Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschrift findet in Kindschaftssachen iSv § 151 Nr 1–5 betreffend die Person des Kindes Anwendung, also in allen Verfahren, die die Lebensführung und Lebensstellung eines Kindes zum Gegenstand haben und nicht ausschließlich sein Vermögen betreffen. In den Fällen einer freiheitsentziehenden Unterbringung oder freiheitsentziehenden Maßnahme iSv § 151 Nr 6 und 7 wird ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Keine Anerkennung von Zwischenschiedssprüchen.

Rn 20 Eine Vollstreckbarerklärung ist nicht möglich für Zwischenschiedssprüche über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts (vgl Art II UNÜ oder § 1040 III) oder über andere prozessuale Streitpunkte. Diese binden lediglich das Schiedsgericht, enthalten aber keine endgültige Sachentscheidung über den Streitgegenstand (vgl BGH WM 07, 1050 Rz 5 zum inländischen Schiedsverfahren)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Keine Wirkung ggü Anmeldern und sonstigen Betroffenen.

Rn 8 Gegenüber nicht am Musterverfahren beteiligte Personen, dh insb solche potentiellen Geschädigten, die bisher keine Klage erhoben haben, entfaltet der Musterentscheid keine Wirkung. Das gilt auch für die Anmelder gem § 10 II–IV KapMuG, da diese nicht zu den Beteiligten des Musterverfahrens gehören (§ 9 I KapMuG). Für die Anmelder und sonstige faktisch Betroffene hat der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsbehelf (Abs 2).

Rn 3 Als Abhilfe gegen eine als unzutreffend empfundene Maßnahme sieht Abs 3 die Anfechtung der Anpassung vor Gericht vor. Antragsberechtigt ist jede Partei. Einzelheiten sind dem nationalen Recht überantwortet. Für Deutschland vgl § 1114 ZPO . In dem vom Wortlaut nicht erfassten Fall, dass die Vollstreckungsbehörde einen nach deutschen Maßstäben unbestimmten ausländischen Ti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beschwerdeverfahren.

Rn 6 Das Beschwerdeverfahren richtet sich nach den allg Regeln der §§ 58 ff. Die Beschwerdefrist ist auf zwei Wochen verkürzt (§ 63 II Nr 1). Da S 2 nur Beschwerden in (selbständigen) fG-Familiensachen zulässt, besteht kein Anwaltszwang (§ 10). Kosten u Gebühren: Gericht: KV-FamGKG Hauptabschn 4 Ziff 1411 f, 1422 ff. RA: VV-RVG Teil 3 Abschn 2 u 5 sowie §§ 16 Nr 5, 17 Nr 4b ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff und Prüfung der Vollständigkeit der Leistung.

Rn 2 VAw darf der GV die vollstreckbare Ausfertigung dem Schuldner, ohne dass dazu die Zustimmung des Gläubigers erforderlich ist (MüKoZPO/Heßler § 757 Rz 4), nur dann aushändigen, wenn dieser vollständig geleistet hat. Eine vollständige Leistung liegt vor, wenn der Gläubiger wegen des gesamten Vollstreckungsanspruchs, so wie er sich aus Titel und Klausel ergibt, Befriedigun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ergänzungsurteil.

Rn 6 Die einmonatige Berufungsfrist (§ 517) für das Ergänzungsurteil und des die Ergänzung ablehnenden Urteils beginnt mit ihrer Zustellung (§ 517 Rn 4 ff). Fehlt es daran oder ist die Zustellung unwirksam, ist der Zeitpunkt der Verkündung dieser Urteile für den Beginn der Berufungsfrist maßgeblich, obwohl das Gesetz diese Regelung nicht trifft; insoweit gelangt jedoch § 517...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 2 Die Vorschrift ist anwendbar auf Urt iSd §§ 894, 895. Neben den in § 895 aufgeführten Registern wird auch die Eintragung in alle übrigen öffentlichen Bücher oder Register erfasst (zB Handels-, Genossenschafts- und Güterrechtsregister, Patentregister, Musterregister, Erbbaugrundbuch), sofern sie die Vorlegung einer Urkunde voraussetzt. Ein praktisch relevanter Fall ist d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweis zur Prozesssituation.

Rn 20 Fehlt es an der schlüssigen Behauptung des Wiederaufnahmegrundes (Rn 3, 18), ist die Klage unzulässig (Rn 3). Auch ist ein PKH-Antrag abzulehnen (Sächs FG v 30.8.10 – 8 K 658/09 – nv). Einem Antrag auf Wiederaufnahme eines Wiederaufnahmeverfahrens kann wegen Rechtsmissbrauchs das Rechtsschutzinteresse fehlen, wenn der Kläger sich zur Begründung eines Wiederaufnahmegrun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Statthafter und zulässiger Einspruch.

Rn 4 In diesem Fall ist grds nach § 341a weiter zu verfahren und Termin zur Verhandlung über den Einspruch und die Hauptsache anzuberaumen. In dem Termin ist die Zulässigkeit des Einspruchs festzustellen und nach § 160 III Nr 6 zu protokollieren und sodann über die Sache zu verhandeln. Zulässig ist auch die Anberaumung einer auf die Zulässigkeit des Einspruchs beschränkte Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel, Haftung, Kosten.

Rn 10 Die Art und Weise der Zwangsvollstreckung ist förmlich im Wege der Erinnerung gem § 766 ZPO überprüfbar (vgl BGH 24.5.23 – VII ZB 73/21); der Gerichtsvollzieher ist nicht Beteiligter des Erinnerungsverfahrens. § 766 ZPO ist auch dann einschlägig, wenn der Gerichtsvollzieher innerhalb eines Vollstreckungsverfahrens eine Zustellung ablehnt (Stuttg 15.2.21 – 8 VA 1/21 = M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift betrifft nur die Ladung, also die Aufforderung zum Erscheinen zum festgesetzten Termin (§ 214), nicht die Terminsbestimmung selbst, für die die allgemeinen Regeln gelten (§ 216), wobei allerdings Fälle, in denen mit der Terminsbestimmung nicht auch gleichzeitig die Ladung erfolgt, kaum vorstellbar sind. Jedenfalls sollen nach dem Normzweck das Verfahren b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Benachrichtigung der Parteien.

Rn 5 Von der Erklärung des Zeugen sind die Parteien zu benachrichtigen, damit sie ihr weiteres prozessuales Verhalten darauf einstellen können, zB damit sie Erklärungen gem § 387 I abgeben oder anderweitige Zeugen benennen können. Die erneute Benennung desselben Zeugen ist nur dann beachtlich, wenn die Partei Anhaltspunkte dafür darlegt, dass in einem (ggf erneuten) Termin d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 Der persönliche Anwendungsbereich der Regelung ist für eine natürliche Person als Schuldner eröffnet, die ein Gemeinschaftskonto unterhält. Allein natürliche Personen werden durch ein Pfändungsschutzkonto geschützt, § 850k I 1. Dieses Gemeinschaftskonto muss zwischen einer natürlichen Person als Schuldner und anderen Personen bestehen. Unerheblich ist, ob es sich um ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Würdigung nach freiem Ermessen.

Rn 5 Das Gericht entscheidet nach freiem Ermessen, ob die Aussage als verweigert anzusehen ist. Wird dies bejaht, gilt § 453 II, dh es ist zu prüfen, welche Schlüsse aus der Weigerung für das Beweisthema zu ziehen sind. War der Termin zur Vernehmung oder Beeidigung der Partei vor dem Prozessgericht bestimmt, so wird anschließend zur Hauptsache verhandelt. Ist auch kein Vertr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form.

Rn 6 Für die Form des Einspruchs gelten §§ 339, 340 I und II (§ 700 I, III 3). Außerdem kann die Erklärung zum Einspruch vor dem UdG eines jeden AG (§ 129a) abgegeben werden (§ 702). Es besteht deshalb auch kein Anwaltszwang (§§ 78 III 2, 702 I 1). Formularzwang gibt es beim Einspruch nicht (§ 703c); für ihn ist ein Formular nicht eingeführt (§ 703c Rn 3). Eine Regelung wie ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Deutsches Recht günstiger.

Rn 15 Ist das deutsche Recht für die Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs günstiger als das Recht des UNÜ, so kann sich die Partei, die die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs begehrt, über Art VII 1 UNÜ hierauf stützen. Das Gericht hat jedoch vAw auf das anerkennungsfreundliche innerstaatliche Recht zurückzugreifen. Denn es hat da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anfechtung.

Rn 8 Der Beschl ist sowohl bei Stattgabe als auch bei Zurückweisung des Antrags grds unanfechtbar (Abs 3 S 4). Mit einem Rechtsmittel gegen das Urt kann die Tatbestandsberichtigung nicht erreicht werden, da die persönliche Erinnerung des Erstrichters maßgeblich ist (s aber zur Anfechtung des [gesamten] Urteils durch Revision soeben Rn 6). Der Berichtigungsbeschluss kann sein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Rechtsbehelfe.

Rn 53 Gegen eine die Anträge nach § 850e Nr 2, 2a, 4 ganz oder tw ablehnende Entscheidung steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde zu, bei einer richterlichen Entscheidung gem §§ 793, 567 ff, sonst nach § 11 I RPflG iVm §§ 793, 567 ff. Dieses Recht steht auch den anderen Gläubigern zu. Wurde der Schuldner angehört, kann er gegen den Pfändungsbeschluss die sofortige B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirkungen (S 3).

Rn 7 Das fortzuführende Verfahren wird gem S 3 zur selbstständigen Familiensache und ist nach dem jeweils anzuwendenden Verfahrensrecht zu führen. Die Kostenentscheidung ist gem § 150 V 2 nach den jeweils geltenden Kostenvorschriften (zB § 243 oder §§ 80 ff) zu treffen. Anwaltszwang besteht nur noch insoweit, als er gem § 114 I für selbstständige Familiensachen vorgeschriebe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das Gericht erlässt auf Antrag ein Ergänzungsurteil, wenn es versehentlich einen von einer Partei geltend gemachten Haupt- oder Nebenanspruch oder die Entscheidung über die Kosten bei seinem Endurteil ganz oder tw übergangen hat (§ 321 I). Das erstinstanzliche Ergänzungsurteil ist, wie das vorangegangene ›Haupturteil‹, ebenfalls mit der Berufung anfechtbar; dasselbe gil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Herausgabe, Überlassung und Räumung.

Rn 8 Für die Bestimmtheit genügt es, wenn der Titel auf ›Herausgabe, Räumung oder Überlassung‹ (wie in § 885 formuliert) lautet, eine genauere Eingrenzung ist nicht erforderlich, weil alle drei Vorgänge vollstreckungsrechtlich nach denselben Regeln ablaufen (LG Bremen 22.12.20 – 4 T 504/20, Rz 2). Für die Anwendbarkeit des § 885 kommt es darauf an, ob nach dem Inhalt des Vol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuständigkeit.

Rn 8 International ist das Gericht nach Abs 2 zuständig. Die Vorschrift regelt auch die nach § 802 ausschließliche örtliche Zuständigkeit desjenigen Gerichts, bei dem der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand nach §§ 13–19 hat, sonst das Gericht, in dessen Bezirk sich das Vermögen des Beklagten befindet, § 23. Die Begründung eines weiteren Inlandsbezugs ist jedenfalls d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gerichtliche Pflicht.

Rn 5 Die dem Gutachten zugrunde zu legenden (sog Anschluss- oder Anknüpfungs-) Tatsachen hat das Gericht grds selbst (idR zeitlich vor der Einholung eines Sachverständigengutachtens) zu ermitteln und dem SV mitzuteilen (Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, § 355; BGH NJW 97, 1446 [BGH 21.01.1997 - VI ZR 86/96]; zu den Ausnahmen s Rn 8–10; s.a. § 355 Rn 9). Dies ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuständigkeit.

Rn 3 Zuständig für die Protokollierung ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, für Klagen und Widerklagen, Klageerwiderungen sowie Anträge und Erklärungen, die nach Schwierigkeit und Bedeutung den Klagen und Klageerwiderungen vergleichbar sind, der Rechtspfleger (§ 24 II Nr 2, 3 RpflG). Insoweit besteht auch eine Protokollierungspflicht, die sich allerdings nicht auf die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XVII. Wechselrecht.

Rn 24 Ist zu befürchten, dass ein Wechsel rechtsmissbräuchlich und abredewidrig geltend gemacht werden soll, so kann vor Protest oder Ablauf der Protestfrist, solange noch ein gutgläubiger Erwerb der Wechselforderung durch einen gutgläubigen Dritten in Betracht kommt, im Wege der einstweiligen Verfügung Herausgabe des Wechsels an einen Sequester zur Einziehung verlangt werde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtswirkungen.

Rn 11 Vor Ablauf der in dem Zulassungsbeschluss gesetzten Frist darf kein Endurteil ergehen. Die Zulassung ermächtigt die Partei vorläufig zu allen Prozesshandlungen und verpflichtet die Gegenpartei, an dem Verfahren mitzuwirken. Wird der Nachweis der Sachurteilsvoraussetzung fristgerecht erbracht, sind sämtliche Rechtshandlungen endgültig wirksam. Falls der Mangel hingegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Internationale Kontenpfändung.

Rn 158 Am 15.5.2014 ist die Verordnung (EU) Nr 655/2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen ergangen. Das deutsche Durchführungsgesetz (EuKoPfVODG) ist am 21.11.2016 (BGBl I, 2591) ergangen und in den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beitreibungsrecht des Anwalts.

Rn 2 Der einer Partei im Wege der PKH beigeordnete Rechtsanwalt hat ein eigenes Beitreibungsrecht gegen die unterlegene gegnerische Partei, welches neben dem Kostenerstattungsanspruch seiner Partei besteht. Nach der hier vertretenen Auffassung kann die Partei, der Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungen oder Zahlungen aus dem Vermögen bewilligt worden ist, ebenfalls die Koste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Sonstige prozessuale Erfordernisse.

Rn 34 Wird die Widerklage von der berufungsbeklagten Partei erhoben, stellt dies auch ohne Bezeichnung als solche (vgl § 524 Rn 11) eine Anschlussberufung dar, sodass die Frist des § 524 II 2 einzuhalten ist (KG MDR 23, 322). Weitere Anforderungen können sich für besondere Formen der Widerklage aus §§ 256 II, 302 IV 4, 600 II, 717 II 2, II 2 ergeben.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Teichwirtschaft und Fischzucht

Rz. 29 [Autor/Stand] Unter Teichwirtschaft versteht man die planmäßige Erzeugung von Speisefischen in Teichen. Hierzu gehört neben der Erzeugung von Fischen als Futtermittel für die in Teichen gezüchteten Fische auch die Aufzucht von Setzlingen zur Erzeugung von Speisefischen.[2] Rz. 30 [Autor/Stand] Zum Nutzungsteil Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahren.

Rn 1 Für die Bewilligung ist das Prozessgericht zuständig, dh das Gericht, bei dem das Verfahren anhängig ist, für das Urt das Gericht, das dieses erlassen hat, und bei Rechtsmitteln das Rechtsmittelgericht. Das Vollstreckungsgericht wird erst nach der Titelzustellung (§ 750) zuständig. Die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ist nicht Voraussetzung für ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Grds ist es Sache des künftigen Kl, den gesetzlichen Vertreter des voraussichtlichen Bekl zu ermitteln. Hat der Bekl keinen gesetzlichen Vertreter, so obliegt es dem Kl, die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters (vgl §§ 1961, 29 BGB, 85 AktG) hinzuwirken (BGH NJW 11, 1739 Rz 11). Verzögert sich die Vertreterbestellung, kann dies einen erheblichen Schaden für den präs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Anschlussberufung.

Rn 16 Sowohl für die Einlegung eines Anschlussrechtsmittels als auch für die Verteidigung gegen ein solches ist eine gesonderte PKH-Bewilligung notwendig. Legt der Gegner Anschlussberufung ein, so kann ihm, wenn der Berufungskläger seine Berufung wegen Versagung der PKH zurücknimmt, für die beabsichtigte Verteidigung gegen die Berufung und die Durchführung der Anschlussberuf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätze.

Rn 3 Das Gericht ist an den Sachantrag der Partei gebunden. Das gilt ausweislich von Abs 1 S 2 auch für Anträge betreffend Früchte, Zinsen und sonstige Nebenforderungen. Ein vorangegangener Beschl über die Gewährung von PKH bestimmt nicht den Urteilsumfang; die im Prozess gestellten Anträge sind allein entscheidend (Anders/Gehle/Hunke ZPO Rz 1). Maßgebend ist das in der Klag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wesentliche Änderung der Vermögensverhältnisse (Abs 1 S 1).

Rn 3 Eine Ausnahme von der Regelfrist kommt bei einer wesentlichen Veränderung der Vermögensverhältnisse in Betracht. Darunter sollten nach wie vor der spätere Vermögenserwerb des Schuldners und die Auflösung dessen bisherigen Arbeitsverhältnisses (LG Wuppertal JurBüro 13, 492), wie § 903 S 1 aF noch ausdrücklich benannte, verstanden werden. Der Ausnahmebereich wurde sprachl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vertagungsantrag der erschienenen Partei nach § 227.

Rn 17 Die erschienene Partei hat seit der Novelle von 1924 nur noch unter den Voraussetzungen des § 227 einen Anspruch auf Vertagung (dazu Volkmar JW 24, 345, 348; wie hier Anders/Gehle/Anders ZPO Rz 12; ThoPu/Seiler Rz 9; aA MüKoZPO/Prütting Rz 21; St/J/Bartels Rz 23). Dem Antrag ist aber aus den Gründen des § 227 I 2 Nr 2 zu entsprechen, wenn die das Versäumnisurteil hinde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel.

Rn 9 Ein Beschl, mit dem eine Beibringungsfrist gesetzt wird, ist für beide Seiten unanfechtbar. Ist die Frist so lange bemessen, dass sie praktisch zu einer Aussetzung des Verfahrens führt, ist jedoch eine Beschwerde entspr § 252 zuzulassen (MüKoZPO/Heinrich Rz 14; Bremen NJW 69, 1908, 1909; aA Frankf NJW 63, 912, 913). Hingegen dürfte eine Beschwerde gegen die Ablehnung ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. BGH.

Rn 30 Vor dem BGH gilt in allen Verfahren für die Parteien, Beteiligte und beteiligte Dritte Anwaltszwang, eine Ausnahme von der Grundregel des I 4 wurde nicht gemacht. Allein Behörden müssen sich für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht durch Rechtsanwälte vertreten lassen (II). Dies gilt auch für einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung im Verfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Weigerungsrechte.

Rn 11 Wird die Anordnung einer Urkundenvorlage ggü einer Partei vom Gericht ausgesprochen, so enthält das Gesetz ggü der Partei keine Weigerungsrechte, wie sie etwa beim Zeugenbeweis bestehen (§§ 383 ff) oder wie sie der Gesetzgeber im Hinblick auf dritte Personen geregelt hat (Abs 2). Darin kommt eine bewusste Unterscheidung von Partei, Zeuge und dritter Person zum Ausdruck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Schreibfehler, Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die in dem Urteil vorkommen, sind jederzeit von dem Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen. (2) 1Der Beschluss, der eine Berichtigung ausspricht, wird auf dem Urteil und den Ausfertigungen vermerkt. 2Erfolgt der Berichtigungsbeschluss in der Form des § 130b, ist er in einem gesonderten elektronisc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe.

Rn 26 Bei der Stufenklage bezieht sich die PKHbewilligung für den Kl von vornherein auf sämtliche Stufen (Saarbr JurBüro 19, 654; Stuttg FamRZ 11, 387; Schlesw FamRZ 13, 57). Die abw Auffassung, wonach die Bewilligung stets nur nach der erneuten Prüfung der Schlüssigkeit (Köln FamRZ 11, 1604) oder nur auf jeder Stufe gesondert zu erfolgen habe (Naumbg OLGR 09, 835; Kobl MDR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfassungskonformität.

Rn 3 Die Regelung einer privaten Schiedsgerichtsbarkeit, die an die Stelle der staatlichen Gerichtsbarkeit tritt, ist ebenso verfassungskonform wie die Möglichkeit der Parteien, eine solche Schiedsvereinbarung auf der Basis der ihnen zukommenden Privatautonomie zu schließen (Stürner SchiedsVZ 13, 15; Prütting FS Schlosser 05, 705; St/J/Schlosser vor § 1025 Rz 7; Münch ZZPInt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anhängiger Rechtsstreit.

Rn 2 Eine Einwirkungsklage setzt einen schwebenden, nicht notwendig rechtshängigen (Musielak/Voit/Weth Rz 3), andererseits noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Prozess zwischen zwei Parteien voraus. Die spätere Anhängigkeit heilt eine vorzeitig erhobene Hauptintervention. Nach wirksamer Erhebung der Hauptintervention ist eine Beendigung des Rechtsstreits durch rechtkräft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sicherung des Dokuments (Abs 3).

Rn 6 Zur Sicherung des elektronischen Dokuments sieht das Gesetz in Abs 3 zwei Wege vor. Entweder enthält das Dokument eine qualifizierte elektronische Signatur oder es wird auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht (dazu Abs 4). Die qualifizierte elektronische Signatur tritt an die Stelle des Unterschriftserfordernisses, die Signatur dient insofern der Authentifizieru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vergessene Entscheidung.

Rn 28 Hat das Gericht die Entscheidung gem § 283a III vergessen, muss binnen 2 Wochen ein Antrag auf Urteilsergänzung entsprechend § 321 I gestellt werden. Das gilt auch für Beschlüsse (Schmidt-Futterer/Streyl § 283a Rz 61). Danach bleibt nur die Klage auf Freigabe der Sicherheit gegen den (ehemaligen) Mieter (Schmidt-Futterer/Streyl § 283a Rz 61). Die Fristversäumung hat ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Verfahrensaufwand.

Rn 24 Der Anwendungsbereich der Norm beschränkt sich von vornherein auf Kosten, die nicht Kosten des laufenden Rechtsstreits sind; letztere bleiben ungeachtet einer dahin gehenden Antragstellung ohne Berücksichtigung, solange die Hauptsache im Streit ist (BGH NJW 95, 664 für Beschwerdewert der Auskunftsverurteilung; ›allgemeiner Grundsatz‹: NJW 07, 3289 = FamRZ 07, 808 = Jur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beendigung des Rechtsstreits ohne Kostenentscheidung.

Rn 5 Wenn der Rechtsstreit ohne Entscheidung über die Kostentragung beendet wird, dann zahlt der Kl die Kosten als Antragsteller gem §§ 20, 17, 18 GKG. Auch wenn der Beklagte in einem Vergleich die Kosten ganz oder tw übernommen hat, kann die Staatskasse den Kl in vollem Umfang in Anspruch nehmen. Der Kl hat dann wieder die Möglichkeit, die Kosten gegen den hilfsbedürftigen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verstoß.

Rn 7 Eine unter Verstoß gegen § 185 angeordnete öffentliche Zustellung – insb öffentliche Zustellung, obwohl der Aufenthalt nicht unbekannt ist – verletzt den Adressaten idR in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 I GG; BVerfG NJW 88, 2361 [BVerfG 26.10.1987 - 1 BvR 198/87]; BGH MDR 13, 484 Rz 15). Sie löst die Zustellungsfiktion des § 188 nicht aus und setzt damit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Regelungsgegenstand.

Rn 33 Die Gesamtverordnung umfasst mehrere Materien. Art 1 der Gesamtverordnung betrifft die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung, ZVFV. Art 2 beinhaltet die Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und Art 3 die Änderung der Verbraucherinsolvenzformularverordnung. Art 4 regelt das Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Gegenstand der ZVFV sind die Vollstreckungsaufträg...mehr