Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 19 Gegen die Vorpfändung als Zwangsvollstreckungsmaßnahme kann bei Ablehnung vom Gläubiger (Stuttgart DGVZ 21, 119), sonst vom Schuldner, Drittschuldner oder einem beschwerten Dritten, die Vollstreckungserinnerung nach § 766 (Ddorf NJW-RR 93, 831) eingelegt werden. Sie ist auch der statthafte Rechtsbehelf, wenn der Gerichtsvollzieher im Zwangsvollstreckungsverfahren eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen fachlich und persönlich geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist. 2Der Verfahrensbeistand ist so früh wie möglich zu bestellen. (2) Die Bestellung ist stets erforderlich, wenn eine der folgenden Entsche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht § 616 ZPO aF. Abs 1 enthält – wie auch bereits § 616 I ZPO aF den Grundsatz der Amtsermittlung in Ehesachen; die Formulierung entspricht § 26. Allerdings besteht im Gegensatz zu § 616 I ZPO aF (›kann auch‹) kein Ermessen des Gerichts mehr (›hat‹). Der Untersuchungsgrundsatz gilt als Leitmaxime in allen Ehesachen iSv § 121 (ThoPu/Hüßtege § 127 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Zur Thematik vgl Lousanoff. Das Teilurteil ist ein Endurteil, das im Gegensatz zum Endurteil iSd § 300 den Rechtsstreit nicht ganz oder dem Grunde nach, sondern nur einen von mehreren Streitgegenständen (Abs 1 S 1 Var 1), einen abgrenzbaren Teil des Streitgegenstands (Abs 1 S 1 Var 2, Abs 1 S 2) oder entweder die Klage oder die Widerklage (Abs 1 S 1 Var 3) erledigt. Der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fortbildung des Rechts (Abs 2 Nr 2 Fall 1).

Rn 10 Eine höchstrichterliche Entscheidung ›zur Fortbildung des Rechts‹ ist nach der Vorstellung des Reformgesetzgebers dann erforderlich, wenn der zu entscheidende Fall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder des formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen (BTDrs 14/4722, 104). Dies setzt voraus, dass fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Parteien, Vollmacht.

Rn 7 Der Vergleich muss gem § 796a I im Namen der von Rechtsanwälten vertretenen Parteien abgeschlossen werden. Es reicht aus, wenn die Rechtsanwälte den Vergleich lediglich abschließen und nur die Mitverantwortung für einen bereits unmittelbar von den Parteien ausgehandelten Vergleich übernehmen; die Anwälte können sich auf die Unterzeichnung beschränken und müssen am Zusta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Zuständigkeit des zuerst befassten Gerichts (Abs 1).

Rn 4 Nach Abs 1 ist unter mehreren örtlich zuständigen Gerichten das zuerst mit der Angelegenheit befasste Gericht zuständig (›Vorgriffszuständigkeit‹). Maßgebend ist nur, wann das Gericht mit einer Sache befasst wurde, nicht, wann es tatsächlich tätig geworden ist. Die Anknüpfung an einen nach außen erkennbaren Zeitpunkt dient der höheren Transparenz und erhöht die Rechtsst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. § 39 S 2.

Rn 7 Die Bestimmung des § 39 S 2 enthält eine Beschränkung des § 39 S 1, indem sie für das amtsgerichtliche Verfahren die Zuständigkeitsfolge ausschließt, wenn die nach § 504 gebotene Belehrung unterblieben ist (näher dazu Rn 1). Erfolgt der Hinweis nach § 504 erst nach mündlicher Verhandlung, wird die Sperre des § 39 S 2 demnach erst von diesem Zeitpunkt an aufgehoben und d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Planausführung bei Nichterscheinen.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Planausführung ggü nicht erschienenen beteiligten Gläubigern. Die Vorgehensweise bei Nichterscheinen oder Nichtverhandeln eines Gläubigers ist dahingehend geregelt, dass für diesen, wenn er auch nicht schriftlich vor dem Termin Widerspruch erhoben hat, sein Einverständnis fingiert wird. Da die Vermutung nach der Konstruktion ausdrücklich nur fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Besondere Anforderungen seit Schiedsfähigkeit II.

Rn 12 Um für Beschlussmängelstreitigkeiten wirksam zu sein, muss die Schiedsklausel folgende Anforderungen erfüllen: (1) Alle Gesellschafter müssen der Schiedsklausel in der Satzung zugestimmt haben. (2) Ist die Schiedsvereinbarung nicht in der Satzung enthalten, sondern von ihr getrennt, muss neben allen Gesellschaftern auch die Gesellschaft hieran beteiligt sein. (3) Alle ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Nach § 777 S 1 kann der Schuldner der Zwangsvollstreckung in sein übriges Vermögen widersprechen, wenn der Gläubiger eine bewegliche Sache des Schuldners in Besitz hat, an der ihm ein Pfandrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht für seine Forderung zusteht, und die Forderung durch den Wert dieser Sache gedeckt ist. Damit ergänzt § 777 S 1 die Vorschrift des § 803 I 2, wona...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Antrag.

Rn 7 Antragsberechtigt ist der Gläubiger der nicht angefochtenen Forderung. Dies ist regelmäßig der berufungsbeklagte Kl, aber auch der Berufungskläger, wenn der Gegner den ihn beschwerenden Teil des Urteils nicht angefochten hat (KG MDR 80, 240 [BGH 18.10.1979 - 4 StR 517/79]; Hamm NJW-RR 90, 1470; aA Hamm NJW-RR 87, 832 [OLG Hamm 25.11.1986 - 8 U 171/6]). Der Antrag unterl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beurkundung der Zustellung (Abs 2)

Rn 2 Der GV kann nach seiner Wahl die Zustellung auf der Urschrift des zuzustellenden Schriftstücks selbst beurkunden oder hierfür das Formular der Zustellungsurkunde (§ 182 I 1, II) benutzen. Im letztgenannten Fall muss er die Zustellungsurkunde mit der Urschrift des zuzustellenden Schriftstücks körperlich (haltbar) verbinden. In beiden Fällen ist der Zustellungsveranlasser...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm betrifft den Arrestgrund beim dinglichen Arrest und soll den Gläubiger vor gewichtigen Verschlechterungen seiner Vollstreckungsmöglichkeiten schützen. Allerdings werden hierbei nicht alle wesentlichen Verschlechterungen vom Normzweck erfasst. Die drohende Konkurrenz anderer vollstreckungswilliger Gläubiger fällt nicht unter § 917 (BGHZ 131, 95, 105 = NJW 96, 32...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Befugnisse des GV.

Rn 30 Gemäß § 765a II kann der GV eine Vollstreckungsmaßnahme zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen bis zur Entscheidung des Vollstreckungsgerichts, jedoch nicht länger als eine Woche, aufschieben. Ihm ggü muss glaubhaft gemacht werden, dass die aufzuschiebende Vollstreckungsmaßnahme eine sittenwidrige Härte für den Schuldner bedeutet. Das Erfordernis der Glaubhaftmachung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhaberpapiere.

Rn 3 Bei Inhaberpapieren steht das verbriefte Recht dem jeweiligen Inhaber der Urkunde zu, ohne dass der Name des Berechtigten in der Urkunde genannt wird (PWW/Buck-Heeb § 793 Rz 2). Zu ihnen gehören zB Inhaberschuldverschreibungen (§ 793 BGB), Inhaberaktien (§ 10 I 2 AktG), Inhaberschecks (Art 5 ScheckG; vgl LG Göttingen NJW 83, 635 [LG Göttingen 28.09.1982 - 5 T 150/82]; a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Standort der Unterzeichnung.

Rn 14 Die Unterzeichnung muss die Zuordnung des Urkundentextes zum Aussteller ermöglichen. Sie muss deshalb den Urkundentext räumlich abschließen (MüKoZPO/Schreiber § 416 Rz 4). Eine oberhalb des Urkundentextes (›Oberschrift‹) oder neben dem Urkundentext (›Nebenschrift‹) platzierte Unterzeichnung genügt nicht, um die eindeutige Zuordnung zum Aussteller zu gewährleisten (BGHZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Normzweck.

Rn 1 Die Erzwingungshaft wird auf Antrag des Gläubigers gerichtlich angeordnet, wenn der Schuldner dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder diese ohne Grund verweigert. Die Norm fasst inhaltlich die Vorgaben der bisherigen §§ 901 aF und 909 I aF zusammen. Die der Verweigerung der Vermögensauskunft nachfolgende Haft kann aber nunmehr befohlen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Freiwillige Leistungen Dritter.

Rn 14 Freiwillige Leistungen Dritter, sei es in Form von Geld- oder durch Sachzuwendungen, sind nur beim Einkommen zu berücksichtigen, wenn sie regelmäßig in einem nennenswerten Umfang fließen und damit zu rechnen ist, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird (BGH FamRZ 21, 1722). Private Unterstützungen, die regelmäßig gezahlt werden – etwa Stipendien –, sind daher Eink...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Leistungsmodalitäten.

Rn 4 Die Vorschrift verlangt monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen Rente oder monatlicher Ratenzahlungen iRe Auszahlungsplans nach § 1 I 1 Nr 4 AltZertG. Danach müssen insb eine lebenslange Leibrente oder Ratenzahlungen iRe Auszahlungsplans mit einer anschließenden Teilkapitalverrentung ab spätestens dem 85. Lebensjahr vorgesehen sein. Die Leistungen müssen währen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verbundentscheidung.

Rn 2 Die Vorschrift ist anwendbar, soweit eine einheitliche Verbundentscheidung iSv § 142 angefochten wird (Prütting/Helms/Helms § 145 Rz 2; MüKoFamFG/Henjes § 145 Rz 2; Zö/Lorenz § 145 Rz 3); eine solche liegt nicht vor, wenn ausschließlich über den Scheidungsantrag entschieden worden ist, was aber aufgrund des ›Zwangsverbundes‹ mit der Folgesache VA gem § 137 II 2 nur in s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vollziehung.

Rn 4 Vollziehung ist die gesetzestechnische Bezeichnung für die Zwangsvollstreckung der einstweiligen Rechtsschutzanordnung (BGHZ 131, 141, 143 = NJW 96, 198). Die Vollziehung der einstweiligen Verfügung ist unstatthaft, wenn sie nicht innerhalb der Monatsfrist der §§ 936, 929 II erfolgt (§ 929 Rn 3). Eine amtswegige Zustellung der Entscheidung reicht nicht aus; gleiches gil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unterlassungsanspruch.

Rn 21 Wird von mehreren Klägern oder gegen mehrere Beklagte ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht, ist wirtschaftliche Identität gegeben, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung nur ein Gegenstand umstr ist, zB bei Klage mehrerer Miteigentümer eines Grundstücks auf Unterlassung von Immissionen (BGH NJW-RR 87, 1148 [BGH 29.01.1987 - V ZR 136/86]). Macht demgegenüber jeder K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Ausfertigungen und Abschriften aus Gerichtsakten (Absatz 5).

Rn 10 Die § 299a ZPO entsprechende Vorschrift betrifft in Papierform geführte Akten, die auf einen Bild- oder anderen Datenträger übertragen wurden (Mikrofilm, elektronische Speicherung) und aus denen Ausfertigungen und Abschriften erstellt werden sollen, nicht aber elektronisch geführte Akten iSd § 14 Abs 1–4a.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Zuständigkeit; Kosten.

Rn 18 Über Aufhebungsanträge gem § 381 entscheidet das Prozessgericht, im Falle der Beweisaufnahme durch den beauftragten oder ersuchten Richter auch dieser (§ 400 Rn 3; Zö/Greger § 381 Rz 4 und § 400 Rz 1; Musielak/Voit/Huber § 381 Rz 12). Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (BGH NJW-RR 2007, 1364 [BGH 12.06.2007 - VI ZB 4/07]; aA LSG Berlin-Brandenburg 11.1.10, L ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Beendigung des Kontopfändungsschutzes.

Rn 12 Der Kontoinhaber kann mit einer Frist von mindestens vier Geschäftstagen zum Monatsende vom Kreditinstitut verlangen, dass das von diesem geführte Pfändungsschutzkonto als Zahlungskonto ohne Pfändungsschutz geführt wird, § 850k V 1 (Salten MDR 21, 11). Entsprechend § 850k II 2 bleibt im Übrigen das Vertragsverhältnis zwischen dem Kontoinhaber und dem Kreditinstitut unb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist.

Rn 4 Sowohl für Klageerwiderung (Abs 3) als auch Replik (Abs 4) besteht eine Mindestfrist von 2 Wochen. Bei erneuter Fristsetzung wird vorherige Frist bedeutungslos (Kobl OLGR 03, 115). Die Frist kann zusammen mit der Bestimmung eines Verhandlungstermins gesetzt werden (München MDR 21, 92). Rn 5 Die zu kurz gesetzte Frist kann Befangenheit des Richters begründen (Jena BauR 04...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Schiedsort Deutschland = nationaler op.

Rn 65 Der BGH wendet nur den nationalen op an, wenn es sich um einen inländischen Schiedsspruch handelt. Das gilt unabhängig davon, ob ausländische Parteien an dem Schiedsverfahren beteiligt waren oder ob ein ausländischer Schiedsrichter den Schiedsspruch erlassen hatte. Er begründet dies mit den Geboten der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (BGH NJW 09, 1749 [BGH 29.01.20...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Kindesherausgabe.

Rn 175 s Folgesachen. Der Anspruch gegen einen Dritten ist nach § 3 ZPO, § 48 II GKG zu bestimmen; er sollte nicht unter dem Regelwert von § 45 I FamGKG (3.000 EUR) angenommen werden. Eine Absenkung kommt nur in ganz besonderen Ausnahmefällen in Betracht (Celle MDR 12, 779 [OLG Celle 24.01.2012 - 10 WF 11/12]). Kindesunterhalt s Folgesachen c).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Anwendungsbereich.

Rn 11 § 314 gilt im arbeitsgerichtlichen Verfahren entsprechend (§ 46 II ArbGG); auch insoweit keine Einschränkung des Berufungsvortrags durch § 314 (LAG RP 21.1.04 – 10 Sa 1169/03 – juris; aA noch BAG NJW 60, 166). Der Tatbestand eines Verbundurteils (§§ 623, 629 aF, § 137 FamFG nF) unter Einschluss von FG-Sachen hat im Ganzen die Wirkungen des § 314 (MüKoZPO/Musielak Rz 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweiskraft.

Rn 2 Voraussetzung für die Beweiskraft privater elektronischer Dokumente ist gem § 371a I 1, dass sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen sind. Das hierzu erlassene SigG ist mit Wirkung vom 29.07.17 aufgehoben worden (Art. 12 I 2 des Gesetzes vom 18.7.17, BGBl. 2017 I, 2745). Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 371a richtet sich nunmehr nach d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Statthaftigkeit (Abs 2 S 1).

Rn 12 Der Berufungsbeklagte kann sich der Berufung des Berufungsklägers selbst dann anschließen, wenn er zuvor auf die eigene Hauptberufung verzichtet hat (§ 515) oder für ihn die Frist zur Einlegung der eigenen Hauptberufung (§ 517) abgelaufen ist, ohne dass er das Rechtsmittel eingelegt hat (vgl Rn 1 f). Rn 13 Die wirksame Anschlussberufung erfordert keine Beschwer (§ 511 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Verdacht einer strafbaren Handlung.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht die ermessensgebundene Aussetzung, wenn sich im Laufe des Rechtsstreits der Verdacht einer strafbaren Handlung ergibt, deren Ermittlung voraussichtlich Tatsachen offenlegt, die für die Entscheidung des Zivilverfahrens von Bedeutung sind. Die strafbare Handlung muss nicht notwendigerweise von Prozessbeteiligten begangen worden sein. Auch ein geg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Anordnung.

Rn 48 Wegen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist Zwangshaft nur dann zulässig, wenn Zwangsgeld nicht ausreichend erscheint, den Willen des Schuldners zu beugen (hM; Zweibr JurBüro 03, 494). Die Ersatzzwangshaft muss verhältnismäßig sein (LAG Hessen 30.12.20 – 8 Ta 313/20, Rz 22). Zu Besonderheiten bei der ersatzweisen Anordnung von Zwangshaft gegen eine Erbengemeinschaft ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der SV ist regelmäßig austauschbar, so dass es keiner allg Pflicht zur Erstattung von Gutachten bedarf. Die ZPO sieht deshalb eine Pflicht nur für bestimmte Personengruppen kraft beruflicher Stellung (Abs 1) und diejenigen vor, die sich zur Erstattung bereit erklärt haben (Abs 2). Zum Verweigerungsrecht s § 408; zu möglichen Folgen einer unberechtigten Weigerung s § 409...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Fiktives Einkommen.

Rn 10 Umstritten ist die Frage, ob dem Antragsteller Prozesskostenhilfe verweigert werden kann, wenn er zwar nicht über ausreichendes Einkommen verfügt, aber Einkünfte durch zumutbare Nutzung seiner Arbeitskraft erzielen könnte. Grds kommt es nur auf das tatsächliche Einkommen, nicht aber auf die erzielbaren Beträge an. Das gilt aber dann nicht, wenn eine Partei sich absicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Präsente Beweismittel.

Rn 4 Eine erhebliche Einschränkung besteht ggü dem normalen Beweisverfahren darin, dass eine Beweisaufnahme nur sofort erfolgen kann, dh sämtliche Beweismittel präsent sein müssen ( § 294 II). Damit ist verbunden, dass eine Beweiserhebung vAw nicht stattfindet, die Parteien also alle Beweismittel selbst beibringen müssen (BGHZ 156, 139, 141 = NJW 03, 3558). Die betreffende Pa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Anerkenntnis (§ 93).

Rn 10 Werden nach einem Anerkenntnis die Kosten des Verfahrens gem § 93 dem vom Nebenintervenienten unterstütztem Kl auferlegt, dann gilt diese Kostenfolge auch für den Nebenintervenienten. Dies folgt aus der Kostenparallelität sowie daraus, dass Abs 1 ausdrücklich auch auf § 93 verweist. Der Nebenintervenient trägt dann seine Kosten selbst (Abs 1 Hs 2). Dagegen muss der Geg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten (Schneider).

Rn 9 Nach Kostenverzeichnis Nr 9019 (Anl 1 zu GKG) entstehen bei Inanspruchnahme von Videokonferenzverbindungen pro halbe Stunde pauschale Auslagen von 15 EUR. Die Auslagen entstehen aufgrund einer gerichtlichen Anordnung gem § 128a unabhängig davon, ob eine Partei einen dementsprechenden Antrag gestellt hat oder die Anordnung vAw erfolgt ist (LAG Mecklenburg-Vorpommern NJW-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Teilurteil.

Rn 34 Möglich sind Teilurteile des Berufungsgerichts. Solche kommen nach §§ 525, 301 in Betracht, wenn von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur einzelne zur Entscheidung reif sind. Kein Teilurteil sondern ein Vollurteil des Berufungsgerichts liegt vor, wenn gegen ein erstinstanzliches Teilurteil Berufung eingelegt und über diese Berufung vollständig entsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der Rechtsstreit soll nach angemessener Vorbereitung durch die Beteiligten zügig und in strukturierter Form durchgeführt werden. Häufige Terminsverlegungen führen zu einer Verzögerung des Verfahrens und zu erhöhtem organisatorischem Aufwand sowohl beim Gericht (neue Ladungen) als auch bei den Prozessbeteiligten, die umdisponieren müssen. Besonders misslich und deshalb m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Haupt- und Hilfsantrag.

Rn 22 Hier unterscheidet die Rspr danach, ob Haupt- und Hilfsantrag denselben Gegenstand betreffen. Betrifft der Hilfsantrag einen anderen Gegenstand als der Hauptantrag, so ist unstrittig von einem teilweisen Unterliegen auszugehen, wenn das Gericht erst auf den Hilfsantrag hin verurteilt, weil der Kl dann mit seinem Hauptantrag unterliegt. Beispiel: Der Kl verlangt eine Kauf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Voraussetzungen der Anordnung.

Rn 1 Die Vorlegungsanordnung setzt nach § 425 voraus, (1) dass die durch die Urkunde zu beweisenden Tatsachen entscheidungserheblich und beweisbedürftig sind und (2) dass der Vorlegungsantrag, der die Angaben nach § 424 enthalten muss, begründet ist. Entscheidungserheblichkeit und Beweisbedürftigkeit müssen zwar bei allen Beweisanordnungen festgestellt sein. Zum Schutz des B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der Mediator und die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist. Ungeachtet anderer gesetzlicher Regelungen über die Verschwiegenheitspflicht gilt sie nicht, soweitmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bescheinigung über den Eintritt der Vormundschaft kraft Gesetzes (Abs 2).

Rn 10 Tritt die Vormundschaft kraft Gesetzes ein, ist dem Jugendamt nach Abs 2 unverzüglich eine Bescheinigung über den Eintritt der Vormundschaft zu erteilen. In diesem Fall erhält es keine Bestellungsurkunde. Rn 11 Das ist gem § 1751 I 2 BGB mit der Einwilligung eines Elternteils in die Adoption der Fall, da dessen elterliche Sorge gem § 1751 I 1 BGB ruht und ein Vormund zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Anwaltswechsel.

Rn 11 Bei einem Anwaltswechsel ist streitig, ob der zweite PKH-Anwalt die Gebühren, die er nicht von der Staatskasse verlangen kann, weil er unter Mehrkostenverbot beigeordnet wurde, von der Partei verlangen kann. Teilweise wird vertreten, dass dann, wenn der Anwalt ggü der Staatskasse auf Gebühren verzichtet hat, er insoweit die Kosten auch nicht von der Partei verlangen ka...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Restschuldbefreiung.

Rn 171 Der Antrag ist nach dem wirtschaftlichen Interesse des Schuldners zu bewerten, mangels Anhaltspunkten nach § 23 III 2 RVG mit 5.000 EUR (BGH JurBüro 07, 315; Ddorf JurBüro 08, 32 zur aF). Der Versagungsantrag des Gläubigers ist nach Auffassung des BGH aufgrund des obj Interesse gem § 3 zu bewerten (mangels Grundlage 4.000 EUR JurBüro 07, 315). Jedenfalls bei Ausschlus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Widersprüchlichkeit.

Rn 7 Ist der Tatbestand in sich widersprüchlich, unklar und so lückenhaft, dass er nicht verständlich ist, kann er keine Beweiswirkungen entfalten (BGH VersR 69, 79, 80; BGHZ 144, 370, 377; 140, 335, 339 = NJW 99, 1339). Das gilt auch bei Widerspruch von Tatbestand und in den Gründen getroffenen Feststellungen des Gerichts (BGH NJW 96, 2306 [BGH 13.05.1996 - II ZR 275/94]), ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Staatshaftung.

Rn 10 Neben dem Anspruch aus Amtspflichtverletzung, der bereits durch Art 34 GG iVm § 839 BGB erfasst ist (vgl Rn 4), fallen unter § 32 wegen der Weite des Anwendungsbereichs auch Ansprüche aus enteignungsgleichen und aufopferungsgleichen Ansprüchen, nicht dagegen Aufopferungsansprüche und Ansprüche aus enteignendem Eingriff, da Letztere auf rechtmäßigem staatlichen Handeln ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt in I als Teilaspekt des Verfahrens über die Bewilligung v VKH die Gewährung rechtlichen Gehörs für die übrigen Beteiligten; betreffend weiterer Aspekte wird sie über § 76 I ergänzt v § 118 ZPO. II entspricht § 119 II ZPO u wird iÜ über § 76 I ergänzt durch §§ 119 I, 120 ZPO . Die kostenrechtliche Wirkung der VKH-Bewilligung ergibt sich bereits aus §...mehr