Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist das angerufene Gericht örtlich oder sachlich unzuständig, hat es sich, sofern das zuständige Gericht bestimmt werden kann, durch Beschluss für unzuständig zu erklären und die Sache an das zuständige Gericht zu verweisen. Vor der Verweisung sind die Beteiligten anzuhören. (2) Sind mehrere Gerichte zuständig, ist die Sache an das vom Antragsteller gewählte Gericht zu v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Verzichtsurteil.

Rn 6 Strittig ist, ob die Vorschrift des § 93 im Falle eines Verzichtsurteils ›reziprok‹ anzuwenden ist (so Frankf WRP 82, 422). Das dürfte unzutreffend sein. Die §§ 91a und 269 II 3 stellen die gesetzliche Regelung der Fälle dar, in denen eine zunächst zulässige und begründete Klage nachträglich unzulässig oder unbegründet geworden ist. Deshalb ist § 93 nicht analog anwendb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nr. 2: Ersetzung der Einwilligung in genetische Abstammungsuntersuchung und Anordnung der Duldung einer Probeentnahme.

Rn 3 Nr 2 schafft die Grundlagen für die rechtsfolgenlose Klärung der Abstammung gem § 1598a BGB Anspruchsteller und Anspruchsgegner können nach § 1598a BGB nur die rechtlichen Eltern und das Kind sein, nicht aber der potenzielle Erzeuger (BVerfG NJW 16, 1939 [BVerfG 19.04.2016 - 1 BvR 3309/13]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. PKH auf Beklagtenseite.

Rn 3 Wenn der Kl unterliegt, dann sind von ihm alle Gebühren und Auslagen zu zahlen. Unterliegt der Beklagte, dann sind vom Kl keine Kosten einzuziehen. Zwar haftet der Kl grds nach §§ 20, 17, 18 GKG als Zweitschuldner, diese Haftung kann aber gem § 31 III GKG nicht geltend gemacht werden, weil dem Beklagten als Kostenschuldner PKH bewilligt ist. Gleiches gilt, wenn die Kost...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / M. Gerichtliche Kontrolle durch Richtervorlage.

Rn 80 Der verfassungsrechtliche Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art 101 I 2 GG) garantiert im Zusammenhang mit den Regeln über die Zuständigkeit und die Geschäftsverteilung die genaue Festlegung des zur Entscheidung des jeweiligen Gerichtsfalles vorgesehenen Spruchkörpers. Trotz dieser Festlegung gibt es in unterschiedlicher Weise eine ergänzende Gerichtskontrolle durch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Auslandszustellung (Nr 3).

Rn 5 Steht fest, dass eine Zustellung im Ausland unausführbar ist, weil die ersuchten Behörden die Rechtshilfe generell (vgl Länderteil der ZRHO) oder im Einzelfall verweigern, kann öffentlich zugestellt werden. Insoweit ist zu beachten, dass eine Dauer von bis zu einem Jahr für eine Zustellung im Ausland nicht ungewöhnlich ist; ein Zeitraum von mehr als einem Jahr muss alle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zu erstattende Kosten.

Rn 3 Zu den Kosten des Rechtsstreits, die die unterlegene Partei zu tragen hat, gehören zum einen die Gerichtskosten, also Gebühren und Auslagen des Gerichts (§ 3 I GKG). Hinzu kommen die dem Gegner erwachsenen Kosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Diese Kosten, die dem Gegner zu erstatten sind, werden üblicherwei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

Rn 2 Die Einwilligung ist nicht ausdrücklich zu erklären, sondern kann auch stillschweigend erteilt werden, indem sich der Gegner rügelos auf den neuen Sachvortrag einlässt (BGH NJW 13, 540 [BGH 25.10.2012 - IX ZR 207/11]). Es ist unerheblich, ob sich der Bekl der Klageänderung bewusst ist. Rn 3 Entspr anwendbar ist § 267, wenn Bekl vorbehaltlos über eine zur Aufrechnung gest...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Rn 21 Gewährt das Berufungsgericht dem Berufungskläger Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungs- oder Begründungsfrist, kann der Berufungsbeklagte diese Entscheidung nicht anfechten (§ 238 III). Gegen die Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrags durch gesonderten Beschl kann der Berufungskläger dasselbe Rechtsmittel einlegen wie gegen die Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich und Verhältnis zu anderen Verfahren.

Rn 3 Mit dem vereinfachten Verfahren können ausschließlich Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder festgesetzt werden; für Unterhaltsansprüche privilegierter Volljähriger, die den minderjährigen Kindern unterhaltsrechtlich gleichgestellt sind (§§ 1603 II 2, 1609 Nr 1 BGB), steht das vereinfachte Verfahren nicht zur Verfügung. Unter die Regelung fallen auch verheiratete Min...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Richterliche Unterlassungen im schriftlichen Vorverfahren (Nr 4).

Rn 11 Die Vorschrift sichert den Normzweck des § 331 III (s § 331 Rn 1, 28). Dieser setzt die Einhaltung der in § 276 I, II bestimmten Förmlichkeiten voraus. Die Aufforderung zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft muss dazu vom Vorsitzenden verfügt und die Anordnung durch die Unterschrift des Richters gedeckt sein (Celle NdsRpfleger 83, 185, 186), die in § 276 II genannte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zuständigkeit.

Rn 19 Die für die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen (§ 129 BGB) zuständige Urkundsperson ist im Grundsatz der Notar. Das Verfahren richtet sich nach § 40 BeurkG. Danach muss aus dem Beglaubigungsvermerk hervorgehen, wer die Unterschrift vollzogen oder anerkannt hat und ob es sich um einen Vollzug der Unterschrift oder um eine Anerkennung der Untersc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulassungsgründe.

Rn 5 Soweit in vermögensrechtlichen Angelegenheiten der Beschwerdewert v 600 EUR nicht überschritten ist, hat das FamG die Beschwerde bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 61 III 1 Nr 1 (sog. Zulassungsgründe) durch für das Beschwerdegericht bindende Entscheidung (§ 61 III 2) zuzulassen. Die Zulassungsgründe entsprechen denjenigen des § 511 IV 1 Nr 1 ZPO (s § 511 Rn 44 ff)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bedeutung der örtlichen Zuständigkeit.

Rn 9 Die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ist allg Prozessvoraussetzung (zu den Prozessvoraussetzungen vgl Einl Rn 8 ff). Fehlt sie, darf das Gericht keine Sachentscheidung treffen; eine entsprechende Klage ist durch Prozessurteil als unzulässig abzuweisen, sonstige Anträge wegen Unzulässigkeit zurück zu weisen. Der Prüfung der örtlichen Zuständigkeit iRd Zulä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Wohnung des Verpflichteten darf ohne dessen Einwilligung nur auf Grund eines richterlichen Beschlusses durchsucht werden. Dies gilt nicht, wenn der Erlass des Beschlusses den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde. (2) Auf die Vollstreckung eines Haftbefehls nach § 94 in Verbindung mit § 802g der Zivilprozessordnung ist Absatz 1 nicht anzuwenden. (3) Willigt der Verp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Gegen Parteien, Beschuldigte, Zeugen, Sachverständige oder bei der Verhandlung nicht beteiligte Personen, die sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig machen, kann vorbehaltlich der strafgerichtlichen Verfolgung ein Ordnungsgeld bis zu eintausend Euro oder Ordnungshaft bis zu einer Woche festgesetzt und sofort vollstreckt werden. 2Bei der Festsetzung von Ordnungsgel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtskrafterstreckung kraft gesetzlicher Anordnung.

Rn 41 In bestimmten Fällen ordnet das Gesetz eine Erstreckung der Rechtskraft auf dritte Personen an, die nicht Rechtsnachfolger einer Partei sind. Die Wirkung kann sich dabei auf bestimmte einzelne Personen, einen in bestimmter Weise abgrenzbaren Personenkreis oder aber auf alle erstrecken, ohne dass es sich im letzten Fall um eine Gestaltungswirkung (s Rn 9) handelt. 1. Auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der nach § 78b beizuordnende Rechtsanwalt wird durch den Vorsitzenden des Gerichts aus der Zahl der in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwälte ausgewählt. (2) Der beigeordnete Rechtsanwalt kann die Übernahme der Vertretung davon abhängig machen, dass die Partei ihm einen Vorschuss zahlt, der nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu bemessen ist. (3)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Auf einen bestimmten Personenkreis.

Rn 43 Aus Zweckmäßigkeitsgründen, insb zur Verhütung von Verwirrung durch widersprechende Entscheidungen, ordnet das Gesetz in einigen Fällen an, dass ein ggü einem Beteiligten ergangenes Urt für und gegen alle an dem streitigen Rechtsverhältnis materiell Beteiligten wirkt, zB für und gegen alle Pfandgläubiger in § 856 IV. Eine rechtskräftige Entscheidung, durch die eine For...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beteiligung durch das Gericht.

Rn 2 Im Unterschied zu anderen Verfahrensordnungen sieht die ZPO nur ausnahmsweise die Verpflichtung des Gerichts vor, vAw Dritte in den Prozess einzubeziehen (§ 856 III). Aus Art 103 I GG wird die weitergehende verfassungsrechtliche Pflicht hergeleitet, solche Dritte, die zwar nicht förmlich am Verfahren beteiligt sind, denen ggü die gerichtliche Entscheidung aber materiell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anerkenntnis.

Rn 2 Voraussetzung ist, dass die Klageforderung anerkannt wird, und zwar in prozessual wirksamer Weise, so dass ein Anerkenntnisurteil ergehen kann. Ergeht kein Anerkenntnisurteil, sondern erledigt sich nach dem Anerkenntnis die Hauptsache übereinstimmend, so ist nach § 91a zu entscheiden, wobei der Rechtsgedanke des § 93 zu beachten ist. Beispiel: Der Beklagte wird auf Zahlu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IX. Ausländische Rechtshängigkeit.

Rn 76 Die in § 261 III Nr 1 geregelte Einrede der bereits bestehenden Rechtshängigkeit führt zur Unzulässigkeit einer späteren Klage über denselben Streitgegenstand. Fraglich ist dabei, ob diese Einrede der Rechtshängigkeit auch bei einem vor einem ausländischen Gericht anhängigen Verfahren mit denselben Parteien über den gleichen Streitgegenstand erhoben werden kann. Die hM...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Seerecht (Abs 1 Nr 4 lit f).

Rn 11 Die Zuständigkeitsregel ist wiederum im Kontext der Zuständigkeit des LG zu sehen. Soweit Schifffahrtsgerichte (vgl § 1 BinSchGerG: AG) und Arbeitsgerichte berufen sind oder der Instanzenzug das LG ausnimmt, hat die Vorschrift keine Bedeutung. Im Übrigen aber sind in weiter Auslegung alle Ansprüche ›aus den Rechtsverhältnissen des Seerechts‹ erfasst, gleichgültig, ob i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entsprechende Anwendung von § 15 UWG.

Rn 2 Die Einigungsstellen bestehen in den einzelnen Bundesländern, die jeweils Durchführungsverordnungen gem § 15 XI UWG erlassen haben. Die Einigungsstellen arbeiten nur auf Antrag der Parteien (§ 15 III UWG) und ihre Anrufung ist fakultativ. Ist eine Klage bereits erhoben, so kann der Richter einen Termin vor der Einigungsstelle auf Antrag einer Partei anberaumen (§ 15 X 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Weitere Handelssachen (Abs 2).

Rn 13 Die ›bunte Mischung‹ des Abs 2 enthält zunächst (Nr 1) eine Ergänzung der Regelung in Abs 1 Nr 4 lit a. Aufgegriffen wurden einige Streitigkeiten aus dem Aktienrecht, deren Parteien nicht dem engen Kreis dieser Vorschrift zugehören, die allgemeine Nichtigkeitsklage und die Anfechtungsklage (§§ 249, 246 AktG). Eine entsprechende Anwendung auf vergleichbare Rechtsbehelfe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsmittel.

Rn 7 Die fehlerhafte Verbindung kann nicht selbstständig angefochten werden. Führt jedoch die Verbindung von vorläufigem Rechtsschutz mit dem Hauptsacheverfahren zum Stillstand des vorläufigen Rechtsschutzes, ist die sofortige Beschwerde des § 252 eröffnet (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 17). Auch iRd Kostenfeststellungsverfahrens ist die verfahrensfehlerhafte Verbindung nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ablieferung.

Rn 3 Sie erfolgt an den Vollstreckungsgläubiger, nicht an den Gläubiger iSd BGB (MüKoZPO/Gruber Rz 4; Scheld DGVZ 83, 161, 164; aA Anders/Gehle/Vogt-Beheim ZPO Rz 4). Das Geld wird nach Abzug der Vollstreckungskosten (§ 15 GVKostG) dem Gläubiger bargeldlos über das Dienstkonto des GV überwiesen oder ausnahmsweise durch Übergabe von Zahlungsmitteln ausgezahlt (§ 52 VII GVO). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Anwendbarkeit.

Rn 6 § 26 wird durch den ausschließlichen Gerichtsstand des § 24 verdrängt. Im Anwendungsbereich der EuGVVO wird § 26 im Falle dinglicher Klagen durch Art 22 Nr 1 EuGVVO (= Art 24 Nr 1 EuGVVO in der seit dem 10.1.15 geltenden Fassung) verdrängt und ist iÜ anwendbar. Außerhalb des Anwendungsbereichs der EuGVVO und spezieller international-zivilprozessrechtlicher Normen indizi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Tauglicher Bürge.

Rn 9 Jedes im Inland zum Geschäftsbetrieb befugte Kreditinstitut, das ein der Höhe nach der Sicherheit angemessenes Vermögen besitzt, § 239 I BGB analog, kann tauglicher Bürge sein. Bürgschaften von Kreditinstituten, die ihren Sitz in anderen EWR- bzw EU-Staaten haben, genügen, wenn sie von einer (unselbstständigen) hiesigen Zweigniederlassung übernommen werden, da dann das ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Glaubhaftmachung.

Rn 5 Der ASt muss die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung glaubhaft machen (§ 51 I 2), dh, es muss ein nicht zu vernachlässigender Grad an Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen der behaupteten Anordnungsgründe gegeben sein (Köln Beschl v 4.1.21 – II-10 UF 168/20, FamRZ 21, 1228; Naumb Beschl v 1.8.14 – 8 UF 121/14, FamRZ 15, 1225; Köln Beschl v 2.3.11...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung.

Rn 7 Der Vorsitzende schließt die Verhandlung, wenn nach Ansicht des Gerichts die Sache vollständig erörtert ist (Abs 4). Die Erörterung mit den Parteien kann dabei aufgrund der Möglichkeit zur Bezugnahme auf die vorbereitenden Schriftstücke nach § 137 III 1 kurz gehalten werden. Eine Verpflichtung der Parteien zur Erörterung der Vollständigkeit besteht nicht (MüKoZPO/Wagner...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Erweiterte Anwendbarkeit durch das FGG-RG.

Rn 16 Durch den mit Wirkung zum 1.9.09 eingefügten § 17a VI (vgl Art 22 Nr 3 FGG-RG v 17.12.08, BGBl I 08, 2586, 2694) wurde die entspr Geltung der Regeln zur Entscheidung über den zulässigen Rechtsweg innerhalb des Zivilrechtswegs für das interne Verhältnis zwischen str und freiwilliger Gerichtsbarkeit sowie den FamG klargestellt (dazu auch Frankf FamRZ 11, 1238; FamRZ 14, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Besondere Gerichtsstände.

Rn 6 Hierunter fallen alle Gerichtsstände außer dem allg Gerichtsstand und den ausschl Gerichtsständen. Die besonderen Gerichtsstände, die das Gesetz kennt, knüpfen an bestimmte Verfahrensgegenstände an. Bsp: Allgemeine Versorgungsbedingungen für Wasser, Elektrizität, Gas und Fernwärme (jew § 34 AVBWasserV, AVBFernwärme; jew § 22 Strom/GasGVV; vgl BayObLG MDR 23, 1408 [BayOb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vorlegung der Urschrift.

Rn 2 Die Urschrift einer Urkunde ist das Schriftstück, das der Verfasser der Urkunde eigenhändig unterzeichnet hat und das Ausfertigungen und Abschriften zugrunde liegt (Wieczorek/Schütze/Ahrens § 435 Rz 4). Bleibt die Urschrift in der Verwahrung einer Behörde, eines Gerichts oder des Notars (vgl § 45a I BeurkG für notarielle Urkunden) und nimmt somit nicht am Rechtsverkehr ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Festsetzung von Zwangsmitteln (Abs 2).

Rn 2 Die gerichtliche Anordnung muss einen vollstreckbaren Inhalt haben (auf Vornahme oder Unterlassen einer Handlung). Die Form der Anordnung ist ohne Bedeutung (Beschluss, Verfügung). Die Anordnung bedarf einer angemessenen Frist zu ihrer Umsetzung und sie muss inhaltlich bestimmt sein. Die Anordnung bedarf einer speziellen Rechtsgrundlage. Die Anwendung von Zwangsmitteln ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm ergänzt § 1037 und regelt weitere Gründe für eine Beendigung des Schiedsrichteramtes außerhalb der Ablehnung des Schiedsrichters. Unausgesprochen liegt auch dieser Norm zu Grunde, dass es eine Beendigung des Schiedsrichteramtes kraft Gesetzes nicht gibt. Vielmehr bedarf es in allen Fällen einer Initiative der Beteiligten. Im konkreten Falle wie im Fall des § 10...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Neues Gutachten.

Rn 8 Neu ist ein Gutachten, wenn es im vorangegangenen Verfahren noch nicht verwertet worden ist. Ein im vorangegangenen Verfahren schon vorhandenes Gutachten ist nur dann als neu anzusehen, wenn der ASt zuvor unverschuldet an dessen Einbringung verhindert war (MüKoFamFG/Coester-Waltjen/Lugani Rz 7). Entgegen dem Wortlaut der Vorschrift muss es sich aber nicht zwingend um ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Für die Pfändung einer hypothekarisch gesicherten Forderung regelt § 830 einige von § 829 abweichende Anforderungen. Zu erfüllen ist ein mehraktiger Tatbestand, bestehend aus dem Pfändungsbeschluss sowie bei einer Briefhypothek der Übergabe des Hypothekenbriefs bzw bei einer Buchhypothek der Eintragung in das Grundbuch. Die Forderungspfändung erfasst dadurch die hypothe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Treuwidrigkeit.

Rn 11 Zur Treuwidrigkeit der Erhebung der Zuständigkeitsrüge s näher § 12 Rn 17. Auch die rügelose Einlassung kann im Einzelfall nach § 39 treuwidrig sein. Das kann etwa bei Zuständigkeitsmanipulationen in Betracht kommen. Allein die Tatsache, dass weder der Kl noch der Bekl im Bezirk des angerufenen Gerichts einen allg oder besonderen Gerichtsstand haben, reicht aber für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Jeder vermögensrechtliche Anspruch kann Gegenstand einer Schiedsvereinbarung sein. 2Eine Schiedsvereinbarung über nichtvermögensrechtliche Ansprüche hat insoweit rechtliche Wirkung, als die Parteien berechtigt sind, über den Gegenstand des Streites einen Vergleich zu schließen. (2) 1Eine Schiedsvereinbarung über Rechtsstreitigkeiten, die den Bestand eines Mietverhältnis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wechsel und Schecks (Abs 1 Nr 2, Nr 3).

Rn 7 Hier sind alle Ansprüche aus einem Wechsel angesprochen. Streitig ist, ob auch der wechselrechtliche Bereicherungsanspruch gem Art 89 WG erfasst ist (dafür: Kissel/Mayer Rz 7; aA MüKoZPO/Pabst Rz 9). Die Verankerung im WechselG spricht für eine Zuständigkeit. Auf die Kaufmannseigenschaft kommt es hier ebenso wenig an wie darauf, dass die Ansprüche im Wechselprozess gelt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unwirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen (§ 30 II 2).

Rn 7 § 30 II 2 bestimmt in Anlehnung an die ›Vorbilder‹ in Art 18 des Athener Übereinkommens von 2002 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See und in Art 15 der Anl zu § 664 HGB aF, dass vor Eintritt eines schadensursächlichen Ereignisses getroffene Gerichtsstandsvereinbarungen, die von § 30 II 1 abweichen, unwirksam sind. Dadurch soll nach dem Willen des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Marken.

Rn 66 Erfasst werden Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geographische Herkunftsangaben, § 1 MarkenG. Gepfändet werden können die durch Eintragung, Benutzung oder notorische Bekanntheit, §§ 4, 29 I Nr 2 MarkenG, sowie die durch Anmeldung, § 31 MarkenG, begründeten Rechte. Im Pfändungsantrag sollten alle Markenrechte genannt werden. Die Pfändung erfolgt nach Abs 2 durch Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ist eine Spezialregelung für die Abänderung gerichtlicher Entscheidungen in Unterhaltssachen iSv § 231 I, für die bis zum 31.8.09 einheitlich auf die bis dahin geltende Fassung des § 323 I–IV ZPO zurückgegriffen werden musste. Nunmehr ist in Unterhaltssachen weder § 323 ZPO noch (wegen § 113 I 1) § 48 anzuwenden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit finden s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulassung der Öffentlichkeit.

Rn 93 Der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit kann durch eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung des Präsidiums – der Mehrheit der Präsidiumsmitglieder – auf Vorschlag aus der Mitte des Präsidiums oder auch auf Antrag eines dem Gericht, nicht aber dem Präsidium angehörenden Richters durch Zulassung der Richteröffentlichkeit – aber nur der Richter des Gerichts, ungeachtet ihre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 60 Für die Anwendung von § 850f im Insolvenzverfahren ist zu differenzieren. § 36 I 2 InsO verweist für das Insolvenzverfahren und entspr § 292 I 3 InsO für das Restschuldbefreiungsverfahren allein auf § 850f I. Die Erhöhung des unpfändbaren Betrags zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts für den Schuldner ist daher auch im Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Vorschrift, Anwendungsbereich.

Rn 1 § 434 regelt eine Ausnahme vom Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 355). Die Vorschrift gestattet unter bestimmten Voraussetzungen die Vorlage der Urkunde vor einem beauftragten Richter des Prozessgerichts (§ 361) oder einem ersuchten Richter eines anderen Gerichts (§ 362). Die Vorschrift gilt unabhängig davon, wer die Urkunde vorlegen soll. Sie ist im F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inzidentanerkennung (Abs 3).

Rn 6 Aus Abs 3 lässt sich zunächst entnehmen, dass ein Gericht, für welches sich die Anerkennungswirkung hinsichtlich einer ausländischen Entscheidung als Vorfrage stellt, darüber inzident entscheiden kann, sofern es nicht bereits durch eine Feststellung nach Abs 2 gebunden ist. Neben der Entscheidungserheblichkeit ist Urkundenvorlage nach Maßgabe des Art 37 erforderlich (so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits können die Parteien einen gerichtlichen Vergleich auch mit Wirkung für die im Verbandsklageregister angemeldeten Verbraucher schließen. Der gerichtliche Vergleich kann nicht vor Ablauf des in § 46 Absatz 1 Satz 1 genannten Zeitpunkts geschlossen werden. (2) Der Vergleich bedarf der Genehmigung des Gerichts. Das Gericht genehmigt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unentschuldigtes Fernbleiben.

Rn 7 Es handelt sich um einen der beiden möglichen Haftgründe. Der Schuldner muss dem Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft trotz richtiger und rechtzeitiger Ladung (§ 802f Rn 3) ferngeblieben sein und es darf kein Entschuldigungsgrund vorliegen. Der Schuldner ist insoweit darlegungspflichtig. Er muss konkret und nachvollziehbar begründen und – im Bestreitensfalle – ggf n...mehr