Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Nichterfüllung des Vergleichs (Abs 4).

Rn 5 Auch der wirksame Vergleich im Musterverfahren schafft anders als ein sonstiger Prozessvergleich keinen Vollstreckungstitel (BTDrs 17/8799, 26; krit dazu Wigand ZBB 12, 194, 202); dies wäre idR auch nicht sinnvoll, weil die konkrete Leistungsverpflichtung noch in einem nachgelagerten Feststellungsverfahren zu klären sein wird (s § 17 KapMuG Rn 4). Die Vorschrift des Abs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich.

Rn 12 Wie Abs 7 S 1 ausdrücklich formuliert, kann ein Pfändungsschutzkonto allein von einer natürlichen Person unterhalten werden. Funktional folgt dies bereits aus dem Ziel des Pfändungsschutzkontos, den Lebensunterhalt des Schuldners und seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen zu sichern und den am Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen orientierten Vollstreckungsschranken...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gewöhnlicher Verkaufswert.

Rn 3 Der gewöhnliche Verkaufswert ist der Durchschnittspreis, der bei freihändiger Veräußerung normalerweise zu erzielen ist. Zu berücksichtigen sind dabei die konkrete Beschaffenheit der Sache, die allgemeine Marktlage und die besonderen örtlichen und zeitlichen Verhältnisse. Keine Rolle spielen ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse. Wegen § 817a III ist bei Gold- und ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Voraussetzung für das Eingreifen der Norm ist zunächst die Eröffnung des Anwendungsbereichs der EuGVO in zeitlicher (Art 80 f) sowie in sachlicher Hinsicht (Art 1 I, II) mit Blick auf das beurkundete Recht (HK-ZPO/Dörner Rz 1; für eine weitergehende Erstreckung auch auf die nach Art 1 II a ausgeschlossenen Gegenstände Geimer/Schütze/Geimer Rz 24). Art 27 EuVTVO (iVm Art...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Der durch § 24 begründete ausschließliche Gerichtsstand ist auf die Annahme des Gesetzgebers zurückzuführen, dass eine richtige Würdigung und sichere Feststellung der Rechtsverhältnisse des Grundeigentums vorzugsweise von dem Richter der belegenen Sache zu erwarten ist (BGH WM 70, 1149, 1150). Dabei spielt im Zeitalter elektronisch geführter Register weniger der Aspekt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Späterer Eintritt der Sicherungsvoraussetzungen.

Rn 1 Erfasst werden Änderungen der Voraussetzungen der Pflicht zur Sicherheitsleistung nach Rechtshängigkeit, § 261. Hierunter fällt etwa die Verlegung des Wohnsitzes bzw Sitzes in einen Nicht-EU/EWG-Staat; zum sog Brexit s § 110 Rn 4. Zudem der spätere Verlust des Grundbesitzes oder dessen Belastung in einer Größenordnung, welche keinen Raum mehr für eine adäquate Sicherung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Vollstreckungsauftrag kann auf die Maßnahmen nach § 885 Absatz 1 beschränkt werden. (2) 1Der Gerichtsvollzieher hat in dem Protokoll (§ 762) die frei ersichtlichen beweglichen Sachen zu dokumentieren, die er bei der Vornahme der Vollstreckungshandlung vorfindet. 2Er kann bei der Dokumentation Bildaufnahmen in elektronischer Form herstellen. (3) 1Der Gläubiger kann bew...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Ermessensfehler.

Rn 72 Das allgemeine Verfahrensermessen des Schiedsgerichts aus § 1042 IV gehört im Regelfall nicht zum verfahrensrechtlichen ordre public. Ein einfacher Ermessensfehlgebrauch oder auch Nichtgebrauch des Verfahrensermessens durch das Schiedsgericht ist daher kein Aufhebungsgrund. Hierzu gehört auch der Rückgriff des Schiedsgerichts auf die allgemeinen Vorschriften der ZPO fü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines zur externen Teilung.

Rn 1 Durch die externe Teilung wird für die ausgleichsberechtigte Person ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts bei einem anderen Versorgungsträger als demjenigen begründet, bei dem das Anrecht der ausgleichspflichtigen Person besteht (§ 14 I VersAusglG). Die externe Teilung ist gegenüber der internen Teilung nachrangig (§ 9 III VersAusglG) und kann – vorbehaltlich besonder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Inlandsbegriff

Rz. 30 [Autor/Stand] Der Inlandsbegriff ist im ErbStG nirgends definiert. Er dürfte wohl mit dem "Gebiet des Geltungsbereichs dieses Gesetzes" (s. § 20 Abs. 6 Satz 1 ErbStG) übereinstimmen. Der Inlandsbegriff war früher wegen der Abgrenzung zur DDR problematisch. Die Erweiterung des Inlandsbegriffs durch § 2 Abs. 2 ErbStG um den Festlandsockel war bisher ohne praktische Bede...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 8 Lehnt der GV die Aushändigung des Titels oder die Erteilung einer Quittung ab, verweigert er diese oder den Vermerk von Teilleistungen auf dem Titel (s Rn 6), ist die Erinnerung nach § 766 statthaft. Sobald der Titel dem Schuldner übergeben wurde, ist die Zwangsvollstreckung beendet, so dass das Rechtsschutzbedürfnis für einen vollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelf fehl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Mehrverdienst (Abs 3, 5).

Rn 18 Erzielt der Schuldner ein über die Freibeträge hinausgehendes Entgelt, ist der überschießende Betrag tw unpfändbar. Vom Mehrverdienst sind drei Zehntel unpfändbar, wenn der Schuldner nur für sich aufkommen muss Abs 3 S 1, zwei weitere Zehntel für den ersten Unterhaltsempfänger iSv Abs 2 und je ein weiteres Zehntel für die zweite bis fünfte Person, Abs 3 S 2 (zu weitere...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zuständigkeit.

Rn 12 Zuständig ist das erstinstanzliche Prozessgericht. Dieses entscheidet auch über die Festsetzung der Kosten höherer Instanzen; auch wenn ein Arrest- oder einstweiliges Verfügungsverfahren (§ 943 I) oder eine Restitutionsklage (§ 584 I) beim Berufungsgericht anhängig gemacht wurde (MüKoZPO/Schulz § 104 Rz 2). Funktionell zuständig ist der Rechtspfleger, § 21 Nr 1 RPflG. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Festlegung des Schiedsortes ist zunächst ein eher technischer Vorgang, der zur Disposition der Parteien steht. Fehlt eine Parteivereinbarung, wird der Schiedsort durch das Schiedsgericht bestimmt. Wie sich aus Abs 2 ergibt, ist unabhängig vom Schiedsort im Einzelnen der Ort einer bestimmten vorzunehmenden Handlung vom Schiedsgericht nach freier Geeignetheit zu besti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vollmacht.

Rn 4 Vollmacht zur Abgabe der Unterwerfungserklärung kann erteilt werden; auch diese stellt eine reine Prozesshandlung dar, die auch in Formularverträgen wirksam erteilt werden kann (vgl hierzu § 794 Rn 59). Unsicherheiten wirft die weit verbreitete Praxis von Kreditinstituten auf, Grundschuldformulare zu verwenden, die eine dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung nicht e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Für die säumige Partei.

Rn 4 Der Zurückversetzung des Prozesses soll es der säumigen Partei ermöglichen, den Rechtsstreit so fortsetzen, wie wenn sie nicht säumig gewesen wäre (RGZ 167, 293, 295; BGHZ 4, 328, 340; NJW 93, 861, 862). Für die säumige Partei entstehen keine nachteiligen Folgen daraus, dass der Gegner in dem versäumten Termin verhandelt hat. Der säumige Kl kann deshalb mit dem Einspruc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Vollstreckungsanordnung (Abs 4 S 2 aF).

Rn 43 Modifiziert werden konnte die Leistungssperre durch eine vollstreckungsgerichtliche Anordnung nach Abs 4 S 2 (Ahrens NZI 11, 183, 184). Auf Antrag des Gläubigers konnte das Vollstreckungsgericht die Sperre ausnahmsweise (so ausdrücklich BTDrs 17/4776, S 8) vor Fristablauf aufheben, wenn die Auszahlungssperre unter umfassender Abwägung der schutzwürdigen Interessen des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift bestimmt im Zusammenspiel mit §§ 45, 46 das Verfahren der Ablehnung gem § 42 (Musielak/Voit/Heinrich § 44 Rz 1). Sie enthält in Abs 1 und 2 besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen, in Abs 3 eine der Sachaufklärung dienende Mitwirkungsverpflichtung des abgelehnten Richters sowie in Abs 4 eine besondere Zulässigkeitsvoraussetzung, wenn die Sperre des § 43 üb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 14 Die Höhe der Geb richtet sich nach den jeweiligen Kostenvorschriften der Länder (vgl für NRW Nr 2.3 des Gebührenverzeichnisses zum Justizgesetz NRW; demnach beträgt die Geb je übermitteltem Datensatz 4,50 EUR, auch im Falle einer Negativauskunft). Der Staatsvertrag (G zum Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k I 2, 882h I 2, 3 der Zivilprozessordn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Selbstständige fG-Familiensachen.

Rn 4 Während Ehegatten sich in fG-Folgesachen instanzenübergreifend anwaltlich vertreten lassen müssen (s Rn 2), gilt für alle Beteiligten in selbstständigen fG-Familiensachen der Anwaltszwang nur vor dem BGH. Das folgt aber nicht aus II, sondern aus § 10 IV (BGH FamRZ 19, 1077), weil auch II nur für die in I genannten Verfahren gilt (Löhnig FamRZ 09, 1798; aA wohl Stößer Fa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nr 3, Strafbare Falschaussagen von Zeugen und Sachverständigen.

Rn 7 Erfasst sind unrichtige Zeugenaussagen und Verletzungen der Wahrheitspflicht durch einen Sachverständigen oder einen Dolmetscher (§ 189 GVG), deren Strafbarkeit §§ 153–162 StGB bestimmen. Daraus folgt, dass es – anders als bei Nr 1 – keine Rolle spielt, wenn der vorsätzlich Handelnde unbeeidigt blieb (§ 153 StGB) und dass auch die falsche Versicherung an Eides Statt (§ ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle.

Rn 4 Allein Urteile, die die Entscheidung in der Hauptsache bzw die Vollstreckbarkeitserklärung aufheben oder abändern und auf einen Einspruch oder ein Rechtsmittel ergehen, entfalten die Wirkung des Abs 1. Das Zwischenurteil eines Berufungsgerichts nach §§ 280, 304 ist daher noch kein aufhebendes Urt (so schon RGZ 78, 238), ebenso wenig ein Vorbehaltsurteil. Deshalb bleibt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zustandekommen der Vereinbarung.

Rn 2 Dem Begriff der Schiedsvereinbarung ist zu entnehmen, dass es sich um eine dem gemeinsamen Parteiwillen unterliegende Vereinbarung handeln muss, bestimmte Streitigkeiten der Entscheidung durch ein Schiedsgericht zu unterwerfen. Es gelten damit für das Zustandekommen die allgemeinen Regeln über den Vertragsschluss (§§ 145 ff BGB). Diese vertraglichen Regelungen werden du...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Trennung von Erwirkungshandlungen und Bewirkungshandlungen.

Rn 53 Prozesshandlungen der Parteien sind in aller Regel Erwirkungshandlungen (grdl Goldschmidt, Der Prozess als Rechtslage 1925). Damit soll gesagt sein, dass sie das Gericht zu einer bestimmten Entscheidung veranlassen sollen. Sie haben keine selbstständige, über den konkreten Prozess hinausreichende Wirkung, sondern erschöpfen sich darin, nach Möglichkeit auf eine gericht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Abgabe (Abs 3).

Rn 10 Auf formlosen Antrag des Gläubigers hat das örtlich oder sachlich unzuständige Gericht das Verfahren abzugeben, Abs 3 S 1. Dieser kann vorsorglich hilfsweise gestellt werden. Es muss nicht das zuständige Gericht benannt werden (ThoPu/Seiler § 828 Rz 6). Die bindende Wirkung von Verweisungen nach § 281 II wird dadurch in Vollstreckungssachen verdrängt (Frankf NJW-RR 21,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Hilfswiderklage (Eventualwiderklage).

Rn 23 Eventualwiderklagen sind zulässig als echte Eventualwiderklagen (Widerklage für den Fall des – auch teilweisen – Scheiterns des Widerkl in der Hauptklage) und als unechte Eventualwiderklagen (Widerklage für den Fall des – auch teilweisen – Obsiegens des Widerkl mit seinem Hauptvortrag und ggf in vollem Einklang mit seinem Hauptvortrag) (vgl BGHZ 132, 390, 397; NJW 18, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beschlagnahme.

Rn 17 Sie ist die Entziehung des Gegenstands aus der Verfügungsmacht des Schuldners durch staatlichen Eingriff und das Unterstellen unter die staatliche Kontrolle zur Befriedigung des Gläubigers. Die Beschlagnahme hat die Wirkung eines relativen Veräußerungsverbotes gem § 23 ZVG, §§ 135, 136 BGB. Durch die Beschlagnahme erlischt die Möglichkeit des Freiwerdens von Zubehörstü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Eingang Anspruchsbegründung.

Rn 13 Wenn dem Richter die Akte vorgelegt wird, idR nach Eingang der Anspruchsbegründung, prüft er vorrangig die Zulässigkeit des Einspruchs (§ 700 IV 1). Ist der Einspruch unzulässig, wird er durch Urt, wobei mündliche Verhandlung freigestellt ist (§ 341 II), als unzulässig verworfen (§ 341 I 2). Verwirft der Richter den Einspruch nicht, verfährt er wie nach Eingang einer Kl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Gründe, die Anerkennung zu verweigern.

Rn 22 Der Katalog in Art V UNÜ enthält abschließend die Gründe, die es rechtfertigen, die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs abzulehnen. Diese sind im Wesentlichen mit dem Katalog der Aufhebungsgründe in § 1059 identisch. Es ist daher zunächst auf die Kommentierung zu § 1059 zu verweisen (s § 1059 Rn 9 ff). Art V 1 UNÜ entspricht weites...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beweislast.

Rn 11 Nach Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung ist es Sache des Schuldners, darzulegen und nachzuweisen, aus welchem Grund die Voraussetzungen der Klauselerteilung nicht gegeben oder entfallen sind, nicht dagegen ist es Sache des Gläubigers, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Gründe für die Voraussetzungen der Klauselerteilung vorliegen (RGZ 50, 372, 375, 376; ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vollständige Leistung eines Dritten.

Rn 4 Die Aushändigung des Titels hat auch dann zu erfolgen, wenn nicht der Schuldner, sondern eine dritte Person vollständig an den GV geleistet hat, es sei denn, diese widerspricht dem (MüKoZPO/Heßler § 757 Rz 14 f), etwa weil die Forderung nach §§ 268 III, 412, 402, 774 BGB durch die Leistung auf ihn übergegangen ist. Der Titel muss in diesem Fall nach § 727 auf den Dritte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb)

Rn 23 Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn er verspätet oder missbräuchlich gestellt wurde (BVerfG NJW 12, 1346, 1347; BGHZ 35, 370, 371 = NJW 61, 2308; NJW 97, 802; VersR 17, 1034; NJW 18, 3097 = VersR 19, 569 m Anm Ottenstreuer) und nicht ausnahmsweise mit einer anderen Möglichkeit der weiteren Sachverhaltsaufklärung beantwortet werden kann (s dazu BVerfG NJW 98, 2273 [B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 2 Der Antrag ist bei dem Gericht zu stellen, bei dem der Rechtsstreit anhängig ist oder anhängig gemacht werden soll. Geht es um die Bewilligung von PKH für ein Verfahren in einem höheren Rechtszug, so ist also dieses Gericht zuständig. Wird im VwGO-Verfahren ein PKH-Antrag für einen noch zu stellenden Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, so ist für den Antrag auf ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kosten und Gebühren.

Rn 11 Bei dem Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 242 iVm § 769 ZPO handelt es sich grds um kein eigenständiges Verfahren. Es stellt gem § 19 I Nr 11 RVG grds gebührenrechtlich keine besondere Angelegenheit dar, sofern nicht eine abgesonderte mündliche Verhandlung hierüber stattfindet. Ist dies nicht der Fall, bedarf es daher auch keiner gesonder...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Die Restitutionsklage bezweckt die Wiederaufnahme und Neuverhandlung eines rechtskräftig abgeschlossenen Prozesses, dessen Urteilsgrundlagen in besonders schwerwiegender Weise bzw evident verfälscht sind. Weil die ansonsten auch unrichtigen Urteilen zukommende Rechtskraft in solchen Fällen hinter die materielle Gerechtigkeit zurücktreten muss (s vor §§ 578 ff Rn 1), kan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 800 gilt nur für Urkunden, nicht für Prozessvergleiche (Musielak/Voit/Lackmann Rz 2). Die Vorschrift ist auf Hypotheken-, Grund- oder Rentenschulden anzuwenden, nicht auf andere dingliche Rechte (Musielak/Voit/Lackmann Rz 2). Urkunden, die sich auf Reallasten, Dienstbarkeiten und sonstige dingliche Rechte beziehen, können gegen den jeweiligen Grundstückseigentümer nac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Formlose Mitteilung.

Rn 2 Die formlose Mitteilung der Ladung ist eine Ausnahme von § 329 II 2. Mit dem ›auf die Klage bestimmten Termin‹ gem Abs 1 S 1 scheint von Wortlaut und Systematik her nur der frühe erste Termin iSv §§ 274 II, 275 I gemeint zu sein. Es gibt jedoch – insb unter Berücksichtigung des Zwecks der Regelung – keinen Grund, sie nicht auch auf jeden anderen tatsächlichen ›ersten‹ V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zuständigkeit.

Rn 2 Das richterliche Ersuchen hat der Vorsitzende zu veranlassen, weil es sich um eine reine verfahrensbegleitende Maßnahme handelt. Gelegentlich wird aber das Ersuchen in den Entscheidungstenor aufgenommen, was unschädlich ist (Musielak/Voit/Huber Rz 1). Ein Ersuchen durch die Geschäftsstelle des Gerichts ist dagegen unzulässig (Schuschke/Walker/Schuschke Rz 2). Ob ein ric...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Abweichend von den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Kostenverteilung entscheidet das Gericht in Unterhaltssachen nach billigem Ermessen über die Verteilung der Kosten des Verfahrens auf die Beteiligten. Es hat hierbei insbesondere zu berücksichtigen:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Wesentlichkeit.

Rn 36 Die Änderung der Verhältnisse ist dann als wesentlich anzusehen, wenn sie nicht nur vorübergehend zu einer erheblich abweichenden Beurteilung des titulierten Anspruchs in seiner Höhe, seinem Bestand oder seiner Dauer führt (BGH FamRZ 87, 456, 458). Kurzfristige Einkommens- oder Bedarfsschwankungen reichen nicht aus (BGH FamRZ 96, 345). Die Praxis orientiert sich dabei ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entscheidung des Gerichts.

Rn 4 Über den Antrag entscheidet nach Prüfung der Voraussetzungen des § 57 der Vorsitzende des Prozessgerichts, das angerufen werden soll. Zwar hat keine Prüfung der Zuständigkeit des angerufenen Gerichts für die beabsichtigte Klage zu erfolgen. Freilich ist der Antrag zurückzuweisen, wenn die Zuständigkeit ersichtlich nicht gegeben ist und auch nicht durch eine Vereinbarung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hat das Gericht einen Vormund zu bestellen, so soll es bei der Auswahl auch nahestehende Familienangehörige sowie Personen des Vertrauens des betroffenen Kindes anhören, wenn dies ohne erhebliche Verzögerungen möglich ist. (2) Vor der Bestellung einer Person als ehrenamtlicher Vormund oder als Berufsvormund hat das Gericht eine Auskunft nach § 41 des Bundeszentralregiste...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Recht zum Ausbleiben.

Rn 6 Die Erklärung des Zeugen, er werde von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, ggf iVm der Glaubhaftmachung der das Recht begründenden Umstände (s.o. Rn 3), berechtigt den Zeugen, im Termin fernzubleiben, § 386 III. Dies gilt nicht, wenn das Zeugnisverweigerungsrecht nicht das gesamte Beweisthema abdeckt (Musielak/Voit/Huber § 386 Rz 3) und der Zeuge dies erke...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 9 Ist die zu vernehmende Partei nicht erschienen, ihr Prozessbevollmächtigter dagegen anwesend, sollte, sofern sich nicht aus den Angaben des Prozessbevollmächtigten Anhaltspunkte für ein absichtliches Fernbleiben ergeben, nach § 368 ein neuer Verhandlungstermin bestimmt werden. Aus dem erstmaligen Ausbleiben wird im Allgemeinen nicht der Schluss gezogen werden können, da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, kann nur nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i gepfändet werden. (2) Arbeitseinkommen im Sinne dieser Vorschrift sind die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Arbeits- und Dienstlöhne, Ruhegelder und ähnliche nach dem einstweiligen oder dauernden Ausscheiden aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis gewährte fortlaufende Einkünft...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inhalt.

Rn 9 Der Einspruch muss erkennen lassen, auf welches Verfahren er sich bezieht, damit er diesem zugeordnet werden kann. Die Einspruchsschrift muss enthalten die Bezeichnung des VB, gegen den der Einspruch gerichtet wird (§§ 700 I, 340 II 1 Nr 1), die Erklärung, dass gegen ihn Einspruch eingelegt werde (§§ 700 I, 340 II 1 Nr 2) und, bei Teilanfechtung, deren Umfang (§§ 700 I,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Dritter.

Rn 3 Dritter ist jeder, der am Vollstreckungsverfahren weder als Gläubiger noch als Schuldner beteiligt ist. Ob der GV, der an einer Sache durch Pfändung Gewahrsam erlangt hat, für eine weitere Pfändung Dritter ist, ist str (bejahend Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 3; ThoPu/Seiler Rz 2; verneinend MüKoZPO/Gruber Rz 5; Knoche ZZP 114, 399, 412 f). In diesen Fällen ist zu differe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Wegfall der Bindungswirkung.

Rn 11 Die Bindungswirkung findet ihre Grenzen dort, wo Anlass zu der Vermutung besteht, dass der festgestellte Sachverhalt ursächlich für die Fehlerhaftigkeit des angefochtenen Urteils ist. In diesem Fall ist eine Neufeststellung erforderlich, um zu einer für die sachlich richtige Entscheidung geeigneten Tatsachengrundlage zu kommen. Anders als in der Revisionsinstanz, wo ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Insolvenzverfahren.

Rn 55 Aufgrund der Anordnung in § 36 I 2 InsO bzw § 292 I 3 iVm § 36 I 2 InsO ist § 850e Nr 1 bis Nr 3 im Insolvenzverfahren entspr anzuwenden (BGH NZI 08, 607 Rz 14; LAG Hamm ZIP 07, 348). Eine Zusammenrechnung von Einkünften aus einer selbständigen Tätigkeit mit unpfändbaren Einkünften kann nicht erfolgen (BGH NZI 23, 177; Büthe NZI 23, 153). Unanwendbar ist § 850e Nr 4, w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erklärung (Abs 2).

Rn 6 Gegenüber Streitgericht (BGH NJW-RR 23, 703 [BGH 14.03.2023 - X ARZ 586/22]) durch Einreichung eines Schriftsatzes oder in der mündlichen Verhandlung zu Protokoll (S 2). Rücknahme und Einwilligung sind als Prozesshandlung unwiderruflich, bedingungsfeindlich und unanfechtbar (BGH NJW-RR 08, 85 [BGH 26.09.2007 - XII ZB 80/07]), auch wenn sie nach einem unzutreffenden geri...mehr