Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Nimmt der Musterkläger im Laufe des Musterverfahrens seine Klage im Ausgangsverfahren zurück oder wurde über das Vermögen des Musterklägers ein Insolvenzverfahren eröffnet, so bestimmt das Oberlandesgericht nach Maßgabe des § 9 Absatz 2 einen neuen Musterkläger. (2) Das Gleiche gilt, wenn der Prozessbevollmächtigte des Musterklägers die Aussetzung des Musterverfahrens au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Familiensachen (Abs 1 Nr 1).

Rn 4 Für die Familiensachen bestimmt S 2 die ausschließliche Zuständigkeit der Amtsgerichte. Familiensachen sind definiert in § 111 FamFG. Dazu gehören auch die in § 112 FamFG näher bezeichneten Familienstreitsachen sowie alle die Hauptentscheidung vorbereitenden und ergänzenden Nebenentscheidungen, z.B. VKH-Verfahren oder Streitwertbestimmung (Musielak/Voit/Wittschier Rz 1,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Beteiligung und Anhörung von Pflegepersonen sowie der in Abs 1 S 2 genannten Bezugspersonen. Sie enthält im Vergleich zu § 50c FGG aF eine ganz wesentliche Verbesserung der Stellung dieses Personenkreises im Verfahren: War in § 50c FGG aF lediglich ihre Anhörung vorgesehen, kann das Gericht sie nun gem Abs 1 als ›Kann-Beteiligte‹ (§ 7 III) zum ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Betroffene Beigeladene.

Rn 6 Die Bindungswirkung des Musterentscheids erfasst sämtliche Beigeladene des Musterverfahrens. Wird der Musterentscheid erst nach einer Rechtsbeschwerde rechtskräftig, so kommt es gem Abs 5 auch nicht darauf an, ob der betreffende Beigeladene der Rechtsbeschwerde beigetreten ist oder nicht. Auch durch die Rücknahme der Klage im Ausgangsverfahren kann sich der Beigeladene ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Pfändungsverbote außerhalb von § 811.

Rn 54 Weitere Pfändungsverbote ergeben sich zT aus anderen Vorschriften der ZPO, zB für Bargeld, das dem Schuldner bei der Austauschpfändung zur Ersatzbeschaffung überlassen ist (§ 811a III) oder aus Mieten und Pachten stammt und zur laufenden Grundstücksunterhaltung erforderlich ist (§ 851b), zT aus anderen Gesetzen (s Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 62). Außerdem dürfen s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Person, die im Inland keinen Wohnsitz hat.

Rn 4 § 23 erfasst alle natürlichen und juristischen Personen, die nach den §§ 13–17 keinen allg Gerichtsstand im Inland haben (MüKoZPO/Patzina § 23 Rz 14). Dabei werden auch ausländische Staaten und deren rechtsfähigen Gebilde erfasst, wofür der – einschränkungslose – Normtext spricht, ohne dass es eine Rolle spielt, dass diese per se keinen Sitz im Inland begründen könnten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anderweitige Rechtsbehelfsmöglichkeiten.

Rn 4 Ist die Beschwerde gg eine Endentscheidung gem § 57 nicht statthaft, stehen dem Betroffenen die Möglichkeiten nach §§ 52, 54 I, II – bei statthaften Beschwerden besteht insoweit ein Wahlrecht (Brandbg FamRZ 20, 1922) – offen. Gehörsrüge u Gegenvorstellung scheiden gem § 44 I 1 Nr 1 bzw § 113 I 2 iVm § 321a I 1 Nr 1 ZPO wg § 54 I, II aus. Zur außerordentlichen Beschwerde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kritik.

Rn 8 In der Lehre findet die Rspr Zustimmung (ua Bilda NJW 83, 144; Musielak/Voit/Voit § 600 Rz 9 f), aber auch verbreitet Kritik, die eine fehlende Rechtsgrundlage für die Bindungswirkung geltend macht und diese ganz oder doch weitgehend ablehnt (ua Stürner ZZP 85, 424; MüKoZPO/Braun/Heiß § 600 Rz 19 ff; St/J/Berger § 600 Rz 26 f; Zö/Greger § 600 Rz 20). Daran ist richtig, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 7 Der Pfändungsschutz für das laufende Arbeitseinkommen setzt sich aus drei Elementen zusammen (s.a. St/J/Würdinger § 850c Rz 4 ff). Dem Grundfreibetrag aus Abs 1, der Anpassung bei Unterhaltsverpflichtungen gem Abs 2 nebst der Korrekturregelung bei eigenem Einkommen von Unterhaltsberechtigten, Abs 6, sowie den Vollstreckungsbeschränkungen für den Mehrverdienst, Abs 3. Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schlüssige Behauptung des Nichtigkeitsgrundes.

Rn 18 Die Tatsachen, aus denen sich ein Wiederaufnahmegrund ergeben soll, müssen von der Partei schlüssig behauptet werden. Dies ist Voraussetzung der Zulässigkeit der Klage (s schon RGZ 75, 53, 56; BFH v 29.1.16 – IX K 1/15; VGH Bayern v 28.3.19 – 20 S 19.384). Die vorgetragenen Tatsachen müssen also den Wiederaufnahmegrund ergeben, was eine rechtliche Prüfung erfordert. Da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Teilerledigung.

Rn 127 Die auf den erledigten Teil entfallenden Kosten sind für den GeS zum Wert der verbleibenden Hauptforderung zu addieren, denn der str Erledigungsantrag ist ein Sachantrag, der einer Bewertung bedarf; Nebenkosten iSd § 4 I ZPO, § 43 I GKG liegen insoweit nicht vor (BGH NJW-RR 96, 1210; 99, 1385; Nürnbg JurBüro 06, 478; Bambg JurBüro 63, 488: Widerklage). Verrechnet der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Prüfung des Einspruchs (Abs 1 S 1).

Rn 2 Statthaftigkeit und Zulässigkeit des Einspruchs sind Prozessfortsetzungsbedingungen, die als Vorausaussetzungen für eine Verhandlung und eine Entscheidung in allen Instanzen vAw in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu prüfen sind (RGZ 110, 169, 172; BGH NJW 76, 1940 [BGH 21.06.1976 - III ZR 22/75]). Hierfür gelten die Regeln über den Freibeweis (OLGR Braunschw 98, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aufgaben.

Rn 4 Der Aufgabenbereich umfasst alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen sind (§ 753 I ZPO), insb die Pfändung (§§ 803 ff ZPO), Wegnahme (§ 883 ZPO) und Räumung (§ 885 ZPO), die Abnahme einer Vermögensauskunft und der eidesstattlichen Versicherung (§ 802e ZPO), ggf Verhaftung des Schuldners (§ 802g ZPO), sowie die Zustellung von Schr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 10 Für die Löschung fallen keine Gerichtsgebühren an. Der RA des Schuldners erhält für seine Tätigkeit gem § 18 I Nr 17 RVG, Nr 3309 VV die Verfahrensgebühr von 0,3. IdR beschränkt sich die Tätigkeit darauf, den Nachweis der Befriedigung des Gläubigers beizubringen. Die Geb fällt aber auch bereits an, wenn der RA des Schuldners den Nachweis der Befriedigung in Vorbereitun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIX. Wohnungseigentümergemeinschaft.

Rn 26 Die Wohnungseigentümer haben nach § 18 Abs 2 WEG (§ 21 Abs 4 WEG aF) einen Anspruch auf eine Verwaltung ihrer Gemeinschaft, die den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. Das schließt einen Anspruch auf Abberufung eines untauglichen Verwalters und auf Bestellung eines tauglichen Verwalters ein. Dieser Anspruch kann, wovon auch der Gesetzgeber ausgegangen is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zurückverweisung als Regelfall.

Rn 2 Die Zurückverweisung an das Berufungsgericht ist im Revisionsverfahren der Regelfall, auch wenn dies für die Parteien den Rechtsstreit weiter in die Länge zieht und auch wenn in manchen Fällen zu begrüßen wäre, dass der BGH von der Möglichkeit, nach § 563 III in der Sache selbst zu entscheiden, couragierter Gebrauch machte. Zurückzuverweisen ist immer dann, wenn die Rev...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. § 419 BGB aF.

Rn 5 Bis zum 31.12.98 galt § 419 BGB aF; danach haftete derjenige, der das Vermögen eines anderen durch Vertrag übernahm, für dessen Verbindlichkeiten, wobei die Haftung auf das übernommene Vermögen beschränkt war. Die Fassung des § 786 vor dessen Änderung durch Art 16 Nr 6 EGInsO führte noch die Vorschrift des § 419 BGB aF neben den §§ 1480, 1504, 1629a, 2187 BGB auf. Auf b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirkung auf Arrestvollziehung.

Rn 9 Der Widerspruch hat nach § 924 III 1 keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Arrestvollziehung. Das Gericht kann aber die Vollziehbarkeit durch einstweilige Anordnung nach § 707 aussetzen. § 707 I 1 gilt hierbei nicht, so dass auch eine Aussetzung ohne Sicherheitsleistung in Betracht kommen kann. Wegen des Schutzzweckes des Arrestverfahrens für den Gläubiger, des G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Auslegungsbefugnis.

Rn 14 Das OLG kann im Anerkennungsverfahren den ausländischen Schiedsspruch auslegen und rechtlich einordnen (vgl BGH SchiedsVZ 08, 40 [BGH 08.11.2007 - III ZB 95/06] Rz 14 für den inländischen Schiedsspruch). Der BGH ist an das Auslegungsergebnis nicht gebunden, sondern kann selbst auslegen (BGH SchiedsVZ 2012, 41 Rz 8). Genügt der Schiedsspruch nicht den Bestimmtheitsanfor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bedeutung.

Rn 3 Die in Abs 2 postulierte materielle Rechtskraft des Musterentscheids soll dessen konkrete Aussagen zu den Feststellungszielen des Musterverfahrens umfassen (BTDrs 17/8799, 26). Dabei ist es irrelevant, ob es sich um positive oder negative Feststellungen handelt, dh auch die Feststellung, dass ein Prospekt in bestimmter Hinsicht nicht fehlerhaft ist, ist von der Rechtskr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Wirkungen.

Rn 50 Mit der Verrechnung greift das Vollstreckungsgericht in das Verhältnis zwischen den Gläubigern ein, nicht in die Beziehung zwischen Gläubiger und Schuldner. Die Anordnung begründet keine Pfändungswirkungen. § 850e Nr 4 greift zwar in das Prioritätsprinzip ein, doch setzt die gerichtliche Entscheidung gerade die Pfändung voraus. Für den Unterhaltsgläubiger kann die Ents...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zustellungsauftrag.

Rn 2 Im Fall von Abs 2 beauftragt der UdG die Post oder einen Justizbediensteten. Post iSd § 176 ist ein nach § 33 I PostG beliehener Unternehmer (§ 168 I), also nicht notwendig die Deutsche Post AG. Als Justizbediensteter kommt jeder geeignete Bedienstete des Gerichts, der Staatsanwaltschaft oder einer JVA in Betracht. Für den Auftrag an den GV oder eine andere Behörde ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beginn des Nachverfahrens.

Rn 3 Das Nachverfahren beginnt mit der Verkündung des Vorbehaltsurteils. Eine Aussetzung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Urkundenprozesses kommt nicht in Betracht. Das kann je nach der Fortentwicklung von Urkundenprozess und Nachverfahren zu einer verworrenen Prozesslage führen. Faktisch ist diese Gefahr allerdings dadurch gemildert, dass das Nachverfahren regelmäßig n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Obstruktion (Abs 2).

Rn 3 Verweigert ein Schiedsrichter die Teilnahme an einer Abstimmung, so gilt wiederum die in der Parteivereinbarung getroffene Regelung. Fehlt es insoweit an einer Regelung, so können die übrigen Schiedsrichter ohne den sich verweigernden Schiedsrichter entscheiden. Allerdings muss diese Absicht, ohne den verweigernden Schiedsrichter über den Schiedsspruch abzustimmen, den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unterstützungsersuchen (Abs 3, 4).

Rn 4 Nach Abs 3 S 1 kann ein Auskunftsnachträglich durch ein Unterstützungsersuchen flankiert werden, wenn nach polizeilicher Einschätzung eine Gefahr besteht, wobei nur deren Bestehen mitgeteilt werden muss, nicht aber Verursacher und Grund. Ob in diesem Fall tatsächlich um Unterstützung ersucht wird, entscheidet der GV. Er wir dieses bspw unterlassen, wenn er ›auf anderem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / [Ohne Titel]

Rn 1 § 30a wurde eingefügt durch Art 14 Nr 3 des Gesetzes v 19.4.06 (BGBl I, 866), in Abs 3 S 1 geändert durch Art 21 des FGG-RG v 17.12.08 (BGBl I, 2586) und in Abs 2 S 3 geändert durch Art 13 Nr 2.2 des KostRMoG v 23.7.13 (BGBl I, 2586). Die Regelung entspricht den aufgehobenen Vorschriften des Art XI §§ 1–3 des Kostenänderungsgesetzes v 26.7.56 in der zuletzt gültigen Fas...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Schuldner ist innerhalb von zwei Jahren nach Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c oder nach § 284 der Abgabenordnung nicht verpflichtet, eine weitere Vermögensauskunft abzugeben, es sei denn, ein Gläubiger macht Tatsachen glaubhaft, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Besteht keine Pflicht zur Abgabe ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Prozesskostenhilfe.

Rn 17 Der Berufungskläger (§ 511 Rn 53) kann die Durchführung des Berufungsverfahrens von der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff) abhängig machen. Wegen der Bedingungsfeindlichkeit der Berufungseinlegung (§ 519 Rn 25) kann er jedoch nicht Berufung nur für den Fall der Gewährung von Prozesskostenhilfe einlegen; geht er gleichwohl so vor, darf das Rechtsmittel nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Der Partei fehlt die Prozessführungsbefugnis.

Rn 14 Handelt für eine nicht prozessführungsbefugte Partei nicht ihr gesetzlicher Prozessstandschafter oder ist eine Prozessstandschaft unzulässig, liegt ebenfalls ein Fall von Nr 4 vor. In Betracht kommt dies etwa, wenn Prozesse gegen den Schuldner im Insolvenzverfahren betrieben oder fortgesetzt werden (BGH ZIP 07, 144; MDR 67, 565) oder ein Prozessstandschafter tätig wird...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abfassung und Erläuterung der Beweisfrage (Abs 2).

Rn 4 Eine frühzeitige Zuziehung des SV kann gerade zur Vermeidung unnötiger Kosten und zeitlicher Verzögerungen sinnvoll sein (vgl EGMR NJW 11, 1055; Schneider/Schmaltz NJW 11, 3270; näher Stamm ZZP 124, 433, 437 ff; Schobel MDR 14, 1003, 1004 f). Dabei muss aber sichergestellt werden, dass die Beweisfrage vom Gericht in voller Eigenverantwortung formuliert wird. Es muss ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XV. Vergaberecht.

Rn 22 Im Streit um die Vergabe öffentlicher Aufträge (§§ 97 ff GWB) ist für Aufträge oberhalb der Schwellenwerte des § 2 VgV ein eigenes beschleunigtes gerichtliches Kontrollverfahren vorgesehen (§§ 102 f GWB), das als spezielleres Verfahren den einstweiligen Rechtsschutz nach den §§ 935 ff ausschließt (Gehrlein NZBau 01, 483, 484; Schuschke/Walker/Schuschke Vor § 935 Rz 130...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Eidesstattliche Versicherung.

Rn 33 Beim Wert des Anspruchs auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kommt es auf das Interesse des Kl an, die Auskunft der eidesstattlichen Versicherung zu erhärten. Es ist also zu fragen, welche weiteren Auskünfte er sich von der Strafdrohung des § 156 StGB verspricht. Der Streitwert des Verfahrens auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist regelmäßig nicht and...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verhältnis zur Berufung.

Rn 27 Für das Verhältnis der Abänderungsklage zur Berufung stellt der Zeitpunkt des § 323 II die entscheidende Grenze dar. Sofern sich eine Änderung der Verhältnisse bereits vor der letzten mündlichen Verhandlung ergeben hat, ist keine Abänderungsklage, sondern nur die Berufung zulässig. Bei einer Änderung der Verhältnisse nach dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Allgemeine Reformperspektiven.

Rn 5 Mit Einführung des VDuG wird die Zersplitterung des Verbandsklagerechts auf verschiedene Gesetze (s.o. Rn 3) noch verstärkt. Eine Zusammenfassung dieser Befugnisse und eine bessere Abstimmung mit dem allgemeinen Verfahrensrecht wäre wünschenswert, etwa durch eine Integration in die ZPO (dafür bereits Hess WM 04, 2329, 2334). Außerdem sind die geltenden Verbandsklagen au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Parteivernehmung ist nicht erzwingbar. Verweigert die Partei die Aussage oder die Eidesleistung, gelten §§ 446, 453 II. § 454 I betrifft den Fall, dass die Partei in einem für ihre Vernehmung (oder Vereidigung) anberaumten Termin nicht erscheint. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen rechtfertigt sich eine für die ausgebliebene Partei nachteilige Beweiswürdigung....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Widerspruchsverwirkung.

Rn 5 Eine Verwirkung des Widerspruchs ist möglich, kommt aber nur aufgrund besonderer Umstände in Betracht (vgl BVerfGE 32, 305, 308 = NJW 72, 675 [BVerfG 26.01.1972 - 2 BvR 255/67]; Celle GRUR 80, 945; KG GRUR 85, 237; Saarbr NJW-RR 89, 1513 [OLG Saarbrücken 30.06.1989 - 4 U 2/89]). Bei Verwirkung des Rechts zur Einlegung des Widerspruchs im einstweiligen Rechtsschutzverfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag.

Rn 3 Das Verfahren wird anders als § 319 nur auf Antrag in Gang gesetzt. Antragsberechtigt ist auch der Insolvenzschuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinsichtlich eines gegen ihn ergangenen Urteils (Schlesw SchlHA 71, 18). Der Antrag ist schriftsätzlich zu stellen (Abs 1). Es besteht Anwaltszwang in den Fällen des § 78. Vor dem AG ist Erklärung zu Protokoll der G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist ein Rechtsstreit anhängig, so ist der Antrag bei dem Prozessgericht zu stellen. (2) 1Ist ein Rechtsstreit noch nicht anhängig, so ist der Antrag bei dem Gericht zu stellen, das nach dem Vortrag des Antragstellers zur Entscheidung in der Hauptsache berufen wäre. 2In dem nachfolgenden Streitverfahren kann sich der Antragsteller auf die Unzuständigkeit des Gerichts nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Abhängigkeit von einer Gegenleistung (S 2).

Rn 9 Zusätzliche Anforderungen an den Fiktionseintritt gelten dann, wenn die Willenserklärung des Schuldners von einer Gegenleistung abhängt. Hier genügt nicht der Eintritt der Rechtskraft, sondern erst die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung (§ 724 I) des rechtskräftigen Urt nach den §§ 726 II, 730 (vgl auch BFH NJW 89, 1504; Kobl FamRZ 05, 224). Dazu muss der Gläu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

Rn 2 Unanfechtbar ist die Entscheidung, dass eine Klageänderung nicht vorliegt (§ 264) oder dass sie zulässig ist (§ 263). Anfechtbar mit Endurteil, wenn die geänderte Klage nicht zugelassen wird oder das Gericht aufgrund seiner abweichenden Auslegung des Klageantrags einen Klageantrag behandelt hat, der so nicht gestellt war (BAG NZA 11, 1054 [BAG 19.01.2011 - 3 AZR 111/09]...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Die Vorschrift enthält den bekannten Grundsatz ›ne (eat judex) ultra petita partium‹, kurz: ohne Antrag keine Verurteilung. Dieses Prinzip trägt der Parteiherrschaft und Dispositionsmaxime Rechnung. Da der im Urt wiedergegebene Antrag und der zugrunde liegende Sachverhalt den Streitgegenstand kennzeichnen, trägt die Antragsbindung mittelbar auch zur Eindeutigkeit der Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Identität des Erklärenden mit dem Namensträger.

Rn 25 Zum beurkundeten Vorgang gehört die Angabe darüber, dass die Erklärung von einer bestimmten Person stammt. Von der Beweiskraft der Urkunde über eine Erklärung wird dabei streng genommen nur erfasst, dass die Erklärung von der namentlich bezeichneten Person stammt, nicht aber, dass diese Person auch mit dem Namensträger identisch ist. Wurde die Urkunde allerdings von ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung der Frist.

Rn 7 Die Fristsetzung erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen vAw durch Beschl des Gerichts, ohne dass ihm insoweit Ermessen eingeräumt ist (BGH LM § 823 [Dc] Nr 89 Bl 3). Eine mündliche Verhandlung ist nicht erforderlich, § 128 IV. Eine Verfügung nur des Vorsitzenden reicht nicht aus (BGH NJW 98, 2368, 2369). Der Beschl ist den Parteien zuzustellen, § 329 II 2. Adressat d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtskraft.

Rn 21 Es besteht Bindungswirkung hinsichtlich des im Teilurt bejahten Rechtswegs (Stuttg OLGR 09, 910). Hat der Kl bzgl des Auskunftsanspruchs ein obsiegendes Teilurt erstritten und kann der Bekl im weiteren Verlauf des Rechtsstreits neue Tatsachen vortragen, die die Anspruchsgrundlage für die Auskunftsverpflichtung entfallen lassen, stellt sich die Frage, ob dem die Rechtsk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wesen, Sinn und Zweck der Schiedsgerichtsbarkeit.

Rn 1 Schiedsgerichtsbarkeit ist eine auf Rechtsgeschäft beruhende private Gerichtsbarkeit über Verfahren aus dem Bereich des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten (§ 13 GVG). Dem Schiedsgericht wird auf der Basis der Privatautonomie die Entscheidung über zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten an Stelle staatlicher Gerichte übertragen. Auf dieser Basis stellt das 10. Buch de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ratio und Konkurrenzen.

Rn 2 Die sog Vollstreckungsklage nach § 722 II ist das einschlägige Mittel, um die Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils durch ein Vollstreckungsurteil nach § 722 I zu erreichen. Die prozessuale Gestaltungsklage stellt dabei nicht etwa eine bereits vorhandene Vollstreckbarkeit des Titels fest, denn diese fehlt auf deutschem Hoheitsgebiet für den jeweiligen ja gerade....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht soll das persönliche Erscheinen beider Parteien anordnen, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint. 2Ist einer Partei wegen großer Entfernung oder aus sonstigem wichtigen Grund die persönliche Wahrnehmung des Termins nicht zuzumuten, so sieht das Gericht von der Anordnung ihres Erscheinens ab. (2) 1Wird das Erscheinen angeordnet, so ist di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostenfestsetzungsbeschlüsse gem § 794 I Nr. 2.

Rn 33 Titel, die eine Kostenentscheidung enthalten, regeln die Pflicht zur Erstattung der Kosten nur dem Grunde nach. Mit dem Kfb wird die Höhe der zu erstattenden Kosten betragsmäßig festgelegt und der zur Vollstreckung notwendige Titel gem § 794 I Nr 2 geschaffen. Der Kfb ist in seiner Wirksamkeit vom Bestand der Kostengrundentscheidung abhängig und wird gegenstandslos, we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beschluss.

Rn 25 Das Revisionsgericht entscheidet über die Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschl (§ 544 VI). Dieser kann auch eine Teilzulassung allein wegen der Höhe des Anspruchs beinhalten, wenn der Rechtsstreit in ein Grund- und in ein Höheverfahren zerlegt werden könnte (BGH v 14.7.16 – V ZR 258/16 Tz 23 f – juris). Eine mündliche Verhandlung ist nicht erforderlich (§ 128 IV) und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckungsbeschränkende.

Rn 19 Gegen Abreden, die Gläubiger und Schuldner treffen, um den Vollstreckungszugriff zu begrenzen, bestehen keine rechtlichen Bedenken (Hergenröder DGVZ 13, 145). Sie wirken ausschließlich inter partes, sind formfrei möglich und haben einen ausschließlich vollstreckungsrechtlichen Inhalt. So können Gläubiger und Schuldner verabreden, dass aus einem Vollstreckungstitel über...mehr