Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gerichtsvollzieher.

Rn 4 Die Schätzung nimmt grds der GV bei der Pfändung vor. Erforderlichenfalls muss er hierzu Erkundigungen einholen. Das Ergebnis seiner Schätzung nimmt er in das Pfändungsprotokoll auf (§ 86 I 1 Nr 1 GVGA). Hält er sich für nicht ausreichend kompetent, darf er, wenn § 813 dies nicht vorsieht (s Rn 5), nicht von sich aus einen Sachverständigen zuziehen (AG Augsburg DGVZ 13,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbarkeit in Fällen mit Auslandsberührung.

Rn 2 Im Anwendungsbereich des Art 22 Nr 1 EuGVVO (= Art 24 Nr 1 EuGVVO in der seit dem 10.1.15 geltenden Fassung) wird § 24 verdrängt. Sofern § 24 nicht ohnehin durch speziellere international-zivilprozessrechtliche Vorschriften ausgeschlossen wird, ist die Vorschrift nicht doppelfunktional in der Weise auszulegen, dass bei Auslandsbelegenheit eines Grundstücks eine ausschli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Materiell-rechtlicher op.

Rn 75 Bestandteil des nationalen materiell-rechtlichen op sind alle gesetzlichen Verbote, die bei einem Verstoß zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach §§ 134, 138 BGB führen. Hierzu gehören ohne Weiteres die Verbotsnormen des deutschen Kartellrechts §§ 1, 19–21 GWB (BGH 27.9.22 – KZB 75/21, juris Rz 15–17) und des EU-rechtlichen Kartellrechts aus Art 101, 102 AEUV, früher ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 758a I ergänzt § 758 insofern, als die Durchsuchung der Wohnung, sofern nicht Gefahr im Verzug ist, nur aufgrund einer richterlichen Durchsuchungsanordnung stattfinden darf, die bei der Durchführung der Vollstreckungsmaßnahme vorgezeigt werden muss (Abs 3). Die Vorschrift setzt die verfassungsrechtliche Rspr zu Art 13 II GG in das einfache Recht um (BVerfGE 51, 97 = N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Parteivereinbarung.

Rn 2 Auch der Schiedsort kann in erster Linie durch Parteivereinbarung festgelegt werden. Dies ist wie bei allen Verfahrensfragen formlos möglich. Die Vereinbarung der Parteien kann losgelöst von einzelnen Sachgründen erfolgen. Die Gerechtigkeitserwägungen der örtlichen Zuständigkeit iSd §§ 12 ff gelten hier nicht. Die Parteibestimmung kann durch Bezugnahme auf eine institut...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Landesgesetzgeber können gem § 15a I bestimmen, dass bei bestimmten Streitigkeiten vor Klageerhebung ein obligatorisches Güteverfahren vor einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle durchgeführt werden muss. Bezweckt ist eine Entlastung der Justiz. Ferner dient die Vorschrift der Förderung der einvernehmlichen Beilegung von Str...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Grundbucheintragung.

Rn 7 Erforderlich ist die Eintragung in das GB, § 800 I 2. Die Grundbucheintragung hat nur für die Frage Bedeutung, ob und unter welchen Voraussetzungen gegen den Erwerber des Grundstücks im Fall der Einzelrechtsnachfolge eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde erteilt werden kann. Sie besagt nichts über die Wirksamkeit der Unterwerfungsklausel; auch kann sie eine unwir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Rechtsbehelfe.

Rn 49 Es gelten die Ausführungen zu § 829 (§ 829 Rn 99). Maßgebend ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung, nicht diejenige zurzeit der Überweisung oder der Einlegung der Erinnerung (BGH NJW-RR 09, 211, 212). Mit der Erinnerung kann der Drittschuldner geltend machen, die Überweisung sei zu Unrecht erfolgt (Gottwald/Mock § 835 Rz 38). Bei einer Überweisung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Reform hat die Einsichtsrechte wesentlich verbessert. Dennoch ist die Erteilung von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis bislang nur für bestimmte Bezieher möglich (Abs 2 Nr 1–3). Der Grund liegt darin, dass sich nach Ansicht des Gesetzgebers die Kammern auf die Datenüberlassung eingestellt haben (BTDrs 16/10069, 41). Das Verfahren über die Erteilung von Abdrucken...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Nr 5, Straftaten durch das Gericht.

Rn 9 Auch hier muss die Verfälschung der Urteilsgrundlage auf einer in Bezug auf den Vorprozess verübten Straftat beruhen, und zwar des Richters nach den §§ 331 ff StGB, was insb die Rechtsbeugung (§ 339 StGB) erfasst (vgl BFH/NV 13, 1604). Die praktische Bedeutung dieses Restitutionsgrundes ist gering. Entgegen dem Wortlaut der Norm ist – wie bei den Straftatbeständen (RGSt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vormerkung oder Widerspruch (Abs 2).

Rn 3 Das Erfordernis der besonderen Dringlichkeit nach § 942 I entfällt für die Fallgruppe des § 942 II, weil bereits nach materiellem Recht (§§ 885, 899 BGB) die Dringlichkeit unterstellt wird und vielfach Zivilrechtsabteilung und Grundbuchamt in dem selben Amtsgebäude untergebracht sind. Entgegen der Kann-Formulierung muss das angerufene Amtsgericht, wenn die sonstigen Vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ratio.

Rn 5 Es war bereits die Rede davon, dass der Gläubiger, der aus einem Titel vollstreckt, im Vollstreckungsrecht rechtmäßig handelt, solange der Titel sich im Rechtsmittelzug nicht als materiell unberechtigt erweist und daher aufgehoben oder abgeändert wird (s Rn 1). In diesem Fall realisiert sich jedoch die Gefahr, die er bei der Vollstreckung trägt. Er muss nun die Folgen d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 § 296, der das Verfahren zwischen der Klagebegründung und der (letzten) mündlichen Verhandlung (oder was dem gleichsteht; Rn 4) regelt, wird durch den verfassungskonformen § 296a (BVerfG NJW 85, 3005) flankiert. § 296a unterstreicht die Prozessförderungspflicht (§ 296 Rn 1), schützt das rechtliche Gehör des Gegners, entspricht dem Grundsatz der Mündlichkeit und der Verh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 4 Hat der Gläubiger mit keiner nennenswerten Befriedigung zu rechnen, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners das Pfändungsschutzkonto befristet von Pfändungen freistellen, sofern dem nicht überwiegende Belange des Gläubigers entgegenstehen. Zusammen mit der Sperrfrist aus § 835 III 2, IV und dem Pfändungsschutzkonto aus § 850k sichert diese Regelung den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verhältnis zu anderen Rechtsbehelfen.

Rn 2 § 926 enthält keine erschöpfende Regelung der Rechte des von einer einstweiligen Rechtschutzanordnung Betroffenen. Der Schuldner kann grds wahlweise auch im Wege der negativen Feststellungsklage eine Klärung des der Verfügung oder dem Arrest zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses herbeiführen (BGH NJW 78, 2157, 2158 [BGH 16.06.1978 - V ZR 73/77]; 86, 1815). Das Feststel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Darlegungszwang für Einwendungen.

Rn 23 Der Antragsgegner hat die Einwendungen aus dem Katalog von Art V 1 UNÜ, mit denen er die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung verhindern möchte, ›begründet‹ geltend zu machen (vgl BGHZ 142, 204, 206 f zu § 1059 II 1). Er hat daher jede einzelne Einwendung, die nach seiner Auffassung vorhanden ist, dem Gericht substanziiert darzulegen und zu beweisen. Das Gericht hat ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweite Instanz.

Rn 1 Das LG ist nach Abs 1 zur Entscheidung über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte berufen. Die geplante Reform, alle Rechtsmittel bei den Oberlandesgerichten zu konzentrieren, ist nur rudimentär umgesetzt worden (Kissel/Mayer § 119 Rz 6). Berufung betrifft das in §§ 511 ff ZPO geregelte Rechtsmittel. Beschwerde umfasst die sofortige Beschwerde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht entscheidet durch Beschluss. 2Vor der Entscheidung ist der Gegner zu hören. (2) Das Gericht hat die mündliche Verhandlung anzuordnen, wenn die Aufhebung des Schiedsspruchs beantragt wird oder wenn bei einem Antrag auf Anerkennung oder Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs Aufhebungsgründe nach § 1059 Abs. 2 in Betracht kommen. (3) 1Der Vorsitzende des Ziv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beschluss über Wirksamkeit des Vergleichs und Bekanntmachung (Abs 1).

Rn 2 Nach Ablauf der in § 19 II KapMuG genannten Frist hat das OLG von Amts wegen über die Wirksamkeit des genehmigten Vergleichs zu befinden. Es prüft dazu die Anzahl der eingegangenen Austrittserklärungen der Beigeladenen. Ist das Quorum des § 17 I 4 KapMuG (30 Prozent Austrittserklärungen nach Köpfen) erreicht oder überschritten, so stellt es die Unwirksamkeit des Verglei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rügeabhängige Mängel (S 1).

Rn 21 Nicht vAw zu berücksichtigen sind Verfahrensvorschriften, auf deren Befolgung die Parteien verzichten können (§ 534 Rn 3). Hierher gehören alle den äußeren Prozessablauf betreffenden Normen, zB §§ 253, 159 f, 166, 271, 274, 283, 311 ff, 355 ff, 377. Nicht verzichtbar sind Normen, die den Inhalt von Partei- oder Gerichtshandlungen betreffen, insb die vAw zu berücksichti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zustellungsempfänger.

Rn 4 Familienangehörige sind nicht nur der Ehegatte und Kinder, sondern auch Pflegekinder oder in die Familie aufgenommene nahe Verwandte. Rn 5 Erwachsensein setzt nicht Volljährigkeit voraus; ausreichend ist, dass der Empfänger nach Alter und geistiger Entwicklung den Zweck und seine Verpflichtung zur Weitergabe des Dokuments an den Adressaten zu erkennen vermag. Dazu muss e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Empfang von Teilleistungen.

Rn 6 Abweichend von § 266 BGB muss der GV (insb freiwillige, aber auch zwangsweise beigetriebene) Teilleistungen des Schuldners annehmen. Im Hinblick auf den noch ausstehenden Betrag sind Vollstreckungsauftrag und Vollstreckungstitel nicht verbraucht, so dass eine Aushändigung des Titels an den Schuldner nicht in Betracht kommt. Um eine doppelte Vollstreckung gegen den Schul...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Anzuhörende Person.

Rn 25 Der gerichtlich bestellte SV muss iRd § 407a III grds persönlich erscheinen. Möglich ist eine Änderung des Beweisbeschl und Bestellung des Erschienenen (s § 407a Rn 6), dadurch können Unklarheiten in den Ausführungen des schriftlichen Gutachters aber nicht ohne weiteres beseitigt werden. Ausnahmsweise kann im Falle des Versterbens des SV nach Erstattung des schriftlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Internationale Zuständigkeit (Abs 1).

Rn 4 Die Norm begründet auch eine internationale Zuständigkeit am inländischen Aufenthaltsort eines Schuldners mit ausländischem Wohnsitz bzw bei der inländischen Niederlassung einer Gesellschaft mit Sitz im Ausland (HK-ZV/Sternal § 802e Rz 8). Dabei genügt auch hier schon ein kurzfristiger Aufenthalt bzw eine solche Niederlassung des Schuldners. Nicht hinreichend ist allerd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Stillschweigende Antragstellung.

Rn 4 Der Antrag ist auslegungsfähig. Auch ein stillschweigender Antrag ist möglich. Allerdings nur ausnahmsweise, wenn sich die Antragstellung eindeutig aus dem Verhalten des Antragstellers folgern lässt. Das kann der Fall sein, wenn die Einbeziehung eines Vergleichsüberhangs des Streitgegenstandes auf Vorschlag des Gerichtes erfolgt ist. Ansonsten findet keine Erstreckung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift enthält – abweichend von den Vorschriften der ZPO – Sonderregelungen über die Kostenverteilung in den Unterhaltssachen iSv § 231 I, die Familienstreitsachen sind: Das Gericht entscheidet in Unterhaltssachen über die Kosten nach billigem Ermessen. In den fG-Unterhaltssachen des § 231 II sind die §§ 80 ff anzuwenden, die nicht von § 243 verdrängt werden. Di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Minderjährige und volljährige Kinder.

Rn 19 Minderjährigen, die elterlicher Sorge unterstehen und mit den Eltern zusammenwohnen, werden Räume idR nicht zum selbstständigen Gebrauch überlassen. Die Räumungsvollstreckung erfordert deshalb nur einen Titel gegen die Eltern bzw den Elternteil als alleinige Besitzer, weil die Minderjährigen weder Besitzer noch Mitbesitzer sind (BGH NJW 08, 1959; LG Lüneburg NJW-RR 98,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Teilnahme der Parteien.

Rn 11 Den Parteien ist Gelegenheit zur Anwesenheit zu geben, soweit nicht Rechte der Beteiligten entgegenstehen (vgl § 357; Art 103 I GG). Dies können insb Persönlichkeitsrechte sein (zB bei körperlichen Untersuchungen, s § 406 Rn 16 aE) oder die Grundsätze eines fairen Verfahrens (s Hamm MDR 15, 301 und Kobl VersR 12, 922 zur vermuteten Beeinflussung des Beweisergebnisses d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Bindung des Berufungsgerichts.

Rn 7 Ausgehend von diesem Grundsatz ist das Berufungsgericht an die der Aufhebung zugrunde liegende Rechtsauffassung selbst dann gebunden, wenn nach seiner Ansicht ein Rechtssatz übersehen oder ein solcher irrtümlich falsch ausgelegt worden ist (BGH NJW 94, 2956, 2957 [BGH 04.05.1994 - XII ARZ 36/93]). Die Bindung an das zurückweisende Urt besteht auch bei verfassungsrechtli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird die Scheidung der Ehe ausgesprochen, sind die Kosten der Scheidungssache und der Folgesachen gegeneinander aufzuheben. (2) Wird der Scheidungsantrag abgewiesen oder zurückgenommen, trägt der Antragsteller die Kosten der Scheidungssache und der Folgesachen. Werden Scheidungsanträge beider Ehegatten zurückgenommen oder abgewiesen oder ist das Verfahren in der Hauptsac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Wirkungen von Pfändung und Überweisung, Abs 4.

Rn 20 Die Wirkungen von Pfändung und Überweisung von Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto setzen sich an dem nach § 850l II 1 auf ein Einzelkonto des Schuldners übertragenes Guthaben fort, Abs 4 Hs 1. Die Pfändungswirkungen bestehen damit an dem Gemeinschaftskonto und bei sämtlichen Konten, die vom Schuldner eingerichtet sind oder für die Übertragung genutzt werden. Dadurch w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Stellung der prozessunfähigen Partei.

Rn 1 Nur die prozessfähige Partei darf – vorbehaltlich Abs 2 – als Partei vernommen werden. Abs 1 ordnet an, dass bei fehlender Prozessfähigkeit grds der gesetzliche Vertreter an die Stelle einer Partei tritt. Die prozessunfähige Partei kann jedoch als Zeuge vernommen werden. Diese auf dem alten Recht des Parteieides beruhende Regelung erscheint überholt und unangemessen: Da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wirkung bei Aufhebung.

Rn 5 Wird der Arrestbefehl aufgehoben, so entfällt seine Wirkung bereits mit Verkündung des Urteils, nicht erst mit dessen Rechtskraft (BFH NJW 04, 2183; Hambg MDR 97, 394, 395; Frankf MDR 97, 1060, 1061 [OLG Frankfurt am Main 26.05.1997 - 5 U 93/97]; Köln MDR 03, 352; München FGPrax 13, 110 [OLG München 12.02.2013 - 34 Wx 54/13]; aA Celle NJW-RR 87, 64 [OLG Celle 24.07.1986...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Erledigung.

Rn 33 Erklärt der Kl beim unzuständigen Gericht nach Begleichung der Klageforderung die Hauptsache einseitig für erledigt, so setzt die Feststellung der Erledigung der Hauptsache voraus, dass der Kl zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses bereits einen zulässigen und begründeten Antrag auf Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Gericht gestellt hat. Die Feststellu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verlust.

Rn 4 Verloren hat die Partei das Rügerecht, wenn sie hierauf ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln verzichtet hat. Ein Verzicht ist auch im Falle rügeloser Verhandlung anzunehmen, dh, wenn die Partei den Mangel in der nächsten mündlichen Verhandlung nicht gerügt hat, obgleich er ihr bekannt war oder bekannt sein musste (§ 295 Rn 12). Der (ausdrückliche oder stillschwei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vorkaufsrecht.

Rn 254 Im Streit um das Bestehen des Rechts ist der Wert nach dem Interesse des Kl auf einen Bruchteil des Kaufgegenstandes festzusetzen, idR ½ (BGH RPfleger 57, 374), bei Löschung kommt es auf das konkrete wirtschaftliche Interesse des Klägers an (BGH MDR 18, 1077), für 1/10 des Verkehrswerts: (BayObLG JurBüro 96, 267; OLGR Naumburg 99, 336). Für den Gegenstand selbst gilt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 189 liegt das Prinzip der Zweckerreichung zugrunde (BGH NJW 15, 1760 [BGH 12.03.2015 - III ZR 207/14]; BGH NJW 17, 2472 [BGH 29.03.2017 - VIII ZR 11/16] Rz 38). Entscheidend für die Wirksamkeit einer Zustellung soll sein, dass der Adressat oder sein Vertreter (§§ 170–172) Kenntnis von dem Schriftstück erhalten hat. Ist dies der Fall, soll es auf Formalitäten nicht ank...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Herausgabebereitschaft.

Rn 5 Der (Mit-)Gewahrsamsinhaber muss mit der Pfändung und der Wegnahme der Sache zum Zwecke der Verwertung einverstanden sein, was der Gerichtsvollzieher durch Befragen festzustellen hat (BGH NJW-RR 04, 352, 353; Ddorf NJW-RR 97, 998, 999 [OLG Düsseldorf 08.11.1996 - 3 W 454/96]). Die Erklärung ist zu protokollieren (§ 88 S 2 GVGA). Die widerspruchslose Hinnahme der Pfändun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 § 7 umschreibt den Kreis der Personen, die an Verfahren teilnehmen. Durch die Formalisierung des Beteiligtenbegriffs und dessen weitgehende Lösung vom materiellen Recht wird die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens erhöht und eine effektive Verfahrensteilhabe erreicht (Holzer/Holzer § 7 Rz 2). Nach rechtskräftiger Beendigung des Verfahrens wird die Beteiligung gegenstands...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. § 375 I Nr 2.

Rn 7 Der praktisch relevante Fall der Verhinderung des Zeugen iSd § 375 I Nr 2 (neben Inhaftierung und hohem Alter) ist seine zur Reiseuntauglichkeit führende Erkrankung, die zu einer Vernehmung ›am Krankenbett‹ nötigt. Lebt der Zeuge im Ausland und weigert er sich, vor einem deutschen Gericht zu erscheinen, so ist er nicht unerreichbar iSd § 363; vielmehr ist er durch den R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einwilligung.

Rn 8 Muss nicht ausdrücklich erfolgen, sondern kann sich aus sonstigen Umständen ergeben, wenn sicher feststeht, dass der Bekl mit der Rücknahme einverstanden ist (Kobl 11.7.02 5 U 291/01 juris), zB Einlassung auf den Sachantrag (BAG NZA 07, 278) oder Stellung eines Kostenantrags (Celle ZIP 11, 2127). Abs 2 S 4 fingiert die Einwilligung, wenn der Bekl nach Belehrung nicht bi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 § 309 legt fest, welcher Richter als gesetzlicher Richter iSd Art 101 I 2 bei der Urteilsfällung (§§ 192 ff GVG) mitwirken kann und darf, wenn zB im Laufe des Verfahrens ein Richterwechsel eingetreten ist (R/S/G § 80 Rz 3; BAGE 101, 145, 152 [BAG 16.05.2002 - 8 AZR 412 01] = MDR 03, 47, 48). Die Regelung ist ein Ausdruck verfassungsrechtlich verbürgter Grundsätze und da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Schon seit der 2. Zwangsvollstreckungsnovelle 1999 ist der Gerichtsvollzieher für das Offenbarungsverfahren zuständig. Die Zuständigkeitsordnung entspricht insoweit der bisherigen Regelung des § 899 aF. Die Regelung gilt für die Zuständigkeit des Gerichtvollziehers für die Abnahme der Vermögensauskunft und der eidesstattlichen Versicherung nach § 802c (anfängliche Ausku...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Öffentliches Dokument.

Rn 3 Ausdrucke, denen die rechtliche Qualität einer Abschriftsbeglaubigung beigemessen wird, können nur von originären elektronischen öffentlichen Dokumenten erstellt werden, also von elektronischen Dokumenten, die nicht ursprünglich in Papierform vorgelegen haben (BTDrs 15/4067, 35). Dokumente, die durch das Einscannen eines Papierdokuments entstanden sind, werden vom Anwen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsfolgen eines Verstoßes, Rechtsbehelfe.

Rn 9 Ist das Recht einer Partei auf Teilnahme an der Beweisaufnahme verletzt, dürfen deren Ergebnisse grds nicht verwertet werden (BGH VersR 84, 946, 947; RGZ 136, 299, 300; Köln WuM 77, 47, 49). Allerdings muss die Partei, die die Verletzung des § 357 I, Art 103 I GG rügt, darlegen, dass die Entscheidung möglicherweise anders ausgefallen wäre, wenn sie an der Beweisaufnahme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Problemstellung.

Rn 17 Die Möglichkeit einer Anordnung der Urkundenvorlegung nach § 142 und ebenso § 144 für Augenschein und Sachverständige werfen die Frage auf, wie zu verfahren ist, wenn prozessrechtlich relevante Tatsachen einem gewissen Geheimnisschutz unterliegen (Betriebs-, Geschäfts- und Unternehmensgeheimnis, Bankgeheimnis, Fernmeldegeheimnis, Redaktionsgeheimnis, Steuergeheimnis). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 39 Auch für den Anwalt ist die Stufenklage eine einzige Angelegenheit. Auch für ihn gilt über § 23 I 1 RVG die Vorschrift des § 44 GKG. Hier kann es allerdings zu Stufenstreitwerten führen. Wird sowohl über die Auskunft als auch den Leistungsantrag verhandelt, entstehen die Gebühren aus dem Höchstwert. Wird nur über die Auskunft verhandelt und hiernach die Klage insgesamt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Bekanntmachung.

Rn 36 Dem Gegner ist eine Ausfertigung des Kfb nebst Kostenberechnung vAw zuzustellen, Abs 1 S 3. Wird das Kostenfestsetzungsgesuch ganz zurückgewiesen, erfolgt keine Mitteilung an den Gegner. Der Ast erhält idR eine formlose Mitteilung. Zugestellt wird ihm der Kfb nur, wenn dem Antrag nur tw stattgegeben bzw. er ganz zurückgewiesen wurde, Abs 1 S 4, da die Zustellung die Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Auflistung der Haushaltsgegenstände.

Rn 2 IdR wird mit Antragstellung eine Auflistung aller Haushaltsgegenstände vorgelegt. Fehlt diese oder ist sie unvollständig, macht das den Antrag nicht unschlüssig oder unbegründet. Das Gericht kann dann eine Aufstellung anfordern oder Ergänzung verlangen. Das Verlangen muss sich nicht an den ASt richten (Nürnbg Beschl v 14.7.10 – 7 UF 617/10, wolterskluwer.online).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Kein gerichtliches Mitverschulden.

Rn 60 Auf Hinweise des Gerichts, die offensichtlich nicht mit der Rechtslage in Einklang stehen (Aufforderung, den Zulassungsbegründungsantrag – entgegen § 124a IV 5 VwGO beim Berufungsgericht einzureichen, vgl BVerfG NJW 04, 2887 [BVerfG 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03]), darf sich der Anwalt aber idR nicht verlassen. Bei einer Häufung von Verfahrensfehlern kann der Grundsatz de...mehr