmen, Abs 4. In dem Beschluss ist auch die Dauer der Aussetzung festzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für Rechtsstreitigkeiten aus einer Güterbeförderung ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Ort der Übernahme des Gutes oder der für die Ablieferung des Gutes vorgesehene Ort liegt. Eine Klage gegen den ausführenden Frachtführer oder ausführenden Verfrachter kann auch in dem Gerichtsstand des Frachtführers oder Verfrachters erhoben werden. Eine Klage gegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. GV als Vollstreckungsorgan.

Rn 2 Seiner rechtlichen Stellung nach ist der GV Beamter iSv § 1 GVO oder in den neuen Bundesländern Angestellter des öffentlichen Dienstes (Schuschke/Walker/Walker Vor § 753–763 Rz 2). Rechtsgrundlagen seiner Tätigkeit sind §§ 154 f GVG, die bundeseinheitlichen GVordnungen (GVO) der Länder sowie die Geschäftsanweisung für GV (GVGA). Zwar bindet sie den GV als Beamten dienst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Der Inhalt des Vorschlags.

Rn 13 Der Schlichtungsvorschlag beruht auf einer Gesamtwürdigung des Verfahrens und der sich daraus ergebenden Sachlage. Damit steht der Schlichtungsvorschlag zwingend am Ende des jeweiligen Schlichtungsverfahrens. Der Streitmittler sollte ihn ausdrücklich als ›Schlichtungsvorschlag‹ bezeichnen, ohne dass von der jeweiligen Bezeichnung irgendeine rechtliche Bedeutung abhinge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Rückstände, Rückforderung.

Rn 140 Eingeklagte Rückstände werden hinzugerechnet, § 51 II 1 FamGKG wie in § 42 III 1 GKG); Antrag auf PKH steht der Klage gleich. Bei Klageerweiterung werden die zusätzlich verlangten Beträge 12fach angesetzt und bis dahin geltend gemachte Forderungen zu streitwerterhöhenden Rückständen (ausf Köln FamRZ 04, 1226 = FamRB 04, 45; gegen Berücksichtigung OLGR Saarbr 05, 924; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verfahren vor dem Rechtspfleger.

Rn 9 § 114 I u § 78 I ZPO gelten nicht in Verfahren vor dem Rechtspfleger (§ 13 RPflG). Das betrifft va das Kostenfestsetzungsverfahren (§ 21 I Nr 1 RPflG). Gem § 569 III Nr 1 ZPO (zB iVm § 104 III 1 ZPO, § 113 I 2 bzw § 85) unterliegt auch das Beschwerdeverfahren nicht dem Anwaltszwang (BGH MDR 06, 1076 [BGH 26.01.2006 - III ZB 63/05]), Letzteres gilt jedoch – m Ausn der Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsnatur.

Rn 7 Bei der Einordnung einer Schiedsvereinbarung ist zwischen materiell-rechtlichem Rechtsgeschäft und Prozessvertrag zu unterscheiden. Die Einordnung erfolgt danach, wo die Vereinbarung ihre Hauptwirkungen hat. Der Kern einer Schiedsvereinbarung ist die Durchführung des schiedsgerichtlichen Verfahrens. Dieses ist nach heute anerkannter Auffassung ein echter Rechtsprechungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kostenerstattung nach Aufhebung des Vollstreckungstitels (Abs 3).

Rn 8 Wird das zugrunde liegende Urt oder ein anderweitiger zugrundeliegender Vollstreckungstitel nachträglich aufgehoben, so sind dem Schuldner die Kosten der Zwangsvollstreckung zu erstatten. Die Vorschrift des Abs 3 betrifft nur die Kosten der Zwangsvollstreckung iSd Abs 1, die der Schuldner an den Gläubiger bereits gezahlt hat (BAG NJW 21, 257 = AGS 21, 42). Diese Kosten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vollstreckungsgegenstand.

Rn 5 Das vereinfachte Antragsverfahren ist allein bei einer Vollstreckung wegen einer Geldforderung, §§ 699, 688 I, in Geldforderungen und andere Vermögensrechte zulässig. Dem Regelungswortlaut nach gilt die Vorschrift für die Pfändung und Überweisung einer Geldforderung. Das besondere Antragsverfahren ist nach seiner Zielsetzung auch bei der Zwangsvollstreckung in andere Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sicherungshypothek.

Rn 4 Die Zwangshypothek ist als einzige Vollstreckungsmaßnahme ausschließlich in der ZPO geregelt. Sie verschafft dem Gläubiger ein Sicherungsrecht am Grundstück, aus welchem er dinglich die Versteigerung betreiben kann. Die Zwangssicherungshypothek gleicht in ihrer sachenrechtlichen Wirkung der Sicherungshypothek des BGB. Lediglich die Erklärungen des Eigentümers werden dur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Der Gesetzgeber hatte das KapMuG in seiner ursprünglichen Fassung kostenneutral ausgestaltet. Insbesondere wurde auf zunächst auf zusätzliche Gerichtskosten und Anwaltsgebühren verzichtet. Mit Inkrafttreten des KapMuG 2012 wurde allerdings eine besondere zusätzliche Gebühr für den Musterklägervertreter geschaffen (s unten Rn 3). Der Gesetzgeber hielt jedoch an dem Prinz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorbemerkung.

Rn 13 An der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos ist das Vollstreckungsgericht nicht beteiligt. Sie erfolgt durch materiell-rechtliches Rechtsgeschäft zwischen Kunden und Kreditinstitut, also nicht durch eine Prozesshandlung. Als Voraussetzung ist neben dem erforderlichen Rechtsgeschäft nach Abs 7 auch die Versicherung des Kunden gem Abs 8 S 2 erforderlich, dass er kein ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweisantrag.

Rn 9 Der Beweisantrag muss die zu beweisenden Tatsachen bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass der Gegner darüber vernommen werden soll. Die Tatsachen müssen bestimmt bezeichnet werden, deren Richtigkeit muss – anders als bei § 448 – nicht glaubhaft gemacht sein. Einerseits gelten auch für die Parteivernehmung die Grundsätze über das Verbot des Ausforschungsbeweises (§...mehr