Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Gewöhnlicher Aufenthalt des Antragstellers (Nr 5).

Rn 17 Der fünfte Rang knüpft an den gewöhnlichen Aufenthalt des ASt an. Stellen beide Ehegatten einen Antrag, ist das zuerst angerufene Gericht zuständig (ausdr J/H/A/Markwardt § 122 Rz 11). Zur Zuständigkeit nach Nr 4, 5 in den Fällen der Antragstellung durch eine Verwaltungsbehörde oder eines Dritten (in den Fällen des § 1306) in einem Eheaufhebungsverfahren gem § 1316 I N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 25 Die Kostenfestsetzung für die Partei und die Kostenfestsetzung für den Anwalt sind selbstständige Verfahren, bei denen jeweils die Rechtsbehelfe des Festsetzungsverfahrens gegeben sind. Gegen den Festsetzungsbeschluss ist für den Gegner die sofortige Beschwerde statthaft. Gegen die Geltendmachung des übergegangenen Anspruchs durch die Staatskasse ist die Beschwerde gem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einfluss auf die Kostengrundentscheidung.

Rn 22 Hoch str ist, ob eine Änderung des GeS und damit auch eine hierauf gerichtete Beschwerde noch zulässig ist, wenn die nicht mehr abänderbare Kostengrundentscheidung unrichtig würde (Bsp: Nach Abweisung von Klage und Widerklage, die gleich hoch bewertet werden, hebt das Gericht die Kosten gegeneinander auf; nachträglich stellt sich heraus, dass die Widerklage den doppelt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Hebegebühr.

Rn 35 Hebegebühren sind, soweit sie notwendig waren, erstattungs- und festsetzungsfähig (BGH NJW 07, 1535 = AGS 07, 212 = JurBüro 07, 253; LG Freiburg AGS 17, 362; LG Frankfurt aM JurBüro 22, 465 = NJW-Spezial 22, 316 = AGS 22, 224; Karlsr AGS 19, 253 = NJW-Spezial 19, 316). Das ist insb dann der Fall, wenn der Gegner die Klage- oder Vergleichssumme oder die festgesetzten Ko...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 5 Für die Ernennung des Sequesters durch das Gericht der belegenen Sache fallen keine Gerichtsgebühren an. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist die Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie etwa für den Antrag auf Bestellung des Sequesters nicht erneut an. Infolge seiner gerichtlichen Bestellung steht d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Kosten.

Rn 10 Da Verfahren nach III keine selbstständige EA-Verfahren sind (s Rn 8), ergeht keine separate Kostenentscheidung (BGH WM 10, 470). Gerichtsgebühren entstehen nicht. RA: § 19 I 2 Nr 12 RVG, Ziff 3328 VV RVG – Letztere analog auch ohne abgesonderte Verhandlung, wenn RA nur im Verf nach III tätig war. Verfahrenswert: § 41 FamGKG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Umfang.

Rn 2 Die Vollmacht ist grds eine umfassende Vollmacht für den Prozess als Ganzes (BGH MDR 85, 30). Sie ermächtigt deshalb zur Führung des Rechtsstreits in allen seinen Varianten und in allen Instanzen. § 81 gilt auch im Parteiprozess, allerdings ist dort eine Spezialvollmacht für bestimmt Verfahrensabschnitte oder Prozessgestaltungen möglich (§ 83 II). Der so umschriebene Um...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erforderlichkeit eines Erörterungstermins.

Rn 4 Ein nach Abs 1 S 1 anzuberaumender Termin zur Erörterung erfolgt im Rahmen eines Verfahrens nach §§ 1666 und 1666a BGB und setzt das Vorliegen einer ›möglichen Kindeswohlgefährdung‹ voraus. Unklar ist, ab wann von einer solchen möglichen Kindeswohlgefährdung gesprochen werden kann. Die Gesetzesbegründung nimmt in diesem Zusammenhang auf die in § 8a SGB VIII geregelte An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

Rn 9 Anders als im alten Recht ist gegen den Aussetzungsbeschluss nun die sofortige Beschwerde gem § 252 ZPO möglich, um den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz gegen eine fehlerhafte Aussetzungsentscheidung zu schützen (BTDrs 17/8799, 21). Dieselbe Beschwerdemöglichkeit besteht wegen des Wortlauts von § 252 ZPO auch gegen einen die Aussetzung ablehnenden Beschluss. Die Vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Exterritoriale Deutsche (zum Begriff Rn 2) und die im Ausland beschäftigten deutschen Angehörigen des öffentlichen Dienstes haben grds keinen inländischen Wohnsitz, weshalb § 13 nicht zur Anwendung gelangt (§ 13 Rn 15). Um auch ggü diesen Personen die Ausübung der deutschen Gerichtsbarkeit zu gewährleisten und die Rechtsverfolgung zu erleichtern, hat der Gesetzgeber mit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Abs 1 benennt die auf die Partei bezogenen Sachurteilsvoraussetzungen der Parteifähigkeit (und damit stillschweigend auch ihrer Existenz), der Prozessfähigkeit, der gesetzlichen Vertretung und – wenn auch verklausuliert unter dem Begriff der Ermächtigung zur Prozessführung – der Prozessführungsbefugnis. Für sämtliche Sachurteilsvoraussetzungen – nicht nur die genannten,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 16 Die vorläufige Einstellung nach § 153a StPO (s § 581 Rn 3) vermag die Frist des § 586 nicht in Gang zu setzen (Hamm FamRZ 97, 759; Köln FamRZ 91, 584). Die Frist gilt auch, falls die Klage wegen eines analog anwendbaren Wiederaufnahmegrundes erhoben wird (BGH VIZ 04, 272 [BGH 08.01.2004 - IX ZB 87/03]). Wird eine Wiederaufnahmeklage gegen ein Vaterschaftsfeststellungsur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift bindet jedes Vollstreckungsorgan, gilt für Urteile nach § 704 I wie für Titel nach §§ 795, 794 I gleichermaßen. Sie kommt in allen Vollstreckungsverfahren zur Anwendung einschließlich der Sicherungsvollstreckung nach § 720a und grds auch der Vollziehung von Arresten und einstweiligen Verfügungen nach §§ 928, 936 (Modifikation: Die Vollziehung ist nach §§ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so ist in schiedsrichterlichen Verfahren mit mehr als einem Schiedsrichter jede Entscheidung des Schiedsgerichts mit Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder zu treffen. (2) 1Verweigert ein Schiedsrichter die Teilnahme an einer Abstimmung, können die übrigen Schiedsrichter ohne ihn entscheiden, sofern die Parteien nichts anderes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 30 Die Kosten des Drittschuldnerprozesses, also des Rechtsstreits zwischen dem Gläubiger und dem Drittschuldner über eine gepfändete und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesene Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner, sind als Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 I grds erstattungsfähig (BGH NJW 19, 1816 Tz 7). Im Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Hauptbeweis.

Rn 13 Der Hauptbeweis ist der Beweis der objektiv beweisbelasteten Partei für das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale der jeweils anzuwendenden Rechtsnorm. Er kann mit allen Beweismitteln geführt werden, direkt oder auch indirekt mit Hilfe von Indizien. Welche Partei ihn zu führen hat, ist eine Frage der Verteilung der objektiven Beweislast (§ 286 Rn 59). Der Hauptbeweis ist g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verbindung von Streitigkeiten.

Rn 6 Die Streitparteien können durch ihre Anträge und Entgegnungen (zB Aufrechnung) keine Ansprüche in das Schlichtungsverfahren einführen, die nicht von der Zulässigkeit der Absätze 1, 2 und 3 erfasst sind. Eine Ausweitung der Zuständigkeit durch Anspruchsverbindung oder Verbindung von Gegenrechten ist also nicht zulässig. Stellt sich allerdings eine nicht von der Zuständig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verschiedene Ansprüche und Wirtschaftliche Identität.

Rn 20 Verschiedene Ansprüche mehrerer Kl und verschiedene Ansprüche eines Klägers gegen mehrere Beklagte sind für die Gerichtsgebühren zu addieren; für die Anwaltsgebühren kommt es auf die Beteiligung der vertretenen Partei am Rechtsstreit an, so dass eine gespaltene Wertfestsetzung geboten sein kann (vgl auch § 3 Streitwert-Lexikon Familiensachen, Vaterschaftsanfechtung). F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Verpflichtung zur elektronischen Aktenführung (Abs 4a).

Rn 9 Abs 4a S 1 sieht die zwingende und flächendeckende Einführung der elektronischen Akte zum 1.1.26 vor. Bund und Länder müssen dazu nach S 2 die organisatorischen und dem Stand der Technik entsprechenden Rahmenbedingungen für die Bildung, Führung und Aufbewahrung der elektronischen Akten einschließlich der Anforderungen für eine Barrierefreiheit schaffen. Dies ist wichtig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm.

Rn 1 Die Vorschrift bestimmt, dass die sofortige Beschwerde begründet werden soll (Abs 1 S 1). Die Begründung kann zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden, wenn auch die Beschwerde selbst zu Protokoll eingelegt werden darf (Abs 4). Nach gesetzter Frist eingehende Angriffs- oder Verteidigungsmittel können ausgeschlossen werden (Abs 3). Mit dieser Maßgabe eröffnet die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundsätze.

Rn 1 Die Parteien bedürfen der Partei- u Prozessfähigkeit. Der ASt hat die Tatsachen vorzutragen u gem § 487 Nr 4 (dazu § 487 Rn 5) glaubhaft zu machen, die die Zuständigkeit des Gerichts begründen sollen. Das Gericht hat dann vAw diese Tatsachen zu prüfen, mithin also zunächst über die Rechtswegzuständigkeit zu entscheiden. Bei fehlender Rechtswegzuständigkeit ist vor einer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbarkeit.

Rn 3 § 772 wird sowohl in der Mobiliar- als auch in der Immobiliarzwangsvollstreckung angewendet. Rn 4 Diese Vorschrift gilt nur für relative gesetzliche und behördliche Veräußerungsverbote. Gesetzliche Veräußerungsverbote enthalten bspw die §§ 88, 156 VVG, 21 I InsO (Musielak/Voit/Lackmann Rz 1; Zö/Herget Rz 1). Behördliche Veräußerungsverbote sind solche nach §§ 938 II, 101...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Verbraucherschlichtungsstelle führt auf Antrag eines Verbrauchers Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus einem Verbrauchervertrag nach § 310 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder über das Bestehen eines solchen Vertragsverhältnisses durch; arbeitsvertragliche Streitigkeiten sind ausgenommen. (1a) Die Verbraucherschlichtungsstelle kann ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzung.

Rn 4 Fehlt die Beschlussfähigkeit und besteht Gefahr im Verzuge, so ermächtigt Abs 2 S 1 den Präsidenten oder Aufsicht führenden Richter, die Geschäftsverteilung im Rahmen seiner Notzuständigkeit vorzunehmen und verpflichtet ihn, die Anordnung und deren Gründe schriftlich niederzulegen und dem Präsidium nach Wiederherstellung der Beschlussfähigkeit vorzulegen. Die Notanordnu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 7 Dem Zeugen sind die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten aufzuerlegen, also die Gerichts- und Anwaltskosten des konkret betroffenen Termins sowie diejenigen der Ladung zu einem neuen, durch das Ausbleiben erforderlich werdenden Termin (nicht aber ein fiktiver, pauschalierter Mehraufwand bei Gericht, LSG Stuttgart 7.2.07 – L 13 R 293/07 B, Rz 8). Gleichzeitig ist ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einziehungsprozess.

Rn 33 Die Höhe der angemessenen Vergütung wird im Einziehungsprozess bestimmt. Zur Zuständigkeit s.o. Rn 11 (außerdem ArbG Passau NZA-RR 06, 541, 542 [ArbG Passau 26.06.2006 - 2 Ca 185/06 D]). Bei Organstellung sind die Zivilgerichte zuständig. Der klagende Gläubiger muss die Voraussetzungen von Abs 2, dh insb Art und Umfang der Tätigkeit darlegen und beweisen (BAG NZA 06, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Beweis durch Schriftvergleichung.

Rn 1 Der Beweis durch Schriftvergleichung nach den §§ 441, 442 ist ein spezieller Beweis, bei dem durch den Vergleich mit erweislich vom vermeintlichen Aussteller stammenden Schriftstücken die Urheberschaft hinsichtlich der Beweisurkunde festgestellt werden soll. Der Beweis kann sich sowohl auf den Urkundentext als auch auf die Unterschrift beziehen (MüKoZPO/Schreiber § 441 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hält das Gericht eine Abhilfeklage, die auf Zahlung eines kollektiven Gesamtbetrags oder auf die Verurteilung zu einer anderen Leistung als zur Zahlung gerichtet ist, dem Grunde nach für begründet, so erlässt es ein Abhilfegrundurteil. Wird die Leistung an namentlich benannte Verbraucher begehrt, entscheidet das Gericht im Fall einer Verurteilung zur Zahlung durch Urtei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Bestimmung regelt nur die Weitergabe von einem inländischen Gericht an ein anderes inländisches Gericht. Der verordnete Richter kann dagegen nicht eigenständig die Beweisaufnahme an ein ausländisches oder eine für die Beweisaufnahme im Ausland zuständige deutsche Behörde delegieren. Nur das Prozessgericht kann über eine Beweisaufnahme im Ausland entscheiden (§ 363 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 2 Nach § 802 ausschließlich örtlich und (ohne Rücksicht auf den Streitwert, aA ThoPu/Seiler § 731 Rz 4) auch sachlich zuständig ist das Prozessgericht des ersten Rechtszugs des früheren Verfahrens, unabhängig davon, welche Instanz das zu vollstreckende Urt gesprochen hat (§§ 731, 795, 802). Entscheidend ist stets, welcher Spruchkörper den Titel geschaffen hat. War es die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. § 303.

Rn 4 Für den Anwendungsbereich des § 303 bleiben neben § 280 nur solche verfahrensrechtlichen Fragen, die weder unmittelbar die Zulässigkeit der Klage noch die Verfahrensfortführung (Rn 3) betreffen. Zu § 303 gehört daher neben dem Fall von Rn 3 aE der Streit über die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs (aber nur bei Bejahung der Zulässigkeit, sonst Verwerfung, zB § 341 I 2), f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ergänzt die besonderen Hinweispflichten im Verfahren vor den Amtsgerichten um einen weiteren Punkt. Sie dient, wie § 499 und insb auch § 504 dem Schutz der rechtsunkundigen Partei, die im amtsgerichtlichen Verfahren regelmäßig nicht anwaltlich vertreten sein muss und konkretisiert insoweit die allgemeine Hinweispflicht gem § 139 (St/J/Leipold Rz 2; MüKoZP...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Durchführung des Verfahrens.

Rn 12 Eine Vorlage an das zur Bestimmung der Zuständigkeit berufene Gericht ist nur dann zulässig, wenn der dafür maßgebliche Sachverhalt von dem vorlegenden Gericht vAw ermittelt wurde (BGH NJW-RR 93, 130) und eine den Beteiligten bekannt gegebene Entscheidung vorliegt (KG MDR 22, 788 f). Dies gilt insb für eine Zuständigkeitsbestimmung nach Abs 1 Nr 5: Hier ist der Sachver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aufschiebende Wirkung (Abs 1).

Rn 2 Die Beschwerde hat immer dann aufschiebende Wirkung, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels zum Gegenstand hat (zB Ordnungsmittel gegen Zeugen und Sachverständige, §§ 380 I 1, 390 I 1, 409 I 1, 411 II; Ordnungsmittel gegen eine Partei, deren persönliches Erscheinen angeordnet war, §§ 141 III, 273 IV, 613 II, 640 I; Zwangsmittel zur Erzwingung einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. In nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten.

Rn 3 Hier bemisst sich die Höhe der Sicherheit vorbehaltlich des § 704 II nach den Kosten und dem denkbaren materiellen Schaden, den eine fehlerhafte Zwangsvollstreckung für den Schuldner zur Folge haben kann (München MDR 80, 409). Die ersatzfähige Beeinträchtigung des Schuldners in der Zwangsvollstreckung entspricht nicht in jedem Fall dem Streitwert, der sich allein am Int...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtskosten.

Rn 31 Gem § 6 I GKG entsteht fällig mit Einreichung des Antrags im zivilgerichtliche Verfahren nach KV 1610, im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach KV 5300, im finanzgerichtlichen Verfahren nach KV 6300 u im sozialgerichtlichen Verfahren nach KV 7300 eine 1,0 Gerichtsgebühr; im arbeitsgerichtlichen Verfahren entsteht nach KV 8400 die 0,6 Gerichtsgebühr. Kommunen können a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Geständnisfiktion.

Rn 12 Als zugestanden angesehen (§§ 138 III, 288) werden können nicht bloße Rechtsansichten (aA München NJW 76, 489 [OLG München 23.10.1975 - 1 U 2564/75]), sondern lediglich Tatsachenvorbringen des Berufungsklägers. Umfasst wird das gesamte erst- und zweitinstanzliche Vorbringen des Berufungsklägers. Die Beschränkung in § 539 II 1 auf ›zulässiges‹ tatsächliches Vorbringen s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Eingang (Abs 2).

Rn 7 Geht die Anspruchsbegründung innerhalb der Zweiwochenfrist ein, ist grds wie nach Eingang einer Klage weiter zu verfahren (§ 697 II 1), vgl §§ 271 ff. Sie ist unverzüglich vAw an den Beklagten oder seinen Prozessbevollmächtigten (§ 172) zuzustellen und er ist, im Anwaltsprozess, aufzufordern einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wenn er sich verteidigen will (§ 271). Zu de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ordnungsgemäße Ladung.

Rn 4 Voraussetzung der Zwangsmittel gem § 380 ist des Weiteren, dass der Zeuge zum Termin ordnungsgemäß geladen wurde; dies beurteilt sich nach § 377 (s § 377 Rn 2–6). Die Verhängung von Zwangsmaßnahmen scheidet daher zB schon dann aus, wenn der Zeuge ohne Angabe des Vernehmungsgegenstandes (§ 377 II Nr 2) geladen wurde (Saarbr OLGR Saarbr 05, 960), oder wenn das Gericht den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Das bis 2012 geltende KapMuG erlaubte einen Vergleich im Musterverfahren nur bei Zustimmung sämtlicher Beteiligter, was in der Praxis kaum durchführbar war. Nach Vorschlägen in der Literatur (zB Hess/Michailidou ZIP 04, 1381, 1283; Bergmeister 329; Halfmeier/Rott/Feess 97 ff) sowie in gewisser Anlehnung an das niederländische Vorbild (Wet collectieve afwikkeling massasc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Notanwalt.

Rn 25 Gemäß § 121 V wird der Partei vom Vorsitzenden ein Rechtsanwalt beigeordnet, wenn die Partei keinen zur Vertretung bereiten Anwalt findet und die Beiordnung beantragt. Es ist erforderlich, dass die Partei nachweist, dass sie sich vergeblich um einen zur Vertretung bereiten Anwalt bemüht hat. Mehrere Anwälte müssen zur Vertretung nicht bereit gewesen sein (Dürbeck/Gotts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Förderung des Verfahrens (Abs 2).

Rn 10 Allgemeine Möglichkeiten zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung und der Herbeiführung der Entscheidungsreife ergeben sich aus § 525 iVm §§ 138 I 1, 278 II 2; 138 I 2, 273 II Nr 1; § 139 II; 273 II Nr 2; 278 II 2, 3; 142, 143, unterliegen aber den berufungsrechtlichen Beschränkungen zum Vortrag neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel. Zweck der Zuweisung kann die D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Einwendungen des Antragstellers.

Rn 10 Der Antragsgegner kann mit der Beschwerde Einwendungen gegen die Unterhaltsfestsetzung erheben, soweit diese nicht darauf beruhen, dass der Rechtspfleger den Antrag (teilw) als unzulässig zurückgewiesen hat (§ 250 II 3). Er kann zB einwenden, dass Unterhalt abweichend von seinem Antrag zu niedrig festgesetzt worden sei oder aber anstelle eines beantragten dynamisierten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zentralisierte Verwaltung und Drittbeauftragung (Abs 3).

Rn 15 Die im Verordnungswege bestimmten zentralen Vollstreckungsgerichte der Länder (S 1) sind oben (Rn 2) aufgeführt. Satz 2 enthält die Ermächtigung, die Befugnis auch auf die Landesjustizverwaltungen zu übertragen. Rn 16 Satz 3 ermöglicht die Beauftragung und Inanspruchnahme einer anderen Stelle mit der Datenverarbeitung bei der elektronischen Verwaltung. Diese Möglichkeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anzuwendende Vorschriften.

Rn 8 S Rn 2. Für die Frist des § 406 II 1 ist der Verwertungsbeschl des § 411a maßgeblich. Ein Verlust von Rechten im vorangegangenen Prozess ist grds irrelevant (St/J/Berger § 411a Rz 23; aA Musielak/Voit/Huber § 411a Rz 12). Entspr gilt für § 411 IV. Eine mündliche Erläuterung (auf Antrag zwingend) ist genauso wie eine schriftliche Ergänzung nach den allg Grundsätzen mögli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Eheleute/Lebenspartner.

Rn 51 Für Eheleute, die in ehelicher Gemeinschaft leben, sowie für getrennt lebende Eheleute besteht gem § 1360a IV BGB und § 1361 IV BGB ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss in persönlichen Angelegenheiten. Der Anspruch setzt voraus, dass der Bedürftige nicht in der Lage ist, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, der eine persönliche Angelegenheit betrifft. Persönlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Dasselbe Prozessgericht und dieselbe Prozessart.

Rn 10 Zulässig: Urkundenwiderklage im ordentlichen Verfahren (BGHZ 149, 222). Rn 11 Unzulässig: Verbindung von Familien- und Nichtfamiliensachen, auch wenn dasselbe AG zuständig ist (BGH NJW 79, 426 [BGH 08.11.1978 - IV ARZ 73/78]); Verbindung von Haupt- und Arrestprozess; Geltendmachung von nichtwechselrechtlichen Ansprüchen im Wechselprozess (BGH NJW 82, 2258 [BGH 03.05.198...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Teilverzicht.

Rn 21 Der tw Verzicht auf die Berufung (Beispiele in Rn 4) ist insoweit zulässig, wie die Berufung auf einen Teil des angefochtenen Urteils beschränkt werden könnte; das ist der Fall, wenn über einen abtrennbaren Teil des Streitgegenstands oder über einen selbstständigen Streitgegenstand durch Teilurteil (§ 301) oder Grundurteil (§ 304) entschieden werden kann (BGH NJW 90, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Die Vorschrift regelt das Anhörungsrecht nicht abschließend. Neben §§ 726 I, 727 bis 729 verweisen die §§ 738, 742, 744 sowie §§ 744, 745 II auf § 730. Den Fällen ist gemeinsam, dass sie von der zuständigen Stelle eine Prüfung von Tatsachen abverlangen, die sich nicht aus dem Urt selbst ergeben. Die Normen regeln daher alle den Fall der Anhörung vor der Entscheidung. De...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird eine ausländische Behörde ersucht, den Beweis aufzunehmen, so kann das Gericht anordnen, dass der Beweisführer das Ersuchungsschreiben zu besorgen und die Erledigung des Ersuchens zu betreiben habe. (2) Das Gericht kann sich auf die Anordnung beschränken, dass der Beweisführer eine den Gesetzen des fremden Staates entsprechende öffentliche Urkunde über die Beweisauf...mehr