Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel/Abänderung der Entscheidung.

Rn 17 Gegen eine Entscheidung in Unterhaltssachen, die im einstweiligen Anordnungsverfahren ergangen ist, ist kein Rechtsmittel gegeben, § 57 S 1. Rn 18 Wurde ohne mündliche Verhandlung entschieden, kann ein Antrag auf Durchführung der mündlichen Verhandlung gem § 54 II oder aber ein Antrag auf Einleitung des Hauptsacheverfahrens gem § 52 II gestellt werden. Ein – an und für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erklärungszeitpunkt.

Rn 5 Der Verzicht ist ›bei der mündlichen Verhandlung‹ zu erklären; Bezugnahme auf einen schriftsätzlich erklärten Verzicht genügt. Hat der Kl in einem Schriftsatz einen Klageverzicht für die mündliche Verhandlung angekündigt, bleibt er dem Termin aber fern, so ergeht VU gegen den Kl nach § 330, nicht Verzichtsurteil, da die Verzichtserklärung wegen § 128 I nicht wirksam in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 8 § 582 findet analog auch auf die Klage zur Rechtskraftdurchbrechung nach § 826 BGB Anwendung (BGH NJW 74, 557; ZIP 89, 191). § 826 BGB kommt deshalb nur dann in Betracht, wenn die entspr Umstände erst nach Abschluss des Ausgangsverfahrens eingetreten sind und zuvor nicht geltend gemacht werden konnten (Kobl v 19.3.19 – 1 W 63/19). Richtet sich die Klage nach § 826 BGB j...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Das klageabweisende Sachurteil.

Rn 24 Liegen zwar die Prozessvoraussetzungen vor, ist der Klageantrag aber nach dem eigenen Vorbringen des Kl nicht gerechtfertigt, ist die Klage gem. § 331 II Hs 2 (als unbegründet) abzuweisen (vgl BGH NJW 02, 376, 377 [BGH 12.07.2001 - I ZR 89/99]). Da die Entscheidung auf der Unschlüssigkeit der Klage beruht, ergeht sie durch ein zu begründendes Endurteil nach § 300 I (HK...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Über die Verhandlung und jede Beweisaufnahme ist ein Protokoll aufzunehmen. 2Für die Protokollführung kann ein Urkundsbeamter der Geschäftsstelle zugezogen werden, wenn dies auf Grund des zu erwartenden Umfangs des Protokolls, in Anbetracht der besonderen Schwierigkeit der Sache oder aus einem sonstigen wichtigen Grund erforderlich ist. (2) Absatz 1 gilt entsprechend fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 78c ergänzt § 78b. Die Vorschrift setzt eine solche Entscheidung voraus und regelt die Umsetzung der nach § 78b getroffenen Grundentscheidung durch Auswahl eines bestimmten Anwalts (Abs 1), dessen Verpflichtung zum Tätigwerden (Abs 2) sowie die Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung (Abs 3). Der Anwendungsbereich erstreckt sich mit Ausnahme von Abs 2 auch auf die Beiord...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen. (2) Das Gericht erörtert in Verfahren nach Absatz 1 die Sache mit den Beteiligten in einem Termin. 2Der Termin soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens st...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht eine Delegation aus Gründen der Prozessökonomie und um einen örtlich bedingten Wissensvorsprung bzgl der SV nutzen zu können. Sie setzt die Anordnung eines Sachverständigenbeweises und die Übertragung der Beweisaufnahme durch das Prozessgericht auf einen beauftragten (§ 361) oder ersuchten Richter (§ 362) voraus. Eine solche Übertragung ist als...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der durch das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes (BGBl I, 2222) neu eingeführte Rechtsbehelf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Einspruch wird durch Einreichung der Einspruchsschrift bei dem Prozessgericht eingelegt. (2) 1Die Einspruchsschrift muss enthalten: 2Soll das Urteil nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. (3)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Untervermietung.

Rn 60 Im Streit um deren Zulässigkeit gilt § 3 Rn 7 (herrschend wohl noch Saarbr, OLGR 08, 43; Celle, NZM 00, 190; Anders/Gehle/Gehle ZPO Anh § 3 Rz 83; LG Berlin NJW-RR 16, 895: voraussichtliche Jahres-Untermiete; zunehmend KG NJW-RR 17, 331 [KG Berlin 25.10.2016 - 8 W 48/16]; Hambg MDR 17, 1271: 3,5-fache Jahres-Untermiete). Die Besitzeinräumungsklage des Untermieters gege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Grds wirkt das rechtskräftige Urt nur für und gegen die Parteien des Rechtsstreits (BGHZ 3, 385, 388 = NJW 52, 178). Nur diese haben durch ihre Herrschaft über den Prozessstoff und das Verfahren sowie ihren Anspruch auf rechtliches Gehör ausreichend Möglichkeit, den Inhalt der Entscheidung zu beeinflussen. Eine Erstreckung der Rechtskraft der Entscheidung auf einen am P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Freibeweis und Strengbeweis.

Rn 2 Das Verhältnis von Freibeweis und Strengbeweis sowie die damit zusammenhängende Entscheidung, ob ein Freibeweis grds zugelassen sein soll, stellt eines der zentralen Probleme des Rechts der fG dar. Heute lässt sich die Existenz des Freibeweises nicht mehr leugnen. Die entscheidende Frage muss daher lauten, wann und in welchem Umfang der Freibeweis heranzuziehen ist. Die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zwangsverwaltung.

Rn 284 Für die Jahresgebühr nach Ziff 2221 KV Anl 1 GKG bestimmt sich der Wert gem §§ 7 II, 55 GKG nach den Jahres-Bruttoeinkünften. Für die Anwaltsgebühren gilt § 27 RVG, der allerdings den Streit um die Vergütung des Zwangsverwalters nicht umfasst; insoweit ist das Vergütungsinteresse maßgeblich (BGH MDR 07, 983 [BGH 08.03.2007 - V ZB 63/06]). In der Beschwerde wird auf di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Inhalt des Beschlusses.

Rn 9 Das Gericht ist an den Antrag des Gläubigers gebunden (§ 308 I), darf also nur die beantragte Ersatzleistung und keinen höheren als einen im Antrag bezifferten Geldbetrag bestimmen (Zö/Seibel Rz 8). Der zu pfändende Gegenstand und ggf das Ersatzstück sind genau zu bezeichnen und der Wert des Ersatzstücks bzw der Geldbetrag zur Ersatzbeschaffung ist festzusetzen (Abs 2 S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundsatz.

Rn 1 Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe befreit die Partei von der Zahlung von Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten und ihrer Anwaltsgebühren. Sie hat keinen Einfluss auf die Kostenerstattung, die die Partei gem §§ 91 ff an den obsiegenden Gegners zu leisten hat. Dieser kann seine Kosten gem §§ 103 ff auch gegen die mit PKH prozessierende Partei festsetzen lassen. Eb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ermessen.

Rn 12 Es liegt grds im Ermessen des Prozessgerichts, ob es eine schriftliche Vernehmung des Zeugen anordnet. Angesichts des Umstandes, dass eine Ladung zur mündlichen Vernehmung stets auch einen Eingriff in eine grundrechtlich geschützte Position des Zeugen (allgemeine Handlungsfreiheit, Art 2 I GG) mit sich bringt, kann sich in Ausnahmefällen dieses Ermessen des Gerichts ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Stattgebende Berichtigung.

Rn 4 Der Berichtigungsvermerk, der nicht in der Gestalt eines Beschlusses erfolgt, ist entweder vollständig auf dem Protokoll anzubringen. Bei Platzmangel kann der Protokollvermerk, der nicht fehlen darf, auf eine mit dem Protokoll zu verbindende Anlage verweisen. Eine Berichtigung kann keinesfalls durch Radierungen oder Überschreiben vorgenommen werden (Musielak/Voit/Stadle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Durch Konzentration und Beschleunigung des Prozesses soll der Rechtsstreit in einem umfassend vorbereiteten Termin zur mündlichen Verhandlung (Haupttermin) beendet werden. Um dies zu ermöglichen kann der Vorsitzende in einem frühen ersten Termin oder durch das schriftliche Vorverfahren den Prozessstoff aufbereiten; gilt nicht im Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 9 § 311 gilt für alle Verfahren der ZPO, ferner im WEG-Verfahren (Anders/Gehle/Hunke ZPO Rz 3) und überhaupt in solchen Verfahren, in denen durch Urt entschieden wird und die Besonderheiten des Verfahrens nicht entgegenstehen (zB § 16 III FGG aF; anders jetzt § 38 FamFG: Entscheidung durch Beschl; für die Bekanntgabe s § 41 FamFG und für urteilsersetzende Beschlüsse im Eh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Wiedereinsetzung bei der Rechtsbeschwerde.

Rn 34 Die Frist für die Einlegung und Begründung einer Rechtsbeschwerde bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Mittellosigkeit beginnt mit der Bekanntgabe der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und nicht mit Bekanntgabe der Entscheidung, dass Wiedereinsetzung gewährt ist. Der BGH beurteilt somit die Rechtslage bei der Berufung und Revision ande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Terminologie und Doppelnatur.

Rn 10 Die Vorschrift öffnet die Option, eine zur Aufrechnung gestellte Forderung in getrennten Prozessen zu verhandeln. Hierbei stehen für die Geltendmachung der Aufrechnung im Prozess zwei Wege offen: Der Beklagte kann sich zum einen auf eine bereits vorprozessual erklärte Aufrechnung berufen. Zum anderen kann der Beklagte im laufenden Rechtsstreit die Klageforderung durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann auch gestellt werden, wenn über einen Antrag, eine Maßnahme zu treffen, oder über eine Beschwerde oder einen anderen förmlichen Rechtsbehelf ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entschieden ist. 2Das Gericht kann vor Ablauf dieser Frist angerufen werden, wenn dies wegen besonderer Umstände des Falles geb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Überleitung in ein reguläres Sorgerechtsverfahren, Abs. 4.

Rn 25 Kommt eine vereinfachte Verfahrensdurchführung nach § 155a Abs 3 nicht in Betracht, weil dem Gericht aufgrund des Vortrags des Antragsgegners oder auf sonstige Weise Gründe bekannt werden, die gegen eine gemeinsame Sorge sprechen können oder weil es ausnahmsweise trotz Vorliegens der Voraussetzungen kein vereinfachtes Verfahren durchführen möchte, muss eine Entscheidun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Anwendbar ist § 105 nur bei erstinstanzlichen Entscheidungen, da das Gericht des ersten Rechtszuges für die Kostenfestsetzung zuständig ist und dort nur Entscheidungen dieser Instanz ausgefertigt werden (MüKoZPO/Schulz § 105 Rz 2). Der Kfb kann mit dem Urt verbunden werden. Hierzu zählen auch Versäumnisurteile, die nach § 331 III ergehen (LG Stuttgart AnwBl 81, 197). Üb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufenthalt des Antragsgegners.

Rn 4 Zuständig ist nach § 211 Nr 3 auch das Gericht, in dessen Bezirk der Ag seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der gewöhnliche Aufenthalt wird von einer auf längere Dauer angelegten sozialen Eingliederung gekennzeichnet u ist allein von der tatsächlichen – ggf vom Willen unabhängigen – Situation gekennzeichnet, die den Aufenthaltsort als Mittelpunkt der Lebensführung auswe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verstoß.

Rn 4 Ein Verstoß gegen die fristgerechte Einreichung von Schriftsätzen hat dieselben Folgen wie ein solcher gegen § 129. Insbesondere können Angriffs- und Verteidigungsmittel gem §§ 282 II, 296 II zurückgewiesen werden (BGH NJW 82, 1533 [BGH 16.12.1981 - IVa ZR 282/80]). Allein wegen des verspäteten Vorbringens darf der Gegner eine Einlassung nicht verweigern (§ 138 II; BVer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Nr 4 Nicht ordnungsgemäße Vertretung einer Partei in dem Verfahren.

Rn 10 Der Fall, dass eine Partei in dem Verfahren nicht ordnungsgemäß vertreten war, stellt einen vAw zu berücksichtigenden Verfahrensmangel dar (vgl nur BGH NJW-RR 09, 690 Tz 9; NJW-RR 07, 98 [BGH 16.10.2006 - II ZR 7/05] Tz 7). Ein solcher Fall kann gegeben sein, wenn ein nicht vertretungsberechtigter Vertreter klagt oder verklagt wird (zB statt des Aufsichtsrats der Vorst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. ›Unvertretbare‹ Überschreitung des Beurteilungsrahmens.

Rn 16 Da es sich bei den beiden genannten Fallkonstellationen um eher seltene Extremfälle handeln dürfte, kommt der dritten in der verfassungsgerichtlichen Rspr aufgezeigten Fallkonstellation der ›unvertretbaren Überschreitung des Beurteilungsrahmens‹ bei ›unvollständiger Rspr‹ in der Praxis die wesentliche Bedeutung zu. Sie kennzeichnet die Fälle, in denen Rspr des EuGH für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zeitpunkt für die Glaubhaftmachung.

Rn 9 Die den Antrag auf Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen sind nach der gesetzlichen Regelung bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen. Die Glaubhaftmachung kann mithin bis zur Entscheidung über den Antrag und auch noch im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden, aber nicht im Rechtsbeschwerdeverfahren, denn der Beurteilung des Rechtsb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift wurde durch Art 2 Ziff 3 des KapMuG in die ZPO eingeführt. Sie trat zum 1.1.05 in Kraft und war an seine Geltungsdauer gebunden. Nach einer Verlängerung der Geltungsdauer um zwei Jahre trat das bisherige KapMuG zum 1.11.12 außer Kraft. Zugleich wurde durch das KapMuG-ReformG eine zum 1.11.12 in Kraft tretende Neufassung verabschiedet, die zunächst bis 31....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gerichtliche Entscheidung.

Rn 5 Die Entscheidung kann ggü den verschiedenen Streitgenossen unterschiedlich ausfallen, indem der Klage gegen den einen Streitgenossen stattgegeben, sie gegen den anderen durch Sachurteil als unbegründet und gegen einen dritten durch Prozessurteil als unzulässig abgewiesen wird. Regelmäßig wird über die Klage ggü allen Streitgenossen einheitlich in einem Urt entschieden. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Erfolglosigkeit wechselseitiger Rechtsmittel.

Rn 6 Nach Auffassung des BGH (Beschl v 3.4.13 – IV ZR 37/12) soll bei Erfolglosigkeit wechselseitiger Rechtsmittel jedes dieser Rechtsmittel kostenmäßig gesondert beurteilt werden. Diese Auffassung ist unzutreffend und verstößt gegen den Grundsatz der einheitlichen Kostenentscheidung. Es vielmehr entsprechend § 92 zu quotieren oder gegeneinander aufzuheben. Sowohl für die be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Imkerei

Rz. 34 [Autor/Stand] Die Imkerei umfasst alle Formen der Bienenhaltung, die nachhaltig auf einen wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtet sind. Eine Bienenhaltung, die lediglich hobbymäßig betrieben und daher ertragsteuerlich als Liebhaberei betrachtet wird, gehört nicht zu den übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen. Bei der mit Gewinnabsicht betriebenen Imkerei ist n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Beschwer des Beklagten.

Rn 280 Beim Bekl ist ohne Abzug auf das Abwehrinteresse bzgl der Leistung abzustellen; hierin besteht seine Beschwer (BGH KostRspr § 3 ZPO Nr 743; NJW-RR 96, 828); das Interesse an der Aufrechterhaltung einer Zug-um-Zug-Leistung erhöht die Beschwer nicht (BGH JurBüro 86, 1357). Beschränkt sich das Rechtsmittel des Bekl auf das Gegenrecht, ist dessen Wert anzusetzen, begrenzt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird vor der Zivilkammer eine vor die Kammer für Handelssachen gehörige Klage zur Verhandlung gebracht, so ist der Rechtsstreit auf Antrag des Beklagten an die Kammer für Handelssachen zu verweisen. 2Ein Beklagter, der nicht in das Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen ist, kann den Antrag nicht darauf stützen, dass er Kaufmann ist. (2) Der Antrag ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Autonomes Recht.

Rn 4 Die autonome Zuständigkeitsregel des § 98 I hat daneben nur einen geringen Anwendungsbereich: Ehesachen iSd § 121 sowie funktional vergleichbare Sachen nach ausl Recht (Schulte-Bunert/Weinreich/Martiny Rz 12). Polygame Ehen werden erfasst (Schulte-Bunert/Weinreich/Martiny Rz 13), die Anwendung auf gleichgeschlechtliche Ehen vielfach abgelehnt u stattdessen § 103 analog ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vorschuss.

Rn 4 Nicht erforderlich bei Kostenfreiheit, Armut oder Eilbedürftigkeit (§ 14 GKG). Die Verfahrensgebühr enthält bis zu zehn Zustellungen (GKG KV 1210/9002). Rn 5 Der dem Kl kraft Gesetzes zustehende Anspruch auf unverzügliche Zustellung seiner Klage kann wegen Rechtsmissbrauchs ausgeschlossen sein (zB Briefbogen mit aufgedruckter verfassungswidriger politischer Zusätze, LG S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozesshandlungen.

Rn 5 Die Vollmacht berechtigt zur Vornahme aller den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen und zur Entgegennahme der Prozesshandlungen der Gegenseite. Auch insoweit ist eine weite Auslegung geboten (Brandbg NJW 07, 1470, 1471 [OLG Brandenburg 07.09.2006 - 6 W 244/05]) und die Aufzählung in der Norm nicht abschließend (Musielak/Voit/Weth § 81 Rz 6). Der Begriff umfasst ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entstehen und Umfang der Beistandschaft des Jugendamts.

Rn 2 Die freiwillige Beistandschaft des Jugendamts ist materiell-rechtlich in §§ 1712–1717 BGB geregelt. Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils kann das Jugendamt Beistand des Kindes werden (§ 1712 BGB). Antragsberechtigt ist insb gem § 1713 I BGB der Elternteil, dem für den Aufgabenkreis der beantragten Beistandschaft die alleinige elterliche Sorge zusteht oder bei geme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 7 Ein ordentliches Rechtsmittel gegen die ermessensfehlerhafte Abtrennung ist nicht gegeben. Jedoch kann im Rechtsmittelverfahren die instanzabschließende Entscheidung auch daraufhin überprüft werden, ob die Trennungsvoraussetzungen bestanden und ob die Anordnung der Trennung auf einer fehlerhaften Ermessensausübung beruhte (BGH NJW 03, 2386 [BGH 03.04.2003 - IX ZR 113/02...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Überbesetzung.

Rn 14 Die Gesetzesbindung des Präsidiums verpflichtet dazu, die Spruchkörper gem § 21 f I mit Vorsitzenden und mit der nach den jeweiligen Verfahrensordnungen vorgesehenen Anzahl von Richtern (etwa § 29 II einschließlich der Reihenfolge, § 75 oder § 76, §§ 115, 122 bzw §§ 124, 139) zu besetzen. Darüber hinausgehend ist das Präsidium zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Weiteres Verfahren.

Rn 15 Stellt sich im Erörterungstermin heraus, dass eine Kindeswohlgefährdung iSv § 1666 BGB nicht vorliegt, ist das Verfahren durch Beschluss zu beenden. War von Anfang an eine Gefährdung nicht gegeben (vgl hierzu Hamm FamRZ 07, 2098) sollte klarstellend in den Tenor aufgenommen werden, dass das Verfahren eingestellt wird. Lag zunächst eine Gefährdung vor, besteht aber glei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 38 Ein solches muss vorliegen, aber kein Feststellungsinteresse (BAG NZA 97, 50 [BAG 24.04.1996 - 4 AZR 876/94]; München 21.10.15 20 U 1738/15 juris), weil dieses durch die Vorgreiflichkeit des festzustellenden Rechtsverhältnisses für die Hauptentscheidung ersetzt wird (BGH MDR 79, 746). Sinn und Zweck einer Zwischenfeststellungsklage ist, dass die Rechtskraft auf vorgrei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht kann die Einnahme des Augenscheins sowie die Hinzuziehung von Sachverständigen anordnen. 2Es kann zu diesem Zweck einer Partei oder einem Dritten die Vorlegung eines in ihrem oder seinem Besitz befindlichen Gegenstandes aufgeben und hierfür eine Frist setzen. 3Es kann auch die Duldung der Maßnahme nach Satz 1 aufgeben, sofern nicht eine Wohnung betroffen is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Auf Personen ohne Wohnsitz findet § 13 keine Anwendung (§ 13 Rn 1). § 16 schafft für diese Personen einen allg Gerichtsstand, der an den Aufenthaltsort im Inland bzw an den letzten Wohnsitz anknüpft. Es handelt sich um eine rein prozessuale Vorschrift, die va dazu dient, den tatsächlichen Aufenthalt einer Person im Unterschied zu deren Wohnsitz iSv § 7 I BGB oder Staats...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Rechtsbehelfe.

Rn 57 Die Rechtsbeschwerde ist nur statthaft, wenn sie vom Beschwerdegericht zugelassen wurde, § 574 I Nr 2 (BGH NJW-RR 04, 356); andernfalls ist die Entscheidung des Beschwerdegerichts unanfechtbar. Ein Mindestbeschwerdewert ist für die (zugelassene) Rechtsbeschwerde nicht erforderlich (BGH NJW-RR 05, 939), allerdings muss der Beschwerdewert erreicht sein (BGH AGS 10, 459 =...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die Zustellung.

Rn 6 Die Zustellung ist als Form schriftlicher Bekanntgabe stets zulässig (§ 15 II). Darüber hinaus muss eine Zustellung erfolgen, wenn der Beschluss anfechtbar ist, und zwar dem Beteiligten gegenüber, dessen erklärtem Willen er nicht entspricht (I 2). Die Zustellung nach I 2 ist nicht erforderlich, wenn ein Schweigen oder nur ein mutmaßlich entgegenstehender Wille des Betei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für Verbandsklagen ist dasjenige Oberlandesgericht sachlich und örtlich ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich der allgemeine Gerichtsstand des Unternehmers, gegen den sich die Verbandsklage richtet, befindet. (2) Regelungen in Rechtsakten der Europäischen Union bleiben unberührt. Regelungen in völkerrechtlichen Vereinbarungen, soweit sie unmittelbar anwendbares...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgehalt, Verfahren.

Rn 2 § 841 verpflichtet den Gläubiger bei jeder Klage auf Leistung, Hinterlegung oder Feststellung (St/J/Würdinger § 841 Rz 1) gegen den Drittschuldner, dem Schuldner den Streit zu verkünden. Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob die gepfändete Forderung zur Einziehung oder an Erfüllungs statt überwiesen wurde, aber auch ohne Überweisung, außerdem auch im arbeitsgerichtli...mehr