Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Zwischenurteile haben den Zweck, den Prozess zu fördern, die Verhandlung frühzeitig von einzelnen verfahrensrechtlichen Streitpunkten zu entschlacken und die nachfolgende Prozessführung damit auf den eigentlichen Streitgegenstand zu lenken. Mit dem Zwischenurteil trifft das Gericht vorweg nach Maßgabe des § 318 bindende Feststellungen zu einzelnen Elementen eines später...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Eine ausländische Entscheidung ist nicht vollstreckbar, wenn sie nicht anzuerkennen ist. (2) 1Soweit die ausländische Entscheidung eine in § 95 Abs. 1 genannte Verpflichtung zum Inhalt hat, ist die Vollstreckbarkeit durch Beschluss auszusprechen. 2Der Beschluss ist zu begründen. (3) 1Zuständig für den Beschluss nach Absatz 2 ist das Amtsgericht, bei dem der Schuldner sein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 310 (Termin der Urteilsverkündung).

Rn 9 Hier gilt gem § 329 I 2 lediglich § 310 I entsprechend für Beschlüsse, die verkündet werden müssen. § 310 II gilt dagegen nicht (Musielak/Voit/Musielak § 329 Rz 18). Der Beschl selbst ist ebenso wie seine Verkündung im Protokoll gem. § 160 III Nr 6, 7 festzustellen (hierzu BGH NJW 20, 2272 [BGH 22.04.2020 - XII ZB 131/19]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Weigerungsrecht.

Rn 10 Wird der SV um eine Erläuterung oder Ergänzung gebeten, gelten die allg Regeln, insb § 408 . Bei bloßer Verwertung des schriftlichen Gutachtens steht ihm ein Weigerungsrecht nach § 408 I 1 hingegen idR nicht zu (Fölsch MDR 04, 1029, 1030; Völzmann-Stickelbrock ZZP 118, 359, 382; aA Zö/Greger § 411a Rz 5). Anderes gilt nur, wenn die zu vermeidende Konfliktsituation zwar ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Bewilligung von VKH richtet sich sowohl in Ehe- und Familienstreitsachen gem § 113 I 2 als auch in den fG-Familiensachen gem § 76 I nach den §§ 114 ff ZPO. Unterschiede ergeben sich für die fG-Familiensachen grds in Bezug auf die Erforderlichkeit der Beiordnung eines Anwalts, die in § 78 II abweichend von § 121 II ZPO geregelt ist. Die Bewilligung von VKH in einer E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anordnung der vorläufigen Vollstreckbarkeit nach § 709.

Rn 1 Nach § 709 richtet sich die vorläufige Vollstreckbarkeit für alle Urteile in vermögens- (Rn 4) und nichtvermögensrechtlichen (Rn 3) Streitigkeiten (Giers DGVZ 08, 8), soweit nicht § 708 einschlägig, eine Vollstreckbarkeitserklärung überhaupt unmöglich oder entbehrlich ist. Die Norm bildet daher einen ›Auffangtatbestand‹ (Zö/Herget § 709 Rz 1). Die vorläufige Vollstreckb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatsachenvortrag.

Rn 12 Die Klage, mit welcher bei einem Prozessvergleich die Anpassung an veränderte Verhältnisse verlangt werden kann, wird zwar als Abänderungsklage bezeichnet. Die prozessuale Situation nach Erlass eines rechtskräftigen Urteils ist aber mit derjenigen nach Abschluss eines auf dem Willen der Parteien beruhenden Prozessvergleichs nicht vergleichbar. Die Änderung richtet sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Bestimmt der Vorsitzende keinen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung, so fordert er den Beklagten mit der Zustellung der Klage auf, wenn er sich gegen die Klage verteidigen wolle, dies binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung der Klageschrift dem Gericht schriftlich anzuzeigen; der Kläger ist von der Aufforderung zu unterrichten. 2Zugleich ist d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Frist für die Staatskasse.

Rn 31 An die Staatskasse wird der Beschl nicht zugestellt. Fristbeginn ist hier die Verkündung des Beschlusses. Erhält der Bezirksrevisor durch Anforderung der Akten Kenntnis vom Beschl, dann beginnt die Beschwerdefrist von einem Monat mit dem Eingang der Akten bei ihm. Außerdem muss er die Beschwerde vor Ablauf von drei Monaten ab Verkündung oder – bei nicht verkündeten Bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Aufforderung (Abs 1).

Rn 2 Gemäß § 697 I 1 fordert die Geschäftsstelle, der Urkundsbeamte (§ 153 GVG), des Empfangsgerichts den ASt unverzüglich auf, seinen Anspruch binnen zwei Wochen in einer der Klageschrift entsprechenden Form zu begründen. Zustellung dieser Aufforderung ist entbehrlich. Zwar wird eine Frist in Lauf gesetzt (§ 329 II 2), auf die Feststellung des Fristablaufs kommt es aber nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Sicherheitsleistung.

Rn 215 Im Zwischenstreit um die Erbringung einer Sicherheit für die Prozesskosten wird der Wert der Hauptsache angesetzt (BGHZ 37, 264; VersR 91, 122; Zweibr NJW 95, 537); nach Anordnung der Sicherheit beläuft sich die Beschwer des Verpflichteten auf deren Umfang (Karlsr MDR 86, 593); der Aufhebungsantrag ist mit dem Aufwand für die Beschaffung zu bewerten (LG Berlin RPflege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundurteil.

Rn 10 Bei einem Grundurteil gelten die Grundsätze § 304 Rn 22. Ein Grundurteil hat für das Betragsverfahren, soweit es den Klageanspruch bejaht hat und soweit dessen Höhe durch den anerkannten Klagegrund gerechtfertigt ist, Bindungswirkung. Der Umfang der Bindungswirkung richtet sich danach, worüber das Gericht bereits entschieden hat, was durch Auslegung zu ermitteln ist. D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beweiswürdigung.

Rn 6 Bei einer äußerlich mangelhaften Urkunde finden die gesetzlichen Beweisregeln der §§ 415 bis 418 keine Anwendung. Die Urkunde unterliegt gem § 286 I der freien richterlichen Beweiswürdigung (s Rn 1). Dies gilt nach hM für den gesamten Urkundeninhalt, nicht nur für den geänderten Teil (Wieczorek/Schütze/Ahrens § 419 Rz 3; Anders/Gehle/Gehle ZPO § 419 Rz 7; vgl auch BGH D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beiordnung bei sonstigen sachkundigen Gegnern.

Rn 21 Ist der Gegner durch eine Person oder eine Institution vertreten, die zwar kein Anwalt ist, aber ansonsten sachkundig und prozesserfahren ist, so ist in entsprechender Anwendung des Grundsatzes der Waffengleichheit auf Antrag ein Anwalt beizuordnen. So, wenn einer Naturalpartei rechtskundige und prozesserfahrene Vertreter einer Behörde gegenüberstehen, und zwar selbst ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme.

Rn 5 Ist absehbar, dass die Vorbereitung der Entscheidung eine Beweisaufnahme beinhalten wird, kommt eine Zuweisung an den Einzelrichter nur in Betracht, wenn anzunehmen ist, dass das Berufungsgericht das Beweisergebnis auch ohne unmittelbaren Eindruck vom Verlauf der Beweisaufnahme (§ 355) sachgemäß zu würdigen vermag (§ 527 II 2). In der Regel untunlich (BGH FamRZ 65, 212,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Forderungen.

Rn 47 Dem Antragsteller zustehende Forderungen sind Vermögenswerte, die einzusetzen sind. Die Realisierbarkeit der Forderung ist im Einzelfall zu prüfen. Ist die Durchsetzung der Forderung noch offen, so kann ihr Einsatz auch nicht als zumutbar angesehen werden. Teilweise wird hier als Zeitpunkt des Beginns von Zahlungen auf PKH der rechtskräftige Abschluss des Verfahrens ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Antragsgegner kann Einwendungen gegen die Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens geltend machen. Bei begründeten Einwendungen weist das Gericht den Antrag zurück. Unbegründete Einwendungen weist das Gericht mit dem Festsetzungsbeschluss nach § 253 zurück. (2) Andere als die in Absatz 1 Satz 1 genannten Einwendungen, insbesondere Einwendungen nach den Absätzen 3 un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Wirksamwerden von Folgesachen nach allgemeinen Vorschriften.

Rn 6 Der Eintritt der Wirksamkeit von Folgesachen iSv § 137 II, III hängt nach allgemeinen Vorschriften davon ab, ob es sich um fG-Folgesachen oder Familienstreitsachen iSv § 112 handelt. Hinsichtlich der fG-Folgesachen stellt § 40 I für den Eintritt der Wirksamkeit auf die Bekanntgabe der Entscheidung an die Beteiligten ab. Ausnahmen gelten aber für den VA (§ 224 I) sowie f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird dem Standesamt der Tod einer Person, die ein minderjähriges Kind hinterlassen hat, oder die Geburt eines Kindes nach dem Tod des Vaters oder das Auffinden eines Minderjährigen, dessen Familienstand nicht zu ermitteln ist, oder die Geburt eines Kindes im Wege der vertraulichen Geburt nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes angezeigt, oder fehlt in de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen bei Verstoß und Rechtsbehelfe.

Rn 5 Liegt ein Verstoß gegen § 752 vor, etwa bei zu niedriger Teilsicherheit oder einer zweiten Teilvollstreckung ohne erneute Sicherheitsleistung (s Rn 2), so ist die Vollstreckungsmaßnahme nicht nichtig, sondern nur anfechtbar. Eine Heilung des Mangels ist möglich. Der Schuldner kann mit der Erinnerung nach §§ 766, 793 vorgehen. Diesen Rechtsbehelf hat auch der Gläubiger, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 30 Nach Anm I Nr 1 zu Nr 3104 VV RVG erhält der Anwalt auch dann eine Terminsgebühr, wenn in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Für das Verfahren muss eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben sein. Daher fällt eine Terminsgebühr nach Anm I Nr 1 zu Nr 3104 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / i) Unzulässigkeit der Beweiserhebung.

Rn 54 Ein Beweisangebot muss abgelehnt werden, wenn ein Beweiserhebungsverbot (Rn 23 ff) besteht. Es kann sich aus dem Gesetz (Benennung eines Zeugen im Urkundenprozess, § 595 II), aus Grundsätzen des Prozessrechts (unzulässiger Ausforschungsbeweis, Rn 24 f) oder auch aus einer entsprechenden Parteivereinbarung ergeben. So können die Parteien durch einen Beweismittelvertrag ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Grundlagen.

Rn 15 Die rechtliche Grundlage der Sicherheit, sei es Vertrag (zB §§ 1204 ff, 1273 ff BGB), Gesetz (§§ 233, 562, 647 BGB, §§ 397, 441, 464, 475b HGB) oder Pfändung (Pfändungspfandrecht), ist für die Anwendung von § 6 S 1, 2. Alt ohne Bedeutung. Erfasst sind damit ua auch Vermieter- und Verpächter-, Pächter-, Werkunternehmer, Gastwirts-, Kommissionärs-, Spediteurs-, Lagerhalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Schiedssprüche mit vereinbartem Wortlaut.

Rn 9 Für vollstreckbar erklärte Schiedsvergleiche nach § 1044a aF sind nach § 323a abänderbar; nicht aber Schiedssprüche mit vereinbartem Wortlaut nach §§ 1053 I 2, 1060 I. Wegen der Gleichstellung mit dem Urt durch § 1055 gilt für sie vielmehr § 323 (Musielak/Voit/Musielak § 323a Rz 1; St/J/Althammer § 323a Rz 3; Anders/Gehle/Anders ZPO § 323a Rz 5).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anfechtbarkeit der Ablehnung der Wiedereinsetzung (Abs 3).

Rn 5 Die Versagung der Wiedereinsetzung ist nach Abs 3 anfechtbar und stellt die Beschränkung der Rechtsmittel nach dem Vorbild anderer Gesetze (dazu Holzer/Holzer § 19 Rz 6) auf den Rechtsmittelzug in der Hauptsache klar (Begr zu § 19 RegE in BTDrs 16/6308, S 184). Dies ist notwendig, weil die Versagung der Wiedereinsetzung auch als Zwischenentscheidung angesehen werden kön...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

Rn 2 Gem S 1 sind die Verfahrensvorschriften für die Vormundschaft in §§ 168–168e auf die Pflegschaft für Minderjährige entspr anzuwenden. Die Pflegschaft für Minderjährige ist in den §§ 1809–1813 BGB geregelt, wobei § 1813 I BGB die entsprechende Anwendung der für die Vormundschaft geltenden Vorschriften anordnet. Rn 3 S 2 ordnet ergänzend an, dass in der Beschlussformel des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Rente.

Rn 211 Wegen Tötung oder Verletzung eines Menschen: Nach Aufhebung des § 42 I GKG aF zum 1.8.13 gelten insoweit nunmehr § 9 ZPO iVm § 48 I GKG bzw § 23 I 1 RVG. Ein Abfindungsvergleich über laufende Rentenleistungen rechtfertigt idR nicht die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts; wird aber gleichzeitig das Versicherungsverhältnis endgültig beendet, ist ein geringer Mehrwert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bindung im Instanzenzug.

Rn 7 Die Bindung des Ausgangsgerichts gilt bis zur Aufhebung der die Bindung begründenden Entscheidung im Instanzenzug (BGHZ 106, 219, 221 = NJW 89, 1486, 1487); das Abweichungsverbot ist regelmäßig nach dem Erlass einer instanzbeendigenden Entscheidung funktionslos, da keine weitere Entscheidung vom Spruchkörper zu treffen ist (s aber Rn 8; vgl St/J/Althammer Rz 5 f). Die B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begründungszwang nach Zulassung der Revision.

Rn 6 Wird die Revision auf eine Nichtzulassungsbeschwerde vom Revisionsgericht zugelassen (§ 544 VIII), beginnt die Frist zur Revisionsbegründung mit der Zustellung der Zulassungsentscheidung (§ 551 II 3 iVm § 544 VIII 3). Auch dann, wenn sich die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bereits durch eine hohe Begründungsdichte auszeichnet und in ihr bereits die für den Fal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 8 Die Zulässigkeit beurteilt sich nach § 263, wenn der Kl seinen ursprünglichen Antrag ändert und zusätzlich einen neuen Anspruch in den Rechtsstreit einführt, wie der Wechsel vom Erfüllungsanspruch zum Schadensersatzanspruch (BGH NJW-RR 96, 1276 [BGH 13.06.1996 - III ZR 40/96]). Maßgeblich ist, dass der Kl ohne Änderung des Klagegrunds statt des ursprünglich geforderten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Im Grundsatz sollte man davon ausgehen, dass die Bekämpfung von Rechtsbrüchen sinnvoll und erwünscht ist, sodass ein angeblicher Missbrauch gem § 2c die seltene Ausnahme sein wird. Mit der ›vorwiegenden‹ Verfolgung finanzieller Interessen sind theoretisch denkbare ›Abmahnvereine‹ angesprochen, die aber heute gar nicht mehr klagebefugt wären (vgl § 4 II UKlaG), so dass e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mit der Klage in Anspruch genommener Gegenstand.

Rn 7 Gegenstand ist – insoweit identisch mit dem Merkmal ›Vermögen‹ – jedes Vermögensrecht dinglicher oder schuldrechtlicher Art (vgl BGH NJW 77, 1637, 1638), das allerdings in Abgrenzung zu § 23 S 1 Alt 1 nicht zum Vermögen des Bekl gehören muss (Frankf MDR 81, 322 f). In Anspruch genommen wird der Gegenstand mit der Leistungs- oder Feststellungsklage (BGH NJW 77, 1637 [BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren, Rechtsmittel.

Rn 19 Entschieden wird regelmäßig durch Zwischenurteil; im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss (BGH, NJW-RR 18, 1458 Rz 5; ZIP 22, 2463 Rz 3). Wird das Begehren des Beklagten zurückgewiesen, unterliegt dieses den Rechtsmitteln der Endurteile, § 280 II 1. Im Falle der Anordnung der Sicherheitsleistung durch Zwischenurteil ist dieses nicht anfechtbar. Eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mündliche Verhandlung.

Rn 68a Findet eine mündliche Verhandlung vor dem Schiedsgericht statt (§ 1047), hat die Partei aus Art 103 I GG Anspruch auf Äußerung in der Verhandlung. Lehnt das Schiedsgericht einen begründeten Antrag fehlerhaft ab, den Termin für die Verhandlung zu verlegen und führt den Termin ohne die Partei und deren Anwalt durch, ist deren Gehörsrecht verletzt. Der Maßstab ist der Rs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aussetzung des Verfahrens.

Rn 3 Die Regelungen in den Abs 2 und 3 enthalten Sondervorschriften zur Verfahrensaussetzung in Fällen, in denen Streit über den Bestand oder die Höhe eines in den VA einzubeziehenden Anrechts besteht. Dagegen hat das FamG über die Richtigkeit der vom Versorgungsträger vorgenommenen Bewertung des Ehezeitanteils oder Ausgleichswerts abschließend zu entscheiden, sodass insowei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Doppelter Wohnsitz

Rz. 51 [Autor/Stand] Es ist auch möglich, dass jemand mehrere Wohnsitze hat. In diesem Fall werden auch die steuerlichen Folgerungen gezogen. Hat z.B. eine im Ausland beheimatete Person im Inland einen zweiten Wohnsitz, so ist sie im Inland unbeschränkt steuerpflichtig und i.d.R. auch im Ausland, was zu einer Doppelbesteuerung führen kann. Der Annahme eines zweiten Wohnsitze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Dokumentationspflicht.

Rn 19 Das Gericht ist verpflichtet, sämtliche erteilten Hinweise aktenkundig zu machen. Die Dokumentation soll es dem Rechtmittelgericht ermöglichen, die Hinweiserteilung durch die Vorinstanz zuverlässig zu überprüfen. Auch wenn ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung nicht gegeben ist, sind die Hinweise vor dem Hintergrund der Verfassungsbeschwerde und der Gehörsrüge (§ 321...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Unterschrift.

Rn 6 Da es sich bei der Klageschrift um einen bestimmenden Schriftsatz iSd § 129 handelt, ist sie eigenhändig zu unterschreiben (§ 130 Nr 6), weil nur so dem Schriftformerfordernis Rechnung getragen werden kann. Die Unterschrift muss wenigstens individuelle Züge aufweisen (BGH GrundE 08, 539). Was unter einer Unterschrift zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Sprachgebrauch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Auswirkungen.

Rn 8 Das Kostenfestsetzungsverfahren ist beendet. Ein etwa eingeleitetes Erinnerungs- bzw Beschwerdeverfahren ist erledigt (Ddorf NJW 74, 1714; zur Kostenentscheidung in diesem Fall vgl § 104 Rn 49). Über einen Rechtsbehelf ist nicht mehr in der Sache zu entscheiden Der erlassene Kfb verliert ohne Weiteres seine Wirkung. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist er – deklaratoris...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gegenstandswert.

Rn 8 Der Verfahrens- und Gegenstandswert von Haushalts- und Ehewohnungssachen beträgt gem § 48 Abs 1 FamGKG in Fällen des § 1361b BGB 3.000,00 EUR, in Fällen des § 1568a BGB 4.000,00 EUR. Für Haushaltssachen beträgt der Gegenstandswert iRd Trennung 2.000,00 EUR, nach Ehescheidung 3.000,00 EUR. Das gilt auch für Verfahren auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung, deren Höhe uU...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Positive Feststellungsklage.

Rn 130 Ausgangspunkt ist die Bewertung des str Rechts nach den insoweit geltenden Regeln, zB §§ 3 oder 6–9 ZPO, §§ 41 ff GKG (BGH MDR 10, 355; Kobl VersR 87, 289; OLGR Jena 08, 1009). Hierauf aufbauend ist generell nach § 3 das wirtschaftliche Interesse des Klägers/Rechtsmittelführers an der Feststellung zu schätzen; im Regelfall wird der Wert des str Rechts wegen der fehlen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einlassung in eine Verhandlung.

Rn 3 Der Begriff ist umfassend zu verstehen. Die Verhandlung kann mündlich (zum Begriff s. § 47 Rn 5) oder schriftlich sein. Einlassen ist jedes prozessuale, der Erledigung eines Streitpunkts dienendes Handeln einer Partei unter Mitwirkung des Richters (BGH NJW-RR 08, 800 [BGH 05.02.2008 - VIII ZB 56/07]; NJW-RR 14, 382 [BGH 16.01.2014 - XII ZB 377/12]), mag sie die Hauptsac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einsicht in das Schuldnerverzeichnis (Abs 1 S 1).

Rn 3 Zur Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis ist jedermann berechtigt, der die Angaben für einen in S 1 abschließend aufgeführten legitimen Zweck benötigt. Es genügt, wenn die Angaben diese Zwecke fördern (BTDrs 16/10069, 41). Der Verwendungszweck muss vom Nutzer dargelegt werden (BayObLG 18.11.20 – 101 VA 124/20 = DGVZ 21, 45 LS 3). Doch da die Anfragen zur Einsichtna...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird künftiges Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto gepfändet und dem Gläubiger überwiesen, darf der Drittschuldner erst nach Ablauf des Kalendermonats, der auf die jeweilige Gutschrift folgt, an den Gläubiger leisten oder den Betrag hinterlegen; eine Verlängerung des in § 899 Absatz 2 bezeichneten Zeitraums erfolgt dadurch nicht. 2Auf Antrag des Gläubigers kann das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck, Norminhalt und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift regelt zum einen den Anwaltszwang in Ehe- (§ 121) u Folgesachen (§ 137 II, III) sowie für selbstständige Familienstreitsachen (§ 112 FamFG). Er gilt also auch für fG-Folgesachen, nicht jedoch für selbstständige fG-Familiensachen, auf welche § 10 anwendbar ist (BGH FamRZ 19, 1077). In seinem Anwendungsbereich normiert § 114, vor welchen Gerichten welche Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unberechtigtes Fortsetzungsverlangen aufgrund berechtigter Interessen des Klägers.

Rn 11 Das Fortsetzungsverlangen des Klägers darf im Ergebnis nicht gerechtfertigt gewesen sein. Das Gericht muss also den Fortsetzungsanspruch ganz oder tw zurückgewiesen haben. Die Zurückweisung der Klage muss darüber hinaus aufgrund berechtigter Interessen des Beklagten erfolgt sein. Wird das Fortsetzungsverlangen abgelehnt, weil es aus sich heraus nicht begründet ist, ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 4 Zuständig ist gem § 3 Nr 3a RPflG regelmäßig der Rechtspfleger. Das Gericht hat von Amts wegen zu ermitteln (§ 26), ob die Vormundschaft beendet ist (vgl Staud/Veit § 1882 BGB aF Rz 4); die Einleitung des Verfahrens kann aber auch auf eine entsprechende Anregung des Vormunds oder des Mündels erfolgen, die auch förmlich zu beteiligen sind, § 7 II Nr 1. Die Entscheidung ü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Nach dieser Vorschrift ist ein Vertreter zu bestellen, wenn durch die Zwangsvollstreckung ein Recht an einem Grundstück oder an einem eingetragenen Schiff oder Schiffsbauwerk geltend gemacht werden soll, das von dem bisherigen Eigentümer aufgegeben und von dem Aneignungsberechtigten noch nicht erworben worden ist. Gemäß § 99 I 1 LuftfzRG gilt § 787 in gleicher Weise für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sachliche Zuständigkeit (Abs 1).

Rn 4 Als Vollstreckungsgericht ist grds ausschließlich, § 802, das Amtsgericht sachlich zuständig, § 764, auch wenn aus einem Titel des Familiengerichts (BGH NJW 79, 1048, einschl der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung) oder ein vom Prozessgericht gem § 888 festgesetztes Zwangsgeld vollstreckt wird (BGH NJW 83, 1859 [BGH 02.0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt abw v ihrer Überschrift lediglich die Kostenentscheidung bei einem erfolglosen Rechtsmittel. Sie ist angelehnt an § 97 I ZPO u umfasst auch die Rechtsmittelrücknahme nach § 67 IV (KG FamRZ 16, 81; § 67 Rn 4). § 150 geht als lex spezialis vor, wobei iRv § 150 IV die Wertung des § 84 zu berücksichtigen ist (BGH FamRZ 23, 117). Bei erfolgreichem Recht...mehr