Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten und VKH.

Rn 18 Durch die Teilnahmen am Erörterungstermin entsteht für den Rechtsanwalt eine Terminsgebühr nach RVG-VV Nr. 3104 Findet im Verfahren nach § 1666 BGB kein Gerichtstermin statt, so entsteht keine Terminsgebühr nach Nr 3104 I Nr 1 RVG-VV (Entscheidung ohne vorgeschriebene mündliche Verhandlung), weil § 157 FamFG eine Soll-Vorschrift ist und die in § 155 II vorgeschriebene ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechte und Pflichten.

Rn 5 Die Erwartung an den Musterkläger, dass er das Verfahren sachdienlich durchführt, ist rein faktischer Natur und enthält keine rechtliche Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf die anderen Kläger (Bergmeister 214). Der Musterkläger ist also weder Vertreter noch treuhänderischer Sachwalter für alle anderen Kl, sondern er bildet mit ihnen nur eine Zufallsgemeinschaft im Mass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gerichtsstand des inländischen Aufenthaltsortes (§ 16 Alt 1).

Rn 3 Ist der Anwendungsbereich des § 16 eröffnet (Rn 2), ist vorrangig auf den inländischen Aufenthaltsort des Prozessgegners abzustellen. Zur Begründung eines Aufenthaltsorts reicht eine nur vorübergehende kurzfristige Anwesenheit aus; eine Durchreise kann genügen (BGH WM 08, 1853 f; Zö/Schultzky Rz 7; St/J/Roth Rz 4). Es muss nur so viel Zeit verbleiben, dass die Klage/Ant...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Tatsächliche Nutzung

Rz. 30 [Autor/Stand] Für die Einordnung eines bebauten Grundstücks in eine der acht Grundstücksarten ist auf die tatsächliche Nutzung im Feststellungszeitpunkt abzustellen (Stichtagsprinzip). Dabei ist zu prüfen, in welchem Umfang das Grundstück Wohnzwecken, eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken und/oder öffentlichen oder sonstigen Zwecken dient. Findet im Feststellungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Natürliche Personen.

Rn 5 Für die namentliche Bezeichnung von natürlichen Personen bedarf es der Nennung des Vor- und Familiennamens (LG Koblenz FamRZ 00, 1166), wobei ein Künstlername oder Pseudonym ausreicht, wenn die Person unter dieser Bezeichnung in der Öffentlichkeit bekannt ist und diese anstelle des bürgerlichen Namens kennzeichnet (BGHZ 30, 7, 9 = NJW 59, 1269). Ein Einzelkaufmann kann ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Sachurteilsvoraussetzung.

Rn 11 Eine Klage ist als unzulässig abzuweisen, wenn dem Kl oder dem Bekl die Parteifähigkeit fehlt. Diese Behandlung der Klage zeigt, dass ein nicht rechtsfähiges Gebilde (Prozess-)Partei, nur eben nicht parteifähig ist. Die Parteifähigkeit ist eine in jeder Lage des Verfahrens vAw zu prüfende, weder Rügeverzicht (§ 295 II) noch Präklusion (BGHZ 159, 94, 98 f = NJW 04, 2523...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Besetzung der Verbraucherschlichtungsstelle (Abs 1).

Rn 2 Nach Abs 1 muss eine Verbraucherschlichtungsstelle mit mindestens einem Streitmittler und einem Vertreter besetzt sein (also faktisch mit mindestens zwei Personen). Die Abwicklung der Tätigkeiten wird vom Träger der Verbraucherschlichtungsstelle geregelt. Es wird wohl in aller Regel eine Geschäftsstelle mit dem nötigen Personal erforderlich sein. Eine Geschäftsordnung, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Mehrparteienschiedsgericht.

Rn 5 Liegt eine zulässige Schiedsvereinbarung über eine Mehrparteienschiedsgerichtsbarkeit vor und ist darin die Zahl der Schiedsrichter nicht festgelegt, so gilt § 1034 I 2. Die danach von den Parteien gem § 1035 III 2 zu bestellenden beiden Schiedsrichter werden in diesem Fall gem § 1034 II beide vom staatlichen Gericht bestellt (KG NJW 08, 2719 [KG Berlin 21.04.2008 - 20 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Fehlerhaftigkeit.

Rn 65 Ein lediglich fehlerhafter und damit anfechtbarer Pfändungsbeschluss ist bis zur Aufhebung aufgrund eines Rechtsmittels vom Schuldner und vom Drittschuldner zu beachten (BGH NJW-RR 09, 211 Rz 7). Solange die Fehlerhaftigkeit nicht durch die dafür zuständige Stelle festgestellt ist, müssen die im Namen des Staates getroffenen Entscheidungen beachtet und befolgt werden (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Voraussetzungen.

Rn 3 Sowohl § 2115 BGB als auch § 773 finden nur bei der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen Anwendung; uneingeschränkt gelten sie für die Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung. Nicht anwendbar ist § 773 auf Teilungsversteigerungen, die von Miterben betrieben werden; etwas anderes gilt dann, wenn ein Gläubiger den Erbteil gepfändet hat und aufgrund dessen die Auseinand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen (Abs 1).

Rn 4 Das Vorgehen nach § 240 setzt das Bestehen einer rechtskräftigen Endentscheidung nach § 237 oder § 253 voraus, die eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen enthält. Rn 5 Handelt es sich um einen Beschluss nach § 253, ist weiter erforderlich, dass noch kein Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens nach § 255 gestellt worden ist, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Inhalt.

Rn 2 Die Norm bestimmt in Abs 1, dass ad hoc dem Präsidenten bzw Aufsicht führenden Richter entsprechend § 21i II die Notzuständigkeit zur Geschäftsverteilung kraft Gesetzes zugewiesen ist. Ferner ist in Abs 2 angeordnet, dass das unabhängige Präsidium nach § 21a II Nr 1–4 binnen drei Monaten nach Errichtung des Gerichts zu wählen ist, also im Laufe des Geschäftsjahrs fristg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 856 ergänzt die Rechte der Pfändungsgläubiger aus den §§ 853–855a. Jeder Gläubiger, dem der entspr Anspruch überwiesen und der deswegen berechtigt ist, Hinterlegung oder Herausgabe zu fordern, kann Klage gegen den Drittschuldner erheben. Dieses Klagerecht schützt die Gläubiger vor einer verzögerlichen Handhabung durch den Drittschuldner. § 856 gestaltet damit den Einz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Keine Einbeziehung Dritter in eine Schiedsklausel.

Rn 25a Eine Schiedsklausel ist in subjektiver Hinsicht regelmäßig beschränkt auf die Vertragsparteien und ihre Rechtsnachfolger. Die Unterwerfung unter einen Schiedsvertrag ist mit einem Verzicht auf den gesetzlichen Richter aus Art 101 I S 2 GG verbunden, der sich nur durch einen dahingehenden Parteiwillen rechtfertigen lässt. Ausnahmen hierzu ergeben sich va aus dem Gesell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Keine grundsätzliche Bedeutung (Nr 2).

Rn 31 Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache schließt die Zurückweisung der Berufung durch Beschl aus. Dafür gibt es zwei Gründe: Zum einen erfordert das öffentliche, also das über die Interessen der Parteien hinausgehende Interesse die Klärung rechtsgrundsätzlicher Fragen in einem Verfahren mit mündlicher Verhandlung, an der jedermann teilnehmen kann. Zum anderen ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Blindenzulagen (Nr 8).

Rn 23 Geschützt sind sowohl die Leistungen des ArbG oder Dienstherrn zur Unterstützung Nichtsehender. Blindenzulagen gem § 35 BVG sind nach § 54 SGB I und Blindenbeihilfen iSd § 72 SGB XII nach § 17 I 2 SGB XII unpfändbar. Geschützt werden Zulagen nach Landesrecht, zB nach dem Gesetz über Hilfen für Blinde und Gehörlose in Nordrhein-Westfalen vom 17.12.97, GVBl S 436, soweit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Inhalt der Prüfungspflicht.

Rn 2 Die in Abs 1 angeordnete Prüfung vAw (BGH NJW-RR 22, 1430 [BGH 21.04.2022 - I ZB 36/21] Rz 7; NJW 22, 3003 [BGH 02.06.2022 - I ZR 135/18] Rz 5) bedeutet keine Amtsermittlung iSd Untersuchungsgrundsatzes. Das Gericht hat erst in eine Prüfung einzutreten, wenn hinreichende Anhaltspunkte wie etwa der Inhalt beleidigender, völlig abseitiger Schriftsätze (Kobl RR 12, 891, 89...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Gem § 1353 I 1 BGB wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen und demzufolge durch den Tod eines Ehegatten aufgelöst. Danach kommen weder eine Scheidung (§ 1564 BGB) noch eine Aufhebung der (aufgelösten) Ehe (§ 1317 III BGB) in Betracht. Auch einem Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe wird die Grundlage entzogen (Prütting/Helms/Helms § 131...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zuteilung, Befangenheit.

Rn 3 Die Zuteilung erfolgt nach allgemeinen Vorschriften. Es ist Sache des Präsidiums, den Vorsitzenden und die Handelsrichter dem einzelnen Spruchkörper zuzuteilen (§ 21e I 1). Da ehrenamtliche Richter regelmäßig ggü Berufsrichtern eingeschränkt belastet werden sollten, werden oft bis zu 10 Richter einer KfH zugewiesen. Die Gefahr einer Überbesetzung droht nicht (BGH NJW-RR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Umfang.

Rn 8 Der Umfang der Notkompetenz erstreckt sich auf alle nach § 21e I oder III für die Geschäftsverteilung notwendigen Entscheidungen, soweit sie an sich dem Präsidium zugestanden hätten. Maßgeblich ist das Ermessen des Inhabers der Notkompetenz, nicht der mutmaßliche Wille der Mehrheit der abwesenden oder nach Abs 1 beschlussunfähigen gewählten Mitglieder. Hauptfälle sind E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Insolvenzverfahren.

Rn 35 Die Pfändung des verschleierten Arbeitseinkommens verliert mit der Insolvenzeröffnung entspr § 114 III 1 InsO die Wirkung (LAG Baden-Württemberg BeckRS 11, 74934). Auf den verschleierten Teil des Arbeitseinkommens hat der Schuldner keinen Anspruch, weswegen es nach dem Wortlaut von § 35 I InsO an sich nicht zur Insolvenzmasse gehört. Der Insolvenzverwalter kann aber ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfügungsgewalt des Beweisführers, Verfügungsgewalt einer Behörde usw.

Rn 3 Wie der Beweis durch Schriftvergleichung anzutreten ist, richtet sich danach, in wessen Händen sich die heranzuziehende Vergleichsurkunde befindet. Übt der Beweisführer selbst die Verfügungsgewalt aus, muss er die Vergleichsurkunde vorlegen (§ 441 II Alt 1). Tritt der Beweisführer entspr den Beweis an, muss ihm Gelegenheit zur Vorlage der Vergleichsurkunde gegeben werde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIV. Unterbrechung des Verfahrens durch Insolvenz einer Partei nach § 240.

Rn 22 Das Verfahren nach § 1059 wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei nach § 240 unterbrochen, wenn der Schiedsspruch die Insolvenzmasse betrifft. Die Aufnahme des Verfahrens kann nur nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften erfolgen (BGH SchiedsVZ 17, 266 [BGH 26.04.2017 - I ZB 119/15] Rz 14).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Der im Beschwerdeverfahren säumige Antragsteller.

Rn 10 Ist der säumige ASt Beschwerdeführer kann gegen ihn eine Säumnisentscheidung ergehen. Insoweit steht § 539 I ZPO im Einklang mit § 130 I. Anders als im erstinstanzlichen Verfahren liegt jetzt bereits eine – wenn auch nicht rechtskräftige – den Antrag des Beschwerdeführers zurückweisende kontradiktorische Entscheidung nach Anhörung beider Ehegatten vor. Demzufolge wäre ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Klauseltyp und besonderes Feststellungsinteresse.

Rn 4 Bei der Klausel, die mit der Erteilungsklage nach § 731 begehrt wird, muss es sich um eine sog qualifizierte iSd §§ 726, 727–729 handeln. Auf eine sog einfache Klausel nach § 725 kann sich die Klauselerteilungsklage nicht richten. Denn um sie zu erhalten, müssen keine öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunden vorgelegt werden. Der Titel muss seiner Art nach ›kl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 10 Es entsteht eine Verfahrensgebühr nach Nr 1626 KV iHv 2,0. Die Gebühr wird im Verfahren über die Zulassung der Vollziehung und im Verfahren über die Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung jeweils gesondert erhoben (Anm zu Nr 1626 KV). Wird der Antrag zurückgenommen, ermäßigt sich die Gebühr nach Nr 1627 KV auf 1,0. Der Wert ist auf einen Bruchteil der Hauptsache zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ein verfahrenseinleitender Antrag soll begründet werden. In dem Antrag sollen die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angegeben sowie die Personen benannt werden, die als Beteiligte in Betracht kommen. Der Antrag soll in geeigneten Fällen die Angabe enthalten, ob der Antragstellung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Auffangtatbestand (Abs. 3)

Rz. 6 [Autor/Stand] § 174 Abs. 3 BewG stellt einen Auffangtatbestand dar. Der Grund dafür ist darin zu sehen, dass zwischen den besonderen Stichtagen der Absätze 1 und 2 des § 174 BewG und dem regulären Bewertungsstichtag des § 161 Abs. 1 BewG Flächenzugänge erfolgen können, deren Nutzung zu den abweichenden Bewertungsstichtagen nicht beurteilt werden kann. In diesen Fällen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ermessen des Gerichts.

Rn 6 Das Gericht ist zum Erlass des Zwischenurteils iSd § 303 nicht verpflichtet. Anders ist es nur bei Säumnis, § 347 II, oder im Falle des § 366 (Zwischenstreit über Beweisaufnahme vor beauftragtem oder ersuchtem Richter). Das unselbstständige Zwischenurteil ist zweckmäßig, wenn es geeignet ist, den Prozess zu fördern. Ist der Rechtsstreit bereits endentscheidungsreif, etw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fehlende Aufforderung.

Rn 3 Bei Fehlen der Aufforderung gem § 510 tritt die Wirkung der Regelung in § 439 III nicht ein. Die Aufforderung kann jedoch jederzeit im Verlauf des Verfahrens und auch des Berufungsverfahrens nachgeholt werden. In einem solchen Fall liegt bei einem (unverzüglichen) Bestreiten der Echtheit der Urkunde auf die nachgeholte Aufforderung hin, bzw in der Berufungsinstanz auch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verhältnis der Sicherheitsleistung zum vollstreckbaren Anspruch (S 2).

Rn 5 Grds ist die Sicherheitsleistung dem Betrag nach zu beziffern. Für vollstreckbare Geldforderungen, also auch für Kostenerstattungsansprüche, bestimmt aber S 2, dass es ausreichend ist, die Sicherheitsleistung in einem bestimmten Verhältnis zum vollstreckbaren Anspruch auszuweisen. Die Vorschrift dient der Absicherung des Schuldners vor eventuellen Schäden in der Zwangsv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff.

Rn 1 Die Vorschrift stellt klar, dass offenkundige Tatsachen nicht beweisbedürftig sind. Sie können deshalb der gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegt werden, ohne dass ein besonderes Beweisverfahren und eine Beweiswürdigung stattgefunden haben. § 291 betrifft nur Tatsachen (§ 284 Rn 7), nicht aber Erfahrungssätze (BGHZ 156, 250, 252 = NJW 04, 1163, 1164: Verkehrsauffass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Hat sich der Schuldner in einem Vergleich, aus dem die Zwangsvollstreckung stattfindet, zur Räumung von Wohnraum verpflichtet, so kann ihm das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Wohnraum belegen ist, auf Antrag eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist bewilligen. 2Der Antrag ist spätestens zwei Wochen vor dem Tag, an dem nach dem Vergleich zu räumen ist, zu ste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 784 II.

Rn 5 Ist Nachlassverwaltung gem § 1981 BGB angeordnet, und hat ein persönlicher Gläubiger des Erben Zwangsvollstreckungsmaßnahmen anbringen lassen, kann der Nachlassverwalter gem § 784 II seinerseits mit der Klage nach §§ 785, 767 die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklären und gem § 776 die Vollstreckungsmaßregel aufheben lassen. Hierdurch wird § 1984 II BGB realisiert,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Versäumnisurteil.

Rn 14 Ist der Vortrag des Berufungsklägers schlüssig, erfolgt durch (echtes) Versäumnisurteil eine Abänderung des angefochtenen Urteils iRd gestellten Sachantrags. Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 91, 92, die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit aus § 708 Nr 2, eine Zulassung der Revision kommt nicht in Betracht. Das Versäumnisurteil bedarf keiner Begründung (Ta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Initiative (Abs 1 S 1).

Rn 2 Der Vergleichsvorschlag wird von Musterkläger und Musterbeklagten in einem gemeinsamen Schriftsatz an das Gericht gesandt (Abs 1 S 1, 1. Alt). Alternativ kommt auch ein schriftlicher Vorschlag des Gerichts in Betracht, den das Gericht gem § 278 I u VI ZPO ausarbeiten kann (Abs 1 S 1, 2. Alt). In diesem Falle kommt eine Genehmigung des Vergleichs nur in Betracht, wenn Mu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Umsatzsteuer.

Rn 76 Die gesetzliche Regelung ist eindeutig. Umsatzsteuer ist nach dem RVG ein Auslagentatbestand (Nr 7008 VV), so dass es also zunächst einmal darauf ankommt, ob bei einem bevollmächtigten Anwalt Umsatzsteuer angefallen wäre. Das wird grds der Fall sein, so dass sich dann die Frage des § 104 II 3 anschließt, ob eine Vorsteuerabzugsberechtigung gegeben ist. Handelt es sich u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Örtliche Zuständigkeit, §§ 313, 314, funktionelle Zuständigkeit.

Rn 11 Die ausschließliche örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 313; die §§ 152–154 sind nicht anzuwenden. Für die Verfahren iSv § 151 Nr 6 folgt die örtliche Zuständigkeit aufgrund des Verweises in § 167 I 1 auf §§ 312 Nr 1, 2 aus § 313 I. Für Eilmaßnahmen ergibt sich neben den Zuständigkeitsvorschriften des Abs 1 eine ergänzende Regelung der örtlichen Zuständigkeit aus ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beginn.

Rn 13 Die Verschuldenszurechnung setzt immer das Bestehen eines wirksamen Mandats im Innenverhältnis voraus und scheidet deshalb aus, wenn die Partei bei der Bevollmächtigung geschäftsunfähig war (BGH NJW 87, 440, 441). Deshalb beginnt die Zurechnung nicht schon mit der Auftragserteilung oder dem Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht sondern erst mit der Annahme des Auftrags...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Wie die Zulässigkeit des Verzichts auf die Berufung (§ 515) ist auch die der Zurücknahme des Rechtsmittels ein Ausdruck des Dispositionsgrundsatzes. Der Berufungskläger (§ 511 Rn 53 ff) hat es in der Hand, noch nach der Einlegung des Rechtsmittels das Berufungsverfahren zu beenden. Die Zustimmung des Gegners ist dafür nicht notwendig. Entsprechende Anwendung findet die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel nach § 731 ist ein Rechtsbehelf, dessen Rechtsschutzbereich für den Fall eröffnet ist, dass der in den Fällen der §§ 726 I, 727 bis 729 (und analog auch der §§ 738, 742, 744, 745 II, 749; ThoPu/Seiler § 731 Rz 1) erforderliche urkundliche Nachweis nicht oder nicht in der notwendigen Form geführt werden kann und der einfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vorläufige Anordnung.

Rn 6 Trotz der umfassenden Neureglung des einstw Rechtsschutzes in §§ 49 ff hat das frühere durch Richterrecht geschaffene Institut der vorläufigen Anordnung in fG-Familiensachen weiterhin Bestand (aA Roth FamRZ 18, 1637). Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme iRd Amtsermittlung nach § 26 . Dem Gericht wird m einer vorläufigen Anordnung die Möglichkeit gegeben, ein Rechtsv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Technische Normen.

Rn 12 Technische Normen kann das Gericht unmittelbar heranziehen, es handelt sich nicht um Sachverständigengutachten iSd §§ 402 ff. Durch Sachverständigenbeweis ist aber ggf zu ermitteln, ob diese tatsächlich zB die ›allg anerkannten Regeln der Technik‹ oder den ›Stand von Wissenschaft und Technik‹ wiedergeben (vgl BGH NJW 80, 1219, 1220; BVerfGE 49, 89, 135 = NJW 79, 359, 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Partei.

Rn 5 Parteien eines Zivilprozesses sind diejenigen, von denen und gegen die die staatlichen Rechtsschutzhandlungen begehrt werden (MüKoZPO/Stackmann § 239 Rz 11; vgl auch § 50 Rn 2 ff). Als Partei gilt nicht der einfache Nebenintervenient/Streithelfer (§§ 66, 67); sein Tod unterbricht das Verfahren nicht (BGH ZIP 10, 646; Rostock r+s 20, 22 – zu § 240). Der Tod eines notwend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Besonderheiten des Verfahrens.

Rn 13 Zuständig ist das Prozessgericht der Räumungsklage (Zö/Vollkommer Rz 9). Vor Erlass der Räumungsverfügung muss der Mieter entweder schriftlich angehört oder im Rahmen mündlicher Verhandlung die Gelegenheit zur Anhörung erhalten (Abs 4, ThoPu/Seiler Rz 7). Verfügungsanspruch ist der auf Zahlungsverzug gestützte Räumungsanspruch; Verfügungsgrund sind die aus Abs 3 sich e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Das Sicherungsmittel als Gegenstand des Rechtsstreits.

Rn 21 Ziel der Klage muss die Bestellung, die Erhaltung bzw die Herausgabe oder die Rückübertragung bzw die Aufgabe des Sicherungsmittels einer Forderung sein (vgl auch Rn 16, 18). Ob der Klageantrag sich hierauf richtet oder das Ziel anderweitig erreicht werden soll, ist ohne Bedeutung (Musielak/Voit/Heinrich § 6 Rz 8: auch Klage auf vorzugsweise Befriedigung; sehr weitgehe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kriterien.

Rn 13 Bei Prozessvergleichen und vollstreckbaren Urkunden kann eine Anpassung verlangt werden, wenn sich die nach dem beiderseitigen Parteiwillen maßgebenden Verhältnisse erheblich geändert haben (BGH NJW 04, 3106, 3107; Köln FamRZ 05, 1755). Dabei können die Vertragspartner die Kriterien der Abänderbarkeit autonom bestimmen (BTDrs 16/6308, 258). Teilweise wird für die Wesen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Frist in Familiensachen.

Rn 33 Auch wenn die angefochtene PKH-Entscheidung eine isolierte FG-Familiensache betrifft, auf die nach Art. 111 FGG-RG noch das bis zum 31.8.09 geltende Verfahrensrecht anwendbar ist, so beträgt die Beschwerdefrist über die Verweisung des § 14 FGG einen Monat und nicht (§ 22 FGG) zwei Wochen (BGH NJW 06, 2122 [BGH 12.04.2006 - XII ZB 102/04]; Brandbg NJ 07, 178 [OLG Brande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Versäumnisurteil.

Rn 10 Das Versäumnisurteil gegen den Kl lautet auf Zurückweisung der Berufung. Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 I, diejenige zur Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit aus § 708 Nr 2, nicht aus § 708 Nr 10 (St/J/Münzberg § 708 Rz 29; aA R/Schw/Gottwald § 14 II 1j). Eine Zulassung der Revision kommt nicht in Betracht (Musielak/Voit/Ball Rz 5). Das Versäumnisurtei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Ausscheiden, Ausschließen.

Rn 61 s Gesellschaftsrecht. Aussetzung des Verfahrens § 148, maßgeblich nach § 3 Interesse des Ast für GeS und ReS, idR 1/5 bis höchstens ⅓ des Hauptsachewertes (BGHZ 22, 283; BGH NJW-RR 21, 631; Hambg MDR 02, 479; Kobl MDR 06, 289), bei Entscheidungsreife oder Klärung einer bedeutsamen Vorfrage evtl höherer Bruchteil (OLGR Hamm 97, 354). Interesse an Beseitigung der Aussetz...mehr